DDR A-Z 1985

Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) (1985)

Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die Durchführung der internationalen Rückversicherung und sämtlicher Auslandsversicherungen mit Ausnahme der von der Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kraftverkehrsversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erhielt in den 70er Jahren ihren gegenwärtigen Namen. Als Auslandsversicherung, deren Beiträge und Entschädigungen in fremder Währung (Währung/Währungspolitik) erforderlich sein können, betreibt die DARAG die Pflicht- und freiwillige Versicherung der staatlichen Betriebe für Gütertransport und Montagen, die Schiffs- und Luftfahrzeugkaskoversicherung sowie die Versicherung von Messe- und Ausstellungsgütern. Da sie zu ausländischen Versicherungsunternehmen Beziehungen unterhält, wurde — wie auch bei anderen Betrieben der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) — zur „Anpassung an internationale Gepflogenheiten“ die Rechtsform einer AG mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gewählt. Die DARAG arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Der Sitz ihrer Generaldirektion ist Berlin (Ost), in Rostock besteht eine Filialdirektion (Schiffsversicherungen) und in Leipzig eine Filiale (Messegut-Versicherungen). Die DARAG unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen (MdF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103 Auslandspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche Einheit

Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die…

DDR A-Z 1985

Auszeichnungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des politischen Systems eine herausgehobene Stellung ein („verliehenes Sozialprestige“). Viele von ihnen erfahren mannigfache Förderungen in ihrer politischen und beruflichen Karriere. Das Auszeichnungswesen hat sich im Verlauf der Geschichte der DDR immer weiter ausgedehnt und ist in der Abstufung der A. untereinander immer differenzierter geworden: Es wurden immer neue A. gestiftet, und es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. besteht. Grundsätzlich ist zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden, zu unterscheiden. Den staatlichen A. kommt hierbei der größere politische Prestigewert zu. II. Staatliche Auszeichnungen Die staatlichen A. sind in 4 Gruppen: Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel gegliedert. Die A. können an Einzelpersonen, aber auch — mit einigen Ausnahmen — an Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive (sofern diese eine organisatorische Einheit bilden) verliehen werden. Dabei hat der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden; einige sind ausschließlich für diese bestimmt. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Verleihungs- bzw. Besitzurkunde sowie die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z.B. „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle derartigen staatlichen A. gibt es sog. Interimsspangen, die anstelle der Original-A. getragen werden. Zu vielen staatlichen A. gehört darüber hinaus eine Geldprämie. Werden diese A. an Kollektive verliehen, wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als es bei einer Einzel-A. der Fall sein würde. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Alle staatlichen A. beruhen auf Verordnungen, die jeweils durch den Ministerrat erlassen worden sind und von denen viele im Laufe der Jahre geändert bzw. ergänzt wurden. Die Ordnungen über die Verleihung der einzelnen staatlichen A., in denen die Details genauestens geregelt sind, werden jeweils im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Staatliche A. werden vornehmlich am 1. Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“, verliehen; ferner: an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z.B. für pädagogische Berufe am 12. 6., dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1. 3., dem „Tag der Nationalen Volksarmee [NVA]“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z.B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. 5., dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z.B. Verdienstmedaille der NVA); anläßlich von bestimmten Veranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der A. stehen (z.B. „Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn ihm durch Gerichtsurteil die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt worden sind. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. — Nicht mehr verliehen werden ferner Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. Zahlreiche staatliche A. waren ursprünglich mit dem Anspruch auf den regelmäßigen Bezug eines „Ehrengeldes“ bzw. einer „Ehrenrente“ verbunden. Inzwischen ist an deren Stelle eine einmalige Geldprämie getreten. Für die Träger derartiger A., die noch zu den alten Bedingungen ausgezeichnet wurden, blieben die Ansprüche jedoch erhalten. Bei den staatlichen A. werden in der folgenden Übersicht in Klammern das Stiftungsjahr (Stfj.), die bei einem Teil der A. festgelegte Höchstzahl der Verleihungen pro Jahr (Jahresquote), die Zahl der Stufen (St.) oder Klassen (Kl.) bzw. die unterschiedlichen Ausführungen in Gold (G.), in Silber (S.) und in Bronze (B.), die Höhe der Prämie (P.) bei Verleihungen an Einzelpersonen (E.) bzw. an Kollektive (K.) angegeben. — Der im Titel und im Verordnungstext vieler A. verwendete Begriff „Deutsche Demokratische Republik“ ist generell in „DDR“ abgekürzt worden. A. Orden Von den 7 Orden (O.) der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-O verleiht der [S. 133]Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), den Kampf-O, für „Verdienste um Volk und Vaterland“ sowie den Militärischen Verdienst-O. der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-O., mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die O. auch Kollektive erhalten, den Vaterländischen Verdienst-O., auch Städte und Gemeinden. Mit einem O. ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen am Eingang ihres jeweiligen Arbeitsbereiches, auf ihren Briefbögen oder Druckerzeugnissen ab. Bis auf die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft, der am Schulterband getragen wird, werden die O. auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-O. gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur DDR“. (Stfj.: 1953; P. für E.: 20.000 Mark) 2. Der Vaterländische Verdienst-O., wird verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der DDR, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der DDR“. (Stfj.: 1954; St.: B., S., G.; P. für E.: 2.500, 5.000, 10.000 Mark; P. für K. [bis zu 10 Mitgl.]: pro Person je nach St.: 250, 500, 1000 Mark; Auszeichnung grundsätzlich nur einmal möglich. Träger des Vaterländischen Verdienst-O. in Gold können eine Ehrenspange zu dieser A. erhalten, für die es keine erneute Geldzuwendung gibt. O.-Träger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der P. ein jährl. Ehrengeld: für B. 250 für S. 500, für G. 1000 Mark) 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die DDR, um die Verständigung und Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. (Stfj.: 1959; 3 Kl.: I. Kl. in G. [„Großer Stern“], II. Kl. in G., III Kl. in S.) 4. Der O. Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbes. für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. (Stfj.: 1969; seit 1974 3 St.; Jahresquoten: St. III. bis zu 1000, St. II. bis zu 500, St. I. bis zu 250 O.; vor 1974 verliehene O. gelten als O. der St. I.; P. an E.: St. III 2.000, St. II 3.500; St. I 5.000 Mark. P. an Kollektive [bis zu 20 Mitgl.]: St. III. 500, St. II. 750, St. I. 1000 Mark) 5. Der Scharnhorst-O. — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der DDR, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der DDR, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; P.: 5.000 Mark) 6. Der Kampf-O. „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der DDR von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; B., S., G.) 7. Der Militärische Verdienst-O. der DDR wird verliehen „für besondere Verdienste bei der Festigung freundschaftlicher Beziehungen und der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Volksarmee der DDR und den Armeen bzw. Streitkräften anderer Staaten“. (Stfj.: 1982; 3 St.; wird nur an Angehörige der Streitkräfte oder an Zivilpersonen anderer Staaten verliehen.) B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vors. des Staatsrates, alle anderen Preise (P.) werden von den jeweils zuständigen Ministern verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen P. können sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet werden. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. (Stfj.: 1949; 3 Kl.; Verleihung an E. und K.; P.: 100.000, 50.000, 25.000 Mark) 2. Der Johannes-R.-Becher-P. — benannt nach dem [S. 134]Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. (Stfj.: 1958; wird alle 2 Jahre verliehen; P.: 20.000 Mark) 3. Der P. für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. (Stfj.: 1955; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 15.000; II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. 5.000–15.000, II. Kl. 3.000–10.000 Mark) 4. Der Heinrich-Heine-P. wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. (Stfj.: 1956; jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik; P.: 12.500 Mark) 5. Der Lessing-P. wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. (Stfj.: 1954; jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie bzw. der Kunstkritik; P.: 10.000 Mark) 6. Der Friedrich-Engels-P. wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. (Stfj.: 1970; 3 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 10.000, II. Kl. bis zu 6.000, III. Kl. 4.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 25.000, II. Kl. bis zu 15.000, III, Kl. bis zu 10.000 Mark) 7. Der Heinrich-Greif-P. — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende und beispielgebende Leistungen der sozialistisch-realistischen Film- und Fernsehkunst“. (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 7; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 8. Der Kunst-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik, für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. (Stfj.: 1959; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: 6.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 9. Der Architektur-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. (Stfj.: 1976; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 10. Der Guts-Muths-P. — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der DDR zu fördern“. (Stfj.: 1961; Jahresquote 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: bis zu 15.000 Mark) 11. Der Theodor-Körner-P. — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. (Stfj.: 1970; Jahresquote: bis zu 8; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 12. Der Cisinski-P. — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856–1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“ (Sorben). (Stfj.: 1956; alle 2 Jahre an bis zu 3 E. und bis zu 3 K.; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 5.000, II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 8.000, II. Kl. bis zu 5.000 Mark) 13. Der Rudolf-Virchow-P. — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 6; P. für E.: bis zu 3.000; P. für K.: bis zu 5.000 Mark) 14. Der Design-P. der DDR wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 20.000 Mark) 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-P. der DDR — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm (1786–1859) Grimm — wird verliehen „für hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. (Stfj.: 1979; Jahresquote: 6, davon 5 für Bürger anderer Staaten; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 10.000 Mark) C. Medaillen Für alle Medaillen (M.) gilt, daß mit ihnen berufliche Leistung und politisches Engagement gleichermaßen Anerkennung finden sollen. Eine besondere [S. 135]Gruppe innerhalb der M. bilden jene, die für langjährige Berufstätigkeit, d.h. „für treue Dienste“, verliehen werden. Diese Grundsätze für die Auszeichnung sind im folgenden jeweils mitzudenken, wenn bei verschiedenen M. die Verleihungsrichtlinien, die sich — bei berufsspezifischen Abweichungen — prinzipiell gleichen, nicht ausführlich zitiert werden. Die M. werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrats, von einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter, auf unterer Ebene durch die Betriebsleiter verliehen. Die Treuedienst-M. der Deutschen Post übergibt z.B. der Leiter des jeweiligen Postamtes, die M. in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post überreicht, und die Verleihung der Ehrenspange zur M. in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen selbst vor. — Mit den M. werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Einige M. tragen die Namen historischer Persönlichkeiten: 1. Die Clara-Zetkin-M. — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. (Stfj.: 1954; P. für E.: 2.500 Mark; P. für K. [bis zu 10 Pers.]: 5.000 Mark; M.-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten bei Vollrentenanspruch eine jährl. Ehrenrente von 300 Mark) 2. Die Helene-Weigel-M. — benannt nach der Schauspielerin Helene Weigel (1900–1971) — wird verliehen für „außergewöhnliche und vorbildliche Leistungen sozialistisch-realistischer Darstellungskunst“, die in dem der A. voraufgehenden Jahr an Theatern der DDR erbracht wurden. (Stfj.: 1980; P. für E.: 5.000 Mark) 3. Die Hufeland-M. — benannt nach dem Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. (Stfj.: 1958; B., S., G.; Verleihung in jeder Stufe nur einmal jährl. und nur an E.; P. für E.: 300, 500, 1000 Mark) 4. Die Humboldt-M. — benannt nach den Wissenschaftlern und Brüdern Alexander (1769–1859) und Wilhelm (1767–1835) Humboldt — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. (Stfj.: 1975; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: B. bis zu 2.000, S. bis zu 3.000, G. bis zu 4.000 Mark) 5. Die Dr.-Theodor-Neubauer-M. — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. (Stfj.: 1959; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: 2.000, 3.000, 4.000 Mark) 6. Die Kurt-Barthel-M. — benannt nach dem DDR-Schriftsteller Kurt Barthel (1914–1967) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen bei der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens“ an „hauptamtliche und ehrenamtliche Leiter und Mitarbeiter von Jugendklubs, Klubs und Kulturhäusern aller Rechtsträger, von Einrichtungen des Museumswesens, Lichtspielwesens, Bibliothekswesens und des Buchhandels“. (Stfj.: 1979; P.: 500 Mark) 7. Die Karl-Liebknecht-M. — benannt nach dem Mitbegründer des Spartakus-Bundes Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung und im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. (Stfj.: 1970; P. für E.: 300 Mark) 8. Die Pestalozzi-M. für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. (Stfj.: 1956; 3 St.: B. für 10jähr., S. für 20jähr. und G. für 30jähr. Dienstzeit) 9. Die Hans-Beimler-M. — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936–39“. 10. Mit der Verdienst-M. der DDR werden „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der DDR“ anerkannt. (Stfj.: 1959) Als A. für Verdienste um die Entwicklung der Arbeiterbewegung und der DDR gibt es folgende M. (s. a. Nr. 9: Hans-Beimler-M.): 11. M. für die Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 (Stfj.: 1957) 12. M. für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 (Stfj.: 1958; jährl. Ehrengeld: 500 Mark) 13. M. 30. Jahrestag der Gründung der DDR (einmalig verliehen: 7. 10. 1979; für Verdienste in den Jahren 1945–1952) Viele M. sind für die Angehörigen der bewaffneten Organe (einschl. Volkspolizei, Kampfgruppen, Zivilverteidigung) bestimmt: 14. Verdienst-M. der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1956; B., S., G.) 15. M. für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee (Stfj: 1956; B. nach 5-, S. nach 10-, G. nach 15- und nochmals G. nach 20jähr. Dienstzeit) [S. 136]16. M. für Waffenbrüderschaft (Stfj.: 1966; B., S., G.) 17. Militärische Verdienst-M. der DDR (Stfj.: 1982; ausschl. für Angehörige der Streitkräfte und Zivilpersonen anderer Staaten bestimmt) 18. M. für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der DDR (Stfj.: 1974; B. 10-, S. 20-, G. 30-, nochmals G. für 35- bei Frauen bzw. 40jähr. Dienstzeit bei Männern; P. für E.: 200, 300, 500, 1000 Mark) 19. M. für vorbildlichen Grenzdienst (Stfj.: 1954) 20. Verdienst-M. der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 21. M. für treue Dienste in den Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Zugehörigkeit) 22. M. für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959) 23. M. für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959; 6 St.: 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 24. Verdienst-M. der Organe des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1966; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 25. M. Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei (Stfj.: 1949) 26. Verdienst-M. der Zivilverteidigung (Stfj.: 1970; B., S., G.; P. für E.: 200, 300, 400 Mark; P. für K.: 600, 1000, 1500 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 27. M. für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. „treue Pflichterfüllung“) 28. M. für treue Dienste in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Dienstzeit) 29. M. für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965) 30. Verdienst-M. der Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1961; P. für E.: 300 Mark) 31. M. für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965; B. 10-, S. 15- und G. für 20jähr. treue Dienste) Zahlreiche Medaillen sind für die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft (einschl. Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen) gestiftet worden: 32. M. für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 33. M. für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 34. M. für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 35. M. für hervorragende Leistungen im Bauwesen der DDR (Stfj.: 1972; B., S., G.; P.: 250, 500, 1000 Mark) 36. M. für Verdienste in der Kohleindustrie der DDR (Stfj.: 1972; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Kohleindustrie; P.: 250, 500, 1000 Mark) 37. M. für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 38. M. für Verdienste in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1971; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Energiewirtschaft; P.: 250, 500, 1000 Mark) 39. M. für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 40. M. für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 41. Verdienst-M. der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; 3 St.) 42. M. für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 43. Verdienst-M. der Seeverkehrswirtschaft (Stfj.: 1965; B., S., G.) 44. M. für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft und in der Binnenschiffahrt (Stfj.: 1965; B. 15-, S. 25-, G. für 40jähr. Beschäftigungszeit) 45. M. für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt (Stfj.: 1962; B. 5-, S. 10-, G. für 15jähr. ununterbrochene Beschäftigungszeit) 46. Verdienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1976; B., S., G.; P.: 400, 600, 1000 Mark) 47. Treuedienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1960; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] ununterbrochene Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 48. M. für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 49. M. für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 50. M. für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Stfj.: 1959) 51. M. für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 52. M. für hervorragende Leistungen im Handel der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 53. M. für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) Der Anerkennung besonderer Leistungen von Jugendlichen, insbes. Lehrlingen, dienen folgende Medaille: 54. M. für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen (Stfj.: 1969; P. für E.: 200, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 55. M. für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P.; 150 Mark) [S. 137]56. M. Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P. für jedes K.-Mitgl.: 50 Mark) Einige Medaillen dienen der A. für besondere volkswirtschaftliche Leistungen, die nicht einem speziellen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden können: 57. M. für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 500; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 58. M. für Verdienste in der Volkskontrolle der DDR (Stfj.; 1973; P.: 200 Mark) 59. M. für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Für einige Teilbereiche staatlicher Tätigkeit gibt es folgende Medaillen: 60. Verdienst-M. der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; B., S., G.) 61. M. für treue Dienste in der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; 6 St. für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 62. M. für Verdienste in der Rechtspflege (Stfj.: 1965; B., S., G.; P.: 500, 750, 1000 Mark) 63. M. für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Herausragende Leistungen und langjährige Dienstzeiten werden auch beim Brandschutz, im Rettungswesen sowie im Gesundheits- und Sozialwesen durch Medaille ausgezeichnet (s. a. Nr. 3: Hufeland-M.): 64. Rettungs-M. (Stfj.: 1954; P.: 500 Mark bzw. Geschenk gleichen Wertes) 65. M. für Verdienste im Brandschutz (Stfj.: 1968; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 66. M. für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr (Stfj.: 1959; B. 10-, S. 25-, G. für 40jähr. Mitarbeit) 67. M. für Verdienste um das Grubenrettungswesen (Stfj.: 1951; P. für E.: 500, P. für K.: 1500 Mark) 68. M. für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen (Stfj.: 1957) 69. M. für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen (Stfj.: 1973; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. ununterbrochene Tätigkeit) Drei weitere Medaillen dienen der Anerkennung von Verdiensten im Sport und in der Laienkunstbewegung: 70. M. Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der DDR (Stfj.: 1969; P. für E.: bis zu 2.500 Mark, P. für K.: 10.000–20.000 Mark; Mehrfachauszeichnung möglich; aktive Sportler erhalten keine P.) 71. M. ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR (Stfj.: 1974; P. für K.: bis zu 1000 Mark) 72. M. für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR (Stfj.: 1974; P.: 350 Mark) Kulturelle Leistungen werden durch die Helene-Weigel-M. (s. Nr. 2) und die Kurt-Barthel-M. (s. Nr. 6), Leistungen bei der „Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“ durch die Clara-Zetkin-M. (s. Nr. 1), Verdienste und Leistungen im Schul- bzw. Hoch- und Fachschulwesen durch die Humboldt-M. (s. Nr. 4), die Dr.-Theodor-Neubauer-M. (s. Nr. 5) und die Pestalozzi-M. für treue Dienste (s. Nr. 8) anerkannt. D. Ehrentitel Ehrentitel (Et.) werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, mit einigen können aber auch oder ausschließlich Kollektive ausgezeichnet werden. Die Et. sind mit Geldprämien verbunden (Ausnahme: aktive Sportler, die keine Geldzuwendung erhalten dürfen). Die Et. „Held der DDR“, „Held der Arbeit“ und „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Et. vergeben die zuständigen Ressortminister bzw. die Leiter der entsprechenden obersten staatlichen Einrichtungen. Die Et. sind mit der Verleihung einer entsprechend gestalteten tragbaren Medaille verbunden (Ausnahmen: „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, „Betrieb der sozialistischen Arbeit“). Daneben gibt es im Bereich Volksbildung und des Gesundheitswesens eher laufbahnbezogene Titel, die mit einer monatlich zu zahlenden Gehaltszulage und dem Recht, den Titel zu führen, nicht aber mit einer Medaille verbunden sind. 1. Der Ehrentitel Held der DDR wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die DDR, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; seit 1978 mit gleichzeitiger Verleihung des Karl- Marx-O. verbunden; P.: für beide A. zusammen 25.000 Mark) 2. Der Et. Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der DDR förderten“. (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 10.000 Mark) 3. Der Et. Fliegerkosmonaut der DDR wird verliehen für „Leistungen bei der Teilnahme an bemannten Weltraumflügen, die für die DDR und die sozialistische Staatengemeinschaft sowie für das Wohl der Menschen überragende Bedeutung haben und hohe persönliche Einsatzbereitschaft, Mut, Kühnheit sowie hervorragende wissenschaftliche und ingenieurtechnische Kenntnisse erfordern“. (Stfj.: 1978; wird zusammen mit dem Et. „Held der DDR“ verliehen.) [S. 138]Für die bewaffneten Organe, aber auch für andere Aufgabenbereiche des Staatsapparates gibt es eine größere Zahl von Et.: 4. Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 5. Verdienter Militärflieger der DDR (Stfj.: 1974; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 6. Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 7. Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 8. Verdienter Volkspolizist der DDR (Stfj.: 1966; Jahresquote: bis zu 20; P.: bis zu 5.000 Mark) 9. Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 10. Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1972: Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 11. Verdienter Mitarbeiter der Planungsorgane der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 12. Verdienter Volkskontrolleur der DDR (Stfj.: 1981; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 13. Verdienter Mitarbeiter des Finanzwesens der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 40; P.: 5.000 Mark) Einige Et. sind für bestimmte Gruppen der Intelligenz gedacht: 14. Hervorragender Wissenschaftlicher des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 6; P.: bis zu 4.000 Mark) 15. Verdienter Erfinder (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P. für E.: 4.000, P. für K.: 15.000 Mark) 16. Verdienter Hochschullehrer der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 17. Verdienter Lehrer des Volkes (Stfj.: 1949; Jahresquote: bis zu 40; P.: bis zu 5.000 Mark) 18. Verdienter Jurist der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 19. Verdienter Arzt des Volkes (Stfj.: 1949: Jahresquote: bis zu 30; P.: bis zu 8.000 Mark) 20. Verdienter Tierarzt (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) Besonders weite Verbreitung haben die Et. in der DDR gefunden, die im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbes verliehen werden: 21. Aktivist der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; P.: materielle Anerkennung entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen) 22. Verdienter Aktivist (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 600; P.: 1000 Mark) 23. Hervorragender Jungaktivist (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 500 Mark) 24. Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR (Stfj.: 1963; Jahresquote: bis zu 50; P. für jedes K.- Mitgl.: bis zu 200 Mark) 25. Kollektiv der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1962; P.: materielle Anerkennung in Form einer Kollektivprämie; Titel wird nur einmal verliehen, soll aber jährlich im sozialistischen Wettbewerb bestätigt werden) 26. Betrieb der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 15; P.: Betriebe bis zu 10.000 Beschäftigte bis zu 50.000, Betriebe über 10.000 Beschäftigte bis zu 100.000 Mark) [S. 139]Für fast alle Bereiche der Volkswirtschaft und einige besonders wichtige Beschäftigungsgruppen (Techniker, Meister) existieren spezielle Et.: 27. Verdienter Techniker des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 8.000 Mark) 28. Verdienter Meister (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 3.000 Mark) 29. Verdienter Metallarbeiter der DDR (Stfj.: 1971; Jahresquote: bis zu 105; P.: 5.000 Mark) 30. Verdienter Metallurge der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 31. Verdienter Chemiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 45; P.: 5.000 Mark) 32. Verdienter Bergmann der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 33. Meisterhauer (Stfj.: 1955; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 1000 Mark) 34. Verdienter Energiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 35. Verdienter Bauarbeiter der DDR (Stfj.: 1972; P.: 5.000 Mark; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 36. Verdienter Werktätiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsmittelgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 100; P.: 5.000 Mark) 37. Verdienter Werktätiger des Verkehrswesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 38. Verdienter Eisenbahner der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 39. Verdienter Seemann (Stfj.: 1965; Jahresquote: bis zu 16; P.: bis zu 5.000 Mark) 40. Verdienter Werktätiger des Post- und Fernmeldewesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 41. Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 42. Hervorragender Genossenschaftler (Stfj.: 1954; Jahresquote: bis zu 200; P.: bis 1000 Mark) 43. Verdienter Genossenschaftsbauer der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 44. Verdienter Züchter (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: bis zu 5.000, P. für K.: bis zu 10.000 Mark) 45. Verdienter Wasserwirtschaftler der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 46. Verdienter Mitarbeiter des Handels der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 50; P.: 5.000 Mark) 47. Verdienter Werktätiger des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 55; P.: 5.000 Mark) Sportler bzw. Trainer und Sportwissenschaftler könnten mit folgenden Et. geehrt werden; 48. Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 49. Verdienter Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden) III. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von den Blockparteien, den Massenorganisationen, den Akademien, den Bezirken und Städten gestiftet und in eigener Verantwortung verliehen werden. Mit den meisten derartigen A. können sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Arbeitskollektive geehrt werden. Auch die meisten nichtstaatlichen A. berechtigen zum Tragen einer Medaille. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen einen bestimmten Prestigewert erhalten. Dazu zählen z.B. die Fritz-Heckert-M., die an verdiente Gewerkschafter vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) verliehen wird, und die Ernst-Schneller-M., die die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) vergibt. Exemplarisch für das differenzierte A.-Wesen bei den großen Massenorganisationen werden nachstehend die A. genannt, die jährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) vergeben werden: Arthur-Becker-M.; M. „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“; Ehrendiplom „vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehren-M. der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-M., Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Als weiteres Beispiel für die Bedeutung des A.-Wesens neben und unterhalb der zentralen staatlichen Ebene werden nachstehend wichtige A. im kulturpolitischen Bereich genannt (Angaben hinter den A. nennen den Empfängerkreis und/oder die preisverleihende Institution): Alex-Wedding-M. (für Kinderbuchautoren); Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD); Heinrich-Mann-Preis (Literaturpreis; Akademie der Künste der DDR [AdK]); Hans-Marchwitza-Preis (Literaturpreis für junge Schriftsteller; Akademie der Künste der DDR); Alex-Wedding-Preis (Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur; Akademie der Künste der DDR); F.-C.-Weiskopf-Preis (Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR); J.-R.-Becher-M. (A. für Kulturpolitiker; Kulturbund der DDR [KB]); Kulturpreis des FDGB; [S. 1040]Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock; Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur (Vors. des Rates des Bezirks Potsdam); Winkelmann-Plakette (Bürgermeister der Stadt Stendal); Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-M. (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR); Arthur-Nikisch-Preis (Preis für Dirigenten; Stadt Leipzig); Carl-Maria-von-Weber-Preis (Preis für junge Künstler; Stadt Dresden); Hans-Eisler-Preis (Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Intendanten von Radio DDR); Hans-Otto-Preis (Preis für Theaterkollektive; Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst). Martin Virchow Literaturangaben Bartel, Frank; Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Militärverlag der DDR 1979. <LI>Tautz, Günter: Orden, Preise und Medaillen. Staatliche Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. (BI-Taschenlexikon.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 131–1040 Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Automatisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des…

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Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) (1985)

Siehe auch: Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: 1969 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN): 1975 1979 [S. 1043]Aus der Deutschen Bauernbank (1950) bzw. Landwirtschaftsbank (1965) durch Erweiterung des Geschäftsbereichs und Umbenennung am 1. 10. 1968 (GBl. II, 1969, S. 41) hervorgegangenes Spezialinstitut des Bankwesens für die Geld- und Kreditpolitik im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter - und Forst- und Holzwirtschaft. Für ihren Zuständigkeitsbereich erarbeitet die BLN eine Kreditbilanz und führt als kontoführende Geschäftsbank der genossenschaftlichen und staatlichen Betriebe sowie deren kooperativen Einrichtungen, der sonstigen Betriebe und staatlichen Leitungsorgane alle bankenüblichen Aufgaben des Einlagen- und Kreditgeschäfts, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs durch. Die Bevölkerung kann bei der BLN sowie den in bezug auf die Bankgeschäfte ihrer Aufsicht unterstellten und von ihr finanzierten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) mit über 2.400 Zahlstellen Spar- und Spargirokonten halten. Über ihre Finanzierungstätigkeit hinaus nimmt die Bank auch Kontrollfunktionen wahr, führt Konten des Staatshaushalts und erfüllt Aufgaben der Haushaltsdurchführung. Bei der BLN besteht das „Revisionsorgan für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft“, das als Einrichtungen der Bank nachgeordnete Revisionsorgane in den Bezirken unterhält. Die BLN gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost) und Niederlassungen (Bezirksdirektionen, Kombinatsbankfilialen und Filialen mit Außenstellen). Sie arbeitet auf der Grundlage eines Statuts vom 23. 10. 1975 (GBl. I, S. 692), stellt einen Finanzplan auf, verfügt über ein Grundkapital von 250 Mill. Mark und einen Reservefonds. Die BLN ist ein zentrales Organ des Ministerrates, der auch ihren Präsidenten (z. Z. Günther Schmidt, SED) beruft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1043 Automatisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch: Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: 1969 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN): 1975 1979 [S. 1043]Aus der Deutschen Bauernbank (1950) bzw. Landwirtschaftsbank (1965) durch Erweiterung des Geschäftsbereichs und Umbenennung am 1. 10. 1968 (GBl. II, 1969, S. 41) hervorgegangenes Spezialinstitut des Bankwesens für die Geld- und Kreditpolitik im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter - und Forst- und Holzwirtschaft. Für ihren…

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Bau- und Montagekombinate (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Volkseigene Großbetriebe des Bauwesens (Bau- und Wohnungswesen), gebildet durch Zusammenschluß einer Anzahl von Bau- und Montagebetrieben in einem bestimmten Gebiet (in der Regel 2–3 Bezirke umfassend). Auf Beschluß des Ministerrats gebildet seit 1963. Das Bauwesen umfaßt gegenwärtig etwa 20 zentralgeleitete Kombinate mit rd. 250.000 Beschäftigten. Darunter befinden sich 8 allgemeine BuM., 6 Spezialbaukombinate (z.B. Metalleichtbaukombinat, Kombinat Autobahnbau) sowie 6 Kombinate für Baumaterialien (z.B. Kombinat Bau- und Grobkeramik, Zementkombinat). Daneben gibt es 15 regionale Wohnungsbaukombinate, die sowohl zentral als auch regional geleitet werden, und andere regional geleitete Kombinate und Betriebe. Die Kombinate des Bauwesens werden als Generalauftragnehmer (GAN) für die Durchführung staatlicher Investitionsaufgaben innerhalb ihres Gebietes eingesetzt. Die Betriebsteile der BuM. sind — wie die Kombinatsbetriebe im Verhältnis zu ihrer Kombinatsspitze bei den Industriekombinaten — wirtschaftlich selbständig. Hauptaufgaben der Kombinate des Bauwesens sind: Sicherstellung des vorrangigen Aufbaus der Investitionsbauvorhaben, Durchführung anderer wichtiger Industriebauten, Einflußnahme auf Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Investitionspläne, Förderung der Industrialisierung des Industriebaus, Erfüllung des Wohnungsbauprogramms sowie Sicherstellung der Versorgung mit Baustoffen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 152 Bausoldaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bau- und Wohnungswesen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Volkseigene Großbetriebe des Bauwesens (Bau- und Wohnungswesen), gebildet durch Zusammenschluß einer Anzahl von Bau- und Montagebetrieben in einem bestimmten Gebiet (in der Regel 2–3 Bezirke umfassend). Auf Beschluß des Ministerrats gebildet seit 1963. Das Bauwesen umfaßt gegenwärtig etwa 20 zentralgeleitete Kombinate mit rd. 250.000 Beschäftigten. Darunter befinden sich 8 allgemeine BuM., 6 Spezialbaukombinate (z.B. Metalleichtbaukombinat, Kombinat…

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Bauaufsicht, Staatliche (1985)

Siehe auch: Bauaufsicht, Staatliche: 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Bauaufsicht: 1969 1975 1979 Verschiedenen Institutionen übertragene Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher, bautechnischer und bauwirtschaftlicher Bestimmungen. Im Sinne der StB. sind tätig das Ministerium für Bauwesen und die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Eigene Zuständigkeiten auf diesem Gebiete haben das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Verkehr, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, das Amt für Wasserwirtschaft, das Amt für Kernforschung und Kerntechnik sowie die SDAG Wismut. Die Organe der StB. sind berechtigt, Verweise, Ordnungsstrafen und Zwangsgelder zu verhängen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149 Bauaktivs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernkongreß der DDR

Siehe auch: Bauaufsicht, Staatliche: 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Bauaufsicht: 1969 1975 1979 Verschiedenen Institutionen übertragene Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher, bautechnischer und bauwirtschaftlicher Bestimmungen. Im Sinne der StB. sind tätig das Ministerium für Bauwesen und die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Eigene Zuständigkeiten auf diesem Gebiete haben das Ministerium für Nationale Verteidigung,…

DDR A-Z 1985

Beitrag für gesellschaftliche Fonds (1985)

Mit VO vom 14. 4. 1983 (GBl. I, S. 105) wurde in der Industrie zum 1. 1. 1984, im Bauwesen zum 1. 1. 1985, als neue Abgabe [S. 161]der BfgF. eingeführt. Danach haben die volkseigenen Kombinate und Betriebe der zentralgeleiteten Industrie sowie die Kombinate und Betriebe des Bauwesens (ausgenommen sind die Kombinate und Betriebe des Binnen- und Außenhandels der zentralgeleiteten Industrie und des Bauwesens) (Betriebsformen und Kooperation) einen Betrag in Höhe von 70 v.H. bezogen auf den für das jeweilige Jahr geplanten Lohnfonds in den jeweiligen Jahresplan einzusetzen und in Monatsraten entsprechend den jeweils tatsächlich gezahlten Löhnen und Gehältern an den Staatshaushalt abzuführen. Der BfgF. gilt als Bestandteil der betrieblichen Selbstkosten und wird in die Kalkulation der Industriepreise einbezogen (Preissystem und Preispolitik). Für eine Übergangszeit sieht die erste Durchführungsbestimmung zu der genannten VO (GBl. I, S. 106) Sonderregelungen für die Betriebe vor, deren Fonds für die Finanzierung des BfgF. „vorübergehend“ nicht ausreichen; diese Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, den BfgF. aus dem sonst abzuführenden „staatlichen Erlöszuschlag“ zu finanzieren. Einzelheiten sind jedoch nicht bekanntgegeben worden. Seinem Wesen nach ist der BfgF. eine Art „Lohnsummensteuer“. Offensichtlich sollen die tatsächlichen Kosten der Arbeitskraft (bisherige Kosten, die unmittelbar in den Betrieben entstanden, zuzüglich soziale Kosten, die aus den gesellschaftlichen Fonds gedeckt wurden; Konsumtion, Gesellschaftliche) sichtbarer gemacht und auf diese Weise „die lebendige Arbeit … höher bewertet“ werden, damit — wie es im Text der VO heißt — „der rationale Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens (Arbeitskräfte) und die sozialistische Rationalisierung (Intensivierung und Rationalisierung) gefördert sowie die wirtschaftliche Rechnungsführung weiter vervollkommnet“ werden. Über die angesichts der Höhe des BfgF. wohl beträchtlichen Auswirkungen auf die Kostenrechnung und die Kostenstruktur der Betriebe, auf das Industriepreissystem und auf den Staatshaushalt sind gegenwärtig noch keine Aussagen möglich, da es an Erfahrungen fehlt. Die Einführung des BfgF. soll jedoch auf jeden Fall die Verbraucherpreise unberührt lassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 160–161 Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bekleidungsindustrie

Mit VO vom 14. 4. 1983 (GBl. I, S. 105) wurde in der Industrie zum 1. 1. 1984, im Bauwesen zum 1. 1. 1985, als neue Abgabe [S. 161]der BfgF. eingeführt. Danach haben die volkseigenen Kombinate und Betriebe der zentralgeleiteten Industrie sowie die Kombinate und Betriebe des Bauwesens (ausgenommen sind die Kombinate und Betriebe des Binnen- und Außenhandels der zentralgeleiteten Industrie und des Bauwesens) (Betriebsformen und Kooperation) einen Betrag in Höhe von 70 v.H. bezogen auf den für…

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Berliner Außenring (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Strategisch und ökonomisch wichtige, rd. 122 km lange Strecke der Deutschen Reichsbahn (DR), die Berlin (in meist beträchtlichem Abstand von der inneren „Ringbahn“) umgeht. Die westliche Teilstrecke Wustermark-Wildpark wurde bereits 1902, die Anschlußstrecke bis Seddin 1908, die Linie Seddin-Saarmund 1918 in Betrieb genommen. Der Versailler Vertrag verbot zwar den Weiterbau, im Jahr 1926 wurde jedoch die Strecke Saarmund-Großbeeren eröffnet. Von 1936 bis 1943 ist ein weiteres südöstlich-östliches Drittel des BA. gebaut (Großbeeren-Lichtenrade — Bohnsdorf — Karow) und, zuletzt in seinem Nordstück, noch vor 1945 in Betrieb gesetzt worden. Am BA., der 1945–1946 großenteils demontiert worden war, arbeitete die DR seit Herbst 1948, als die Blockade West-Berlins die UdSSR bewog, sich von den durch die Westsektoren Berlins laufenden Strecken unabhängig zu machen. Die DR ersetzte seit 1948 die Demontagen auf dem BA., baute bis 1951 zwischen Großbeeren und Bohnsdorf (über Glasow) eine Parallelstrecke zu einem schon vorhandenen, aber großenteils durch den amerikanischen Sektor gehenden Abschnitt des BA. und schuf von 1950 bis 1955 zwischen Karow und Wustermark (über Hennigsdorf) das vor 1944 fehlende nördliche Drittel des BA. Sie baute zwischen Golm (westl. Wildpark) und Saarmund, mit einem Damm über den Templiner See, 1955–1957 eine Abkürzung des ursprünglichen BA., der bis dahin eine spitze Ausbuchtung nach Seddin hin hatte. Seit 1970 ist der BA. zweigleisig ausgebaut; inzwischen ist er auch zwischen Birkenwerder und Grünau an das elektrifizierte Streckennetz der Reichsbahn angebunden. Bis 1985 soll seine Elektrifizierung abgeschlossen sein. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 180 Berlin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Ensemble

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Strategisch und ökonomisch wichtige, rd. 122 km lange Strecke der Deutschen Reichsbahn (DR), die Berlin (in meist beträchtlichem Abstand von der inneren „Ringbahn“) umgeht. Die westliche Teilstrecke Wustermark-Wildpark wurde bereits 1902, die Anschlußstrecke bis Seddin 1908, die Linie Seddin-Saarmund 1918 in Betrieb genommen. Der Versailler Vertrag verbot zwar den Weiterbau, im Jahr 1926 wurde jedoch die Strecke…

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Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985)

Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die tatsächliche Ausbildungsleistung der DDR wieder. Sie sind zu ergänzen um die wegen Alters- oder aus sonstigen Gründen aus der Landwirtschaft ausgeschiedenen Arbeitskräfte bzw. um die Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Ausbildung keine Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben aufgenommen haben. Die insgesamt sehr hohen Ausbildungsleistungen sind das Ergebnis der Agrarpolitik der SED. Sie folgt dem im Marxismus-Leninismus vorgegebenen Klassenauftrag zur Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land im allgemeinen (Sozialstruktur) und des in der Landwirtschaft angeblich oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes im besonderen. Mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren (Landwirtschaft) ergab sich ab Ende der 60er Jahre für die landwirtschaftlich Berufstätigen zudem ein völlig neues Berufsbild. Die Konzentration der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte in spezialisierten Großbetrieben führte einerseits zu spezialisierten Ausbildungsberufen bzw. Studien[S. 183]gängen. Andererseits war mit der Einrichtung von Großbetrieben zugleich auch die Einführung mehrerer Leitungsebenen und damit eine vertikale Gliederung der Berufstätigen nach Verantwortungsbereichen und entsprechend differenzierten Anforderungen an die berufliche Qualifikation verbunden. Den veränderten Einsatzbedingungen entsprechend war das Aus- und Weiterbildungssystem für die Landwirtschaft der DDR neu konzipiert worden. Hierbei kam der Weiterbildung — auch in Anbetracht des bereits erreichten Ausbildungsstandes — erhöhte Bedeutung zu. Sie umfaßte alle Ausbildungsstufen (vom Facharbeiter bis zum Hochschulabsolventen) und fand in vielfältigen Formen (vom 2–3tägigen Kurzlehrgang bis zum mehrere Semester dauernden postgradualen Studium) statt. II. Ausbildung zum Facharbeiter und Meister Die Ausbildung zum Facharbeiter kann sowohl auf dem Wege der Erwachsenenqualifizierung als auch im Rahmen der normalen Ausbildung des Berufsnachwuchses erfolgen. Die Anzahl der von den Erwachsenen abgelegten Facharbeiterprüfungen überschritt 1970 mit 51.387 ihren Höhepunkt und ging seitdem stark zurück. Offensichtlich ist das Reservoir an ausbildungsfähigen Berufstätigen erschöpft. Erstmals sank 1977 der Anteil der Erwachsenen auf unter 50 v.H. aller in der Landwirtschaft (einschließlich der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei) abgelegten Facharbeiterprüfungen. 1982 erreichte er mit 23,6 v.H. den niedrigsten Stand. Auch die Anzahl der von Lehrlingen bestandenen Prüfungen verringerte sich zunächst von 9.800 (1970) auf 6.448 (1973). Nach Einführung des neuen Ausbildungssystems und der Entwicklung neuer Berufsbilder wurde jedoch die Werbung für landwirtschaftliche Berufe intensiviert mit dem Ergebnis, daß 1977 das Niveau von 1970 mit 9.780 abgelegten Prüfungen wieder erreicht wurde und 1982 auf 17.734 gesteigert werden konnte. A. Die Erwachsenenbildung Die theoretische Ausbildung wird in Kursen an den Landwirtschaftsschulen (z.T. auch an Agraringenieur- und Ingenieurschulen) vermittelt und schließt den Erwerb von Berechtigungsscheinen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen ein. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den gleichen Berufen wie die Lehrlingsausbildung (s. w. u.). Weiterhin gelten auch für die Landwirtschaft die in der Facharbeiterprüfungsordnung enthaltenen Bestimmungen (Neufassung am 24. 2. 1978, GBl. I, S. 117), die einen teilweisen oder vollständigen Erlaß der Abschlußprüfung vorsehen: Sofern Werktätige hervorragende Leistungen in der Erfüllung der Produktionspläne usw. erbringen, kann auf die Prüfung in berufspraktischen Fächern und auf die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit verzichtet werden. Sofern die Berufstätigen mehr als 3 Jahre in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft gearbeitet und das Mindestalter von 35 Jahren (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) erreicht haben, wird auf jede Abschlußprüfung verzichtet. Schließlich kann die Facharbeitereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Betriebes und mit Unterstützung der Gewerkschaftsleitung auch ohne spezielle Ausbildung und Prüfung zuerkannt werden. Die Mehrzahl der bis 1985 geplanten Qualifikationen dient jedoch der weiteren Spezialisierung bereits ausgebildeter Facharbeiter. Sie ist auf den künftigen Arbeitsplatz bezogen, an dem eine Vielzahl von Spezialisten mit unterschiedlicher Qualifikation und verschiedenen Teilaufgaben zu „Funktionsgruppen“ zusammengezogen werden. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landwirtschaft (KfL) oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter usw.) sind insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse eingerichtet. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung — Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen — Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik — Spezialschule für Landtechnik Großenhain bei Riesa; [S. 184] * Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln — Agraringenieurschule Neugattersleben bei Staßfurt; Speisekartoffeln — Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. Die saisonale Abhängigkeit der Pflanzenproduktion hat u.a. zur Folge, daß ein Teil der Berufstätigen auf dem Wege der Weiterbildung einen zweiten, außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernen (Kraftfahrer, Schlosser, Meliorationsfacharbeiter, Bauhandwerker usw.). Im Winter 1982/83 waren rd. 60.000 Facharbeiter der Pflanzenproduktion in außerlandwirtschaftlichen Berufen tätig. Hiervon hatten bereits 18.500 eine Ausbildung für einen Zusatzberuf erworben. B. Facharbeiterausbildung Die Bestimmungen zur Ausbildung Jugendlicher für Berufe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind während der Jahre 1975–1978 sämtlich neu gefaßt worden. Neben den allgemeingültigen Bestimmungen (AO über Berufsberatungszentren vom 7. 4. 1975. GBl. I, S. 334; AO über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts vom 20. 7. 1977, GBl. I, S. 311; AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 11. 2. 1982, GBl. I, S. 95; AO über das Lehrverhältnis vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 33; Verfügung zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung der Lehrlinge im Bereich des MfLFN vom 1. 7. 1981, Facharbeiterprüfungsanordnung [s.o.] sowie zahlreiche weitere Regelungen finanzieller und sozialer Fragen der Ausbildung) erfolgte die Reorganisation des landwirtschaftlichen Ausbildungswesens — in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung — durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung des MfLFN. Zur Analyse und Lösung grundsätzlicher Fragen unterhält das MfLFN ein Institut für Ausbildung und Qualifizierung (Brieselang). Die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht sowie die Weiterbildung von Lehrkräften für die theoretische und berufspraktische Ausbildung erfolgen durch das „Institut für Aus- und Weiterbildung“ des MfLFN in Schwerin-Paulshöhe. Am 1. 9. 1983 haben rd. 25.000 Schulabgänger eine Lehre im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter- oder Forst- und Holzwirtschaft aufgenommen. Nach der gegenwärtig geltenden Systematik der Ausbildungsberufe (vom 15. 5. 1980, GBl. SDr. 1036) können sie in diesem Bereich zwischen 30 Ausbildungsberufen mit insgesamt 43 Spezialisierungsrichtungen wählen. Diese Berufe stehen jedoch nur für Absolventen der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule (POS) in voller Breite zur Wahl, während Schüler, die die POS mit dem Niveau der 8. Klasse verlassen, nur 7 landwirtschaftliche Berufe und 4 Berufe der Nahrungsgüterwirtschaft erlernen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen Fällen 3, bei Absolventen der 10. Klasse POS dagegen nur 2 Jahre. Wie in anderen Berufen besteht auch in den Grundberufen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Möglichkeit zur Berufsausbildung mit Abitur (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). Absolventen dieses Ausbildungsweges sollen anschließend für ein landwirtschaftliches Hochschulstudium in der DDR oder einem anderen RGW-Staat gewonnen werden. Schließlich sind noch die Berufe zu nennen, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung, sondern nur auf dem Weg der Weiterbildung erlernt werden können (Geflügelzüchter, Pelztierzüchter). Der Bedarf an Lehrlingen wird von den Räten der Bezirke (Abteilung LFN) auf der Grundlage zentraler staatlicher Berechnungen geplant und über die Räte der Kreise (Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung und den Kreisplankommissionen) den Betrieben als Bestandteil ihrer Betriebspläne vorgegeben. Die Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungszentren, den Schulen und den Abteilungen für Berufsbildung und Berufsberatung unter den Schülern (ab 6. Klasse) für die Aufnahme einer Ausbildung in der Landwirtschaft zu werben. Für den Zeitraum 1981–1985 ist vorgesehen, für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mindestens 114.820, durchschnittlich jährlich also über 22.900 Schulabgänger, als Lehrlinge zu gewinnen. Im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind z. Z. rd. 1200 Betriebe als „staatlich anerkannte Ausbildungsbetriebe“ zugelassen. Betriebe, denen diese Anerkennung fehlt, delegieren die mit ihnen durch den Lehrvertrag verbundenen Lehrlinge in die anerkannten Lehrbetriebe. Als Lehrbetriebe werden grundsätzlich nur industriemäßig arbeitende Betriebe anerkannt. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, ist ein 2–3monatiges Praktikum der Lehrlinge in industriemäßigen Anlagen vorgesehen. Die 2jährige Ausbildung gliedert sich z. Z. in 22 Wochen Theorie mit ca. 800 Std. Unterricht und 55 Wochen Praxis in den unterschiedlichsten Fachbereichen, danach folgen 8 Wochen Einarbeitung am künftigen Arbeitsplatz. 1. Grundberufe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Agrotechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Zootechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 9 Spezialisierungsrichtungen) Meliorationstechniker (Ausbildung mit Abitur / 3 Spezialisierungsrichtungen) [S. 185] * Landmaschinenschlosser (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Motorenschlosser / Landwirtschaft (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ausbildung mit Abitur / 7 Spezialisierungsrichtungen) 2. Weitere Ausbildungsberufe mit Spezialisierungsmöglichkeiten (ohne Abitur) Gärtner (6 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Fleischerzeugnisse (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Milchwirtschaft (3 Spezialisierungsrichtungen) 3. Ausbildungsberufe ohne weitere Spezialisierung. Agrochemiker (Ausbildung mit Abitur), Schädlingsbekämpfer, Winzer, Blumenbinder, Facharbeiter für Grünanlagen, Imker, Binnenfischer, Forstfacharbeiter/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur). 4. Ausbildungsberufe für Lehrlinge mit dem Abschluß der 8. Klasse POS. Facharbeiter für Agrotechnik, für Rinderproduktion, für Schweineproduktion, Schäfer, Gartenfacharbeiter, Forstfacharbeiter, Meliorationsfacharbeiter, Molkereifacharbeiter, Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung von Körnerfrüchten (3 Spezialisierungsrichtungen), Fleischer. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzung für die Zulassung zu den Meisterlehrgängen gelten u.a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118 Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse — 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion usw. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. Die Ausbildung zum Meister hat an Bedeutung verloren, nachdem für die Leitung der Brigaden grundsätzlich die Qualifikation als Fachschulingenieur vorgesehen ist. III. Ingenieurausbildung Das Fachschulstudium ist für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüter in Zusammenhang mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren durch die Verfügung zur Weiterentwicklung der Fachschulausbildung im Bereich des MfLFN vom 4. 5. 1973 neu geordnet und gegliedert worden. An 36 Agraringenieur- und Ingenieurschulen werden in zahlreichen Spezialisierungsrichtungen Agrar-, Veterinär-, Gartenbau-, Forst- und Meliorationsingenieure sowie Ingenieure für Landtechnik, für Binnenfischerei und für Getreide-, Milch- und Fleischwirtschaft ausgebildet. Weitere Ausbildungsrichtungen zielen auf die Wirtschaftswissenschaften (Ökonom bzw. Ingenieurökonom) und auf die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht, die am Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen in Schwerin erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist — neben den allgemeinen gesellschaftspolitischen und fachlichen Leistungen — der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung. Die Bewerbung zum Studium erfolgt über die Betriebe, die mit den jeweils Zugelassenen eine Delegierungsvereinbarung (Förderungsvertrag) für die Studienzeit abschließen. Die Studiendauer beträgt im Direktstudium 6 Semester, von denen 5 der theoretischen Ausbildung gewidmet sind. Während der ersten 2 Studienjahre ist je ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das letzte Semester verbringen die Studenten in ihrem künftigen Einsatzbetrieb und verfassen im Rahmen dieses „Berufspraktikums“ ihre Abschlußarbeit, in der ein Problem ihres künftigen Arbeitsplatzes zu behandeln ist. Zu diesem Zweck wird bereits zu Beginn des 5. Semesters mit dem künftigen Einsatzbetrieb ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der den Verbleib des Studenten für mindestens 3 Jahre nach Abschluß der Ausbildung in diesem Betrieb regelt. Von der Spezialisierung der Fachschulen nach Grundstudienrichtung und Fachrichtung abgesehen, ist der Studienablauf und Aufbau des Studiums für alle Studierenden der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft einheitlich gestaltet. Während der ersten 5 Semester wird der Lehrstoff in 17–20 Wochen pro Semester (2.600–3.000 Gesamtstunden je nach Studienrichtung) vermittelt. Unabhängig von der Fachrichtung umfaßt jedes Studium u.a. die Grundfächer „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ (rd. 320 Std.) und Körpererziehung (180–200 Std.). [S. 186]<A. Ausbildung zum Agraringenieur bzw. Ingenieur> Das Ausbildungsziel der Fachschulabsolventen „liegt im unmittelbaren Einsatz als Organisatoren der Produktion zur Leitung von Brigade- und Bereichskollektiven bzw. spezialisierten Arbeitsgruppen, als Komplex- und Schichtleiter“. Die Ausbildung ist in den Grundstudienrichtungen bzw. Fach- und Spezialisierungsrichtungen an den folgenden Ausbildungseinrichtungen (Agraringenieurschulen = AIS, Ingenieurschulen = IS) möglich: 1. Grundstudienrichtung Industriemäßige Pflanzenproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (AIS in Cottbus, Dahlen, Haldensleben, Naumburg, Neubrandenburg), Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Pflanzenproduktion (AIS in Malchow), Fachrichtung Agrochemie (IS für Agrochemie in Halle/Saale), Fachrichtung „Gärtnerische Produktion“ mit Spezialisierungsrichtungen: Obstproduktion, IS f. Gartenbau Werder/Havel, Gemüseproduktion, IS f. Gartenbau Erfurt, Garten- und Landwirtschaftsgestaltung, IS f. Gartenbau Erfurt, Zierpflanzenwirtschaft, IS f. Gartenbau Bannewitz, Fachrichtung Saat- und Pflanzgutproduktion (AIS Neugattersleben), Fachrichtung Idw. Versuchswesen/Pflanzenproduktion (AIS Quedlinburg/Harz). 2. Grundstudienrichtung Meliorationswesen AIS Fürstenwalde/Spree. 3. Grundstudienrichtung Landtechnik mit Spezialisierungsrichtungen: Mechanisierung und Instandhaltung in der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion. Spezialisierte Instandsetzung, Fertigung, Montage und Anlagenbau (IS für Landtechnik in Friesack und Nordhausen), Technische Trocknung (IS für Landtechnik Nordhausen). 4. Grundstudienrichtung Industriemäßige Tierproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Tierproduktion mit Spezialisierungsrichtungen: Schweinefleischproduktion, Reproduktion der Schweinebestände (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Eier- und Geflügelfleischproduktion (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Milchproduktion und Reproduktion der Rinderbestände (AIS in Güstrow-Bockhorst, Stadtroda, Wernigerode, Zierow, Zug), Woll- und Schaffleischproduktion (AIS Wernigerode), Pferdezucht- und -sport (AIS Zierow), Tierzüchtung (AIS Wernigerode/Harz). Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Tierproduktion (AIS Stadtroda), Fachrichtung landwirtschaftliches Versuchswesen/Tierproduktion (AIS f. ldw. Versuchswesen Quedlinburg/Harz), Fachrichtung Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen: Veterinär in den Betrieben der industriemäßigen Produktion und der Nahrungsgüterwirtschaft (IS für Veterinärmedizin in Beichlingen und in Rostock), Labordiagnostik (IS für Veterinärmedizin Rostock), Fachrichtung Binnenfischerei (IS für Binnenfischerei Storkow). 5. Grundstudienrichtung Forstwirtschaft IS für Forstwirtschaft in Raben Steinfeld und in Schwarzburg. 6. Grundstudienrichtung Lebensmitteltechnologie Fachrichtung Technologie der Getreideverarbeitung (IS für Getreidewirtschaft Greiz), Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung (IS für Milchwirtschaft Halberstadt), Fachrichtung Technologie der Fleischverarbeitung (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg). B. Die Ausbildung zum Ökonomen bzw. Ingenieurökonomen Die Absolventen sollen in der Landwirtschaft bzw. in den Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft auf den Gebieten der Planung, Produktionsvorbereitung, Finanzierung, Abrechnung sowie Analyse und Kontrolle der Produktionsprozesse arbeiten. Ausbildungsschwerpunkt der „Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft“ sind die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Verfahren der industriemäßigen Produktion, das technologische Grundwissen, die Statistik, die Verwaltungsorganisation und die Informationsverarbeitung. Innerhalb der Grundstudienrichtung stehen folgende Fachrichtungen zur Wahl: 1. Fachrichtung sozialistische Betriebswirtschaft (SBW)/Ingenieurökonomie der Landwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 2. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Forstwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) (IS für Forstwirtschaft Ballenstedt/Harz). 3. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtungen Fleisch- und Milchwirtschaft (AIS Beelitz), Spezialisierungsrichtung Getreidewirtschaft (AIS Weimar). [S. 187]4. Fachrichtung Arbeitsökonomie (Titel: Ökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 5. Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik der Landwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Beelitz, Güstrow-Bockhorst, Weimar). 6. Fachrichtung Datenverarbeitung in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Weimar). Neben den aufgeführten Studienrichtungen und Ausbildungsinstitutionen bestehen weitere AIS (Bad Liebenstein-Altenstein, Zschortau, Zwickau) für das Fernstudium sowie zur Ausbildung auf den Gebieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. Die Ausbildung auf dem Gebiet der tropischen Landwirtschaft (bisher 900 Ausländer aus 50 Entwicklungsländern) erfolgt in Altenburg. C. Die Ausbildung von Ingenieurpädagogen Die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ist Aufgabe des „Instituts für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen“ in Schwerin. Die Ausbildung erfolgt nach Fachrichtungen getrennt für Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht (LbU) der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion sowie der Lebensmittelindustrie. Die Absolventen des Institutes werden als Leiter von Lehrlingsgruppen in den Ausbildungsbetrieben sowie bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Arbeitskollektiven eingesetzt; sie leiten Lehrlingswohnheime und wirken im polytechnischen Unterricht und in der Berufsberatung mit. Als weitere Aufgabe kann ihnen die Weiterbildung der Facharbeiter und Aus- und Weiterbildung der Meister übertragen werden. Entsprechend den oben erwähnten Grundlagenfächern richtet sich die Ausbildung nach den vom Staatssekretär für Berufsbildung bestätigten Programmen. Der Lehrstoff wird in rd. 2.600 Vorlesungsstunden und 540 Stunden Laborarbeit und Praktika vermittelt. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, mit denen der Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft erweitert bzw. der Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen angeglichen werden soll. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Der Erweiterung des sich am Studium beteiligenden Personenkreises dienen das Fern- und Abendstudium und das Frauensonderstudium (Frauen). Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen dem Direktstudium. 1. Fern- und Abendstudium. Die Vorlesungen werden durch Lehrbriefe ersetzt (3.240 Stunden Selbststudium). Zusätzlich wird das Studium durch turnusmäßig abgehaltene Konsultationen unterstützt. Für diese „wissenschaftlichen Sprechstunden“ und für die Vertiefung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse in Seminaren, in Laborpraktika und in Produktionspraktika sind weitere 1300 Stunden vorgesehen. Die Gesamtstudiendauer beträgt 4 Jahre für die Agraringenieure, Ingenieure und Ingenieurpädagogen. Für Ökonomen und Ingenieurökonomen ist eine Studienzeit von 4 bis 5 Jahren vorgesehen. Der Vorteil dieser Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. Angesichts der doppelten Belastung der Studierenden hat jedoch die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. 2. Das kombinierte Studium für Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts. Um einem vorübergehenden Mangel an Ingenieurpädagogen abzuhelfen, ist befristet auf den Zeitraum vom 1. 9. 1979 bis 31. 8. 1984 für die (technischen und) agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ein 4semestriges kombiniertes Studium zum Erwerb des Fachabschlusses als Ingenieurpädagoge eingerichtet worden (AO über das kombinierte Studium … vom 5. 7. 1978, GBl. I, S. 244 und AO über die Ausbildung … vom 23. 8. 1982, GBl. I, S. 592). Das Studium stellt eine Kombination zwischen Fern- und Direktstudium dar und ist in zwei grundlagenspezifische und einen fachrichtungsspezifischen Studienabschnitt gegliedert. 3. Die Ausbildung zu Agraringenieurökonomen an den Instituten des ZK der SED. Für die Ausbildung von Mitgliedern der SED, die sich zwar in der gesellschaftspolitischen Arbeit bewährt haben, jedoch über keinen Fachabschluß ver[S. 188]fügen, sind in Schwerin und in Pillnitz Institute eingerichtet worden, die in 2jährigen Studiengängen neue Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarökonomie sowie der Technologie industriemäßiger Produktionsverfahren vermitteln. Die Kapazität beider Institute erreicht gegenwärtig in 2-jährlichem Turnus ca. 450 Studierende, die nach Beendigung des Studiums als Agraringenieurökonomen zu etwa 50 v.H. im Parteiapparat sowie in den staatlichen Organen und Massenorganisationen eingesetzt werden. Die übrigen Absolventen nehmen eine wirtschaftsleitende Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben auf und leisten daneben ehrenamtliche Parteiarbeit. Zur Fortbildung von Führungskadern und Leitenden Kadern werden in einem weiteren ZK-Institut (Liebenwalde, Kr. Oranienburg) 4wöchige und 5monatige Lehrgänge abgehalten. In den genannten Instituten werden häufig kurzfristig anberaumte Seminare (2–3tägig) veranstaltet, die der Unterrichtung der Parteifunktionäre über Probleme der aktuellen Agrarpolitik der SED dienen (Parteischulung der SED). IV. Ausbildung an Universitäten und Hochschulen A. Das Universitätsstudium Das Studium ist Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und untersteht der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (Abt. Landwirtschaftswissenschaften). Zur Beratung fachspezifischer Fragen besteht bei diesem Ministerium ein Beirat für Agrarwissenschaften, dem Vertreter der landwirtschaftlichen Sektionen an den Universitäten angehören. Für die Ausarbeitung von Studienplänen bildet der agrarwissenschaftliche Beirat spezielle Arbeitsgruppen. Die Studienpläne sind mit den Sektionen der Universitäten, mit dem MfLFN sowie ggf. mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium (Bereich Agrarwissenschaft), Dresden, abzusprechen. Die Aufgabe, Führungskräfte für die Landwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe auszubilden, hat zur Folge, daß das agrarwissenschaftliche Studium stark auf die Praxis ausgerichtet ist. Da die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft in mehreren Entwicklungsetappen sprunghaft verändert wurden (Agrarpolitik), waren ständig neue Anpassungen der Studienpläne unvermeidlich. Die Einführung der 3. Studienreform (ab 1968) fiel zeitlich zusammen mit der beginnenden Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren, deren wesentliches Merkmal die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe ist. Damit entfiel auch die Notwendigkeit zur „Allround“-Ausbildung der künftigen Betriebsleiter. Der auf dieser Grundlage zwischen 1968 und 1972 entwickelte Studienplan erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Eine weitere Reform der Studienpläne war unvermeidbar. Zu den wichtigsten Veränderungen (seit dem Studienjahr 1976/77) gehört die Ausdehnung der Studiendauer von 8 auf 9 Semester mit rd. 3.600 Vorlesungs- und Übungsstunden an den Universitäten bzw. auf 8 Semester an der Ingenieurhochschule für Landtechnik in Berlin-Wartenberg. Weiterhin wurden als neue Spezialisierungsrichtungen die Techno[S. 189]logie für Pflanzenproduktion, die Technologie für Tierproduktion sowie Betriebs- und Arbeitsökonomie eingeführt. Weitere Spezialisierungsrichtungen werden geplant, so daß die Spezialisierung im Hochschulstudium künftig weitgehend der der Fachschulen gleicht (s. o.). Neu gestaltet wurde insbesondere die gesamte Ausbildung auf dem Gebiet der Agrarökonomie und des Agrar- und Vertragsrechts. Weiterhin wurde das 8 Monate dauernde „Leitungspraktikum“ auf die Zeit nach dem 4. Semester vorverlegt. Die 5 Wochen beanspruchende militärische Ausbildung ist während des 4. Semesters zu leisten. Schließlich ist — wie bereits mehrfach während der 50er und 60er Jahre — erneut ein einjähriges Vorpraktikum eingeführt und zur Voraussetzung zur Zulassung zum Studium gemacht worden (Änderung der „Zulassungsordnung“ vom 1. 7. 1971, GBl. II, S. 486 durch AO vom 22. 2. 1978, GBl. I, S. 129). Das Vorpraktikum kann erlassen werden, sofern ausreichende berufliche Erfahrungen vorliegen (Berufsausbildung mit Abitur, Facharbeiterbrief). Sofern der Grundwehrdienst geleistet wurde, verringert sich das Vorpraktikum auf 5 Monate, die vor und nach dem Wehrdienst zu absolvieren sind. Bei Studienbewerbern, die 3 Jahre gedient haben, entfällt das Vorpraktikum. B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrats vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agrarökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 30jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1983 auf die Ausbildung von 6.243 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agrarökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen werden wie die Lehrpläne der Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums 1. Das Hochschulfernstudium Das agrarwissenschaftliche Fernstudium wurde bereits 1953 eingerichtet. Bis 1982 hatten rd. 10.000 Absolventen dieses Studium (Studiendauer z. Z. 5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen. Diese Studienform erreichte in den Jahren 1960–1965 ihren Höhepunkt mit 650 Absolventen pro Jahr. Seither entwickelt sich die Zahl der Studierenden rückläufig, obwohl die Zahl der Studienrichtungen in den Jahren 1969–1972 beträchtlich erweitert worden ist. Die Ausbildung erfolgt in den Studienrichtungen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technologie der Pflanzen- bzw. Tierproduktion, Gartenbau, Meliorationswesen, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft, Agrarpädagogik sowie in der Lebensmitteltechnologie. Verändert hat sich die Struktur der Studierenden: Der Anteil der Fachschulabsolventen nimmt ab, während der Anteil der Abiturienten mit geringer Berufserfahrung steigt. Die Zentralabteilung für das Hochschulfernstudium der Landwirtschaftswissenschaften (Leipzig-Markkleeberg) wurde 1970 in die Zentralstelle für das (gesamte) Hochschulfernstudium (Dresden) eingegliedert (Aufgaben: Lehrbriefherstellung, Studienbewerbung, Koordinierung und Statistik). Zur Betreuung der Studierenden bestehen in den Bezirken der DDR Konsultationszentren. [S. 190]2. Postgraduale Studien und Weiterbildung Da die Ausbildung von Hoch- und Fachschulabsolventen vorwiegend arbeitsplatz- und aufgabenbezogen erfolgt, die Arbeitsplätze sich jedoch durch die permanente Umgestaltung der Agrar- und Betriebsstruktur in ihrem Inhalt und Charakter ständig verändern, ist die Weiterbildung integraler Bestandteil des gesamten landwirtschaftlichen Ausbildungswesens. Dies gilt nicht zuletzt für die Leitungskräfte. Die klassischen Formen der Weiterbildung sind Kurzlehrgänge von einigen Tagen, mehreren Wochen oder auch bis zu 5 Monaten. Diese Lehrgänge werden vorwiegend an den Hochschulen des MfLFN abgehalten, finden jedoch auch auf dem Gelände der Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) oder in Instituten der Universitäten und Hochschulen bzw. Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) (Agrarwissenschaften) statt. Die traditionellen Formen werden seit 1973 ergänzt bzw. ersetzt durch reguläre postgraduale Studien (AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen der DDR vom 1. 7. 1973, GBl. I, S. 308, Verfügung zur planmäßigen und organisierten Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen im Bereich der LFN vom 15. 9. 1972, in: Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN Nr. 9, 1972, S. 109 und Nr. 3, 1977, S. 35). Das postgraduale Studium ist ferner gedacht für Hoch- und Fachschulabsolventen, die während ihres Studiums noch keine spezialisierte Ausbildung erhalten haben. Für bestimmte Berufe (z.B. in der Pflanzenzüchtung) ist ein postgraduales Studium zwingend vorgeschrieben. Im Jahr 1979 waren postgraduale Studien in 35 verschiedenen Spezialgebieten möglich. Sofern zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Funktionen ein entsprechendes Zusatzstudium vorgeschrieben ist, wird mit der Ablegung der Abschlußprüfung der Titel eines Fachingenieurs (AO vom 16. 10. 1979, GBl. SDr. 1024) verliehen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn als Voraussetzung für die Aufnahme des postgradualen Studiums der erfolgreiche Abschluß eines Universitätsstudiums verlangt wird. Schwerpunkte der postgradualen Studien sind gegenwärtig der bewässerte Pflanzenbau, die Futterproduktion, die Gemüseproduktion in Gewächshäusern, die Obstproduktion, die technische Trocknung, Instandhaltung, Meliorationsbau und -projektierung, Pflanzenschutz, Tierernährung, Saatzucht, Tierzucht und Arbeitsökonomie. Das Studium kann sich über 3–4 Semester erstrecken und ist in der Regel als kombiniertes Studium (rd. 60 v.H. Selbststudium. rd. 40 v.H. Vorlesungen und Laborpraktika) angelegt. (Christian Krebs) / Bernd Spindler Literaturangaben Du und dein Beruf (Hochschulberufe, Studienmöglichkeiten, Inhalt und Ablauf der Aus- und Weiterbildung für Kader der sozialistischen Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft an den Hochschulen der DDR), hrsg. v. Ministerium f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, Leipzig 1979. Eichler, C., u.a.: 20 Jahre landtechnische Ingenieursausbildung in Rostock, in: Agrartechnik, H. 1/1981, S. 7–10. Ende, Gerd von: Prüfungsfuhre, in: Neue Deutsche Bauernzeitung, Nr. 46/1983, S. 16–17. Franzke, Cl.: Neuer Studienplan für die Ausbildung von Diplom-Lebensmittelchemikern, in: Lebensmittelindustrie, H. 7/1982, S. 323. Günther, M.: Zur Ausbildung der Veterinäringenieure für das sozialistische Veterinärwesen, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 7/1981, S. 253–256. Link, D.: Gegenwärtiger Stand der Ausbildung von Ingenieuren für Landtechnik in Nordhausen, in: Agrartechnik, H. 11/1981, S. 481–483. Lötsch, D., und H. Pilz: Die Erziehung und Ausbildung der Studenten der Veterinärmedizin für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der DDR, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 19/1979, S. 728–730. Matz, H.: Zu den Aufgaben im Lehr- und Studienjahr 1983/84, in: Saat- und Pflanzgut, H. 10/1983, S. 149–151. Schleitzer, G.: Technologische Projektierung von Rationalisierungsvorhaben in der Tierproduktion — eine anspruchsvolle Aufgabe im Studium, in: Tierzucht, Nr. 1/1983, S. 28–29. Seidel, Ingeburg: Grundpositionen zur Weiterentwicklung der gärtnerischen Berufsausbildung in der DDR, in: Archiv für Gartenbau, H. 3/1981, S. 93–102. Triebler, G., und M. Hoffmann: Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Erziehung und Ausbildung von Diplomagraringenieuren in der Grundstudienrichtung Tierproduktion an Universitäten der DDR, in: Tierzucht, Nr. 12/1982, S. 551–553. Tscheuschner, H.-D.: 25 Jahre Lebensmitteltechnik an der Technischen Universität Dresden, in: Lebensmittelindustrie, H. 4/1981, S. 165–166. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 182–190 Berliner Stadtkontor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung

Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die…

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Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt. Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v.H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor sind im Jahr 1972 sozialisiert, d.h. in Volkseigentum überführt worden. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) (1981 7 v.H. an der Nettoproduktion) und Verkehrswesen (1981 1,5 v.H. an der Nettoproduktion). Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Eigentum; Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 193 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsformen und Kooperation

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt. Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v.H. und war besonders stark in der Textil-…

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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsräte

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…

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Bevölkerung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete Kräfte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…

DDR A-Z 1985

Bezirk (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Durch die Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und die Voraussetzungen für einen zentralistischen Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 15 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird — im Widerspruch zum westlichen Standpunkt vom alliierten Sonderstatus ganz Berlins — als 15. B. der DDR bezeichnet (Berlin, XV.; Londoner Protokoll). Der Bezirkstag ist im B. das oberste politische Machtorgan. Er wird alle 5 Jahre durch die Bevölkerung des jeweiligen B. gewählt; die Zahl der Abgeordneten beträgt je nach Einwohnerzahl des B. 190 bis 250 (vgl. Beschluß des Staatsrats der DDR vom 16. 3. 1981, GBl. I, S. 101). Sie werden von den Parteien und Massenorganisationen auf einer Einheitsliste der Nationalen Front der DDR nominiert. Der Bezirkstag tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Zu Beginn der Wahlperiode wählt er als seine Organe den Rat des B. und die Ständigen Kommissionen des Bezirkstags (§ 1 Abs. 4 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 [GÖV]). Laut Kommentar rechnen auch die Abgeordneten und die Fachorgane des Rates zu den Organen des Bezirkstags (Kommentar zur GÖV, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [DDR] 1977, S. 26). Kommissionen werden für folgende Aufgabenbereiche gebildet: - Planung und Koordinierung - Haushalt und Finanzen - Örtliche Versorgungswirtschaft - Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft - Handel und Versorgung - Bauwesen und Wohnungswirtschaft - Verkehr und Straßenwesen - Landeskultur und Wasserwirtschaft - Sozialistisches Bildungswesen - Gesundheits- und Sozialwesen - Kultur / kulturelle Massenarbeit - Jugendfragen / Körperkultur / Sport - Ordnung, Sicherheit, sozialistische Wehrerziehung. Manche Bezirkstage haben ferner Kommissionen für territoriale Rationalisierung. Der Vorsitzende einer Kommission muß Abgeordneter sein; seit den Wahlen 1976 haben in zunehmender Zahl Sekretäre bzw. Mitarbeiter oder Mitglieder von SED-B.-Leitungen dieses Amt übernommen. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstags und seiner Organe sind im 1973 erlassenen GÖV festgelegt (GBl. I, S. 313). Der Bezirkstag und der Rat haben „in Durchführung der Politik des sozialistischen Staates die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Bezirk zu leiten und zu planen“ (GÖV, § 20, 1). Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rats den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des B., die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrats erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstags die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparats auf der B.-Ebene bilden. Dem Bezirkstag obliegt weiterhin die Wahl bzw. Abberufung der Direktoren, Richter und Schöffen des B.-Gerichts (Gerichtsverfassung, III.) sowie die Bestätigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des B.-Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) sowie der Beschlüsse des Rats über die Berufung von Leitern der Fachorgane. Er entscheidet über den Fonds der Volksvertretung und über den Fonds für Grundmittel sowie über seine Geschäftsordnung. Der Bezirkstag kann Beschlüsse der Kreistage im B. aufheben. Beschlüsse des Bezirkstags können vom Ministerrat dann ausgesetzt werden, wenn sie gegen Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Beschlüsse der Volkskammer verstoßen. Der Rat des B. ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Bezirkstag eine entsprechende Beschlußvorlage zu unterbreiten. Weigert sich dieser, den Beschluß aufzuheben, erfolgt eine endgültige Entscheidung durch die Volkskammer. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit diese nicht ausschließlich — wie z.B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Dem Rat des B. kommt als ständig arbeitendem Gremium eine starke Bedeutung für die Durchführung der staatlichen Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rats sind in der Regel Abgeordnete. Der Rat arbeitet nach dem Prinzip der Kollektivität (Kollektive Führung), wobei der Vorsitzende eine herausgehobene Stellung einnimmt. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer sowie die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats der gesamten Arbeit des Rats zugrunde gelegt werden. Er besitzt das Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern des Rats, den Leitern der Fachorgane (Abteilungen) und der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen und ist Leiter der Zivilverteidigung. Im Rahmen der ihnen vom Rat übertragenen Aufgabenbereiche sind die Ratsmitglieder befugt, ebenfalls Weisungen zu erteilen. Der Rat ist entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ sowohl dem Bezirkstag als auch dem [S. 222]Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Nach dem gleichen Prinzip sind die Fachorgane des B. neben dem Rat auch den entsprechenden Fachministerien unterstellt. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines B. aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des B., 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission, 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des B.-Wirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Die Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik, 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 16. der B.-Arzt, 17. der B.-Baudirektor und 18. der B.-Schulrat vervollständigen den Rat d. B. Diese Funktionsaufteilung spiegelt die Aufgabenbereiche wider, in denen Bezirkstag und Rat des B. tätig werden. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d.h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Nach der 1975 erfolgten Umbildung der Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Abteilungen lautet die Funktionsbezeichnung des zuständigen Ratsmitglieds: Stellvertreter des Vors. d. R. für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (vgl. Bekanntmachung vom 10. 6. 1975, GBl. I, S. 449). Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und seiner Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. obliegt dem Ministerrat, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt (Planung). Entsprechend dem Leitungsprinzip des Demokratischen Zentralismus erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der B.- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, inzwischen von der Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion (Leiter: Staatssekretär Dr. H. Möbis, SED) beim Ministerrat übernommen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 221–222 Bewußtsein, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksgeleitete Industrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Durch die Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und die Voraussetzungen…

DDR A-Z 1985

Auslandspropaganda (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines [S. 102]der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. als Form der Selbstdarstellung in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und „Meinungsmacher“ in anderen Staaten in ihrer Einstellung zu außenpolitischen Problemen zu beeinflussen vermag, ist A. ein ergänzendes, die übrigen Aktivitäten unterstützendes Element im außenpolitischen Instrumentarium der DDR. Da lange Zeit die klassischen Mittel der Diplomatie aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden konnten, war die A. besonders wichtig: Ihr Ziel war es, Unterstützung für die Anerkennung, das wichtigste kurzfristige außenpolitische Ziel der DDR, zu gewinnen. Daher wurde A. in allen geographischen Regionen, insbesondere in der Dritten Welt, betrieben. Dies geschah auch gegenüber Osteuropa in der Absicht, die als Erbe des II. Weltkrieges entstandenen antideutschen Ressentiments in jenen Ländern abzubauen und dafür zu werben, daß das „neue“ Deutschland auch psychologisch akzeptiert wird. In der Phase nach der weltweiten Anerkennung der DDR haben sich die Ziele der A. teilweise verändert. Nunmehr soll sie: 1. einen Beitrag zum Zusammenhalt des sozialistischen Blocks durch verstärkte Inter-Blockkommunikation leisten, die die politische und wirtschaftliche Integration stärkt, 2. ein vorteilhaftes internationales Image der sozialistischen Staatengemeinschaft als Ganzes vermitteln (vor allem durch Korrektur der vorherrschenden negativen Vorstellungen vom Sozialismus) und um Unterstützung für ihre spezifischen außenpolitischen Ziele werben, während gleichzeitig ein negatives Image des kapitalistischen Systems verbreitet wird, 3. soll die A. Ausländern gegenüber den Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlichen, indem sie ein klares und positives Profil des „progressiven“ sozialistischen deutschen Staates und ein negatives Bild von der „perspektivlosen“ Bundesrepublik zeichnet, 4. hat die A. einen Beitrag zur Politik der Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Ziel und Zweck von A. ist es, „mit den Mitteln und Methoden der Agitation und Propaganda die Volksmassen in anderen Ländern so über … den Sozialismus zu informieren, daß sie durch Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen zu aktiv Handelnden, zu Subjekten in den internationalen Beziehungen werden können. Es geht der sozialistischen Auslandsinformation also um die Bewußtheit und Organisiertheit der Volksmassen …“ (Deutsche Außenpolitik, 5/1972, S. 900 f.) Diese Ziele machen deutlich, daß sich die A. der DDR zum einen an die sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten richtet. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die nicht-sozialistischen, vor allem die westeuropäischen Staaten, gefolgt von denen der Dritten Welt. Um diese kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen, steht der A. der DDR ein breites Spektrum zentral geleiteter und koordinierter Kommunikationsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören bedeutsame, meinungsbeeinflussende Informationskanäle wie die Rundfunksender „Stimme der DDR“ (gerichtet an die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland) und „Radio Berlin International“ (RBI; 349 Sendestunden pro Woche in 11 Sprachen; RBI-Hörerklubs in den Empfängerländern zum regelmäßigen Abhören, zur Diskussion und zur Weiterverbreitung der Sendungsinhalte). Ferner zählen dazu fremdsprachige Bücher mit für die DDR werbenden Inhalten (Verlag „Zeit im Bild“, Dresden), Zeitungen, Zeitschriften, Film- und Fernsehproduktionen zum Vertrieb im Ausland. Von besonderem Gewicht innerhalb der A. sind die kulturellen Aktivitäten. Von ihnen wird vor allem ein langfristiger Einfluß erwartet, d.h. mit ihrer Hilfe sollen eher Einstellungen als Meinungen verändert werden. Die kulturellen Auslandsbeziehungen werden in der DDR als „die Gesamtheit der Beziehungen eines Staates auf dem Gebiet der Kunst und der Literatur, der Wissenschaft (mit Ausnahme der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit), der Bildung, des Gesundheitswesens und des Sports zu anderen Staaten“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost], 1978, S. 380) definiert. Hierzu sind viele Veranstaltungen der Freundschaftsgesellschaften ebenso zu rechnen, wie Gastvorlesungen und Vorträge von Wissenschaftlern und Künstlern (z. T. in eigenen Kulturzentren; das erste Kulturzentrum der DDR im Westen wurde 1983 in Paris eröffnet), Gastspiele von Theatern und Orchestern, die Veranstaltung von und die Teilnahme an internationalen Festspielen, kulturellen und wissenschaftlichen Konferenzen usw. Eine gewisse Bedeutung kommt auch den Städtepartnerschaften von Kommunen in der DDR mit ausländischen Städten zu. Von besonderem Gewicht sind das Ausländerstudium sowie die Aus- und Weiterbildung junger Wissenschaftler z.B. an der Akademie der Wissenschaften der DDR. Ausländische Studierende werden am Herder-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig auf ihr Studium vorbereitet (1951–1981 etwa 17.500 aus 120 Staaten, vor allem aus den Entwicklungsländern). Die Sommerkurse für Deutschlehrer aus dem Ausland hatten rd. 2.250 Teilnehmer (23 Kurse 1966–1981). Ausländische Journalisten werden an der „Schule der Solidarität ‚Werner Lamberz‘“ am Internationalen Institut für Journalistik (Berlin) ausgebildet (29 Kurse bis Mitte 1982; 1983 erstmals geplant ein Kurs für Dozenten der Journalistik). Aus- und Weiterbildungslehrgänge für Journalisten durch Dozenten aus der DDR finden z. T. auch in Ländern der Dritten Welt statt. Die Aktivitäten der A. werden von der SED auf Partei- und Staatsebene in den entsprechenden Apparaten vorbereitet und koordiniert. Die SED nutzt hierfür ihre Beziehungen zu sozialistischen und kommunistischen Organisationen und Befreiungsbewegungen sowie den [S. 103]„fortschrittlichen Kräften“. Verantwortlich für die A. der DDR sind im Politbüro der SED vor allem die Mitglieder Axen (Sekretär des ZK der SED für internationale Verbindungen), Hager (Sekretär des ZK der SED für Kultur und Wissenschaft) und Herrmann (Sekretär des ZK der SED für Agitation und Propaganda). Das ZK der SED selbst betreibt A. insbesondere durch seine Abteilungen für internationale Verbindungen (Sieber), für Auslandsinformation (Feist), für Propaganda (Gäbler), für Agitation (Geggel) und seine Westabteilung (Häber) sowie durch seine verschiedenen Kommissionen, Lehr- und Forschunginstitute und seine Presseorgane. Auf der staatlichen Ebene haben insbesondere der Staatsrat und der Ministerrat Zuständigkeiten für die A. Der Ministerrat handelt hierbei vor allem über sein Presseamt (das u.a. den Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst [ADN] sowie den Artikeldienst „Panorama der DDR“, 1974 gegründet und als Auslandspresseagentur GmbH bezeichnet, anleitet) sowie die staatlichen Komitees für Rundfunk (Becker) bzw. Fernsehen (Adameck). Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der A. Nach seinem Statut vom Februar 1970 ist es unmittelbar für die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zuständig. Auch der Volkskammer obliegen Aufgaben der A. Federführend sind hierbei der „Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten“ sowie die „Interparlamentarische Gruppe der DDR“; beide unterhalten zahlreiche Kontakte zu ausländischen Parlamentariern. Neben dem Partei- und Staatsapparat der DDR bilden die Auslandsaktivitäten der Blockparteien und der gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) die dritte Säule der A. So haben z.B. auch die Blockparteien in ihren Spitzengremien einzelne, besonders mit außenpolitischen Aufgaben und den Bedingungen der A. vertraute Spezialisten. Gleiches gilt für die Massenorganisationen, insbes. für den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Turn- und Sportbund, aber auch für die Kammer der Technik. Darüber hinaus hat die Liga der Völkerfreundschaft, als Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften der DDR, den besonderen Auftrag, sich im Sinne der A. der SED an die internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Liga gibt die Zeitschrift „DDR Revue“ in sieben Sprachen und in einer Millionenauflage heraus. Die Gesellschaft „Neue Heimat“ wendet sich mit eigenen Publikationen vor allem an Ausländer deutscher Abstammung. Der Friedensrat der DDR ist Mitglied des Weltfriedensrates und unterstützt aktiv (durch Teilnahme an Kongressen, Entsendung von Delegationen usw.) das Programm der kommunistisch gelenkten Weltfriedensbewegung. Von Gewicht sind nicht zuletzt die Berufsverbände der Intelligenz (der Schriftsteller, Architekten, Journalisten u.a.) in der A. der DDR. Sie verfügen über zahlreiche Kontakte zu vergleichbaren Organisationen im Ausland und zu den entsprechenden internationalen Dachorganisationen. Da die DDR-Führung von der Intensivierung des ideologischen Klassenkampfes im internationalen Maßstab ausgeht, sieht sie die A. als ein wichtiges außenpolitisches Instrument an, dem in der gegenwärtigen internationalen Situation besondere Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 101–103 Ausländerstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines [S. 102]der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. als Form der Selbstdarstellung in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die…

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Automatisierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen…

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Bankenabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarungen zwischen der Staatsbank und Banken in den nichtsozialistischen Staaten, mit denen die DDR keine Handels- bzw. Zahlungsabkommen unterhält, über die Abwicklung des Waren- und Zahlungsverkehrs. In den B. werden das Volumen des Warenverkehrs, die Warenlisten und die Verrechnungseinheit (z.B. Clearing-US-Dollar) festgelegt. Die technische Durchführung (Kontoführung, Saldenvergleich) obliegt der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Während diese Art von B. zunehmend durch Abkommen auf Regierungsebene ersetzt wird, gewinnen die Bankvereinbarungen über technisch-organisatorische Fragen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland an Bedeutung. Kammerabkommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1043 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankwesen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarungen zwischen der Staatsbank und Banken in den nichtsozialistischen Staaten, mit denen die DDR keine Handels- bzw. Zahlungsabkommen unterhält, über die Abwicklung des Waren- und Zahlungsverkehrs. In den B. werden das Volumen des Warenverkehrs, die Warenlisten und die Verrechnungseinheit (z.B. Clearing-US-Dollar) festgelegt. Die technische Durchführung (Kontoführung, Saldenvergleich) obliegt der…

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Bau- und Wohnungswesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Überblick Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß [S. 153]der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Dieser Bereich mit rund 600.000 Beschäftigten ist mit den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft eng verflochten, denn er liefert für diese nicht nur Vorleistungen im weitesten Sinne, sondern alle zentralen Planungen der Produktion, der Infrastruktur, der Wohnungsversorgung tangieren ihn. Zentrales Organ der Bauwirtschaft ist das Ministerium für Bauwesen, das sowohl aufgrund der vom Ministerrat als auch von der Staatlichen Plankommission vorgegebenen Ziele die Planung der Bauproduktion im Detail realisiert und auch als zentrales Leitungsorgan die bereichsmäßige Steuerung der ihm unterstellten Kombinate und Betriebe durchführt sowie die örtliche Bauwirtschaft anleitet. Ihm unterstehen neben den direkt Bauleistungen produzierenden Baukombinaten und Baubetrieben (einschl. Tiefbau, Industriebau, Wohnungsbau und sonstiger Spezialbau), die Bauforschung (Bauakademie der DDR), Betriebe der Baumechanisierung, der Baumaterialienindustrie, des Baumaterialhandels sowie die Organe der staatlichen ➝Bauaufsicht. Daneben steht es auf regionaler Ebene in engem Kontakt mit den Räten der Bezirke und Kreise und leitet die — quasi doppelt unterstellten — Bezirks- und Kreisbauämter sowie die bezirksgeleiteten Baubetriebe (einschl. der Bauhandwerksbetriebe) an. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß gerade bei der Planung der Bauaufgaben zentrale Vorstellungen mit regionalen Gegebenheiten und Anforderungen abgestimmt werden müssen. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 5,6 v.H. (1960) auf 6 v.H. (1979) erhöht; er ist im Zuge der Intensivierungsstrategie (mehr Modernisierung statt Neubau) jüngst allerdings wieder auf 5,8 v.H. (1982) gesunken. Der Anteil der Bauwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung hat sich im gesamten genannten Zeitraum von 6 auf 7 v.H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 64 v.H. von der Bauindustrie, zu 12 v.H. vom Bauhandwerk, zu rund 8 v.H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 16 v.H. von den übrigen Betrieben außerhalb der B. (z.B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1980: 2 v.H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (Neues Ökonomisches System [NÖS]) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der B. wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Auffällig ist, daß die Entwicklung der Investitionen und des Bauvolumens seit den siebziger Jahren stärker voneinander abweicht als in der vorhergegangenen Periode. Den seitdem erheblichen Schwankungen in der Investitionstätigkeit stehen fast konstante Zunahmen der Bauleistungen gegenüber, die in den meisten Jahren bis 1977 5–6 v.H. erreichten, gelegentlich sogar darüber lagen. Seitdem trat allerdings im Zusammenhang mit der Intensivierung der Investitionstätigkeit (vermehrte Rationalisierung in vorhandener Bausubstanz) eine drastische Wachstumsbeschränkung ein. Stabilisierend hat sich aber der hohe Stellenwert des Wohnungsbaus in der Sozialpolitik seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) ausgewirkt. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 22–28 v.H. auf Baureparaturen entfallen, von denen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u.ä. — haben bis Mitte der 70er Jahre mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen, danach fielen sie wieder etwas zurück. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von gut 58 auf 68 v.H. aller Bauinvestitionen. Allein auf Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft entfielen 1960 zusammen 45 v.H. und 1980 54 v.H. aller Neubauten. Die Bereiche Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie der Handel vereinigten auf sich seit 1965 je [S. 154]rund 5 v.H. aller Neubauten, und auf die Bauwirtschaft selbst kamen schließlich 2–3 v.H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 28 auf 14 v.H. zurückfiel, seitdem aber wieder 20 v.H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v.H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v.H. aller Bauinvestitionen. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerungszahl, während sich in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine Bevölkerungszunahme ergab. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 1961 3,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. In beiden Gebieten beträgt die Wohndichte gegenwärtig 2,5 Personen. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen 30–35 v.H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v.H.), heute sind es 26 v.H. (Bundesrepublik 46 v.H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig werden bereits 63 v.H. der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion an Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrunde gelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. Im Zeitraum 1971 bis Ende 1982 wurden 1.794.300 Wohnungen geschaffen, davon 1.207.100 Neubauwohnungen (einschließlich 142.000 Eigenheime). 124.900 Wohnungseinheiten sind durch Um- bzw. Ausbau von Dachgeschossen und Läden gewonnen worden, 462.300 entfallen auf die Modernisierung, von Altbauten und stellen somit keine Erhöhung des Bestandes dar. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die Vergleichszahl für reine Neubauten in der gleichen Zeit rd. 5,7 Mill. Wohnungen. Die Ausstattung der neugebauten Wohnungen hat sich deutlich verbessert: So sind alle 1982 gebauten Wohnungen mit Bad bzw. Dusche und Warmwasser (1960: 17 v.H.) versehen worden sowie mit Einbauküchen (1960: 26 v.H.) eingerichtet, 98 v.H. weisen Zentralheizung (1960: 9 v.H.) und zwei Drittel (1960: 37 v.H.) Balkon bzw. Loggia auf. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie 58 qm. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Durchschnittsgröße seit 1962 von 77 auf rund 100 qm zugenommen. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß den Ergebnissen der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Unter Berücksichtigung des Nettozugangs der Jahre 1971–1981 läßt sich der Wohnungsbestand zum Jahresende 1981 auf 6,8 Mill. Wohnungen beziffern. Die vorläufigen Ergebnisse der Wohnungszählung zum Jahresende 1981 weisen jedoch lediglich 6,6 Mill. Wohnungen aus; rund 240.000 Wohnungen wurden offensichtlich ausgebucht, da sie der DDR-Bevölkerung für Wohnzwecke nicht zur Verfügung stehen. Wegen der so veränderten statistischen Abgrenzung der Zählung von 1981 gegenüber der von 1971 mindert sich der offiziell ausgewiesene reine Zugang auf 510.000 Wohnungen. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 16,7 Mill. Personen 393 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. In der Bundesrepublik verfügten bei einem Gesamtbestand von 25,7 Mill. Wohnungen, ohne die sog. verschwundenen Wohnungen (Wohnungszusammenlegungen, Aufgabe von Mansarden- und Souterrainwohnungen für Wohnzwecke) 24,9 Mill., durchschnittlich 1000 Einwohner über 417 bzw. 404 Wohnungen. Bei diesen Feststellungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 34 v.H. größer sind als in der DDR (78 gegenüber 58 qm). Somit ist der an der Wohnfläche bemessene Versorgungsgrad in der Bundesrepublik günstiger: Je Einwohner gibt es durchschnittlich 32 qm Wohnfläche gegenüber nur 23 qm (1961: 17 qm) in der DDR. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 41 v.H. des Gesamtbestandes aus, in der Bundesrepublik gehören nur 34 v.H. aller Wohnungen in diese Kategorie. In der DDR (37 v.H.) und in der Bundesrepublik (30 v.H.) dominiert die Dreizimmerwohnung. Wohnungen mit 4 und mehr Wohnräumen sind in der DDR mit einem Anteil von 22 v.H. des Bestandes vertreten gegenüber 36 v.H. in der Bundesrepublik. Die Wohn[S. 156]räume erreichen in der DDR nur eine Durchschnittsgröße von 15 qm, in der Bundesrepublik hingegen mehr als 20 qm. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Jahresende 1981 entfielen nur 35 v.H. des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über 60 v.H. aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 60 Jahre alt, 19, v.H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. Die Instandhaltung und Modernisierung der Wohngebäude ist in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Eine planmäßige Sanierung von Altbeständen wird erst seit Anfang der 70er Jahre vorgenommen. Deshalb zeigt die Ausstattung der Wohnungen gegenwärtig noch immer erhebliche Mängel: Lediglich 26 v.H. aller Wohnungen (1971: 11 v.H.) haben Zentralheizung, nur gut die Hälfte ist mit Bad bzw. Dusche (1971: 39 v.H.) und mit Innentoilette (1971: 42 v.H.) ausgerüstet; 91 v.H. (1971: 82 v.H.) haben Wasseranschluß in der Wohnung. Dies stellt ein Ausstattungsniveau dar, das in der Bundesrepublik Deutschland bei Bad/Dusche bereits Anfang der 60er Jahre und bei Innentoiletten schon in den 50er Jahren erreicht worden ist. 1968 waren in der Bundesrepublik 79 v.H. aller Wohnungen mit WC, 68 v.H. mit Bad und 32 v.H. mit Sammelheizung ausgerüstet — im Jahr 1978 verfügten etwa 90 v.H. aller Wohnungen über Bad und WC sowie 60 v.H. über eine Sammelheizung. Besonders zurückgeblieben ist in der DDR die Mo[S. 157]dernisierung des Altbestands. Bei den bis 1918 gebauten Wohnungen gibt es derzeit nur in jeder zwanzigsten Zentralheizung, in jeder vierten eine Innentoilette und ein Bad. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Dresden ist der Altbestand besonders hoch. VI. Wohnungswesen Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen (KWV), deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren aufgrund der sowjetischen Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder Eigentümer aus der Bundesrepublik Deutschland, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen (Treuhandvermögen). Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 35 v.H., 1967: 24 v.H., 1975: 36 v.H. und 1980: 31 v.H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Die Bauleistung der sonstigen gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften (GWG) — 1961: 29 v.H., 1967: 5 v.H., 1975: 2 v.H. — spielt heute nur eine sehr geringe Rolle. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Niveau der Mieten weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 55–60 v.H. aller Wohnungen gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Erst als der Staat mit Beginn der 70er Jahre die (aus Staatshaushaltsmitteln und Krediten finanzierte) Modernisierung der Altsubstanz in die Pläne aufnahm, trat hier eine Besserung ein. Die Altbaumieten befinden sich noch immer auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an folgenden Angaben deutlich: So zahlten bis Dezember 1981 Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Berlin (Ost) 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. Seit Ende 1981 gelten die oben angegebenen Mietsätze unabhängig vom Familieneinkommen. VII. Das Wohnungsbauprogramm bis 1990 Die Ergebnisse der Wohnungszählung vom 1. Januar 1971 zeigten sowohl einen recht ungünstigen Bauzustand der Wohngebäude als auch ein teilweise erschütternd schlechtes Ausstattungsniveau. Da nur ein Fünftel aller Wohnungen schadensfrei war, wird deutlich, welch erheblicher Vermögensbestand langsam — mehr oder weniger stark — zu verfallen drohte. Angesichts des hohen und in der Ausstattung besonders zurückgebliebenen Altbestandes mußte eine Lösung des Problems gleichzeitig von zwei Seiten in Angriff genommen werden: verstärkter Neubau einerseits und Sanierung der stark vernachlässigten Altbausubstanz andererseits. Deshalb legte die Wirtschaftsführung der DDR 1973 — trotz quantitativ keineswegs ungünstiger Wohnungsversorgung — auf der 9. und 10. Tagung des ZK der SED ein umfangreiches langfristiges Wohnungsbauprogramm fest. Es sieht vor, daß im Zeitraum von 1976 bis 1990 insgesamt 2,8–3,0 Mill. Wohnungen neugebaut bzw. überholt werden sollen, um damit die Wohnbedingungen für 10 der knapp 17 Mill. Einwohner der DDR wesentlich zu verbessern und die Wohnungsfrage als soziales Problem zu lösen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von insgesamt 200 Mrd. Mark veranschlagt. Im Jahrfünft 1976–1980 war der Bau von 750.000 Wohnungen (davon 550.000 Neu[S. 159]bauten einschließlich 55.000 Eigenheime) vorgesehen, bei einem Kostenvolumen einschließlich Folgeeinrichtungen (z.B. Kindergärten und Kaufhallen) von 55 Mrd. Mark. Die angegebenen Ziele sind 1976 durch Selbstverpflichtung des FDGB um 100.000 Wohnungsmodernisierungen erhöht worden. Erreicht wurde im vergangenen Jahrfünft die Fertigstellung von 813.000 Wohnungen (davon 559.000 Neubauten), das ist mehr als ursprünglich geplant. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1981–1985 wurde festgelegt, insgesamt 940.000 Wohnungen zu erstellen bzw. zu modernisieren. Davon entfallen 600.000 auf Neubauten und 340.000 auf Modernisierungen (einschließlich Um- und Ausbauten). Als Kostenvolumen können etwa 68 Mrd. Mark angesetzt werden. Zieht man davon den geplanten Reparaturaufwand (einschließlich Modernisierung) von 17 Mrd. Mark ab, so handelt es sich um ein Investitionsvolumen von gut 50 Mrd. Mark — das entspricht 19 v.H. aller bis 1985 geplanten Investitionen. Regional entfallen bereits 40 v.H. der geplanten Neubauleistung auf die Ballungsgebiete (die Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Leipzig) sowie weitere 11 v.H. auf Berlin (Ost). Hier beträgt das Plansoll an fertigzustellenden Wohnungen allein bereits knapp 104.000 Wohnungen (davon 68.000 Neubauten). Hierfür werden verstärkt Baukapazitäten aus anderen Gebieten der DDR herangezogen. In den 80er Jahren werden beim Wohnungsbau etwas veränderte Schwerpunkte wirksam: Neben den Großstädten sollen vermehrt auch kleinere Städte und Gemeinden bedacht werden, was bei kleinen Neubauprojekten in abgelegeneren Standorten die industrielle Kleinserienfertigung von Betonplatten und -fertigteilen voraussetzt; der Umgestaltung und Sanierung innerstädtischer Wohngebiete — bei Auflockerung der Überbauung — kommt endlich höhere Priorität zu; darüber hinaus ist vorgesehen, Baureparaturen und Instandesetzungen an 1,3 Mill. Wohnungen — das ist etwa das Doppelte des vergangenen Jahrfünfts — durchzuführen; schließlich soll der Anteil der Neubauwohnungen mit mehr als drei Räumen zur Erreichung einer familiengerechteren Versorgung erhöht werden. Als problematisch erweist sich, daß die Neubauaufgaben angesichts der stark gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten von merklichen Kostenerhöhungen kaum verschont bleiben können. Das wiederum [S. 160]verlangt — neben den zur Finanzierung verwendeten Bankkrediten und Eigenleistungen (beim Eigenheimbau) — erhöhte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt für den Neubau. Daneben ist der Staat angesichts der niedrig fixierten Mieten, die praktisch zu einer völligen Unrentabilität der Wohnungswirtschaft geführt haben, zusätzlich zur Mittelbereitstellung für einen Teil der Bewirtschaftungskosten (bei staatsnahen Trägern der Wohnungswirtschaft) zur finanziellen Stützung der gewaltigen Sanierungsaufgabe gezwungen. Dabei erweist sich, daß die für den Zeitraum 1981–1990 vorgesehene Modernisierungsleistung von einem Drittel der geplanten gesamten Wohnungsbauleistung nur etwa 40 v.H. der noch zu bewältigenden Generalüberholung ausmacht. Die dafür spezialisierten Baukapazitäten reichen nicht aus, außerdem stehen die entsprechenden Betriebe gerade hinsichtlich der Umgestaltung der Stadtkerne bei dazu noch stark beschränktem Mitteleinsatz vor erheblichen Aufgaben. Hinzu kommt, daß bis 1985 über eine bessere Wärmedämmung der Gebäude sowie über wirkungsvollere Heizungssysteme bei neuen und modernisierten Gebäuden 30 v.H. des hierfür bisher erforderlichen Energieverbrauchs eingespart werden soll. Das ist eine recht bedeutsame Aufgabe, wenn man in Rechnung stellt, daß bisher etwa ein Drittel der insgesamt erzeugten Gebrauchsenergie der DDR zur Beheizung von Wohn- und anderen Gebäuden diente. Es kann kaum bezweifelt werden, daß es nunmehr schwieriger geworden ist, das Wohnungsbauprogramm zu verwirklichen, schwieriger als es Mitte der 70er Jahre vorauszusehen war. Angesichts der zunehmenden gesamtwirtschaftlichen Probleme, im wesentlichen durch die außenwirtschaftliche Belastung — Verschlechterung der terms of trade und zunehmende Probleme der Schuldentilgung — induziert, ist die DDR zu erheblichen Exportanstrengungen gezwungen. Diese wiederum begrenzen bei weiterhin steigendem privaten Verbrauch das Investitionsvolumen, von dem bei plangemäßer Entwicklung ein steigender Anteil für die Wohnungsbauinvestitionen bereitgestellt werden muß. Zugleich sind die produzierenden Bereiche zur Einsparung von Energie und Materialien vor weitreichende Strukturveränderungen gestellt und bedürfen deshalb ebenfalls dringend der Mittel für entsprechende Investitionen. Versucht man, trotz bestehender Unsicherheiten bezüglich der vollen Realisierbarkeit aller Wohnungsbauziele, eine Prognose bis 1985 zu stellen, so sollte berücksichtigt werden, daß dem nach wie vor als „Kernstück der Sozialpolitik der SED“ propagierten Wohnungsbauprogramm ein so hoher Stellenwert zukommt, daß es ohne äußerst zwingende Gründe kaum eine Prioritätsminderung erfahren könnte. Deshalb lassen sich als Prognosewerte die Planziele bis 1985 veranschlagen. Danach ergibt sich — unter der Annahme einer jährlichen Aussonderung von 0,55 v.H. — für Jahresende 1985 ein Gesamtbestand von gut 6,9 Mill. für DDR-Bürger verfügbare Wohnungen. Die Wohndichte beliefe sich auf 2,4 Personen je Wohnung. Bei der Ausstattung wären 36 v.H. der Wohnungen mit Zentralheizung, knapp zwei Drittel mit Bad/Dusche sowie mit Innentoilette ausgestattet, und etwas mehr als die Hälfte hätte einen Warmwasseranschluß. Regional blieben allerdings noch immer deutliche Versorgungsunterschiede — sowohl quantitativ als auch qualitativ — bestehen. Manfred Melzer Literaturangaben Beutel, Bruno: Komplexe Planung der Wohnverhältnisse in der DDR. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Hoffmann, Manfred: Wohnungspolitik in der DDR. Düsseldorf: Verl. Dt. Wohnungswirtschaft 1972. Jenkis, Helmut W.: Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik in beiden deutschen Staaten. Hamburg: Hammonia 1976. Melzer, Manfred: Qualitative Aspekte der regionalen Wohnungsversorgung in der DDR, in: Die DDR im Entspannungsprozeß — Lebensweise im realen Sozialismus. Deutschland Archiv, Sonderheft 1980, S. 145 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1980. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Wohnungsbau und Wohnungsversorgung in beiden deutschen Staaten — ein Vergleich. Beiträge zur Strukturforschung des DIW, Heft 74. Berlin: Duncker & Humblot 1983. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Probleme und bisherige Erfolge des Wohnungsbauprogramms — Nord- und Mittelregion der DDR. Deutschland Archiv. Heft 1/1983, S. 76 ff, Köln: Wissenschaft u. Politik 1983. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Zwischenbilanz des Wohnungsbauprogramms — Ballungs- und Südwestregionen der DDR. Deutschland Archiv, Heft 12/1983, S. 1289 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1983. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 152–160 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beamtenversorgung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Überblick Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß [S. 153]der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Dieser Bereich mit rund 600.000 Beschäftigten ist mit den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft eng verflochten, denn er liefert für diese nicht nur Vorleistungen im weitesten Sinne, sondern alle zentralen Planungen der Produktion, der…

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Bauernkongreß der DDR (1985)

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII. Bauernkongreß der DDR im Mai 1982 in Berlin (Ost). Die ersten 5 (November 1947, Berlin [Ost]; März 1949, Berlin [Ost]; Dezember 1951, Leipzig; Februar 1954, Görlitz; März 1957, Güstrow) fanden als Deutscher Bauerntag statt. Träger war die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Seit Abschluß der Kollektivierung (1960) werden sie vom Ministerrat der DDR, dem Zentral[S. 150]komitee (ZK) der SED, der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), der VdgB und dem Nationalrat der Nationalen Front einberufen. Sie tagten zunächst als Deutscher Bauernkongreß (Dezember 1960, Rostock; März 1962, Magdeburg; Februar 1964, Schwerin; Februar 1966, Berlin [Ost]; Juni 1968, Leipzig), dann (Juni 1972, Leipzig; Mai 1982, Berlin [Ost]) als B. der DDR. 1982 fungierte auch die Freie Deutsche Jugend (FDJ) als Mitträger des B. Zwischen dem Beginn (1952) und dem Abschluß der Kollektivierung (1960) organisierte die SED-Führung darüber hinaus 6 Konferenz(en) der Vorsitzenden und Aktivisten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Konferenzen). Sie dienten der inhaltlichen Ausgestaltung der Kollektivierungspolitik, z.B. durch Beschlüsse über die ersten Musterstatuten für die LPG Typ I bis III, und sollten für die Genossenschaftsbildung mobilisieren (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die seither veranstalteten B. stehen in dieser Tradition. Weshalb zwischen 1972 und 1982 auf die Veranstaltung von B. verzichtet wurde, ist nicht bekannt. Zur Beschlußfassung über neue Musterstatuten für die spezialisierten LPG Pflanzen- und Tierproduktion traten 1977 aber 2 Zentrale Konferenzen von Delegierten aus beiden Bereichen zusammen, die einstimmige Voten für die Satzungen und ergänzende Betriebsordnungen abgaben. Während die Delegierten der ersten 5 Bauerntage von Vertreterversammlungen der VdgB bestimmt wurden, werden sie seit 1960 von Kreisbauernkonferenzen gewählt. Diese Gremien benennen seit 1966 zugleich die Mitglieder der (Kreis-)Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN). Entsprechende Gremien bestehen auch auf Bezirksebene. Der erstmals 1966 vom IX. B. gewählte (zentrale) RLN (damals noch Landwirtschaftsrat) übte bis 1972 die Funktionen des (1962 aufgelösten) Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft aus. Nach der Neubildung einer zentralen Landwirtschaftsadministration (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]) 1972 wurden seine Aufgaben auf die eines Beratungsgremiums reduziert. Auf dem XII. B. fanden Neuwahlen zum zentralen RLN nicht mehr statt. Einen Bedeutungsverlust erfuhren offenbar auch die RLN der Bezirke. Auf der Kreisebene wurden sie dagegen reaktiviert — im Zusammenhang mit der Korrektur der strikten Spezialisierungspolitik der 70er Jahre (Agrarpolitik). Seit 1962 wurden wiederholt Entscheidungen der B. als Beschlüsse des Ministerrats im Gesetzblatt der DDR verkündet. Allerdings veröffentlichen die Veranstalter seit 1960 regelmäßig vor Kongreßbeginn Entschließungsentwürfe oder andere Dokumente, die den Tenor der Diskussion und die Entscheidungen präjudizieren. [S. 151]Den Delegierten des XII. B. (Mai 1982) lag der Entwurf des neuen LPG-Gesetzes vor. Er wurde zustimmend diskutiert und einstimmig gebilligt. Vom Ministerrat der Volkskammer zugeleitet, wurde das Gesetz im Juli 1982 verabschiedet. Die eher repräsentativen Kongresse bilden den Abschluß von Mobilisierungskampagnen im Kongreßvorfeld. In diesen versucht die Parteiführung, ihre jeweilige agrarpolitische Konzeption zu vermitteln, gelangt aber auch durch die Aufforderung zur Diskussion aktueller ökonomischer oder organisatorischer Probleme zu zusätzlichen Informationen über die Situation der Landwirtschaft. Zugleich bietet die Zusammensetzung der B. (überwiegend Funktionsträger) Gewähr sowohl für die Durchsetzung seiner Beschlüsse gegenüber der Landbevölkerung wie für ihre Beachtung in den regionalen Leitungsgremien des Staatsapparats und der Landwirtschaftsbetriebe. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149–151 Bauaufsicht, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bausoldaten

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII.…

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Bekleidungsindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Diese überdurchschnittlich starke Stellung der B. ging in der Nachkriegszeit verloren; in diesen Jahren wandelte sich zugleich die Eigentumsstruktur. Während Mitte der 60er Jahre noch fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v.H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum überführt. Die B. umfaßt gegenwärtig die 3 Oberbekleidungskombinate Berlin, Erfurt und Lößnitz sowie das Textilkombinat Cottbus. Ende 1978 bestand die B. noch aus 300 Betrieben mit über 1200 Produktionsstätten und 83.000 Beschäftigten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976/1980 betrug die geplante jährliche Steigerungsrate für konfektionierte Oberbekleidung durchschnittlich 8,7 v.H., realisiert wurden knapp 4 v.H. Veraltete Maschinen und Materialknappheit sind u.a. die Ursachen für die unbefriedigende Situation in der B. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v.H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1952 als Institut für Bekleidungskultur gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Das Modeinstitut gibt die Zeitschrift „Sibylle“ heraus. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161 Beitrag für gesellschaftliche Fonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…

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Berliner Ensemble (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner Ehefrau, der Schauspielerin Helene Weigel, geleiteten BE. Es spielte anfangs im Hause des Deutschen Theaters Berlin, seit 1954 im eigenen Theater am Schiffbauerdamm. Sein großes internationales Ansehen (bis 1980 53 Auslandstourneen) begründete es mit der authentischen Interpretation von Brecht-Stücken. Zahlreiche Inszenierungen sind jahrelang im Repertoire („Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui“ von 1959 bis 1974 in 532, „Schweyk im zweiten Weltkrieg“ von 1961 bis 1981 in 674 Aufführungen) geblieben. Nach dem Tode von Helene Weigel (6. 5. 1971) wurde Ruth Berghaus zur Intendantin des BE. berufen, die dort schon früher Regieaufgaben übernommen hatte. Unter ihrer Leitung bezog das BE. neben der Bewahrung des Brecht-Erbes auch wieder stärker andere Autoren in den Spielplan ein. Besonders durch einige intellektuell-artistische Inszenierungen (z.B. Brechts „Im Dickicht der Städte“ und Heiner Müllers „Zement“ von Ruth Berghaus sowie Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und Strindbergs „Fräulein Julie“ von B. K. Tragelehn und Einar Schleef) bemühte sich die neue Intendanz, dem Vorwurf musealer Erstarrung des BE. zu begegnen, stieß damit aber inner- und außerhalb des eigenen Hauses teilweise auf Kritik. 1977 wurde Ruth Berghaus, die sich seitdem wieder Regieaufgaben an der Deutschen Staatsoper in Berlin (Ost) und westlichen Opernbühnen widmet, durch den Brecht-Schüler Manfred Wekwerth als Intendant ersetzt, der von 1962 bis 1969 Chefregisseur des BE., dann aber wegen Differenzen mit Helene Weigel ausgeschieden war. Großen Einfluß auf die allgemeine Theaterentwicklung übte das BE. durch die Ausbildung heute auch in der Bundesrepublik und im Ausland beschäftigter Regisseure aus (u.a. Manfred Wekwerth, Peter Palitzsch, Egon Monk, Benno Besson, Manfred Karge, Matthias Langhoff, Klaus Erforth, Alexander Stillmark, Uta Birnbaum, Hans-Georg Simmgen). Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181 Berliner Außenring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von…

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Berufsberatung und Berufslenkung (1985)

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1975 1979 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d.h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen zurücktreten. „Berufsberatung“ und „Berufsfindung“ sind die beiden aufeinander bezogenen Oberbegriffe, die für den gesamten Komplex der Maßnahmen und Vorgänge zur Herbeiführung einer bewußten Berufswahl gebraucht werden. Unter Berufsberatung (Bb.) werden, unabhängig von ihrer institutionellen Bindung, alle von außen auf die Schüler wirkenden Einflüsse verstanden, die ihnen Hilfe [S. 191]und Orientierung bei ihrer Berufswahl sein können und auch sollen; dabei werden dem Begriff Bb. solche Begriffe wie Berufsaufklärung, Berufsvorbereitung, berufliche Konsultation. Berufseignungsprüfung, Berufsorientierung, Berufslenkung usw. zu- bzw. untergeordnet. Demgegenüber umfaßt der Begriff Berufsfindung alle im Bewußtsein der Schüler ablaufenden Prozesse, die ihren individuellen, subjektiven Weg zum Beruf kennzeichnen; demnach wird der Berufsfindungsprozeß durch solche Begriffe wie Berufswunsch. Berufsneigung, berufliche Interessen, persönliche Berufsperspektive, Berufsentschluß charakterisiert. Die den Berufsfindungsprozeß steuernde Bb. umfaßt zwei Etappen, nämlich die Berufsaufklärung und die Berufsorientierung. Die Berufsaufklärung vermittelt den Schülern allgemeine Kenntnisse und Zusammenhänge über die perspektivische und strukturelle Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Facharbeiter-, Fach- und Hochschulberufe einschließlich der Berufe der bewaffneten Streitkräfte. Die Berufsaufklärung beginnt in der Unterstufe der allgemeinbildenden Schule und wird in der Mittel-, Ober- und Abiturstufe, in Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Fach- und Hochschulen, in den Betrieben, in den Jugendorganisationen usw. fortgesetzt; sie erfaßt relativ viele Berufe verschiedener Industrie- und Wirtschaftszweige und erfolgt für alle Schüler einer Klasse gleichzeitig mit einheitlicher Zielstellung. Demgegenüber richtet sich die Berufsorientierung bzw. Berufslenkung (Bl.) auf einzelne Schüler oder Schülergruppen sowie schwerpunktmäßig auf bestimmte Berufsgruppen oder Berufe und soll positive Einstellungen der Schüler zu bestimmten volkswirtschaftlich wichtigen Berufen bzw. Berufsrichtungen entwickeln und die Berufswünsche — möglichst als persönlich vertretene Berufsperspektiven — darauf orientieren. Während die Berufsaufklärung schon in der Unterstufe beginnt, setzt die Berufsorientierung bzw. Bl. der Schüler in der Regel in der Klasse 7 ein und endet mit der bewußten Berufsentscheidung im Verlaufe des 8., 10. oder 12. Schuljahres. Die Begriffe Studienaufklärung und Studienorientierung haben entsprechenden Inhalt und werden gemeinsam mit den Begriffen Berufsaufklärung und Berufsorientierung unter dem Oberbegriff Bb. subsumiert. Grundlage für die Planung und Organisation der berufsberatenden und berufsorientierenden bzw. berufslenkenden Arbeit der allgemeinbildenden Schulen sind die in der VO über die Berufsberatung (GBl. II, 1970, S. 311) und in der Schulordnung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten; ein besonderes Maß an Verantwortung wird dabei den Direktoren und den Lehrern für Bb. übertragen. Die Lehrer für Bb. sind normale Fachlehrer, die die Bb. an den Schulen organisieren sollen und dafür besonders qualifiziert werden und eine entsprechende Ermäßigung ihrer Pflichtwochenstundenzahl erhalten. Einen speziellen Beitrag zur Bb. und Berufsvorbereitung leistet der polytechnische Unterricht (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Neben den Betrieben, insbesondere den Patenbetrieben der Schulen (Patenschaften), und den Jugendorganisationen sind vor allem die Organe bzw. Abteilungen für Berufsbildung und Bb. der Räte der Bezirke bzw. der Kreise mit den ihnen unterstellten Berufsberatungszentren (BBZ) (AO über die Berufsberatungszentren und Berufsberatungskabinette vom 7. 4. 1975, GBl. I, S. 334) für die Bb. und Bl. verantwortlich. Die Abteilungen Berufsbildung und Bb. erarbeiten gemäß der AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle (GBl. I, 1977, S. 318) auf der Grundlage der langfristigen Wirtschaftsplanung bereits für die Schüler der 6. Klasse Übersichten über die Ausbildungsmöglichkeiten für diesen speziellen Jahrgang, über die die jeweiligen Schüler unter Anleitung des Klassenlehrers und des Lehrers für Bb. in den BBZ der Kreise möglichst eingehend informiert werden sollen. Durch die staatliche Wirtschaftsplanung soll dabei vorab sichergestellt werden, daß für jeden Schulabgänger mindestens eine Lehrstelle vorhanden ist und daß das in der Verfassung der DDR, Art. 25, vorgesehene „Recht und die Pflicht, einen Beruf zu erlernen“, auch tatsächlich verwirklicht werden kann. Durch die außerunterrichtliche (freiwillige) Teilnahme an sogenannten Berufsinteressengruppen, die von den BBZ organisiert werden, kann der Schüler sich in den Klassen 7 und 8 näher über das von ihm bevorzugte Berufsfeld informieren. Die Berufsinteressengruppen führen Betriebsbesichtigungen in den verschiedenen Ausbildungsbetrieben eines Berufsfeldes durch und ermöglichen den Schülern Gespräche mit Lehrmeistern, Facharbeitern, Lehrlingen und Betriebsärzten der jeweiligen Betriebe. Auf der Grundlage dieser Informationen soll der Schüler bis zur Mitte der 9. Klasse einen — oder besser zwei alternative — konkrete Berufswünsche entwickeln. Mit Hilfe einheitlicher „Klassenkarten für die Berufswunscherfassung“ (VuM des Ministeriums für Volksbildung 1980, Nr. 6, S. 73) sollen diese Berufswünsche von der 7. bis zur 9. Klasse systematisch ausgewertet werden. Dies bedeutet, daß einerseits den Betrieben für offene Lehrstellen eventuell interessierte Schüler gemeldet werden können, während andererseits die Schüler teilweise konkret quantifizierte Rückmeldungen über die Ausbildungschancen in den verschiedenen Ausbildungsberufen des Territoriums erhalten. Als Grundlage für die endgültige Berufswahl wird den Schülern im 9. Schuljahr das genaue Lehrstellenverzeichnis für diesen Jahrgang bekanntgemacht, das nochmals quantitativ und inhaltlich ausführlich über die verschiedenen möglichen Ausbildungsberufe informiert. Gemäß der AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle erhält jeder Schüler der 10. Klasse, der eine Berufsausbildung aufnehmen will, am letzten Schultag vor den Herbstferien eine sogenannte Bewerbungskarte, die der Bewerbung beigelegt werden muß. (Die Bewerbungsfristen für die unterschiedlichen Ausbildungsgänge sind zeitlich gestaffelt.) Mit Hilfe dieser Bewerbungskarten können die Schüler sich individuell und völlig freizügig um einen Ausbildungsplatz bewerben. Die Entscheidung über die Annahme einer Bewerbung fällt der [S. 192]Betrieb — spätestens 21 Tage nach Eingang der Bewerbungsunterlagen — in der Regel nach einem persönlichen Gespräch. Gründe für eine Ablehnung sind dem Bewerber mitzuteilen. Über die Abteilungen Berufsbildung und Bb. sind auch überregionale Bewerbungen möglich. Ab Anfang Dezember sind die Schüler zunächst wöchentlich, dann monatlich über den Stand der noch freien Lehrstellen zu informieren. Schüler, die bis zum 15. Juni des 10. Schuljahres selbst noch keine Lehrstelle gefunden haben, können verpflichtet werden, einen Lehrvertrag in einem der dann noch offenen Ausbildungsberufe abzuschließen. Trotz der langfristig angesetzten Maßnahmen ist es bisher nur ungenügend gelungen, bei der überwiegenden Mehrzahl der Jugendlichen die geforderte Übereinstimmung in den genannten drei Punkten herbeizuführen, ohne dabei den im engeren Sinn berufslenkenden Maßnahmen einen deutlichen Vorrang einzuräumen bzw. diese mit entschieden größerem Nachdruck durchzuführen. Außerdem hat sich immer wieder herausgestellt, daß bei einer relativ großen Anzahl von Jugendlichen zwar die langfristige Hinlenkung auf bestimmte Berufe gelingt, daß dann aber — etwa kurz vor Beginn der Ausbildung in diesen Berufen — diese Berufe aus wirtschaftlich-objektiven oder politischen Gründen aus dem Bereich der gesellschaftlich wichtigen Berufe ausgeschieden sind bzw. wurden. Aufgrund von Erfahrungsberichten Betroffener kann man ferner davon ausgehen, daß gerade im Bereich der Lehrstellenvermittlung „besondere persönliche Beziehungen“ häufig eine nicht unerhebliche Rolle spielen. In Verbindung mit der Orientierung einer Vielzahl von Schülern auf sogenannte Mode- oder Prestigeberufe kann dies trotz des an sich gut organisierten Verfahrens der Bb. und Bl. in zahlreichen Fällen durchaus zu willkürlichen Entscheidungen und individuellen Härten bei der Vergabe der vorhandenen Ausbildungsplätze führen. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.; Staatssekretariat für Arbeit und Löhne; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 190–192 Berufsausbildung, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufskrankheiten

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1975 1979 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d.h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen zurücktreten.…

DDR A-Z 1985

Betriebsformen und Kooperation (1985)

Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das, Kombinat, einen Zusammenschluß mehrerer volkseigener Betriebe unter einer einheitlichen Kombinatsleitung. In der Rechtsform ähnelt das Kombinat dem Trust, im Hinblick auf die verbliebene Selbständigkeit der Kombinatsbetriebe weist es Ähnlichkeiten mit dem Konzern auf. Der VEB als einzelner Betrieb bzw. als Zusammenschluß mehrerer Betriebe in der Form des Kombinats ist die dominierende B. in der Wirtschaft der DDR (vgl. Tabelle „Beschäftigte nach betrieblichen Eigentumsformen und Wirtschaftsbereichen“). Als Übergangslösung (zumeist in der Form einer Kommanditgesellschaft) bestanden von 1956 bis 1972 Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Gegenwärtig existiert eine nennenswerte Anzahl nur noch im Handel (als Kommissionshandel; Binnenhandel), im Dienstleistungsbereich (Hotel- und Gaststättenwesen) und im Verkehrswesen. Als eine Übergangsform werden grundsätzlich auch die heute noch existierenden privaten Betriebe, hauptsächlich Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, angesehen (Handwerk). Vorherrschende B. in den nichtindustriellen Wirtschaftszweigen sind die Genossenschaften. Sie sind juristische Personen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die auf der Grundlage staatlicher Statuten [S. 194]und staatlicher Planauflagen arbeiten. Zu nennen sind die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), die genossenschaftlichen Baueinrichtungen der Landwirtschaft, die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PWF), die Konsumgenossenschaften und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Neben den LPG mit gemischt genossenschaftlich-privatem Eigentum bestehen landwirtschaftliche Großbetriebe als volkseigene Güter (VEG). Daneben gibt es eine ganze Reihe spezieller Landwirtschaftlicher Betriebsformen. Die wirtschaftlich — und im allgemeinen auch juristisch — selbständige Wirtschaftseinheit im Einzelhandel ist der in unterschiedlichen Eigentumsformen organisierte Einzelhandelsbetrieb. Dazu gehören Warenhäuser, HO-Kreisbetriebe (Handelsorganisation [HO]), Konsumgenossenschaften und Verkaufsstellen im Binnenhandel, Außenhandelsbetriebe im Außenhandel sowie Gaststätten. Die bisher genannten B. stellen die grundlegenden Wirtschaftseinheiten für die Produktion und Distribution dar. Auf der übergeordneten mittleren Leitungsebene im Gesamtaufbau der Wirtschaftsverwaltung existieren verschiedenartige staatliche Instanzen — wirtschaftsleitende Organe — zur einheitlichen Leitung und Planung von relativ abgegrenzten Wirtschaftsbereichen und -zweigen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bilden eigene Finanzfonds. Derartige mittlere wirtschaftsleitende Organe sind die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser „Centrum“ und die Vereinigung Interhotel. Im Handel rechnen dazu ferner die Staatlichen Kontore für Roh- und Betriebsstoffe, Maschinen und technische Ausrüstungen, die Zentralen Warenkontore und die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren für Konsumgüter und die Militärhandelsorganisation (MHO). Bis zur Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 70er Jahre, nach deren Abschluß nahezu alle zentralgeleiteten Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt waren, bestanden auch in der Industrie in der Form der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mittlere Leitungsinstanzen. Mit ihrer Umwandlung in Kombinate wurde die mittlere Leitungsebene in die den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinate verlagert. Für den materiell produzierenden Wirtschaftsbereich sind die VEB und Kombinate, die sich in der Regel aus mehreren Kombinatsbetrieben zusammensetzen, von überragender Bedeutung. Eine Akzentverschiebung hat sich insofern ergeben, als nach der Um- und Neubildung der Kombinate seit 1978 diese als die „grundlegenden Wirtschaftseinheiten der materiellen Produktion“ gelten (VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe, GBl. I, 1979, Nr. 38, § 1), während in den 60er Jahren noch der VEB als primäre Wirtschaftseinheit fungierte. Seit 1949 sind der organisatorische Aufbau der Kombinate und Betriebe, ihre Einfügung in die Planungs-, Finanz-, Informations- und Konsultationsbeziehungen der Planwirtschaft sowie auch ihre interne organisatorische Ablaufstruktur mehrfach erheblich verändert worden. Ihre Einbindung in eine [S. 195]zentrale Mengenplanung und in eine von der politischen Führung geleitete Personalpolitik bei der Ausbildung, Einsetzung und Abberufung des Leitungspersonals wurde davon nicht berührt. Verändert hat sich jedoch die Größenstruktur der Betriebe. Bestanden zunächst neben einigen, schon in der Vergangenheit weltweit bekannten Großbetrieben wie Carl Zeiss Jena und den Leuna-Werken zahlreiche kleinere Betriebe, so wuchs mit dem industriellen Ausbau die Zahl der größeren Fertigungsstätten, und über Zusammenlegungen der Betriebsverwaltungen, weniger der Betriebsstätten, sank zudem die Zahl der eigenständigen, in das „Register der volkseigenen Wirtschaft“ eingetragenen Wirtschaftseinheiten. (Vgl. Tabelle „Entwicklung der Betriebe, Beschäftigten und der Bruttoproduktion in der Industrie“.) Sie haben eine plan- und vertragsgerechte Fertigung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau zu organisieren, die Produktionssortimente nach den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, der Bedarfsforschung und internationaler Spezialisierungsabkommen zu gestalten, die Produktionsfaktoren (Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; Arbeitskräfte) kostengünstig und effizient einzusetzen sowie besondere politisch-staatliche Aspekte wie die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des RGW, Lieferungen für militärische Zwecke, die Förderung der „sozialistischen Wehrerziehung“ und den Schutz des Volkseigentums besonders zu beachten. Volkseigene Betriebe, Kombinate und Kombinats betriebe sind rechtsfähige Organisationen, die einen Namen tragen, in dem die Bezeichnung „VEB“ enthalten sein muß. Sie verfügen über eigene Finanzmittel und arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung, das heißt sie stellen eigene Gewinn-und-Verlust-Rechnungen an. [S. 196]Die Finanzmittel werden in Fonds für unterschiedliche Zwecke bereitgestellt (vgl. Schaubild „Finanzielle Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate“. Aus dem 1974 eingerichteten Fonds „Konto junger Sozialisten“ werden Jugendheime und jugendpolitische Maßnahmen der Freien Deutschen Jugend [FDJ] finanziert). Die typische Organisationsstruktur der Betriebe und Kombinate ist hierarchisch nach dem Stab-Linien-Prinzip angelegt und weist verschiedene Ebenen auf (vgl. Schemata „Leitungsstruktur eines Großbetriebes“, „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). An der Spitze der Kombinate und Betriebe steht kein Kollegialorgan oder ein Rat, sondern der alleinverantwortliche Generaldirektor bzw. Betriebsdirektor (Prinzip der Einzelleitung). Die General- und Betriebsdirektoren werden durch Sekretariate sowie verschiedene Stabsabteilungen unterstützt, zum Beispiel den Justitiar, den Hauptbuchhalter oder die Technische Kontrollorganisation. Ihnen unterstehen die Fachdirektoren für Technik, Ökonomie, Produktion, Forschung sowie Beschaffung und Absatz mit ihren Unterabteilungen. Das Neue Ökonomische System (NÖS) führte zur Herausbildung der Direktorate für Beschaffung und Absatz sowie für Ökonomie; hinzu kam später das Direktorat für Forschung bzw. Wissenschaft. Problematisch ist das Verhältnis der weisungsbefugten Linie zu den nur beratenden Stäben. Häufig besteht eine Tendenz, den in den Stabsstellen arbeitenden Sachverständigen auch Linienfunktionen zu übertragen und das Leitungssystem damit stärker zu dezentralisieren. Die Leitung gemäß dem „Prinzip der Einzelleitung“ erleichtert solche Tendenzen, da der Einzelleiter immer wieder auf Expertenwissen angewiesen ist. Die Generaldirektoren und Betriebsdirektoren werden jeweils von dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz in ihre Rolle als staatlicher Leiter berufen und sind diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Entsprechend können nach dem Fortfall der mittleren Leitungsebene der VVB die Kombinate und volkseigenen Betriebe seit 1981 in der Regel nur noch einem Ministerium oder einem Bezirkswirtschaftsrat (BWR) unterstellt werden. Die Direktoren der Kombinatsbetriebe werden von den Generaldirektoren der Kombinate ernannt. Die Kombinatsbetriebe sind dem Kombinat jedoch nicht „untergeordnet“, sondern „eingeordnet“. II. Volkseigener Betrieb (VEB) Die VEB setzen sich zusammen aus Betrieben, die 1945 beschlagnahmt und später zu „Volkseigentum“ erklärt wurden, sowie den seit Kriegsende neu errichteten staatlichen Betrieben. Durch den Befehl 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen „sequestriert“ worden, die in der Folge durch die SMAD nach 3 Gruppen gegliedert wurden. In einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zusammengestellt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, deren geringere Bedeutung eine schnelle Enteignung nicht notwendig machte (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden den Inhabern wegen fehlender politischer „Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. 6. 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der [S. 197]SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Reparationen). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) vorgesehen. Knapp 10.000 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, wurden endgültig enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden alle größeren Betriebe zwar in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt, die aber weiterhin Realisierungsinstanzen für detailliert vorgegebene Plandaten blieben. Sie erhielten jedoch eine eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt (Steuern). Die juristisch und wirtschaftlich aus den VVB herausgelösten VEB wurden Industrieministerien unterstellt, während die kleineren Betriebe weiterhin von den VVB, die zwischen 1952 und 1957 als „Verwaltung Volkseigener Betriebe“ fungierten, zusammengefaßt wurden. War bis 1954 der gesamte Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen, so wurde die zentralisierte Verfügung über die betrieblichen Gewinne ab 1955 etwas gelockert: ein Teil des Gewinns verblieb nunmehr in den Betrieben und konnte für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Für die Finanzkontrolle und Abrechnung des Betriebsplans übernahmen Hauptbuchhalter der Betriebe die Verantwortung. Mit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung im Jahre 1958 wurden die VEB erneut gegründeten VVB unterstellt, die die selbständige, verwaltungsmäßige und operative Leitung der zentralgeleiteten Betriebe übernahmen. Die übrigen VEB werden seitdem von den örtlichen Staatsorganen verwaltet, wofür bei den Räten der Bezirke mit den neugegründeten Bezirkswirtschaftsräten (BWR) besondere Instanzen geschaffen wurden. Diese Reorganisation änderte jedoch nichts daran, daß die VEB vor allem verwaltungsförmig geleitet wurden. Wirtschaftliches Denken z.B. in Richtung einer stärkeren finanzwirtschaftlichen Eigenverantwortung, der Absatzsicherung und der wissenschaftlich-technischen Erneuerung der Produktion brachte erst das 1963 begonnene Neue Ökonomi[S. 198]sche System (NÖS) sowohl in die VEB wie in die sich erneut wandelnden VVB. Da die VVB zu Lasten der Industrieministerien zusätzliche Führungskompetenzen als „ökonomische Führungsorgane“ gewannen, verstärkte sich ihre Anleitung der VEB. Ihre im Rahmen vorgegebener Plankennziffern verstärkten Entscheidungskompetenzen (z.B. über Investitionen) sollten eine stärkere wirtschaftliche Optimierung sowie erhöhte Initiativen auslösen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von — auf den Gewinn und die Gewinnverwendung — wirkenden ökonomischen Hebeln eingeführt. Da in der Folge die betrieblichen Strukturziele zunehmend von den gesamtwirtschaftlichen Zielen abwichen und auch die 1968 entwickelte „Strukturpolitische Konzeption“ des Ministerrates erhebliche Störungen auslöste, wurden den VEB mit der Rezentralisierung von Ende 1970 wieder Entscheidungskompetenzen — insbesondere über Investitionen — genommen. Die ökonomischen Hebel (und damit auch die Fondsbildung) wurden so umgestaltet, daß sie einen starken Druck zur Planerfüllung auf die Betriebe ausübten (Fonds). Bezüglich wissenschaftlich-technischer Weiterentwicklungen galt häufig, daß sowohl Aufgaben der VEB als auch Finanzmittel aus dem betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik bei den übergeordneten VVB zentralisiert wurden. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung 1978–1981 wird zwar an der Dominanz der mengenwirtschaftlichen Plankennziffern und ökonomischen Hebel festgehalten, zugleich werden die VEB über zusätzliche Plankennziffern zu einem sparsameren Material- und Energieeinsatz wie generell zu einem günstigeren Verhältnis von Aufwand und Nutzen angehalten. Eine im Frühjahr 1972 durchgeführte Sozialisierungsaktion erhöhte kurzfristig die Zahl der VEB um 2.910 Betriebe. Der seit Mitte der 50er Jahre anhaltende Trend, die Zahl der Betriebe durch Zusammenlegungen zu reduzieren, wurde durch diese Verstaatlichung jedoch nicht aufgehalten. Die Verstaatlichung erfaßte alle Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und private Betriebe in der Industrie (einschl. Bauindustrie) sowie einen Teil der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Die BSB hatten bis zur Verstaatlichung ca. 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion und 12,5 v.H. der Bruttoproduktion in der Bauindustrie aufgebracht. Die entsprechenden Anteile der privaten Betriebe lagen bei 1,3 v.H. und 0,9 v.H. Der Anteil der VEB an der Warenproduktion in der Industrie stieg von 83,1 v.H. im Jahr 1971 auf 94,9 v.H. im Jahr 1972. VEB, einschließlich der in Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe, sind seitdem endgültig zum Regelfall unter den B. geworden. Im Jahr 1981 entfielen 96,5 v.H. des Nettoproduktes auf die volkseigenen und genossenschaftlichen Betriebe (Wirtschaft). III. Kombinat Das Kombinat (K.) besteht aus Betrieben, in denen die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige zusammengefaßt ist. Die ersten K. entstanden 1946 im Bereich der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG), als vorhandene Großbetriebe wieder in Gang gesetzt wurden, und Anfang der 50er Jahre als industrielle Neugründungen (z.B. Eisenhüttenkombinat Ost). In den 50er Jahren wurden K. vor allem in der Grundstoffindustrie und Metallurgie sowie der chemischen und elektrotechnischen Industrie gebildet. Der zum Neuen Ökonomischen System hinführende VI. Parteitag der SED (1963) forderte die Gründung von zusätzlichen vereinigten Industriebetrieben und K. Im Rahmen einer forcierten Wachstums- und Strukturpolitik kam es in den Jahren 1968–1970 zu einer weiteren Gründungswelle. In Produktionsgebieten mit hohem Innovationstempo, wie beispielsweise dem Werkzeugmaschinenbau, sollten sie durch optimale Betriebsgrößen, durch Bevorzugungen bei der Planung und die direkte Unterstellung unter Industrieministerien die schnellere Umsetzung wissenschaftlich-technischer Erfindungen in die Produktionspraxis und damit den Anschluß an die international führenden Industriestaaten erreichen. So arbeiteten 1970 bereits fast ⅔ der Beschäftigten der zentralgeleiteten Industrie in 120 K. Bis zu diesem Zeitpunkt folgte die K.-Bildung vor allem dem Prinzip, horizontal wichtige oder auch alle Produktionsstätten einer Branche zusammenzufassen. Demgegenüber folgt die jüngste Phase der K.-Bildung in den Jahren 1978–1981 dem Ziel, den horizontalen Zusammenschluß vertikal zu ergänzen, indem auch die wichtigsten Lieferanten und Absatzorganisationen, einschließlich des Großhandels, sowie Forschungsinstitutionen und Ingenieurbüros einbezogen werden. Die einheitliche Leitung des Zusammenhangs zwischen Lieferanten, Hauptproduzenten und Endabnehmern durch das K. verspricht eine bessere Kenntnis der Nachfrage auf den Binnen- und Außenmärkten, die effizientere Planung und Leitung von Investitionen und Sortimentserneuerungen sowie die wirkungsvollere Förderung technischer Neuheiten sowohl bei den Produkten wie den Herstellungsverfahren. Ein K. entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste bzw. größte Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. Die K.-Betriebe arbeiten — unter ihrem traditionellen Namen — nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihnen verbleiben Kompetenzen im Arbeitsrecht sowie bei der Betriebsplanung, der Finanzwirtschaft, der Forschung und Entwicklung sowie bei der Kooperation und Abstimmung mit örtlichen Räten. [S. 199]Verbreitet sind K. im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z.B. VEB Braunkohlen-K. Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; VEB Elektrochemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z.B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z.B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in den Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z.B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide; VEB K. Chemieanlagenbau, Leipzig; VEB K. für Haushaltsgroßgeräte, Schwarzenberg). K. der weiterverarbeitenden Industrie wurden besonders in den Jahren 1967–1970 gebildet. Damit wurden Voraussetzungen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderliche Intensivierung und Rationalisierung in der Form von Mechanisierungen, der Standardisierung von Baugruppen (Einheitssysteme), Automatisierung und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung geschaffen. Seit Mitte der 70er Jahre sollen K. vorzugsweise dann gebildet werden, wenn sie von der angewandten Forschung bis zum Kundendienst alle Kapazitäten zur Entwicklung, Pflege und Verbreitung moderner Technologien zusammenfassen und effizient einsetzen können. Um die Ersetzung der herkömmlichen Elektronik durch material- und energieeinsparende mikroelektronische Lösungen zu beschleunigen, wurde z.B. im Jahr 1978 ein K. Mikroelektronik in Erfurt gegründet. Die K. werden heute auch als Grundform für die territorial geleitete Industrie sowie ebenso für die örtliche Versorgungswirtschaft und das örtliche Verkehrswesen angesehen. Ende 1981 wurden in den Bezirken Verkehrs-K. gebildet, die Kraftverkehrsbetriebe, den städtischen Nahverkehr (Straßenbahnen, Busse, Taxen) und Instandsetzungsbetriebe vereinen (Kombinat Kraftverkehr, VEB). K. sind damit zur dominierenden Wirtschaftsorganisation geworden (vgl. Tabelle „Kombinate in der Industrie“). Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist besonders kompliziert bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z.B. elektro-chemisches K.). Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1. aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z.B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2. verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z.B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3. Haupt- und Nebenfertigung (z.B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4. technologisch gleichartigen Produktionen (z.B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe), 5. verwandte Dienstleistungen und Versorgungsangebote (z.B. Verkehrs-K.). In der Regel werden K. über Stammbetriebe (1980 rd. 65 v.H. der K.) geleitet (vgl. Schema „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). Der Betriebsdirektor des Stammbetriebs leitet zugleich als Generaldirektor das K. (z.B. K. Haushaltsgeräte, Karl-Marx-Stadt, Reifen-K. Fürstenwalde, K. Esda, Thalheim). Als zwei weitere Typen bestehen K., in denen nur ein Betrieb über eine zentrale K.-Leitung (z.B. Leuna-Werke, Leuna) oder mehrere Betriebe über einen selbständigen Leitungsapparat (z.B. K. Carl Zeiss Jena) gesteuert werden. Verbreiteter ist als vierter Typ (1980 rd. 15 v.H. der K.) die Leitung mehrerer Betriebe über Leitbetriebe (z.B. K. Deko, Plauen), die die Produktion bestimmter Erzeugnisgruppen leiten (vgl. Schema „Kombinatsleitung über Leitbetriebe“). Die Hauptaufgabe der K.-Bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren [S. 200]Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. — ähnlich den Kooperationsverbänden und den Erzeugnisgruppen — der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der „Ökonomisierung“ der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. K. sollen ferner die Fertigung von Rationalisierungsmitteln sowie auch von Konsumgütern in eigene Regie übernehmen. Die K.-Bildung kann im einzelnen mit folgenden Vorzügen verbunden sein: 1. Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2. bessere Anordnung der Produktionsstufen und -verfahren, 3. leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4. Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke durch Sortimentsbereinigung und Standardisierung, 5. Zentralisierung von Teilaufgaben wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6. rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7. Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Mit der K.-Bildung sind verkürzte Informationswege und planungstechnische Vereinfachungen verbunden. Ob jedoch die in der DDR typische Zersplitterung der Produktion auf zahlreiche kleine und mittlere Fertigungsstätten entscheidend verringert werden kann, hängt davon ab, inwieweit es auch zu räumlichen Betriebszusammenlegungen kommt. So konnte die Zahl der selbständigen Industriebetriebe zwischen 1950 und 1980 zwar um rd. 80 v.H. reduziert werden, die der örtlich getrennten Produktionsstätten jedoch nur um 10–15 v.H. Auch die vertikale Arbeitsteilung zwischen den K.-Betrieben bleibt zu entwickeln, da die K.-Bildung in der Regel nicht mit Produktionseinstellungen bzw. -verlagerungen — vor allem bei überalterten, unrentabel arbeitenden und/oder weit verstreut liegenden Betrieben — verbunden wird. IV. Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Die VVB ist eine wirtschaftliche Leitungsinstanz der mittleren Ebene, der VEB, Kombinate und staatliche Einrichtungen (z.B. Forschungsinstitute) unterstellt sind. Als neuartige Produktionsverbände waren sie insbesondere in den 60er Jahren von großer wirtschaftsorganisatorischer und -politischer Bedeutung, die sie jedoch inzwischen aufgrund der Aus[S. 201]dehnung der Kombinate und deren direkter Unterstellung unter Ministerien verloren haben; sie wurden bis auf einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) aufgelöst (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. C.). VVB führen die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanzwirtschaftlich sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den unterstellten Betrieben. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB ist abgeleitet von der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der unterstellten Betriebe. Ihre Kosten finanzieren die VVB aus Betriebsumlagen. Aufgrund eigener finanzieller Fonds sind die VVB in der Lage, die unterstellten Betriebe bei der Lösung volkswirtschaftlich bedeutsamer Projekte entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften direkt finanziell zu unterstützen. Die VVB haben eine doppelte Leitungsfunktion: Sie sind einerseits staatliche Leitungsinstanz der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; sie sind andererseits „Führungsorgan“ der jeweiligen Industriebranche. Im Bereich der unterstellten VEB und Kombinate sind neben den Planungs- und Bilanzierungsverfahren die finanziellen Regelungen die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit. Über diese Grenzen hinaus stellen die Erzeugnisgruppenarbeit und die Anleitung von Kooperationsverbänden und -gemeinschaften bedeutsame Leitungsinstrumente der VVB dar. Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Branchen, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d.h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten volkseigenen Industriebetriebe. 1961 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat (VWR) unterstellt: sie leiteten die Zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „Ökonomische Führungsorgane“ ihrer Industriebranche umgewandelt, d.h. sie sollten nicht verwalten, sondern die Betriebe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen und in Produktion, Absatz, Forschung usw. unterstützen. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch die Mitgliedschaft in Erzeugnisgruppen in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. Ihre Kompetenzen wurden mit der Rezentralisierung von Ende 1970 geringfügig verringert. Die Anzahl der VVB sank, als ab 1967 einzelne VVB aufgelöst und durch Kombinate, die den Industrieministerien nunmehr direkt unterstanden, ersetzt wurden. Anfang 1968 bestanden in der Industrie (ohne Bauwesen) 85 VVB, die den 8 Industrieministerien unterstellt waren. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft existierten weitere 20 VVB: Ministerium für Bauwesen (7), Staatssekretariat für Geologie (1), Landwirtschaftsrat (10), Amt für Wasserwirtschaft (1), Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1). Im Jahr 1972 gab es 115 den Industrieministerien direkt unterstellte VVB und Kombinate. Entsprechend dem in den 70er Jahren verfolgten Organisations- und Leitungskonzept wurde die Leitungsform der VVB Ende der 70er Jahre fast völlig durch die der Kombinate ersetzt, die nunmehr zwischen Zentralinstanzen und Produktionsstätten, zwischen volks-, zweig- und einzelwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vermitteln haben. V. Kooperation in der Industrie Der Intensivierung und Stabilisierung der zwischenbetrieblichen Verflechtung dienen die Erzeugnisgruppen. Daneben wurden seit Mitte der 60er Jahre weitere Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß entwickelt. Sie sind eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftliche und internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der K. sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Dis[S. 202]positionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften u.a.) sowie ein Instrumentarium zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit (Wirtschaftsrecht) sind Voraussetzungen der K. Formen der K. sind 1. die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes, 2. die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Betriebsteilen eines Kombinats, 3. die Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb von Kombinaten als Erzeugnisgruppe, 4. die zwischenbetriebliche K. zwischen juristisch selbständigen Betrieben, die Wirtschaftsgemeinschaften bilden. Die Wirtschaftsgemeinschaften können unterschiedliche Formen annehmen: Produktions- und Nutzergemeinschaften, Forschungsverbände und -gemeinschaften, Handelsverbände. Rechtlich geregelte Wirtschaftsgemeinschaften stellen die K.-Verbände und K.-Gemeinschaften dar. In beiden Organisationsformen können Betriebe aller Eigentumsformen die Mitgliedschaft erhalten, wodurch auch die Einbeziehung kleinerer, privater Betriebe in den industriellen Produktionsprozeß gefördert wird. A. Erzeugnisgruppen Erzeugnisgruppen stellen seit Beginn der 60er Jahre eine wirtschaftliche Organisationsform dar, nach der Gruppen von wirtschaftlich und juristisch selbständigen Betrieben unter Anleitung der VVB bzw. des Kombinats nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-wirtschaftlichen Untergruppen des Industriezweiges zusammengefaßt werden. Sie gelten als Form der „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ und sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche wirtschaftliche und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- und Forschungskapazitäten, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments und d) die fachliche Kontrolle auch der nicht zentralgeleiteten VEB sowie der privaten Betriebe. Nach der Überführung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriell produzierenden Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahr 1972 hat der zuletzt genannte Aspekt stark an Bedeutung verloren. Erzeugnisgruppen sind Teil der Leitung nach dem Produktionsprinzip. Sie sind dort überflüssig, wo ein Betrieb alleiniger Hersteller eines Erzeugnisses oder alleiniger Anwender eines Fertigungsverfahrens in der DDR ist. Erzeugnisgruppen standen vor allem unter Anleitung der VVB, bis diese in zwei Schüben der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 60er und 70er Jahre in Kombinate umgewandelt wurden. Seitdem werden sie entweder von Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten oder auch von Ministerien eingerichtet und geleitet. Diese bestimmen die Einteilung der Erzeugnisgruppen und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der „Erzeugnisgruppenarbeit“ rechtlich verpflichtet sind, soll für die privaten Betriebe und industriell produzierenden PGH das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Die Zusammensetzung ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Ferti[S. 203]gungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Insbesondere unterscheiden sich Erzeugnisgruppen, in denen ausschließlich Betriebe der zentralgeleiteten Industrie zusammenarbeiten, von solchen, die in den territorialgeleiteten Wirtschaftsbereichen des Bau- und Wohnungswesens, des Verkehrswesens und der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft bestehen: 1. Erzeugnisgruppen von Industriebetrieben, die entweder gleiche oder verwandte Produkte mit gleichen oder ähnlichen Verfahren oder verschiedenartige Erzeugnisse mit gleichen Verfahren oder gleiche oder verwandte Leistungen erbringen. Die meisten Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden nach den Gesichtspunkten „gleiche oder verwandte Produkte“ oder „gleiche oder ähnliche Verfahren“ gegründet. So wurden beispielsweise in dem aus der VVB Leichtchemie hervorgegangenen VEB Kosmetik-Kombinat Berlin (Ost) folgende vier Erzeugnisgruppen gebildet: Kosmetik, Riech- und Geschmackstoffe, Seifen- und Körperreinigungsmittel, Tenside (das sind Wirksubstanzen in Waschmitteln) und Vorprodukte. Planungstechnisch ist es günstig, wenn eine Erzeugnisgruppe alle Betriebe innerhalb oder außerhalb der Kombinate erfaßt, die Produkte einer Bilanzposition der „Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur“ der DDR (ELN) herstellt. So verteilen sich einige der Erzeugnisgruppen des Industriezweiges Schwarzmetallurgie wie folgt über Betriebe, Kombinate und Ministerien (vgl. Tabelle auf S. 202). In der Praxis werden jedoch auch andere Kriterien berücksichtigt, wie etwa der Verwendungszweck oder wissenschaftlich-technische Voraussetzungen, so daß auch nach der Vereinheitlichung der industriellen Wirtschaftsverwaltung durch die Kombinatsbildung das Erscheinungsbild der Erzeugnisgruppen nach wie vor sehr vielfältig ist. So ist auch der Übergang zu den vertikal gegliederten Kooperationsgemeinschaften fließend; insbesondere dann, wenn sich innerhalb der Erzeugnisgruppen einzelne Produzenten auf die zentrale Fertigung nur von Teilerzeugnissen spezialisieren. 2. Erzeugnisgruppenverbände und Erzeugnisgruppen im Bauwesen, in denen Kombinate, Betriebe und PGH zusammenarbeiten, die überwiegend territorial (von den Bauämtern der Bezirke und Kreise) geleitet werden. Im Unterschied zu den Industriezweigen hat sich die zentrale zweiggemäße Leitung bisher nur in der Baustoffindustrie durchgesetzt. 3. Erzeugnisgruppenverbände im Verkehrswesen, die, gleich der Regelung im Bauwesen, zentral durch das Ministerium für Verkehrswesen eingesetzt und organisiert werden: Erzeugnisgruppenverband Straßenwesen mit 193 Betrieben, Einrichtungen und Instituten im Jahre 1979 (s. Schema), Erzeugnisgruppenverband Kraftfahrzeuginstandhaltung, dessen Arbeit zwischen dem Ministerium, den Räten der Bezirke, den Handwerkskammern der Bezirke und den Verkehrskombinaten vereinbart wird, Erzeugnisgruppenverband Gleisanlagenbau. 4. Erzeugnisgruppen in der Wohnungswirtschaft, denen die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, die VEB Gebäudewirtschaft, die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) sowie Verwalter von privaten Wohnhäusern angehören. 5. Versorgungsgruppen in der örtlichen Versorgungswirtschaft, die Betriebe aller Eigentumsformen einer bestimmten Leistung nach zusammenfassen, z.B. Stadtreinigung, Gemeindebeleuchtung und Friedhofsverwaltung. Ähnlich den Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft K.-Verbände für die wichtigsten Erzeugnisse landwirtschaftlicher Produktion gebildet. Die wichtigsten Aufgaben der Erzeugnisgruppen sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm, b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z.B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen K.-Beziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben, g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der Erzeugnisgruppen, Mitwirkung bei der Bedarfsforschung, Preisgestaltung, Planung und Bilanzierung. Diese Aufgaben werden in der Praxis ganz unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Erzeugnisgruppen sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien, wobei in der Vergangenheit gelegentlich Verselbständigungstendenzen der Erzeugnisgruppen gegenüber den VVB auftraten. Von den Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten und Ministerien erhalten sie verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Fünfjahr- und Jahrespläne. Zur Durchführung und Organisation der Arbeit werden in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der Erzeugnisgruppen bestimmt. Die Leiter der Erzeugnisgruppen werden von den übergeordneten Organen berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gestellt. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen Mitgliedern der Erzeugnisgruppe. [S. 204]Der Leitbetrieb übernimmt die praktische Durchführung der allgemeinen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Anleitung. Er ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe. Die Organisationsstruktur der Erzeugnisgruppen ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren Leitbetriebe, Sekretäre, Erzeugnisgruppenräte als Mitgliedervollversammlungen sowie 6–10 Arbeitsgruppen. Letztere erarbeiten Entwürfe, organisieren und kontrollieren, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ hervorzuheben sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der Mitglieder. Die Erzeugnisgruppenräte haben gegenüber dem Direktor des Leitbetriebes an Bedeutung verloren. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen. Die Erzeugnisgruppen haben Kompetenzen vor allem beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie bei der Bilanzierung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der entweder branchenmäßig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften für das Verhältnis zwischen Kombinat und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Die Zusammenarbeit von Betrieben in Erzeugnisgruppen wird in Industriezweigen unterschiedlich intensiv betrieben; einige Industriezweige scheuen den zusätzlichen, hohen Leitungsaufwand dieser Organisationsform. B. Kooperationsverbände (gelegentlich auch K.-Ketten genannt) bezeichnen eine seit Anfang des Jahres 1966 in einigen Industriezweigen eingeführte neue organisatorische Zusammenfassung von Industriebetrieben, die an der Fertigung bestimmter Enderzeugnisse beteiligt sind. K.-Verbände sind vertikale Zusammenfassungen, da sie Betriebe verschiedener Produktionsstufen enthalten. Sie werden gebildet, um den komplexen Produktionsprozeß von den Grund- und Hilfsstoffen über die zahlreichen Zwischenstufen und Zwischenerzeugnisse bis zum Absatz der Enderzeugnisse mit dem Ziel zusammenzufassen, das Zusammenwirken aller Stufen und Beteiligten reibungsloser und damit effektiver zu gestalten. Diese K. wird als „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ zwischen Finalproduzenten und wichtigen Zulieferbetrieben bezeichnet. Durch Arbeitsteilung und Koordination lassen sich [S. 205]so Konzentrationseffekte erzielen, ohne daß die Betriebe fusionieren müßten. Verbreitet sind K.-Verbände zwischen Endproduzenten und Zulieferbetrieben in Branchen, die strukturpolitisch bedeutsam sind und in denen der Endproduzent das Fertigungsprogramm der Zulieferindustrie stark beeinflußt, z.B. im Großmaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau; Schiffbau) und in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie. Die Zusammenarbeit wird in K.-Verträgen und -Statuten fixiert und von K.-Räten oder Bevollmächtigten-Tagungen in Arbeitspläne umgesetzt. Die Fachdirektorate der beteiligten Betriebe sind in Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Marktforschung, der Forschung und Entwicklung, der Rationalisierung, der Preisbildung u.a. befassen, vertreten. K.-Verbände sind häufig Vorläufer derjenigen Kombinate, die mit Zulieferern und Absatzorganisationen einen vertikalen Zusammenschluß eingegangen sind, und haben deshalb nach der letzten Kombinatsbildungsphase Ende der 70er Jahre an Bedeutung verloren. C. Kooperationsgemeinschaften stellen im Gegensatz zu den K.-Verbänden horizontale Zusammenfassungen von Betrieben mit gleichen oder ähnlichen Produktionsprogrammen dar. K.-Gemeinschaften und Erzeugnisgruppen überschneiden sich im Aufbau und Ablauf. Während das Gründungsmotiv der K.-Gemeinschaften vor allem bei der effizienteren Lösung „gemeinschaftlicher Aufgaben“ liegt, sind Erzeugnisgruppen primär Bestandteil und Instrument der „zweigmäßigen Leitung“ der Industrie, die unnötige Parallelentwicklungen und -produktionen verhindern soll. Die K. erstreckt sich vor allem auf die Abstimmung der Sortimente und auf die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben, z.B. der Forschung, Produktion (Aufbau zentraler Fertigungen), Lagerhaltung, Werbung und Marktforschung. Die beteiligten Betriebe behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit; auch die Unterstellungsverhältnisse verändern sich nicht. Innerhalb der K.-Gemeinschaft übernimmt ein größerer VEB bzw. ein größeres Kombinat die Funktion eines Leitbetriebes (ohne direkte Weisungsbefugnis). Entscheidungen fällt ein die Mitgliederbetriebe repräsentierender Rat im Rahmen der Planfestlegungen und vertraglichen Verpflichtungen. Auch die K.-Gemeinschaften haben durch die Kombinatsbildungen 1978–1981 an Bedeutung verloren. Dies gilt weniger für territoriale Gemeinschaften, die sich aus der Nähe der Standorte oder aus der gemeinsamen Nutzung territorialer Ressourcen ergeben. In ihnen schließen sich Betriebe, z.B. des lokalen Transport-, Reparatur- und Energiewesens, des Bildungssystems und des Gesundheitswesens, mit benachbarten Standorten zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen der Materialbeschaffung sowie der Infrastruktur zusammen. D. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit zwischen Betrieben wird unter den K.-Partnern mit dem Ziel organisiert, wirtschaftliche und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. E. Internationale Kooperation erfaßt vor allem sozialistische Länder. Seit Abschluß eines gemeinsamen langfristigen Aktionsprogramms der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Jahre 1971 („Komplexprogramm“) hat die internationale wirtschaftliche und Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des RGW und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und G

Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das,…

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Betriebsräte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits im Sommer 1945 bildeten sich in vielen Betrieben der SBZ B., die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. 4. 1946 eine für alle Besatzungszonen geltende rechtliche Grundlage erhielten. Die vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) am 25./26. 11. 1948 in Bitterfeld gefaßten Beschlüsse verfügten die Auflösung aller B. in Betrieben, in denen über 80 v.H. der Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder waren, zugunsten der Leitungen der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO). Damit wurden Interessenvertretung und Mitwirkungsrechte der Belegschaften unmittelbar in den sich zur marxistisch-leninistischen Massenorganisation entwickelnden FDGB eingebunden und eine Voraussetzung für die Einführung einer am sowjetischen Vorbild orientierten Planwirtschaft sowie der damit verbundenen Formen der Arbeitsorganisation geschaffen. Das Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 sah demzufolge nur noch die BGL als „Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Betrieb“ vor (§ 6). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212 Betriebskollektivvertrag (BKV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsschulen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits im Sommer 1945 bildeten sich in vielen Betrieben der SBZ B., die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. 4. 1946 eine für alle Besatzungszonen geltende rechtliche Grundlage erhielten. Die vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) am 25./26. 11. 1948 in Bitterfeld gefaßten Beschlüsse verfügten die Auflösung aller B. in Betrieben, in denen über 80 v.H. der Beschäftigten…

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Bewaffnete Kräfte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 220]Im Sprachgebrauch der SED als „Bewaffnete Organe der DDR“ bezeichnet. Da die DDR zur zahlenmäßigen Stärke ihrer BK. selbst kaum Angaben veröffentlicht, beruhen die im Westen im Umlauf befindlichen Zahlen zum größten Teil auf Schätzungen und weichen nicht selten voneinander ab. Die im folgenden genannten Zahlenangaben sind — soweit möglich — dem Jahrbuch Military Balance, International Institut for Strategic Studies, London 1983/84 (MB) bzw. dem Buch von Ullrich Rühmland: NVA in Stichworten, 6. Aufl., Bonn 1983 (UR) entnommen. Eventuelle Abweichungen von den in den einzelnen Stichwortartikeln verwendeten Zahlen sind auf die Benutzung anderer Quellen bzw. Schätzungen zurückzuführen. Zu den BK. sind zu rechnen: Die Nationale Volksarmee (NVA) einschl. der Grenztruppen der DDR (48.000) rd. 215.000, darunter 92.000 Wehrpflichtige (MB); die Kampfgruppen rd. 350.000 (MB); die Deutsche Volkspolizei (DVP) rd. 73.000; die VP-Bereitschaften rd. 18.000 (UR); das Wachregiment des Ministeriums für Staatssicherheit ca. 4.500 (UR); die Transportpolizei ca. 8.500 (UR). Für den Fall der Mobilmachung müßten noch rd. 350.000 (MB) Reservisten der NVA zu den BK. hinzugezählt werden. Daneben gibt es kasernierte Einheiten der Zivilverteidigung und bewaffnetes Personal des Betriebsschutzes und des Zollwesens, über deren Stärke keine verläßlichen Angaben gemacht werden können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewährung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 220]Im Sprachgebrauch der SED als „Bewaffnete Organe der DDR“ bezeichnet. Da die DDR zur zahlenmäßigen Stärke ihrer BK. selbst kaum Angaben veröffentlicht, beruhen die im Westen im Umlauf befindlichen Zahlen zum größten Teil auf Schätzungen und weichen nicht selten voneinander ab. Die im folgenden genannten Zahlenangaben sind — soweit möglich — dem Jahrbuch Military Balance, International Institut for…

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Bezirksgeleitete Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet, sie sind also — wie es in der DDR heißt — „doppelt unterstellt“. Bis zur Umwandlung der halbstaatlichen Industriebetriebe und der industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks in volkseigene Industriebetriebe im Jahre 1972 unterstanden diese ebenfalls den Bezirkswirtschaftsräten. Die BI. umfaßt vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe, von denen über die Hälfte in den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig konzentriert ist. Mitte der 60er Jahre wurden ca. 85 v.H. aller Industriebetriebe, die allerdings nur mit 30 v.H. an der industriellen Bruttoproduktion beteiligt waren, bezirksgeleitet. Durch Zentralisierungsmaßnahmen und andere organisatorische Veränderungen auf dem Industriesektor hat der Anteil der BI. an der industriellen Warenproduktion in den vergangenen Jahren ständig abgenommen. Ende 1981 waren in 93 bezirksgeleiteten Kombinaten (ohne Dienstleistungskombinate) 1100 Betriebe mit rd. 180.000 Beschäftigten zusammengefaßt. Einschließlich der örtlichen Betriebe erwirtschaftete die BI. 16 v.H. der industriellen Warenproduktion. Erhebliche Bedeutung hat die BI. für die Versorgung der Bevölkerung, viele ihrer Produkte werden jedoch exportiert. In den nachfolgend aufgeführten Produktionsrichtungen sind fast alle Volkseigenen Betriebe bezirksgeleitet: Möbel und Polsterwaren, Musikinstrumente, Spielwaren, Sportwaren, Pelz- und Lederbekleidung, Fleischverarbeitung, Süßwaren, Spirituosen und andere Zweige der Lebensmittelproduktion. Durch die sog. Erzeugnisgruppenarbeit (Erzeugnisgruppen) sind die Betriebe der BI. mit der Zentralgeleiteten Industrie verbunden. Unter dem Terminus Erzeugnisgruppenarbeit wird in der DDR die Zusammenarbeit zwischen gleiche oder ähnliche Erzeugnisse produzierenden Industriebetrieben gleicher oder unterschiedlicher Unterstellungs- und Eigentumsverhältnisse unter Führung eines Kombinats verstanden. Damit pro[S. 223]fitiert die BI. vor allem in der Forschung und Entwicklung, die sie nicht allein betreiben kann, von den Erkenntnissen größerer Industrieeinheiten. Industrie, IV., B. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 222–223 Bezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksparteiorganisationen der SED

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und…

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Ausschuß für deutsche Einheit (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine auf Beschluß des Ministerrates am 7. 1. 1954 gebildete zentrale Regierungsdienststelle zur politisch-publizistischen Unterstützung der Deutschlandpolitik der SED. Der AfdE. versuchte erfolglos, Kontakte zum Kuratorium „Unteilbares Deutschland“ in Bonn herzustellen. Zu seinen Tagungen lud er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein, die mit der SED sympathisierten. Der AfdE. publizierte Dokumentationen und andere Schriften, in denen die politische und gesellschaftliche Entwicklung des westlichen Deutschlands heftig kritisiert wurde. Seine letzte bekanntgewordene Initiative bestand am 30. 8. 1965 in der Vorlage von „Vorschlägen für demokratische Veränderungen in Westdeutschland“. Erster Vorsitzender des AfdE. war von 1954 bis zu seinem Tod 1960 der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, Dr. Hans Loch (LDPD). Ihm folgte Dr. Max Suhrbier (LDPD). Als Sekretäre des AfdE. — im Range eines Staatssekretärs — fungierten bis April 1955 Prof. Albert Norden (SED), anschließend Dr. W. Gir[S. 104]nus (SED) und schließlich ab Mai 1958 A. Deter (SED). Nachdem bereits Anfang 1963 ein Teil der Aufgaben des AfdE. auf das „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland“ übertragen worden war, erlosch die Tätigkeit des AfdE. nach der Bildung des Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen (Staatssekretariat für westdeutsche Fragen) im Dezember 1965, ohne daß seine formelle Auflösung mitgeteilt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103–104 Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelsbetriebe (AHB)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine auf Beschluß des Ministerrates am 7. 1. 1954 gebildete zentrale Regierungsdienststelle zur politisch-publizistischen Unterstützung der Deutschlandpolitik der SED. Der AfdE. versuchte erfolglos, Kontakte zum Kuratorium „Unteilbares Deutschland“ in Bonn herzustellen. Zu seinen Tagungen lud er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein, die mit der SED sympathisierten. Der AfdE. publizierte Dokumentationen und…

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B. Berufe mit Fachschulausbildung

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz kommunal orientierter Polikliniken und Ambulatorien (Befehl Nr. 272) und die „Hygiene-Inspektion“ in jedem Kreis und Bezirk und im Ministerium für Gesundheitswesen mit bezirklichen Hygiene-Instituten. In der Folgezeit wurde die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in eigener Praxis unmöglich gemacht und die „Staatliche Arzt-(Zahnarzt-)praxis“ für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der größeren Städte eingeführt. Die nichtakademischen Berufe des G. wurden in ein schematisches System der „Mittleren medizinischen Berufe“ mit Ausbildung in Unter-, Mittel- und Oberstufe Medizinischer Schulen und der „Medizinischen Hilfsberufe“ mit Lehrausbildung gebracht und der „Arzthelfer“ nach dem Muster des sowjetrussischen Feldschers eingeführt. Die Einrichtungen wurden in den Kreisen als „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ organisatorisch verbunden; diese und die nachgeordneten Einrichtungen erhielten fest abgegrenzte „Versorgungsbereiche“. Ihre Arbeit wurde, sowjetrussischem Vorbild folgend, nach dem „Dispensaire-Prinzip“ in Zusammenfassung von Prävention („Prophylaxe“), Diagnostik, Therapie und Nachsorge („Metaphylaxe“) für wichtige Krankheitsgruppen aufgegliedert. Fast alle diese Elemente bestehen noch jetzt. Aber von 1971 an (VIII. Parteitag der SED) ist die Bindung an das sowjetrussische Vorbild in vorsichtigen Schritten gelockert worden. Seit 1975 sind fast alle Rechtsvorschriften des G. in Gesetzen, Verordnungen, Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen ersetzt oder neu gefaßt worden. Die offizielle Begründung, man habe aus den Erfahrungen der Anfangszeit Folgerungen gezogen, deutet die Gründe nur an: Aufgabe war, ohne Preisgabe von Grundpositionen den Erwartungen der Bevölkerung sehr viel stärker zu genügen als zuvor. Das betrifft besonders die persönliche Wahl des Arztes und die personale Kontinuität der Behandlung, aber auch scheinbare Äußerlichkeiten wie den Doktortitel der Ärzte, das Abgehen von dem starren Schematismus in der Organisation und in der beruflichen Gliederung der Beschäftigten der medizinischen Versorgung, die Arzneimittelversorgung u.v.a. B. Die Ordnung der Aufgaben Hauptaufgabe des G. ist, der Stellung der Arbeit im Historischen Materialismus entsprechend (Marxismus-Leninismus), die Erhaltung und Sicherung der menschlichen Arbeitskraft und ihre Wiederherstellung bei Beeinträchtigungen. Darauf sind die Funktionen aller Einrichtungen bezogen. Aus der Erfahrung früherer Jahrzehnte, daß Risiken für die Arbeitskraft vor allem aus der industriellen Produktionsweise erwachsen, folgt, daß „Prophylaxe“, Behandlung und „Metaphylaxe“ ihren wichtigsten Ort im Produktionsbetrieb haben müssen; dabei soll der „Werktätige“ auch bei beeinträchtigter Arbeitskraft nicht länger und nicht weiter von der Arbeit ferngehalten werden, als bei Vermeidung von Nachteilen für die volle Wiederherstellung geboten ist. Erst und nur wenn diese Wiederherstellung selbst durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich ist, treten andere gesellschaftliche Einrichtungen in Funktion (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Schutz der Arbeitskraft wird auch denjenigen zuteil, die an der industriellen Produktion nur mittelbar (als Familienangehörige) oder nicht beteiligt sind, also den Mitgliedern der Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollektive (Rechtsanwaltschaft), den Gewerbetreibenden, den Selbständigen und Angehörigen Freier Berufe, diesen Gruppen allerdings in deutlich geringerem Ausmaß (Staatliche Versicherung). Die gleichen Grundsätze gelten für die Entwicklung und Sicherung der künftigen Arbeitskraft in der vorgeburtlichen Lebensphase und im Kindes- und Jugendalter. G. und Sozialwesen stehen in Staat, Bezirk und Kreis unter je der gleichen Leitung. Das ist ideolo[S. 558]gisch konsequent: Aufgabe ist zum einen die staatliche Sorge für diejenigen, deren Vermögen zur Erfüllung der Pflicht jedes Bürgers, nach seinen Kräften am „Aufbau des Sozialismus“ mitzuwirken, durch Krankheit gefährdet oder vorübergehend aufgehoben ist. Hier geht es um die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Arbeitsvermögens. Zum anderen aber ist Aufgabe, für diejenigen zu sorgen, die noch nicht arbeiten können und noch nicht dafür erzogen werden, für diejenigen, die dauernd nicht arbeiten können und in der Vergangenheit nicht oder nicht genügend gearbeitet haben, und für diejenigen, die nicht durch Arbeit für sich selbst sorgen können und zudem auf Pflege o. ä. angewiesen sind. Einkommensleistungen aufgrund früherer Arbeit hingegen (Krankengeld und Renten) sind Solidarleistungen der Arbeitenden über den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) (Sozialfürsorge). C. Gliederung, Leitung und Kontrolle Das G. ist staatlich organisiert. Träger seiner Einrichtungen sind, eine Anzahl „zentral geleiteter“ Einrichtungen und die Hochschulkliniken ausgenommen, die Staatsorgane auf Kreis- und Bezirksebene. Diese stellen auch das Personal. Von der Spitze im Ministerium für Gesundheitswesen (MinGes) über die Bezirke bis hinab in die Land- und Stadtkreise durchgängig ist das G. gegliedert in Medizinische Betreuung der Bevölkerung, Versorgung mit Arzneimitteln und medizintechnischen Erzeugnissen und schließlich Hygiene-Aufsicht. Als verbindende Elemente zwischen diesen Säulen wirken in den Leitungsebenen der Bezirke und Kreise die Planung, das Materialwesen und das Personalwesen („Kaderwesen“) der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen (Abt.GSw) unter der Leitung des Bezirks- bzw. Kreisarztes. Die Finanzierung des G. erfolgt über den Staatshaushalt. Dabei werden materielle und finanzielle Leistungen gegenüber dem Bürger wie medizinische Betreuung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld oder Schwangerschafts- und Wochengeld aus dem zweckgebundenen Sonderfonds „Sozialversicherung“ beglichen (Gesamtausgaben dieses Fonds einschl. Renten 1982: 30,5 Mrd. Mark). Die Betriebskosten der verschiedenen Einrichtungen des G. werden unter dem Titel „Gesundheits- und Sozialwesen“ geführt (Gesamtausgaben 1982: rd. 11 Mrd. Mark). Da die Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen und der Betriebe über die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. die Staatliche Versicherung der DDR nur einen Teil dieser Summen ausmachen (1982: rd. 16,2 Mrd. Mark), wird der größte Teil dieser Ausgaben durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt (Konsumtion, Gesellschaftliche; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Medizinische Betreuung der Bevölkerung umfaßt den Sektor der ambulanten Betreuung mit den Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und der „territorialen Organisation der ambulanten Betreuung“ sowie den „Sektor der stationären Betreuung“, das Krankenhauswesen. Auf der Kreisebene, also in jedem der 189 Land- und 27 Stadtkreise wie in den 9 Stadtbezirken von Berlin (Ost) sind diese Sektoren administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises (bzw. der Stadt)“, wahlweise auch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches Zentrum des Kreises“, geleitet von einem Ärztlichen Direktor. Die Führung der Sektoren, die in sich hierarchisch gestuft sind, hat je eine „Leiteinrichtung“, nämlich die Arbeitshygiene-Inspektion oder „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, die Kreispoliklinik und das Kreiskrankenhaus. Die früher als Fachaufsicht gemeinte Leitfunktion ist in allen Zweigen längst zurückgenommen auf eine meist vorsichtig gehandhabte „Anleitung“. In die therapeutischen Entscheidungen mischen die übergeordneten Organe sich allenfalls beratend ein. Die Hygiene-Aufsicht ist ebenso gestaffelt. Als Folge der Konzentration des mikrobiologischen Sachverstandes bei den Bezirks-Hygieneinstituten ist die Funktion der Hygiene-Inspektion der Kreise im wesentlichen beschränkt auf die Aufsicht in der Orts-, Lebensmittel- und Ernährungshygiene, das Impfwesen und die Mitwirkung in der Gesundheitserziehung. Arzneimittelwesen und Versorgung mit medizin-technischen Erzeugnissen hat im Zuge der „sozialistischen Rationalisierung“ eine sehr straffe Organisation erhalten und der Abt.GSw im Kreis mit dem „Kreisapotheker“ (oder „Direktor für Pharmazie“) nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten belassen. In den 14 Bezirken und in Berlin (Ost) ist die organisatorische Gliederung die gleiche. Die Funktionen aber sind in der Hauptsache auf „Anleitung“ zur Umsetzung von Weisungen des MinGes beschränkt. Das Ministerium führt dieser Gliederung entsprechende Hauptabteilungen. Neben diesem Staatlichen G. im engeren Sinne gibt es Medizinische Dienste (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee (NVA), der Deutschen Volkspolizei (DVP) und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen), und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem Staatlichen G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. Eine Sonderstellung hat der Industriezweig Wismut (Uranbergbau) mit einem eigenen „G. Wismut“. [S. 559]Die gesundheitspolitische Willensbildung und Steuerung liegt beim Politbüro des ZK der SED und bei der Abteilung Gesundheitspolitik des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED unter der Leitung des Mediziners Prof. Dr. Karl Seidel. Im Politbüro ist Prof. Kurt Hager zuständig. Der Minister für G., Prof. Ludwig Mecklinger, ist Kandidat des ZK. Kontrollorgan für das gesamte G. ist die „Inspektion Gesundheits- und Sozialwesen beim Komitee der Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI)“. Das Netz ihrer Überwachung im Auftrag sowohl des ZK der SED wie des Ministerrates erstreckt sich in alle Einrichtungen des G. II. Die Einrichtungen der Medizinischen Versorgung A. Das Betriebsgesundheitswesen Die Aufgaben des „Betriebsgesundheitsschutzes“ gehen über die der Betriebsärzte nach dem Betriebsärzte-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1973 weit hinaus. Die Rechtsvorschriften sind 1978 neu gefaßt worden (VO über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. 1. 1978 — GBl. I, S. 61 — mit mehreren DB). Danach obliegen dem Betriebsgesundheitswesen (B.) neben medizinischer Betreuung der Beschäftigten die arbeitsmedizinische Betreuung und die arbeitshygienische Beratung sowie die Mitwirkung bei der Hygiene der Betriebe und bei der Gesundheitserziehung (Nationales Komitee für Gesundheitserziehung). Die medizinische Betreuung geht über die im territorialen System nicht hinaus. Als besonders wichtig angesehen wird von den staatlichen Organen die Mitwirkung der Ärzte in den Ärzteberatungskommissionen (Arbeitsbefreiung), wo ihre Kenntnis der Arbeitsplätze für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit naturgemäß besonders hilfreich ist. Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören neben den allgemeinen Vorsorge- und Überwachungsuntersuchungen einschl. Berufsberatung und Überwachung der Jugendlichen (Arbeitshygiene) die Dispensairebetreuung in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenalter, bei besonderen Arbeitsbeanspruchungen und bei beeinträchtigtem Gesundheitszustand, die Einflußnahme auf einen gesundheits- und leistungsgerechten Einsatz der Werktätigen, zumal der Schwangeren und der stillenden Mütter, die Mitwirkung bei der Rehabilitation, bei der Einrichtung geschützter Arbeitsplätze und bei der Vergabe von Kuren. Die arbeitshygienische Beratung gilt den Betriebsleitern in bezug auf die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitsmittel und -verfahren. Welche Einrichtungen vorzuhalten sind, bestimmt sich nach der Zahl der Beschäftigten jedes Betriebes. Dabei werden 2 „Kategorien“ unterschieden: Kategorie~I umfaßt Betriebe der Industrie, des Bau- und Verkehrswesens sowie der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mit industriemäßiger Produktionsform, Kategorie II alle anderen Betriebe sowie die Hoch- und Fachschulen mitsamt den Studierenden. Richtwerte sind (Kategorie II in Klammern) für Poliklinik: mehr als 4.000 (10.000) Beschäftigte, Betriebsambulatorium: über 2.000 bis zu 4.000 (3.000 bis 10.000), Arzt-Sanitätsstelle: 500 bis 2.000 (1000 bis 3.000), Schwestern-Sanitätsstelle: 200 bis 500 (500 bis 1000) Beschäftigte. Betriebe unterhalb der letztgenannten Mindestzahlen haben Sanitätsstuben für die Erste Hilfe zu unterhalten. Betriebspolikliniken sollen Arbeitsbereiche führen für 1. Allgemeinmedizin und Innere Medizin; 2. Arbeitsmedizinische Leistungs- und Funktionsdiagnostik; 3. Arbeitshygiene, -physiologie und -psychologie; 4. Unfallchirurgie; 5. Labor- und Röntgendiagnostik; 6. Physio- und Arbeitstherapie sowie 7. Allgemeine Stomatologie (Zahnmedizin); weitere Fachbereiche sind nach den betriebsspezifischen und territorialen Erfordernissen einzurichten. Die Leitung hat ein Ärztl. Direktor, der als Facharzt für Arbeitshygiene qualifiziert sein oder die Staatl. Anerkennung als Betriebsarzt besitzen soll. Betriebsambulatorien umfassen die gleichen Arbeitsbereiche ohne 2. und 4. und ohne Röntgendiagnostik bei gleichen Anforderungen an die Qualifikation des Leiters. Arzt-Sanitätsstellen haben ein oder zwei „ärztliche Arbeitsplätze“, die gewöhnlich in Teilzeit-Tätigkeit besetzt sind. Für die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung sind „Betriebsbereichsärzte“ (für je 2.000/2.500 Beschäftigte), Fachärzte für Arbeitshygiene (für je 8.000 bis 12.000) und Arbeitshygiene-Ingenieure oder -Inspektoren (für je 5.000 bis 10.000 Beschäftigte) vorgeschrieben. Eine Einrichtung kann die Aufgaben des B. für mehrere Betriebe wahrnehmen. Damit soll bewirkt werden, daß die arbeitsmedizinische Betreuung auch kleinere Betriebe erreicht. Sie ist so über die „Stammbetriebe“ der Einrichtungen mit 38,1 v.H. aller Beschäftigten (ohne Verkehrswesen) hinaus auf 21,1 v.H. in Klein- und Mittelbetrieben erstreckt worden. 8,5 v.H. aller Werktätigen (einschl. Mitgliedern von Produktionsgenossenschaften) werden von ambulanten Einrichtungen außerhalb des B. betreut, so daß insgesamt 70,4 v.H. aller Werktätigen als arbeitsmedizinisch betreut gelten. Jedoch ist die Versorgung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen) weit zurückgeblieben, obgleich die Arbeitsbedingungen sie dringend geboten erscheinen lassen. Sie wird, soweit überhaupt, von Ärzten der Staatlichen Arztpraxen, meist ohne zulängliche Qualifikation, in Nebentätigkeit besorgt. [S. 560]Bestand (1982 — ohne Einrichtungen der besonderen Medizinischen Dienste): 130 Betriebspolikliniken (BPKl.), 319 Betriebsambulatorien (BAmb), 2.011 Arzt-Sanitätsstellen (ASSt.) und 1371 Schwestern-Sanitätsstellen (SchwSSt.) mit insgesamt 20.700 Mitarbeitern, darunter 2.760 vollbeschäftigten Ärzten und 860 Zahnärzten. Die Inanspruchnahme der Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung ist vergleichsweise gering. Sie betrug 1979 13,4 v.H. aller Arztkontakte in staatlichen Einrichtungen und ist am höchsten je Arzt in den ASSt.; in diesen ist eine individuelle Beziehung am leichtesten zu erreichen. „Anleitung und Kontrolle“ der Einrichtungen wird durchgängig vom MinGes bis zu den Kreisen für die medizinische Versorgung einerseits, die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung andererseits getrennt wahrgenommen. Nicht jeder Kreis hat eine Arbeitshygiene-Inspektion; ihre Aufgabe kann der eines benachbarten Kreises übertragen werden. Der Leiter einer BPKl. ist dem Kreisarzt direkt oder dem Leiter der größten BPKl. im Kreis unterstellt, die Leiter der übrigen Einrichtungen des B. jedenfalls dem der größten BPKl. Im Betrieb sind die Betriebsärzte bzw. die Leiter der Einrichtungen dem Betriebsleiter unmittelbar zugeordnet, also von der Kaderleitung formal unabhängig. Einrichtung und Verbrauchsmaterial hat der Betrieb zu stellen. Das Personal stellt und bezahlt die Abt. GSw des Kreises. Auf einheitliche Lenkung des B. kann in einem durchgängig zentral gesteuerten G. nicht verzichtet werden. Sie bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben des B. in der medizinischen Betreuung verlangen nach Koordination mit dem territorialen System; die arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschafts- bzw. Industriebereiche (Branchen). Sie verlangen nach zentraler Steuerung in jedem von diesen. Der Versuch des MinGes, branchenspezifische „Leiteinrichtungen“ zu schaffen, ist unter dem Widerstand der Fachminister und der Kombinate reduziert worden auf Arbeitshygienische Zentren und Beratungsstellen, die — nach Vereinbarungen des MinGes mit den anderen zentralen staatlichen Organen — bei ausgewählten BPKl. arbeitsmedizinisch wichtiger Branchen eingerichtet worden sind. 1983 bestanden 8 Arbeitshygienische Zentren (für Bauwesen, Chemische Industrie, Energiewirtschaft, Erzbergbau, G., Landwirtschaft, Polygraphie und Verlagswesen sowie einige Dienstleistungsbereiche). Fachlich leitendes Institut ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) in Berlin-Lichtenberg. B. Das territoriale System der ambulanten Betreuung („Versorgung im Wohnbereich“) Die ambulante fachärztliche Versorgung ist frühzeitig in Polikliniken und Ambulatorien zentralisiert worden und ist das geblieben. Demgemäß ist deren Zahl im wesentlichen abhängig vom Bedarf an Fachärzten in geeigneter Verteilung. In Polikliniken (PKl.) sind die Fachärzte mindestens der Grunddisziplinen tätig (Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde), dazu Zahnärzte und meist auch die Fachärzte der übrigen wichtigen Fachgebiete (Augen- und HNO-Heilkunde, Orthopädie, Psychiatrie, Urologie), wenn auch oft nur in Teilzeit neben stationärer Arbeit im Krankenhaus. Seit 1971 sind überall „Fachärzte für Allgemeinmedizin“ hinzugetreten. In Ambulatorien (Amb.) sind oft nur die Grunddisziplinen und die Zahnheilkunde vertreten; viele der Fachärzte kommen stundenweise aus einer PKl. Allgemeinärzte (Fachärzte für Allgemeinmedizin) waren in den Amb. stets tätig. — PKl. haben ihren Standort regelmäßig in der Kreisstadt als „Kreispoliklinik“, daneben auch in Stadtteilen der Großstädte und in den größeren Städten der Landkreise, Amb. in den übrigen Grundzentren. Viele PKl. und Amb. sind organisatorisch mit einem Krankenhaus verbunden, zumal mit dem Kreiskrankenhaus („Einheit PKl./Krankenhaus“). In den dünner besiedelten Gebieten liegt die allgemeinärztliche Versorgung bei Staatlichen Arztpraxen (StAPr.), die zahnärztliche bei Staatlichen Zahnarztpraxen (StZAPr.). Das waren anfangs verwaiste Praxen von Landärzten. Im Zuge starker Vermehrung seit 1970 und der Besetzung vieler StAPr. und StZAPr. mit mehreren Ärzten bzw. Zahnärzten sind die früheren Arzthäuser dafür voll in Anspruch genommen, einzelne auch neu gebaut worden. Oft haben StAPr. und StZAPr. ihren Sitz im gleichen Hause, zudem (oder nahe daran) auch Gemeindeschwester und Hebamme. So sind kleine „Gesundheitszentren“ entstanden. Die Realisierung des Beschlusses des VIII. Parteitages der SED (1971) über die Einführung der Freien Arztwahl für alle Bürger unter Auflösung der Arztbereiche hat zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen in den PKl. und Amb. geführt. Zwar gilt die Freie Arztwahl im allgemeinen nur für die allgemeinärztliche und die zahnärztliche Versorgung (für die fachärztliche nur, wenn an einer Einrichtung das gleiche Fachgebiet mehrfach vertreten ist). Aber die Fachärzte für Allgemeinmedizin sind gehalten, Hausbesuche bei ihren Patienten selbst zu leisten und die etwa erforderliche fachärztliche Diagnostik und Behandlung zu koordinieren. So ist der Bedarf an Allgemeinärzten stark gestiegen. Die Weiterbildung der Ärzte wird entsprechend gesteuert. Zudem gebietet das Streben nach erhöhter Effizienz in der Industrie, daß die Beschäftigten möglichst wenig Arbeitszeit durch Arztbesuche und medizinische Behandlung verlieren. Mehr und mehr werden deshalb ambulante Einrichtungen veranlaßt, ihre Öffnungszeiten weit über die gewöhnliche Tagesar[S. 561]beitszeit hinaus auf etwa 12 Stunden täglich und auch auf den Samstag zu erstrecken. Der demzufolge wechselnde Dienstplan der Ärzte macht freilich die Freie Arztwahl für Werktätige weitgehend illusorisch. Bestand (1982): 336 PKl., davon 129 in organisatorischer Verbindung mit einem Krankenhaus, und daneben 111 PKl. der Hochschulen, 652 Amb., davon 24 bei Krankenhäusern, 1631 StAPr. und 932 StZAPr. Außerdem gibt es 5.348 Gemeindeschwesternstationen und noch 114 kirchliche Gemeindepflegestationen (Kirchen). Tätig sind in den ambulanten Einrichtungen (1982): 14.711 Ärzte in Voll- und 2.617 in Zusatz- oder Teilzeitbeschäftigung, gezählt in „Vollbeschäftigungseinheiten“ = VbE), d.i. 1 Arzt (VbE) auf 930 Einwohner (Bundesrepublik: 1 Kassenarzt auf 963 Einw.). Behandelt wurden (einschl. Betriebseinrichtungen) 66.458.300 Neuzugänge (4 Fälle pro Einw. und Jahr — Bundesrepublik 3,7 pro Versicherten) mit 15.154.0.600 „Konsultationen“ (Arztkontakten), d. s. 2,3 Kontakte je Fall (Bundesrepublik: rd. 2,5). Von den Arztkontakten lagen 49,2 v.H. in PKl., 19,2 v.H. in Amb. und 14,5 v.H. in StAPr. 46,7 v.H. aller Neuzugänge wurden von Fachärzten für Allgemeinmedizin versorgt. C. Das Dispensaire-Prinzip Alle Ärzte im territorialen wie im betrieblichen Zweig der ambulanten Versorgung sollen nach dem Dispensaire-Prinzip arbeiten. Dispensaires waren ursprünglich fachspezifische Untersuchungs- und Beratungsstellen mit gesundheitsfürsorgerischer Aufgabe. Semaško hatte sie 1918 bei seiner Rückkehr aus der französischen Emigration nach Moskau gebracht, die Sowjet. Militäradministration hat sie nach dem II. Weltkrieg als Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungsstellen in die damalige SBZ eingeführt. Das Prinzip planmäßiger Zusammenfassung von Prävention und Früherkennungsuntersuchungen mit Diagnostik, Behandlung und Nachsorge ist später auf viele chronische Krankheiten erstreckt worden (Krebs, Diabetes, Rheuma, Kreislauf, Niere u.a.). Heute besagt das Wort Dispensaire-Prinzip nicht mehr, als daß die Ärzte (in jüngerer Zeit auch Allgemeinärzte) für bestimmte Krankheiten eine Kartei der entsprechenden Kranken führen, in die auch die bekannt werdenden Risikoträger und die durch Früherkennung erfaßten Kranken eingefügt werden. Aufgabe ist die regelmäßige Untersuchung und Beratung nach Termin (zu dem säumige Kranke aufgefordert werden) zwecks kontinuierlicher Behandlung und Nachsorge. Ziel ist, die Kranken soweit wie möglich im Arbeitsprozeß zu halten bzw. dorthin (so früh wie möglich) zurückzuführen. Wenn auch die meisten dieser Kranken ohnehin auf Medikamentenverordnung angewiesen sind und dadurch zu regelmäßigem Arztbesuch veranlaßt werden, so läßt die systematische Arbeitsweise doch eine lückenlose Überwachung und Behandlung — auch in beschwerdefreien Zeiten — erreichen. D. Freiberuflich tätige Ärzte Mit der entschieden vorangetriebenen Errichtung und Förderung von staatlichen Behandlungseinrichtungen und mit der vollständigen Niederlassungssperre schien es um jedwede freiberufliche ärztliche und zahnärztliche Tätigkeit in der DDR geschehen. Die extrem hohe Zahl von Ärzten, die gegen 1961 hin Zuflucht in der Bundesrepublik suchten, zwang SED und MinGes zur Zurückhaltung, um Zeit für die vermehrte Ausbildung von Ärzten zu gewinnen. Nicht wenigen Ärzten wurde die freiberufliche Niederlassung bei Weiterführung der Tätigkeit in einer staatlichen Einrichtung gestattet, manchen sogar die „Hauptberufliche Tätigkeit in eigener Praxis“. Mit jährlich zwischen 1300 und 1800 Absolventen des Medizinstudiums war um 1970 das Planziel von 1 Arzt auf 1000 Einwohner erreicht. Schon von 1965 an waren Zahl und Besetzung der Polikliniken und Ambulatorien, mehr noch die Zahl der Staatlichen Arztpraxen stark gesteigert worden. Die Zahl der in eigener Praxis tätigen Ärzte war nach der Abriegelung gegen Westen Jahr für Jahr um etwa 5 v.H. und allmählich zunehmend zurückgegangen, teils durch vollen Übergang in staatliche Einrichtungen und durch Abwanderung, überwiegend aber durch Tod oder Übergang in den Ruhestand. Zwar wurden von der Statistik der DDR 1975 noch 1308 Ärzte und 1617 Zahnärzte „in eigener Niederlassung“ gezählt. Aber darin waren auch die enthalten, die überwiegend in einer staatlichen Einrichtung tätig waren. Nach Bereinigung sind (1982) noch 635 Ärzte und 854 Zahnärzte überwiegend freiberuflich tätig, d.i. je rund ein Fünftel der Zahl von 1960. Zwei Drittel der Ärzte sind als Allgemeinärzte tätig, knapp 10 v.H. als Augenärzte. Über die Einkommensverhältnisse dieser Ärzte und Zahnärzte ist Allgemeingültiges nicht bekannt. Sie leben im wesentlichen von den Pauschalsätzen pro Behandlungsfall, die die beiden Sozialversicherungen über gesonderte Abrechnungsstellen zahlen; von vielen wird eine Nebentätigkeit in einer staatlichen Einrichtung ausgeübt, zumeist als Betriebsarzt in einem Mittelbetrieb (ASSt). Doch mag, zumal bei Zahnärzten, die Eigentümlichkeit der Schattenwirtschaft im entwickelten Sozialismus auch manche Nebeneinnahme ermöglichen. E. Die stationäre Versorgung Krankenhäuser haben in der DDR (wie in allen hochindustrialisierten sozialistischen Ländern) eine breitere Funktion als in vielen westlichen Industrieländern — Folge der weitgehenden Einbeziehung der Frauen in die Erwerbstätigkeit, die häusliche Versorgung bettlägerig Kranker praktisch aus[S. 562]schließt. Eine „soziale Indikation“ zur stationären Behandlung ist ausdrücklich anerkannt, wenn auch an strenge Kriterien gebunden. Das führt zu erhöhtem Bedarf an Kapazitäten und zu längerer stationärer Behandlungsdauer. Im Sinne einer Funktionsdifferenzierung der Krankenhäuser wird unterschieden zwischen einer allgemeinen Versorgung in kleinen Krankenhäusern, die nur die Grunddisziplinen führen, einer spezialisierten Versorgung zumeist in Kreiskrankenhäusern, die höheren fachlichen Anforderungen in den Hauptfächern genügt und auch Nebenfächer umfassen kann, und einer hochspezialisierten Versorgung im Sinne der Hochleistungsmedizin aller Fachgebiete und Subspezialitäten, die einigen Bezirkskrankenhäusern und den Hochschulkliniken vorbehalten ist. Innere Organisation, Aufgabenverteilung der Berufsgruppen und Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind in der Rahmen-Krankenhausordnung (Neufassung vom 14. 11. 1979 — GBl. I 1980, S. 29 ff.) allgemeinverbindlich und sehr detailliert festgelegt, und zwar auch für die ambulanten Einrichtungen, gleichviel ob sie mit einem Krankenhaus organisatorisch verbunden sind oder nicht: Ihre Abschnitte A bis C enthalten die Grundregeln der ambulanten und stationären Versorgung als Funktionseinheit. Tatsächlich werden Kooperation der Ärzte verschiedener Einrichtungen und Kontinuität der Behandlung dadurch erreicht, daß bei Einweisung in stationäre Behandlung die ambulante Einrichtung ihre bisherigen Behandlungsunterlagen „leihweise“ zu übergeben hat und umgekehrt das Krankenhaus bei Entlassung „ein Exemplar der Epikrise (zusammenfassende Abschlußbeurteilung) mit Vorschlägen für die erforderliche Nach- oder Weiterbehandlung dem weiterbehandelnden Arzt mit den ausgeliehenen Unterlagen zu übergeben“ hat. Der Abschnitt D der Rahmen-Krankenhausordnung regelt in 12 Unterabschnitten Verantwortungsbereich, Aufgaben und Zusammenarbeit der Leitenden Kräfte im Krankenhaus selbst und ggf. in seiner Poliklinik (Ärztl. Direktor / Ökonomischer Direktor/ Abteilungsleiter / Stationsärzte / Ltd. Schwester / Stationsschwestern / Ltd. Medizintechn. Assistenten / Leiter der Hauswirtschaft/Leiter einer Abteilung im Bereich Ökonomie). Bestand (1982): 545 Krankenhäuser mit 171.280 Betten (102,6 Betten auf 10.000 Einw.), darunter für Akutkranke 123.252, d. s. 73,8 auf 10.000 Einw. (Bundesrepublik: 75,2), für Psychischkranke 33.000, für Orthopädie 5.683 und für Chronischkranke 4.005 Betten. 78 Krankenhäuser mit 11615 Betten werden von kirchlichen Trägern geführt (1951 waren es 99 Häuser mit 13.680 Betten), vorwiegend Anstalten für Psychischkranke und Behinderte sowie für Chronischkranke, für die Pflegekräfte außerhalb des kirchlichen Engagements vieler junger Menschen kaum zu finden sind. Behandelt wurden 1982 2.333.487 Akutkranke, d. s. 139,7 Zugänge je 1000 Einw. (Bundesrepublik: 157,8), mit 15,0 Tagen durchschnittlicher Behandlungsdauer (Bundesrepublik: 14,7). Die Bettenauslastung ist mit 72,3 v.H. niedrig (Bundesrepublik: 84,2 v.H.). In den Krankenhäusern für Akutkranke sind 10.886 Ärzte tätig, d. s. 214,4 Zugänge pro Arzt und Jahr (Bundesrepublik: 147,0). III. Erhaltung der Gesundheit und Nutzung beeinträchtigter Arbeitskraft A. Gesundheitserziehung und Krankheitsabwehr Die Bevölkerung zur Pflege der individuellen Gesundheit zu aktivieren, hat es im Lauf der Zeit vielerlei Ansätze gegeben. Sie haben wenig erbracht. Für eine gesundheitsförderliche Ernährung läßt die Versorgungslage keinen Raum. Für sportliche Aktivitäten (Sport) sind Bürger, die einen großen Teil der von Erwerbsarbeit freien Zeit den „gesellschaftlichen Organisationen“, kollektiven „Sonderschichten“ (Gesellschaftliche Tätigkeit) u.ä. unter strenger sozialer Kontrolle opfern müssen, kaum zu gewinnen, und Genußmittel — Tabakwaren und Alkoholika (Alkoholmißbrauch) — empfinden sie als Kompensation der Beanspruchungen, von der keine „Gesundheitserziehung“ sie abhalten kann. Jedenfalls aber zählt, wo Partei und Staat nahezu alles vorschreiben wollen, die individuelle Lebensweise zu dem Raum des Privaten, der von Fremdeinwirkungen freigehalten wird. Staatliche Stellen und gesellschaftliche Organisationen (Massenorganisationen) sind in den 70er Jahren mit Versuchen zur Einflußnahme recht zurückhaltend geworden. Die verbliebenen Aktivitäten, die sich vorwiegend Kindern und Jugendlichen zuwenden, sind zusammengefaßt im Nationalen Komitee für Gesundheitserziehung. Das Deutsche Hygienemuseum in Dresden liefert das belehrende Material und schult die Lehrkräfte. B. Schutz gegen Gesundheitsgefahren Weit stärker sind die Aktivitäten, die sich gegen bestimmte Gefahren für die Gesundheit und auf die Früherkennung von Krankheiten richten. Nach der Bedeutung des Arbeitsvermögens im marxistisch-leninistischen Verständnis sind hier an erster Stelle die Kuren der Sozialversicherung zu nennen, die der Erhaltung der Arbeitskraft dienen sollen. Sie sind indessen, da sie von den Kurkommissionen der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) vergeben werden, dem fachlichen Urteil der Sachkundigen zu weiten Teilen entzogen. Bemühungen um Früherkennung und Frühbehandlung bestimmter Krankheiten erhalten um so größeres Gewicht: Periodische Untersuchungen reichen vom vorge[S. 563]burtlichen Leben über die gesamte Kindheit und das Jugendalter bis ins Erwerbsleben (Mutterschutz; Fürsorge für Mutter und Kind; Arbeitshygiene). Jugendgesundheitsschutz beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich auf jedes Kind bis zum Ende des 3. Lebensjahres erstrecken soll, um die körperliche und geistige Entwicklung zu überwachen, Rachitisprophylaxe zu sichern und Infektionskrankheiten durch Impfungen zu verhüten. Bestand (1982): 9.920 Beratungsstellen mit mehr als 3,4 Mill. Beratungen; erfaßt wurden 97,8 v.H. der Geborenen des laufenden Jahrgangs, öfter als achtmal vorgestellt 69,8 v.H. Im Kindes- und Schulalter stützt sich der Jugendgesundheitsschutz auf die Krippen, Kindergärten und Schulen. In Krippen wurden 29,6 v.H. der Kinder nach Jahrgängen untersucht, im Vorschulalter 87,0 v.H., in den Reihenuntersuchungen der Schüler in Unter-, Mittel- und Oberstufe je rd. 98 v.H. Rd. 1,82 Mill. krankhafte Zustände wurden der Behandlung oder der Dispensaire-Überwachung zugeführt. Den Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung oder Beeinträchtigung des Seh- oder des Hörvermögens wird besondere Aufmerksamkeit zugewandt, damit auch sie — soweit möglich — dem Arbeitsleben zugeführt werden können. Sie werden (sofern nicht Brillenkorrektur genügt) registriert und in Dispensaire-Überwachung genommen. Für geistige Störungen bei Kindern und Jugendlichen besteht Meldepflicht. Erfaßt sind (1982) 151.485 Kinder und Jugendliche (3,75 v.H. dieser Altersgruppen). Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. -tätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebsgesundheitswesen über (s. #324#ii. II. A.; Arbeitshygiene). Bei der erwachsenen Bevölkerung geht die Krankheitsabwehr aus von der Bemühung um Früherkennung ausgewählter Krankheiten. Frauen haben oberhalb des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine alljährliche Untersuchung auf Krebs des Unterleibs und der Brustdrüse. Sie soll „in besonderer Organisation“ durchgeführt werden, also nicht beiläufig. Durchführung und Beteiligung sind sehr unterschiedlich. Früherkennung des Darmkrebses wird in einigen Bezirken versucht. Krebs ist meldepflichtig. Bei der Onkologischen Klinik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) in Berlin-Buch wird ein „Nationales Krebsregister“ geführt. In jedem Land- und Stadtkreis besteht eine „Betreuungsstelle für Geschwulstkranke“, die die Behandlungsabfolge und die Nachsorgeuntersuchungen überwacht, aber nicht selbst behandelt. Zur Früherkennung des Diabetes sind zahlreiche Aktionen unternommen worden. Auch er ist meldepflichtig, desgleichen Krankheiten des Rheumatischen Formenkreises. Für beides wird die Behandlung nach dem Dispensaire-Prinzip geführt. Koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt sind Gegenstand der Sekundär- und Tertiärprävention und der Nachsorge, gleichfalls nach dem Dispensaire-Prinzip, jedoch ohne Meldepflicht. Aufgebaut wird ein „Nationalprogramm gegen Herz- und Kreislaufkrankheiten“ mit Schwerpunkt in der Früherkennung und Frühbehandlung des Bluthochdrucks. C. Rehabilitation Rehabilitation dient im Sozialismus der Wiedereingliederung derjenigen Kranken, deren Leistungsvermögen dauernd beeinträchtigt ist, in das Leben der Gesellschaft mit dem Ziel, die verbliebene Arbeitskraft für die sozialistische Gesellschaft einzusetzen. Die Zahl der Geschützten Werkstätten, Abteilungen und Einzelarbeitsplätze (1982: rd. 37.000) ist demgemäß recht hoch, desgleichen die Zahl der den Geschädigten vorbehaltenen Kuren. Tatsächlich allerdings kommen die Einrichtungen der R. auch denjenigen Schwerstgeschädigten zugute, die selbst in Geschützten Werkstätten keine Arbeit leisten können (Rehabilitation). IV. Forschung und Forschungsorganisation Medizinische Grundlagenforschung hat ihre wichtigsten Stätten im Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) : Institute für Krebsforschung, Herz- und Kreislaufregulation, Molekularbiologie, Mikrobiologie und Experimentelle Therapie, Ernährung u.a. Anwendungsorientierte Forschung liegt vorwiegend bei den Hochschulinstituten und -kliniken. Die 19 Wissenschaftlichen Einrichtungen des MinGes haben vorwiegend Aufgaben der Zweckforschung. Koordiniert und gelenkt wird medizinische Forschung von der Klasse Medizin der AdW. Beim MinGes ist die Koordination der Forschungsarbeit dem Rat für medizin. Wissenschaft (Präsident: Prof. Horst Klinkmann, Rostock) aufgetragen, desgleichen die Abstimmung mit der AdW, dem Forschungsrat beim Ministerium für Wissenschaft und Technik und dem Wissenschaftlichen Beirat Medizin beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Die Medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften sollen den wissenschaftlichen Fortschritt in der Angewandten Medizin fördern und sichern, vor allem durch medizinisch-wissenschaftliche Veranstaltungen, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses („Theoretisches Jahr“ in der Facharzt-Weiterbildung, „Promotion B“) und Profilierung der Fachzeitschriften. V. Berufe im Gesundheitswesen Seit 1975 sind für nahezu alle Berufe im G. die Rechtsvorschriften für Ausbildung und Ausübung [S. 564]neu gefaßt, z. T. tiefgreifend geändert worden. Viele starre Regelungen der ersten 3 Jahrzehnte sind wieder verschwunden. Einige neue Berufe haben dabei erstmals ihre allgemeingültige Ordnung erlangt. Bemerkenswert sind Art, Dauer und Breite, in der die fachliche Öffentlichkeit auf die geplanten Änderungen vorbereitet und über deren Gründe unterrichtet worden ist. A. Berufe mit Hochschulausbildung Die Zulassung zum Beruf des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers — die Approbation — ist 1977 neu geregelt und damit die Approbationsordnung von 1949 mitsamt ihren DB abgelöst worden (AO über die Approbation als Arzt — Approbationsordnung — vom 13. 1. 1977, GBl. I, S. 30; entsprechend für Zahnärzte und Apotheker unter dem gleichen Datum). Voraussetzungen der Berufszulassung als Arzt sind ein Hochschulstudium von 5 Studienjahren mit mündlicher Abschlußprüfung, ein 6. Studienjahr in der Stellung des Pflichtassistenten und der Erwerb des akademischen Grades des „Diplom-Mediziners“. Für das Studium, das streng schulmäßig angelegt ist, gilt der Studienplan von 1975 unverändert. Zulassungsvoraussetzung ist ein einjähriges Krankenpflege-Praktikum. In den „vorlesungsfreien Zeiten“ sind Praktika abzuleisten. Der Pflichtassistent übt „die ihm übertragene ärztliche Tätigkeit unter fachärztlicher Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ aus, „in der Regel an der Einrichtung, in der der Student anschließend sich zum Facharzt weiterbilden wird“. Für den Erwerb des Grades Diplom-Mediziner gilt die Diplom-Ordnung (AO über das Diplomverfahren — Diplom-Ordnung — vom 26. 1. 1976. GBl. I, S. 135). Der Kandidat muß „mit einer Diplomarbeit nachweisen, daß er eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet zur Lösung eines theoretischen und praktischen Problems beitragen kann“. Sie darf „Kollektivarbeit“ sein. Die Thesen der Diplomarbeit müssen mündlich im Kolloquium verteidigt werden. Neben die übliche Approbation als Arzt ist eine solche für „ärztliche Tätigkeit in einem medizinisch-theoretischen Fachgebiet“ getreten, die — bei entsprechendem „medizinisch-biologischem Ausbildungsprofil“ — ohne Ableistung des Klinischen Praktikums erteilt wird. Alle Ärzte (Ä.) und Zahnärzte (ZÄ.) unterliegen nach Erteilung der Approbation der Pflicht zur Weiterbildung zum Facharzt/Fachzahnarzt (FA./FZA.) § 1 der AO über die Weiterbildung der Ä. und ZÄ. — FA.-/FZA.-Ordnung — vom 11. 8. 1978, GBl. I, S. 285; sie hat die erst 1974 erlassene FA.-/FZA.-Ordnung abgelöst. Die Liste der Fachrichtungen umfaßt 32 Positionen für Ä. und 4 für ZÄ. (Bundesrepublik: 27 bzw. 2), darunter die des „FA. für Allgemeinmedizin“ und des „FZA. für Allgemeine Stomatologie“ (Allg. Mundheilkunde), des „FZA. für Kinderstomatologie“, für Psychotherapie, für Sozialhygiene, für Sportmedizin und für die Fachrichtungen der experimentell-theoretischen Fachgebiete. Eine „weiterführende Spezialisierung“ ist erst nach Abschluß der Weiterbildung (Wb.) zulässig. Dafür sind bisher (1983) 11 Richtungen der Subspezialisierung anerkannt. Die Wb. geschieht berufsbegleitend. Sie ist durchsetzt mit Lehrveranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung und ihrer Bezirksakademien sowie „Hospitationen“ bei Spezialeinrichtungen. Die Wb. dauert mindestens 4, längstens 5 Jahre, abhängig vom „Stand der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ (Bundesrepublik: 4–6 Jahre je nach Fachgebiet), und wird mit einem Kolloquium abgeschlossen; daraufhin wird die „Staatliche Anerkennung als FA./FZA.“ erteilt. Ä./ZÄ., die die Wb. nicht mit Erfolg beenden, dürfen nur unter Anleitung eines FA./FZA. tätig sein. Verantwortlich für die Wb. ist der Leiter einer dafür zugelassenen Einrichtung. Aber daneben steht „Eigenverantwortung“. Für die „fachliche und methodische Koordinierung“ bestehen Fachkommissionen bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung. Während der Wb. soll der Erwerb des akademischen Grades des Dr. med. — Promotion A — angestrebt werden. Für die Fertigung der Dissertation wird eine Freistellung von der Diensttätigkeit bis zu 48 Arbeitstagen gewährt, um die sich die Zeit der Wb. verlängert. Stärker wissenschaftlich interessierten Ärzten wird die Einschaltung eines Theoretischen Jahres in die Wb.-Zeit empfohlen, in der die Tauglichkeit für den Erwerb des akademischen Grades des Dr. sc. med. (Dr. der medizin. Wissenschaft, die Promotion B, vergleichbar der Habilitation in der Bundesrepublik) erprobt werden soll. Für die Apotheker sind Ausbildung, Approbation und Wb. entsprechend geregelt. Sie haben am Ende des Studiums eine „Pharmazeutische Tätigkeit unter Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ abzuleisten. Ihre Wb. zum „Fachapotheker“ (FAp.) hat die Fachrichtungen 1. Arzneimittelversorgung, 2. Arzneimittelkontrolle und 3. Arzneimitteltechnologie. Fortbildung der Ä., ZÄ. und Ap. (Fb.) ist Pflicht. Sie ist Aufgabe der Akademie für Ärztliche Fortbildung mit ihren Bezirksakademien. Unter ihren (1982) 197 zentralen und 1405 bezirklichen Veranstaltungen galten 685 mit 30.504 Teilnehmern der Fb. von Ä. und ZÄ., 40 mit 1889 Teilnehmern der der Ap. 53 medizinisch-wissenschaftliche Zeitschriften dienen — neben der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen — der Fb. Bestand an Hochschulkadern (1983 — in Klammern die Zahlen der Einwohner je A., ZA. und Ap. sowie die Zahlen der Bundesrepublik): 35.377 Ä. (472; [S. 565]431), darunter rd. 29.000 FÄ. (576; 722); 10.512 ZÄ. (1588; 1837), darunter 9.900 FZÄ. (1687; 58.667); 3.564 Ap. (4.685; 2.090). Für die nichtmedizinischen Hochschulkader im G. wird von der Akademie ein postgraduales Studium (Fernstudium mit Seminaren und Hospitationen) angeboten, um sie mit den Aufgabenstellungen und medizinischen Problemen besser vertraut zu machen. Für die Mittleren medizinischen Berufe sind Ausbildung und Berufszulassung 1975 grundlegend neu geregelt worden (AO über die Medizin. Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. 8. 1975, GBl. I, S. 642 ff.). Dabei wurde die starre Berufsgliederung und -staffelung sowjetrussischer Herkunft beseitigt. Vorhergegangen war ein langer Streit zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem MinGes um die Zuständigkeit und um den Rang der Ausbildungsstätten, die für medizinische Berufe zwecks realitätsgerechter Ausbildung eng mit medizinischen Einrichtungen kooperieren müssen. Die bestehenden „Medizinischen Schulen“ (Betriebsschulen) bei Krankenhäusern, Vereinigten Gesundheitseinrichtungen u. dgl. wurden verselbständigt, in Medizinische Fachschulen umgewandelt und den entsprechenden Rechtsnormen des Schulressorts unterstellt, blieben aber im Zuständigkeitsbereich des MinGes. Die bereits berufstätigen Mittl. med. Fachkräfte erhielten ungeachtet der Art ihrer Ausbildung nachträglich die Fachschulanerkennung. Für neue Absolventen wird sie von der jeweiligen Fachschule ausgesprochen. Die Ausbildung setzt den Abschluß der 10jährigen Polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) voraus. Sie dauert 3 Jahre und kann im Fernstudium mit eingeschobenen Lehrgängen und Hospitationen durchlaufen werden, sofern der Schüler von der Beschäftigungsstätte dafür freigestellt wird. Schüler im „Direktstudium“ erhalten ein Stipendium von 200 bis 300 Mark (VO über die Gewährung von Stipendien … — Stipendienverordnung — vom 11. 6. 1981, GBl. I, S. 219 ff.). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Aufgrund der Fachschulanerkennung erhält der Absolvent die Berufserlaubnis (anstelle der früheren Staatlichen Anerkennung) vom zuständigen Kreisarzt (AO über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe vom 7. 8. 1980, GBl. I, S. 254 ff.). Die Bezeichnung „Mittlerer medizin. Beruf“ tritt in der AO nicht auf und wird seitdem amtlich nicht mehr verwendet. Die Liste der medizinischen Fachschulberufe umfaßt 23 medizinische und 3 soziale Berufe: Krankenschwester (-pfleger) / Kinderkrankenschwester / Arbeitshygieneingenieur / Arbeitshygieneinspektor / Arbeitstherapeut / Audiologie-Phoniatrie-Assistent / Diätassistent / Hebamme / Hygieneingenieur / Hygieneinspektor/Ingenieur für biomedizinische Technik/Ing. f. medizin. Präparationstechnik/Medizinischer Assistent/Medizin.-techn. Assistent

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz…

DDR A-Z 1985

Bankwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik — das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft.“ (Lenin, a.a.O., Bd. 26, S. 89 f.) Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem in der DDR (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des B. hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d.h., die ländlichen Genossenschaften und die Banken für [S. 144]Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Bankensystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Bankensystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z.B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z.B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank (IHB) der DDR errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das B. der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Schließlich wurde die Landwirtschaftsbank 1968 mit Erweiterung ihres Geschäftsbereichs auf die Betriebe und Leitungsorgane der Nahrungsgüterindustrie in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt. Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte in dieser Phase auch eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl. II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§ 3 Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigener[S. 145]wirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der verstärkte Einsatz monetärer Steuerungsinstrumente bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der imperativen Zentralplanung führte zu Funktionsschwächen des Lenkungssystems. Konflikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u.a. auch aufgrund der Funktionsschwächen des Preissystems (Preissystem und Preispolitik) — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel, als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich aufgrund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl. II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF) — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z.B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des B. der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Diese Maßnahme hat jedoch nicht zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit — Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden — und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken geführt — wie die Verschärfung der Eingriffs- und Kontrollrechte im Jahr 1982 belegt (GBl. I, S. 126 ff.). Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — sogar noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesell[S. 146]schaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftskassen, denen aber während der Übergangsperiode zum Kommunismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A. u.a., Lehrbuch Politische Ökonomie, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Strukturschema) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie die Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Stellung ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (Handwerk). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion) (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v.H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten mit Ausnahme der Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (1 v.H.) seit 1982 (GBl. I, S. 135). Es besteht nicht die Möglichkeit — z.B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z.B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausrei[S. 147]chung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d.h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit — verbunden mit bestimmten Auflagen an die Betriebsführung — einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Begrenzt auf die Industrie erhöhte sich der Kreditanteil an der Finanzierung von Investitionen allerdings von 3 v.H. (1966) über 31,8 v.H. (1971) und 39,5 v.H. (1975) auf mehr als 40 v.H. zum Beginn der 80er Jahre. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf aufgrund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur z. ‚I‘. durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im B. haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete (Geldtheorie und Geldpolitik; Zins und Zinspolitik). Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das B. der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapital[S. 148]markt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank ist Horst Kaminsky (SED). Herwig E. Haase Literaturangaben Blei, Alexander: Leitfaden zur Finanzierung der volkseigenen Industrie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Deckers, Josef: Die Transformation des Bankensystems in der sowjetischen Besatzungszone/DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1974. Sozialistische Finanzwirtschaft. Autorenkoll. u. d. Ltg. v. Gerd Gebhardt. Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Hrsg.: Willi Ehlert, Diethelm Hunstock u. Karlheinz Tannert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1972. Mühlhaupt, Ludwig, u. Ursula Fox: Das Bankwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verl. Gabler 1971. Pütsch, Manfred: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Titz, Wolfgang: Die Deutsche Außenhandelsbank AG der DDR. Köln: Dissertationsdruck 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 143–148 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bargeldumlauf

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…

DDR A-Z 1985

Bauakademie der DDR (1985)

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaktivs

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…

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Bausoldaten (1985)

B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen eine steingraue Uniform mit dem Symbol eines Spatens auf den Schulterklappen. Der Volksmund nennt die B. deshalb auch „Spatensoldaten“. Ihre Dienstzeit dauert 18 Monate. Im Unterschied zu den Wehrpflichtigen im Waffendienst werden die B. ohne öffentliche Verabschiedung, dezentral direkt zu ihren geplanten Verwendungsorten einberufen. Die Erfahrung zeigt, daß diese Einberufung mehrheitlich erst im Alter von ca. 22 bis 24 Jahren erfolgt. Vor ihrem Arbeitseinsatz haben die B. eine 10tägige Grundausbildung zu absolvieren. Statt des Fahneneides (Nationale Volksarmee, IV.) haben sie ein Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und meine Kraft für die Erhöhung ihrer Verteidigungskraft einzusetzen. Ich gelobe: Als Angehöriger der Baueinheiten durch gute Arbeitsleistungen aktiv dazu beizutragen, daß die Nationale Volksarmee an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder den sozialistischen Staat gegen alle Feinde verteidigen und den Sieg erringen kann. Ich gelobe: Ehrlich, tapfer, diszipliniert und wachsam zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, ihre Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich gelobe: Gewissenhaft die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die gesetzlichen und militärischen Bestimmungen zu erfüllen und überall die Ehre unserer Republik und meiner Einheit zu wahren.“ Zu den B. können jene Wehrpflichtige einberufen werden, „die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen“ (ebda.). Ein gesondertes Überprüfungsverfahren findet nicht statt. Der Wehrpflichtige muß jedoch spätestens im Rahmen der Musterung seinen Entschluß unmißverständlich der Musterungskommission zur Kenntnis bringen. Die Entscheidung über Anerkennung oder Nichtanerkennung als B. erfährt der Wehrpflichtige erst zum Zeitpunkt seiner Einberufung. Während in der Vergangenheit ein klares Bekenntnis zur Ableistung des B.-Dienstes in der Regel akzeptiert wurde, werden in jüngster Zeit nicht religiös begründete Entscheidungen zumeist abgelehnt und bei Aufrechterhaltung der Verweigerung des Waffendienstes mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten geahndet. Reservisten, die einen „normalen“ Wehrdienst abgeleistet haben, werden im Falle einer nachträglichen Verweigerung des Waffendienstes nicht als B. anerkannt. Wenn sie den bewaffneten Reservistendienst trotzdem ablehnen, werden sie mit mindestens 6 Monaten Gefängnis bestraft. Wer den Wehrdienst total verweigert — d.h. auch den waffenlosen Wehrdienst bei den B. —, muß mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten rechnen (z.B. Zeugen Jehovas). Es sind jedoch eine Reihe von Einzelfällen bekannt geworden, in denen die Staatsführung der DDR diesen Konflikt dadurch umging, daß sie auf die Einberufung potentieller Totalverweigerer verzichtete. Der Aufgabenbereich der B. konzentriert sich lt. der zitierten AO auf: „a) Mitarbeit bei Straßen- und Verkehrsbauten sowie Ausbau von Verteidigungs- und sonstigen militärischen Anlagen; b) Beseitigung von Übungsschäden; c) Einsatz bei Katastrophen“. Der Einsatz erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm dazu Beauftragten. In der Praxis wurden die B. bis Mitte der 70er Jahre fast ausschließlich zum Neubau und zur Rekonstruktion rein militärischer Objekte (vorwiegend Militärflugplätze) eingesetzt. Seit 1975 überwiegt die Verwendung im Versorgungs- und Dienstleistungsbereich der NVA (Armeesanatorien, Offizierseinrichtungen, Kasernen, Wehrkreiskommandos u.a.); eine Ausnahme bildet seit 1983 der Einsatz einer größeren Gruppe von B. (etwa 200) zur Mithilfe beim Ausbau eines neuen Überseehafens auf der Insel Rügen. Organisatorisch sind alle B. in herkömmlichen militärischen Einheiten integriert (Kasernierung) und militärischem Führungspersonal unterstellt. Der generelle oder überwiegende Einsatz im zivilen Bereich konnte trotz vieler Proteste (Eingaben), punktueller Verweigerungen beim Einsalz für militärische Aufgaben und trotz alternativer Vorschläge (Sozial- und Gesundheitswesen, Umweltschutz) von den B. bisher nicht erreicht werden (Friedensbewegung). In jüngerer Zeit wurden nach vorwiegend kirchlichen Erhebungen und Schätzungen ungefähr 1000 Wehr[S. 152]pflichtige zu den B. einberufen. Da nicht alle als B. registrierten Wehrpflichtigen auch zum B.-Dienst einberufen werden, liegt die Gesamtzahl der Waffendienstverweigerer höher, wahrscheinlich zwischen 2.000 bis 3.000 jährlich. Im Vergleich zu den 60er und 70er Jahren hat sich die Zahl der einberufenen B. mehr als verdoppelt. Bisher waren knapp 90 v.H. der B. konfessionell, vor allem evangelisch (85 v.H.) gebunden. Die Motive der B. sind sehr unterschiedlich. Bei ihnen finden sich in unterschiedlichen Verbindungen christlich-religiöse Grundorientierungen, sozial-humanitäre und ethisch-rationale Überzeugungen. Die persönlichen Konsequenzen, die aus diesen Motiven abgeleitet werden, reichen von der Ablehnung jeglichen Waffendienstes, über die Verweigerung der Teilnahme an einer unversöhnlichen Haß- und Feindbilderziehung, die Ablehnung der Militarisierungstendenzen bis hin zum symbolischen Bekenntnis für einen neuen, von Waffen und Feindschaft befreiten Frieden. Die soziale Zusammensetzung der B. wird von einem großen Anteil an Arbeitern und Handwerkern bestimmt, gefolgt von Wehrpflichtigen, die in einer theologischen Ausbildung oder im kirchlichen Dienst stehen. Diese Zusammensetzung ist im wesentlichen die Folge einer bildungspolitischen und beruflichen Diskriminierung der sich zum B.-Dienst bekennenden Jugendlichen und jungen Männer, obwohl der Gesetzgeber — auch das neue Wehrdienstgesetz von 1982 — den B.-Dienst gleichrangig neben den Waffendienst stellt. Die Beschränkungen der persönlichen Aufstiegsmöglichkeiten werden den potentiellen, den registrierten und den bereits im Dienst gestandenen B. durch die staatlich festgelegten Auswahl- und Zulassungskriterien bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Bildungseinrichtungen und attraktiven Arbeitsplätzen sowie Leitungsfunktionen vom Meister an aufwärts gesetzt (Kaderpolitik; Wehrerziehung). Diese Benachteiligungen sowie die den B. verwehrte Möglichkeit, sich offen zu organisieren, Beratungen durchzuführen und öffentlich für ihre Sache aufzutreten, erklären den relativ niedrigen Anteil von B. an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in der DDR. Innerhalb der ev. Kirche bilden die B. eine wichtige Säule der Friedensarbeit. Sie haben u.a. entscheidend zur Konstituierung und Entfaltung regionaler Friedensseminare (bekannt geworden ist vor allem das in Königswalde/Sa. — Teilnehmer: 1972 knapp 30, 1983 über 700), zur Aktivierung von Friedensinitiativen und zu einer intensiveren und kritischeren Selbstbefragung in den Kirchengemeinden, aber vor allem auch der Kirchenleitungen zur Wehr- und Friedensproblematik beigetragen. So sind die Verhandlungen der ev. Kirchenleitungen mit dem Staat zwischen 1962 und 1964, die schließlich zur B.-AO führten, und das anschließende Bekenntnis der ev. Kirchenleitungen zur Hilfe gegenüber den B. in Form einer „Handreichung“ (1965) überwiegend auf den Druck von Wehrdienstverweigerern zurückzuführen, die sich innerhalb der kirchlichen Basisarbeit aktivierten. Auch die Gründung des Referates „Friedensfragen“ beim Bund der evangelischen Kirche ging wesentlich auf das Drängen der B. zurück; gleiches gilt — neben den Friedensseminaren — auch für die Aktionen „Sozialer Friedensdienst“ und „Schwerter zu Pflugscharen“. Die B. werden deshalb auch als Pioniere und Träger der Friedensbewegung in der DDR gesehen. In der Bevölkerung — sofern diese mit ihnen in Berührung kommt und sich mit dem Problem der Waffendienstverweigerung auseinandersetzt — genießen die B. weitestgehend Sympathie und Respekt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 151–152 Bauernkongreß der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bau- und Montagekombinate

B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen…

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Bergakademie Freiberg (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Älteste montanwissenschaftliche Hochschule der Welt (gegr. 1765). Seit 1905 besitzt [S. 162]sie das Promotionsrecht. Neben den Bereichen Bergbau, Geowissenschaften und Metallurgie sind seit Mitte der 60er Jahre auch andere ingenieurwissenschaftliche Disziplinen, wie Elektronik, Bauwesen, Anlagenbau usw., an der BF. vertreten. Gegenwärtig bestehen 10 Sektionen (Geotechnik/Bergbau; Geowissenschaften; Chemie; Maschinen- und Energietechnik; Metallurgie/Werkstofftechnik; Physik; Mathematik; Verfahrens- und Silikattechnik; Marxismus-Leninismus; Sozialistische Betriebswirtschaft), ferner Abteilungen für Fremdsprachen und Sport. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen der BF. sind u.a.: Institut für sozialistische Wirtschaftsführung, Industrieinstitut (zur Weiterbildung von Arbeiterkadern zu Wirtschaftsfunktionären), Arbeiter- und-Bauern-Fakultät (ABF) „Wilhelm Pieck“. An der BF. werden ca. 2.800 Studenten (darunter etwa 150 Ausländer) in 25 Fachrichtungen ausgebildet, von denen 20 an keiner anderen Hochschule der DDR gelehrt werden. Forschungsschwerpunkte sind Fragen der Energiegewinnung, der Entwicklung und Verarbeitung metallischer Werkstoffe und der Entwicklung von Maschinen und Maschinensystemen. Kooperationsverträge bestehen zu chemischen und Bergbaubetrieben, Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen zu 14 Hochschulen im RGW, davon 6 in der UdSSR. Die Lehre und Forschung der BF. werden in den „Freiberger Forschungsheften“ und der Zeitschrift „Neue Bergbautechnik“ einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161–162 Bekleidungsindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergbau

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Älteste montanwissenschaftliche Hochschule der Welt (gegr. 1765). Seit 1905 besitzt [S. 162]sie das Promotionsrecht. Neben den Bereichen Bergbau, Geowissenschaften und Metallurgie sind seit Mitte der 60er Jahre auch andere ingenieurwissenschaftliche Disziplinen, wie Elektronik, Bauwesen, Anlagenbau usw., an der BF. vertreten. Gegenwärtig bestehen 10 Sektionen (Geotechnik/Bergbau; Geowissenschaften; Chemie; Maschinen- und Energietechnik;…

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Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) (1985)

Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919) sowie dem 1971 verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR sowie litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VII.) im Juni 1980 in Dresden unter dem Motto „20 Jahre bis 2.000 — In Verantwortung vor Gott und den Menschen verstärkte Aktivität für Entspannung, Abrüstung und Frieden“. Bei dieser Veranstaltung kam u.a. auch die sowjetische Besetzung Afghanistans zur Sprache. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z.B. Frauen- und Jugendtreffen, Publizisten- und Theologen-Begegnungen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch einzelne regionale Gruppen der vornehmlich in Westeuropa aktiven, von der Kirche offiziell unterstützten katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“. Wegen der politischen Festlegung der BK auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen sie haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, von päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof, Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. [S. 182]Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Zu einer starken Belastung der BK-Idee entwickelte sich der Umbruch in Polen mit dem Sturz des Gierek-Regimes, dem Entstehen der Gewerkschaftsbewegung Solidarnosc und der zeitweisen Einführung des Kriegsrechts. Die BK verzichtete bisher auf jede klare Stellungnahme. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisen heute fast alle westeuropäischen Staaten, während Treffen in osteuropäischen Ländern von Antang an selbstverständlich gewesen sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde 1978 in das BK-Präsidium gewählt. Seit einiger Zeit strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe gestellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln, als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181–182 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Stadtkontor

Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919)…

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Berufskrankheiten (1985)

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch arbeitsbedingte Einflüsse bei der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben hervorgerufen“ worden ist, nur, wenn sie „in der Liste der B. genannt ist“. Die Liste wird vom Ministerium für Gesundheitswesen „in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB)“ herausgegeben. Sie ist mit der 1. DB zur o.g. VO veröffentlicht worden (1. DB zur VO … — Liste der B. vom 21. 4. 1981 — GBl. I, 1981, S. 139). Sie ist ebenso aufgebaut wie die Liste der B. nach dem 3. Buch der RVO in der Bundesrepublik, weicht aber im einzelnen nicht unerheblich ab. Sie umfaßt 93 Krankheiten oder Krankheitsursachen. B. unterliegen einer Meldepflicht. Empfänger der Anzeige ist die Arbeitshygiene-Inspektion beim Rat des Kreises bzw. des Bezirkes (Arbeitshygiene). Diese veranlaßt die Begutachtung. Die Entscheidung über die Anerkennung einer B. und über die Höhe des Körperschadens liegt bei der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, für Genossenschaftsangehörige (Genossenschaften) und für Selbständige (Freie Berufe; Handwerk; Landwirtschaft, I. C.) bei der zuständigen Dienststelle der Staatlichen Versicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit als Folge einer B. (wie auch eines Arbeitsunfalles) gelten zwar generell die Regelungen der Krankenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VI.), jedoch wird Arbeitern, Angestellten und Genossenschaftsbauern Krankengeld in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; Selbständige hingegen erhalten nur Krankengeld wie bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Rente besteht bei einem Körperschaden von 20 v.H. und darüber; bei einem Körperschaden von 100 v.H. beträgt die Unfallrente zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen Verdienstes, höchstens jedoch 400 Mark; dazu treten Zuschläge bei schweren Schäden u.a. (Renten/Altersversorgung). Besondere Vorschriften der B.-VO gelten der Beschäftigung bei B., der Verhütung von Verschlimmerung, der Mitwirkung der Betriebsärzte und den Eingriffsbefugnissen der Arbeitshygiene-Inspektion. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192 Berufsberatung und Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch…

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Betriebsgeschichte (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als vor allem auch die sich aus der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich in Abgrenzung von der westlichen Firmengeschichtsschreibung auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung und Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer, Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Kommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bei den Bezirks- und Kreisleitungen der SED. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. auf zentraler Ebene ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. (Vors.: Dr. Heinz Moritz, zugleich Leiter der entsprechenden Abt. des IML) eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Inhalte, Ziele und Organisationsformen der B. sind in einem Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und zur Propagierung der B. (Neuer Weg, 14/1977, S. 647 ff.) festgelegt. Darin wird eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbes. aber auf die Entwicklungen seit dem VIII. Parteitag der SED (1971), eine deutliche Hervorhebung der Rolle der Partei sowie das Herausstellen der politischen und ökonomischen Beziehungen zur UdSSR und anderen RGW-Staaten gefordert. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen (1981: über 800), Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren, Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Sie wurde 1973 gegründet; Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans Radandt (SED). Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. [S. 207]Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen (1981: über 1600) kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl wissenschaftlich interessanter Studien entstanden, die u.a. im Tribüne-Verlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) veröffentlicht wurden. Insgesamt sind seit 1945 in der SBZ/DDR fast 2.000 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen erschienen, darunter eine größere Zahl von Dissertationen und Habilitationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 206–207 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten…

DDR A-Z 1985

Betriebsschulen (1985)

Siehe auch: Betriebsschulen, Technische: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Betriebliche Bildungseinrichtungen, die alle im Betrieb anfallenden Bildungsaufgaben wahrnehmen. Sie umfassen die Arbeit der Betriebsberufsschulen, der Betriebsakademien und anderer betrieblicher Einrichtungen. Aufgabe der B. ist vor allem die theoretische und praktische Berufsausbildung der Lehrlinge, ihre politische und fachliche Weiterbildung, ihre Bildung und Erziehung im Lehrlingswohnheim, die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister und die Erarbeitung betrieblicher Lehr- und Weiterbildungsprogramme. Die B. unterstehen unmittelbar dem Direktor des Betriebes und werden nach dem Prinzip der doppelten Unterstellung zugleich von den Wirtschaftsabteilungen des zuständigen Rates (des Kreises oder Bezirks) angeleitet. Den B. kann auch die inhaltliche Verantwortung für den polytechnischen Unterricht und die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit der Schüler der EOS übertragen werden. Gleiches gilt auch für die Weiterbildung der Fach- und Hochschulkader im Betrieb. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212 Betriebsräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsschutz

Siehe auch: Betriebsschulen, Technische: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Betriebliche Bildungseinrichtungen, die alle im Betrieb anfallenden Bildungsaufgaben wahrnehmen. Sie umfassen die Arbeit der Betriebsberufsschulen, der Betriebsakademien und anderer betrieblicher Einrichtungen. Aufgabe der B. ist vor allem die theoretische und praktische Berufsausbildung der Lehrlinge, ihre politische und fachliche Weiterbildung, ihre Bildung und Erziehung im…

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Bewährung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Gesellschaftliches

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine…

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Bezirksparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die Verantwortung und leiten die dort jeweils vorhandenen SED-Kreisleitungen (1984 insges. 261 territoriale bzw. funktionale Kreisparteiorganisationen der SED) an. 1. Zur Organisationsgeschichte. B. gibt es seit Auflösung der Länder der SBZ/DDR im Zuge der Verwaltungsneugliederung von 1952. An die Stelle der SED-Landesleitungen traten seinerzeit die SED-Bezirksleitungen mit dem „Büro“ als eigentlichem hauptamtlichem Führungsorgan. Die Büros der SED-Bezirksleitungen hatten in der Regel 9–11 Vollmitgl. und 3–5 Kandidaten. Zwischen 1959 und 1962 wurde die Zahl der Büro-Mitgl. auf 15–20 vergrößert. Im Zuge der dem Vorbild der KPdSU folgenden Organisationsreform der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1963 (Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 26. 2. 1963; 4. Statut der SED, verabschiedet auf dem VI. Parteitag 1963) wurde auch die Führungsstruktur der B. einschneidend verändert. Für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft und c) ideologische Fragen wurden Büros eingerichtet. Zugleich wurden die bis dahin bestehenden Büros der SED-Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Die zahlenmäßig kleineren Sekretariate sollten die Aktivitäten der bereichsspezifisch arbeitenden Büros koordinieren und für ein einheitliches Handeln der Partei Sorge tragen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie- und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Mitte der 60er Jahre wurde diese Gliederung der Partei wieder aufgegeben, die Sekretariate wurden vergrößert. Die 1967 gefundene Struktur der SED-Bezirkssekretariate blieb bis heute im wesentlichen unverändert. Lediglich 1974 wurde als weiteres Mitgl. der Vors. der Parteikontrollkommission der SED des Bezirks ebenfalls in das Sekretariat aufgenommen. 2. Wahl und Struktur der SED-Bezirksleitungen. Die SED-Bezirksleitungen werden mindestens zweimal innerhalb von 5 Jahren auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED von den Bezirksdelegiertenkonferenzen gewählt (Parteiwahlen). Die Bezirksdelegierten werden nach einem vom Zentralkomitee festgelegten Schlüssel ebenfalls alle 2½ Jahre von den Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Die 1984 gewählten Bezirksleitungen bestehen entsprechend der Mitgliederstärke der Partei in dem jeweiligen Bezirk aus 75 bis 85 Mitgl. sowie 15 bis 20 Kandidaten. Die SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) besteht aus 108 Mitgl. und 28 Kandidaten. Auf ihrer ersten (konstituierenden) Sitzung wählt die Bezirksleitung das Sekretariat und die Mitgl. der Bezirksparteikontrollkommission. Außerdem obliegt den Bezirksleitungen die Bestätigung der Leiter der Abteilungen des Parteiapparates auf der Bezirksebene sowie der Zusammensetzung der Redaktionskollegien bzw. der Redakteure der SED-Presseorgane im Bezirk. Da derartige hauptamtliche Funktionärspositionen Teil der Nomenklatur des ZK sind, werden sie faktisch vom ZK-Apparat (Sekretariat des ZK der SED, Politbüro bzw. Kaderkommission) ausgewählt, vorgeschlagen und — zumindest die Sekretariatsmitglieder nach ihrer Wahl — bestätigt (Kaderpolitik). Die Sekretariate der Bezirksleitungen setzen sich heute in der Regel zusammen aus 6 hauptamtlichen Sekretären: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; weiteren 2 leitenden SED-Funktionären: Vorsitzender der Bezirksparteikontrollkommission, 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; den Vorsitzenden der beiden wichtigsten Massenorganisationen: Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 2 leitenden Funktionären des bezirklichen Staatsapparates: Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost]: Oberbürgermeister) und Vors. der Bezirksplankommission. Die Gebietsleitung Wismut weist einige Besonderheiten auf. Neben den 6 hauptamtlichen Sekretären gehören ihr der 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, der Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, der Vors. der Gebietsparteikontrollkommission und der 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung an. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Demgegenüber treten die Bezirksleitungen nur etwa alle 3 Monate zusammen, um einen Rechenschaftsbericht des Sekretariats entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkungen der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse im Bezirk zu erörtern und gegebenenfalls über personelle Veränderungen zu beschließen. Daneben besteht ein „Bezirksparteiaktiv“ (Parteiaktiv). Ihm gehören besonders aktive Parteimitglieder, in der Regel zugleich wichtige Funktionsträger, aus den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen des Bezirkes an. Die Bezirksparteiaktive werden in unregelmäßigen Abständen einberufen, um sie rasch über wichtige Parteibeschlüsse zu informieren und die Partei insgesamt auf diesem Wege für deren Durchführung zu mobilisieren. Das Sekretariat stützt sich in seiner Arbeit auf den Apparat der Bezirksleitung. Er ist entsprechend der Aufgabenstellung des Bezirks in verschiedene Abteilun[S. 224]gen unterteilt; an ihrer Spitze stehen Abteilungsleiter. Die Abteilungen sind in Sektoren untergliedert. Außerdem gibt es ständige Kommissionen, von denen die Kommission für Jugend und Sport sowie die Frauenkommission bekannt sind. In mehreren Bezirken bestehen ferner Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen. Für zeitlich begrenzte Aufgaben werden Ad-hoc-Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein Großteil der Arbeit in den Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Ausschüssen wird jedoch ehrenamtlich geleistet. 3. Aufgaben und Stellung der Bezirksorganisationen. a) Die Bezirksleitungen sind das organisatorische und politische Verbindungsstück zwischen dem zentralen und den territorialen Parteiapparaten. Entsprechend dem Demokratischen Zentralismus leiten und organisieren sie in ihrem Bereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven des Parteitages, des Zentralkomitees und der von diesem gewählten Organe: Sekretariat des ZK und Politbüro. b) Die Bezirksleitungen haben die einheitliche politische Entwicklung in ihren Bezirken zu sichern, ihnen obliegt die systematisch politisch-ideologische und organisatorische Arbeit zur Gewinnung aller Werktätigen für die bewußte Teilnahme an der Durchführung der jeweiligen Partei- und Staatsbeschlüsse. c) Sie haben die staatlichen Organe anzuleiten und diese bei der Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Organe des Staatsapparates sowie der leitenden Parteiorgane zu unterstützen. In gleicher Weise haben sie auch die Massenorganisationen politisch anzuleiten und in ihrer Organisationstätigkeit zu fördern. Die bedeutende Rolle, die die SED-Bezirksleitungen im Rahmen der Gesamtorganisation spielen, zeigt sich u.a. darin, daß alle ersten Sekretäre der Bezirksleitungen zugleich Mitgl. des Zentralkomitees (ZK) der SED sind. Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost), Konrad Naumann, ist darüber hinaus Mitglied des Politbüros des ZK der SED; der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus, Werner Walde, gehört dem Politbüro als Kandidat an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 223–224 Bezirksgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkswirtschaftsrat (BWR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die…

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Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Wirkung vom 28. 8. 1961 wurde der Sozialversicherungsausweis zu einem AfAuS. erweitert. Der Sozialversicherungsausweis diente zum Nachweis der Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu empfangen. In ihn wurden eingetragen Name und Sitz des Arbeitgebers, Beginn und Ende jeder Tätigkeit, der Gesamtverdienst bzw. das Einkommen aus selbständiger Praxis, Einkommenspfändungen (bei Arbeitsplatzwechsel) sowie jede Heilbehandlung (deren Dauer, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die gewährten genehmigungspflichtigen Heil- und Hilfsmittel). Die gleichen Angaben enthält jetzt der nach und nach eingeführte AfAuS. Außerdem enthält er Angaben über den beruflichen Werdegang und die staatlichen Auszeichnungen des Inhabers. Ausweispflichtig sind alle Bürger, die bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten oder der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR pflichtversichert sind. Der AfAuS. ersetzt das Arbeitsbuch, weil in ihm auch der Beginn und die Beendigung jedes Arbeitsverhältnisses eingetragen sind. Das Arbeitsbuch, erstmals unter der nationalsozialistischen Herrschaft eingeführt, wurde in der SBZ zunächst beibehalten. 1947 wurden neue Arbeitsbücher ausgegeben. Der AfAuS. dient der Arbeitskräftelenkung. Auf Verlangen ist er nicht nur den Organen der Sozialversicherung, den Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, sondern auch den Betrieben und Universitäten, vor allem aber den Ämtern, Abteilungen und Organen für Arbeit (und Löhne) und den Abteilungen bzw. Organen für Berufsbildung und Berufslenkung vorzulegen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 131 Außenwirtschaft und Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auszeichnungen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Wirkung vom 28. 8. 1961 wurde der Sozialversicherungsausweis zu einem AfAuS. erweitert. Der Sozialversicherungsausweis diente zum Nachweis der Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu empfangen. In ihn wurden eingetragen Name und Sitz des Arbeitgebers, Beginn und Ende jeder Tätigkeit, der Gesamtverdienst bzw. das Einkommen aus selbständiger Praxis, Einkommenspfändungen (bei Arbeitsplatzwechsel) sowie jede Heilbehandlung…

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B. Verhärtung der Deutschlandpolitik auf dem VII. Parteitag der SED 1967

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge A. Deutschlandpolitik und Stellung der DDR im Warschauer Pakt Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Eine Darstellung der D. wird diese Rahmenbedingungen immer zu erwägen haben. Ebenso hat die innenpolitische Situation in der SBZ/DDR den Handlungsspielraum der SED wesentlich mitbestimmt. In ihrem taktischen Verhalten kamen von Fall zu Fall auch Reaktionen auf Schritte westlicher Deutschlandpolitik und auf die in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen zum Ausdruck. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR größer geworden war, was ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein gewisses Mitspracherecht eröffnete. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits deren besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht (Außenpolitik). [S. 280]<B. Phasen der Deutschlandpolitik im Überblick> Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen (Periodisierung). 1. 1941–1945. Die Führung der KPD bereitete sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vor (Nationalkomitee Freies Deutschland [NKFD]; Gruppe Ulbricht). Dabei hatte sie Rücksicht auf die zwischen der UdSSR und den Westmächten im Verlauf der beiden Kriegskonferenzen (Teheran: 28. 11.–1. 12. 1943; Jalta: 4.–11. 2. 1945) und dann — nach der deutschen Kapitulation — im Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die darin umschriebenen gesellschaftspolitischen Ziele wurden jedoch von den Kriegsalliierten, insbesondere nach Kriegsende, unterschiedlich interpretiert. 2. 1945–1947. Die KPD — und nach ihrer Gründung im April 1946 die SED — verfolgte solange einen behutsamen deutschlandpolitischen Kurs, wie die Kriegsalliierten trotz wachsender Gegensätze im alliierten Kontrollrat bzw. auf internationalen Konferenzen um Zusammenarbeit bemüht blieben. Ausdruck dieses Kurses der KPD waren sowohl die Feststellungen in ihrem Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, als auch die 1945–1947 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“. 3. 1948–1952. Nach den gescheiterten alliierten Außenministerkonferenzen von Moskau und London (März/April bzw. November/Dezember 1947) stellte sich die SED auf eine länger anhaltende Teilung Deutschlands ein. Ihr Wandel zu einer „Partei neuen Typs“, also zu einer leninistischen Kaderpartei, war zugleich begleitet von dem Versuch, mit diktatorischen Mitteln die Umwandlung der Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, wobei die Sowjetunion in allen Bereichen als Vorbild galt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (23. 5. 1949 bzw. 7. 10. 1949) sowie der Spaltung Berlins während der Blockade (1948/49) war eine erste Phase der Teilung Deutschlands abgeschlossen. Ohne ihre noch gesamtdeutsche Zielrichtung in der D. aufzugeben, wurde auf der 2. Parteikonferenz der SED (1952) mit dem Beschluß über den „Aufbau des Sozialismus“ in der DDR die separate Entwicklung in der DDR beschleunigt. 4. 1952–1955. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ unterstützte die DDR die sowjetische D., die mit einer Reihe diplomatischer Offensiven (1952 und 1955) die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland, d.h. vor allem ihre Eingliederung in die atlantische Allianz und ihre Wiederbewaffnung zu verhindern suchte. Unter dem Schock des im Sommer 1950 von der UdSSR ausgelösten Koreakrieges war der Westen einschließlich der damaligen Bundesregierung, aber gegen den Willen der Opposition, nicht bereit, auf die östlichen Initiativen einzugehen, zumal das — nicht ganz eindeutige — Wiedervereinigungsangebot nur für ein neutrales, mit kleiner Selbstverteidigungsarmee ausgestattetes Deutschland gelten sollte. 5. 1955–1961. Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO) und der DDR zum Warschauer Vertrag (1955) verlagerte sich die D. der SED von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene. Eine Wiedervereinigung durch freie, gesamtdeutsche Wahlen („auf mechanische Weise“) wurde jetzt rundweg abgelehnt; an deren Stelle trat die Forderung nach Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften im Falle einer Wiedervereinigung in den Vordergrund. Diese Forderung war zugleich Grundlage des Ende 1956 zum ersten Mal unterbreiteten, später mehrmals präzisierten Konföderations-Vorschlages der SED. Da der Westen die Anfang 1958 in ultimativer Form erhobene, von der DDR unterstützte sowjetische Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten ablehnte und auch die Drohung der Sowjetunion, einen Separatfriedensvertrag mit der DDR zu unterzeichnen, zurückwies, verstärkte die UdSSR seit Ende 1958 ihren Druck auf Berlin (West). Diese zweite schwere Berlin-Krise erreichte ihren Höhepunkt mit der Errichtung der „Mauer“ im August 1961. 6. 1962–1966. Nach der sowjetischen Niederlage in der Kuba-Krise 1962 und der Unterzeichnung des Atomwaffen-Teststopp-Abkommens 1963 wirkten sich die einsetzenden internationalen Entspannungstendenzen auch in der D. aus. Die in den Jahren 1963–1966 ausgehandelten Berliner Passierscheinabkommen waren Ausdruck einer vom Berliner Senat eingeleiteten „Politik der kleinen Schritte“, nachdem sich Generalsekretär Walter Ulbricht bereits Ende 1962 für einen „nationalen Kompromiß“ zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen hatte (Nation und nationale Frage). Zudem legte der VI. Parteitag der SED im Februar 1962 das Schwergewicht der Tätigkeit der Partei auf die Konsolidierung bzw. Rationalisierung des Herrschaftssystems. Der zwischen SPD und SED im Frühjahr 1966 vereinbarte und von der SED im Sommer 1966 abgesagte Redneraustausch zeigte, daß die Einheitspartei in der D. jedes innenpolitische Risiko zu vermeiden suchte (Sozialdemokratismus) und sich von einer derartigen Zusammenarbeit auch keine Einflußchancen auf die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik mehr erhoffte. 7. 1967–1972. Die D. gegenüber der Regierung der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland verhärtete sich insofern, als nunmehr die DDR ihre diplomatische Anerkennung zur Vorbedingung für eine innerdeutsche Normalisierung machte, obwohl sich die Bundesrepublik 1967 zum ersten Mal [S. 281]bereitgefunden hatte (Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem Vorsitzenden des Ministerrates Willi Stoph), offizielle Kontakte mit Partei- und Staatsorganen der DDR aufzunehmen. Auf die „neue Ostpolitik“ der kleinen Koalition, insbesondere auf deren neue Deutschlandpolitik („Zwei Staaten — eine Nation“), reagierte die SED ihrerseits mit der Propagierung einer veränderten Nation-Theorie (Nation und nationale Frage). Sie führte über die Begründung der Spaltung von deutschem Staat und — zunächst noch der einen — deutschen Nation zur ideologisch-politischen Legitimation der Behauptung von der Entwicklung zweier deutscher Nationen, insbesondere einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR (Abgrenzung). Zugleich änderten sich mit dem Abschluß der Ostverträge (Gewaltverzichtsverträge) der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR und der Volksrepublik Polen sowie der Unterzeichnung des Berlin-Abkommens durch die vier Mächte 1971 die internationalen Rahmenbedingungen für die D. 8. 1972–1983. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972 begann eine Phase der D. der SED, die in den Innerdeutschen Beziehungen zum Abschluß zahlreicher Abkommen und Vereinbarungen führte. Diese Vertragspolitik verhalf der DDR zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Mehrzahl der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft (Diplomatische Beziehungen). Sichtbarer Ausdruck und zugleich formaler Abschluß jahrzehntelanger Bemühungen um den Durchbruch auf der weltpolitischen Bühne war die Aufnahme der DDR (zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland) in die Vereinten Nationen 1973. Durch eine verschärfte Abgrenzungspolitik suchte die SED-Führung die innenpolitischen Folgen der mit dieser Entwicklung einhergehenden partiellen Öffnung der DDR nach Westen abzufangen. Die gleichberechtigte Teilnahme der DDR an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)“, deren Schlußakte 1975 auch von dem Vorsitzenden des Staatsrats der DDR, Erich Honecker, unterzeichnet wurde, hat für die DDR die latente und offene Spannung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Ziel der Teilnahme an der internationalen Kooperation sowie der Normalisierung des innerdeutschen Verhältnisses weiter erhöht. Trotzdem bleibt die D. der SED, auch nach der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung des Ost-West-Klimas und nach dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 auf die Fortsetzung des innerdeutschen Entspannungsprozesses orientiert. C. Wendepunkte der Deutschlandpolitik Rückschauend lassen sich in der D. der SED entscheidende inhaltliche Wendepunkte aufzeigen, die nur z.T. mit den aufgezeigten chronologischen Wendemarken identisch sind: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“ im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. II. Von der „Atlantik-Charta“ bis zur Gründung der DDR A. Vorgeschichte (1941--1945) In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten jedoch auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11. bis 1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. In dem von der European Advisory Commission (EAC) am 12. 9. 1944 beschlossenen Londoner Protokoll, dem 1945 auch Frankreich beitrat, einigten sich die UdSSR, die USA und Großbritannien auf die Errichtung von Besatzungszonen in Deutschland und ein gemeinsam zu verwaltendes Sondergebiet für Berlin. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, zunächst erneut die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung, d.h. die staatliche Zukunft Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. In Potsdam einigte man sich, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v.H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der [S. 282]Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims und Karlshorst am 8. 5. 1945). Diesen unterschiedlichen Intentionen der Alliierten im Hinblick auf die Behandlung Nachkriegsdeutschlands mußte die Führung der KPD, die sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vorbereitete, in vielfacher Hinsicht, d.h. sowohl bei der Auswahl künftiger Bündnispartner, aber auch in der Behandlung strategischer und taktischer Fragen. Rechnung tragen (Gruppe Ulbricht). B. Vorsichtiger Kurs bei der volksdemokratischen Umwälzung in der SBZ (1945--1947) Nachdem die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen in ihren Deklarationen vom 5. 6. 1945 die „oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ übernommen und festgestellt hatten, daß Deutschland „innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt“ werde, ließ die Sowjetunion in der Folgezeit durch die Konstituierung und Arbeitsweise ihrer Militäradministration erkennen, daß sie die Gebiete östlich der Oder und der westlichen (Lausitzer oder Görlitzer) Neiße nicht zu ihrer Besatzungszone in Deutschland rechnete. Ohne die territoriale Gestalt des besetzten Landes eindeutig zu bestimmen, legte das Potsdamer Protokoll fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Darüber hinaus sollte Deutschland demokratisiert und seine spätere Mitarbeit in internationalen Organisationen vorbereitet werden. D. h., zu diesem Zeitpunkt gingen die 3 in Potsdam vertretenen Siegermächte einvernehmlich von dem Ziel aus, Deutschland als einheitlichen Staat zu erhalten. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Ministerpräsidenten der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. C. Von der Vorbereitung der beiden Staatsgründungen in Deutschland bis zum Beginn des „Aufbaus des Sozialismus“ (1948--1952) Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (zuletzt auf der Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. [S. 283]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland (ND 5. 10. 1949). Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, oh die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander der den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16) In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits Ende der 40er Jahre wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche bzw. westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen in der DDR am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. III. Fortsetzung der gesamtdeutschen Politik bis zur Gründung von NATO und Warschauer Pakt (1952--1955) Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung [S. 284]einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Die Westmächte widersprachen entschieden dem sowjetischen Verlangen nach Festlegung eines neutralen Status des wiedervereinigten Deutschland noch vor der Bildung gesamtdeutscher Staatsorgane, denen sie im Prinzip außenpolitische Handlungsfreiheit zugestehen wollten. — Bei noch fehlender außenpolitischer Souveränität unterstützte die DDR in dieser Phase die D. der UdSSR propagandistisch und auch aktiv („Deutsche an einen Tisch“), indem sie durch das Arrangement zahlreicher innerdeutscher Begegnungen ihre Anerkennung als Gesprächs- und Verhandlungspartner durch die Bundesregierungen zu erreichen suchte. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte auch der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 ab. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen und einer D., die auf die Verhinderung der Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO zielte, der Boden entzogen. Eine neue Etappe der D. begann. IV. Verlagerung der Deutschlandpolitik von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene (1955--1961) A. Unterordnung der Deutschlandpolitik unter veränderte sowjetische Ziele (1955--1956) In der TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 vollzog die UdSSR eine deutschlandpolitische Kursänderung. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 in der DDR die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Bei seinem Moskau-Besuch vom 9. bis 13. 9. 1955 willigte Bundeskanzler Adenauer in die von den Sowjets vorgeschlagene Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion ein. Im folgenden hat die SED ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen vollzogen sich jedoch stets innerhalb eines feststehenden Grundmusters: eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne wurde abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit ihren verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. [S. 285]<B. Von der Konföderationspolitik zur zweiten Berlin-Krise (1957–1959)> Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie danach noch mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Ordnung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 wurde von der UdSSR eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Am 22. 1. 1958 bestritt Chruschtschow, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte zu einer Wiedervereinigung davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d.h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland kaum Unterstützung. C. Deutschlandpolitik im Schatten des Mauerbaus (1959--1961) Bis zum VI. Parteitag (1963) zielte die D. der SED in erster Linie auf den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorge[S. 286]schlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow 1959 in Leipzig und 1961 in Moskau sowie Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Inhalte der D. der SED war ihre Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Konzeption der Friedlichen Koexistenz. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems beinhaltet, hat die SED diese Auffassung damals durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert.“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959) Diesem Konzept entsprach der vom Zentralkomitee (ZK) der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Damit verlangte die SED nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung, sondern versuchte, diese Umgestaltung selbst aktiv zu fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten nationalen Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ nochmals zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diesen Eindruck bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag (1963) hieß es dementsprechend, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Oktober 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus ausdrücklich von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Die SED hat jedoch nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. Mit den erwähnten Dokumenten hatten sich indes die ideologisch-politischen Grundlagen der D. der SED geändert. V. Die Politik der inneren Konsolidierung (1962--1966) A. Veränderte Zielsetzung auf dem VI. Parteitag der SED 1963 Der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 führte zu einer Korrektur ihrer bisherigen D. Die verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die Bemühungen in der Folgezeit, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik [S. 287]Deutschland kennzeichnen eine vorsichtige Umorientierung der D. der SED. Sie sah nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND 25. 1. 1963). Damit galten Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als „günstige Voraussetzungen“ für Fortschritte auch in der DDR. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge …

DDR A-Z 1985

Bargeldumlauf (1985)

Siehe auch: Bargeldplanung: 1959 1960 Bargeldumlauf: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bargeldumsatzplan: 1962 Der Geldumlauf an Münzen und Banknoten bleibt vornehmlich auf finanzielle Transaktionen der privaten Haushalte begrenzt, weil die Betriebe und staatlichen Institutionen gesetzlich zur bargeldlosen Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs bei 200 Mark übersteigenden Beträgen verpflichtet sind (Überweisungsverfahren; Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). Abgesehen von den hier nicht zu berücksichtigenden Bargeldbewegungen zwischen den Bürgern — auch in anderer Währung — ist der B. mit der Erziehung und Verwendung der privaten Einkommen eng verbunden: Der B. entsteht durch die Barauszahlung von Löhnen, Gehältern, Renten, Stipendien usw. sowie Barabhebungen von den Institutionen des Bankwesens, zu dem Bargeld direkt über Einzahlungen oder indirekt über die Betriebe des Einzelhandels und des Dienstleistungssektors beim Kauf von Gütern und Leistungen sowie die staatlichen Institutionen und Organe bei der Begleichung von Gebühren und Beiträgen zurückfließt. Da für die privaten Haushalte der bargeldlose Zahlungsverkehr an Bedeutung zugenommen hat, wurde der Bargeldumsatzplan Ende der 70er Jahre durch den „Plan des Geldumlaufs der Bevölkerung“ ersetzt. Diesen erarbeitet die Staatsbank als bezirkliches und zentrales Instrument für die von der Staatlichen Plankommission aufzustellenden entsprechenden „Bilanzen der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung“. Hier werden die sonst streng getrennten Formen des Geldumlaufs, der B. und der Giral- oder Buchgeldumlauf, gemeinsam berücksichtigt. Durch die Auszahlung der Jahresendprämien (Lohnformen und Lohnsystem, V. C.) liegt der B. im Monat Februar am höchsten. Die in der DDR umlaufende Bargeldmenge ist aufgrund der o. a. Restriktionen relativ niedrig und erreichte 1980 je Einwohner etwa die Hälfte des B. in der Bundesrepublik Deutschland. Sie weist seit 1950 die in der Tabelle dargestellte Entwicklung auf. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148 Bankwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauakademie der DDR

Siehe auch: Bargeldplanung: 1959 1960 Bargeldumlauf: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bargeldumsatzplan: 1962 Der Geldumlauf an Münzen und Banknoten bleibt vornehmlich auf finanzielle Transaktionen der privaten Haushalte begrenzt, weil die Betriebe und staatlichen Institutionen gesetzlich zur bargeldlosen Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs bei 200 Mark übersteigenden Beträgen verpflichtet sind (Überweisungsverfahren; Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). Abgesehen von den hier…

DDR A-Z 1985

Bauaktivs (1985)

Siehe auch: Bauaktiv: 1966 Bauaktivs: 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Arbeitsgruppen bei den Ständigen Kommissionen für Bauwesen der Städte und Gemeinden, die diese Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen baufachlich beraten und den Kontakt zu den gesellschaftlichen Organisationen, insbes. zur Nationalen Front der DDR halten sollen und denen in ihrem Bereich Funktionen der Staatlichen Bauaufsicht übertragen sind. Diese Funktionen betreffen nicht nur bauanzeigepflichtige Baumaßnahmen, sondern auch Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Bauschäden. Die B. sollen sowohl öffentliche als auch private Bauten in regelmäßigen Abständen überprüfen. Die B. geben Gutachten über die Dringlichkeit von Instandsetzungsarbeiten ab. Mitglieder der B. sollen — neben Abgeordneten — Baufachleute verschiedener Fachrichtungen sein. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149 Bauakademie der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaufsicht, Staatliche

Siehe auch: Bauaktiv: 1966 Bauaktivs: 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Arbeitsgruppen bei den Ständigen Kommissionen für Bauwesen der Städte und Gemeinden, die diese Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen baufachlich beraten und den Kontakt zu den gesellschaftlichen Organisationen, insbes. zur Nationalen Front der DDR halten sollen und denen in ihrem Bereich Funktionen der Staatlichen Bauaufsicht übertragen sind. Diese Funktionen betreffen nicht nur bauanzeigepflichtige…

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Beamtenversorgung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht kein Beamtentum (Staatsfunktionär). Die Versorgung ehemaliger Beamter und Berufsoffiziere ist von der Sozialversicherung übernommen worden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter oder 10 Jahre als Berufsoffizier tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Die Leistungen sind grundsätzlich gleich denen in der Sozialversicherung. Renten/Altersversorgung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 160 Bau- und Wohnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beitrag für gesellschaftliche Fonds

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht kein Beamtentum (Staatsfunktionär). Die Versorgung ehemaliger Beamter und Berufsoffiziere ist von der Sozialversicherung übernommen worden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter oder 10 Jahre als Berufsoffizier tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten…

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Bergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Die Braunkohlenförderung erfolgt in den Braunkohlenkombinaten Bitterfeld (49.000 Beschäftigte, 19 Tagebaue und 23 Brikettfabriken) und Senftenberg (50.000 Beschäftigte, 14 Tagebaue und 13 Brikettfabriken). Auf rd. 20 Mrd.~t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt; die geologisch erkundeten Reserven werden mit 45 Mrd.~t angegeben. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v.H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1983 wurde eine Fördermenge von 278 Mill.~t erreicht. Bis 1985 soll die Förderung auf 295 Mill.~t jährlich gesteigert werden; für 1990 ist derzeit eine Produktion von 300 Mill.~t vorgesehen. Dazu ist in den 80er Jahren der Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf der westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd.~t). Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill.~t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, erhöht sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1983 waren es bereits 4,3 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1985 auf das geplante Niveau heben zu können, müssen im Planjahrfünft 1981–1985 9 neue Tagebaue aufgeschlossen werden, darunter die Vorkommen von Gräbendorf, Scheibe, Köckern und Reichwalde, Energiewirtschaft. Die Steinkohlenförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill.~t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1982: 6,8 Mill.~t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden (Kali ist die Sammelbezeichnung für die natürlich vorkommenden Kalisalze und die daraus erzeugten Düngemittel). Die Kaliindustrie — zusammengefaßt im VEB Kombinat Kali — beschäftigt rd. 32.000 Personen; vier Fünftel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,4 Mill.~t Kalidüngemitteln K₂O) (1982) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v.H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill.~t Roherz gefördert, so waren es 1979 nur noch 0,06 Mill.~t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z.T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzen[S. 163]tration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfererzbergbau mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v.H.). Das Schwergewicht des Kupfer-B, hat sich in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2–5 v.H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v.H.) ist Altenberg im Osterzgebirge. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 162–163 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berlin

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…

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Berliner Stadtkontor (1985)

Siehe auch: Berliner Stadtkontor: 1969 1975 1979 Stadtkontor, Berliner: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das 1945 als „Bank von Groß-Berlin“ gegründete BS. nimmt als Bezirksdirektion mit nachgeordneten Filialen die Funktionen der Staatsbank in Berlin (Ost) wahr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 182 Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsausbildung, Landwirtschaftliche

Siehe auch: Berliner Stadtkontor: 1969 1975 1979 Stadtkontor, Berliner: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das 1945 als „Bank von Groß-Berlin“ gegründete BS. nimmt als Bezirksdirektion mit nachgeordneten Filialen die Funktionen der Staatsbank in Berlin (Ost) wahr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 182 Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V,…

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Besatzungspolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen Besatzungszonen Geltung erlangen konnten. Die Besatzungsmächte verfolgten indes in bezug auf Deutschland entsprechend ihrer jeweiligen politisch-sozialen Ordnung und ihrer außenpolitischen Interessenlage fundamental unterschiedliche Zielvorstellungen. Als Folge dieser deutschlandpolitischen Differenzen und der zunehmenden weltpolitischen Gegensätze und Spannungen zwischen den westlichen Siegermächten und der UdSSR („Kalter Krieg“) begann sich die Teilung Deutschlands abzuzeichnen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die das politische und gesellschaftliche Leben in der SBZ weitgehend und direkt durch von ihr erlassene Befehle regelte. Sie wurde — begleitend zur Staatsgründung der DDR — im Jahr 1949 aufgelöst. Soweit ihre Aufgaben nicht Regierungsorganen der DDR übertragen wurden, bzw. mit der [S. 193]„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war nunmehr die nach der Auflösung der SMAD neugebildete Sowjetische Kontrollkommission (SKK) für die B. der Sowjetunion in der DDR verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 der „Hohe Kommissar der UdSSR in Deutschland“. Diese Institution wurde mit dem „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 aufgelöst. Dies bekräftigte eine entsprechende Note der UdSSR vom 25. 3. 1954, in der der DDR die volle staatliche Souveränität zugestanden worden war. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nehmen seitdem der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) wahr. Da es dem Alliierten Kontrollrat nur in seltenen Fällen gelang, zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen und da diese zudem von den Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, konnte die SMAD von 1945 an eine B. betreiben, die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Angleichung an die Entwicklungen in den anderen Staaten des sich herausbildenden Ostblocks hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, der Aufbau eines von der KPD bzw. SED beherrschten Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs (Geschichte der DDR). Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, in dem die SMAD die eigentliche Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. B. gab es jedoch, wenn auch in weniger sichtbarer Form, bis 1955. Aber auch nach der Proklamierung der vollen Souveränität hat sich die UdSSR gegenüber der DDR u.a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten. Insbesondere die militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen unterliegen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192–193 Berufskrankheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen…

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Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) 1. Organisation der BGO. Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d.h. zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Vertrauensleutevollversammlung, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung für die Wahl zu den AGL und der BGL sowie für die Wahl zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v.H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen jeweils ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige von der Leitung berufen werden: K. Arbeit und Löhne; K. Agitation und Propaganda; Arbeitsschutz-K.; Feriendienst-K. (Feriendienst des FDGB); Finanz-K.; Frauen-Kommission; Jugend-K.; Küchen-K.; K. Kultur und Bildung (Kulturarbeit des FDGB); Kur-K. (Kuren der Sozialversicherung); Neuereraktiv (Sozialistischer Wettbewerb); Rechts-K.; K. für sozialistische Erziehung der Kinder (Patenschaften; Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht); K. Sozialpolitik; Rat für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); Wohnungs-K. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]; Bau- und Wohnungswesen). Je nach Größe des Betriebes und nach den aktuell von der BGL zu behandelnden Problemen können weitere K. oder zeitweilige Arbeitsgruppen eingerichtet, in kleineren Betrieben verschiedene K. auch zu einer einzigen zusammengefaßt bzw. kann auf die Bildung von K. überhaupt verzichtet werden. Die AGL sind aufgefordert, für ihren Bereich ebenfalls K. zu bilden, doch ist die Zahl der AGL relativ gering (ca. 22.000), und es gibt Schwierigkeiten, auf der Abteilungsebene genügend Mitglieder zu aktivieren, über eine Wahlperiode hinweg als Funktionäre aktiv zu bleiben. Die K. sind „Hilfsorgane“ der Leitungen und sollen diese bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle des Arbeitsplanes der BGL unterstützen. Neuere Untersuchungen zeigen, daß etwa 25 v.H. der K.-Mitglieder dauerhaft in die Tätigkeit der BGL einbezogen sind. Unter den K. kommt der K. Arbeit und Löhne besondere Bedeutung zu. Seit die Zahl der Ständigen ➝Produktionsberatungen stark zurückgegangen ist und es eine eigene K. für den Sozialistischen Wettbewerb nicht mehr gibt, ist sie die einzige K., die sich mit ökonomischen Fragen (Plandiskussion, Plandurchführung, Organisation des Wettbewerbs, Anwendung der Methoden der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation [WAO], Fragen der Einführung neuer Arbeitsverfahren sowie der Intensivierung und Rationalisierung) befaßt. Ihr zweiter Aufgabenbereich liegt in der Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Sie ist dabei an die Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) und rechtlicher Vorschriften gebunden, kann aber bei der Ausarbeitung [S. 208]der Kriterien für die Vergabe der Prämien, wie sie in den Betriebskollektivvertrag (BKV) Eingang finden, die Entscheidung der BGL vorbereiten. Von den K. der BGL sind sowohl die Konflikt-K. als auch die Revisions-K. zu unterscheiden. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtsprechung. Die BGL sind aber an der Auswahl der Kandidaten beteiligt, führen deren Wahl in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen durch, werten die Beschlüsse der Konflikt-K. in der Gewerkschaftsarbeit aus und organisieren in der Zusammenarbeit mit der Rechts-K. des Kreisvorstandes des FDGB deren rechtliche Aus- und Weiterbildung. Hierbei und bei der Rechtsberatung der Gewerkschaftsmitglieder stützen sich die BGL auf ihre Rechts-K. (Gesellschaftliche Gerichte). — Die Revisions-K. sind Kontrollorgane innerhalb der Gewerkschaftsorganisation. Sie werden parallel mit den BGL gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens und der satzungsgemäßen Arbeit der Leitung. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Selbsterziehung in Gang zu setzen, daß bereits in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben. Sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) zu Versammlungen außerhalb der Arbeitszeit zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in den G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nehmen. — Bis zu den FDGB-Wahlen 1976/77 gab es in den G., denen mehr als drei Jugendliche angehörten, einen Jugendvertrauensmann. An dessen Stelle ist seitdem — in Betrieben mit mehr als 30 jugendlichen Beschäftigten — die Jugend-K. getreten. Auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen wird für jeweils 30–50 Mitglieder ein Arbeiterkontrolleur gewählt. Diese kontrollieren auf der Grundlage eines von der BGL beschlossenen Arbeitsplanes innerhalb der Betriebe und Kombinate die Erfüllung der planmäßigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und sollen weiterhin Material- und Leistungsreserven aufdecken. Im Territorium werden u.a. Handels- und Versorgungseinrichtungen auf Einhaltung der Preisvorschriften und einwandfreie Arbeitsweise sowie die Wohnungsämter auf die korrekte Vergabe von Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Arbeiterkontrolleure arbeiten eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) und mit den FDJ-Kontrollposten (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) zusammen. Vielfach werden den Arbeiterkontrolleuren ihre Aufgaben zentral vom Bundesvorstand bzw. regional von den Bezirksvorständen des FDGB vorgegeben. In den Jahren 1977–1981 gab es 24 zentrale und 159 bezirkliche gewerkschaftliche Kontrollen; ferner waren die Arbeiterkontrolleure an 53 zentralen Kontrollen des Komitees der ABI, an 259 Kontrollen, die die Bezirkskomitees der ABI organisieren, sowie an 33 zentralen Preiskontrollen, für die die Organe des Amtes für Preise beim Ministerrat, das Ministerium für Handel und Versorgung sowie der FDGB gemeinsam verantwortlich zeichneten, beteiligt. — Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären werden die Arbeiterkontrolleure auf 5 Jahre gewählt, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht, Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. In den 70er Jahren wurde die Gewerkschaftsarbeit unter denjenigen FDGB-Mitgliedern, die das Rentenalter erreicht hatten, verstärkt und hierfür auch eine neue organisatorische Form, die Veteranen-AGL geschaffen; diese AGL haben faktisch den organisatorischen Status einer K. der BGL. Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Rentnern zu ermöglichen, den Kontakt zu ihrer früheren Arbeitsstätte und dem dortigen Kollegenkreis aufrechtzuerhalten sowie die betrieblichen Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weiter zu nutzen (z.B. nehmen über 200.000 Rentner an verbilligten Kantinenessen in ihren ehemaligen Betrieben teil). Allerdings sind es vor allem Großbetriebe, in denen diese AGL bestehen und in denen entsprechende Aufgaben im Rahmen der Altenpolitik übernommen werden können. Die 1982 bestehenden 3.815 Veteranen-AGL mit 29.650 Mitgliedern erfaßten insges. 566.716 Arbeiterveteranen. Als Ergebnis der Gewerkschaftswahlen in Vorbereitung des X. FDGB-Kongresses (1982) wurden folgende Zahlen über die GO veröffentlicht: es bestanden 46.744 GO, in denen 2.319.543 Mitgl. (darunter 1.179.569 = 50,9 v.H. Frauen) Funktionen übernommen hatten (Gesamtmitgliedschaft des FDGB zum gleichen Zeitpunkt: 9,1 Mill., darunter 52 v.H. Frauen). Den BGL, OGL und SGL gehörten 370.273 Mitgl. an. In den Kommissionen dieser Leitungen waren 591.982 Mitgl. tätig (darunter 77.580 Frauen in 9.736 Frauen-K., 73.973 Mitgl. in Neuereraktivs, 30.754 in Jugend-K., 76.707 in Arbeitsschutz-K., 69.591 in Feriendienst-K.). Ferner wird für diesen Zeitpunkt von rd. 4.000 Rechts-K. und 12.436 Räten für Sozialversicherung sowie von 39.748 Revisions-K. berichtet. — Auf der mittleren Leitungsebene des Betriebes zählten die AGL 174.058 Mitgl. Besonders groß ist die Zahl der ehrenamtlichen Funktionäre in den 315.553 Gewerkschaftsgruppen; sie betrug 1982 1.445.042 (darunter: 315.553 Vertrauensleute, 301.231 Kulturobleute, 299.642 Bevollmächtigte für Sozialversicherung, 282.575 Arbeitsschutzobleute, 246.041 [S. 209]Sportorganisatoren). Weiter wurden 1982 94.113 Arbeiterkontrolleure gewählt. Diese Zahlen zeigen den hohen Mobilisierungs- und Integrationseffekt, den der FDGB als wichtigste und größte Massenorganisation der DDR an der Basis seiner Organisation zu erreichen vermag. Allerdings ist bei der Bewertung dieser Angaben zu berücksichtigen, daß die einzelnen Gewählten häufig mehrere Funktionen gleichzeitig ausfüllen. BGL- und AGL-Mitglieder sind ebenso wie die Funktionäre der G. zugleich in den K. tätig. Außerdem sagt die Wahl in eine Funktion noch nichts darüber aus, ob bzw. mit welcher Intensität diese tatsächlich ausgeübt wird. Die Tätigkeiten der BGO werden vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert, von denen in den Jahren 1977–1981 durchschnittlich 45,7 v.H. in den Betrieben verblieben. Für bestimmte betriebliche, soziale und kulturelle Aufgaben stehen darüber hinaus Mittel aus den Kultur- und Sozialfonds sowie dem Leistungsfonds zur Verfügung. — Durch den Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB vom 12. 12. 1975 wurde den BGL und OGL die Rechtsfähigkeit zuerkannt. Die Rechtsvertretung liegt bei dem BGL-Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung bei dem Stellvertreter. Den SGL wurde lediglich das Recht zuerkannt, Bankkonten zu führen; sie können aber keine Verträge schließen, klagen oder verklagt werden. 2. Aufgaben der BGO. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, dem Primat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebene Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB; Arbeitsrecht) der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu, „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten, die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten jedoch im marxistisch-leninistischen Verständnis als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Insoweit sind in der Alltagsarbeit einer BGL die durchaus einander widersprechenden Interessen der einzelnen Mitglieder bzw. bestimmter Beschäftigtengruppen mit dem postulierten Gesamtinteresse in den politischen, ökonomischen und arbeits- bzw. sozialrechtlichen Vorgaben immer erneut erst in Übereinstimmung zu bringen. Die im AGB vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- (und) Mitwirkungsrechte der Werktätigen sind an die Tätigkeit der BGO gebunden. Danach soll die BGL mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren, deren Initiative wecken und eine Optimierung der Planaufgaben erreichen. Im Ergebnis erarbeitet die BGL eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf und vertritt diesen gegenüber dem Kombinatsdirektor. Auf der Basis des Betriebsplanes schließt sie jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) (einschl. Jugend- und Frauenförderungsplan sowie Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet. Diesen Gremien gegenüber legt die BGL vierteljährlich einen Rechenschaftsbericht ab. Auf der Grundlage des Betriebsplanes und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL auf der Basis einer von der Werkleitung ausgearbeiteten Wettbewerbskonzeption den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Es gehört zu den Aufgaben der BGL, sich gegenüber der Werkleitung und zugleich gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen (Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung) und der Lohn- und Prämiensysteme einzusetzen; diese beruhen auf den Rahmenkollektivverträgen (RKV) und anderen gesetzlichen Vorgaben und sollen leistungsstimulierend wirken (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zur Arbeitsmoral und -disziplin sowie zur Erfüllung ihrer anderen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Weitgehende Mitgestaltungsrechte hat die BGL im Rahmen der den Betrieben zur Verfügung stehenden Fonds in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung, Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) werden von der BGL wesentlich mit bestimmt. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über. Zunehmend übernehmen die Betriebe dort Aufgaben in der politischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung. Durch die von der BGL organisierte Form der Massenschulung, die Schulen der sozialistischen Arbeit, durch Wochenendkurse sowie durch die Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützen die BGO die Herausbildung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins bei ihren Mitgliedern und tragen zur Heranbildung neuer Kader bei (Kaderpolitik). In jüngerer Zeit gibt es Bemühungen, die BGO direkt in die Wehrerziehung einzubeziehen. [S. 210]Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Massenorganisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO, insbesondere der BGL, geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene AGB hat diese bis dahin eingetretenen Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär (Grundorganisationen der SED) — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Betriebsleitung teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen; dieses Recht ist allerdings an seine Person gebunden und kann nicht auf ein anderes Mitglied der BGL übertragen werden. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind (z.B. bei der Änderung oder Auflösung bestehender Arbeitsverhältnisse), erhalten diese erst dann Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt hat. Das — bereits zuvor vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt; Fälle, in denen eine BGL davon Gebrauch gemacht hat, sind bisher allerdings nicht bekannt geworden. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiterhin uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Die Frage, inwieweit diese Stärkung der BGL auch zu einer positiven Haltung der Mitglieder zum FDGB als ihrer Interessenvertretung geführt hat, ist kaum schlüssig zu beantworten. Unverkennbar ist jedoch bei den Werktätigen die Bereitschaft gewachsen, von den Rechten, die ihnen das AGB und die Satzung des FDGB einräumen, Gebrauch zu machen. 3. Einbettung der BGO in überbetriebliche Organisationszusammenhänge. Die BGO werden von den jeweiligen Kreisvorständen (KV) der für sie zuständigen Einzelgewerkschaften (IG/Gew.) in allen zweigspezifischen Fragen angeleitet. Daneben gibt es Aufgaben, für die die KV des FDGB — die die Arbeit der KV der IG/Gew. in ihrem territorialen Bereich koordinieren und in allgemeinen gewerkschaftspolitischen Fragen anleiten — von vornherein zuständig sind; dazu gehören der Feriendienst und die Sozialversicherung. Die Kombinatsbildung (Betriebsformen und Kooperation) hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der BGO gehabt, die bis heute noch nicht endgültig organisatorisch gelöst sein dürften. Die Bestimmungen des AGB sind grundsätzlich an den Betrieb, nicht aber an Betriebszusammenschlüsse, Kombinate, gerichtet. So werden z.B. Arbeitsverträge mit dem Betrieb abgeschlossen, geändert und aufgelöst. Andererseits hat der Kombinatsdirektor für einen optimalen Einsatz der in den Kombinatsbetrieben Tätigen zu sorgen, soll für das gesamte Kombinat eine einheitliche Wettbewerbskonzeption ausarbeiten und durchsetzen usw. Die sich damit stellenden Fragen wurden zusätzlich dadurch kompliziert, daß in vielen Fällen Betriebe zu einem Kombinat zusammengefaßt wurden, die in den Organisationsbereich unterschiedlicher IG/Gew. gehören und in denen dementsprechend unterschiedliche Rahmenkollektivverträge gelten. Bemühungen, die gewerkschaftliche Zuordnung der Kombinatsbetriebe zu vereinheitlichen, sind aufgegeben worden, weil sie offensichtlich nicht „kostenneutral“ zu verwirklichen waren und zudem auch die Interessen der Einzelgewerkschaften berührt wurden. Ebenso sind Überlegungen, den Kombinatsdirektor anstelle der Betriebsleiter in die arbeitsvertraglichen Beziehungen einzusetzen, fallen gelassen worden. Nicht zuletzt die räumliche und sachliche Distanz der Kombinatsebene zum Arbeitsplatz verboten ein solches Vorgehen. Trotzdem ist ein Verlust an Entscheidungsspielraum auf der Ebene des Betriebes zu beobachten, der auch die Möglichkeiten der BGL eingeschränkt hat. Als gewerkschaftliche Mitwirkungsgremien auf der Ebene des Kombinats wurden zwei Einrichtungen geschaffen: a) das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, b) das Gewerkschaftsaktiv. Dem Kollektiv der BGL-Vorsitzenden gehören die Vorsitzenden aus den wichtigsten Kombinatsbetrieben an. Über die Zusammensetzung entscheiden je nach Struktur und Größe des Kombinats die zuständigen Zentralvorstände der IG/Gew. und der FDGB-Vorstand des Bezirkes, in dem die Kombinatsleitung ihren Sitz hat. Aufgabe dieses Gremiums ist die Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit im Kombinat; es dient im übrigen der Beratung gemeinsamer Aufgaben sowie dem Erfahrungsaustausch. Das Gewerkschaftsaktiv ist ein zahlenmäßig größeres Gremium, das sich aus den BGL-Vorsitzenden, aber auch aus anderen aktiven Gewerkschaftsfunktionären des Kombinats zusammensetzt. Es tagt in größeren zeitlichen Abständen als das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, das sich vor allem mit aktuellen Fragen befaßt. Demgegenüber soll das Gewerkschaftsaktiv die „grundlegenden Aufgaben der Gewerkschaftsarbeit beraten und beschließen“. Es hat ferner eine Kontrollfunktion gegenüber der Arbeit der einzelnen BGL. Der Generaldirektor des Kombinats gibt seinen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Gewerkschaftsaktiv ab. (Das Gewerkschaftsaktiv des Kombinats ist nicht zu verwechseln mit dem sonst üblichen Ausdruck „Gewerkschaftsaktiv“, in dem territorial oder innerhalb eines Betriebes alle aktiven Gewerkschaften zusammengefaßt sind und das Aufgaben wahrnimmt, die im Rahmen des FDGB dem des Parteiaktivs der SED vergleichbar sind.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 207–210 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen…

DDR A-Z 1985

Betriebsschutz (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unabhängig von den Kampfgruppen der SED und weit älter als sie ist der B., eine Gliederung der Deutschen Volkspolizei (DVP). Ihm obliegen die ständige Bewachung und der Werkschutz in Betrieben und Behörden aller Art. Er gliedert sich in den B. „A“ (aktive Volkspolizisten, ca. 15.000 Mann) und „B“ (Arbeitnehmer der Betriebe, die nur für Zwecke des B. unter Polizeibefehl stehen und seit 1. 1. 1954 Lohnzuschläge beziehen). Um Arbeitskräfte für die Produktion zu gewinnen, wurde ab 1. 1. 1958 der Bestand des zivilen Werkschutzes („B“) örtlich geringfügig verringert. Als Volkspolizisten wirken die Angehörigen des B. „A“ als Ausbilder in den Kampfgruppen. Die Angehörigen des B. „B“ gehören fast stets den Kampfgruppen an. Zuweilen werden die Einheiten „B“ des B. als „Betriebswachen“ bezeichnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212 Betriebsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevölkerung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unabhängig von den Kampfgruppen der SED und weit älter als sie ist der B., eine Gliederung der Deutschen Volkspolizei (DVP). Ihm obliegen die ständige Bewachung und der Werkschutz in Betrieben und Behörden aller Art. Er gliedert sich in den B. „A“ (aktive Volkspolizisten, ca. 15.000 Mann) und „B“ (Arbeitnehmer der Betriebe, die nur für Zwecke des B. unter Polizeibefehl stehen und seit 1. 1. 1954 Lohnzuschläge…

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Bewußtsein, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das „gesellschaftliche Sein“ zurückwirkt. Im engeren Sinne wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischer Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein. In der bürgerlichen Klassengesellschaft hat es antagonistischen Klassencharakter. In der sozialistischen Gesellschaft, in der die Klassengegensätze geschwunden sein sollen, ist es in den Grundlagen übereinstimmendes sozialistisches Bewußtsein. Das sozialistische GB. ist jedoch nicht gleich der Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen, denen heute eine durchaus differenzierte Struktur zugestanden wird. Das GB. kommt auch nicht „spontan“ als unmittelbares Ergebnis sozialer Prozesse zustande. Es konstituiert sich vielmehr als richtiges Bewußtsein erst auf der Grundlage und unter Verwendung der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus, d.h. durch die Aktivität der marxistisch-leninistischen Partei. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. oder sozialistische Bewußtsein nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße eine „wissenschaftlich exakte“ Widerspiegelung der materiellen Existenzbe[S. 221]dingungen und der sich aus diesen ergebenden Notwendigkeiten zu ihrer „gesetzmäßigen“ Fortentwicklung ermöglichen. Um diese Entwicklung zu gewährleisten, müssen Bewußtseinsprozesse „zielstrebig gestaltet“ werden. Hierbei nimmt die SED für sich die führende Rolle in Anspruch. Erziehung, Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche; Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220–221 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das…

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Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1985)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1979 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirks. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirks. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. Inzwischen hat die Kombinatsbildung auch auf der Ebene der Bezirke eingesetzt. 1981 gab es 93 derartige Kombinate. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den Kombinaten bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen und anderer längerfristiger Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z.B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen (Betriebsformen und Kooperation, V.; Erzeugnisgruppen). Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen (Planung) und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über verschiedene eigene Fonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z.B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z.B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z.B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie bis 1978 die VVB und seitdem die Kombinatsleitungen gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z.B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Ver[S. 225]einbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Wirtschaft, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 224–225 Bezirksparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliotheken

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1979 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirks. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirks. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Beziehungen der bezirksgeleiteten…