DDR A-Z 1985

Friedensrat der DDR (1985)

Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Repräsentant und leitendes Organ der offiziellen, d.h. partei- und regierungsnahen Friedensbewegung in der DDR. Der F. erhebt den Anspruch, die gesamte, die „einheitliche“ Friedensbewegung in der DDR zu vertreten. Tatsächlich hat er aber mit der partei- und regierungsunabhängigen, insbesondere von den evangelischen Kirchen getragenen, Friedensbewegung nichts gemein. Im Mai 1949 — nach der Bildung eines Ständigen Komitees des Weltfriedenskongresses im April 1949 in Paris und Prag — konstituierte sich in Berlin (Ost) ein Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden. Dieses Organ der Friedensbewegung in der DDR wurde im folgenden mehrfach umbenannt: im Dezember 1950 in Deutsches Friedenskomitee, im Januar 1953 in Deutscher F., im Juni 1963 in F. der DDR. Die Mitglieder des F. sind Vertreter des öffentlichen Lebens sowie aller Parteien und Massenorganisationen in der DDR. Präsident ist Prof. Dr. Günther Drefahl, 1. Vizepräsident und Generalsekretär Werner Rümpel (1984). Proklamierte Ziele des F. sind u.a. die Friedliche Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung; der Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt zur Lösung von Konflikten; absolutes Verbot des Einsatzes von Massenvernichtungsmitteln; weltweite Abrüstung. Der F. unterstützt die nationalen Befreiungskämpfe in der Dritten Welt. Er tritt ein für nationale Unabhängigkeit jener Staaten und für Solidarisierung mit allen Bewegungen und Aktionen, die dem Kampf gegen Kolonialismus und Rassismus gelten. Der F. ist Mitglied des Weltfriedensrates und seiner ständigen Organe, er unterstützt dessen Programme und Aktivitäten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481 Friedensgefährdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensvertrag

Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Repräsentant und leitendes Organ der offiziellen, d.h. partei- und regierungsnahen Friedensbewegung in der DDR. Der F. erhebt den Anspruch, die gesamte, die „einheitliche“ Friedensbewegung in der DDR zu vertreten. Tatsächlich hat er aber mit der partei- und regierungsunabhängigen, insbesondere von den evangelischen Kirchen getragenen, Friedensbewegung nichts…

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Funktionalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. In der DDR wird der F. einerseits als Fortschritt gegenüber der historisierenden Architektur angesehen, besonders was das Bemühen um die Anwendung neuer Bautechnologien, Baumaterialien und industriemäßiger Produktionsweisen anbetrifft. Kritisiert wird der F. wegen seiner Tendenz zum Technizismus und zur Reduzierung der gestalterischen Mittel auf bloße Nützlichkeit (Utilitarismus). Die Funktion eines Gebäudes werde überbetont, hierdurch die Form vom Gebrauchsprozeß getrennt bzw. der Gebrauchswert von der gesellschaftlichen Lebensweise der Menschen. Die Architektur der DDR bemüht sich um einen F., der davon ausgeht, daß die Funktion der primäre Aspekt bei der Gestaltung sein muß, der neue Techniken und Materialien möglichst rationell einsetzt, der jedoch darüber hinaus die Funktion in einem umfassenderen (gesellschaftlichen) Sinn realisieren will: nicht mehr nur in der Organisation eines Bauwerkes auf seinen (Selbst-) Zweck hin. sondern in der Integration des Zwecks in das Leben der Gesellschaft. Die Einschätzung des F. war in der DDR einem Wandel unterworfen und ist auch heute nicht einheitlich. Die anfangs nahezu ausschließlich negative Bewertung des F. (unhistorisch, kosmopolitisch, mechanistisch, inhuman) hat sich im Verlauf der Zeit modifiziert. Während Walter Ulbricht 1951 in seiner programmatischen Rede zur Eröffnung der Bauakademie der DDR vom F. als der „Negierung der Kunst im Bauwesen überhaupt“ sprach, ist heute der Bauhausstil rehabilitiert. Das Bauhaus in Dessau wurde 1976 rekonstruiert und ist seitdem der Öffentlichkeit anläßlich von Ausstellungen zugänglich. Die Neubesinnung der DDR-Architekten um die Mitte der 60er Jahre war vom F. geprägt, wenngleich ständig vor einer Verabsolutierung funktionellen Bauens gewarnt wird. Dies erweist sich nicht zuletzt deshalb als notwendig, weil durch die Typenprojektierung des industriellen Bauens in der DDR der F. der Architekten nicht selten in Monotonie abgleitet. Als Gegenbewegung hierzu gibt es in der Architekturpraxis der DDR immer wieder Beispiele für nicht-funktionales Bauen vom Zuckerbäcker-Stil bis zur Zeichen-Architektur (Städtebau). Die in den westlichen Ländern gegenwärtig unter dem Stichwort „Postmoderne“ geführte Diskussion über die Abkehr vom anspruchslosen Zweckbau wird in der DDR nur zögernd aufgegriffen. Dabei wird der Postmodernismus zwar als eklektizistische Stilsuche und Generalangriff auf die Moderne (sprich F.) theoretisch abgelehnt. Gleichzeitig ist in der Praxis das Bemühen jedoch unverkennbar, gegen die Eintönigkeit des modernen Bauens „historische Werte“ neu zu beleben. Dies hat z.B. im Zusammenhang mit den Rekonstruktionsvorhaben Platz der Akademie und Nicolai-Kirche in Berlin zu dem Vorwurf des Neo-Historismus in der DDR-Architektur geführt. Der Kern der Kritik besagt, durch das nichtfunktionale Anknüpfen an historische Formen werde ein memorialer Bezug zu einer vergangenen und überlebten Wertewelt hergestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionär

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. …

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G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat und

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische…

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Gemeinde (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindeverband

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…

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Generalauftragnehmer (GAN) (1985)

Siehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 1969 Generalauftragnehmer (GAN): 1975 1979 GAN sind Betriebe — in der Regel Bau- und Montagebetriebe (Industriebau), Spezialkombinate bzw. Betriebe oder Kombinate des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Projektierungsbetriebe —, denen die Durchführung eines gesamten Investitionsvorhabens vom Auftraggeber übertragen wurde. Voraussetzung sind bestätigte Vorbereitungsdokumente und die Aufnahme des Vorhabens im Plan. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zulieferung aller beteiligten Betriebe zu organisieren und zu überwachen sowie alle Teilleistungen zeitlich aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck schließt der GAN Verträge mit den beteiligten Liefer- und Leistungsbetrieben ab, um diese zu einer termin- und qualitätsgerechten Übergabe kompletter und funktionsgerechter Teilanlagen zu verpflichten. Zu seiner Unterstützung kann er für bestimmte Lieferungen und Leistungen sowie für ein Bündel von Leistungen einen oder mehrere Hauptauftragnehmer bestellen. Mit der Übernahme einer weitgehenden Gesamtverantwortung über das durchzuführende Investitionsprojekt — also über die selbst durchzuführenden Leistungen hinaus — erwachsen dem GAN zusätzlich Risiken, für die ihm allerdings eine genau festgelegte Vergütung (GAN-Vergütung) zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Genehmigungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GENEX

Siehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 1969 Generalauftragnehmer (GAN): 1975 1979 GAN sind Betriebe — in der Regel Bau- und Montagebetriebe (Industriebau), Spezialkombinate bzw. Betriebe oder Kombinate des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Projektierungsbetriebe —, denen die Durchführung eines gesamten Investitionsvorhabens vom Auftraggeber übertragen wurde. Voraussetzung sind bestätigte Vorbereitungsdokumente und die Aufnahme des Vorhabens im Plan. Ihre Aufgabe besteht darin, die…

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Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Zum Bankwesen gehören auch die genossenschaftlichen Kreditinstitute, die als Nachfolger der ehemaligen Volksbanken (gewerbliche Kreditgenossenschaften) bis 1970 unter der Bezeichnung Banken für Handwerk und Gewerbe und bis 1973 als „Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe“ (GB) fir[S. 515]mierten. Allein die (Ost-)Berliner Volksbank wurde erst am 24. 11. 1971 zu einer GB umgewandelt. Sie unterstehen einem eigenen Prüfungsverband, dem „Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR“. Dieser Verband wird von einem Direktor geleitet, seine weiteren Organe sind der Verbandstag und der Verbandsrat. Er untersteht der Dienstaufsicht des Ministeriums der Finanzen (MdF). Seine Delegierten beschlossen auf dem Verbandstag 1973 die Umbenennung, die der Präsident der Staatsbank durch eine AO vom 16. 1. 1974 (GBl. I, S. 63) bestätigt hat. Während der Verbandsdirektor im Auftrag der Staatsbank für die Durchsetzung der staatlichen Geld- und Kreditpolitik verantwortlich ist, durch Richtlinien und Weisungen die Geschäftspolitik bestimmt sowie die Geschäftspläne bestätigt, unterliegen die örtlichen GK zugleich auch der Aufsicht des zuständigen Rates des Kreises bzw. Kreistages. Das Musterstatut der GK vom 9. 2. 1970 (GBl. II, S. 144) bestimmt den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die Kompetenz der Organe (Mitgliederversammlung. Genossenschaftsrat, Revisionskommission) und Vertretung im Rechtsverkehr durch den Direktor der GK und den Vorsitzenden des Genossenschaftsrates. Die Geschäftstätigkeit der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden 151 GK konzentriert sich auf die Sammlung von Spareinlagen, Führung der Geschäftskonten, Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Kreditierung und Kontrolle der Einrichtungen und Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Fischwirtschaft, privater Handwerker und Gewerbetreibender. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 514–515 Genossenschaftsbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geographie

Siehe auch das Jahr 1979 Zum Bankwesen gehören auch die genossenschaftlichen Kreditinstitute, die als Nachfolger der ehemaligen Volksbanken (gewerbliche Kreditgenossenschaften) bis 1970 unter der Bezeichnung Banken für Handwerk und Gewerbe und bis 1973 als „Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe“ (GB) fir[S. 515]mierten. Allein die (Ost-)Berliner Volksbank wurde erst am 24. 11. 1971 zu einer GB umgewandelt. Sie unterstehen einem eigenen Prüfungsverband, dem „Verband der…

DDR A-Z 1985

Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste — mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen — als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomischen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschließlich Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen, Mieten, [S. 533]Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1981 (letzte verfügbare Angaben; in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 71,5 v.H. (69,1 v.H.), Bauwirtschaft mit 7,4 v.H. (5,9 v.H.), Land- und Forstwirtschaft mit 8,8 v.H. (8,2 v.H.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,4 v.H. (4,1 v.H.), der Binnenhandel mit 4,9 v.H. (9,6 v.H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 2,0 v.H. (3,1 v.H.). II. Vergleichbarkeit der Sozialproduktskennziffern Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z.B. dadurch — zumindest theoretisch — lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepublik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können nur gelöst werden, wenn es gelingt, die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umzugruppieren. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z.B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaft[S. 534]liche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1982 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 68,9 v.H. auf die individuelle Konsumtion, zu 13,1 v.H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 18,0 v.H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Wilfried, Werner Karbstein u. Wolfgang Schmidt: Statistik des Nationaleinkommens — Berechnungsmethoden, Bilanzierung und Analyse. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1971. Haller, Frank: Die wirtschaftliche Entwicklung der BRD und der DDR 1950–1970. Hrsgg. v. Werner Gatz. Bremen 1974. (Schriften des Bremer Ausschusses für Wirtschaftsforschung.) Klinkmüller, Machowski: Nationaleinkommen und Bruttosozialprodukt einiger RGW-Länder, der USA und der Bundesrepublik Deutschland, in: Osteuropa-Wirtschaft. Hrsgg. v. der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. H. 1/1966, S. 151 ff. Stuttgart: Deutsche Verl.-Anstalt 1966. Wilkens, Herbert: Das Sozialprodukt der Deutschen Demokratischen Republik im Vergleich mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1976. (Sonderheft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. 115.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 532–534 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschädigte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen…

DDR A-Z 1985

Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…

DDR A-Z 1985

Gesellschaftliche Gerichte (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269) geregelt, das am 1. 1. 1983 in Kraft getreten ist und damit das erste GGG vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) abgelöst hat. Als GG. bestehen in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung, in kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in Städten und Gemeinden, in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Nach § 3 des Gesetzes soll die Tätigkeit der GG. gesellschaftliche Aktivitäten „zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden“ fördern. Die Aufgabenstellung entspricht nunmehr der der staatlichen Gerichte (Gerichtsverfassung; Rechtswesen, II.), wobei der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 12. 3. 1982 [S. 549](GBl. I, S. 274 u. 283). Das Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit (Strafrecht, III.) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1982 bestanden in der DDR 26.744 Konfliktkommissionen mit 237.821 Mitgliedern und 5.237 Schiedskommissionen mit 54.290 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird mit ca. 44,5 v.H. angegeben (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 395). 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen des GGG werden in den in Ziff. 1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) für die Dauer der Wahlperiode der gesellschaftlichen Vorstände und Leitungen gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Das Gesetz legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen für die Dauer der Wahlperiode der örtlichen Volksvertretungen gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzusetzen“ (§ 6, Abs. 3 GGG). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft, Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist. Unter diesen Voraussetzungen entscheiden die GG. über alle Vergehen, insbesondere über Vergehen gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, Körperverletzungen, Verletzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 25 KKO, § 23 SchKO); c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen, Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 1000 Mark“ begrenzt ist (§ 50 KKO, § 17 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. Das neue GGG von 1982 beseitigte die Zuständigkeit der GG. für „arbeitsscheues Verhalten“, was aber keine inhaltliche Änderung bedeutet, da „arbeitsscheues Verhalten“ nach § 249 StGB ein strafrechtliches Vergehen ist und als solches (s. o. lit. b) in die Zuständigkeit der GG. fällt. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder eines sonst zur Antragstellung Berechtigten in den [S. 550]Fällen Ziff. 4 a, e, f oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 7 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 1 Woche vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnimmt. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 50 Mark verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 5 KKO, § 5 SchKO). § 18 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u.a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen eine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 12 KKO, § 12 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann von Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert gilt. Neu in das Gesetz (§ 17) ist die Bestimmung aufgenommen worden, daß die Mitglieder der GG. ratsuchenden Bürgern Auskünfte zu erteilen, ihnen bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten zu helfen und bei der Erläuterung von Rechtsvorschriften mitzuarbeiten haben. Ferner haben sie das Recht, „zur Vermeidung und Beseitigung von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Aussprachen durchzuführen“. 6. Erziehungsmaßnahmen. Alle von den GG. zu verhängenden Erziehungsmaßnahmen für Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Schulpflicht und Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin sind nunmehr in § 20 GGG (vorher in KKO und SchKO) aufgezählt: 1. Entschuldigung des Bürgers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv. 2. Leistung von Schadenersatz in Geld oder durch eigene Arbeit. 3. „Die Verpflichtung des Bürgers, in seiner Freizeit bis zu 20 Stunden unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu leisten, wird bestätigt“ (neu ab 1. 1. 1983). 4. Bestätigung anderer (Selbst-)Verpflichtungen des Bürgers. 5. Erteilung einer Rüge. 6. Geldbuße von 10 bis 500 Mark (vor 1. 1. 1983: 5 bis 150 Mark). Die GG. können darüber hinaus Verpflichtungen eines Arbeitskollektivs, einer Hausgemeinschaft, eines anderen Kollektivs (Kollektiv, sozialistisches) oder einzelner Bürger zur Erziehung des Rechtsverletzers bestätigen. Zur Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Tätigkeit können die SchK ab 1. 1. 1983 Ordnungsstrafen bis zu 50 Mark aussprechen. Von Erziehungsmaßnahmen kann abgesehen werden, „wenn es die Schwere der Handlung zuläßt und das Gesamtverhalten des Bürgers nach der Tat sowie seine Anstrengungen zur Wiedergutmachung erkennen lassen, daß er künftig die sozialistische Rechtsordnung achten wird“ (§ 28 KKO, § 26 SchKO). In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, zu denen nach dem neuen GGG seit 1. 1. 1983 auch Streitfälle aus dem Neuererrecht gehören, hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird keine Einigung erzielt oder deren Bestätigung abgelehnt, entscheidet die KK über den geltend gemachten Anspruch durch Beschluß. Bei erzieherischem Verfahren wegen Verletzung der Arbeitspflichten ist eine Einigung ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 KKO). Ab 1. 1. 1983 haben die GG. eine gleichstarke Befugnis auch bei der Beratung wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten. Während nach der früheren Regelung die GG. nur auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende „Einigung“ hinwirken konnten und dann diese Einigung durch Beschluß zu bestätigen hatten, haben sie nunmehr das Recht, sofern eine Einigung nicht zu erzielen ist oder deren Bestätigung, weil den Grundsätzen des sozialistischen Rechts widersprechend, abzulehnen ist, über die Rechtsstreitigkeit auch auf alleinigen Antrag des Antragstellers zu entscheiden. Voraussetzung ist lediglich, daß der Sachverhalt einfach, umfassend aufgeklärt und rechtlich nicht schwierig zu beurteilen ist (§ 51 KKO, § 18 SchKO). Damit haben die GG. auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten eine echte Entscheidungskompetenz erhalten. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 53 KKO, § 48 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine [S. 551]mündliche Verhandlung durchgeführt werden, zu der Vorsitzende oder Mitglieder der GG. oder andere Bürger geladen werden können. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. In Arbeitsstreitfällen und zivilrechtlichen Streitigkeiten kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In Verfahren wegen Verletzung der Arbeitspflichten und gegen Entscheidungen der Strafkammer als Einspruchsinstanz ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 22 GGG). Beide Organe haben wie der Präsident des OG und der Generalstaatsanwalt das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 28 GGG) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die mit der Staatsanwaltschaft, den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Bei den Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte werden Beiräte für SchK gebildet, die den Direktor u.a. bei der Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung und der Förderung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der SchK zu beraten und zu unterstützen haben. Die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte haben auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 65.282 im Jahre 1981 (Neue Justiz, 1982, S. 154). Annähernd 70 v.H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Über 20 v.H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK haben im Jahre 1981 19.164 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v.H., auf einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 V. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v.H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v.H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet. Im Jahre 1981 hätten 84 v.H. der betroffenen Bürger, Betriebe und Organe die von den GG. getroffenen Entscheidungen akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hat 1266 Beschlüsse dieses Jahres angefochten, was „grundsätzlich zur Aufhebung der Beschlüsse“ führte (Neue Justiz, 1982, S. 154). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548–551 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Tätigkeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269) geregelt, das am 1. 1. 1983 in Kraft getreten ist und damit das erste GGG vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) abgelöst…

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Gesetzbuch der Arbeit (GBA) (1985)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GBA vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthielt die Grundsätze der kommunistischen Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1969 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der DDR vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte der DDR — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Die letzte Änderung (Lehrlingsurlaub) beruht auf dem Jugendgesetz der DDR vom 18. 1. 1974 (GBl. I, S. 43). Das GBA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1978 an durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) abgelöst. Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GBA vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthielt die Grundsätze der kommunistischen Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Goethe-Gesellschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. wurde am 20. 6. 1885 zur Pflege, Erforschung und Verbreitung der Werke und Gedanken Goethes gegründet. Sitz der G. ist Weimar. Seit 1954 finden dort wieder alle 2 Jahre Hauptversammlungen statt. Die G. hatte es in den 50er Jahren schwer, sich angesichts zahlreicher politisch-ideologischer Anfeindungen zu behaupten. Das Politbüromitglied K. Hager nannte sie auf dem 32. Plenum des ZK der SED im Juli 1957 „Agentur der westlichen Ideologie“. 1958 drängte der Kulturbund der DDR (KB) auf eine „strengere Anwendung des Prinzips der Parität“ (Jahrbuch der G., 1958). In den letzten 10 Jahren ist durch Aufnahme auch nichtdeutscher Mitglieder eine Internationalisierung angestrebt worden; die Tendenz zur Gründung von Ortsvereinigungen im Ausland ist steigend. Man kann daher nicht mehr von einer gesamtdeutschen Gesellschaft im engeren Sinne sprechen. Im Juni 1983 hatte die G. rd. 4.700 Mitglieder in 36 Ländern. Präsident war von 1949 bis Juli 1971 der West-Berliner Prof. Dr. Andreas Wachsmuth, der aus Altersgründen zurücktrat. Sein Nachfolger wurde Helmut Holtzhauer (Direktor der Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten in Weimar), der seit 1958 Vizepräsident der G. war. Holtzhauer verstarb Ende 1973. Präsident ist seit April 1974 Prof. Dr. Karl-Heinz Hahn, Weimar; [S. 573]Vizepräsident ist seit 1975 der Direktor des Düsseldorfer Goethe-Museums, Jörn Göres. Publikationen: Goethe-Jahrbuch, Schriften der G. Kulturelle Zusammenarbeit; Kulturelles Erbe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 572–573 Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenze, Innerdeutsche

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. wurde am 20. 6. 1885 zur Pflege, Erforschung und Verbreitung der Werke und Gedanken Goethes gegründet. Sitz der G. ist Weimar. Seit 1954 finden dort wieder alle 2 Jahre Hauptversammlungen statt. Die G. hatte es in den 50er Jahren schwer, sich angesichts zahlreicher politisch-ideologischer Anfeindungen zu behaupten. Das Politbüromitglied K. Hager nannte sie auf dem 32. Plenum des ZK der SED im Juli 1957 „Agentur der…

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Grenztruppenhelfer (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann. Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u.a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst — monatlich mindestens 12 Stunden — in Zivilkleidung; sie sind durch Armbinden mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“ gekennzeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen die Überwachung des Grenzraumes, die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone, die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie <LI>die Suche und Festnahme von Grenzverletzern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576 Grenztruppen der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzübergangsstellen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei…

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Friedensvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche Koexistenz

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…

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Funktionär (1985)

Siehe auch: Funktionär: 1975 1979 Funktionäre: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 484]Bezeichnung für haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Beauftragte in Parteien, Massenorganisationen bzw. gesellschaftlichen Organisationen sowie im Staats- und Wirtschaftsapparat. F. erlangen ihre Positionen in der Regel durch Wahl bzw. Berufung. Kaderpolitik; Staatsfunktionär. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 484 Funktionalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funkwesen

Siehe auch: Funktionär: 1975 1979 Funktionäre: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 484]Bezeichnung für haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Beauftragte in Parteien, Massenorganisationen bzw. gesellschaftlichen Organisationen sowie im Staats- und Wirtschaftsapparat. F. erlangen ihre Positionen in der Regel durch Wahl bzw. Berufung. Kaderpolitik; Staatsfunktionär. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 484 …

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Gartenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen jedoch noch Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1979–1982 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr 68,2 kg Obst (einschl. 14,1 kg Südfrüchte) sowie 95,1 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1979–1983 durchschnittlich 600.000 t Obst (35,6 kg pro Kopf) und 1,3 Mill.~t Gemüse (78 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1985 auf 0,61 Mill.~t Obst und 1,34 Mill.~t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 106.000 t Obst, 212.000 t Südfrüchte und ca. 90.100 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 85 v.H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die zunehmende Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1983: 1,2 Mill. Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1983 mit 191.500 t Obst rd. 23,4 v.H. des gesamten Marktaufkommens. Am Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 9,6 v.H. (1983 mit 170.670 t = 12,9 v.H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. 2. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief zeitweise wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d.h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging bis 1975 zurück. Seit dieser Zeit wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Zuwächse an Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1981 bereits 65 v.H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentriert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1981 rd. 59.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 5.000 ha), von denen rd. 25 v.H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 70 v.H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 6 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 12 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (15–17 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen. Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. 3. Gemüseanbau. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 43.000 ha LN), die jedoch auch dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 700 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v.H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 800 Blumensorten auf ca. 11.500 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1983 etwa 50 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Mohren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder — sofern spezielle Standortansprüche bestehen — auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1983 zu etwa 90 v.H. bewässert werden, so daß eine im Durchschnitt ausreichende Versorgung gewährleistet war. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in [S. 486]kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden (KOV) zusammengeschlossen sind (Kooperation in der Landwirtschaft). Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. 4. Sonderkulturen. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.800 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 45 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten rd. 10.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken über 200 Annahme- und Beratungsstellen unterhält (Arzneimittelversorgung). Die Tabakanbaufläche der DDR stagniert seit Jahren bei etwa 3.500 ha; 1984 soll sie auf 3.700 ha erweitert werden. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v.H. Durch Technisierung sollen der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha geringfügig ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, die in Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 14 dz/ha LN können z. Z. 60 v.H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung langfristig erhöht werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 700 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 10 l/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 15.000 hl der Bedarf zu ca. 1 v.H. gedeckt werden. Annähernd 1,8 Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien, Frankreich, Algerien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 410 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 90 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 120 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 3.000 ha Freiland (1983) sowie rd. 530 ha (1983) bzw. 560 ha (1983) unter Glas bzw. Folien. 5. G.-Forschung. An der G.-Forschung sind u.a. folgende Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) (Agrarwissenschaften) beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin, Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Borthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Ergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden, Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Als jährliche Lehr- und Leistungsschau veranstaltet das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) seit 1961 die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht in Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur) (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 485–486 Funkwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen…

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Gemeindeverband (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 vorgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Bildung und Entwicklung von G. zu gewährleisten, erließ der Ministerrat mit Beschluß vom 13. 6. 1974 entsprechende Richtlinien. Diese „Grundsätze über die Bildung und Entwicklung von Gemeindeverbänden“ definieren die G. als „eine alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassende Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit, in denen Städte und Gemeinden auf Beschluß ihrer Volksvertretungen zusammenarbeiten“. Der Bildung eines G. als der bislang am weitesten entwickelten Form gemeindlicher Kooperation geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o.ä.) zum Ziel gesetzt haben. Über die Gründung von G. sollen allein die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden können, wobei es jedoch der Bestätigung des Gründungsbeschlusses durch den Kreistag (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bedarf. Die Bildung von G. hat in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung von Industrie und Landwirtschaft zu erfolgen. Als weitere Voraussetzungen gelten die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. In bewußter Absetzung von der Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland, die der Schaffung größerer kommunaler Einheiten diente, legt die DDR Wert auf die Charakterisierung der G. als Zusammenarbeit, aber nicht als Zusammenschluß der beteiligten Städte und Gemeinden. Dem entspricht, daß die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden politisch selbständig und die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien bleiben sollen. Für die Planung im G. gilt z.B. der Grundsatz, daß jede Gemeinde ihren eigenen von ihrer Volksvertretung beschlossenen Jahres- und Haushaltsplan besitzt. Es gibt keinen einheitlichen Plan für alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, sondern nur einen Plan für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Allerdings sind die G. dazu übergegangen, im Interesse einer rationellen Haushaltsführung zentrale Haushaltsstellen einzurichten, die die Räte der Städte und Gemeinden von technisch-organisatorischen Aufgaben entlasten sollen. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gebildete Rat des G., in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Seine Beschlüsse faßt er einstimmig, kein G.-Mitglied kann überstimmt werden. Abgesehen vom Sekretär des Rates des G., der haupt- oder ehrenamtlich tätig sein kann, sollen beim Rat des G. grundsätzlich keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigt werden. Denn die Arbeit des G. soll unkompliziert und mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand erfolgen. Zudem will man verhindern, daß oberhalb der Städte und Gemeinden eine neue Leitungsebene entsteht. Im Interesse der Sicherung des Einflusses der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bestehen seit 1975/76 in fast allen kleineren und mittleren G. Ortsleitungen der Partei am Sitz der G., die die Arbeit der Parteigruppen der dortigen Volksvertretungen, des Rates der G. sowie der Leitungen der Massenorganisationen anleiten. In großen G. mit vielen Grundorganisationen und oft auch Ortsleitungen der SED sind die Ortsleitungen am Sitz der G. für die im Bereich der G. zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Gegenüber den Ortsleitungen der SED in den Mitgliedsgemeinden des G. haben sie jedoch keinerlei Anleitungs- und Kontrollbefugnisse. Tendenzen des Entstehens einer neuen Ebene in der Parteihierarchie, wie sie in der DDR ganz offensichtlich bestehen, soll entgegengewirkt werden: es soll sich keine „Oberortsleitung“ der SED im G. bilden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen, vor allem auch in der Landwirtschaft, Rechnung. Sie soll eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Perspektive der G. sind durch die Aufwertung der Rolle des einzelnen Dorfes entstanden, wie sie im [S. 511]Rahmen der 1982 einsetzenden Rückführung der Agrarproduktion auf eine „territoriale“, räumlich überschaubarer abgegrenzte Produktions- und Arbeitsorganisation vorgenommen wurde (Agrarpolitik). Seitdem wird des öfteren vor Überspitzungen in der Förderung der G. gewarnt. Gegenwärtig gibt es in der DDR 905 G., denen 85 v.H. der Städte und Gemeinden der Landkreise und 54 v.H. der Bevölkerung der Landkreise angehören (1982). Die G. umfassen jeweils ca. 5.000–7.000 Einwohner. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 510–511 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaft, Bürgerliche

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die…

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GENEX (1985)

Siehe auch: GENEX: 1975 1979 Genex GmbH: 1966 1969 Geschenkdienst-GmbH, früher „Geschenkdienst- und Kleinexport-GmbH“. Im Jahre 1957 von der DDR-Regierung gegründet. Hinter der offiziellen Aufgabe, die „Vermittlung von Aufträgen aus Staaten des westlichen Auslandes oder aus West-Berlin für zollfreie Geschenksendungen an Empfänger in der DDR“ vorzunehmen, steht der wesentliche Zweck des Unternehmens, dem Staat eine zusätzliche Deviseneinnahme[S. 512]quelle zu erschließen: Qualitätswaren aus volkseigener, RGW- und westlicher Produktion sowie Dienstleistungen (z.B. Fahrunterricht und Fahrerlaubnisprüfung, Urlaubsreisen) sind vom westlichen Auftraggeber in konvertiblen Westwährungen zu begleichen. Dem Beschenkten entstehen keine Kosten. Aus verrechnungstechnischen Gründen werden die meist deutsch-deutschen Transaktionen über die Vertragsfirmen Jauerfood in Kopenhagen und Palatinus-GmbH in Zürich abgewickelt. Ein Grund für die publizistische Zurückhaltung der GENEX dürfte in der Preispolitik des Unternehmens begründet sein. Während z.B. ein Pkw Typ „Wartburg“ in der DDR rd. 20.000 Mark kostet und lange Wartezeiten für dessen Erwerb in Kauf genommen werden müssen, ist der gleiche Wagen für DDR-Bürger bei Zahlung in Westgeld ohne Lieferfristen, einschließlich Betankung und einer Pauschale für Steuer und Haftpflicht für rd. 9.000 DM zu erhalten. Neben dem Bezug von Produkten aus volkseigener Produktion besteht in begrenztem Umfange auch die Möglichkeit, Industrieprodukte aus westlichen Ländern für Bewohner in der DDR zu beschaffen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511–512 Generalauftragnehmer (GAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften

Siehe auch: GENEX: 1975 1979 Genex GmbH: 1966 1969 Geschenkdienst-GmbH, früher „Geschenkdienst- und Kleinexport-GmbH“. Im Jahre 1957 von der DDR-Regierung gegründet. Hinter der offiziellen Aufgabe, die „Vermittlung von Aufträgen aus Staaten des westlichen Auslandes oder aus West-Berlin für zollfreie Geschenksendungen an Empfänger in der DDR“ vorzunehmen, steht der wesentliche Zweck des Unternehmens, dem Staat eine zusätzliche Deviseneinnahme[S. 512]quelle zu erschließen:…

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Geographie (1985)

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…

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Geschädigte (1985)

Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation. Rechtl. Bestimmungen u. Arbeitsmaterialien, hrsgg. v. Min. f. Gesundheitswesen u. v. d. Akad. f. Ärztl. Fortbildg. d. DDR, Berlin [Ost], Staatsverlag, 1981). 1. Der ausgewiesene Umfang des Personenkreises der G. hängt ab von dem seit 100 Jahren zu beobachtenden Krankheitswandel, der Definition, der Erfassung und Betreuung. Unter medizinischem Aspekt gab es 1978 in der DDR 401.619 als „körperbehindert“ erfaßte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (9,44 v.H. der Gleichaltrigen), sowie 153.911 (3,57 v.H.) „mit geistigen Störungen“, demnach einen G.-Anteil von 13 v.H. der Kinder- und Jugendbevölkerung. Im Sonderschulwesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VII.) geht man von folgenden Kategorien und Anteilen aus (in v.H. der Schulpflichtigen): Blinde 0,01; Sehschwache 0,05; Gehörlose 0,06; Schwerhörige 0,14; Sprachgestörte 1,0; Körperbehinderte 0,5; schulbildungsfähige Schwachsinnige (Hilfsschulbedürftige) etwa 2,0; schulbildungsunfähige Schwachsinnige (Imbezille und Idioten) 0,5; Verhaltensgestörte etwa 1,0. Unter pädagogischem Aspekt gelten 7 v.H. der schulpflichtigen Bevölkerung als geschädigt, die Sonderschulen besuchen etwa 3 v.H. Die Zahl der G. im Erwachsenenalter bzw. insgesamt betrug 1981 615.000 Körper-G. im berufsfähigen Alter (d.h. ohne Kinder und Altersrentner; 5,8 v.H. dieser Altersgruppe), 340.000 Hörgeschädigte aller Altersstufen (2,03 v.H. der Gesamtbevölkerung), 1982 33.000 Blinde (0,20 v.H.), davon 24.000 Altersrentner, und 60.000 Sehschwache (0,36 v.H.). Einen Beschädigtenausweis (gem. AO Nr. 1 über die Anerkennung als Beschädigter vom 10. 6. 1971 [GBl. II, S. 493] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 18. 7. 1979 [GBl. I, S. 315]) hatten 1980 1,3 Mill. Personen, darunter 1,1 Mill. Körper-G. Der Ausweis wird in den 4 Stufen „Beschädigter“, „Schwerbeschädigter“, „Schwerstbeschädigter“ und „Schwerstbeschädigter, der eines ständigen Begleiters bedarf“, an Personen von 14 Jahren und älter, in bestimmten Fällen auch an Kinder, ausgegeben. Da die Ausgabe des Ausweises von Art und Schwere der Schädigung abhängt, ist die Zahl der Ausweisinhaber kleiner als die der G. insgesamt. Bei den erwachsenen, berufstätigen Rehabilitanden, d.h. bei den durch Krankheit oder Unfall G., bei denen eine Rehabilitation nötig und möglich ist, treten derzeit die chronischen Erkrankungen als Schadensursache an die 1. Stelle. Sie machen bei den Männern 50 v.H., bei den Frauen über 80 v.H. aus. 2. Zur Förderung und Betreuung der G. wurde in den 60er Jahren ein umfassendes System der Rehabilitation entworfen und in den 70er Jahren aufgebaut, an dem Medizin, Pädagogik, Sozialpolitik, Ökonomie und Gesellschaftliche Organisationen mitwirken. Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: Das Gesundheitswesen ist zuständig für: die Früherfassung der G. Es besteht Meldepflicht (AO über die Meldung von Körperbehinderungen usw. vom 12. 5. 1954 [ZBl. S. 194] i. d. F. d. OWG vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 101]); Sonderkrippen bzw. Krippengruppen für geschädigte Kleinkinder. Die Entscheidung über den Besuch dieser Einrichtungen liegt bei den Eltern; Tagesstätten, Wochenheime, Dauerheime und Plätze in Krankenhäusern für die etwa 20.000 „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen“ (= „Geistig Behinderte“ nach westdeutschem Sprachgebrauch) im Alter von 3 bis unter 18 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. 1969 standen 5.019 Plätze zur Verfügung, der Versorgungsgrad lag bei 25 v.H. 1981 gab es 208 Tagesstätten, 56 Wochenheime, 48 Dauerheime und 32 stationäre Einrichtungen an Krankenhäusern mit 13.000 Plätzen, der Versorgungsgrad lag bei 66,5 v.H.; [S. 535] * Abteilungen und Beratungsstellen an Kliniken, Sanatorien und Fachkrankenhäusern zur ambulanten Betreuung vor allem von Sprachgestörten und Hör-G.; das Logopädische Kindersanatorium Thalheim für therapieresistente stotternde Schüler; Rehabilitationszentren zur Berufsausbildung für hochgradig geschädigte Jugendliche und Erwachsene (12 für Körperbehinderte, davon 3 der Inneren Mission [ Caritas; Diakonie ], 2 für Blinde, 1 für Sehschwache); die Einrichtungen der „geschützten Arbeit“ für Rehabilitanden, die wegen ihrer Schädigung oder wegen Fehlens geeigneter Möglichkeiten nicht in den üblichen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (AO zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 26. 8. 1969 [GBl. II, S. 470] i. d. F. der VO vom 19. 7. 1976 [GBl. I, S. 411]). 1970 gab es 2.200 geschützte Arbeitsplätze. Bis zum 31. 12. 1980 erhöhte sich die Zahl auf 35.123. Nur ein Viertel der Plätze besteht in geschützten Betriebsabteilungen oder geschützten Werkstätten, die übrigen sind Einzel- oder Heimarbeitsplätze. Das wird als unzureichend kritisiert, ebenso das regional, betrieblich und nach Eignung sehr unterschiedliche Platzangebot. Um dem Bedarf zu entsprechen, ist die Zahl der geschützten Arbeitsplätze zu verdoppeln (Arbeit und Arbeitsrecht 1981, H. 6, S. 241–243). Das Volksbildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) ist zuständig für: Sonderkindergärten und Vorschulgruppen, deren Besuch freiwillig ist; die (1982) 489 Sonderschulen für die einzelnen Kategorien der G., an denen 59.026 Kinder und Jugendliche ihrer Schulpflicht nachkamen; Sonderschulen und -klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (für chronisch Kranke und Schwer-G., die Schülerzahl ist oben enthalten); Sonderberufsschulen (für Hilfsschüler und Hör-G.); Sonderpädagogische Beratungsstellen; Sonderklassen an Normalschulen, insbesondere für Verhaltensgestörte und Legastheniker. Die Berufstätigkeit der G. (Einstellung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Kündigungsschutz usw.) wird durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) und zusätzliche spezielle Regelungen abgesichert. Die Rehabilitationskommissionen der Bezirke, Kreise und Betriebe koordinieren die Arbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen, doch haben bei weitem noch nicht alle Betriebe eine solche Kommission. Auch dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) sind Aufgaben zugewiesen (s. NJ 1981, H. 6, S. 258–260). Die Förderung und Betreuung der G. wird unterstützt von der Gesellschaft für Rehabilitation in der DDR, gegründet 1957 als Forschungsgruppe R., seit 1967 Mitglied der Internationalen Gesellschaft für die Rehabilitation Geschädigter (ISRD), dem Blinden- und Sehschwachenverband der DDR (25.000 Mitglieder, 15 Bezirks-, 218 Kreisorganisationen, 250 Zirkel und Interessengemeinschaften, 3.000 ehrenamtliche Betreuer), dem Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR (16.200 Mitglieder, 230 Gruppen) und dem Versehrtensportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (8.500 körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte Mitglieder, 255 Sektionen. Bis 1983 sollte in jedem Kreis der DDR eine Sportgruppe gebildet werden). Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR und die Volkssolidarität sind mit der Betreuung behinderter bzw. alter Menschen befaßt. 3. Grundprinzip der G.-Politik ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit auch für diesen Personenkreis. Der Stellenwert der Früherkennung und -erfassung, der Betreuung bereits im Kleinkind- und Vorschulalter sowie der pädagogischen Rehabilitation ist hoch. Das Sonderschulwesen kann als beispielhaft gelten, Lücken bei bestimmten Behinderungsarten wurden in den 70er Jahren geschlossen, andererseits wurde der Anteil der als hilfsschulbedürftig (und damit als „schwachsinnig“) einzustufenden Schüler von 3 auf angemessenere 2 v.H. reduziert. Die berufliche Ausbildung bzw. Rehabilitation wurde in leistungsfähigen Zentren zusammengefaßt. Ein Nachholbedarf besteht dort, wo die Arbeitsfähigkeit nicht, nur eingeschränkt oder nur mit großem Aufwand hergestellt werden kann. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 22. 5. 1976 stellt auch auf die verbesserte Versorgung, Betreuung und Rehabilitation der Kranken, Invaliden, Alten und G. ab. Seitdem wurde die Betreuung der geistig Behinderten erheblich ausgebaut, die Möglichkeit zu geschützter Arbeit vermehrt (häufig gegen den Widerstand der Betriebe gegen „halbe“ Arbeitskräfte); die finanziellen Zuwendungen wurden erhöht, freilich nur im eher bescheidenen Rahmen des Gesamtsystems der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 534–535 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDR

Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation.…

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Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland (1985)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Bis zur Gründung der Liga für Völkerfreundschaft (1961) war die 1952 entstandene G. Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften und damit wichtiges Instrument der Auslandspropaganda der DDR. Ihr oblag insbesondere die Herausgabe kulturpolitischer Propagandaschriften. Die meisten ihrer Aufgaben sind inzwischen auf die Liga übergegangen. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR durch nahezu alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen seit 1972 hat die G. weiter an Bedeutung verloren, da seitdem vor allem die kulturpolitischen Abteilungen der diplomatischen Auslandsvertretungen der DDR zu wichtigen Mittlern der auswärtigen Kulturpolitik geworden sind (Diplomatische Beziehungen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 547 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Sport und Technik (GST)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Bis zur Gründung der Liga für Völkerfreundschaft (1961) war die 1952 entstandene G. Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften und damit wichtiges Instrument der Auslandspropaganda der DDR. Ihr oblag insbesondere die Herausgabe kulturpolitischer Propagandaschriften. Die meisten…

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Gesellschaftliche Tätigkeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die GT. gilt als Ausdruck des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. In ihr soll sich das Interesse der Bürger zur Mitarbeit bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme und Aufgaben zeigen. Überwiegend wird als GT. die aktive und ehrenamtliche Mitarbeit innerhalb der Parteien, der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, die Übernahme von Aufgaben in den Volksvertretungen usw. bezeichnet. Aber auch die engagierte Beteiligung am Sozialistischen Wettbewerb gilt als GT. Die GT. findet ihre Möglichkeiten und Grenzen in den in der DDR angebotenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten. Da die GT. als „bewußte Identifikation mit den gesellschaftlichen Erfordernissen und Aufgaben“ gilt, finden sich Angaben über derartige Aktivitäten in den Personalunterlagen (Kaderpolitik) jedes einzelnen Werktätigen. Aussagen über die GT. entscheiden letztlich über beruflichen Aufstieg. Delegation bzw. Zulassung zum Studium usw. Besondere Leistungen im Bereich der GT. — zu der im weiteren Sinne auch gute Leistungen im Beruf gehören — werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Auszeichnungen gewürdigt, die häufig mit Geldprämien verbunden sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsordnung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die GT. gilt als Ausdruck des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. In ihr soll sich das Interesse der Bürger zur Mitarbeit bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme und Aufgaben zeigen. Überwiegend wird als GT. die aktive und ehrenamtliche Mitarbeit innerhalb der Parteien, der gesellschaftlichen und Massenorganisationen, die Übernahme von Aufgaben in den Volksvertretungen usw. bezeichnet. Aber auch die engagierte Beteiligung am Sozialistischen Wettbewerb…

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Gesetzgebung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht bezeichnet wird. Weil dieses Organ aber in seiner Omnipotenz (absoluten Machtstellung) befugt ist, im Sinne einer Arbeitsteilung seine Kompetenzen auf andere Staatsorgane zu übertragen, ist es auch in der Lage, die Befugnis zur Rechtsetzung von sich auf andere Staatsorgane zu delegieren. So sind auch in der DDR zentrale Staatsorgane oder deren Leiter in großem Umfange sowie die örtlichen Volksvertretungen und sogar Wirtschaftseinheiten mit der Rechtsetzung betraut. In formaler Hinsicht besteht insofern eine Ordnung, als die Rechtsetzungsakte je nach dem Organ, von dem sie stammen, unterschiedliche Bezeichnungen tragen. In Art. 48 Abs. 2 Satz 1 DDR-Verfassung von 1968/1974 wird die Volkskammer als das einzige verfassung- und gesetzgebende Organ in der DDR bezeichnet. Durch die Verfassung, durch Gesetze und aufgrund von Gesetzen haben indessen auch andere Organe die Kompetenz zur Rechtsetzung erhalten. Nur die Rechtsetzungsakte der Volkskammer führen die Bezeichnung „Gesetze“, so daß formal dieses Staatsorgan das einzige „gesetzgebende Organ“ im engen Wortsinn ist. Die Übertragung der Rechtsetzungsbefugnis gilt entweder generell oder speziell für bestimmte Tätigkeitsbereiche oder speziell zur Durchführung eines Gesetzes. Der Staatsrat faßt zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben „Beschlüsse“ (bis zur Verfassungsrevision von 1974: „Erlasse“) (Beispiel: Zur Durchführung der Art. 71 Abs. 2 und 73 Abs. 1 der Verf. den Beschluß über die militärischen Dienstgrade vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 230). Er kann aber auch zum Erlaß von Rechtsnormen eigens ermächtigt werden (Beispiel: Konfliktkommissionsordnung und Schiedskommissionsordnung, beide vom 12. 3. 1982 — GBl. I, S. 274 und 283 aufgrund des § 1 Abs. 3 Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 269). Der Ministerrat ist nach Art. 78 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 223) befugt, Rechtsvorschriften in Form von „Verordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen. Da nach § 11 Abs. 2 Ministerratsgesetz das Präsidium des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktion wahrnimmt, ist es ebenfalls befugt, wie der Ministerrat Rechtsvorschriften zu erlassen. Es nimmt jedoch in letzter Zeit diese Funktion nicht mehr wahr. Der Nationale Verteidigungsrat (NVR) ist befugt, zur zentralen Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 — GBl. I, S. 377). Die Mitglieder des Ministerrates sind durch § 8 Abs. 3 Satz 1 Ministerratsgesetz generell ermächtigt, Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ zu erlassen. Die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Beschluß des Ministerrates, der auch im Statut eines solchen Organs enthalten sein kann, zur Rechtsetzung in Form von „Anordnungen“ ermächtigt werden (Beispiele: Vorsitzender der Staatlichen Plankommission [ Planung ] durch § 7 Abs. 4 Statut vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 417; Leiter der Zivilverteidigung durch Beschluß vom 2. 8. 1979 — GBl. I, S. 272; Leiter des Amtes für Jugendfragen durch § 2 Abs. 2 Statut vom 1. 12. 1980 — GBl. I, S. 369). Der Ministerrat kann durch Gesetz, die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Verordnung ermächtigt werden, Folgebestimmungen zu diesem Gesetz bzw. zu dieser Verordnung als „Durchführungsverordnung“ bzw. „Durchführungsbestimmung“ zu erlassen. Der Nationale Verteidigungsrat kann durch Gesetz ermächtigt werden, als Folgebestimmungen „Anordnungen“, sowie selbst Mitglieder des Ministerrates, wie den Minister für Nationale Verteidigung, oder Leiter zentraler Staatsorgane, wie den Leiter der Zivilverteidigung, ermächtigen, Folgebestimmungen in Form von „Durchführungsbestimmungen“ zu erlassen. Nach Art. 82 Abs. 1 Verf. und § 1 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen „Beschlüsse“, die für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich, d.h. allgemeinverbindlich sind. Rechtsnormen enthalten vor allem die von den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht) nach § 55 Abs. 6 a.a.O. beschlossenen „Stadtordnungen“ und „Ortssatzungen“. Ob die „Satzungen“ und „Ordnungen“ der Kombinate und die „Betriebsordnungen“ der volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation) Rechtsnormen enthalten oder lediglich „normative Leitungsentscheidungen“ sind, ist in der DDR umstritten. Der Streit ist müßig, weil die von den Kombinaten oder Betrieben gesetzten Rechtsakte für einen unbestimmbaren Kreis von Adressaten verbindlich und insoweit allgemeinverbindlich sind. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung) zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums aus, die rechtlich für alle Gerichte und damit in der Praxis für jedermann verbindlich sind. 2. Rangordnung der Rechtsnormen und Bedeutung der Rechtsetzung. Unter den Rechtsnormen besteht eine Rangordnung entsprechend dem Rang des rechtsetzenden Organs im politischen System der DDR. So darf ein Gesetz nicht der Verfassung, eine Verordnung oder eine Anordnung nicht einem Gesetz widersprechen. Weil es aber eine Verfassungsgerichtsbarkeit in der DDR nicht gibt (Verfassung, I.), ist eine Kontrolle über die Einhaltung der Rangordnung auf juristischem Wege nicht möglich. Die Rechtsetzung hat in der postrevolutionären Etappe [S. 555]der DDR, also etwa seit 1968 (neue Verfassung), eine erhöhte Bedeutung erhalten, weil im wesentlichen über sie die Entwicklung zur Vollendung des Aufbaus des Sozialismus und zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) vorangetrieben werden soll. Gesetze (im formalen Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Führungsgremien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zurück. Rechtsvorschriften unterhalb des Ranges von Gesetzen haben inhaltlich ebenfalls den Forderungen der Politik dieser Partei zu folgen. Der Ministerrat hat mit Wirkung vom 1. 9. 1980 zur Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Anordnungen den Beschluß vom 25. 7. 1980 (SDr. des GBl. Nr. 1056) erlassen. Er gilt nicht für Rechtsvorschriften, die der Staatsrat, der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Volksvertretungen und die Wirtschaftseinheiten setzen. Bezeichnend ist, daß der Beschluß auch für die Vorbereitung und Gestaltung der Rechtsetzungsakte der Volkskammer, also die Gesetze im formalen Sinne, gilt, obgleich der Ministerrat nur das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen hat, ein Recht, das den Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, den Ausschüssen der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gleichermaßen zusteht. Der Ministerrat könnte — folgt man der Logik der formalen Verfassungskonstruktion — deshalb eigentlich nur die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzesvorlagen, die von ihm bei der Volkskammer eingebracht werden, regeln. Daß trotzdem der erwähnte Beschluß seinem Wortlaut nach auch die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzen ganz allgemein bestimmt, ist selbst, wenn dabei redaktionelle Ungeschicklichkeit in Rechnung gestellt wird, ein Zeichen, welch geringer Achtung sich das „oberste staatliche Machtorgan der DDR“ in der Praxis des Ministerrates erfreut. Es wird offensichtlich davon ausgegangen, daß Gesetze auf Vorlagen des Ministerrates beruhen und diese, allenfalls unwesentlich verändert, von der Volkskammer angenommen werden. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 regelt nicht nur das Verfahren der Vorbereitung und die äußere Gestaltung der Rechtsvorschriften, sondern enthält auch Vorschriften darüber, wann Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung zu treffen sind, wer darüber zu entscheiden hat und Grundsätze für den Inhalt der Rechtsvorschriften. Sie dürfen auch für jene Institutionen, die nicht unter den Beschluß fallen, gelten: den Staatsrat und den Nationalen Verteidigungsrat. Verantwortlich für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung sind die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Diese Verantwortlichkeit besteht „entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften“. Die Bedeutung der Beschlüsse der SED für die Rechtsetzung wird damit bestätigt. Die Bindung an die Verfassung wird nicht erwähnt. Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben die notwendigen Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung, einschließlich der Rechtsanpassung und Rechtsbereinigung, entweder für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Sie haben dem Ministerrat auch vorzuschlagen, ob eine Rechtsvorschrift als Entwurf eines Gesetzes vorbereitet oder als Verordnung erlassen werden soll. Während die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form einer Anordnung (durch den Minister) oder durch eine Verordnung (durch den Ministerrat) ergehen soll, davon abhängt, ob die zu regelnde Materie in den Verantwortungsbereich eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans fällt, gibt es eine entsprechende Beschränkung für den Ministerrat nicht. Dieser ist — mit Ausnahme der ihm nicht übertragenen Verteilungsaufgaben — allzuständig wie die Volkskammer (Ministerrat). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 bestätigt also die schon früher getroffene Feststellung, derzufolge die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung ergeht, letztlich beim Ministerrat liegt — was wiederum die zweitrangige Bedeutung der Volkskammer in der Staatspraxis der DDR verdeutlicht. Für die inhaltliche Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vor, daß sie so vorzubereiten und zu gestalten sind, daß sie wirksam dazu beitragen, insbesondere a) die staatliche Leitung und Planung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu vervollkommnen und die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln, b) die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, II. B., durchzusetzen, die Organisation der Volkswirtschaft (Wirtschaft, III.) sowie der anderen gesellschaftlichen Bereiche effektiv zu gestalten und die kooperative Zusammenarbeit der Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitenden Organe, Einrichtungen und Genossenschaften (Betriebsformen und Kooperation) bei der Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne (Planung) mit hohem Nutzen zu sichern, c) die Initiative der Werktätigen, ihrer Kollektive und aller Bürger zu entwickeln und auf die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben zu lenken (Grundrechte, Sozialistische; Verfassung, III.), d) die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie seinen umfassenden Schutz zu sichern (Eigentum, II. A.), e) den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung (Verfassung, I. und II.), die Sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen sowie die Rechte der Bürger zu sichern, f) die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung (Militärpolitik; Nationale Volksarmee [NVA]; Sicherheitspolitik; Wehrdienst) zu gewährleisten, [S. 556]g) die Zusammenarbeit der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, insbesondere die sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]), immer enger zu gestalten. Der Ministerrat hat jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum einen G.-Plan zu beschließen. Ob er diesem Auftrag nachgekommen ist, welchen Inhalt ein derartiger Plan hat und inwieweit er verwirklicht wird, ist nicht bekannt. In Anbetracht der Neuregelung aller wesentlichen Rechtsgebiete entsprechend den Vorgaben der SED in jüngster Zeit stehen allenfalls die Regelung von Randgebieten aus sowie die Neufassung bestehender Gesetze. Nur sie könnten Gegenstand der Planung sein. Der wissenschaftlichen Literatur ist zu entnehmen, daß Erörterungen über eine „Präzisierung“ des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Volksvertretungen) im Gange sind (Staat und Recht, Berlin [Ost] 1982, S. 122). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 sieht ausdrücklich das enge Zusammenwirken mit den Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und anderen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften vor. Die Koordination zwischen den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane und die Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen sind sicherzustellen. Die Verantwortung für die Aufgaben sowie die Ausübung von Rechten und Pflichten sind jeweils auf das Ministerium oder das zentrale Staatsorgan zu beziehen. Die persönliche Verantwortung eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans ist dann festzulegen, wenn die Wahrnehmung von Aufgaben, Rechten und Pflichten nicht delegiert werden darf. Entsprechendes gilt für Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Einrichtungen und Genossenschaften und deren Leiter oder Vorstände. Bei der Festlegung der Verantwortung der örtlichen Räte soll im einzelnen bestimmt werden, wann der Rat eine kollektive Entscheidung zu treffen bzw. wann der Vorsitzende des Rates, einer seiner Stellvertreter oder ein anderes Ratsmitglied zu entscheiden hat. Das Bemühen um eine eindeutige Rangordnung der Rechtsvorschriften wird in der Bestimmung erkennbar, derzufolge eine Rechtsvorschrift nur durch eine Rechtsvorschrift gleichen oder höheren Ranges außer Kraft gesetzt oder geändert werden darf. Zur formalen Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vom 25. 7. 1980 u.a. vor, daß der räumliche, sachliche, persönliche und zeitliche Geltungsbereich zu bestimmen ist. Die Rechtsvorschriften sollen wie folgt gegliedert werden: Geltungsbereich; Grundsätze, Ziele und Aufgaben; allgemeine und besondere Verhaltensanforderungen, Festlegungen über Rechtsmittel und Rechtsfolgen; Schlußbestimmungen über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften sowie die Außerkraftsetzung oder Änderung anderer Rechtsvorschriften. Rechtsvorschriften sind kurz und präzise zu formulieren. Für gleiche Begriffsinhalte sind einheitliche Begriffe zu verwenden. Begriffe, deren Kenntnis bei den Adressaten nicht vorausgesetzt werden kann, sind in den Rechtsvorschriften zu definieren. In Gesetzen und Verordnungen definierte Begriffe sollen in anderen Rechtsvorschriften in gleicher Bedeutung verwendet werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestimmung soll ausdrücklich genannt werden. In einer Anlage zum Beschluß sind weitere Regeln enthalten: u.a. sollen Rechtsvorschriften einen Titel tragen, dem eine Kurzform oder offizielle Abkürzung beigefügt werden kann, Rechtsvorschriften sind in Paragraphen zu gliedern, die in Abschnitte zusammengefaßt werden können. Bei umfangreichen Rechtsvorschriften werden mehrere Abschnitte in Kapitel und mehrere Kapitel in Teile zusammengefaßt. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 resultiert offensichtlich aus Schwächen der bisherigen formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften und zeigt das Bemühen, diesen abzuhelfen. 3. Der Gesetzgebungsvorgang. Entscheidet sich der Ministerrat dafür, daß Rechtsvorschriften in Form des Gesetzes ergehen sollen, so leitet er den Entwurf der Volkskammer zu. Das Präsidium der Volkskammer übergibt die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden (z.B. Jugendgesetz 1974; Familiengesetz 1965; Verfassung 1968). Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen (z.B. Verfassung 1968). Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II, S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil I, Teil II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das [S. 557]Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem in Hinblick auf den besonderen politischen Status dieses Gebietes (Berlin. XV.) sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553–557 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht…

DDR A-Z 1985

Grenze, Innerdeutsche (1985)

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzkommission

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…

DDR A-Z 1985

Grenzübergangsstellen (1985)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom Ministerrat der [S. 577]DDR eröffneten und für bestimmte Verkehrsarten zugelassenen G. sind in der Anlage zu § 18 der Durchführungs-VO zum Gesetz über die Staatsgrenze … (Grenzverordnung) vom 25. 3. 1982 veröffentlicht (GBl.~I Nr. 11). Allgemein benutzbare G. sind: zur Bundesrepublik Deutschland: Innerdeutsche ➝Grenze, in Berlin: Berlin, zur VR Polen (von Nord nach Süd): Dazu kommen die Straßen-G. Ahlbeck, Linken, Schwedt, Frankfurt (Oder) (Stadtbrücke), W.-P.-Stadt Guben, Bad Muskau und Zittau, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten und z. T. im Güterverkehr mit Gütern der DDR und der VR Polen benutzt werden dürfen. Von den Wasser-G. können Mescherin, Gartz, Hohensaaten und Eisenhüttenstadt im Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) benutzt werden. Die übrigen Wasser-G. sind eingeschränkt benutzbar. Im wesentlichen sind sie für die Fahrgastschiffahrt mit Bürgern der Ostblockstaaten geöffnet. G. zur ČSSR (von West nach Ost): Dazu kommen die Straßen-G. Oberwiesenthal, Reitzenhain und Bahratal, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten benutzt werden dürfen. Die Wasser-G. Schöna ist allgemein für den Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern zugelassen, außerdem für den Fahrgastschiffsverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten mit Schiffen der DDR und der ČSSR sowie für den Wechselverkehr mit Sportbooten. Die Wasser-G. Cumlosen und Buchhorst sind für den Wechsel- und Transitverkehr von Gütern bestimmt. [S. 578]Der Seehafen Saßnitz ist allgemein für den Wechsel- und Transitverkehr von Personen und Gütern im Fährschiffsverkehr mit Schweden (Trelleborg) und Dänemark (Rönne), der Seehafen Rostock-Warnemünde für den Fährschiffsverkehr mit Dänemark (Gedser) geöffnet. Die Seehäfen Wismar, Stralsund sowie Rostock-Überseehafen sind eingeschränkt für den Wechsel- und Transitverkehr mit Gütern sowie für den Grenzübertritt der Besatzungsmitglieder und Passagiere von Seehandelsschiffen zugelassen. Die Fahrgastschiffahrt für Bewohner der DDR und der Ostblockstaaten auf Fahrgastschiffen der DDR und der VR Polen darf nur über Stralsund und Saßnitz erfolgen. Über die DDR-Flughäfen Berlin-Schönefeld, Dresden-Klotzsche, Erfurt und Leipzig-Schkeuditz wird ständig internationaler Flug- und Transitverkehr für Personen und Luftfracht abgewickelt, über Heringsdorf nur zeitweilig mit Luftfahrzeugen der Interflug. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576–578 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelspreis

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom…

DDR A-Z 1985

Friedliche Koexistenz (1985)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“. FK. bedeutet sowohl Konfrontation als auch Kooperation. FK. als verbindliche außenpolitische Richtschnur aller sozialistischen Staaten sowjetischen Typs für deren Verhalten gegenüber den bürgerlichen Staaten gilt sowohl als „wichtige Form des Klassenkampfes“ wie auch als „Prinzip der Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene“. Insbesondere schließt FK. die ideologische Koexistenz aus: „Auf dem Gebiet der Ideologie jedoch kann es keine Kompromisse, keine Vermischung von sozialistischer und bürgerlicher Ideologie geben. Daher schließt die Politik der FK. die ideologische Auseinandersetzung ein.“ „Im Interesse der Bewahrung des Weltfriedens und der Gewährleistung der internationalen Sicherheit“ sollen im übrigen „die Beziehungen der Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Anerkennung ihrer souveränen Gleichheit und territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Entwicklung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil, der friedlichen Streitbeilegung und auf der Grundlage anderer demokratischer Prinzipien und Normen geregelt und gestaltet werden“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980. S. 201 ff.). Entsprechend der These des Marxismus-Leninismus, nach der sich gegenwärtig weltweit der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ vollziehe, ist mit der FK. auch keineswegs die Festschreibung der gegenwärtigen Machtverhältnisse im internationalen Feld verbunden. Erich Honecker sagte dazu auf dem IX. Parteitag der SED (1976): „Friedliche Koexistenz bedeutet … niemals Klassenfrieden zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Friedliche Koexistenz bedeutet weder die Aufrechterhaltung des sozialökonomischen Status quo noch eine ideologische Koexistenz.“ Der Politik der FK. liegt die Beurteilung zugrunde, „daß der Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Entfaltung des revolutionären Weltprozesses in seiner Gesamtheit durch die Bewahrung des Friedens und die Gewährleistung der internationalen Sicherheit die günstigsten internationalen Bedingungen erhält“ (a.a.O., S. 202). Die FK. soll demnach günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution auch in den nichtsozialistischen Ländern schaffen. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten u.a. die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR, mit Polen, mit der ČSSR und der DDR, das Viermächte-Abkommen über Berlin sowie die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Helsinki 1975. Die Doppelgesichtigkeit des Begriffs FK., der sowohl Elemente der Konfrontation als auch der Kooperation enthält, macht es möglich, entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik den einen oder anderen Aspekt in der politischen Auseinandersetzung stärker zu betonen oder herunterzustufen. Die Vieldeutigkeit des Begriffs FK. eröffnet demnach die Möglichkeit, [S. 483]ihn jeweils neu auszudeuten; nicht zuletzt in diesem Umstand liegt sein Nutzen. In den 70er Jahren erfuhr der Kooperationsaspekt der FK. im sozialistischen Lager eine Aufwertung. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend aufrechterhalten läßt, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung der angesichts der Konflikte in Afghanistan, Polen, Nah- und Mittelost generell und der beiderseitigen Rüstungsanstrengungen schwierig gewordenen Beziehungen zwischen Ost und West ab. Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 482–483 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität Jena

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des…

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Funkwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt. Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter Anlagen sowohl für den Hör-Rundfunk als auch für den Fernseh-Rundfunk zu verstehen sind, gilt die Rundfunkordnung vom 1. 1. 1977 (GBl. I, S. 14 ff.). Post- und Fernmeldewesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 484 Funktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gartenbau

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt. Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter…

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Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geburtenbeihilfen

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…

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Gemeinschaft, Bürgerliche (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Rechtsinstitut des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I. S. 465), das von mehreren Bürgern als vertragliche Basis für gemeinsame Arbeitsleistungen, Einrichtungen, Anlagen und Mittel zum Zweck der Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen gewählt werden kann (§§ 266–273 ZGB). Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und bedarf der staatlichen Registrierung (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Die eingezahlten Beiträge und gemeinschaftlich geschaffenen Sachen werden gemeinschaftliches Eigentum (Gesamteigentum). Die Vertragspartner haften Dritten gegenüber als Gesamtschuldner. Die G. wird von allen Vertragspartnern vertreten, es können aber auch einzelne Vertragspartner mit der Vertretung beauftragt werden. Das Ausscheiden der einzelnen Vertragspartner aus der G. erfolgt durch Kündigung. Der Ausscheidende hat Anspruch auf Auszahlung seines Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Beendigung der G. erfolgt eine Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gleichen Teilen. Die G. des ZGB ähnelt der Gesellschaft der §§ 705 ff. BGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeindeverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genehmigungsgebühren

Siehe auch das Jahr 1979 Rechtsinstitut des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I. S. 465), das von mehreren Bürgern als vertragliche Basis für gemeinsame Arbeitsleistungen, Einrichtungen, Anlagen und Mittel zum Zweck der Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen gewählt werden kann (§§ 266–273 ZGB). Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und bedarf der staatlichen Registrierung (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Die eingezahlten Beiträge und gemeinschaftlich…

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Genossenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht: Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ in Verbindung mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites sollte allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums : in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Mit dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, daß das genossenschaftliche Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum mehr ist, sondern ebenfalls als eine Form des sozialistischen Eigentums angesehen wird. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken. Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks (IV. 4.). Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Nach 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d.h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gingen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) (Agrarpolitik, III. E.) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u.a. die Gärtnerischen PG (GPG), die PG werktätiger Fischer (PwF — Binnenfischerei) und die Fischereipro[S. 513]duktionsgenossenschaften (FPG — See- und Küstenfischerei). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG) (Binnenhandel, II., B., 2), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Weiterhin sind die seit 1953 bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) als PG organisiert. Auf der Basis einer VO vom April 1982 (GBl. I, S. 349) sollen sich nun auch in derartigen als PG konstruierten Kollegien bildende Künstler organisieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 512–513 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen…

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Gerichtsverfassung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Germanistik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…

DDR A-Z 1985

Geschichte der DDR (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich in seiner inneren Verfaßtheit an [S. 536]dem Vorbild der Sowjetunion orientierte. Im Zuge dieser Umstrukturierungen hat die SBZ/DDR dabei bis heute verschiedene Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung durchlaufen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung). I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ergebnis des sich verschärfenden weltpolitischen Gegensatzes zwischen den beiden Hauptsiegermächten UdSSR und USA, der auch zu einer unterschiedlichen Besatzungspolitik der Alliierten in Deutschland führte. Die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 gemäß den Vereinbarungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst ausschließlich selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschlands zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber sehr bald zu gegensätzlichen Vorstellungen über das, was Demokratisierung Deutschlands heißen sollte, und verhinderte eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Der Ost-West-Konflikt verschärfte diese Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die gegeneinanderstehenden Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren wichtige Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung geschaffen worden. Die Grundlage hierfür bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Grundbesitzes über 100 ha), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, „parteiliche“ Auslegung der fortgeltenden Gesetze) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors in der Industrie). Auch das Parteien- und Verbändesystem sowie die frühen Formen öffentlicher Verwaltung änderten sich schrittweise: die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands [SPD]) wurde 1946 unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht mit der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) verschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands) und LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) wurden nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und der DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB], Freie Deutsche Jugend [FDJ] usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED wurde — nach dem Bruch des Kominform mit der jugoslawischen KP 1948 auch offiziell — in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzungsmacht vorbereitet. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neu geschaffenen Länderkammer (Länder) am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zusammen mit Otto Grotewohl Vorsitzender der SED. Der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ hatte jedoch kaum einen seinen Funktionen entsprechenden Einfluß auf die politisch wichtigen Entscheidungen der folgenden Jahre. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u.a. mehrfach Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und überführte die SPD in der SBZ in die SED. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten insbesondere nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Parteidisziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, nahm sein Einfluß ständig ab. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen von 1949 an Mitglieder der SED-Führung ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 zugleich als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur. Er unterwarf sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen, ging in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke be[S. 537]stimmten die Zentren — Washington und Moskau — die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen, verhärtete die Konfrontation und band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, fest an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen, politisch wenig bedeutsamen, Varianten, wie z.B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzung — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und bereits bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front der DDR. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v.H. Wahlbeteiligung, 99,72 v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten das Trügerische solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland (Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland, der jedoch im französischen Parlament scheiterte) zum Anlaß, die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde (Verwaltungsneugliederung). Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v.H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v.H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war der Stalin-Kult, der sich in Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). [S. 538]Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen) und damit auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verunsicherte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, ohne aber die kurz vorher erhöhten Arbeitsnormen zu korrigieren. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen, die im Aufstand vom 17. 6. 1953 gipfelten. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte (Juni-Aufstand). Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit der Fortführung des Neuen Kurses eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen. Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins, aber auch die kommunistischen Parteien in den anderen Volksdemokratien erfahren hatten, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u.a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u.a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u.a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR in einer Note vom 25. 3. 1954 die Souveränität zuerkannt („Staatsvertrag“ UdSSR/DDR vom 20. 9. 1955), doch blieb die Abhängigkeit weiterbestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in vielem begrenzt und wurde zudem nur zögernd und allmählich vorgenommen. Der Aufstand in Ungarn und der „polnische Oktober“ 1956 boten der Parteiführung um W. Ulbricht einen zusätzlichen Vorwand, Reformschritte zu verzögern oder nicht in Angriff zu nehmen. So beschränkten sich die von der SED vorgenommenen Veränderungen im wesentlichen auf die Distanzierung vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt bestätigte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) erneut Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß [S. 539]„innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde trotz erster Schritte zu Reformen der Leitungs- und Planungsprozesse in der Wirtschaft nicht verwirklicht. Die SED-Führung hoffte darüber hinaus, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen, und Voraussetzungen für das spätere Einheitliche sozialistische Bildungssystem wurden geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 immerhin eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte zu neuer Massenflucht. Zudem zeigten sich zunehmend wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des anstelle des Präsidentenamtes eingerichteten, mit großer Machtfülle ausgestatteten Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab, um so die Bevölkerung zu zwingen, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die allmähliche Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Beeinflussung der verschiedenen sozialen Gruppen durch psychologische und materielle Anreizsysteme. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Um ein effizienteres Wirtschaftssystem zu schaffen, versuchte die Führung unter Ulbricht, sich vorsichtig von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Die Konturen dieser Kursänderung zeigten sich deutlich auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung. Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente mit dem Ziel einer Modernisierung der gesamten Volkswirtschaft durch Nutzung des beschleunigten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und in der Hoffnung, die Lebenslage der Bürger spürbar verbessern zu können. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z.B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben (Frauen). Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v.H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1984: 89 v.H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Der Reformprozeß verlief nicht ohne Widersprüche und Kurskorrekturen. So gab es 1965 (vor allem auf [S. 540]dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Okonomische System“ wurde mehrfach modifiziert und auf dem VII. Parteitag der SED (1967) als Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Der gleiche Parteitag sah die DDR-Gesellschaft als „entwickeltes und gesellschaftliches System des Sozialismus“ (ESS), in dem die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine entscheidende Rolle spielen sollte. Von ihren Ergebnissen versprach sich die Partei eine entscheidende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Die Konsolidierung der DDR als Staat zeigte sich nicht zuletzt in wichtigen Gesetzgebungsakten. Hierzu gehörte u.a. die Neuordnung des Strafrechts. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v.H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v.H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Zu diesen besonderen ideologischen Entwicklungen gehörte die Aussage, daß die sozialistische Gesellschaft „eine relativ eigenständige Gesellschaftsformation“ mit eigenen Gesetzmäßigkeiten sei. Damit wurde die Frage aufgeworfen, wie sich der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollziehen solle; in sowjetischer Interpretation galten diese beiden „Etappen“ bis dahin als zeitlich aufeinanderfolgende Entwicklungsabschnitte der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation mit fließenden Übergängen. Damit im Zusammenhang stehend unternahm Ulbricht den Versuch, die soziale Struktur der DDR-Gesellschaft als weitgehend stabil und harmonisch zu beschreiben: Er sprach von der sich immer stärker herausbildenden „sozialistischen Menschengemeinschaft“. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des NÖS und ÖSS wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. 1971--1984 Am 3. 5. 1971 wurde W. Ulbricht „aus Altersgründen“ als Erster Sekretär der SED abgelöst und auf die — im Statut der SED nicht vorgesehene und politisch bedeutungslose — Position eines „Vorsitzenden der SED“ abgeschoben. Dieses Amt sowie seinen Vorsitz im Staatsrat, der allerdings 1971 entscheidend an politischer Bedeutung verlor, behielt er bis zu seinem Tod am 1. 8. 1973. Damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion stärker ins Spiel bringen konnte. Honecker (geb. 1912), seit 1929 Mitglied der KPD, hat unter Hitler 10 Jahre im Zuchthaus verbringen müssen. Er war von 1946 bis 1955 Vorsitzender der FDJ; seit 1958 ist er Mitglied des Politbüros und galt seit längerem als designierter Nachfolger Ulbrichts. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbesserten die materielle Lage der Bevölkerung. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für diese neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschenge[S. 541]meinschaft“, „Sozialismus als relativ eigenständige sozialökonomische Formation“) wurden verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein merkliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die nunmehr als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnete Entwicklungsphase der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf Vorstellungen und Wünsche in der Gesellschaft reagieren lassen. Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89: Fristenregelung) oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) beschlossene Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 erfolgten nochmals Eingriffe in die Eigentumsstruktur. Um „gewisse Erscheinungen der Rekapitalisierung“ zu beseitigen (Beschluß des 4. ZK-Plenums, 16./17. 12. 1971), wurden ca. 11.000 Betriebe mit staatlicher Beteiligung bzw. in ausschließlich privatem Besitz sowie die industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit insgesamt 585.000 Beschäftigten, die etwa 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten, in VEB umgewandelt. Damit war die Eigentumsstruktur der DDR weiter an die der Sowjetunion angepaßt worden. Gleichzeitig verstärkte die politische Führung die zentrale Leitung der Volkswirtschaft. Die Formel „Leitung und Planung“ ersetzte die in der Reformzeit der 60er Jahre gebräuchliche von der „Planung und Leitung“ der Volkswirtschaft. Die Machtverteilung blieb von diesen Kursänderungen unberührt. Die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) brachten mit 99,85 v.H. Ja-Stimmen das gewohnte Ergebnis. Die Regierungsumbildung nach dem Tode Ulbrichts, bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 den Vorsitz des Ministerrates übernahm und sein Vorgänger Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurde, verdeutlichte zwar die Absage an den Reformkurs der 60er Jahre, hatte aber kaum eine darüber hinausgehende politische Bedeutung. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein gestärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Die Jugend in der DDR ist offensichtlich zunehmend immer weniger bereit, sich wesentlich mit der Ausführung von „oben“ getroffener Entscheidungen zu begnügen, sondern verlangt, zumindest zu Teilen, nach Freiräumen für die Gestaltung des eigenen Lebens und nach effektiveren Formen der Mitgestaltung. Auf diese Entwicklungen hat die SED-Führung bis heute keine, diese Probleme lösenden Antworten gefunden. Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ bzw. die Proklamierung einer sich in der DDR herausbildenden „sozialistischen Nation“ (Nation und nationale Frage) hat in der DDR-Gesellschaft kaum ein überzeugtes, positives Echo gefunden. Neben dem Versuch, mit diesen Thesen dem Staat der DDR eine eigene nationale Identität zu verschaffen, dienen diese Aussagen zur Begründung der Politik der Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Unterstützung der weiteren Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern sie änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen am 18. 9. 1973 (Außenpolitik, VI.) geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Unter Berufung auf dieses Dokument mehrten sich die Forderungen nach Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Freizügigkeit. Die damit verbundenen Diskussionen verstärkten sich angesichts der Konflikte im Weltkommunismus, da Ideen des Eurokommunismus auch in der DDR Eingang fanden. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die in der DDR veröffentlichten Redebeiträge vor allem der westeuropäischen Kommunisten für die DDR zu einer Belastung. Ausdruck der sich daraus ergebenden Konflikte war der sprunghafte Anstieg von Ausreiseanträgen in die Bundesrepublik Deutschland in [S. 542]diesen Jahren. Zudem zeigten sich in der DDR erste Auswirkungen der sich abzeichnenden krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft, die es der politischen Führung erschwerten, die in der DDR-Bevölkerung geweckten Erwartungen auf vermehrte sozialpolitische Leistungen und eine ständige Hebung des Lebensstandards zu erfüllen. Auf diese angespannte innenpolitische Lage reagierte die SED mit repressiven Maßnahmen gegenüber Ausreisewilligen und Vertretern abweichender politischer Auffassungen. Im außenpolitischen Feld verstärkte die DDR-Führung die Bindungen an die Sowjetunion. Der Freundschafts- und Beistandspakt vom 7. 10. 1975 sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch auf allen anderen Gebieten vor. Der weiteren Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ dienten ferner die Verträge mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977). Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) verabschiedete ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und Direktiven für den Fünfjahrplan 1976–1980. In diesem Dokument wurde die seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verfolgte Politik der Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (d.h. das Bemühen um eine ständige Steigerung des Lebensstandards auf der Grundlage wirtschaftlichen Wachstums) ebenso festgeschrieben wie die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die unverbrüchliche und immer enger werdende Bindung an die Sowjetunion usw. Die Position Erich Honeckers und der Führung der SED, wie sie sich seit 1971 herausgebildet hatte, blieb unumstritten. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert (Sozialpolitik). Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten — wie in der Vergangenheit — das erwartete Ergebnis: 99,86 v.H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph, der diese Position bereits bis 1973 bekleidet hatte, berufen. Die in der Aufgabenverteilung veränderte, aber im übrigen stabile Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ sowie das Echo, das Verlautbarungen von Robert Havemann (bereits 1964 aus der SED ausgeschlossen) über dessen Freundeskreis hinaus in der Partei fanden. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978; 1979 konnte er in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems sollte offenbar aber auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche (Kirchen). Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Der X. Parteitag der SED (11.–16. 4. 1981 in Ostberlin) sollte die Partei erneut als die „führende Kraft“ der DDR zeigen. Der Parteitag bestätigte die Generallinie der Partei: „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ im Innern, Friedenspolitik und das absolute Bekenntnis zur Sowjetunion nach außen sowie die weitere Stärkung der „führenden Rolle“ der SED auf allen [S. 543]Gebieten der Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Parteitages standen der Rechenschaftsbericht Erich Honeckers und das Referat von Willi Stoph zum neuen Fünfjahrplan (1981–1985). Bildete der VIII. Parteitag (1971) mit der Ablösung Ulbrichts eine Zäsur und nahm der IX. Parteitag (1976) ein neues Parteiprogramm an, so spielten auf dem X. Parteitag ideologische und programmatische Probleme kaum eine Rolle; es war ein Parteitag der Kontinuität. Honecker behauptete in seinem Rechenschaftsbericht, die Bilanz der SED seit 1976 sei „positiv“. Er versuchte vor allem wirtschaftliche Erfolge nachzuweisen, machte aber gleichzeitig deutlich, daß es zu ihrer Wahrung außerordentlicher Anstrengungen bedürfe. Zugleich rief er die Partei zur Geschlossenheit auf. Die Spitzen der SED, das Politbüro und das Sekretariat, blieben nach dem X. Parteitag fast unverändert. Zehn Jahre nach der Übernahme der Parteiführung versuchte Honecker — inzwischen durch Personenkult aus der Parteiführung deutlich hervorgehoben — seine Politik der Herrschaft der Partei einerseits und des Ausbaus und der Sicherung der Modernisierung der Gesellschaft andererseits fortzusetzen. Beispielhaft für den Versuch, die Kontinuität der seit 1971 verfolgten Politik sichtbar zu machen, war die Regierungsbildung nach den Wahlen zur Volkskammer vom 14. 6. 1981, in denen genau wie 1976 99,86~v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste abgegeben wurden. In der neugebildeten Regierung gab es kaum Veränderungen. Die Staatsspitze blieb konstant: Generalsekretär Erich Honecker ist zugleich Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates, Willi Stoph Vorsitzender des Ministerrates. Der Staatsrat wurde in seiner personellen Zusammensetzung aufgewertet, u.a. zog der „zweite Mann“ der SED, Paul Verner, in den Staatsrat ein. Das Parteiensystem der DDR ist nach wie vor von der „führenden Rolle“ der SED geprägt, die Blockparteien und Massenorganisationen fungieren weiter als Transmissionsorgane der Führungspartei. Die Parteitage von LDPD (April 1982), NDPD (April 1982), DBD (Mai 1982) und CDU (Oktober 1982) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen. Wie die Parteien wegen ihrer gleichförmigen Zustimmung zur SED-Politik in ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Aufgaben als Transmissionsorganisation der SED und den Vorstellungen und Eigeninteressen ihrer Mitglieder geraten können, zeigte sich am Beispiel der CDU. Die Einführung des Faches Wehrunterricht für Schüler der 9. und 10. Klassen (1979) traf auf harte Kritik der Kirchen (Kirchen, IV.; Wehrerziehung). Die CDU, die sich als Partei oft an die Kirchen anzulehnen versucht (allerdings meist ohne Erfolg), geriet in Bedrängnis. Die CDU-Führung bekannte sich zum Wehrunterricht und damit zur Linie der SED, doch an der Basis der Partei wurde häufig die These der Kirchen vertreten, für Christen dürfe Erziehung zum Haß nicht in Frage kommen. Die Friedensfrage wurde für die DDR-Führung ohnehin zu einem erstrangigen innenpolitischen Problem. In der Jugend fand die neue Friedensbewegung unter der Losung „Schwerter zu Pflugscharen“ eine recht breite Resonanz. Die Maßnahmen der Staatsorgane gegen die neue und unabhängige Bewegung blieben bisher weitgehend wirkungslos. Die Erfahrungen des II. Weltkrieges, die exponierte Lage Deutschlands (das bei einem Krieg keine Überlebenschancen hätte) sowie die seit Jahrzehnten betriebene, eigene Friedenspropaganda der SED zeitigten in der Friedensbewegung ein für die DDR-Führung unerwartetes Ergebnis, das Ansätze zur Veränderung des starren politischen Systems bringen könnte. Die Unsicherheit der DDR-Führung gegenüber der neuen Bewegung wird so verständlich. Die Furcht vor einem Übergreifen der polnischen Demokratisierungsbestrebungen hatte 1980 und 1981 ohnehin alle Maßnahmen der DDR beeinflußt. Die Verhärtung der innerdeutschen Beziehungen (Erhöhung des Zwangsumtausches im Oktober 1980) wurde zwar durch den Besuch des Bundeskanzlers Helmut Schmidt im Dezember 1981 in der DDR wieder etwas abgeschwächt, doch war die Innenpolitik bis zur Verkündung des Kriegsrechtes in Polen und dem Verbot der Gewerkschaft „Solidarität“ im Dezember 1981 wesentlich von den polnischen Ereignissen mitbestimmt. Eine der Reaktionen auf die polnischen Ereignisse war die Stärkung des FDGB. Schon der 9. Kongreß des FDGB im Juli 1977 hatte diesen Trend gezeigt, als er den Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuches verabschiedete, der von der FDGB-Fraktion dann in der Volkskammer eingebracht und dort angenommen wurde. Nach der Entwicklung in Polen zeigte der 10. Kongreß des FDGB im April 1982 noch stärker das Bestreben der SED, einerseits die Bedeutung des FDGB zu unterstreichen, ohne aber andererseits an der „führenden Rolle“ der SED Abstriche zu machen. Das 11. Parlament der FDJ (2.–5. Juni 1981) machte deutlich, daß die SED der Nachwuchsorganisation und „Kampfreserve“ der Partei ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit widmete. Die FDJ hat ihr Augenmerk nun noch stärker als zuvor auf den sozialen Bereich zu richten, in dem sie all ihren Bemühungen zum Trotz auf das größte Desinteresse stößt: auf die Arbeiterjugend. Hauptprobleme der DDR bleiben indes — wie für fast alle Länder — die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, wie auch die noch immer nicht behobenen Funktionsschwächen des eigenen ökonomischen Systems. Trotz mancher Erfolge signalisierte die 4. Tagung des ZK der SED im Juni 1982, wie schwer es der DDR fällt, ihre ehrgeizigen Wirt[S. 544]schaftspläne zu erfüllen. Wie schon öfter in der Geschichte der DDR könnten ökonomische Schwierigkeiten in eine Krise des Gesamtsystems umschlagen. Mit einer ideologischen Offensive versuchte die Führung vor allem den Zusammenhalt der Kader zu bewahren. Die Deklarierung eines „Karl-Marx-Jahres“ 1983 und die damit verbundene Kampagne sollten ebenso wie die Hinwendung zu einem Geschichtsbild, das die ganze deutsche Geschichte einschloß (Nationale Geschichtsbetrachtung), Spannungen im Innern abbauen helfen. Auch die Beziehungen zur Evangelischen Kirche konnten durch Beteiligung des Staates an den Feiern im Luther-Jahr und eine positive Neueinschätzung Luthers durch die SED erheblich verbessert werden. In die gleiche Richtung liefen die Anstrengungen der Regierung, ihre Sozialpolitik trotz Wirtschaftskrise beizubehalten. Die Übergabe der zweimillionsten Wohnung seit dem Wohnungsbauprogramm von 1971 durch Erich Honecker im Februar 1984 wurde als Erfolg im Bemühen um stärkeren Konsens zwischen Bevölkerung und Führung gewertet. In der Deutschlandpolitik der SED schien die Entwicklung nach dem Regierungswechsel vom 1. 10. 1982 und den Wahlen vom 6. 3. 1983 zunächst unklar; auch wenn die Regierung Kohl versicherte, sie werde an die Verträge von 1972 anknüpfen und die Honecker-Führung trotz der Nachrüstung in der Bundesrepublik an keiner „neuen Eiszeit“ in den innerdeutschen Beziehungen interessiert war. Akut schien diese Gefahr freilich nach der Absage des geplanten Honecker-Besuchs in der Bundesrepublik im April 1983 im Gefolge der erregten Diskussionen über den Tod des Transitreisenden Burkert. Erst nach dem Milliardenkredit an die DDR und nach dem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß (CSU) in der DDR im Juli 1983 wirkte die Situation entkrampft. Nachdem die DDR die Ausreisemöglichkeiten Anfang 1984 großzügig handhabte, verbesserte sich das Klima zwischen beiden deutschen Staaten zunehmend. Symptomatisch dafür waren auch die zahlreichen Besuche Bonner Politiker in der DDR. So trafen im März 1984 die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der FDP, Wolfgang Mischnick, und der SPD, Hans-Jochen Vogel, mit dem Generalsekretär und Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker zusammen. Auf der Leipziger Messe im März 1984 schließlich konferierte Honecker mit Franz Joseph Strauß (CSU), Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff (FDP), dem saarländischen Ministerpräsidenten Werner Zeyer (CDU), dem Saarbrückener Oberbürgermeister Oskar Lafontaine (SPD). Mit dem Berliner Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen kam erstmals ein führender Repräsentant von Berlin (West) auf die Leipziger Messe und traf dort mit SED-Politbüromitglied Günter Mittag zusammen, der wiederum im April 1984 mit Bundeskanzler Kohl in Bonn sprach. Dieser vor Jahren noch fast undenkbare intensive innerdeutsche Dialog und der für 1984 geplante Besuch Honeckers in der Bundesrepublik lassen die Versachlichung der Beziehungen beider deutschen Staaten zueinander erkennen. Freilich hat sich dabei — abgesehen von der zeitweiligen Gewährung von Ausreisemöglichkeiten, die wohl auch auf einem Interesse an innerer Stabilität der DDR beruhen —, am System der DDR selbst kaum etwas geändert. Die Thesen zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR am 7. 10. 1984, die das ZK der SED, der Staatsrat und Ministerrat sowie der Nationalrat der Nationalen Front gemeinsam im Januar 1984 veröffentlichten, zeigen auch den unveränderten Anspruch der SED, als Führungsorgan der DDR die Gesellschaft im „real existierenden Sozialismus“ weiterhin zu lenken und die Parteiherrschaft zu befestigen. Ein Blick auf die fast 40jährige Entwicklung des zweiten deutschen Staates seit 1945 läßt sowohl Ansätze für Stabilität als auch Schwächen der DDR erkennen: die Sowjetunion sichert die Existenz des Regimes, das im Innern vom Funktionieren der Apparate, vor allem der SED abhängt. Die Geschlossenheit der Führungselite, das Einordnen der Funktionäre in die hierarchischen Strukturen des politischen Systems einerseits, aber zugleich die Sicherung wirtschaftlichen Wachstums, der Ausbau sozialer Sicherheit, die Förderung von Aufstiegschancen für die Jugend usw. andererseits, sind Grundbedingungen für die Stabilität des Herrschaftssystems. Doch der Gegensatz zwischen Bevölkerung und herrschender Elite, hervorgerufen durch wirtschaftliche Schwächen, das Fehlen von politischer Demokratie, von legaler Opposition, von Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit und den Freiheitsrechten des einzelnen, nicht zuletzt auch Auswirkungen von Ereignissen in anderen kommunistisch regierten Ländern, führten und führen immer wieder zu Verunsicherungen und Erschütterungen des Gesamtsystems sowie zu Schwankungen zwischen „weichem“ und „hartem“ Kurs der SED-Führung. Hermann Weber Literaturangaben Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der polit. Verfolgung 1945–1968. Bericht u. Dokumentation. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik. Von einem Autorenkollektiv u. Leit. v. Rolf Badstübner. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Geschichte der SED — Abriß. Berlin (Ost): Dietz 1978. Heitzer, Heinz: DDR — Geschichtlicher Überblick. Berlin (Ost): Dietz 1979. Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955. Hrsg. Bundeszentrale f. pol. [S. 545]Bildung. Bonn: Druck- u. Verlags- Gesellschaft mbH 1982. (Schriftenreihe der Bundeszentrale f. pol. Bildung. 193.)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der…

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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1985)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter ab 14 Jahren, und zwar insbesondere die 16- bis 18jährigen, auf den Wehrdienst vor. Seit ihrem VII. Kongreß im Juni 1982 soll sich die GST verstärkt auch der vormilitärischen Ausbildung älterer Jugendlicher zuwenden. Dies steht im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren rückläufigen Zahl an Wehrpflichtigen, die die DDR zur zunehmenden Einberufung auch der älteren Jahrgänge zwingt. Die GST, die „sozialistische Wehrorganisation“ der DDR, ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung der Jugendlichen, zugleich bietet sie den Bürgern auch vielfältige Möglichkeiten zu wehrsportlicher Betätigung und damit zur Entwicklung und Erhaltung der Wehrfähigkeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee (NVA), im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Schulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und anderer Träger der Wehrerziehung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut (das z. Z. gültige Statut wurde auf dem V. Kongreß der GST vom 14. bis 16. 9. 1972 in Dresden verabschiedet) und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum in bestimmte Sektionen, die die Spezialausbildung auf die künftige Waffengattung hin durchführen. Bis zum Ende des Ausbildungsjahres 1981/82 gliederte sich die 2jährige vormilitärische Ausbildung der GST in die vormilitärische Grundausbildung (1. Jahr) und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee (2. Jahr). Seit dem Beginn des Ausbildungsjahres 1982/83 führt die GST die vormilitärische Grundausbildung als selbständigen Ausbildungsabschnitt nicht mehr durch, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die vormilitärische Laufbahnausbildung. Diese erfolgt für die Laufbahnen Mot.-Schützen, Militärkraftfahrer, Tastfunker, Fernschreiber, Matrosenspezialisten, Militärflieger, Fallschirmjäger und Taucher. Die nunmehr 2jährige vormilitärische Laufbahnausbildung, in der die „politisch-moralische Erziehung“, die Vermittlung vormilitärischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die körperliche Ertüchtigung miteinander verbunden werden sollen, wird stärker noch als früher armeebezogen durchgeführt; dabei hat die praktische Ausbildung eindeutig an Bedeutung gewonnen. Die vormilitärische Ausbildung der GST ist fester Bestandteil der Lehrpläne der Erweiterten Oberschulen und Hochschulen wie auch der Ausbildungspläne der Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen. Die Ausbildung erfolgt sowohl im Unterricht als auch in der Freizeit. Gute Erfahrungen hat die GST offensichtlich mit der seit einigen Jahren in vielen Kreisorganisationen praktizierten „monatlichen Ausbildung an einem Tag“ gemacht: Diese Form bietet — zusammen mit längeren Lehrgängen an den zentralen und örtlichen Ausbildungslagern der GST — die Möglichkeit, insbesondere auch die Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen in [S. 548]eine straff organisierte vormilitärische Ausbildung einzubinden. Da die Leistungen während der GST-Ausbildung in die Beurteilung der Schüler und Lehrlinge einfließen, wird eine sehr hohe Beteiligung der Jugendlichen an der vormilitärischen Ausbildung erreicht. Die Mädchen werden im Rahmen der GST auf die Zivilverteidigung (Sanitätsausbildung) vorbereitet, können auf Wunsch aber auch das Ausbildungsprogramm für Jungen absolvieren. Attraktiv ist die GST für die Jugendlichen insbesondere dadurch, daß in ihren Lagern verschiedene Berechtigungsnachweise erworben werden können — vom Führerschein bis zum Flugschein, und zwar vor Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne die sonst üblichen langen Wartefristen. Von 1979 bis 1981 erwarben z.B. ca. 175.000 Mädchen und Jungen die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und fast 200.000 die Fahrerlaubnis für Krafträder. Die GST bietet ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Wehrsportprogramm. Gegenwärtig gibt es die Wehrsportarten: Modellsport (Auto-, Schiffs- und Flugmodellsport), Seesport, Tauchsport, Flug- und Fallschirmsprungausbildung, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport und — als neueste Wehrsportart — Wehrkampfsport. Die GST widmet sich dabei der Pflege sowohl des Massen- als auch des Leistungssports. Ihre Wehrspartakiaden werden auf Kreisebene jährlich, auf der Bezirksebene alle 2 Jahre und auf der Ebene der Republik alle 5 Jahre durchgeführt. Den Angehörigen der NVA und sonstiger bewaffneter Organe der DDR vergleichbar besitzen die Mitglieder der GST Dienstuniformen, Kampf- und Arbeitsanzüge. Ihre Bewaffnung beschränkt sich auf Kleinkaliberwaffen. Kombattantenstatus haben die GST-Mitglieder nicht. Die GST zählt gegenwärtig (1982) ca. 600.000 Mitglieder und ca. 19.000 Organisationseinheiten. Vorsitzender ist Günter Kutzschebauch (SED). An Agitations- und Propagandamaterialien gibt die GST regelmäßig heraus: „S und T. Sport und Technik. Das wehrpolitische Jugendmagazin der GST“, „Funkamateur“, „Flieger-Revue“, „modellbau heute“, „Visier“, „poseidon“ (militärpolitische Zeitschriften mit Magazincharakter für die vormilitärische Laufbahnausbildung und für die Wehrsportarten), „konkret“ und das Mitteilungsblatt „Motorsport“ (Presseorgane für die Funktionäre und Ausbilder der GST). Als höchste Auszeichnung vergibt die GST die „Ernst-Schneller-Medaille“ in Gold, Silber und Bronze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 547–548 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…

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Gesellschaftsordnung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 552]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen G. bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2 Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen G. sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um, und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 bzw. nach neuerer Auffassung bis 1949 (Gründung der DDR) soll eine „antifaschistisch-demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine entscheidende Zäsur bilden die Jahre 1961/63. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die „sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt“ haben oder die „Grundlagen des Sozialismus geschaffen“ worden sein. Ob es sich bei diesen Einteilungen um zwei „Hauptperioden“ der DDR-Geschichte oder nur „Etappen“ der einheitlichen „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ handelt, ist ungeklärt. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet. Hinter der letzteren Bezeichnung verbarg sich eine vom VII. Parteitag der SED inaugurierte, vom kybernetischen Systemdenken geprägte Konzeption des Sozialismus als einer länger andauernden, „relativ selbständigen Gesellschaftsformation“ mit ihr eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten. Diese auf eine Aufwertung der DDR abzielende ideologische Neuerung des damaligen 1. Sekretärs des ZK der SED W. Ulbricht stellte eine Abweichung von der offiziellen Lehre der KPdSU dar und ist mit dem Sturz ihres Schöpfers in Mißkredit geraten. Sie wurde Anfang 1971 als fehlerhaft zurückgenommen, und der wenig später einberufene VIII. Parteitag der SED proklamierte die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ als die auch heute noch richtige Zustandsbezeichnung der DDR. Wann dieser Zustand eingetreten sei, wird nicht allgemein verbindlich gesagt. [S. 553]Es besteht aber die Neigung, die 60er Jahre als die „beginnende Errichtung“ und die 70er Jahre als die „Gestaltung“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu qualifizieren (Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 15). Jedenfalls wird seit 1971 im Gegensatz zur späten Ulbricht-Ära und in Übereinstimmung mit der sowjetischen Interpretation des Marxismus-Leninismus davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation bilden, die nicht durch starre Grenzen voneinander getrennt sind, sondern allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551–553 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…

DDR A-Z 1985

Gewinn (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen lediglich die geltenden Inlandspreise, die Effizienz seiner Exporte blieb ihm verborgen. Das „einheitliche Betriebsergebnis“ wird gegenwärtig (1983) folgendermaßen ermittelt: Hierbei werden die Inlandsumsätze (= Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen) zu Indu[S. 569]strieabgabepreisen (IAP) bemessen. Die Umrechnung der Exporterlöse in Inlandswährung erfolgt über Richtungskoeffizienten (= Valutaumrechnungskoeffizienten), die — den jeweiligen außenhandelspolitischen Intentionen folgend — regional differenziert und in ihrer Höhe veränderlich sind. Die produktgebundenen Abgaben und Dienstleistungsabgaben werden als Durchlaufposten behandelt. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das im Gegensatz zur Marktwirtschaft gesetzlich verankerte Verfahren der G.-Verteilung in den VEB und Kombinaten maßgeblich die Höhe des dem Betrieb verbleibenden Netto-G. Die G.-Verteilung wird durch 2 Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrunde liegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z.B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d.h. Einsparung an Produktionsfondsabgabe —, verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung, Entwicklung neuer bzw. verbesserter Erzeugnisse, Exportsteigerungen, Kostensenkungen und im Rahmen der Planvorgaben mögliche Sortimentsverschiebungen) den ihm nach Kürzung der Abzugsposten verbleibenden G. in bestimmten Grenzen erhöhen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (Wirtschaft) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft für die betriebliche Produktion aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung kostendeckender Preise sowie der G.-Orientierung als entscheidender ökonomischer Kategorie erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischen Hebels im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die seit 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in der DDR — genauso wie in anderen RGW-Ländern — die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung), der Abschluß der Industriepreisreform (Preissystem und Preispolitik II.,; III.) Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen (Investitionen). Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 ist der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben worden, und zwar in den Jahren 1971 und 1972 als feste Plankennziffer vorgegeben; seit 1973 war er „Berechnungskennziffer“ der Planung, d.h., er wurde indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ermittelt. Des weiteren wurde mit der Rezentralisierung die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb wurden vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigte. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verblieb dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel wurden begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Zuführungen zum Leistungsfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung, vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Unzulässige G. (z.B. aus Preismanipulationen, aus Verletzung der festgelegten Sortimente) mußten voll an den Staatshaushalt abgeführt werden (GBl. I, 1975, S. 408 ff.). Angesichts dieses eingeengten Katalogs wurden beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst. Zwar war mit dem Gegenplan (Sozialistischer Wettbe[S. 570]werb) ein Anreiz zu — bereits im voraus angekündigten — Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) sowie — bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen — zum Leistungsfonds erreicht werden konnten. Jedoch blieb dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits haben leistungsfähige Betriebe — in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten — ihre Angebote so abgestimmt, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichten und dennoch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten konnten. Andererseits haben die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induziert. War damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so war er für die Betriebsleitung noch unerheblicher, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten G.-Teilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen konnte. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. — Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben — sah sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er konnte die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere wurden dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhing. Auf Kredite konnte der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten mußten in den 70er Jahren Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt werden: Während diese bei Nichterreichen des Plan-G. 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v.H. und seit 1973 50 v.H. der Unterschreitung des geplanten G. gekürzt werden. Blieb der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so mußte er voll abgeführt werden; die Differenz war als Finanzschuld mit 5 v.H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. 1976 wurde in diesem Zusammenhang eine neue Vorschrift erlassen: durch Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe bewirkte Kostenerhöhungen durften — solange die Abgabepreise der betroffenen Erzeugnisse noch nicht angepaßt waren — z. T. durch eine Minderung der Nettogewinnabführung aufgefangen werden. Interessant ist, daß im Zeitraum von 1979 bis 1983 drei neue, den G. und die G.-Verwendung regelnde Finanzierungsrichtlinien erlassen worden sind. Zweck der ersten (GBl. I, 1979, S. 253 ff.) war es, der Ablösung der bisherigen VVB durch Kombinate Rechnung zu tragen. Nunmehr erfolgte in bestimmtem Maße eine Zentralisierung von Netto-G. auf dem Abrechnungskonto „Zentralisierter Netto-G.“ des Kombinates sowie — neben der Bildung des Reservefonds, des Verfügungsfonds des Generaldirektors und des Werbefonds — eine gewisse Zentralisierung von Fondsmitteln überhaupt (z.B. Investitionsfonds, Fonds Wissenschaft und Technik). Aus dem genannten Abrechnungskonto wurden sowohl die Nettogewinnabführungen des Kombinates als auch eine Reihe von Umverteilungen zu bestimmten betrieblichen Fonds (z.B. Prämien- und Investitionsfonds) gespeist. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Investitionsfonds schuf man strenge Vorschriften, um zu gewährleisten, daß die Mittel nur geplanten Investitionen zugute kamen. Bezüglich der Verwendung der Mittel aus den zentralisierten Fonds im Kombinat oder bei den Betrieben entschieden die Generaldirektoren in Übereinstimmung mit den geplanten Aufgaben. Bei der Abführungspflicht für unzulässige — nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhenden — G. an den Staatshaushalt kamen G. aus Überschreitungen des Arbeitskräfteplanes (bis zur Höhe von 5.000 Mark je Arbeitskraft) hinzu. Schließlich wurde den Generaldirektoren und den Direktoren auferlegt, sich verstärkt um eine Unterbietung der geplanten Kosten zu bemühen, und damit den G. zu erhöhen. Die zweite, straffer gegliederte VO (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) bezieht die den Kombinaten angeschlossenen Außenhandelsbetriebe (AHB) mit ein, während alle anderen Außenhandelsbetriebe von ihr unberührt bleiben. Im Verhältnis zwischen Kombinatsspitze und den Betrieben wurde bestimmt, daß ein Teil des Exportergebnisses sowie Teile der Exportstimulierungsmittel bei der Spitze zentralisiert werden können. Dahinter steht die Absicht, der Kombinatszentrale stärkere Einflußnahme auf Exporterhöhungen zu ermöglichen. Des weiteren wurde der Nettogewinnabführungspflicht deutlicher Vorrang gegeben und festgelegt, daß die geplante G.-Abführung auch dann einzuhalten ist, wenn der realisierte G. unter dem Planansatz bleibt. Reichen zur Zahlung die gegebenen Mittel nicht aus, so sind Fonds anzugreifen und Kredite aufzunehmen. Vermehrten Intensivierungsanstrengungen dient z.B. einerseits, daß bei Auftreten von Qualitätsmängeln als Sanktionen G.-Abschläge in Kraft treten; andererseits wird die Sortimentsausweitung hinsichtlich modischer Produkte sowie generell die Steigerung der Qualität gefördert. Über den G. wird bei gegebenen Preisen aber auch die Materialeinsparung stimuliert; das gilt sowohl für materialsparende Konstruktionen und die Materialsubstitution als auch für die Senkung des spezifischen Energieverbrauchs. Hierbei ergaben sich bereits Erfolge, was an dem dramatischen Anstieg der G. im Jahre 1982 widergespiegelt wird (Staatshaushalt). Mit der dritten VO (GBl. I, 1983, S. 110 ff.). die ab 1. 1. 1984 gilt, wird der leichten Aufwertung der Rolle des G. — nunmehr eine der Hauptkennziffern der Leistungsbewertung, Neuregelungen zur Wirtschaftlichen Rechnungsführung — sowie den verstärkten Kontrollmechanismen durch präzisere Bestimmungen Rechnung getragen. Neu ist im Verhältnis zwischen Betrieben und Kombinatsspitze, daß die Betriebe bei Übererfüllung des G. daraus in höherem Maße Fondszuführungen betreiben dürfen als die Kombinatszentrale. Hierfür [S. 571]gelten bestimmte verbindliche Anteilsnormen. Als Nettogewinnabführung ist deshalb nicht mehr generell eine Höhe von mindestens 50 v.H. des überbotenen G. vorgesehen, vielmehr scheint es vorbestimmte Differenzierungen zu geben. Interessant ist eine Neuerung zur Exportstimulierung: Bei Verbesserung der Exportsituation dürfen über den festgelegten Anteil hinaus G.-Teile für zusätzliche Fondszuführungen verwendet werden, und zwar entsprechend vorgegebener normativer Anteile am überplanmäßig erwirtschafteten Exportergebnis. Ansonsten ist der verbleibende überplanmäßig erwirtschaftete G. der Betriebe und des Kombinates den Stimulierungsfonds und bestimmten Fonds des Generaldirektors zuzuführen. Zur Hebung der Zahlungsmoral bei der Nettogewinnabführung wurde verfügt, daß bei nicht termingerechter und nicht vollständiger Zahlung die zuständige Bank selbsttätig und zwangsweise die dem Staat vorenthaltenen Mittel den Konten des Kombinates und der Betriebe abzubuchen hat. Generell gilt nunmehr eine verschärfte Trennung zweckgebundener finanzieller Mittel, die zeitlich straffere Einzahlung auf Sonderbankkonten zu präzisen Terminen sowie eine noch durchgreifendere Effizienzkontrolle bei für Investitionen verwendeten Mitteln. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. in den 70er Jahren von einer vorher betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet worden war. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wurde auch von seiten der Finanzplanung Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem Druck konnte der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb wurden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Vorausplanung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen — untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb nicht verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche — von zentralen Zielen abweichende — Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. In den 80er Jahren mußte der G. vermehrt auf die Stimulierung von Intensivierungsaufgaben ausgerichtet werden, ohne allerdings seine Funktion der Sicherung des planmäßigen Finanzbedarfs aufzugeben. Die 1983 erfolgte weitere, vorsichtige Aufwertung des G. bezweckt keinesfalls, ihn zum betrieblichen Hauptziel werden zu lassen. Vielmehr wird versucht, den G. verstärkt dem Ziel bedarfsgerechter und exportträchtiger Produktionsausweitungen unterzuordnen. Er soll Ausdruck hoher Produktionsergebnisse bei gleichzeitig rationeller Nutzung der materiellen und finanziellen Ressourcen sein. Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz mehr am Umfang der Selbstkostensenkung zu bemessen. Haupteinwand gegen die Aussagekraft des G. als Maßstab der betrieblichen Leistungsfähigkeit bleiben nach wie vor aber die erheblichen Preisverzerrungen im gegebenen Preissystem. Dieser Mangel wird durch die zusätzliche Verwendung sich ergänzender „Effizienzkennziffern“ nur unzureichend behoben. Als Beispiele für derartige Kennziffern seien genannt: Arbeitsproduktivität (auf Basis Eigenleistung), Freisetzung von Arbeitskräften, Materialkostenintensität, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Qualitätsstandard. — Die Leistungsmessung erfolgt gegenwärtig hauptsächlich gemeinsam über die den Leistungsbeitrag der Betriebe gut widerspiegelnde Kennziffer „Nettoproduktion“ sowie den Kosteneinsparungen signalisierenden G. Soweit er bei gegebenen verzerrten Preis- und Kostenstrukturen aber nicht Ausdruck erreichter Effizienz sein kann, vermag der erzielte fiktive und eben nicht leistungsgerechte G. auch keine ökonomisch sinnvolle Stimulierung zu bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 568–571 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glas- und Keramikindustrie

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den…

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Grenzkommission (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Ferner soll sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beitragen (Grenze, Innerdeutsche). Kann die G. in einer von ihr behandelten Frage eine Übereinstimmung nicht erzielen, so wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen. Die G. hat den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einen Bericht über ihre Tätigkeit in der Zeit vom 31. 1. 1973 bis zum 26. 10. 1978 vorgelegt. Dieser Bericht wurde in dem Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme gebilligt, das am 29. 11. 1978 in Bonn unterzeichnet worden ist. In Artikel 1 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. wird bestätigt, daß die G. ihren Auftrag erfüllt hat. Gleichzeitig wird festgestellt, daß für die insgesamt rd. 95 km langen Grenzabschnitte 7–9 — Elbe — und einen Teil des Grenzabschnittes 24 (Warme Bode im Harz) die durchzuführenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen worden sind. Sie werden fortgesetzt. Einzelheiten sind in einem zu dem Protokoll gehörigen Protokollvermerk wiedergegeben. Bis zur Herbeiführung der Übereinstimmung werden beide Seiten den Umstand, daß die Arbeiten zu den Grenzabschnitten 7–9 noch nicht abgeschlossen sind, zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei allen Maßnahmen weiterhin berücksichtigen. Beide Seiten erklärten, daß die Auffassungen zur Rechtslage unberührt bleiben. Die von der G. gefertigte Grenzdokumentation besteht aus umfangreichen Grenzvermessungsunterlagen, der Grenzbeschreibung über den Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einer Grenzkarte 1:25.000 mit 73 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:5.000 mit 516 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:2.000 mit 5 Kartenblättern und den Katalogen der grenzbildenden Gewässer. Durch Artikel 3 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. werden folgende Vereinbarungen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme in Kraft gesetzt: Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einschließlich der Protokollvermerke vom 11. 12. 1975 über Information bei Hochwassergefahren und vom 9. 3. 1978 über den Abbau grenzüberquerender Energiefreileitungen, Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, einschließlich des Protokollvermerks vom 14. 9. 1978 über den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen, [S. 575] * Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über den Austausch von Liegenschafts-/Kataster- und Vermessungsunterlagen, Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über forstwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Grenznähe, Protokollvermerk vom 3. 2. 1978 über Grenzwege und Wege im Grenzbereich, Protokollvermerk vom 27. 10. 1977 über Wasserentnahme aus Grenzgewässern der DDR, Protokollvermerk vom 18. 5. 1978 über das Überfahren der Grenze durch Sportboote und andere Wasserfahrzeuge in Abschnitten der Grenzgewässer Werra und Saale. Bereits früher sind folgende Vereinbarungen in Kraft getreten: Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Vereinbarung vom 20. 9. 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Vereinbarung vom 29. 6. 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der DDR in der Lübecker Bucht, Protokollvermerk vom 29. 6. 1974 über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorialgewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Niendorfer Binnensee durch Fischer aus der DDR und der Rethwiese im Schaalsee durch Fischer aus der Bundesrepublik Deutschland, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über den Abbau des grenzüberschreitenden Braunkohlevorkommens im Raum Harbke (DDR)/Helmstedt (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 26. 9. 1974 über Fragen des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken im Zusammenhang mit der Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Vereinbarung vom 3. 2. 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Heringen, Ortsteil Kleinensee (Bundesrepublik Deutschland), Protokollvermerk vom 18. 3. 1976 über Verfahrensregeln bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, Protokollvermerk vom 15. 9. 1977 über die Beseitigung des im Bereich des Grundstückes „Zur Bergmühle“ (Bundesrepublik Deutschland) anfallenden Oberflächenwassers und gereinigten Abwassers, Vereinbarung vom 3. 5. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen betreffend die Eckertalsperre und die Eckerfernwasserleitung, Protokollvermerk vom 3. 5. 1978 über die Generalüberholung des auf dem Territorium der DDR gelegenen Abschnittes der Eckerfernwasserleitung, Vereinbarung vom 29. 11. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz zusammenhängen. Gemäß Artikel 4 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. hat die G. auf der Grundlage von Artikel 3 des Grundlagenvertrages, des Abschnittes~I des Zusatzprotokolls zu diesem Vertrag und der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der G. insbesondere die Markierung der Grenze instand zu halten und erforderlichenfalls zu erneuern und die in Artikel 3 des Protokolls genannten Vereinbarungen durchzuführen. Die G. arbeitet demgemäß nach Grundsätzen, die als Anhang IV dem Regierungsprotokoll beigefügt sind. Die G. hat ihre Tätigkeit auf der Grundlage der im Regierungsprotokoll zusammengefaßten Vereinbarungen fortgesetzt. Das Schwergewicht liegt nunmehr in der Durchführung der getroffenen Vereinbarungen, Absprachen und der in der Tätigkeit der G. entwickelten Praxis. Ziel ist es dabei auf seiten der Bundesrepublik Deutschland, die darin liegenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die G. hat Verhandlungen aufgenommen, die zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Elbebereich (insbes. beim Schutz gegen Eisgefahren), zur Verbesserung der Hochwasserabführung über den grenzüberschreitenden Teil des Mittellandkanals und zur Besserung der Verhältnisse aus der Verschmutzung der Röden durch die mangelnde Abwasserreinigung in Sonneberg führen sollen. Weiterhin behandelt sie auf der Grundlage der abgeschlossenen Vereinbarungen geodätische, wasserwirtschaftliche und grenzpolizeiliche Angelegenheiten, sowie Maßnahmen zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung. Am 12. 10. 1983 wurde die <LI>Vereinbarung über die Regelung von Fragen, die mit der Abwasserableitung und -behandlung für die Stadt Sonneberg (Deutsche Demokratische Republik) zur Verbesserung der Gewässergüte der Röden zusammenhängen, unterzeichnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 574–575 Grenze, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppen der DDR

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Ferner soll…

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Großhandelspreis (1985)

Siehe auch: Großhandelspreis: 1975 1979 Großhandelspreise: 1969 Die Preise für Großhandelswaren werden in der DDR auch mit dem Begriff Großhandelsabgabepreis bezeichnet. Der G. setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis (IAP) (Betriebspreis + Produktgebundene Abgabe) zuzüglich der Großhandelsspanne. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578 Grenzübergangsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundeigentum

Siehe auch: Großhandelspreis: 1975 1979 Großhandelspreise: 1969 Die Preise für Großhandelswaren werden in der DDR auch mit dem Begriff Großhandelsabgabepreis bezeichnet. Der G. setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis (IAP) (Betriebspreis + Produktgebundene Abgabe) zuzüglich der Großhandelsspanne. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578 Grenzübergangsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R,…

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Friedrich-Schiller-Universität Jena (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die U. wurde am 15. 8. 1557 gegründet. Ihren gegenwärtigen Namen erhielt sie am 10. 11. 1934. Sie wurde am 15. 10. 1945 wiedereröffnet. Die U. war von den 6 „klassischen“ U. am stärksten von der 3. Hochschulreform betroffen. Nach 1967 sollte „das gesamte Wissenschaftspotential“ auf die Bedürfnisse eines einzigen Industriezweiges, des als zukunftsträchtig angesehenen wissenschaftlichen Gerätebaus (vor allem des VEB Carl Zeiss Jena) konzentriert werden. Es wurden seinerzeit eigens Sektionen (Physik, Chemie, Technologie) für den wissenschaftlichen Gerätebau eingerichtet. Diese einseitige Ausrichtung, die die Strukturreform von 1968/69 bestimmt hatte, ist nach 1971 wieder zurückgenommen worden. Gegenwärtig bestehen 17 Sektionen (Altertumswissenschaft; Biologie; Chemie; Erziehungswissenschaft; Geschichte; Literatur- und Kunstwissenschaft; Marxismus-Leninismus; Mathematik; Marxistisch-leninistische Philosophie; Physik; Psychologie; Sportwissenschaft; Sprachwissenschaft; Staats- und Rechtswissenschaft; Technologie; Theologie; Wirtschaftswissenschaften) sowie der Bereich Medizin mit 30 Kliniken, Instituten, Abteilungen und einer angegliederten Fachschule. Die etwa 5.500 Studenten (darunter etwa 150 Ausländer) werden in 25 Fachrichtungen ausgebildet. Ihnen stehen 10 Wohnheime und eine Reihe kultureller und sozialer Einrichtungen der U. zur Verfügung. Eine eindeutige Schwerpunktsetzung in der Forschung ist nicht mehr erkennbar, es bestehen aber nach wie vor enge kooperative Beziehungen zum Industriezweig wissenschaftlicher Gerätebau. Mit 9 Universitäten im RGW und 12 wissenschaftlichen Einrichtungen in den sozialistischen Ländern und im westlichen Ausland bestehen Freundschafts- bzw. Kooperationsverträge. Lehr- und Forschungsergebnisse werden in einer „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ der U. publiziert, die seit 1951 erscheint. Ferner erscheinen: „Jenaer Reden und Schriften“, „Wissenschaftliche Beiträge“, „Jenaer Beiträge zur Parteiengeschichte“ u.a. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedliche Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die U. wurde am 15. 8. 1557 gegründet. Ihren gegenwärtigen Namen erhielt sie am 10. 11. 1934. Sie wurde am 15. 10. 1945 wiedereröffnet. Die U. war von den 6 „klassischen“ U. am stärksten von der 3. Hochschulreform betroffen. Nach 1967 sollte „das gesamte Wissenschaftspotential“ auf die Bedürfnisse eines einzigen Industriezweiges, des als zukunftsträchtig angesehenen wissenschaftlichen Gerätebaus (vor allem des VEB Carl Zeiss Jena) konzentriert werden.…

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G. Transformationsfunktion

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung, welche die Methodik zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Sie wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der staatlichen Unternehmen geprägt. Exekutivorgane zur Durchsetzung der Parteidirektiven in der Wirtschaft sind der Ministerrat (Regierung), die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und die übrigen Wirtschaftsbehörden (Wirtschaft, V.; Industrieministerien; Bankwesen). In Übereinstimmung mit dem in der Wirtschaft dominierenden Staatseigentum (Eigentum) an den Produktionsmitteln und der zentralen behördlichen Lenkung der Volkswirtschaft kann in der DDR — im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland — in allen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen nicht mehr zwischen einer privaten und einer öffentlichen Wirtschaft oder einer privaten und einer öffentlichen Finanzwirtschaft unterschieden werden. Demgemäß sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (Kombinate, einzelne VEB, Volkseigene Güter) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der Staatswirtschaft der DDR hat die Regierung die Finanzen der sozialistischen Wirtschaftsbetriebe (Betriebsformen und Kooperation), die Finanzmittel und Geschäfte der Bank- und Kreditinstitute und die Geldkapitalfonds und Finanzoperationen der Versicherungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR) zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der staatlichen Ausgabenpolitik zum „einheitlichen sozialistischen F.“ verschmolzen. II. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. gliedert sich in den Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen und in den Bereich der dezentralisierten Finanzen der sozialistischen Betriebe und Kombinate. Der erste Bereich umfaßt 5 Teilgebiete: A. Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietsverwaltungen des Einheitsstaates, die zusammen mit dem Sonderetat der Sozialversicherung in den Öffentlichen Gesamthaushalt integriert werden (Staatshaushalt). Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates (ohne die Sozialversicherung) gehören neben dem Budget der Republik (Summe der Spezialhaushalte der Staatsorgane auf Zentralstaatsebene) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum F. im engeren Sinne der Finanz- oder Haushaltsausgleich zwischen dem Budget der Republik und den Einzeletats der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil der zentralisierten Finanzen sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Großorganisationen (Massenorganisationen). 3. In das Öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen. Diese Verschmelzung ist die notwendige Folge der vom Staat den Banken übertragenen Aufgaben bei der Finanzierung der Planaufgaben. Durch die Verstaatlichung sämtlicher Banken und ihre Integration in das Öffentliche F. wurden die Geldschöpfung und -vernichtung, die Bargeldzirkulation, die Kreditgewährung, die Zinspolitik und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR ganz oder weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die staatliche Wirtschaftsführung unterworfen (Geldtheorie und Geldpolitik). [S. 401]4. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die beiden Zweige des gesamtstaatlichen Versicherungssystems der DDR, und zwar a) auf die aus 2 Organisationen bestehende Sozialversicherung und b) auf die spezialisierten Versicherungsunternehmen und ihre Aufgaben. 5. Einen eigenen Bereich unter den zentral regulierten Aktivitätsfeldern der Finanzpolitik bilden die Gestaltung der Währungsordnung und die Währungspolitik (Währung/Währungspolitik; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). B. Bereich der dezentralisierten Finanzen Der Bereich der dezentralisierten (öffentlichen) Finanzen (Finanzfonds) umfaßt die Betriebsfinanzen von 2 Gruppen von Produktionsorganisationen: 1. die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) und die der Zusammenschlüsse von staatseigenen Betrieben (Kombinate); und 2. die Finanzwirtschaft der Produktionsgenossenschaften (z.B. die der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [LPG] und die der Produktionsgenossenschaften des Handwerks [PGH]). Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der innerhalb der Volkswirtschaft vom Staat und den sozialistischen Wirtschaftsbetrieben angelegten Geldkapitalfonds, die zwischen den Staatsinstanzen und den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen umlaufenden Geldströme und das von ihnen benutzte monetäre Rechnungswesen. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Bereiche: a) die Finanzen der restlichen privaten Gewerbebetriebe und die der privatwirtschaftenden Handwerker und der Kirchen; b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings versuchen die Finanzbehörden und Banken auch die Geldgeschäfte, die Geldakkumulation (Sparen) und die Verwendung der Bargeld- und Giralgeldguthaben dieser Wirtschaftssubjekte laufend quantitativ zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Wirtschaftsführung auf vielfältige Weise darum, Einfluß auf die Verwendung der privaten Geldeinkommen und Geldvermögensbestände zu nehmen mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Privatbetriebe zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen. Bisher ist es jedoch der Wirtschaftsführung noch in keiner Wirtschaftsperiode gelungen, die Entstehung von Kaufkraftstauungen zu vermeiden und eine Übereinstimmung zwischen freiwilligem Sparen und tatsächlicher Sparleistung herzustellen. Nahezu jedes Jahr bewirkt die — gemessen an der Expansion der kaufkräftigen Nachfrage — unzureichende Erhöhung der Warenbereitstellung bei Verbrauchsgütern einen weiteren Anstieg der ökonomisch nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftbestände (Zwangssparen, Kaufkraftüberhang, Kassenhaltungsinflation). Diese disproportionale Entwicklung zwischen Güter- und Geldkreislauf bei gegebenen Festpreisen hat zwei negative wirtschaftspolitische Konsequenzen: a) Da die privaten Haushalte frei über die Verwertung ihrer Geldeinkommen und ihrer Kaufkraftbestände entscheiden können (Freiheit der Konsumwahl), kommt es ständig vor, daß diese mit Hilfe der von ihnen unfreiwillig angelegten Geldhorte Kauf-, Finanz- und Tauschoperationen finanzieren, die zu Störungen der zentral geplanten Warenverteilung und zu einer staatlich unerwünschten Güterverwendung führen. Störungen dieser Art können zum einen dadurch ausgelöst werden, daß die Kaufinteressen der zahlungskräftigen Konsumenten auf bisher noch reichhaltig angebotene Waren und Gütersortimente umgelenkt werden mit der Folge, daß bei diesen zur Überraschung der Wirtschaftsplaner ebenfalls Versorgungslücken entstehen. Störungen können zum anderen aber auch durch Finanz- und Tauschtransaktionen im Bereich der „Schattenwirtschaft“ hervorgerufen werden, bei denen die Marktparteien dann durch Einsatz von Preiszuschlägen, Bestechungsgeldern und Kompensationswaren die staatlichen Festpreise außer Kraft setzen und die behördliche Güterbilanzierung und Warenverteilung unterlaufen. Derartige Vorgänge führen b) in der Tendenz zu einem Verfall des inneren Geldwerts der Währungseinheit. III. Die Wesensmerkmale des „sozialistischen Finanzsystems“ aus politökonomischer Sicht A. Geld in der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnung In den sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen ist das Geld jedoch kein allein nur der Regierung höriges und von ihr beliebig lenkbares Tauschmittel. Seine Dienste können sowohl in Übereinstimmung als auch gegen die Wirtschafts- und Planinteressen des Staates von anderen Wirtschaftseinheiten (Betrieben, Betriebsvereinigungen, Produktionsgenossenschaften, Personengruppen) in Anspruch genommen werden. Für die staatliche Wirtschaftsführung hat das Geld einen Doppelcharakter: Einerseits ist es Erfüllungsgehilfe bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftsprogramme (Geld als Informationsträger, Mobilisierungsmittel, Lenkungsinstrument und Erfolgsmaßstab); andererseits kann es aber auch zum Störfaktor für den zentral geplanten Wirtschaftsablauf und im Extremfall sogar zum Sprengmittel der zentralplanwirtschaftlichen Lenkungsordnung werden. Diese Doppelnatur aller Währungen in den sozialistischen Staaten bezeichnet die Politische Ökonomie als „relative Verselbständigung“ des Geldes. Diese Kennzeichnung besagt, daß auch in den östlichen Wirtschaftsordnungen die Geldausgaben der [S. 402]Wirtschaftseinheiten, die Zahlungsvorgänge, Geldhortungen und der Verlauf der Geldströme nicht von selbst in Anpassung an die zentrale Planung der Produktion von Gütern, der Warenverteilung und der vorgesehenen Verwendung von Erzeugnissen erfolgen. Diese Synchronisation muß vielmehr durch eine auf die Ziele der güterwirtschaftlichen Planung und Lenkung abgestimmte Finanzplanung und Finanzpolitik der Wirtschaftsführungen herbeigeführt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Dementsprechend charakterisiert auch die DDR-Politökonomie die „Merkmale der Finanzen als ökonomische Kategorie des Sozialismus“ wie folgt: „Die sozialistischen Finanzen sind diejenigen relativ selbständigen Geldbeziehungen, durch die unter planmäßiger Leitung des sozialistischen Staates zentrale und dezentrale Geldfonds erwirtschaftet und gebildet, verteilt und umverteilt sowie im Interesse aller Gesellschaftsmitglieder für die erweiterte sozialistische Reproduktion und für die Befriedigung anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse eingesetzt werden.“ (Vgl. Zur aktiven Rolle der Finanzen und ihre Ausnutzung …; s. Lit. Verz.) B. Der staatliche Charakter des Finanzsystems Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegendem Privateigentum an den Produktionsmitteln werden in den sowjet-sozialistischen Wirtschaften die Aufgaben des F. nicht vorrangig durch privatwirtschaftliche, sondern durch staatspolitische und staatswirtschaftliche Interessen und Aktivitäten bestimmt. Entsprechend dieser Verteilung der Befehlsgewalt wird nach Auffassung der Politökonomie der Charakter des sozialistischen F. geprägt durch die „Stellung des Staates als Machtinstrument der Arbeiterklasse“ und durch seine Rolle als „Repräsentant der sozialistischen Gesellschaft“ sowie als „Subjekt des Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln. Ergänzend hierzu hebt die Politökonomie hervor, daß in den Wirtschaftssystemen des realen Sozialismus „alle Finanzbeziehungen planmäßigen Charakter“ tragen. Wie oben nachgewiesen wurde, ist die behauptete „Planmäßigkeit“ jedoch kein sich selbstverständlich einstellendes Qualitätsmerkmal des sozialistischen F., sondern ein Anspruch, den einzulösen Aufgabe der Regierung, der Wirtschaftsverwaltung und der Banken ist. C. Zum demokratischen Charakter des sozialistischen Finanzsystems Nach Auffassung der regierungsamtlichen Polit- und Finanzökonomie ist das F. der DDR seinem Wesen nach zutiefst demokratisch. Diese Behauptung versucht jedoch die Einparteiendiktatur in der „historischen Etappe des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus“ als demokratische Regierungsform auszugeben. Gemessen an denjenigen Merkmalen, die nach der westlichen Staatsrechtslehre und Finanzwissenschaft für eine parlamentarische Demokratie konstitutiv sind, haben auf die Errichtung des DDR-F. demokratische Prinzipien und Leitbilder keinen Einfluß gehabt. Jedenfalls sind in der DDR die Bürger von der Willensbildung bei der Ordnung der staatlichen Finanzwirtschaft und von allen wichtigen Entscheidungen über die Gestaltung der globalen Finanzpläne ausgeschlossen. Selbst die Abgeordneten der Volkskammer (Wahlen) bekommen stets erst kurz vor Ablauf des alten Wirtschaftsjahres einen nur die globalen Positionen umfassenden und nicht mehr abzuändernden Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes und Staatshaushaltsplanes vorgelegt, dem sie dann in einer Lesung der Abgeordnetenkammer zuzustimmen haben. IV. Systematik der Finanzierungsmethoden Während es in den Marktwirtschaften zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und zur Finanzierung der unternehmerischen Aktivitäten von Privatbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsformen gibt, kommen in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften nur wenige Finanzierungsformen zur Anwendung. Durch die Transformation der Eigentumsverhältnisse im Produktionsbereich wurden in der DDR folgenden Finanzierungsmethoden die Existenzgrundlage entzogen: Die Finanzierung von Unternehmen a) durch Umwandlung von Personal- in Kapitalgesellschaften, b) durch Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft), c) durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen (so bei der GmbH und der KG), d) durch Emission von Industrieobligationen und e) durch Leasing. Da die Wirtschaftsführung außerdem den staatlichen Banken das Kreditvergabemonopol zugesprochen und die Kontrolle über die Unternehmensfinanzen übertragen hat, sind in der DDR auch Lieferantenkredite und die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Ausstellung von Wechseln verboten (Kredit). (Zu den Systemeigenheiten und zur Methodik der Betriebs- und Investitionsfinanzierung in der DDR vgl. H. Buck: Finanzierungssystem der DDR [Unternehmensfinanzierung]. S. Lit. Verz.) Infolge dieser Einschränkung der Finanzierungsformen gibt es für das Wertpapiersparen in der DDR — als Form der Anlage von Ersparnissen privater Haushalte und als Mittel der Kapitalbeschaffung — kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Hypothek; Wertpapiere). Ausgehend von diesen Systemeigenheiten wird verständlich, warum es in der Zentralplanwirtschaft der DDR zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Finanzierung betrieblicher Wirtschaftsaufgaben insgesamt nur 4 Finanzierungsmethoden gibt: 1. die Haushaltsmethode, d.h. die endgültige Um[S. 403]verteilung von Geldkapital (Etatmitteln) zur Finanzierung der Produktion öffentlicher Güter und zur Förderung und Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben; 2. die Kreditmethode, d.h. die zeitweilige Umverteilung von Geldkapital aus den Finanzfonds der Banken zur Schließung von Finanzierungslücken der Wirtschaftsbetriebe und zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen; zuständig für die Fremdfinanzierung ist ausschließlich das staatliche Bankwesen; 3. die Versicherungsmethode, d.h. die kollektive Ansammlung von Risiko- und Reservekapital bei den staatlichen Versicherungen und Umverteilung dieser Mittel zugunsten der von Versicherungsfällen Betroffenen; 4. die Eigenfinanzierung, d.h. die planmäßige und überplanmäßige Erwirtschaftung und Akkumulation von Geldkapital in den Finanzfonds der Kombinate, VEB und Produktionsgenossenschaften und der Einsatz dieser Mittel für die Erfüllung der Aufgaben der Kombinats- und Betriebspläne. V. Rolle der monetären Lenkungsmodelle Hauptaufgabe des F. ist es, die vorrangige Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung zu fördern und möglichst vollständig zu gewährleisten. Die aufeinander aufbauenden Zielprogramme für einzelne Wirtschaftsperioden werden in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt. Ihr Inhalt ist mit den Interessen der SED-Führung identisch (Planung). Um alle Leistungsinteressen auf die Verwirklichung des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programms der Staatsführung auszurichten, müssen sämtliche Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Überwachungsmaßnahmen, Erfolgskontrollen und Sanktionen zweckmäßig miteinander verkoppelt und auf das Zielprogramm abgestimmt werden. Hierbei richten sich die Anstrengungen der Wirtschafts- und Finanzpolitiker auf die Erhöhung der Wirksamkeit der monetären Impulse, damit diese Hebel zu der gewünschten Steigerung der Leistungsbereitschaft anspornen und die erhofften Reaktionen im Bereich der Produktion und Güterverteilung erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs je Produktionseinheit, eine Steigerung der Produktion, die Stimulierung des Leistungswillens, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Verbesserung der Produktqualitäten, eine Erhöhung des Veredelungsgrades der Einsatzfaktoren und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (Konsumverzicht durch mehr Sparen) (Leistungsfonds). Während der vergangenen 34 Jahre hat die Regierung der DDR in Anpassung an den jeweils eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs die von ihr eingesetzten währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Anlässe für den Wechsel des finanzpolitischen Instrumentenkastens waren stets wirtschaftspolitische Experimente zur Reorganisation der zentralen Planung und zur Qualifizierung der güterwirtschaftlichen und monetären Lenkungsmethoden, von denen jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Effizienz der Wirtschaftsprozesse erhofft wurde. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt wird, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne, Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Preis-, die Geld- und die Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. VI. Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip muß das F. der DDR die gleichen Grunddienste bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik übernehmen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Finanzwesen übertragen worden sind. Insgesamt hat das F. 7 Aufgaben zu erfüllen: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 3. eine Mittelbeschaffungsfunktion, d.h. Konzentration von Wertschöpfungsanteilen in den öffentlichen Kassen und die Erzielung von Einnahmen; [S. 404]4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion; 6. eine Kontrollfunktion und 7. eine Informationsfunktion. Die marxistisch-leninistische Politökonomie bezeichnet die Aufgaben, die hier an 3. und 4. Stelle genannt werden, als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen. A. Funktion der Rechnungslegung Auf der Grundlage der administrativen Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in Geldeinheiten [S. 405](Preissystem und Preispolitik) dienen das Geld- und Finanzwesen den Wirtschaftsunternehmen und Staatsorganen als Instrument der Rechnungslegung über den Aufwand und den Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wirtschaftseinheiten während einzelner Wirtschaftsperioden (Meßfunktion der Finanzen). B. Mittelbeschaffungsfunktion Zum Zweck der Finanzierung von Produktionsvorhaben und Dienstleistungen konzentriert der Staat mit Hilfe von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Zöllen einen bedeutenden Teil des jährlich geschaffenen Volkseinkommens im zentralen Staatshaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR in gleicher Weise ab, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ geschieht (Addition der Ausgabenvolumina von Bund, Ländern und Gemeinden; ohne die aus den Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bezahlten Fürsorge- und Versorgungsleistungen), so beanspruchte der Staat in der DDR in den Jahren von 1975 bis 1981 zwischen 65 und 76 v.H. des Volkseinkommens für seine Zwecke (Staatsquote bezogen auf das produzierte Nationaleinkommen bewertet zu Preisen des Jahres 1980). C. Allokations- und Lenkungsfunktion Finanzpolitische Instrumente werden einerseits dafür eingesetzt, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staatsunternehmen auf plankonforme Ziele auszurichten. Andererseits sollen mit ihnen die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf ihren Konsum, ihren Arbeitseinsatz und das Sparen gesteuert und solche ökonomischen Bestrebungen der privaten Haushalte unterbunden werden, die zu Störungen der Planerfüllung führen könnten. Eine typische Unternehmenssteuer, die auf Allokationswirkungen bei den Direktionen der Kombinate und Betriebe abzielt, ist z.B. der Beitrag für gesellschaftliche Fonds, den die Industrieunternehmen der DDR ab 1. 1. 1984 zahlen müssen (vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff.). Die Höhe der verlangten Abgabe beträgt 70 v.H. des dem Betrieb für das jeweilige Planjahr zugestandenen Lohnfonds. Ihrer Konstruktionsart nach gleicht die neue Steuer einer Lohnsummensteuer. Nach § 2 der VO vom 14. 4. 1983 „regelt der Leiter des Amtes für Preise … die Einbeziehung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds in die Kalkulation der Industriepreise“. Bei Einsparungen im Bereich des Lohnfonds kann der Betrieb also — da die Abgabenerstattung über die Preise konstant bleibt — einen zusätzlichen Gewinn erzielen. So übt die ab 1984 erhobene „Lohnsummensteuer“ einen Druck auf die Produktionsorganisationen aus, gehortete Arbeitskräftereserven abzubauen und diese für solche Wirtschaftsaufgaben freizusetzen, die bisher — infolge fehlender Arbeitskräfte — noch nicht in der gewünschten Weise haben erfüllt werden können (Arbeitskräfte) In bezug auf die privaten Haushalte geht es stets darum, das Leistungsangebot der Wirtschaftseinheiten und die kaufkräftige Nachfrage den vom Staat gesetzten Prioritäten bei der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen anzupassen. Die Wirtschaftsführung nimmt u.a. a) durch die Gestaltung der Besteuerung der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer), b) durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchssteuern und c) durch die gezielte Verwendung der Staatseinnahmen Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Unterschied zur Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gehört in der Zentralplanwirtschaft der DDR zu den ständigen Allokationsaufgaben, denen sich die Umsatz- und Verbrauchssteuerpolitik in Verbindung mit der Preispolitik widmen muß, der Auftrag, „die kaufkräftige Nachfrage der Bevölkerung den Leistungsmöglichkeiten der Konsumgüterindustrie anzupassen und die Konsumwünsche der privaten Haushalte in die vom Staat gutgeheißenen Richtungen zu lenken (Verbrauchslenkungsfunktion). Treten bei einzelnen Konsumgütern oder bei ganzen Warengruppen schwerwiegende, kurzfristig nicht zu beseitigende Diskrepanzen zwischen Produktion und zahlungskräftiger Nachfrage auf, so hat die Lenkungszentrale theoretisch (nicht jedoch praktisch-politisch) jederzeit die Möglichkeit zu versuchen, durch Preis- und Umsatzsteueranhebungen und -senkungen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen (Marktausgleichsfunktion).“ (Vgl. H. Buck: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich, Berlin 1982, S. 56 ff.) — Darüber hinaus kann die Wirtschaftsführung den steuerpolitischen Hebel der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer auch nutzen, um die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. D. Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion Im Dienste der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Stimulierung von Planerfüllungsaktivitäten hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. soll sie Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die dadurch entstehen, daß durch wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen zeitweise Produktionskapazitäten der Betriebe und Kombinate nicht ausgelastet oder zeitweise überbeansprucht werden; 2. müssen die eingesetzten monetären Steuerungsinstrumente dafür sorgen, daß alle [S. 406]Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die ihre Ursache in einer disproportionalen Expansion des Geld- und Güterkreislaufes haben. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsmittel abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird in der DDR die Entwicklung der Volkswirtschaft nicht hauptsächlich durch finanz- und geldpolitische Antriebs- und Dämpfungsmaßnahmen gelenkt, deren Aufgabe darin besteht, gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsschwankungen kompensatorisch entgegenzuwirken und auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses lediglich stabilisierend Einfluß zu nehmen. In der DDR beruht die staatliche Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorwiegend auf einer zentralen Programmierung aller maßgeblichen (betrieblichen und makroökonomischen) Wirtschaftsprozesse mit Hilfe von materiellen (güterwirtschaftlichen) Wirtschaftsplänen, deren Planungshorizont sich über ein oder mehrere Jahre erstreckt. In den zentralgelenkten Volkswirtschaften sollen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für eine Dauerkonjunktur (kontinuierliches Wachstum) und zugleich für Vollbeschäftigung sorgen. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen, doch führen sie in der Regel nicht zur offenen Arbeitslosigkeit, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Die bloße Programmierung der gewünschten Wirtschaftsentwicklung in Plänen reicht nicht aus, um den Ablauf des wirtschaftlichen Gesamtgeschehens auch wirklich in den von der Wirtschaftsführung vorgezeichneten Bahnen verlaufen zu lassen und die Leistungen der Träger der Planerfüllung entsprechend den Planvorgaben auszurichten. Als erste Maßnahme, um den Produktionsprozeß in Gang zu setzen, müssen daher die materiellen Planziele zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt werden. Diese Befehle werden zusätzlich sowohl a) durch finanz- und haushaltspolitische Steuerungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Anreize (Prämien) abgestützt, als auch b) durch monetäre Sanktionen sowie durch Strafandrohungen bei planwidrigem Verhalten abgesichert. Bei der Aufstellung jedes neuen Wirtschaftsplanes ist die staatliche Wirtschaftsverwaltung bestrebt, die Leistungsansprüche an die Planträger (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) so hoch anzusetzen, daß diese bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Daß in der DDR die fiskalischen Instrumente keine geeigneten Mittel sind, um mit ihnen konjunktur- und stabilitätspolitische Ziele zu verfolgen, ergibt sich aus zwei systemspezifischen Eigenheiten der DDR-Haushalts- und Finanzpolitik. 1. Nach den verbindlichen Grundsätzen der Haushaltswirtschaft der DDR ist der Staatshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben aufzugliedern (s. § 11 der StaatshaushaltsO. vom 13. 12. 1968, GBl. I, S. 383 ff.). Aufgrund dieser Festlegung ist es der Wirtschaftsführung der DDR nicht möglich, gezielt kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen dazu zu nutzen, um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen und das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren. (Vgl. H. Buck: Zur Lage der Staatsfinanzen der DDR am Ende der Fünfjahrplanperiode 1976–1980, in: Deutschland Archiv, Nr. 11/1981, S. 1159 ff.) 2. In der DDR dient der Staatshaushaltsplan der Staats- und Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan. Die Planung des Staatshaushaltes hat sich dabei in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Aus diesen Aufgaben des Staatshaushaltes folgt, daß im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Vollbeschäftigung und ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum nur in einem äußerst bescheidenen Maß durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert werden. Für die Erreichung dieser Ziele sollen vielmehr in erster Linie die vollzugsverbindlichen Investitionsprogramme und Produktionspläne sorgen. Unter der Vielzahl der finanzpolitischen (monetären) Lenkungsinstrumente sind a) die Steuer-, b) die Kredit- und c) die Zinspolitik die wichtigsten Mittel, um die Leistungsbereitschaft der Wirtschaftseinheiten zu stimulieren und die in den Wirtschaftsplänen vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu stabilisieren. Diese drei finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von drei Aufgaben eingesetzt: 1. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen und die allgemeine Wohlfahrt zu erhöhen; 2. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven zu mobilisieren und um 3. Kaufkraftstauungen abzubauen (d.h. Bekämpfung der Folgen einer unterdrückten Kassenhaltungsinflation). Zur Verwirklichung der ersten beiden Ziele ist die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten bei der Lohnsteuer [S. 407]die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Z.B. hat der Fiskus in der DDR völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge und der Zulagen (Lohnzuschläge) für die Nachtschichtarbeit verzichtet. Auch die Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.), die an einzelne Werktätige für herausragende Leistungen oder an die gesamte Betriebsbelegschaft am Ende des Wirtschaftsjahres für die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne aus dem Prämienfonds gezahlt werden, brauchen nicht versteuert zu werden. Um die Werktätigen zu Spitzenleistungen (Sozialistischer Wettbewerb) anzuspornen, hat der Steuergesetzgeber ferner die Akkordzuschläge nur mit einem geringen Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belegt. Ebenso wie in den anderen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften ist auch in der DDR die Belastung der privaten Einkommensverwendung für [S. 408]den Erwerb von Konsumwaren mit warenspezifischen Umsatz- und Verbrauchssteuern ein höchst wirksames Mittel, um Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf abzubauen, die durch eine schnellere Expansion der Geldmenge (Kauffonds der Bevölkerung) im Verhältnis zur Erweiterung der Warenbereitstellung bei Konsumgütern — bei starren Planpreisen — entstanden sind. Mit Hilfe von abgestuften Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze und Konsumgüterpreise soll ein möglichst großer Teil der überschüssigen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die Kredit- und die Zinspolitik im Dienst der Stabilisierungspolitik hat die Aufgabe, die Geldschöpfung und Geldmengenvermehrung so zu regulieren, daß diese (bei weithin staatlich diktierten Festpreisen) mit der Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds synchron verläuft (Bargeldumlauf). Abschließend läßt sich sagen, daß sowohl die von der Bevölkerung im einzelnen zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und Zinspolitik dazu geeignet sind, das Entstehen eines Kaufkraftüberhanges zu verhindern, eine zurückgestaute Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung stabil zu halten. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Aufgrund der staatlichen Verfügung über den Wirtschaftsbereich besitzen die SED-Führung und der Staatsapparat genügend Machtmittel und Regulierungsinstrumente, um die erzielten Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf direktem Wege auf Staat, Wirtschaft und Bevölkerung zu verteilen (Staatsverbrauch/gesellschaftliche Konsumtion, Investition und individuelle Konsumtion). Zu diesen systemspezifischen Instrumenten der zentralplanwirtschaftlichen Verteilungspolitik gehören vor allem a) staatliche Preisdiktate (Preissystem und Preispolitik), b) die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife (Lohnsätze) einschl. der geplanten Einkommenserhöhungen und c) die zentrale Vorgabe der für überdurchschnittliche Leistungen zu zahlenden besonderen Vergütungen (Prämiierungsbedingungen und Prämienhöhe) (Lohnformen und Lohnsystem). Um eine größere Gerechtigkeit bei der Umverteilung des Volkseinkommens zu erreichen, ist somit der sowjet-sozialistische Staat nicht vorwiegend auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung und die Umverteilung der hierdurch erzielten Steuererträge über den Staatshaushalt angewiesen. — In der Wirtschaftspraxis läßt sich jedoch durch die direkte Einkommenszumessung für die Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, freiberuflich tätige Selbständige) keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung erreichen. Darüber hinaus sind alle Regierungen Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken (Materielle Interessiertheit). Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Konflikten führen können und die zudem nicht mit der amtlichen Propaganda von der sozialen Annäherung der Klassen und Schichten im Sozialismus vereinbar sind (Sozialstruktur). Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen, nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatz- und Verbrauchssteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Rentner (Ausbildungsförderung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). F. Kontrollfunktion Anders als in den Marktwirtschaften muß in der DDR-Zentralplanwirtschaft das „öffentliche“ Finanzwesen vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen übernehmen. Ohne diese Kontrolleistungen würde die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme erhalten. So hat z.B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen. In der „Übergangsphase“ von 1945 bis 1953 war es ein zentrales Ziel der Innenpolitik der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht, die bei Kriegsende vorgefundene privatwirtschaftliche Eigentums- und Wirtschaftsordnung möglichst rasch in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzugestalten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche finanzpolitische Instrumente zu Repressionsmitteln umgewandelt. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Aufgabe des „sozialistischen F.“ [S. 409]herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel zu Beginn der 60er Jahre wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 — und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre — benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wurden in dieser Zeit kombiniert eingesetzt, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privatwirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat finanzpolitischer Zwangsmaßnahmen. Einzelne Elemente dieses mit finanzpolitischen Mitteln ausgetragenen Klassenkampfes sind auch in der Gegenwart noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar, z.B. in der differenzierten Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen (vgl. H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, Berlin [Ost] 1971). VII. Finanzsystem und Wirtschaftsreform In den ersten eineinhalb Jahrzehnten der Wirtschaftsgeschichte der DDR (1948–1963) versuchte die Regierung in Ost-Berlin die Ziele ihrer Staats- und Wirtschaftspolitik mit Hilfe einer hochgradigen Zentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bei Staatsbehörden und durch eine administrative Wirtschaftslenkung zu erreichen. Bei dieser Art der Wirtschaftslenkung kamen den Instrumenten des F. nur Hilfs- und Unterstützungsfunktionen bei der Planerfüllung zu. Auch wurden sie für Kontrollaufgaben im Dienste der Sicherung der Plandisziplin genutzt. Das Geld spielte in dieser Zeit eine überwiegend passive Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, die administrativ getroffenen Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich also in dieser Zeit auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Allokationsaufgaben, auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen und auf die Transformation der privaten Eigentumsordnung. Diese Einengung auf im wesentlichen drei Funktionen entsprach der bis 1963 geltenden Wirtschaftslenkung; diese gewährte den Staatsbetrieben damit nur noch einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Die Wirtschaftsreform (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) führte zu einer beträchtlichen Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate, VVB). Im Zusammenhang damit wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Statt der Kontrollfunktion wurden im Laufe der Wirtschaftsreformzeit die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens für die Wirtschaftsführung der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (das sind Kredite, Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen [ Zins und Zinspolitik ], Steuern, Löhne, Prämien [ Lohnformen und Lohnsystem ] usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören Kreditaufnahmebedingungen, die Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) zu ökonomischen Hebeln um. Mit Hilfe dieser monetären Regulatoren versuchten Regierung, Wirtschaftsverwaltung und Banken die Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und Erwerbstätigen auf die Erfüllung der staatlichen Vorrangziele auszurichten. Anders als bei der alten Lenkungsmethode sollte das Bündel der ökonomischen Hebel auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Entsprechend sind bereits zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den Kultur- und Sozialfonds der VEB direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen [S. 410]wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreform wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren und die Qualität der Erzeugnisse. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne bzw. Verluste. Diese Situation führte wiederum zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Arbeitskräften.

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die…

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Geburtenbeihilfen (1985)

Siehe auch: Geburtenbeihilfen: 1975 1979 Geburtsbeihilfe: 1969 Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht. Der Erfolg dieser Maßnahme ist unter gesundheitspolitischem Aspekt beachtlich: 1982 lag die Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr Gestorbene je tausend Lebendgeborene) mit 11,4 nur geringfügig über der im internationalen Standard ebenfalls niedrigen Kennziffer der Bundesrepublik Deutschland (10,9). Kinderbeihilfen; Kredit; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 487 Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldtheorie und Geldpolitik

Siehe auch: Geburtenbeihilfen: 1975 1979 Geburtsbeihilfe: 1969 Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht.…

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Genehmigungsgebühren (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Die Wertgrenzen dürften inzwischen denen gleichgestellt sein, die für Besucher aus den Westen gelten. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 200 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 200 Mark der DDR bei 4 Tagen genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen für einen Tagesaufenthalt für 100 Mark der DDR). Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- und auch Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der entsprechenden Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Für eine ganze Reihe von Gegenständen bestehen jedoch Ein- bzw. Ausfuhrverbote seitens der DDR (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Devisen; Innerdeutsche Beziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…

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Genossenschaftsbauer (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). 1982 waren in ca. 4.000 LPG, 20 Kooperativen Abteilungen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Pflanzenproduktion sowie in 247 zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Tierproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen) 815.400 Mitglieder organisiert, unter ihnen etwa 596.000 landwirtschaftlich Berufstätige. Die LPG und ihre kooperativen Einrichtungen bewirtschaften gegenwärtig knapp 90 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Sie produzieren etwa 95 v.H. des staatlichen Aufkommens an pflanzlichen und 77 v.H. an tierischen Erzeugnissen. 1982 bestanden neben den LPG 211 Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) mit ca. 26.700 Angehörigen und 49 weitere ländliche Genossenschaften (Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer [PGB], Produktionsgenossenschaften werktätiger Zierfischzüchter [PwZ] und werktätiger Pelztierzüchter [PwP]) mit zusammen etwa 1100 Mitgliedern. Gemäß den Musterstatuten der LPG von 1977 ist die Mitgliedschaft freiwillig. Die Aufnahme erfolgt durch die Vollversammlung. Die Genossenschaften stehen grundsätzlich allen Bürgern offen. Nach dem LPG-Gesetz von 1982, das auch die innere Ordnung und gesellschaftliche Funktion der anderen ländlichen Genossenschaften regelt, lösen die LPG ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der SED und der Rechtsvorschriften eigenverantwortlich. Obgleich sozial inhomogen, werden die genossenschaftlich organisierten landwirtschaftlichen Produzenten von der DDR-Soziologie als „Klasse der Genossenschaftsbauern“ definiert. Sie gilt neben der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) als „Grundklasse“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Im Bündnis mit der Arbeiterklasse und unter Führung der Partei der Arbeiterklasse (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]) soll sie sich der Arbeiterklasse sozial und kulturell annähern (Soziologie und Empirische Sozialforschung). Dieses Ziel wird langfristig durch die Anwendung industriemäßiger Produktionsverfahren, die Entwicklung städtischer Lebensbedingungen und die Angleichung von genossenschaftlichem und sozialistischem Eigentum (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen) angestrebt. Gegenwärtig jedoch betont die SED-Führung die Kontinuität der Agrarverfassung stärker als deren Wandel. Zwar postuliert auch das neue LPG-Gesetz von 1982 die „schrittweise Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land“, verweist aber zugleich auf die Festigung und den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums durch den Staat. Bereits nach Abschluß der Kollektivierung (1960) betrug der Anteil ehemaliger Einzelbauern an den LPG-Mitgliedern nur 69 v.H. Er sank bis 1970 auf 56 v.H. und liegt gegenwärtig unter 50 v.H. Die Mehrzahl der G. stammt heute aus der Land- und Industriearbeiterschaft, der Intelligenz oder aus dem Handwerk. In der ländlichen Bevölkerung (Gemeinden unter 2.000 E.) bildet die Klasse der G. nach Berechnungen von Agrarsoziologen mit ca. 30 v.H. nur eine starke Minderheit. In ihrer Bewertung der einzelnen sozialen Gruppen dominiert auf dem Lande die „ländliche Abteilung der Arbeiterklasse“, die sich aus den Arbeitern und Angestellten der LPG, der Volkseigenen Güter (VEG), der Forstwirtschaft, des Veterinärwesens, des Pflanzenschutzes, der Agrochemischen Zentren (ACZ) und der ländlichen Industrie- und Dienstleistungsbereiche zusammensetzt. Das Qualifikationsniveau aller in der Landwirtschaft Tätigen (und damit auch der G.) hat sich seit dem Beginn der 60er Jahre erheblich verändert. Der Anteil der Berufstätigen mit abgeschlossener Berufsausbildung stieg von 18,1 v.H. im Jahre 1963 bis 1982 auf knapp 90 v.H. und lag damit über dem Durchschnitt der DDR-Volkswirtschaft (1982 = 77 v.H.). Die Mehrzahl der ausgebildeten Berufstätigen erwarb bis 1982 einen Facharbeiterabschluß (83,3 v.H.), 7,4 v.H. waren Meister, und 6,8 v.H. hatten eine Fachschule bzw. 2,5 v.H. eine Hochschule absolviert. Unter den 2,2 Mill. SED-Mitgliedern und Kandidaten (Stand Anfang 1983) stellten die G. mit 103.000 einen 4,7 v.H.-Anteil, d.h. ca. 13 v.H. der LPG-Mitglieder sind Angehörige der SED. In der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), die sich als Partei der Klasse der G. versteht und 1983 105.000 Mitglieder organisierte, liegt der Anteil der G. gegenwärtig bei ca. 60 v.H. 1982 wurde die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) als „sozialistische Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ reaktiviert. Die Vereinigung organisierte im Mai 1984 ca. 420.000 Mitglieder; damit war nach VdgB-Angaben mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und -gärtner erfaßt. Die Zahl der LPG-Mitglieder hatte 1965 mit knapp einer Million ihren Höchststand erreicht. Sie sank bis 1980 auf ca. 801.000 und stieg seither wieder an (1982: 815.000). Seitdem wuchs auch die Gruppe der tatsächlich in der landwirtschaftlichen Produktion mitarbeitenden G. Der Frauenanteil unter ihnen betrug ca. 40 v.H., der der unter 25jährigen (ohne Lehrlinge) knapp 14 v.H. gegenüber 10 v.H. im Jahre 1975. Die Zahl der ständig Berufstätigen in der Landwirtschaft lag in den letzten Jahren um ca. 3 v.H. unter der Zahl der Berufstätigen (inkl. zeitweise Beschäftigte). Nahezu jeder zweite landwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte war zu Beginn der 80er Jahre in den LPG [S. 514]bzw. ihren kooperativen Einrichtungen beschäftigt, etwas mehr als die Hälfte im staatlichen Agrarbereich. Nach einer Presseinformation des Ministerrates vom November 1983 arbeiteten etwa 95.000 auf 457 volkseigenen Gütern (VEG) (das Statistische Jahrbuch der DDR 1983 weist für 1982 478 VEG aus) und ca. 26.000 in etwa 260 Agrochemischen Zentren (ACZ), die für die Versorgung mit Düngemitteln zuständig sind. Darüber hinaus waren 1982 in der Forstwirtschaft etwa 46.000 Arbeiter und Angestellte tätig, im Veterinärwesen ca. 11.000 und im Pflanzenschutz ca. 900 Mitarbeiter. Zwischen 1965 und 1978 war die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten im Jahresdurchschnitt um 1,75 v.H. gesunken. Ihr Anstieg seither geht offenbar auf den Beschluß der SED-Führung zurück, das Eigenaufkommen der DDR an Erzeugnissen der Landwirtschaft zu erhöhen und das Land u.a. von Getreideimporten unabhängig zu machen. Wenngleich am Konzept der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion festgehalten wird, deutet die Aufforderung E. Honeckers auf dem X. SED-Parteitag (1981), die Zahl der Arbeitskräfte „nicht weiter zurückgehen zu lassen“, auf Schwierigkeiten hin, finanzierbare, sozial tragfähige und zugleich produktivitätssteigernde Konzepte für die Intensivierung und Rationalisierung der Landwirtschaft zu entwickeln. Nach Berechnungen der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften) entsprechen die Kosten, die für Rationalisierungsinvestitionen (Substitution von Arbeitskraft durch Landtechnik usw.) aufgewendet wurden, seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr dem durch sie erzielten Produktivitätszuwachs, „weshalb ein Rückgang an Arbeitskräften ökonomisch nicht mehr begründet war …“ (Wirtschaftswissenschaft 4/1983, S. 496 ff.). Mittelfristig wird offenbar von einem konstanten bzw. leicht steigenden Arbeitskräfteeinsatz ausgegangen. Da die DDR nominal über Arbeitskraftreserven nicht verfügt, wirbt die SED-Führung für die Selbstrekrutierung der G.: „Heute brauchen wir die Initiative der FDJ mehr denn je. Unsere LPG tragen eine hohe Verantwortung dafür, daß sie immer jung bleiben, daß der Nachwuchs für die Klasse der Genossenschaftsbauern vorwiegend aus den Bauernfamilien selbst kommt.“ (E. Honecker 1982 auf dem XII. Bauernkongreß) Gegenwärtig stammt nahezu die Hälfte der landwirtschaftlichen Lehrlinge aus städtischen Familien (Berufsausbildung, landwirtschaftliche). Die durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der LPG-Mitglieder sind im Laufe der 70er Jahre denen der Arbeiter und Angestellten der sozialistischen Wirtschaft angeglichen worden (1982 = 1066 Mark). Aufgrund der differierenden Ertragslagen bestehen zwischen den Genossenschaften aber Einkommensunterschiede. Neben Einnahmen aus individueller und genossenschaftlicher Tätigkeit (Arbeitseinheit) können LPG-Mitglieder Einkommen aus den von ihnen eingebrachten Bodenanteilen erhalten. Bis zur Durchschnittsgröße der in die LPG eingebrachten Wirtschaftsflächen aller G. können 50 Mark pro ha und Jahr vergütet werden, allerdings müssen diese G. dann für die gesamte von ihnen eingebrachte Fläche Grundsteuern (Agrarsteuern) entrichten. Zusätzliche Einnahmen werden durch Erlöse aus der persönlichen ➝Hauswirtschaft erzielt. Im Jahre 1977 wurde erstmals ein „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“ (18. 6.) begangen. Seitdem werden die Ehrentitel „Verdienter Genossenschaftshauer der DDR“ und „Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR“ verliehen (Auszeichnungen). Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Sozialstruktur. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 513–514 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). 1982 waren in ca. 4.000 LPG, 20 Kooperativen Abteilungen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Pflanzenproduktion sowie in 247 zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Tierproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen) 815.400 Mitglieder organisiert, unter ihnen etwa 596.000 landwirtschaftlich Berufstätige. Die LPG und ihre…

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Germanistik (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie“ tätig zu werden. Die Aufgabe der G. in der DDR als eines der wichtigsten Fachgebiete im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften besteht darin, einen Beitrag „zur weiteren Erhöhung des Bildungs- und Kulturniveaus der Arbeiterklasse, aller Werktätigen und besonders der Jugend als Bedingung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur zu erbringen“. Daraus leiten sich erhöhte Anforderungen an die Qualität der Ausbildung von zukünftigen Lehrern und Diplomgermanisten sowie an das Niveau der Forschung ab. In der Ausbildung der Studenten sind „die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und fachlicher Bildung zu sichern und die Studenten zu befähigen, die Ergebnisse und Prozesse sozialistischer Kulturentwicklung aktiv mitzugestalten“. Damit hat die Führung der SED den germanistischen Literatur- und Sprachwissenschaftlern eine wichtige Aufgabe bei der Erforschung der Entwicklung der deutschen Sprache und Literatur, des Verhältnisses von Sprache und Gesellschaft, der „Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur“ sowie der Beziehungen zu den Literaturen der Nachbarn, insbesondere „der sozialistischen Bruderländer“, zugewiesen. 2. Germanistische Ausbildung (Grundstudienrichtung Germanistik). Germanistische Ausbildung und Forschung finden an den Universitäten Berlin (Ost), Leipzig, Halle-Wittenberg, Rostock, Greifswald, Jena sowie an der TU Dresden und einer Reihe von Pädagogischen Hochschulen (PH), darunter Potsdam und Erfurt-Mühlhausen, statt. Die Ausbildung der G.-Studenten erfolgt entsprechend der 1982 festgelegten Regelstudienzeit: sie beträgt 5 Jahre (Universitäten und Hochschulen). Für ausgewählte Studenten besteht danach die Möglichkeit, in einem 2–3jährigen Forschungsstudium zur Promotion zu gelangen. Während des Studiums werden, begleitet von einem obligatorischen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, Kenntnisse in deutscher Literatur und Sprache vermittelt. Daneben wird besonderer Wert auf die Erziehung der Studenten zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit gelegt: zu diesem Zweck werden Studentenkollektive gebildet, die unter Anleitung von Betreuern wissenschaftliche Arbeiten anfertigen sollen. Zentrale Bereiche des Studiums sind (wobei von Universität zu Universität nur geringe Unterschiede bestehen): Literaturwissenschaft: Literatur der Aufklärung, Literatur des Sturm und Drang und der Klassik als Grundlage der „Aneignung des klassischen Erbes“ in der DDR, Literatur des Vormärz, Proletarische Literatur vor 1933, Literatur des Antifaschismus, Sozialistische Literatur in der DDR und ihre Verflechtungen mit den Literaturen der „sozialistischen Bruderländer“, Literatur der „imperialistischen Staaten“. Sprachwissenschaft: Entwicklung der deutschen Sprache, Grammatiktheorien, Verhältnis von Sprache und Gesellschaft sowie von Sprache und Denken. Einzelbereiche: fach- und gemeinsprachlicher Wortschatz, Neologismen, Komponenten des gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses, Textlinguistik, Pragmatik. Im weiteren Verlauf des Studiums, in dem ein mehrmonatiges Praktikum — nach Möglichkeit in der Institution, in der der zukünftige Lehrer oder Diplomgermanist tätig sein soll (Schule, Verlag, Rundfunk) — absolviert wird, sollen die Studenten ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse in Einzelgebieten vertiefen, sich dabei die neuesten Erkenntnisse im Fach aneignen und neue Forschungsmethoden anwenden. Zu diesem Zweck vergeben die Sektionen (z.B. die Sektionen „G./Literaturwissenschaften“ und „Kultur- und Kunstwissenschaf[S. 531]ten“ der Karl-Marx-Universität Leipzig) Themen, die unmittelbar in die auftragsgebundene Forschung der Universität integriert sind. Derartige Themen befassen sich z.B. mit Fragen des Textbegriffs und der Textklassen, der Sprachästhetik, der Sprachnorm, der Sprachpflege unter sozialistischen Bedingungen und der „Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur“, der Ideologie- und Gesellschaftsgebundenheit der Sprache und ihrer Rolle für die Klassenauseinandersetzung. Das Studium schließt mit dem Diplom als Voraussetzung der anschließenden Berufsausübung (Lehrer) ab; dafür muß eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden, deren Ergebnisse öffentlich zu verteidigen sind. Nach dieser Prüfung darf der Absolvent den Titel „Diplomgermanist“ führen. 3. Germanistisches Ausländerstudium. Ein wesentlicher Teil der germanistischen Hochschulausbildung ist die Einrichtung des Ausländerstudiums an dem am 1. 9. 1956 gegründeten Herder-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig. Der Schwerpunkt ist die sprachliche Vorbereitung von Ausländern — vorwiegend aus der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der ČSSR und jungen Nationalstaaten (Vietnam, Nigeria, Algerien) — auf das Fachstudium an einer der Universitäten oder Hochschulen der DDR. Seit Mai 1974 gibt es einen präzisen Studienplan für das germanistische Ausländerstudium als integrierter Bestandteil der Germanistik (Studienplan für die Grundstudienrichtung „Germanistik, Spezialisierung Fremdsprachenlehrer für ausländische Studierende“). Dieser sieht in den beiden ersten Studienjahren eine Konzentration von Lehrveranstaltungen zur deutschen Sprache und Literatur der Gegenwart zusammen mit einer verstärkten sprachpraktischen Ausbildung sowie Kursen zur Landeskunde vor; im 3. und 4. Studienjahr rücken zunehmend historische und theoretische Fragestellungen der G. in den Vordergrund; daneben gewinnen Vorlesungen zur Pädagogik sowie pädagogische Praktika einen erhöhten Stellenwert, um die Absolventen auf ihren zukünftigen Beruf als Lehrer des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“ optimal vorzubereiten. Teilweise werden diese Praktika im Heimatland des Studenten absolviert. Seit 1970 gibt es im Rahmen des Germanistischen Ausländerstudiums (beginnend mit dem 3. Studienjahr) eine eigene Methodik-Ausbildung, um die Studenten besser auf ihren künftigen Beruf als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache vorzubereiten. Sie umfaßt die folgenden Schwerpunkte: Vermittlung, Festigung und Aktivierung sprachlicher Kenntnisse (Phonetik, Lexik, Grammatik) auf den verschiedenen Stufen des Fremdsprachenunterrichts; Entwicklung sprachlicher Fertigkeiten in den vier kommunikativen Grundtätigkeiten Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben; Ermittlung, und Bewertung sprachlichen Wissens und Könnens im Fremdsprachenunterricht; Funktion und Inhalt der Landeskunde im Fremdsprachenunterricht; Art, Funktion und Einsatz von Unterrichtsmitteln. Ab dem 3. Studienjahr wird auch eine 2. Fremdsprache (in der Regel Englisch) gelehrt; die Abschlußprüfung in diesem Fach liegt am Ende des 9. Semesters. Das Studium schließt nach 5 Jahren mit der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Diplomarbeit und dem Examen ab. Von 1951 (damals gab es Deutschkurse für Ausländer an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Karl-Marx-Universität, eine Art Vorläufer des Herder-Instituts) bis zum Studienjahr 1980/81 studierten am Herder-Institut 17.500 Studenten. Am 1. 1. 1968 wurde die im Juni 1962 gegründete Zentrale Schule für ausländische Bürger in Dresden-Radebeul als selbständige Abteilung zur Vorbereitung von Praktikanten auf eine berufspraktische Ausbildung dem Herder-Institut angegliedert. Von 1962 bis 1980 wurden dort 4.600 Praktikanten — vor allem aus den „Entwicklungsländern“ — sprachlich ausgebildet, um ihre berufliche Qualifikation zu gewährleisten. Neben dem Herder-Institut bilden auch andere Universitäten, wie z.B. Greifswald, Jena und Halle, ausländische Germanisten aus. Der skizzierte Studienplan ist für alle Universitäten verbindlich. Einige Universitäten und Hochschulen (z.B. Leipzig, Halle, Jena, Erfurt, Rostock) veranstalten in den Ferien regelmäßig Sommerkurse für ausländische Germanisten und Deutschlehrer (Schwerpunkte: Fragen der aktuellen Sprachentwicklung, Didaktik und Methodik des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“, Landeskunde DDR); darüber hinaus halten Dozenten des Herder-Instituts sowie anderer Universitäten und Hochschulen an den Kultur- und Informationszentren der DDR im Ausland (KIZ) und an zahlreichen ausländischen Universitäten Deutschkurse und Kurse zur Landeskunde DDR ab und sind damit um die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland bemüht. Das Herder-Institut gibt seit 1964 die Fachzeitschrift „Deutsch als Fremdsprache“ — Zeitschrift zur Theorie und Praxis des Deutschunterrichts für Ausländer — heraus. 4. Germanistische Forschung. Die Forschung der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft an den Universitäten, Hochschulen und Akademien der DDR wird zentral über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen geplant und koordiniert, um größtmögliche Effizienz zu erzielen und Doppelarbeit zu vermeiden. Forschungsschwerpunkte sind: Humboldt-Universität Berlin: Klassische deutsche Literatur, Probleme der Übersetzung, Monologisches und Dialogisches Sprechen, Fremdsprachenausbildung und programmierter Unterricht. Wilhelm-Pieck-Universität Rostock: Orthographiereform der deutschen Sprache, Lexik, Kommunikationsprozesse und ihre sprachlichen und nichtsprachlichen Konstituenten sowie die Literatur des Niederdeutschen. Technische Universität Dresden: Naturwissenschaftliche, technische und medizinische Fachsprachen sowie Erarbeitung von fachsprachlichen Lehrprogrammen und kontrastiven fachsprachlichen Wörterbüchern Deutsch-Russisch, Deutsch-Englisch u.a. [S. 532]Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Verhältnis von Sprache und Denken auf der Basis der Erkenntnisse der neueren sowjetischen neurophysiologischen Forschung, Universalienproblematik, sozialistische Nationalliteratur, Sprache der Massenmedien. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur, Sprachnormen, funktionale Stilistik, Sprachästhetik. Friedrich-Schiller-Universität Jena: Literatur der Aufklärung und der Klassik, Literatur der DDR, Sprachliche Kommunikation, Probleme der Morphologie. Karl-Marx-Universität Leipzig: Linguistisch-didaktische Grundlagen der fachbezogenen Fremdsprachenausbildung sowie Erarbeitung entsprechender Curricula und Lehrmaterialien, insbesondere für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“, Valenztheorie und ihre praktische Anwendung, kontrastive Linguistik, Probleme der Wortbildung, Literatur des Vormärz, Lyrische Literatur in der DDR. Pädagogische Hochschule Potsdam: Literatur des Widerstands gegen den Faschismus (unter Einbeziehung der sowjetischen Literatur). Seit 1980 erscheint im VEB Verlag Enzyklopädie, Leipzig, die „Zeitschrift für Germanistik“, herausgegeben von einer Reihe von Wissenschaftlern unter Leitung von Prof. Claus Träger. Ihr Ziel ist, durch Beiträge aus der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft (z.B. Textlinguistik) zur Integration beider Disziplinen beizutragen. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen methodologische sowie literaturästhetische Fragen; daneben gibt es einen ausführlichen Rezensionsteil (auch westdeutscher und ausländischer Veröffentlichungen) sowie Inhaltsangaben neuerer germanistischer Dissertationen aus der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 530–532 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen…

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Geschlechtserziehung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe Sexualerziehung, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d.h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse 1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B: 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassendes und in 4 Themenkomplexe gegliedertes sexualpädagogisches (Maximal- bzw. Optimal-) Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung allein ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander und sind in hohem Maße von den Eigenheiten der jeweils unterrichtenden Personen abhängig. Für DDR-Verhältnisse ausgesprochen offen und unvoreingenom[S. 546]men unterrichtet ein 1982 im Bibliographischen Institut Leipzig erschienenes Jugendlexikon über dieses Gebiet (Jugendlexikon. Jugend zu zweit. Leipzig 1982). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 545–546 Geschichte der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…

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Gesellschaftswissenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für alle Wissenschaften, die sich auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus mit der Entwicklung und den Strukturen von Gesellschaften sowie dem Menschen als gesellschaftlichem Wesen befassen. Unter Berufung auf die von Karl Marx und Friedrich Engels als „Gesetzeswissenschaft“ begründete „Gesellschaftswissenschaft“ streben die G. die Erkenntnis „sozialer Gesetzmäßigkeiten“ an, und zwar „vom Standpunkt der Arbeiterklasse“ aus. Entsprechend sollen die Erkenntnisse der G. „der marxistisch-leninistischen Partei als theoretische Grundlage für die Ausarbeitung ihrer Politik beim Kampf um die Eroberung der politischen Macht und beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“ dienen (Stichwort „Wissenschaft“, in: Kleines politisches Wörterbuch. 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 1025). Zu den wichtigsten G. gehören die marxistisch-leninistische Philosophie (die allerdings eine die G. übergreifende Sonderrolle einnimmt; Marxismus-Leninismus, II. A.), die Wirtschaftswissenschaften (Politische Ökonomie), die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung, die Geschichtswissenschaft (Nationale Geschichtsbetrachtung), die Staats- und Rechtswissenschaft (Rechtswesen), die Pädagogische Wissenschaft und Forschung, die Psychologie sowie die Kultur- und Kunstwissenschaften (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). Von den G. werden die Natur- und die Technikwissenschaften unterschieden. Diese Unterscheidung ist jedoch nicht prinzipieller Art. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom „Gesamtsystem des Wissens“ (Wissenschaft) werden sowohl von den G. wie von den Natur- und Technikwissenschaften Gesetzmäßigkeiten untersucht und erklärt. Die marxistisch-leninistischen Philosophen sprechen in diesem Zusammenhang von der (wachsenden) „Einheit der Wissenschaft“. Nur unterhalb dieser prinzipiellen Ebene existieren Differenzierungen. Unterschiede ergeben sich zum einen daraus, daß die Gesetze in Natur und Gesellschaft sich zumindest in ihrer „Wirkungsweise“ verschieden darstellen. Zum anderen wurden hinsichtlich der Einwirkung der Ideologie bzw. Weltanschauung auf die verschiedenen Zweige von Wissenschaft Differenzen gesehen: „Während in den Gesellschafts-W. die Ideologie der Klassen bereits in der Sammlung und Erklärung der Tatsachen zum Ausdruck kommt, weil diese W. die Klasseninteressen unmittelbar berühren, sind die Natur-W. und die technischen W. vor allem durch ihre philosophischen Grundlagen und Schlußfolgerungen mit der Ideologie verbunden. Infolge ihrer engen Verbindung mit den Klasseninteressen haben die Gesellschafts-W. Klassencharakter, während der theoretische und empirische Inhalt der Natur-W. und der technischen W., mit Ausnahme der philosophischen Elemente, keinen Klassencharakter besitzt.“ (Ebd.) Die gesellschaftswissenschaftliche Forschung in der DDR wird von der SED zentral gesteuert. „Die Leitung, Planung und Kontrolle“, heißt es offiziell (Einheit, H. 12/1980, S. 1228), „erfolgt durch die Partei auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK.“ Instrument der Steuerung ist seit den siebziger Jahren ein parallel zu den Fünfjahrplänen terminierter „zentraler Forschungsplan“ mit untergeordneten Jahresplänen usw. Ähnlich wie in der Wirtschaft erfolgt auch in der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung die Planung in einem komplizierten Prozeß, an dem alle zuständigen Institutionen beteiligt sind (Forschung; Wissenschaftliche Räte). Federführend sind der ZK-Sekretär für Kultur und Wissenschaft (seit 1955: Kurt Hager) und in seinem Bereich besonders die Abteilung Wissenschaften (Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) sowie die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Das Politbüro bestätigt den Plan; er wird veröffentlicht, und seine Erfüllung/Nichterfüllung wird bekanntgegeben. Z. Z. gilt der (3.) „Zentrale Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ (Einheit, H. 12/1980). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553 Gesellschaftsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der Arbeit (GBA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für alle Wissenschaften, die sich auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus mit der Entwicklung und den Strukturen von Gesellschaften sowie dem Menschen als gesellschaftlichem Wesen befassen. Unter Berufung auf die von Karl Marx und Friedrich Engels als „Gesetzeswissenschaft“ begründete „Gesellschaftswissenschaft“ streben die G. die Erkenntnis „sozialer Gesetzmäßigkeiten“ an, und zwar „vom Standpunkt…

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Glas- und Keramikindustrie (1985)

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und VEB Optischen Werke, Rathenow, unterstellt. Entsprechend der Gliederung der DDR-Wirtschaft nach der Betriebssystematik gehört die Glas- und feinkeramische Industrie statistisch zur Leichtindustrie. Das Durchschnittsalter der Maschinen und Anlagen beträgt noch über 25 Jahre, obwohl in den 70er Jahren große und moderne Werke in Betrieb genommen wurden, so z.B. in Ilmenau der Neubau des VEB Henneberg Porzellan und der Stammbetrieb des VEB Kombinat Technisches Glas für zusammen knapp 7.000 Beschäftigte. Die Schmelzwannen der Glasindustrie und die Brennöfen der Porzellan- und Keramikindustrie verbrauchen eine Energiemenge, die dem Wärmeinhalt von gut 6 Mill.~t Braunkohle im Jahr entspricht. Allerdings ist dieser Bereich der importunabhängigste der DDR-Industrie, die Produktion basiert zu 96 v.H. auf heimischen Rohstoffen. Massenware kann ausschließlich aus inländischem Material erzeugt werden, Spitzenqualitäten der Porzellanindustrie erfordern allerdings [S. 572]Importe, z.B. hochreines Kaolin, Gold und Silber und Porzellanfarben. Die private Nachfrage übersteigt auch bei Massenware, trotz Verdopplung der Produktion in den 70er Jahren, deutlich das Angebot. Bau- und Verpackungsglas ist ebenfalls knapp. Zierporzellan aus Meißen, Ilmenau, Kahla und Lichte, Schmuckglas aus der Lausitz und Thüringen, Tannenbaumkugeln aus Lauscha und Bleikristall aus Meißen genießen international einen guten Ruf und sind daher exportfähig. Insgesamt wird das Wachstum des Industriebereichs also ausschließlich durch die Produktionsmöglichkeiten begrenzt. Im Bereich der Manufakturen ist der Anteil der manuellen Arbeit mit deutlich über 50 v.H. sehr hoch. Dies ist das Spezifikum für die Porzellanmanufaktur in Meißen (ca. 1300 Beschäftigte, darunter über 500 Porzellanmaler), aber auch für 14 thüringische Manufakturen, die seit 1979 im VEB Porzellanmanufaktur Lichte zusammengefaßt wurden (insgesamt 1500 Beschäftigte). Die Erzeugnisse der Schmuckglashütten, farbige Gläser und Kelche, Römer, Vasen, Gläser und Schalen aus Bleikristall erfordern ebenfalls hohes handwerkliches und kunsthandwerkliches Geschick. Im Bereich Technisches Glas nimmt die DDR eine internationale Spitzenstellung ein. Dies gilt für die Produkte aus dem Glaswerk in Ilmenau — knapp 5.000 Beschäftigte, Markenzeichen Rasotherm — und traditionell für den VEB Jenaer Glas. In den 80er Jahren will die DDR ihre Rohstoffabhängigkeit wo immer möglich mindern, Glaswerkstoffe sollen dazu in erheblichem Umfang beitragen. In der Chemischen Industrie und im Bau- und Wohnungswesen sollen Rohre, Reaktoren, Gefäße und komplette Anlagen aus Glas eingesetzt werden, um Edelstähle, Buntmetalle und Kunststoffe einzusparen. Die GuK. wird in den 80er Jahren, mit Wachstumsraten um jährlich 10 v.H., sicher Spitzenreiter der industriellen Entwicklung und wachstumsstärkster Bereich der DDR-Wirtschaft sein. Der Anteil handwerklich geprägter Spitzenqualität aus den Manufakturen wird dabei allerdings zurückgehen, denn dieser Zweig entzieht sich durch den hohen Anteil manueller Tätigkeiten und durch die Qualität spezieller Kunstfertigkeiten weitgehend der Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 571–572 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Gesellschaft

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und…

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Grenztruppen der DDR (1985)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Am 28. 11. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei (DVP) und somit dem Ministerium des Innern (MdI), dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für Staatssicherheit. Nach anschließender Unterstellung unter das MdI ging die DG. im Mai [S. 576]1955 erneut an das Staatssekretariat für Staatssicherheit über, das im November 1955 wieder in ein Ministerium umgewandelt wurde. Als Folge der im „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 bekräftigten Souveränität der DDR übergab die sowjetische Hohe Kommission am 1. 12. 1955 der DG. die Sicherung und Kontrolle der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Nachdem im November 1957 das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs die Kontrollfunktionen an den Kontrollpassierpunkten übernahm, widmete sich die DG. nur noch der militärischen Sicherung. Am 1. 3. 1957 erfolgte erneut eine Unterstellung unter das MdI. Im Frühjahr 1958 erhielt die DG. auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen). Seit Juni 1958 wurden zur Unterstützung der DG. „Freiwillige Helfer der DG.“ herangezogen (Grenztruppenhelfer). Durch Befehl des Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) wurde die DG. in Stärke von 50.000 Mann am 15. 9. 1961 als NVA-Kommando Grenze in die Nationale Volksarmee (NVA) eingegliedert. Gleichzeitig wurden Formationen der damaligen Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften), die in Berlin (Ost) und an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland eingesetzt waren, in das NVA-Kommando Grenze einbezogen. Im Juli 1962 wurde darüber hinaus die „Grenzbrigade Küste“ (vor allem zum Schutz der Ostseeküste) aufgestellt. Um die Jahreswende 1973/74 wurden die Einheiten des NVA-Kommandos Grenze (ca. 46.000 Mann) eigenständig organisiert und in G. umbenannt; sie unterstehen jedoch weiterhin dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Als Grund für die Ausgliederung aus der NVA könnte vermutet werden, daß die G. dadurch nicht zum Verhandlungsgegenstand der Wiener Verhandlungen über die gegenseitige Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Abrüstung) gemacht werden sollten. Nach der von 1961 bis 1971 bestehenden Gliederung der G. in Grenzbrigaden wurden sie in die Grenzkommandoabschnitte Nord (Stabsitz Calbe), Mitte (Stabsitz Berlin), Süd (Stabsitz Erfurt) und die der Volksmarine unterstehende Grenzbrigade Küste unterteilt. Den Grenzkommandos unterstehen jeweils 6 Grenzregimenter. Ein Grenzregiment gliedert sich in 3 Bataillone zu je 4 Kompanien, wobei die Kompanien an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland 3 Züge, die Kompanien in Berlin (Ost) 4 Züge haben sollen. Der Zug hat 3 Gruppen zu je 10 Mann. An den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei ist je ein Grenzregiment stationiert. Das am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 197 ff.) übernahm im Hinblick auf die Befugnisse der G. im wesentlichen die Bestimmungen der bis dahin gültigen Grenzordnung von 1972. § 27 des Gesetzes regelt die Anwendung von Schußwaffen (Grenze, Innerdeutsche; Schießbefehl). In den G. wird wie in der Nationalen Volksarmee Wehrdienst geleistet, für den das Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 221 ff.) gilt. Nachdem ursprünglich das Freiwilligenprinzip bestand, ging man später zu der gegenwärtig vorherrschenden Auswahl besonders überprüfter Wehrpflichtiger über. Die AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den Verlauf des Wehrdienstes in den G. der DDR — Dienstlaufbahnordnung — GT vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 241) bestimmt, daß für die Angehörigen der G. die Dienstlaufbahnordnung der NVA vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 237 ff.) entsprechend gilt. Chef der G. und gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung ist Generalleutnant Klaus-Dieter Baumgarten (SED), dessen Kommandostab sich in Pätz bei Königs Wusterhausen befindet. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen. Die G., in der Vergangenheit vom Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, mehrfach als „Garde der NVA“ bezeichnet, können als eine Art militärische Elite betrachtet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 575–576 Grenzkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppenhelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Am 28. 11. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei (DVP) und somit dem Ministerium des Innern (MdI), dann bis zum 27. 6.…

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Grundeigentum (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z.B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Freiwillige Gerichtsbarkeit) entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung [S. 579]bedürfen. Das G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen (Bodenrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578–579 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundlagenvertrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…