DDR A-Z 1985
Feinmechanische und Optische Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie). Bis Ende 1967 umfaßte die FOI. auch die Betriebe der Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie und die der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Ab 1968 verblichen im Zweig FOI. Betriebe zur Herstellung von optisch-mechanischen Geräten, von Erzeugnissen des wissenschaftlichen Gerätebaus, von medizinisch-mechanischen Geräten usw. Der bekannteste feinmechanisch-optische Betrieb der DDR ist das Kombinat VEB Carl Zeiss Jena. In diesem Kombinat arbeiten 46.000 Werktätige in 17 Betrieben. Die Fotoindustrie hatte schon vor 1945 ihren traditionellen Sitz im Raume Dresden. 60 v.H. der Produktion waren hier konzentriert. Nach 1945 hat sich die Bedeutung Dresdens als Standort der Fotoapparateindustrie noch vergrößert. Hier produzieren die Betriebe der Marken Zeiss-Ikon, Altissa, Welta, Filmosto und Belca. Alle diese Betriebe sind organisatorisch zusammengefaßt in dem Großbetrieb Kombinat Pentacon, Dresden (10.000 Beschäftigte in 6 Betrieben). Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der FOI. um das 2,31fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie überdurchschnittlich erhöht. Innerhalb des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau rangiert sie beim Vergleich der Wachstumsraten vor der Elektrotechnischen Industrie sowie der Industrie der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug in der FOI. im Zeitraum 1961–1965 4,7 v.H. (zum Vergleich: jahresdurchschnittlicher Produktionszuwachs des übergeordneten Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau: 9,4 v.H.), 1966–1970 11,9 v.H. (9,6 v.H.), 1971–1975 6,2 v.H. (9,3 v.H.), 1976–1980 11,3 v.H. (8,7 v.H.). Die FOI. ist vor allem für den DDR-Export von großer Bedeutung. So wurden beispielsweise 1980 über 50 v.H. der erzeugten Fotoapparate ausgeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 379 Feiertage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGBSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie). Bis Ende 1967 umfaßte die FOI. auch die Betriebe der Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie und die der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Ab 1968 verblichen im Zweig FOI. Betriebe zur Herstellung von optisch-mechanischen Geräten, von Erzeugnissen des wissenschaftlichen…
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Fernsprechdienst (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Im F. der DDR ist weitgehend der Selbstwählferndienst eingeführt, der laufend erweitert wird. Der Anteil der im Selbstwählferndienst vermittelten Gespräche betrug im Jahre 1982 95,5 v.H. Ende 1982 waren 3,344 Mill. Fernsprechstellen, davon 1,437 Mill. Hauptanschlüsse, vorhanden. Der Umfang des F. sowie die Benutzungsverhältnisse sind in der Fernsprechordnung vom 21. 11. 1974 (GBl. I, 1975, S. 254 ff.) geregelt. Zwischen der DDR/Berlin (Ost) und dem Bundesgebiet/Berlin (West) waren am 1. 4. 1984 1.517 Fernsprechleitungen, zum großen Teil für den Selbstwählferndienst, geschaltet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 386 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch das Jahr 1979 Im F. der DDR ist weitgehend der Selbstwählferndienst eingeführt, der laufend erweitert wird. Der Anteil der im Selbstwählferndienst vermittelten Gespräche betrug im Jahre 1982 95,5 v.H. Ende 1982 waren 3,344 Mill. Fernsprechstellen, davon 1,437 Mill. Hauptanschlüsse, vorhanden. Der Umfang des F. sowie die Benutzungsverhältnisse sind in der Fernsprechordnung vom 21. 11. 1974 (GBl. I, 1975, S. 254 ff.) geregelt. Zwischen der DDR/Berlin (Ost) und dem…
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Feudalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der Theorie des Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) eine ökonomische Gesellschaftsformation, die in der historischen Entwicklung auf die Sklavenhaltergesellschaft folgt und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Sie ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren am größten Teil des Bodens, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an leibeigenen und hörigen Bauern als Produzenten. Neben den Feudalherren und den Bauern als Grundklassen gibt es im F. weitere soziale Klassen und Schichten, wie die Handwerker und die Kaufleute der Städte, aus denen das Bürgertum hervorging (Gesellschaftsordnung). Besonders die in den 70er Jahren einsetzenden Bemühungen im Rahmen der Ausarbeitung einer „Nationalgeschichte der DDR“, den Umfang des historischen Erbes zu erweitern, die Traditionslinien in die Vergangenheit zu verlängern und zu vertiefen, haben indirekt Wirkungen auf das in der DDR-Geschichtswissenschaft vorherrschende F.-Verständnis gehabt, ohne daß es bislang zu einer positiven Neufassung dieser Kategorie des Historischen Materialismus gekommen wäre. Hier sind vor allem die im Zusammenhang mit dem 450. Jahrestag des deutschen Bauernkrieges (1975) unternommenen Versuche zu nennen, dieses geschichtliche Ereignis in den Zusammenhang der Reformation zu stellen und — unter Betonung des „bürgerlichen“ Elementes — dessen Charakter als „frühbürgerliche Revolution“ hervorzuheben. Dieser Diskussionsprozeß setzte sich mit dem Luther-Jahr 1983 in einer neuen, differenzierten Sicht der Person Luthers und der Reformation fort. Weiter wirkte sich Ende der 70er Jahre in der gleichen Richtung die Neubefassung mit der preußischen Geschichte aus. Dabei wurde das früher maßgebliche, fast ausschließlich negative Bild Preußens durch eine eher ambivalente Sicht abgelöst. U.a. gesteht die Geschichtswissenschaft in der DDR nunmehr zu, daß Preußen durch die Förderung des Bürgertums als eines antifeudalistischen Elementes auch „fortschrittlichen“ Entwicklungen den Weg gebahnt habe. In ähnlicher Weise könnte auch die sich andeutende Änderung der Bewertung der Person und der Politik Bismarcks das überkommene F.-Verständnis tangieren. Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 388 Festlandsockel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FilmwesenSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der Theorie des Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) eine ökonomische Gesellschaftsformation, die in der historischen Entwicklung auf die Sklavenhaltergesellschaft folgt und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Sie ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren am größten Teil des Bodens, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an leibeigenen und hörigen Bauern als Produzenten. Neben…
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Finanzkontrolle und Finanzrevision (1985)
Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für Erweiterungsinvestitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben = Wirtschaftsförderung durch projektgebundene Kapitalzuteilungen aus dem Etat). Zu diesen Fördermitteln aus dem Budget kommen die Subventionszahlungen hinzu, die zur Sanierung und Unterstützung von ertragsschwachen Betrieben, Kombinaten, Branchen und Wirtschaftsbereichen benötigt werden. Zu derartigen Subventionen gehören z.B. Zuschüsse zum Ausgleich von planmäßigen und außerplanmäßigen Verlusten oder die aus dem Etat bestrittenen produktgebundenen Preisstützungen. Da finanzielle und materielle Ressourcen knapp sind, erwächst für die Regierung der DDR die Verpflichtung nachzuforschen, ob die Empfänger des staatlichen Geldkapitals [S. 391]dieses plankonform, sparsam und zweckmäßig sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwenden. Darüber hinaus erstrecken sich die Kontrollmaßnahmen ausgehend vom Staatseigentum an den Produktionsmitteln auch allgemein auf die gesamte Qualität der Unternehmensführung und der Kapitalverwertung in den sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (= allgemeine Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätskontrolle). 1. Finanzkontrolle. Die durch Regierungsorgane durchgeführte „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) umfaßt alle Überprüfungen, die feststellen sollen, ob zentrale und regionale Verwaltungsstellen sowie die Wirtschaftsbetriebe in ihrem Finanzgebaren das Staatsinteresse wahren und die zentralen Anweisungen befolgen. Neben der Fremdkontrolle, die durch externe Prüfungsorgane erfolgt, organisiert jeder Leiter einer Verwaltungsstelle und eines Wirtschaftsbetriebes zusätzlich eine Eigenkontrolle über den Umgang mit Finanzmitteln in seinem Verantwortungsbereich. Diese haus- oder betriebsinternen Kontrollen bedürfen meist keiner Anstöße von außen. Sie werden von den Leitungskadern einerseits zur Absicherung ihrer Führungsposition organisiert, damit sie nicht angeklagt werden können, sie hätten zugelassen, daß in ihrem Leitungsbereich Staatskapital veruntreut wird. Andererseits sind die Leitungskader natürlich auch aus materiellem Interesse bestrebt herauszufinden, ob die verfügbaren Finanzmittel so genutzt werden, daß auch die dezentralen Sonderinteressen von Verwaltungsinstanzen und Einzelbetrieben optimal verwirklicht werden. Diese Sonderinteressen konzentrieren sich zur Hauptsache auf die Maximierung der persönlichen Einkommen und Prämien und auf den Erwerb von staatlich verliehenen Ehrungen und Privilegien. Aufgabe der Fk. ist es, a) laufend das Finanzwesen und die Finanzdisziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ zu überprüfen (dazu gehören u.a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte [ Räte im Staatsapparat ] samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der „gesellschaftlichen Konsumtion“ im Bereich des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports und die Massenorganisationen). Außerdem ist der Fk. b) die fortwährende Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten übertragen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften). Letztlich erstreckt sich der Aufgabenbereich der Zentralen Fk. c) auch auf die Geschäftspolitik der Banken, Sparkassen und Versicherungen (Bankwesen). In der Verwaltungspraxis und der wirtschaftswissenschaftlichen Lehre wird von „staatlicher Finanzkontrolle“ hauptsächlich dann gesprochen, wenn es sich um die folgenden beiden Kontrollmaßnahmen handelt: a) die „Vorkontrolle“ der Qualität der gerade ausgearbeiteten Finanzpläne und b) die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle über das Maß der Erfüllung der Finanzpläne“. Zu diesen finanzwirtschaftlichen Plänen gehören folgende in Mark aufgestellte Spezialpläne: die Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie die globalen und einzelwirtschaftlichen Planbilanzen von Wirtschaftsgruppen (z.B. Banken, Industrie) und einzelnen Kombinaten sowie Betrieben. Die Zuständigkeiten innerhalb der staatlichen Kontrollorganisation wurden nach folgenden beiden Aufgabengebieten aufgeteilt: Kontrolle der Haushaltsdurchführung und Finanzkontrolle der Staatswirtschaft. Je nachdem, ob haushaltswirtschaftliche Kontrollen gegenüber Etatmittelverwendern und Zuwendungsempfängern (z.B. Verwaltungsorganen) durchgeführt werden müssen oder ob die Aufgabe darin besteht, die Finanzwirtschaft von erwerbswirtschaftlich tätigen Betrieben zu überprüfen, wechseln auch die angewandten Kontrollmethoden. Gegenüber den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (VEB; Kombinate) verfolgt die Fk. zunächst vor allem das Ziel, „ungeschminkt“ zu erfahren, welche Ergebnisse bei der a) vom Plan vorgeschriebenen und bei der b) auf Eigeninitiative der Produktionsorganisationen vorgenommenen Verwertung von Finanzkapital erzielt worden sind. Diese Erkundungen erfolgen durch gezielte Einholung von Informationen, periodisch angeforderte Rechenschaftsberichte und durch überraschend anberaumte Prüfungen der Buchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens. Werden durch die Kontrollen Leistungsmängel aufgedeckt, sind die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen zu empfehlen und an ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsorganisationen verbessert werden kann. Die VEB und Kombinate der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Geschäftspolitik nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung) auszurichten. Diese Handlungsmaxime verlangt von ihnen, ihre Produktionskosten aus dem Erlös verkaufter Erzeugnisse, also durch eigene Leistungen, zu decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß die Betriebe und Betriebsvereinigungen einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionsorganisationen zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der für sie verbindlichen Betriebspläne. Diese Forderung nach Rentabilitätssteigerung durch flexible Unternehmenspolitik läßt sich natürlich in den Produktionsbetrieben nur in dem Maße erfüllen, wie ihnen die Daten der Betriebspläne hierfür Entscheidungsspielräume lassen. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsbetrieben richtet sich das Verwaltungshandeln der Staatsorgane nicht unmittelbar auf erwerbswirtschaftliche Ziele. Sie sind vielmehr z.B. damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die administrativen Hilfen zu gewähren, damit die Produktionsorganisationen ihre staatlichen Planaufgaben termingerecht erhalten und in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen. Das Handeln der Verwaltungsorgane wird durch Anweisungen und Regeln in Form von Gesetzen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen gelenkt und zusätzlich durch operative Verfügungen vorgesetzter Regierungs[S. 392]stellen gesteuert. Bei der Aufteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben sind die Verwaltungsinstanzen verpflichtet, weisungsgetreu zu verfahren und sachgemäß zu handeln. Daraus folgt, daß je nach der Art der Institutionen und der diesen übertragenen spezifischen Aufgaben sich auch die Ziele, die Methoden und die Beurteilungsmaßstäbe der Fk. ändern. So stehen bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und die sparsame Mittelverwendung durch die Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem 4 Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. das Ministerium der Finanzen (MdF), 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollen mit speziellen Erkundungsaufträgen werden von den Industrieministerien, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen durchgeführt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres zumeist gemeinsam. In den Betrieben und Betriebsvereinigungen ist der Hauptbuchhalter der verantwortliche Ansprechpartner. Er ist der vom Staat beauftragte und von der Wirtschaftsverwaltung eingesetzte Inspektor, der sicherzustellen hat, daß bei den Planträgern an der Produktionsbasis die Staatsinteressen vorrangig berücksichtigt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das betriebliche Rechnungswesen ordnungsgemäß geführt wird, damit die Kontrolleure des Staatsapparats jederzeit Einsicht in die Buchhaltung und Erfolgsrechnung des Betriebes nehmen können. 2. Finanzrevision. In der DDR hat der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) zwei Bedeutungen. Einerseits stellt die Fr. eine Prüfungsmaßnahme dar. Andererseits ist sie ein staatliches Kontrollorgan. Als Prüfungsmaßnahme umfaßt die Fr. die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungswesens und der Jahresabschlußbilanzierung bei den einzelnen VEB und Kombinaten (= nachträgliche Kontrolle). Als staatliches Kontrollorgan stellt die Fr. eine Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen dar, die unter der direkten Anleitung des MdF Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Unternehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Produktionseinheiten wird durch die Fr. geprüft, ob die vorgelegte Jahresbilanz und die unterbreitete Gewinn-und-Verlust-Rechnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs. Als Prüfungsunterlagen zur Beurteilung des erreichten Wirtschaftserfolges werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, Statistiken, Betriebspläne (einschließlich Finanzpläne), Planabrechnungen (Soll-Ist-Vergleiche) und die Ergebnisse der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen ausgewertet. Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerks“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB und Kombinate durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so dürfen sie bei kleineren Beanstandungen selbst Weisung erteilen, die aufgedeckten Fehlleistungen zu korrigieren. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall den übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie den Gerichten übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund der Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts zwingend eingeschaltet werden müssen, sorgt in den meisten Fällen das MdF für Abhilfe. Während der Wirtschaftsreform in der DDR (1963 bis 1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/64 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staatsziele vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen „Kumpanei“ mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und [S. 393]Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen einer unabhängigen staatlichen Instanz übertragen. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 329 ff.) Finanzsystem; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390–393 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzorganeSiehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für…
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Fischwirtschaft (1985)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung nur auf sehr geringem Niveau, da die bisher genutzten Anlandeplätze an der Nordsee für die Belieferung ausfielen. Fischimporte in erheblichem Umfang wurden notwendig. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnten die Versorgung der Bevölkerung jedoch allmählich quantitativ und qualitativ verbessert und der Import von Fisch und Fischwaren drastisch gesenkt werden. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wurde indes in den 70er Jahren durch die Entwicklung der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Ende der 70er Jahre, mit der Einführung der 200-Seemeilen-Zone, wurde die ICNAF durch die NAFO (Nordwestatlantische Fischereiorganisation) abgelöst. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee (Festlandsockel). Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. Diese Verträge enthalten jeweils detaillierte Bestimmungen, deren vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung — auch im Falle des Versuches — mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt werden. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet (Ordnungswidrigkeiten) (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR — Fischereiordnung — vom 23. 3. 1984, GBl. I, S. 172, und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1978 um 41,4 v.H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1978 sank die Fangleistung — erstmals seit 1968 — auf unter 190.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, ist aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei inzwischen teilweise gelungen. Die 1982 erzielte Fang[S. 414]leistung von rd. 270.000 t verteilte sich zu rd. 70,3 v.H. auf die Hochseeflotten, zu 22,2 v.H. (rd. 60.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 7,4 v.H. (rd. 20.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v.H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v.H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v.H. am Gesamtergebnis beteiligt. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei waren zunächst in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bildeten die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstand. Zu Beginn der 80er Jahre wurde die VVB Hochseefischerei aufgelöst, die Betriebe der Hochsee- und Küstenfischerei einschl. der Verarbeitungsbetriebe im Fischkombinat Rostock vereint (19 VEB). Die Aufgaben dieses Kombinates erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist es für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschl. der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Das Kombinat beschäftigt heute über 20.000 Hochsee-, See- und Küstenfischer und verfügt über 140 größere Fangfahrzeuge. Ende 1980 waren 112 Schiffe im Einsatz, darunter 48 Fahrzeuge der Mittelklasse von 26 m, die für den Einsatz in der Nord- und Ostsee bestimmt waren, 5 Seitentrawler, 15 Frosttrawler, 21 Zubringertrawler, 10 Fang- und Verarbeitungsschiffe von etwa 3.200 BRT, 5 Supertrawler mit etwa 4.000 BRT, 2 Transport- und Verarbeitungsschiffe mit etwa 10.000 BRT, 6 Kühl- und Transportschiffe in einer Größenordnung von etwa 3.000 bis 12.000 BRT. Diese Einheiten werden unterstützt durch mehrere Forschungs- und durch 3 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v.H. auf 61,7 v.H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v.H. auf 37,5 v.H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v.H. sehr gering. Dies veränderte sich im Zeitraum 1978–1980 erheblich. Es wurde durchschnittlich zu etwa 30 v.H. jeweils der Ostsee, dem Nordostatlantik und den afrikanischen Gewässern entnommen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Fangaufkommen in afrikanischen Gewässern (1978 18 v.H., 1980 über 30 v.H.). Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich über 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichte z.B. 1982 ein Teil der Fang- und Verarbeitungsschiffe eine zweijährige Einsatzdauer. Die Besatzungen wurden etwa alle 90 Tage ausgetauscht. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleitet. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete (wie z.B. vor Moçambique und um Südgeorgien im SW-Atlantik), die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Bis 1985 soll die überalterte Fangflotte der DDR schrittweise erneuert werden. Sie erhält vor allem Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT, 3.880 PS, Tragfähigkeit 2.080 tdw), dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Hochseeflotte der DDR fischt häufig mit der polnischen und mit der sowjetischen Hochseeflotte in den gleichen Fanggebieten. (Diese drei RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien, Republik Kuba und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen, Lehrwerkstätten [S. 415]bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“, „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungsrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen, „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 8 v.H. der in der F. Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 15 v.H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 5 Forschungsschiffe („Ernst Haeckel“, „Eisbär“, „Karl Liebknecht“, „Alexander von Humboldt“ und „Prof. Albrecht Penck“). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die Küstenfischerei der DDR ist als Betrieb des Fischkombinates Rostock dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellt. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfangs an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.400 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 60.000 t 1982 erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v.H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u.a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1980 rd. 700 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1985 auf über 1100 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse und durch Heckkutter (B 403) aus polnischer Produktion ersetzt. 1982 verfügte die See- und Küstenfischerei über 120 Kutter: In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel XII Abs. 1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Von den 51 FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfische[S. 416]rei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1982 auf 27 FPG ab. Sie wurden schon am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1 PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. 1982 gehörten dem Kooperationsverband neben den 27 FPG 5 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe an, denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978. S. 49, und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und der AO über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer, die Ausübung des Fischfanges und des Angelsportes im Bereich der Binnenfischerei der DDR (Binnenfischereiordnung) vom 16. 7. 1981 (GBl. I, S. 290) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1983 rd. 130.000 ha, die zu 115.300 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.500 ha aus Teichen bestanden. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt den 3.125 Beschäftigten der Binnenfischerei in 14 VEB Binnenfischerei, 30 Produktionsgenossenschaften der Binnenfischerei und 7 kooperativen Einrichtungen. Die Volkseigenen Betriebe (VEB) Binnenfischerei bewirtschaften mit rd. 1800 Mitarbeitern etwa 85 v.H. der Teichflächen und 40 v.H. der Seegewässer. Daneben arbeiten in den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Im Gegensatz zu den FPG haben die PwF erst am 1. 10. 1981 ein neues Statut erhalten (GBl. I, 1981, S. 349, und SDr. Nr. 1075). Die bisherigen Statuten der PwF waren dem Musterstatut folgend bis zum 28. 2. 1982 abzuändern und dem Rat des Bezirkes zur Registrierung vorzulegen. Gleichzeitig wurden die PwF in Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) umbenannt. Rd. 38.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 490.000 Mitglieder des DAV genutzt, die 1981 283 t Karpfen, 145 t Buntfische und 50 t Forellen ablieferten. Auch die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1985 mit 22.000 t Speisefisch um gut 50 v.H. über dem Ergebnis von 1980 liegen soll. 1982 wurden bereits knapp 20.000 t erreicht, darunter 10.000 t Karpfen und 4.400 t Forellen. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 60.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1982 rd. 1200 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen etwa nur 40 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u.a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutz[S. 417]impfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,1 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z.B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf rd. 1300 kg/ha Wasserfläche um 54,9 v.H. im Jahr 1983 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 5.000 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Eine Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 7 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PGB, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1980 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern hatten 73,9 v.H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 9,6 v.H. hatten ein Fachschulstudium und 4,0 v.H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1979 insgesamt 104 Mitarbeiter tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben des Fischkombinates Rostock. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 120 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Daneben werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 413–417 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlaggenSiehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung…
DDR A-Z 1985
Fluktuation (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt jährlich bei etwa 500.000; das entspricht einer F.-Quote von 7 bis 8 v.H. Am höchsten ist die F. in den Betrieben des Bauwesens und in jenen mit einem hohen Frauenanteil. Generell wechseln jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste eines jeden Betriebswechsels betragen nach Angaben aus der DDR bei Facharbeitern 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung, Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe-Ergebnis einer Befragung (Hausinterviews) — weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Aber auch die Ergebnisse der Hausinterviews sind nach Auffassung von DDR-Soziologen mit Skepsis zu betrachten. Ihrer Meinung nach steht an der Spitze der F.-Gründe die Unzufriedenheit mit den Arbeitsinhalten und -bedingungen. Das Lohnargument würde bei Umfragen lediglich deshalb am häufigsten angegeben, weil sich die Arbeitnehmer vielfach selbst nicht im klaren über den wirklichen Kündigungsgrund sind oder dieser oft nicht so einfach zu benennen ist wie der Verdienst. Zudem ist man sich sicher, daß in der Regel nicht ein Motiv allein für einen Arbeitsplatzwechsel ausschlaggebend ist; meist gibt es mehrere Ursachen für eine Kündigung. Neben den oben genannten Gründen können auch folgende betriebliche Faktoren den Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel begünstigen (die entgegen dem [S. 421]prinzipiellen Abwerbeverbot von den Betrieben „inoffiziell“ auch häufig zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte benutzt werden): Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämiengewährung, Versorgung mit Wohnraum durch die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), Umfang, Lage und Ausstattung der betrieblichen Urlaubseinrichtungen sowie die Bereitstellung sozialer Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das — wenn auch nicht selten unterlaufene — Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll, Militär, Post, Bahn, „Intelligenz“, Renten/Altersversorgung). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420–421 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt…
DDR A-Z 1985
Formalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in den 20er Jahren ihre Blütezeit hatte und dann ein Opfer der Stalinschen Kulturpolitik wurde. Hauptvertreter waren Boris Eichenbaum, Roman Jakobson, Viktor Schklowskij und Jurij Tynjanow. Der russische F. hat den New Criticism in den angelsächsischen Ländern wie auch den von Frankreich ausgehenden Strukturalismus beeinflußt. Seit den 30er Jahren ist F. in der offiziellen sowjetischen, später auch in der DDR-Ästhetik ein negativ wertender Begriff. Kunstrichtungen und Kunstwerke werden als „formalistisch“ mit dem Vorwurf abqualifiziert, sie vernachlässigten den (realistischen) Inhalt und verabsolutierten mehr oder weniger die Form. Der F.-Vorwurf wird in der DDR in zweierlei Hinsicht verwandt: gegen Kunstströmungen im Westen und gegen Werke und Auffassungen von Künstlern im eigenen Land. F. in kapitalistischen Ländern zeuge vom Verfall der bürgerlichen Kunst. Der dekadente bürgerliche Künstler, so wird behauptet, zeige die Inhaltsleere der kapitalistischen Gesellschaft, ohne ihre Ursachen kenntlich zu machen. Durch im Einzelfall durchaus gelungene Formgestaltung bei gleichzeitig fehlendem Realismus verschleiere er die Wirklichkeit. Dadurch werde Kunst nicht nur esoterische Liebhaberei einer kleinen volksfremden Schicht, sondern zerstöre sich selbst; denn ihre enthüllende, ihre Erkenntnisfunktion werde mißachtet. Solche Kunst diene der Sache der Reaktion und nicht der des Fortschritts. F. in diesem Sinne wird im Grunde bei allen neueren Kunstströmungen festgestellt: Futurismus, Kubismus, Surrealismus, Expressionismus usw. bis hin zur Pop Art. Als Exponent des F. in Literatur und Literaturtheorie der Bundesrepublik Deutschland wird immer wieder Max Bense angeführt. Der F. in DDR-Sicht braucht allerdings nicht unbedingt auf eine durchgängig reaktionäre Weltanschauung bei einem Künstler hinzuweisen; einer Mode hinterherlaufend, können ihm auch progressive Künstler (Picasso) verfallen. Auf sozialistische Länder angewandt, beinhaltet F. Kritik an Kunstauffassungen, die auf Überresten spätbür[S. 424]gerlicher oder der Übernahme westlicher Stilelemente basieren und so den Kriterien des „sozialistischen Realismus“ nicht genügen. Aber auch „Schwächen“ in den Beziehungen zwischen Inhalt und Form werden mit diesem Begriff belegt. In der Geschichte der Kulturpolitik der DDR ist in den frühen 50er Jahren F. offiziell als Gegenbegriff zu dem des (sozialistischen) Realismus verwandt worden. Formalistische Strömungen in allen Künsten (einschließlich der Architektur) wurden mit der ZK-Entschließung vom März 1951 verdammt. Die schwindende Eindeutigkeit des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ hat aber in der Kunst der DDR den Weg zu formalen Experimenten geöffnet und dem F.-Vorwurf einen Teil seiner Schärfe genommen. Ästhetik, I; Bildende Kunst, I; Kulturpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 423–424 Fondsbezogener Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formgestaltung, IndustrielleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in den 20er Jahren ihre Blütezeit hatte und dann ein Opfer der Stalinschen Kulturpolitik wurde. Hauptvertreter waren Boris Eichenbaum, Roman Jakobson, Viktor Schklowskij und Jurij Tynjanow. Der russische F. hat den New Criticism in den angelsächsischen Ländern wie auch den von Frankreich ausgehenden…
DDR A-Z 1985
Fotografie (1985)
1. Fotoindustrie. In den Jahren von 1945 bis 1949 hatten die fotografischen Berufe und die Fotoindustrie in der SBZ eine ähnliche Ausgangsposition wie in den Westzonen. Traditionelle deutsche Firmen standen nach Kriegsgüterproduktion, Zerstörung oder Demontage vor dem Neubeginn. Die ersten Bildreporter der Nachkriegszeit verfügten über wenig Kameras und Aufnahmematerial. Dennoch entstanden eindrucksvolle lichtbildnerische Dokumente, z.B. von Richard Peter sen. („Dresden — eine Kamera klagt an“), Abraham Pisarek, Erich Höhne, Richard Peter jun. Die VO über die Erhöhung und Verbesserung der Produktion von Verbrauchsgütern für die Bevölkerung vom 17. 12. 1953 zog eine Erweiterung des Kamera- und Zubehörangebotes nach sich. Fotoapparate, wie die Werra des VEB Carl Zeiss Jena, das Exakta Varex- und Exa-System aus dem VEB Ihagee Dresden, die Boxkamera Perfekta aus dem VEB Rheinmetall Sömmerda oder die Reihe der Contax- und Praktiflex-Kameras aus dem VEB Kamera- und Kinowerke Dresden, die einen guten Verkaufserfolg aufwiesen und entwicklungsfähig waren, verschwanden jedoch wieder vom Markt, nachdem kleinere Firmen rationalisiert und zu Kombinaten zusammengefaßt worden waren (u.a. VEB Kombinat Pentacon Dresden — ab 1964, VEB ORWO, Filmfabrik Wolfen, Fotochemisches Kombinat — ab 1964, vorm Agfa). Aber schon 1954 wurde von Verbrauchern deutliche Kritik an der mangelnden Qualität vor allem teurer Spitzenerzeugnisse und den mehrmonatigen Reparaturfristen geäußert; an diesen Unzufriedenheiten hat sich bis heute nichts geändert. Auch auf dem Gebiet der Blitzgeräte und Fotoleuchten, auf deren Herstellung sich der VEB Elgawa Plauen spezialisiert hat, wird bis heute über mangelnden technischen Standard und schlechte Qualität der Erzeugnisse geklagt. Als sich Ende der 70er Jahre der Preis für Edelmetalle (Silber) auf dem Weltmarkt erhöhte, wurde die Erzeugung von Filmmaterial und Fotopapieren in der DDR drastisch eingeschränkt. Aufgrund der insgesamt unzureichenden materialtechnischen Basis gestaltet sich die Existenz der Berufs- und Amateurfotografen in der DDR schwierig. Die in viele, auch westliche Länder exportierte, robuste Praktika kann nur noch wegen ihres günstigen Preises noch mit anderen Fabrikaten konkurrieren. Mechanisch und elektronisch entsprechen diese Kameras schon seit Jahren nicht mehr dem in der Welt üblichen Standard. Staatlich angestellte Bildreporter arbeiten inzwischen mit bundesdeutschen Blitzgeräten, japanischen Kleinbild- und schwedischen Mittelformatkameras. 2. Ausbildung. Für die wenigen Lehrstellen in den trotz der Materialschwierigkeiten als attraktiv angesehenen fotografischen Berufen gab es bisher keine Nachwuchsprobleme. Die Lehre eines Porträt-, Industrie- oder Theaterfotografen dauert für Schulabgänger der 10. Klasse 3, für Abiturienten 2 Jahre. Fotografen und Fotolaboranten werden bei selbständigen Fotomeistern, aber auch in staatlichen Werbeagenturen und Dienstleistungsbetrieben ausgebildet. Die Ausbildung endet mit Prüfung und Erwerb des Facharbeiterzeugnisses mit der Bezeichnung „Fotofacharbeiter“. Retuscheure und Reproduktionsfotografen bilden die Betriebsberufsschule (BBS) „Rudi Arndt“ in Berlin (Ost) und die BBS „Otto Grotewohl“ in Leipzig aus. Auch in der Lehrausbildung von Dekorateuren und Gebrauchswerbern sowie in den Fachschul-Studienprogrammen der Fachschule für Werbung und Gestaltung Berlin-Oberschöneweide und der Fachschule für angewandte Kunst Heiligendamm sind fotografische Grundkurse enthalten. Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es an der zentralen BBS Heinz Kapelle, Pößneck/Thüringen des VEB Karl-Marx-Werk, an die interessierte Betriebe ihre Mitarbeiter zu Fachlehrgängen entsenden können. Die Weiterbildung zum Ingenieur bzw. Diplomingenieur der Polygraphie erfolgt an der Ingenieurschule für Polygraphie „Otto Grotewohl“ in Leipzig, die der Sektion Polygraphie der technischen Hochschule Leipzig zugehörig ist. Die Tätigkeiten in der gewerblichen F. haben sich seit etwa Mitte der 60er Jahre zu typischen Frauenberufen entwickelt. Bildjournalisten erhalten ihre Ausbildung in einem als zu kurz bemängelten Spezialisierungsjahr am Ende ihres allgemein-journalistischen Studiums an der Karl-Marx-Universität Leipzig, Sektion Journalistik. Sie werden mit Beginn ihrer Berufsausübung angeleitet und kontrolliert von der Bildjournalisten-Sektion (Vors.: Dr. Heinz Frotscher) im Verband der Journalisten der DDR (VDJ [ Journalismus ]). Das „Berufsbild für Bildjournalisten“ vom 14. 11. 1966 bestimmt, daß „der gesellschaftliche Auftrag des Bildjournalisten in der Verwirklichung der Politik von Partei und Regierung mit den ihm gemäßen Mitteln besteht. Er hat einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung der Menschen zum sozialistischen Bewußtsein und zu ihrer Mobilisierung beim umfassenden Aufbau des Sozialismus zu leisten. [S. 442]Bildjournalistik ist Fotografie mit informierender politisch-erzieherischer und organisierender Zielsetzung. Ihre Existenz ist an die Publizierung in Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, sowie anderen Kommunikationsmitteln für die agitatorischen und propagandistischen Zwecke gebunden.“ (Neue Deutsche Presse, 1/67, S. 40) Die Fotoabteilung „Zentralbild“ des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), der staatlichen Nachrichtenagentur der DDR, arbeitet unter dem Prinzip der „Parteilichkeit und Aktualität“. ADN „beeinflußt mit seiner Nachrichtengebung in Wort und Bild entscheidend die Qualität der Informationen in unserer Republik — darüber hinaus auch im Ausland. Für das Foto liegt diese Verantwortung bei Zentralbild“ (Fotografie 10/67, S. 8). Die einzige Möglichkeit, F. als Kunstform zu studieren, besteht an der Leipziger Hochschule für Grafik und Buchkunst. Als Voraussetzungen für das 5jährige Fotografik-Diplom-Studium werden das Abitur und/oder ein Facharbeiterzeugnis sowie einschlägige künstlerische Vorkenntnisse verlangt. Absolventen können als Kandidaten bzw. Mitglieder des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR freiberuflich tätig werden. Die Hochschule für Bildende Kunst in Berlin-Weißensee (Ost) ermöglicht fotografisches Experimentieren im Wahlfach. 3. Bedeutung der Fotografie. Zu den bekanntesten Fotografikern der DDR zählt John Heartfield (1891–1968). Geprägt von der deutschen Dada-Bewegung entwickelte er die Kunst der Fotomontage im kommunistisch-oppositionellen Kampf in der Zeit der Weimarer Republik und vor allem in der Emigration im Widerstand. Seine Titelbilder der Arbeiter-Illustrierten-Zeitung (AIZ) werden als wegweisend für eine neue Kunstform politischer Agitation angesehen. Mit der zunehmenden Suche der SED nach ihren Traditionen und ihren Versuchen der Erschließung des Kulturellen Erbes, wurde die Arbeiter-F. zur Formulierung sozialistischer Fotoästhetik herangezogen: „Das Schaffen der Arbeiterfotografen aus der Zeit der Weimarer Republik sorgfältig zu studieren und die damals begründete revolutionäre Tradition zeitgemäß unter den veränderten Bedingungen in unserer sozialistischen Gesellschaft weiterzuführen, scheint mir eine besonders wichtige Aufgabe zu sein. Die Kamera sollte als künstlerische Waffe genutzt werden, um sich den neuen Dimensionen in der großartigen Entwicklung unseres Landes, gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen Bruderländern, mit offenem Objektiv zu stellen. Das wird fotokünstlerische Arbeiten von emotionaler und gedanklicher Wirkung ergeben“ (Alexander Abusch). Zugleich wird Kritik an der Entwicklung der F. in den Ländern der westlichen Welt geübt und dabei die eigene Position deutlich abgegrenzt: „Der sozialistisch-realistische Lichtbildner will nicht nur Fotos schaffen, die das Massenelend im Kapitalismus anprangern, die Kriegstreiber anklagen und den Weltfrieden verherrlichen; er will mit ihnen zugleich deutlich machen, daß Wirtschaftskrisen, Armut, Kriege und andere Ausgeburten der bürgerlichen Ausbeutergesellschaft nur beseitigt werden können durch die Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung, durch den Sieg der Arbeiter und Bauern im Bündnis mit allen fortschrittlichen Gesellschaftskräften“ (Prof. Friedrich Herneck, Fotografie und Wahrheit, Leipzig 1979, S. 208). Zum Theoretiker der sozialistischen Fotoästhetik und Fotopraxis in der DDR wurde Prof. Berthold Beiler (1915–1975), seit 1960 Dozent für Ästhetik und Theorie der F. an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. In seinen wichtigsten Publikationen „Parteilichkeit im Foto“ (1959) und „Die Gewalt des Augenblicks“ (1967) unternahm Beiler den Versuch, F. im Sozialismus als eine Form künstlerischer Wirklichkeitsaneignung aus der Sicht marxistisch-leninistischer Ästhetik zu definieren: „Die entscheidende Zäsur in der Geschichte der Fotografie, …, nämlich die Inbesitznahme der Kamera und ihrer Bilder für die politischen und ideologischen Interessen der Arbeiterklasse und damit zugleich für eine völlig neue ästhetische Zielsetzung, beginnt deshalb erst dort, wo diese Klasse durch ihre revolutionäre Partei drei Voraussetzungen schafft — ein Klassenbewußtsein, das im Bild eine seiner geistigen Waffen sieht, Organisationsformen für die Ideologie und Praxis des Bildermachens, klasseneigene Medien der Massenkommunikation (Bildpresse, Bücher, Ausstellungen)“ (Weltanschauung der Fotografie, München 1977, S. 84). Auf den Fotoausstellungen der DDR in London und Köln (1979) sollten Situationen und Vorgänge gezeigt werden, die „dem Betrachter die soziale Sicherheit des Menschen in unserer Gesellschaft vor Augen führen. Die Fotos berichten vom Recht auf Arbeit und Bildung, sie zeigen, wie Frauen gleichberechtigt und selbstbewußt alle Bereiche gesellschaftlichen Daseins mitgestalten, wie tätige Solidarität und Völkerfreundschaft geübt und damit die Menschenrechte in unserem Lande verwirklicht werden“ (aus dem Plakat-Prospekt der Kölner Ausstellung). Vor allem zeugten die Ausstellungen von den Absichten und unterschiedlichen Handschriften solch profilierter DDR-Fotografen wie Klaus G. Beyer, Sybille Bergemann, Christian Borchert, Margit Emmrich, Arno Fischer, Peter Leske, Ute und Werner Mahler, Barbara Meffert, Peter Meißner, Roger Melis, Evelyn Richter, Günter Rössler, Ines Thate-Keler u.a. 4. Amateurfotografie. Um auch die Amateurfotografen in der DDR für die Ziele der SED-Kulturpolitik zu gewinnen, entstanden eine Reihe fördernder Einrichtungen. Nach der Bitterfelder Konferenz von 1959 wurde die F. zum wichtigen Bestandteil des laienkünstlerischen Volksschaffens erklärt (Laienkunst). Neben der Existenz von Film- und Fotoklubs Junger Pioniere und der FDJ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Pionierorganisation „Ernst Thälmann“), neben Fotozirkeln des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), und der Nationalen Front in Betrieben und Kulturhäusern, nimmt der Kulturbund der DDR (KB) bei der Verbreitung fotografischen Schaffens eine wichtige Rolle ein. Innerhalb des KB unterstand der Bereich F. seit 1959 der „Zentralen Kommission Foto[S. 443]grafie“, aus der 1982 die „Gesellschaft für Fotografie im Kulturbund der DDR“ (Vors. Walter Heilig [SED]) hervorging. In den am 24. 3. 1982 beschlossenen Leitsätzen dieser Gesellschaft heißt es: „Die Gesellschaft sieht in Bildern, die parteilich, volksverbunden und mit hoher Meisterschaft über Errungenschaften des Sozialismus und den Reichtum menschlicher Beziehungen berichten, eine wichtige geistige Potenz, die im Ringen um Frieden und Abrüstung Kräfte aktiviert und Ideale des Humanismus, des sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus sowie der Völkerverständigung befördert. Mit solchen Bildern begegnen wir überzeugend in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Imperialismus dessen menschenfeindlichen Auffassungen, vor allem dem Antikommunismus. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Anliegen gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Leitungen, dem Verband der Journalisten, dem Verband Bildender Künstler, dem FDGB, der FDJ und anderen gesellschaftlichen Organisationen“ (Fotografie 6/82, Beilage S. 2). Zur Vermittlung des amateur-fotografischen Schaffens tragen in der DDR zahlreiche Fotowettbewerbe und Fotogalerien des Kulturbundes bei. Fotografischer Fachverlag ist der VEB Fotokinoverlag, Leipzig (gegr. 1957). Neben Monographien erscheinen dort die Zeitschriften „Foto Kino Magazin“ (vorm. Fotofalter) und „Fotografie“ (als Organ der Gesellschaft für F.). Größere, in Bezirksstädten ansässige Bibliotheken gehen in den letzten Jahren vermehrt dazu über, zur Ausleihe für jedermann Diatheken einzurichten, die privaten Informations-, aber auch öffentlichen Lehrzwecken dienen. Als zentrales Staatsarchiv der F. wurde 1946 die Landesbildstelle Sachsen wieder ins Leben gerufen, 1951 weitergeführt als Fotothek und 1956 in Deutsche Fotothek Dresden umbenannt. Diese in Deutschland einzigartige universale Sammlung für Forschung und Lehre verfügte schon 1956 über 280.000 großformatige Negative und 80.000 Diapositive aus allen Wissensgebieten. Die F., besonders die Arbeit der Amateurfotografen, hat in der DDR aufgrund zentraler staatlicher und gesellschaftlicher Leitungs- und Förderungsmöglichkeiten weite Verbreitung gefunden und Ansehen erlangt. Das Engagement zahlreicher Bürger in Amateurfotografengruppen hat seine Ursache jedoch nicht nur in der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Förderungspolitik, sondern auch in der unzureichenden Anzahl und der mangelnden Arbeitsqualität fotografischer Dienstleistungsbetriebe: Die Amateurgruppen ermöglichen dem interessierten Fotografen die Nutzung vielfältiger, sonst schwer zugänglicher technischer Geräte und die Eigenherstellung von Bildern in der von ihm gewünschten Menge und Qualität. Wegen der wechselhaften und schlechten Qualität des Farbpapiers (Alleinhersteller ist die ČSSR) beschränken sich allerdings gerade ernsthafte Amateure vorwiegend auf die Anwendung der Schwarzweißtechnik. In Fragen des Urheberrechtes gilt auch im Bereich der F. das Gesetz über das Urheberrecht vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209). Aus Sicherheitsgründen bestehen in der DDR einige Fotografierverbote. Einzelheiten sind den speziellen Merkblättern des Gesamtdeutschen Instituts zu Reisen in die DDR zu entnehmen, die dort erhältlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 441–443 Forst- und Holzwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fraktion, Fraktionsbildung1. Fotoindustrie. In den Jahren von 1945 bis 1949 hatten die fotografischen Berufe und die Fotoindustrie in der SBZ eine ähnliche Ausgangsposition wie in den Westzonen. Traditionelle deutsche Firmen standen nach Kriegsgüterproduktion, Zerstörung oder Demontage vor dem Neubeginn. Die ersten Bildreporter der Nachkriegszeit verfügten über wenig Kameras und Aufnahmematerial. Dennoch entstanden eindrucksvolle lichtbildnerische Dokumente, z.B. von Richard Peter sen. („Dresden — eine Kamera klagt…
DDR A-Z 1985
Frauenkommission (1985)
Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende der F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende der F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den BGO mit einem Frauenanteil von über 70 v.H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1982: Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB] 52 v.H., an den gewählten FDGB-Funktionären in den BGO 50,9 v.H.). Voraussetzung für die Wahl einer F. ist im übrigen, daß die BGO wenigstens 30 Frauen unter ihren Mitgliedern zählt. — In der F. sollen möglichst alle weiblichen Beschäftigungsgruppen, insbesondere aber Produktionsarbeiterinnen vertreten sein. Vorgesehen sind monatlich eine Sitzung der F. sowie jährlich zwei von der BGL einzuberufende Frauenversammlungen, auf denen über Vorhaben und Arbeitsergebnisse der F. berichtet wird sowie Vorschläge für deren weitere Tätigkeit gemacht werden können. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Politisch-ideologische Förderung der Leistungsbereitschaft der Frauen; Heranbildung der Frauen zu sozialistischen Persönlichkeiten (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). 2. Ausarbeitung von Plänen zur Aus- und Weiterbildung sowie zum qualifikationsgerechten Einsatz der weiblichen Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der sich aus der Anwendung neuer Techniken im Arbeitsprozeß ergebenden Veränderungen in den Arbeitsanforderungen. 3. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (insbes. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen; Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur: Handel, Versorgung, Dienstleistungen, Berufsverkehr). 4. Vertretung der Interessen der berufstätigen Mütter (Ausbau der betrieblichen Kinderkrippen und Kindergärten, Betreuung während des Wochenurlaubs und des „Babyjahres“ Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind], Vergrößerung der Zahl der Kuren der Sozialversicherung für Mütter mit mehreren Kindern). Die F. haben das Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Wichtiges Instrument der F. ist der jährliche Frauenförderungsplan, der als Teil des Betriebskollektivvertrages (BKV) von der Werkleitung, der BGL und deren Kommissionen ausgearbeitet wird. In dem Frauenförderungsplan finden sich zu allen Aufgabengebieten der F. entsprechende Festlegungen, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung, zum Arbeitseinsatz von Frauen, nachdem diese entsprechende berufliche Qualifikatio[S. 451]nen erlangt haben, und zum Ausbau der betrieblichen Sozialeinrichtungen. Als Auswirkung der genannten Möglichkeit, in Betrieben mit über 70 v.H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. rückläufig: 1973: 13.162 (104.311 Mitgl.); 1976: 10.074 (80.968 Mitgl.); 1982: 9.736 (77.548 Mitgl.). Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten (Frauen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450–451 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie BerufeEhrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der…
DDR A-Z 1985
Freilichtmuseen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den beiden aus privater Initiative hervorgegangenen F. „Altmärkisches Bauernhaus“ in Diesdorf, Kr. Salzwedel (seit 1911) und „Thüringische Bauernhäuser“ in Rudolstadt (seit 1914) kamen nach 1945 weitere 9 F. in Schönberg (Mecklenburg), Göhren (Rügen), Klockenhagen (Mecklenburg), Schwerin-Mueß, Alt-Schwerin (Kreis Waren), Lehde (Spreewald), Seiffen (Erzgebirge), Landwüst (Vogtland), Kloster Veßra (Thüringen). Sie bestehen meist aus alten dörflichen Bauten und dokumentieren Arbeits- und Lebensweise von Bauern und Handwerkern in früheren Epochen. Geplant ist, den gegenwärtigen Bestand von 11 F. auf 19 zu erweitern. Museen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freiwillige GerichtsbarkeitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den beiden aus privater Initiative hervorgegangenen F. „Altmärkisches Bauernhaus“ in Diesdorf, Kr. Salzwedel (seit 1911) und „Thüringische Bauernhäuser“ in Rudolstadt (seit 1914) kamen nach 1945 weitere 9 F. in Schönberg (Mecklenburg), Göhren (Rügen), Klockenhagen (Mecklenburg), Schwerin-Mueß, Alt-Schwerin (Kreis Waren), Lehde (Spreewald), Seiffen (Erzgebirge), Landwüst (Vogtland), Kloster Veßra (Thüringen). Sie bestehen meist aus alten dörflichen…
DDR A-Z 1985
Freizügigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…
DDR A-Z 1985
Frieden (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne daher der F. „dauerhaft gesichert werden“. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es einer Kombination von politischem und sozialem Kampf („F.-Kampf“), in dem die militärische Sicherung und Stärkung des Sozialismus/Kommunismus wesentliches Element ist. Der F.-[S. 478]Kampf, der als Hauptinstrument der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Ost und West bezeichnet wird, ist somit auf die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der als friedensbedrohend angesehenen nichtsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen des Westens gerichtet und trägt insofern durchaus offensiv-expansiven Charakter. Da sich der Imperialismus auf Dauer nur durch Krieg behaupten könne, wird in dieser Sicht antiimperialistische Politik zum Wesensmerkmal des sozialistischen F.-Kampfes. Erfolge in diesem Kampfe kann es nur geben, wenn sich im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in den „kapitalistischen Metropolen“ alle sogenannten „friedliebenden Kräfte“ gegen die „Kräfte des Krieges“ zusammenschließen, wobei sich die SED vorbehält zu bestimmen, wer in einer konkreten Situation diesen Gruppierungen zugerechnet wird. Diese Definition der F.-Kräfte ist ebenso unbestimmt wie das Prinzip der Friedlichen Koexistenz, das den Gestaltungsrahmen für den F.-Kampf abgibt. Dieser Grundsatz erlaubt den Einsatz aller Mittel, mit Ausnahme der militärischen, und bedient sich insbesondere auch aller Formen des ideologischen Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) Dem F. dienen ferner aus kommunistischer Sicht die politische, wirtschaftliche und sonstige Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen (einschl. der Lieferung militärischer Güter, der Entsendung von Militärpersonal für die Ausbildung und Schulung einheimischer Kader usw.), die Förderung von Befreiungskriegen (Außenpolitik, V.; Nationale Demokratie (National-Demokratische Staaten)) sowie alle Formen der Zusammenarbeit mit regierenden und nichtregierenden kommunistischen und ausgewählten Arbeiterparteien (Internationalismus, Proletarischer). Offene Einmischung bzw. die Teilnahme sozialistischer Staaten an Bürgerkriegen gehören theoretisch nicht dazu, sie werden jedoch mit ideologisch-politischen Begründungen (z.B. „sozialistische Hilfe“) zwar nicht von der DDR, aber z.B. von Kuba in Angola und Äthiopien praktiziert. Seit Anfang der 80er Jahre hat die F.-Propaganda der DDR angesichts der anwachsenden Friedensbewegung in West und Ost gerade in den innerdeutschen Beziehungen an Umfang und Gewicht zugenommen. Die Übernahme der Formel von der „besonderen Verantwortung beider deutscher Staaten für den F. in Europa“ durch die SED-Führung im Zusammenhang mit der Landstationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Westeuropa (Abrüstung) macht deutlich, daß diese Propaganda zunächst eigenen Sicherheitsinteressen entspringt und in zweiter Linie als Referenz vor der F.-Sehnsucht aller europäischen Völker zu verstehen ist. Dabei wurde der Wunsch nach Sicherung des F. vielfach geschickt zur Durchsetzung, außen- und deutschlandpolitischer Ziele, z.B. zur Verhinderung des Stationierungsteils des NATO-Doppelbeschlusses vom Dezember 1979, instrumentalisiert. Die Formen dieser F.-Propaganda der SED sind vielgestaltig. Sie reichen von der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an sog. F.-Foren in der DDR und außerhalb ihrer Grenzen, über zahlreiche Stellungnahmen in der UNO und in anderen internationalen Gremien bis zur Rechtfertigung konkreter außenpolitischer Aktionen, wie es sich z.B. im Frühjahr 1983 bei der demonstrativen Unterstützung des schwedischen Vorschlages zur Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gezeigt hat. Auch die Politik der DDR auf der 1. und 2. KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad (1977/78) und Madrid (1980–1983) wird als Ausdruck des starken Interesses der DDR an der Erhaltung des F. bezeichnet. Ebenso läßt sich Honeckers Zustimmung zu einer Politik der „Schadensbegrenzung“ in den innerdeutschen Beziehungen nach dem Scheitern der Genfer INF-Verhandlungen im November 1983 als Ausdruck dieses Interesses verstehen. Die von der SED selbst vorgenommene, allgemeine Charakterisierung ihrer gesamten Außenpolitik als F.-Politik, die vielfach mit einer inflationären Benutzung des Begriffs F. einhergeht, darf jedoch schon wegen der weitreichenden, eigenen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen, für die die Erhaltung des F. und die militärische Entspannung eine unabdingbare Voraussetzung sind, nicht als bloß taktische Kaschierung einer im Grunde anders gearteten Politik verstanden werden. Selbst wenn die SED-Führung unter „wirklichem F.“ in erster Linie Ergebnis und Ende eines langfristigen revolutionären Prozesses im Weltmaßstab versteht, lassen alle offiziellen und offiziösen Äußerungen der Partei- und Staatsführung der DDR keinen Zweifel an deren grundsätzlichem Willen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau eines F., der eine Zusammenarbeit von Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zum gegenseitigen Nutzen und eine friedliche Streitschlichtung im konkreten Einzelfall möglich macht. Die aktive Teilnahme der DDR an der Entspannungspolitik der 70er Jahre und ihre seit Anfang der 80er Jahre wiederholt bekundete Bereitschaft, diese Politik auch in Zeiten erhöhter internationaler Spannungen fortzusetzen, haben dem Bekenntnis der SED-Führung zum F. größere Glaubwürdigkeit verliehen. Spielt F. in der Außenpolitik der DDR eine erkennbar positive, wenn auch ideologisch fixierte Rolle, läßt sich gleiches nicht von der Innenpolitik sagen. Unverkennbar sind das ständige Bemühen der SED um eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens (Wehrerziehung) sowie fortgesetzte Verstöße gegen die in der UN-Charta festgelegten Menschenrechte. Ferner spielt unverändert die Unterscheidung von „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen in der marxistisch-leninistischen Militärtheorie eine große Rolle. Damit gefährdet die SED selbst das Vertrauen, das sie für ihre auf Sicherung des internationalen F. gerichtete Politik ständig beansprucht und z. T. bereits erworben hat. Hinzu kommt, daß die SED zumindest innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft allen Formen des Pazifismus grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Der Aussage von Politbüromitglied Kurt Hager (1982), daß „Marxisten, Christen und Pazifisten“ in der DDR [S. 479]Bündnispartner seien, kommt solange nur propagandistische Bedeutung zu, wie gleichzeitig die Staatsorgane der DDR die eigene, autonome F.-Bewegung mit repressiven Methoden behindern. Zwar wird der Pazifismus als eine individuelle Haltung — für den Betroffenen allerdings um den Preis weitreichender gesellschaftlicher Diskriminierung — teilweise geduldet (Möglichkeit zur Ableistung eines waffenlosen Wehrdienstes bei grundsätzlicher Ablehnung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung; Bausoldaten). Gleichzeitig ist für die SED jedoch der Pazifismus unverändert eine „bürgerliche politische Strömung“, die alle Arten des Krieges, also auch den aus marxistisch-leninistischer Sicht „gerechten“ Krieg, ablehnt und dadurch die Verwirklichung eines dauerhaften, wahren F. verhindert. Somit ist zwar das Interesse der SED an der Erhaltung eines zwischenstaatlichen F.-Zustandes ernst zu nehmen, jedoch können die ideologisch begründeten Doppeldeutigkeiten in der F.-Propaganda der DDR, wie sie sich u.a. im widersprüchlichen Begriff des F.-Kampfes spiegeln, nicht übersehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477–479 Freundschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensbewegungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne…
DDR A-Z 1985
Feriendienst des FDGB (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der F. ist eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Gewerkschaftsmitglieder. 1. Zur Entwicklung des F. Am 20. 3. 1947 gegründet (10 FDGB-Heime; 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftseigener, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Die Unterbringungsmöglichkeiten wurden insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch die Vergrößerung und den Neubau gewerkschaftseigener Heime, aber auch durch die Werbung von neuen Privatquartieren sehr erweitert. Ferner wurden in den 70er Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, um die bestehenden Einrichtungen zu renovieren und zu modernisieren. Durch einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED wurden 1972 auch 7 Interhotels (je eines in Obersdorf, Warnemünde, Saßnitz, Dresden, Potsdam sowie zwei in Schwerin) mit einem Teil ihrer Kapazität (50–80 v.H.) dem F. zur Verfügung gestellt. Durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften anderer Staaten sollte auch die Zahl der Auslandsreisen im Rahmen des F. vermehrt werden; hierbei konnten allerdings kaum Fortschritte erreicht werden. Im Ergebnis dieser Bemühungen stieg die Bettenzahl in 10 Jahren im F. von 89.522 (1970) auf 126.101 (1980). Für den laufenden Fünfjahrplan 1981–1985 ist ein weiterer — wenn auch wesentlich verlangsamter — Ausbau des F. um 8.500–9.000 Betten vorgesehen. Einrichtungen mit 1900 Betten sollen modernisiert werden. Die Finanzierung des F. erfolgt aus staatlichen Mitteln (Neuinvestitionen und Generalüberholungen der Unterkünfte; Verbilligung der Eisenbahnfahrten), aus dem Beitragsaufkommen des FDGB (laufender Unterhalt der Heime; Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten), betrieblichen Fonds (Unterhalt der betriebseigenen bzw. vom Betrieb angemieteten Heime; Zuschüsse für Reisen von Familien mit mehr als 3 Kindern) und aus den vom Urlauber für die Ferienschecks zu entrichtenden Beträgen. 2. Zur Organisation des F. F. wird zentral von der Abteilung F. des Bundesvorstandes (BV) des FDGB geplant. Den Grundorganisationen (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) werden die Ferienreisen entsprechend einem jährlich vom Sekretariat des BV des FDGB beschlossenen Kriterienkatalogs von den Kreisvorständen (KV) des FDGB zugeteilt. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Auslandsreisen und Auslandsschiffsreisen, die auf Vorschlag der BGL von den KV direkt an die Interessierten vergeben werden.) Die BGO haben die Ferienreisen gegenüber den KV [S. 380]abzurechnen und die nichtverteilten Reisen rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt) an diese zurückzugeben. Können Reisen aus Verschulden des Reisewilligen oder aus Gründen, die die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zu vertreten hat, nicht angetreten oder rechtzeitig zurückgegeben werden, ist ein Garantiebetrag (Preis des Ferienschecks abzgl. Verpflegungskostenanteil) zu entrichten. Die Verteilung der Ferienreisen erfolgt durch die BGL. Sie wird dabei von ihrer Feriendienstkommission unterstützt. Bevorzugt werden sollen Werktätige, die Schichtarbeit leisten und/oder unter erschwerten Arbeitsbedingungen arbeiten, sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Weitere Auswahlkriterien sind Gesellschaftliche Tätigkeit im Betrieb bzw. im Wohngebiet, allgemeiner Gesundheitszustand, Dauer der Mitgliedschaft im FDGB und die Zahl der bisher erhaltenen Reisen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Gewerkschaftsmitglieder, die dem FDGB mindestens ein Jahr angehören (ausgenommen von dieser Voraussetzung sind Erwerbstätige, die erstmals eine Berufstätigkeit aufgenommen haben, und Lehrlinge) und die die satzungsgemäßen Beiträge entrichtet haben. Erwachsene Familienangehörige, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, können an den Reisen — das Vorhandensein entsprechender Plätze vorausgesetzt — ebenfalls teilnehmen, entrichten aber einen höheren Preis (Preisdifferenz bei 13tägigen Reisen der Kategorien 1–4: 80 Mark, sonst weniger). Die Preise der Reisen sind nach Ausstattung und gebotenem Service in 8 Kategorien unterteilt (die Kategorie 1 umfaßt die Interhotels und hat den höchsten Preis; die Kategorie 8 umfaßt Ein- und Mehrbettzimmer in mittlerer bis moderner Ausstattung bei Selbstverpflegung, diese Reisen sind für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 Mark). Weitere Abstufungen ergeben sich aus der Zahl der Betten pro Zimmer sowie nach dem Zeitpunkt der Reise (Saison, saisonnah, saisonfern). Die Preise in den Kategorien 4–7 richten sich außerdem nach der Höhe des Einkommens. Die Reisedauer ist auf 7, 10 oder 13 Tage festgelegt, wobei die 13tägigen Reisen überwiegen. Entsprechend unterschiedlich sind die Preise, die für einen Ferienscheck (Anrechtsschein für eine genau bezeichnete Unterkunft zu einem feststehenden Zeitpunkt für eine bestimmte Person) gezahlt werden müssen. Z.B. kostet ein 13tägiger Aufenthalt mit Vollpension für Gewerkschaftsmitglieder in der Kategorie 1 (Interhotel) 310 Mark, in der Kategorie 4 bei einem Einkommen unter 500 Mark: 50 Mark, bei einem Einkommen über 1250 Mark: 100 Mark. Mitreisende Kinder zahlen bei 13tägigen Reisen in der DDR grundsätzlich nur 30 Mark (Ausnahme: Kinder über 10 Jahren in Interhotels: 80 Mark). Da die Kosten für die An- und Abreise im Preis des Ferienschecks nicht enthalten sind, hat jedes Gewerkschaftsmitglied für sich und seine Familienangehörigen gegen Vorlage des Ferienschecks oder des Mitgliedsbuches des FDGB einmal jährlich einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine um 33⅓ v.H. ermäßigte Reise mit der Deutschen Reichsbahn. Die BGL und ihre F.-Kommission verteilen nach den gleichen Kriterien und unter Beachtung der bereits ausgegebenen Ferienschecks auch die Plätze in den betrieblichen Ferien- und Erholungsheimen. Sie sind darüber hinaus an der Beschickung und Betreuung der Betriebsferienlager (Feriengestaltung) maßgeblich beteiligt. Die Preise für Reisen in die betrieblichen Urlaubseinrichtungen werden zwischen Betriebsleiter und BGL vereinbart; sie orientieren sich an den Preisen der Ferienschecks. Die Finanzierung der betrieblichen Heime usw. erfolgt aus dem Kultur- und Sozialfonds. Um den Betriebsangehörigen mehr Abwechslung in den Reisezielen bieten zu können, werden die Heimplätze vielfach zwischen den Betrieben von Jahr zu Jahr ganz oder teilweise aufgrund vertraglicher Festlegungen ausgetauscht. Außerdem stellen die Betriebe von ihnen nicht genutzte Bettenplätze dem F. zur Verfügung. — Um das Angebot an Erholungsmöglichkeiten zu vergrößern, bemühen sich die örtlichen Räte im Staatsapparat, die Betriebe und die betrieblichen und regionalen FDGB-Leitungen seit Jahren um einen Ausbau der Naherholungsgebiete. Der F. und die betrieblichen Ferienreisen machen noch immer das bei weitem größte Angebot an Urlaubsreisen in der DDR aus. Allerdings hat daneben die Zahl der Campingreisen ständig zugenommen (von 1,57 Mill. im Jahr 1973 auf 2,28 Mill. im Jahr 1982). Dagegen sind die vom Reisebüro der DDR Inland vermittelten Reisen von 203.978 (1970) auf 92.068 (1982) zurückgegangen (Tourismus). Die von diesem Reisebüro vermittelten Urlaubsreisen ins (vor allem sozialistische) Ausland stagnieren nach einem Anstieg in der ersten Hälfte der 70er Jahre bzw. sind nach der 1980 erfolgten Restriktion des Reiseverkehrs nach Polen rückläufig (unter den 1982 insges. vermittelten 809.335 Auslandsreisen waren 412.758 Urlaubsreisen). Auf diesem Hintergrund wird die unveränderte Bedeutung des F. einsichtig. Zwar gibt es noch immer Klagen über Unterbringung, Verpflegung, Eintönigkeit im Angebot usw., doch haben sich der FDGB und die Betriebe bemüht, durch Renovierungen den Komfort zu verbessern und auch das kulturelle Angebot zu vergrößern. Die Versuche, die Urlauber am Urlaubsort mit Agitation und Propaganda zu erreichen, sind seit jeher allerdings als Belästigung empfunden worden. Derartige Bestrebungen sind in jüngerer Zeit offensichtlich zurückgenommen worden (Harry Tisch, Vors. des FDGB, 1982 auf dem 7. FDGB-Kongreß: „Eine Bemerkung zur Urlaubsgestaltung. Da gibt es ein weit gefächertes Angebot in den Ferienheimen, doch sollten wir bei all den Aktivitäten nicht außer acht lassen, daß der Urlauber sich ganz so erholen soll, wie er es selbst gerne möchte. Wenn er laufen will, mag er laufen; aber möchte er schlafen, dann soll man ihn nicht stören.“) 3. Zahlen zum F. 1982 (in Klammern die Zahlen für 1971) verfügte der F. insgesamt über 129.539 (90.114) Bettenplätze. Seine eigenen 680 (650) Ferienheime stellten davon 48.630 (26.162); in den mit dem F. vertraglich verbundenen 106 (130) Betriebserholungsheimen waren es weitere 5.644 (4.469). Die Zahl der Bettenplätze in Hotels bzw. Interhotels stieg von 310 (1971) auf 2.383 [S. 381](1982). Die Zahl der Betten in Vertragshäusern ist leicht rückläufig: 29.766 (30.978), während sie in Privatquartieren stark angestiegen ist: 43.116 (29.195). Die Zahl der Urlaubsreisen im Rahmen des F. wird für 1982 mit 1.767.799 (1.179.636) angegeben. Der F. vermittelte weiter 14.435 (13.672) Reisen ins Ausland; 8.860 (8.054) Ausländer verbrachten im gleichen Zeitraum einen Urlaub in den Einrichtungen des FDGB. — Für die betrieblichen Erholungseinrichtungen neben dem F. ergeben sich für 1982 folgende Zahlen: 362.195 Übernachtungsplätze (Erholungsheime: 69.602; Schulungsheime: 10.950; Bungalows: 131.886; Wohnwagen, Zelte u.ä.: 106.125; vertraglich genutzte Privatquartiere: 43.632), von denen allerdings nur 73.201 (Erholungsheime: 48.227; Schulungsheime: 9.231; Bungalows: 15.743) ganzjährig zu nutzen waren. Die Zahl der Urlauber betrug 2.957.298. Im Zeitraum zwischen seinem IX. und X. Kongreß (1977–1981; in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB 1152,6 Mill. Mark (814,7 Mill. Mark) für Urlaub und Erholung aufgewendet. In diesen Zahlen dürften jedoch die direkten staatlichen Zuschüsse enthalten sein. — 1976 wurden die durchschnittlichen Kosten je Ferienaufenthalt mit 222 Mark angegeben, von denen 34 Mark aus dem Staatshaushalt und 93 Mark vom FDGB aus Beitragsmitteln aufgebracht wurden, so daß auf das einzelne Mitglied im Durchschnitt pro Platz 95 Mark (= 43 v.H.) als Eigenbeteiligung verblieben. 1981 betrug der zentrale Zuschuß aus Mitteln des FDGB und des Staates je Erholungsaufenthalt 143 Mark; die von den Urlaubern gezahlten Beträge haben nur noch 32 v.H. der tatsächlichen Kosten gedeckt. 1982 soll dieser Anteil auf 28 v.H. zurückgegangen sein. Insgesamt hat der FDGB 1982 für Urlaub und Erholung 144,9 Mill. Mark aufgewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 379–381 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der F. ist eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Gewerkschaftsmitglieder. 1. Zur Entwicklung des F. Am 20. 3. 1947 gegründet (10 FDGB-Heime; 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftseigener, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Die…
DDR A-Z 1985
Fernstudium (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 ist ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das seitdem keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen (IHS). 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Im Hochschulbereich haben sich die Zahlen im F. wie folgt entwickelt: [S. 387]Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 386–387 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestivalSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es…
DDR A-Z 1985
Filmwesen (1985)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) angehören. Die DDR-Filmproduktion liegt ausschließlich in den Händen der DEFA (ursprüngliche Abkürzung und Firmenzeichen für die im Mai 1946 gegründete „Deutsche Film AG“), der volkseigenen Filmindustrie in der DDR. Die DEFA unterhält folgende Studios: für Spielfilme in Potsdam-Babelsberg (auf einem Gelände von ca. 500.000 qm mit 11 Atelierhallen) mit einer Jahresproduktion von 15 bis 20 Filmen für Kino (davon ca. 3 Kinder- und Jugendfilme) und ca. 25 Filmen für das Fernsehen; für Dokumentarfilme in Potsdam-Babelsberg und Berlin (Ost) mit einer Jahresproduktion von ca. 170 Filmen für Kino und Fernsehen einschließlich Auftrags- und Werbefilme; für Trickfilme in Dresden mit einer Jahresproduktion von ca. 65 Zeichentrick-, Puppentrick-, Handpuppen- und Silhouettenfilmen für [S. 389]Kino (überwiegend Kinderprogramme) und Fernsehen; für Synchronisation in Berlin (Ost). Zur DEFA gehören außerdem Kopierwerke und die Zentralstelle für Filmtechnik sowie der DEFA-Außenhandel, der für den gesamten Filmexport und -import zuständig ist. Er unterhält Kontakte mit 1100 Filmverleihgesellschaften und Fernsehstationen in 105 Ländern, verkaufte bis 1976 über 8.000 Spielfilm- und Kurzfilmlizenzen an Partner in rd. 80 Ländern und erwarb von 1950 bis 1976 Spielfilmlizenzen aus 38 Staaten. Sämtliche in der DDR eingesetzten Filme werden über den Progress-Film-Verleih an 15 Bezirksfilmdirektionen verliehen. Der Film hat als wichtigstes Massenmedium neben dem Fernsehen eine besondere Funktion bei der Bewußtseinsbildung des Publikums zu erfüllen. Nach einer Definition des DDR-Filmwissenschaftlers Manfred Gerbing soll er „auf den Intellekt und die Emotionen der Zuschauer Einfluß nehmen, die neue sozialistische Denk- und Lebensweise durchsetzen helfen, neue Bedürfnisse (einschließlich ästhetische) im Menschen wecken … Er soll helfen, die ideologisch-moralische Psyche des Menschen nach sozialistischen Kriterien zu bilden, die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen allseitig zu entfalten, zur weiteren Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen.“ Die DEFA wurde als erste deutsche Filmgesellschaft nach dem 2. Weltkrieg gegründet und erhielt am 17. 5. 1946 eine sowjetische Lizenz. Anfangs eine deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft, wurde sie 1952 Volkseigener Betrieb. Das Profil ihrer Produktion war stets von der jeweiligen politischen Situation, vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Neben der Propaganda für den Wiederaufbau leistete die DEFA in den ersten Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die jüngste NS-Vergangenheit. Filme antifaschistischer Thematik bildeten vor allem bis Ende der 60er Jahre einen wesentlichen Bestandteil der Produktion und gehörten zu den auch künstlerisch gelungensten Arbeiten. Filme nach historischen Stoffen, insbesondere mit Themen aus der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dienten der Förderung eines neuen Geschichtsbewußtseins sozialistischer Prägung. Wichtige Marksteine der Filmentwicklung waren die Filmkonferenzen von 1952 und 1958, auf denen der Vorrang von Stoffen aus der Gegenwart betont und die Filmemacher auf die Methode des damals dogmatisch ausgelegten Sozialistischen Realismus festgelegt wurden (Kulturpolitik, II.). Neben Filmen politischer Thematik wurden stets auch Unterhaltungsfilme produziert. Seit den 60er Jahren hat die thematische und stilistische Vielfalt der Produktion zugenommen; Filme mit DDR-Gegenwartsthematik reflektieren, besonders seit dem Übergang zu der unter Honecker praktizierten relativ offeneren Kulturpolitik seit 1972, eine differenzierte Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Problemen und entsprechen vielfach auch formal anspruchsvollem internationalem Standard. Vor allem den Bedürfnissen jugendlicher Kinobesucher dienen die seit 1966 produzierten Indianerfilme, deren Stoffe auf historischen Fakten basieren, und heitere Musikfilme; Literaturverfilmungen nach Vorlagen aus vergangenen Epochen und von DDR-Autoren haben ebenfalls einen festen Platz in den Produktionsplänen. Als drittes Land nach den USA und der Sowjetunion entwickelte die DDR die Aufnahme- und Produktionstechnik für den 70-mm-Film, stellte jedoch die 1967 aufgenommene Produktion solcher Filme 1973 als vorerst unrentabel wieder ein. Zu den bedeutendsten, auch außerhalb der DDR bekannten Spielfilmregisseuren zählen Konrad Wolf (gest. 1982), Egon Günther (hat seit 1979 nur noch für die ARD gedreht), Frank Beyer, Lothar Warneke, Heiner Carow. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der 1954 gegründeten Hochschule für Film und Fernsehen der DDR (bis 1970: Deutsche Hochschule für Filmkunst) in Potsdam-Babelsberg. Eine Sektion Forschung an der Hochschule beschäftigt sich mit filmwissenschaftlichen Fragen und gibt dazu in unregelmäßiger Folge Publikationen heraus. Ein Film- und Fernsehrat der DDR, dem Persönlichkeiten der DEFA, des DDR-Fernsehens, des Progress-Film-Verleihs, des Staatlichen Filmarchivs und anderer Einrichtungen angehören, besteht seit 1978 zur Koordinierung der Mitarbeit von Repräsentanten der DDR in internationalen nichtstaatlichen Film- und Fernsehverbänden. Die DDR ist in 11 derartigen Organisationen vertreten. Der Film- und Fernsehrat der DDR ist Mitglied des Internationalen Film- und Fernsehrats bei der UNESCO. Die in verschiedenen Abkommen festgelegte Zusammenarbeit mit anderen sozialistischen Ländern auf filmischem Gebiet realisiert sich u.a. in der Mitwirkung von Schauspielern aus diesen Ländern in DEFA-Filmen und umgekehrt sowie in Koproduktionen (bisher mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR, Bulgarien und der Mongolischen Volksrepublik). Die DDR stellt z. T. auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eigene Produktionen auf Filmwochen im Ausland vor (bis 1976 organisierte der VEB DEFA-Außenhandel mehr als 83 solcher Veranstaltungen); bis 1977 beteiligte sie sich an 421 internationalen Festivals (seit 1975 auch an den Internationalen Filmfestspielen in Berlin [West]) und errang insgesamt 249 Preise. 1980 wurden erstmals offizielle Filmwochen beider deutscher Staaten auf Gegenseitigkeit in jeweils 3 Städten mit je 7 Spiel- und 5 Kurzfilmen durchgeführt. Als einziges internationales Filmfestival in der DDR findet seit 1960 alljährlich im November die Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen statt unter dem Motto „Filme der Welt — für den Frieden der Welt“. Seit dem Herbst 1978 wird jährlich ein nationales Festival des Dokumentar- und Kurzfilms für Kino und Fernsehen in Neubrandenburg veranstaltet. Jeweils alternierend durchgeführte Nationale Kinderfilm- und Spielfilmfestivals gibt es seit 1979 bzw. 1980 in Gera bzw. Karl-Marx-Stadt. In den Kinospielplan werden pro Jahr ca. 140 Spielfilme [S. 390]neu aufgenommen; dazu kommen besonders zusammengestellte Kinderfilmprogramme. Im allgemeinen stammen jeweils etwa zwei Drittel der Importe aus sozialistischen und ein Drittel aus kapitalistischen Ländern. Die meisten Filme (ca. 30 pro Jahr) werden aus der Sowjetunion eingeführt. Aus der Bundesrepublik Deutschland kommen jährlich etwa 5 Filme in den Verleih. (Umgekehrt laufen in der Bundesrepublik Produktionen aus der DDR vorwiegend in nichtkommerziellen Filmtheatern, gelegentlich auch im Fernsehen.) Manche anspruchsvollen Filme (ca. 18 pro Jahr) laufen vorwiegend oder ausschließlich in Filmkunsttheatern oder an Filmkunsttagen der Kinos. Zur Verbreitung des künstlerisch wertvollen Films tragen über 400 Filmklubs mit mehr als 250.000 Mitgliedern bei. Zur Anleitung und Koordinierung ihrer Arbeit wurde im November 1973 eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft Filmklubs der DDR beim Ministerium für Kultur gegründet, der Vertreter der Filmklubs, des Staatlichen Filmarchivs, des Progress-Film-Verleihs, der Bezirksfilmdirektionen, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden sowie der Massenorganisationen, bei denen Filmklubs bestehen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Kulturbund [KB]; Nationale Volksarmee [NVA] u.a.), angehören. Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied der Internationalen Föderation der Filmklubs (FICC). 1982 gab es 832 stationäre Filmtheater und rd. 280 Dorfkinos, die in 799.913 Vorstellungen 72,37 Mill. Besucher zählten. Damit erreichte der parallel mit der Zunahme des Fernsehens (1982 gab es in 90 v.H. aller Haushalte mindestens einen Apparat) zurückgegangene Kinobesuch (Höchststand: 1955 mit 309,91 Mill. in 1423 Filmtheatern) nach vorübergehendem leichten Aufschwung ab 1976 einen neuen Tiefstand. Zur Befriedigung differenzierterer Publikumsansprüche wurden seit Mitte der 70er Jahre neue Kinoformen entwickelt. 1980 gab es 33 Ur- und Erstaufführungstheater, 18 Studio-, 12 Kinder- und Jugendfilmtheater, 17 Klubkinos, 32 Kinovisionsbars und ein Zeitkino. Die nur in größeren Städten bestehenden Studiokinos führen vorwiegend künstlerisch anspruchsvollere Filme im Programm; jährlich bleiben in der Regel 18 importierte Filme als sogenannte Studio-Filme dem Einsatz in diesen Kinos vorbehalten. Die Klubkinos und Kinovisionsbars bieten einen Getränke- und Verzehrservice und sind vor allem für Besuche durch betriebliche Kollektive (Arbeitsbrigaden) gedacht. Das Zeitkino spielt im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofes durchgehend vom Vormittag bis zum späten Abend. In Ferienzentren wurden Zeltkinos errichtet. Während des jährlich veranstalteten „Kinosommers“ von Mai bis September finden Filmvorführungen auf rd. 150 Freilichtbühnen statt. Weitere ständige Veranstaltungen sind: eine „Kinderfilmwoche der DDR“ und eine „Woche des sowjetischen Kinder- und Jugendfilms“, die beide im Wechsel alle zwei Jahre im Februar stattfinden, die jedes Jahr im September in einem anderen Bezirk organisierten „Tage des sozialistischen Films“ mit neuen Produktionen aus RGW-Ländern, über die auch Delegationen von Filmemachern mit Angehörigen von Betrieben diskutieren, sowie ein „Festival des sowjetischen Kino- und Fernsehfilms“, in dessen Rahmen jeweils Anfang November neue Produktionen aus der Sowjetunion vorgestellt werden. 1981 ist in Potsdam ein Filmmuseum der DDR eröffnet worden. Im Bereich des Amateurfilms gibt es 200 Amateurfilmstudios, die bei den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen bestehen, 30 Jugendfilmstudios für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 25 Jahren sowie 50 Amateurfilmstudios für Einzelpersonen und Kamerabesitzer in Klubhäusern, Dorfklubs und Gemeindeverbänden. Alle zwei Jahre finden Bezirksleistungsvergleiche statt, auf denen ca. 500 Amateurfilme vorgestellt werden. Zentrale Amateurfilmwettbewerbe werden alle 3 Jahre durchgeführt. Hierbei gelangen etwa 150 bis 200 Filme in den Endausscheid. Zeitschriften: Filmspiegel (14täglich), Film und Fernsehen (monatlich), Beiträge zur Film- und Fernsehwissenschaft (bis zu sechsmal jährlich), Progress Filmprogramm (monatlich, nur in Kinos). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 388–390 Feudalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie…
DDR A-Z 1985
Finanzorgane (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…
DDR A-Z 1985
Flaggen (1985)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deut[S. 418]schen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staatsflagge der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist) (Wappen). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Ordnung vom 3. 1. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 417–418 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
DDR A-Z 1985
Fonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene, finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z.B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) große Bedeutung erlangt; ihre Ausgestaltung ist allerdings mit der Rezentralisierung von 1970/71 modifiziert worden, an neuen F. kam der Leistungsfonds hinzu. Mit der Ablösung der VVB durch die neugebildeten Kombinate ergaben sich wiederum einige Änderungen, da die bisher der VVB zukommende F.-Bildung auf die Kombinate zu übertragen war (GBl. I, 1979, S. 253 ff.). 1982 erfolgten weitere Neuregelungen, um insbesondere Intensivierungsbemühungen und erhöhten Exportanstrengungen auch durch finanzielle Anreize Nachdruck zu verleihen (GBl. I, 1982, S. 113 ff.). Einige der F. erfassen betriebliche Gewinnteile, dann wird über sie die Gewinnverwendung des Betriebes geregelt, andere werden zu Lasten der Kosten gebildet, dann begrenzen sie die Mittel für bestimmte betriebliche Aktivitäten. Die wichtigsten F. der Betriebe bzw. Kombinatsbetriebe, deren Höhe meist von zentralen Organen festgelegt ist, sind nach den neuesten Regelungen (GBl. I, 1983, S. 110 ff.): 1. Der Investitionsfonds, der im wesentlichen aus Anteilen des Nettogewinnes (Gewinn), aus Amortisationen sowie aus bewilligten Investitionskrediten gebildet wird (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Weitere Mittel sind beispielsweise Erlöse aus verkauften Anlagegütern, bestimmte Mittel des Leistungs-F. und des Kontos junger Sozialisten, Mittel aus Umverteilungen im Kombinat sowie bei ganz besonderen Projekten auch Zuführungen aus dem Staatshaushalt. Der Investitions-F. dient der Finanzierung sowohl der Vorbereitung als auch der Durchführung geplanter Investitionen. 2. Der Fonds Wissenschaft und Technik, in den zu Lasten der Kosten in bestimmter Höhe finanzielle Mittel fließen, um damit die Durchführung der im Plan Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) geplanten Forschungsleistungen zu realisieren. Dieser F. kann bzw. Teile der betrieblichen F. können bei der Kombinatsspitze zentralisiert werden. 3. Der Risikofonds, aus dem bestimmte betriebliche Risiken bzw. solche des Kombinates abzudecken sind, wird sowohl aus zusätzlich erwirtschafteten Gewinnanteilen als auch in bestimmter Weise zu Lasten der Kosten gebildet. 4. Der insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaftsmitglieder dienende Kultur- und Sozialfonds. Er wird entsprechend einer staatlichen Plankennziffer aus Kostenbestandteilen gebildet und kann bei der Kombinatsspitze zentralisiert werden. 5. Der Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), in dem bestimmte Gewinnanteile zur Stimulierung der Leistungen der Betriebsmitarbeiter erfaßt sind. Aus diesem F. werden sowohl besondere individuelle Leistungen (z.B. über Ziel- bzw: Initiativprämien) prämiiert als auch am Ende des Jahres an alle Belegschaftsmitglieder die Jahresprämie gezahlt. 6. Der erst 1972 geschaffene Leistungsfonds. Mit ihm sollen Arbeitskollektive oder der ganze Betrieb zu zusätzlichen, über die normalen Planauflagen hinausgehenden Leistungen — wie zusätzliche Arbeitsproduktivitätssteigerungen, Materialeinsparungen oder Qualitätsverbesserungen — angeregt werden. Aus ihm können betriebliche Mittel zentralisiert werden. Die Mittel dieses F. dienen der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten (z.B. Betreuung von Schichtarbeitern, soziale Aufgaben, Zuschüsse zum Eigenheimbau) sowie der Finanzierung von Rationalisierungsvorhaben und der Herstellung selbsterzeugter Rationalisierungsmittel. 7. Der Instandhaltungsfonds, in dem nur bei den Betrieben planmäßig aus Kosten sowie aus Versicherungsleistungen für Schäden an Anlagegütern Mittel bereitgestellt werden. Sie dienen der Durchführung von Reparaturen, von vorbeugenden Instandhaltungen (einschl. Wartung und Pflege) sowie der Modernisierung von Anlagegütern. 8. Der nur bei bestimmten Betrieben bestehende Son[S. 422]derfonds für modische Produktion. Er wird aus bestimmten Zuschlägen zum Betriebspreis als Ersatz für Aufwendungen der Neugestaltung und Produktionsumstellung gebildet. 9. Das sog.Konto junger Sozialisten, dem 0,5 v.H. der geplanten Lohnsumme der Jugendkollektive (Jugendbrigade), je 1 v.H. Überbietung der Arbeitsproduktivität sowie 5 v.H. der zusätzlich zum Plan erzielten Einsparungen bzw. Nutzensteigerungen zuzuführen sind. Die Mittel dienen der Finanzierung von Jugendeinrichtungen, Jugendveranstaltungen, Auszeichnungen sowie auch von Rationalisierungen (vgl. Investitionsfonds). Neben diesen F. gibt es noch 3 nur bei der Kombinatsspitze zentralisierte, spezielle F.: 10. Der Reservefonds, der in Höhe eines dem Kombinat vorgegebenen — nach erzielter Zunahme von Produktion, Arbeitsproduktivität, Export, der Zuliefer- und Ersatzteilerzeugung sowie des erreichten Anteils neuer Erzeugnisse differenzierten — Limits aus Teilen des geplanten und überbotenen Gewinnes gebildet wird. Er dient der Finanzierung zusätzlicher Rationalisierungsmaßnahmen sowie bestimmter, zusätzlicher Aufwendungen (z.B. bei Importeinsparungen, bei der schnellen Umstellung auf neue Verfahren, zur Deckung von Risiken, zur plangemäßen Lagerung von Ersatzteilen und Rohstoffen). Er dient aber auch der Mindestzuführung zum Prämienfonds der Betriebe, soweit deren Nettogewinn nicht ausreicht, und zur Nettogewinnabführung, soweit die beim Kombinat zentralisierten Gewinnteile nicht ausreichen. 11. Der Verfügungsfonds des Generaldirektors, der entsprechend einem vorgegebenen Limit aus zentralisierten Nettogewinnen gebildet wird. Er dient der Prämiierung außerordentlicher Intensivierungsleistungen sowie der Finanzierung bestimmter Auszeichnungen, Leistungs- und Zielprämien. 12. Der aus Kostenbestandteilen in vorbestimmter Höhe finanzierte Werbefonds. Er dient vor allem der Absatzwerbung im In- und Ausland, der Finanzierung von Aufwendungen für Messen sowie der Propagierung von Neuerungen. Daneben gibt es noch das bei der Kombinatsspitze geführte Abrechnungskonto Zentralisierter Nettogewinn. Aus ihm werden Gewinnanteile an den Staatshaushalt abgeführt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates vorgenommen sowie Zuführungen zu bestimmten F. realisiert. Interessant ist, daß nunmehr bei Überbietung des Gewinnes den Betrieben in höherem Maße F.-Zuführungen zustehen als der Kombinatsspitze. Offensichtlich soll damit das Leistungsinteresse der ansonsten stark vom Generaldirektor des Kombinates abhängigen Betriebe stimuliert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 421–422 Fluktuation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene, finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z.B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode…
DDR A-Z 1985
Formgestaltung, Industrielle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin Kelm, SED) als ein zentrales Organ der DDR mit Wirkung vom 1. 2. 1972 übernahm diese neue Institution alle wesentlichen Funktionen der „Auftragslenkung und -kontrolle auf dem Gebiet der Formgestaltung industrieller Erzeugnisse …“ (GBl. I, 1973, S. 373–375, GBl. I, 1977, S. 412). Gemäß Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Ministerrats der DDR vom 13. 4. 1978 vergab das Amt für IF. anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse (erstmalig am 14. 3. 1978) für 50 DDR — eigene Exponate die Auszeichnung „Gutes Design DDR“. Seitdem ist die Zahl der (auf jeder Leipziger Messe) ausgezeichneten Exponate zurückgegangen und betrug auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1984 nur noch 26. Daneben werden seit 1978 jährlich ein Design-Preis der DDR für „hervorragende Leistungen“ an Personen oder Kollektive sowie ein „Förderpreis für gute Design-Leistungen“ für den Nachwuchs verliehen. Designanforderungen spielen in den Planaufgaben der Kombinate und Betriebe eine zunehmend größere Rolle; um zu besserer Formgestaltung zu kommen, wurden die materiellen Anreize verstärkt. Zwecks Verbesserung des bislang z.T. noch unbefriedigenden Niveaus der IF. in der DDR sind entsprechende Kriterien im Plan „Wissenschaft und Technik“ und im Pflichtenheft (GBl. I, 1982, S. 1 ff. und GBl. I, 1983, S. 381 ff.) der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsgruppen festzulegen. Zwei neue Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED (8. 2. 1982) und des Ministerrates der DDR (27. 2. 1982) zu Maßnahmen im Bereich der IF. richten sich auf den Ausbau von Gestaltungsateliers (bisher: Gestaltungszentren und -einrichtungen) der Kombinate sowie den Aufbau eines Designzentrums in Berlin (Ost). Die bisher ungenügende Designentwicklung soll durch ein verbessertes Instrumentarium in Form eines Führungsdokuments für jeden Generaldirektor eines Kombinates neue Impulse, insbesondere für die Exportstrategie, erhalten. In zum Jahresbeginn 1984 in Kraft getretenen neuen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Betrieben der DDR (u.a. GBl. I, 1983, S. 405 ff.) sind die Bedeutung der IF. und die Aufgaben des Amtes für IF. umfassender als zuvor berücksichtigt. Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Frühjahr 1984 sehen u.a. den Austausch von Designausstellungen vor. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 424 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForschungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin…
DDR A-Z 1985
Fraktion, Fraktionsbildung (1985)
Siehe auch: Fraktionsbildung: 1965 1966 1969 1975 1979 F. steht 1. für die Gesamtheit aller Abgeordneten einer der Parteien oder Massenorganisationen in der Volkskammer der DDR. Als F. wird 2. eine Gruppierung innerhalb einer marxistisch-leninistischen Partei bezeichnet, die von der offiziellen Linie abweichende Meinungen vertritt (Abweichungen). Diese zweite Bedeutung liegt dem Wort Fb. zugrunde. Fb., d.h. die Zerstörung der Einheit und Geschlossenheit der Partei, ist in allen leninistischen Parteien untersagt (Fraktionsverbot). Der Vorwurf der Fb. ist in der Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (VI., VIII.) vor allem der Zaisser-Herrnstadt-F. (1953) und der Schirdewan-Wollweber-Oelßner-F. (1956/57) gemacht worden. Demokratischer Zentralismus; Opposition und Widerstand; Parteidisziplin; Volksvertretungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443 Fotografie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenSiehe auch: Fraktionsbildung: 1965 1966 1969 1975 1979 F. steht 1. für die Gesamtheit aller Abgeordneten einer der Parteien oder Massenorganisationen in der Volkskammer der DDR. Als F. wird 2. eine Gruppierung innerhalb einer marxistisch-leninistischen Partei bezeichnet, die von der offiziellen Linie abweichende Meinungen vertritt (Abweichungen). Diese zweite Bedeutung liegt dem Wort Fb. zugrunde. Fb., d.h. die Zerstörung der Einheit und Geschlossenheit der Partei, ist in allen…
DDR A-Z 1985
Freie Berufe (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus demselben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen — vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 — nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz (Rechtsanwaltschaft). Die Angehörigen der freischaffenden künstlerischen Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) müssen — wenn sie einen gesicherten Zugang zu Verlagen, Rundfunk- und Fernsehsendern usw. haben und an den durch die Verbände gewährten materiellen Vergünstigungen partizipieren wollen — organisiert sein (z.B. im Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR [VKM]; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB zwischen Künstlern und Betrieben den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen usw. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten — je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit — durch den Staat Vergünstigungen oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. So werden z.B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind (Steuern). In der Regel erhalten Angehörige der FB. — Ausnahme: freischaffende Künstler — kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt (Renten). Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen jedoch trotzdem Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte usw., arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in Kollektiven bzw. staatlichen Einrichtungen (Rechtsanwaltskollektiven, staatlichen Notariaten) tätig. In jüngster Zeit gibt es Versuche, auch Kunstschaffende zur Bildung von Kollegien Bildender Künstler zu veranlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451 Frauenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche Jugend (FDJ)Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…
DDR A-Z 1985
Freiwillige Gerichtsbarkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S. 479) bei den Räten der Bezirke gebildeten Liegenschaftsdienste mit Außenstellen in den Kreisen für die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung der Grundbücher und der übrigen Liegenschaftsdokumente zuständig. An die Stelle der früher in festen Bänden zusammengefaßten Grundbuchblätter sind Grundbuchhefte getreten, an die Stelle des bisherigen Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs das Bestandsblatt der Liegenschaftskataster. Die alten Grundbücher sind, bis auf einen Teil der Grundbücher und Grundbuchunterlagen über Grundstücke, die durch die Bodenreform oder als Vermögen von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ oder als „Konzerneigentum“ enteignet worden sind, erhalten geblieben. Das formelle Grundstücksrecht der früheren Grundbuchordnung ist nunmehr in der Grundstücksdokumentationsordnung vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 697) sowie in der Grundbuchverfahrensordnung vom 30. 12. 1975 (GBl. I, 1976, S. 42) geregelt. Angelegenheiten der Vormundschaft für Jugendliche sind auf die Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden (Jugendhilfe). Für das Personenstandswesen ist die Abteilung Innere Angelegenheiten, Referat Personenstandswesen der Räte (Standesamt) zuständig (Personenstandsgesetz vom 16. 11. 1956, GBl. I, S. 1283 i. d. F. vom 13. 10. 1966, GBl. I, S. 87). Die Führung des Vereinsregisters wurde zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder auf das gesamte Gebiet der DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung auf das Ministerium des Innern über. Mit der Einführung der staatlichen Zulassung für Vereinigungen durch VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) ist das Vereinsregister entfallen. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Bekanntmachungen aus ihm in öffentlichen Blättern finden nicht mehr statt. Das Genossenschaftsregister wird, je nach der Art der Genossenschaft, bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft oder Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Das Geschmacksmusterregister wird beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffahrtsregister bei den Wasserstraßenhauptämtern Berlin und Magdeburg und das Seeschiffahrtsregister beim Seefahrtsamt in Rostock geführt. Andere Angelegenheiten der FG., wie Testaments- und Nachlaßangelegenheiten, Beurkundungen und Beglaubigungen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden (Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976, GBl. I, S. 93). Während gegen dessen Entscheidungen Beschwerde beim Kreisgericht zulässig ist, gibt es gegen Entscheidungen in denjenigen Angelegenheiten der FG., die in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden übertragen worden sind, nur noch die einfache Verwaltungsbeschwerde. Eine richterliche Nachprüfung findet in diesen Fällen nicht mehr statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473 Freilichtmuseen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S.…
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Fremdenverkehr (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der F. umfaßt alle Beziehungen, Sachverhalte und Einrichtungen, die den Aufenthalt von Personen außerhalb ihres Wohnsitzes und die damit verbundenen Ortswechsel zum Inhalt oder als Aufgabe haben. Vom Zweck her wird unterschieden zwischen rekreationsbedingtem F., berufsbedingtem F. und sonstigem F. Der rekreationsbedingte F. besteht aus dem Tourismus und dem Kurverkehr. Zum berufsbedingten F. gehören Reisen zum Besuch von Ausstellungen, Messen, Tagungen, Kongressen usw. In die letzte Kategorie des F. fallen Reisen zu Verwandten, Freunden, Bekannten sowie Einkaufsfahrten. Wirtschaftspolitisch und geographisch gesehen, wird zwischen dem Inlands- und Auslands-F. unterschieden. Der Auslands-F. wird entsprechend der positiven oder negativen Auswirkung auf die Zahlungsbilanz in den aktiven F. (Besucher der DDR) und in den passiven F. (Ausreisende aus der DDR) unterteilt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 476 Freizügigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftsgesellschaftenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der F. umfaßt alle Beziehungen, Sachverhalte und Einrichtungen, die den Aufenthalt von Personen außerhalb ihres Wohnsitzes und die damit verbundenen Ortswechsel zum Inhalt oder als Aufgabe haben. Vom Zweck her wird unterschieden zwischen rekreationsbedingtem F., berufsbedingtem F. und sonstigem F. Der rekreationsbedingte F. besteht aus dem Tourismus und dem Kurverkehr. Zum berufsbedingten F. gehören Reisen zum Besuch von Ausstellungen, Messen,…
DDR A-Z 1985
Friedensbewegung (1985)
Der Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982). Außerhalb des Warschauer-Pakt-Systems zählt die SED im Rahmen einer kritischen Bündnispolitik alle pazifistischen, rüstungskritischen, antiimperialistischen und antikolonialistischen Gruppen und Kräfte zur weltweiten F., auch dann, wenn sie dem Weltfriedensrat nicht angehören und auch der sowjetischen Rüstung kritisch gegenüberstehen. Die Propagierung einer allumfassenden „einheitlichen F. der DDR“ wurde 1982 verstärkt, als sich — entsprechend der F. in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westlichen Staaten — auch in der DDR Einzelpersonen und Gruppen zunehmend kritisch mit der fortschreitenden Militarisierung in der DDR befaßten und in den sowjet. SS-20-Raketen eine qualitativ gleiche Gefährdung des Friedens sahen, wie in der Rüstung der USA. Die evangelischen Kirchen (V.) spielten hierbei eine besondere Rolle, hatten sie doch seit langem eine eigene Friedensarbeit betrieben. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 (Wehrdienst) setzte sich die ev. Kirche für das Recht auf Wehrdienstverweigerung ein. Es ist wesentlich ihren Vorstellungen zu danken, daß es zur „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten …“ vom 7. 9. 1964 (GBl. I, S. 129) kam, die einen waffenlosen Dienst — allerdings im Rahmen der Nationalen Volksarmee — ermöglichte (Bausoldaten). Eine 1965 erarbeitete kirchliche Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen „zum Friedensdienst der Kirche“ rechtfertigt die Wehrdienstverweigerung nicht nur als individualethische christliche Entscheidung, sondern sieht in dem Dienst der Bausoldaten und der Bereitschaft der Totalverweigerer, für ihre Auffassung ins Gefängnis zu gehen, gegenüber einem als Friedensdienst verstandenen Wehrdienst im atomaren Zeitalter das „deutlichere Zeugnis“ des gebotenen christlichen Friedensdienstes. Erst Ende der 70er Jahre allerdings griff der Kirchenbund diese These erneut offiziell auf, während sie von Bausoldaten, die den Kern von bis in die 60er Jahre zurückgehenden Basisgruppen für Friedensarbeit bildeten, ständig in Erinnerung gehalten wurde. Bekannt wurde insbesondere das seit 1972 regelmäßig zweimal jährlich abgehaltene Friedensseminar in Königswalde/Sachsen. Der evangelische Kirchenbund setzte, als er 1978 mit seinem Protest gegen die Einführung der Wehrkunde als Pflichtfach in den Schulen erfolglos blieb, der staatlichen Wehrerziehung im kirchlichen Bereich ein Programm der Erziehung zum Frieden entgegen. 1981 fand eine Initiative zur Einführung eines Sozialen Friedensdienstes mit insgesamt 5.000 an die Synoden der Landeskirchen gerichteten Eingaben bzw. Unterschriften in der ev. Jugend und darüber hinaus breite Resonanz. Der Kirchenbund und die Synoden der 8 Landeskirchen machten sich zwar nicht den Vorschlag einer gesetzlich zu regelnden zivilen Alternative zur Wehrpflicht zu eigen, setzen sich aber seitdem — bisher erfolglos — bei der Regierung für Möglichkeiten eines „Friedensdienstes im sozialen Bereich“ ein. Nachdem 1979 EKD und Kirchenbund aus Anlaß des 40. Jahrestages des Kriegsausbruches am 1. September ein gemeinsames Friedenswort veröffentlicht hatten, das in den Sonntags-Gottesdiensten in beiden Staaten verlesen wurde, begann die ev. Jugend (Junge Gemeinde) im offiziellen Auftrag des Kirchenbundes damit, jeweils im November Friedensdekaden zu veranstalten. Zum Symbol wählte sie das alttestamentliche Prophetenwort (Micha 4) „Schwerter zu Pflugscharen“ mit dem Abbild eines sowjetischen Denkmals gleichen Inhalts auf dem UNO-Gelände in New York. 1981 wurden in großer Auflage Aufnäher mit diesem Symbol hergestellt, die bald auch von sehr vielen nicht kirchlich engagierten, jungen DDR-Bürgern getragen wurden. Am 13. 2. 1982 veranstaltete die sächsische Landeskirche — aufgrund einer Basisinitiative — in der Dresdener Kreuzkirche ein Friedensforum, an dem sich 5.000 vor allem Jugendliche beteiligten. Trotz des Schweigens der offiziellen DDR-Medien über diese kirchlichen Friedensaktivitäten wurden sie von großen Teilen der DDR-Gesellschaft wahrgenommen und führten dazu, daß seitdem von einer neuen oder alternativen F. in der DDR gesprochen wird. Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi (SED), sprach daraufhin im März 1981 gegenüber dem sächsischen Landesbischof Hempel von einer „illegalen F.“, die den kirchlichen Friedensaufnäher für oppositionelle Bestrebungen mißbrauche. Verstärkt wurde die Resonanz dieser Aktivitäten in der DDR-Gesellschaft durch zeitlich parallel laufende Frie[S. 480]densinitiativen von deutschen, aber auch ausländischen Schriftstellern: „Appell der Schriftsteller Europas“ vom August 1981; „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“, Berlin (Ost) vom 13./14. Dezember 1981; „Haager Treffen zur Weiterführung der Friedensinitiative europäischer Schriftsteller“ in Den Haag (Niederlande) vom 24./26. Mai 1982; „Internationale Literaturtage. Interlit '82“ in Köln vom 18./24. Juni 1982 usw. Demgegenüber spielt der von Robert Havemann unterstützte „Berliner Appell. Frieden schaffen ohne Waffen“ des Pfarrers Rainer Eppelmann vom Januar/Februar 1982 in den der neuen F. in der DDR zugerechneten Gruppen eine geringere Rolle. Die Ost-Berliner Kirchenleitung distanzierte sich wegen des in diesem Dokument enthaltenen politischen Konzepts (Abzug der Besatzungsmächte aus Deutschland und Austritt beider deutscher Staaten aus den Militärbündnissen) von diesem Appell und riet von Unterschriften ab. Die Aufmerksamkeit, die diese Entwicklungen in den westdeutschen Medien fanden, die der DDR-Politik unerwünschten Solidarisierungen von Teilen der westlichen F. mit vergleichbaren Bestrebungen in der DDR, die von der „neuen F.“ befürchtete Schwächung der Wehrbereitschaft usw. veranlaßten die Parteiführung der SED zu Gegenmaßnahmen. Auf der einen Seite wurde im Frühjahr 1982 das Tragen des Aufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ in der Öffentlichkeit, in Schulen und Betrieben — z. T. mit disziplinären Maßnahmen und Ordnungsstrafen — unterbunden. Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) leitete eine Kampagne „Der Frieden muß bewaffnet sein“ ein und setzte bei zahlreichen Demonstrationen der Losung „Frieden schaffen ohne Waffen“ die These „Frieden schaffen gegen NATO-Waffen“ entgegen. Zum anderen verdeutlichte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, das Interesse der SED an einer Integration der neuen F. In einer Rede vor dem Kulturbund der DDR (KB) leugnete er die Existenz einer tiefen Kluft „zwischen uns und pazifistischen Friedensbestrebungen“ und erklärte: „In der F. vereinen sich Marxisten, Christen und Pazifisten“ (ND 21. 6. 1982). Der Friedensrat der DDR verfügt jedoch nicht über ein entfaltetes Organisationssystem und kann schon aus organisatorischen Gründen kaum eine Einbindung der neuen F. leisten. Ferner gehören ihm zwar einige Theologen, nicht jedoch die Kirchen an. Bedeutsamer ist jedoch die entgegen den Aussagen von Kurt Hager unveränderte politische Position der SED. Danach bemüht sich der Friedensrat „zu Recht“ darum, „die F. bei uns in unlösbarem Zusammenhang mit der allseitigen Stärkung der DDR“ zu gestalten (Erich Honecker; ND 2. 9. 1982). Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte von der Wesensgleichheit von Sozialismus und Frieden gesprochen und damit die eigene militärische Stärkung friedenspolitisch gerechtfertigt sowie dem Pazifismus der neuen F. keinen Entfaltungsraum gelassen. In dieser Lage haben sich Sprecher der evangelischen Kirchen in der DDR 1982 mehrfach von dem Begriff F. zur Bezeichnung der kirchlich oder von Basisgruppen in kirchlichem Zusammenhang betriebenen Friedensarbeit distanziert. Friedensarbeit soll sich zwar nicht verselbständigen und damit unter den Verdacht der systemwidrigen Selbstorganisation oder Opposition geraten, sie soll aber ebensowenig auf die bloß religiöse Motivation zur Eingliederung in die offizielle F. reduziert werden. Unter Berufung auf Zusagen Erich Honeckers vom 6. 3. 1978 und anderer Repräsentanten der SED und des Staates sieht die Kirche vielmehr in einer eigenständigen — und nicht nur eigenmotivierten — Friedensarbeit eine unverzichtbare Dimension ihrer gesamten Wirksamkeit, einen zentralen Bereich der freien Religionsausübung. Die ev. Friedensarbeit in der DDR zeigt im übrigen eine deutliche Tendenz zum sog. Atompazifismus. 1982 formulierten die Vertreter des Kirchenbundes in der DDR und der EKD in einem gemeinsamen Arbeitsbericht über zuvor geführte Konsultationen: „Kein Ziel oder Wert kann heute die Auslösung eines Krieges rechtfertigen. Die Abwendung des Krieges ist Voraussetzung für die Verwirklichung von Menschenrechten, von Freiheit und Gerechtigkeit“ (epd 18. 8. 1982). In den Zielen (Friedliche Koexistenz, europäische Friedensordnung auf der Grundlage der KSZE-Schlußakte von Helsinki, nukleare Abrüstung) stimmt die Kirche mit der DDR-Führung überein. Sie tritt jedoch für einen stärkeren Beitrag der DDR und der anderen sozialistischen Staaten zur Vertrauensbildung und zur Entwicklung der Friedensfähigkeit der eigenen Gesellschaft ein und wendet sich, wie die Bundessynode im September 1981 in Halle erklärte, gegen „Geist und Logik“ des Abschreckungssystems, bei gleichzeitiger Absage an das Prinzip der „Gleichheit und gleichen Sicherheit“ zugunsten des Gedankens der gemeinsamen Sicherheit. In diesem Zusammenhang kritisiert die kirchliche Friedensarbeit die zunehmende Militarisierung aller Lebensbereiche. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 479–480 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensfahrtDer Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982).…
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Feriengestaltung (1985)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen.“ (GBl. I, 1974, S. 45) Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Durch das 3. Jugendgesetz (1974) wurde das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich weiter verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1981 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt), aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark — in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1981 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3: 2: 1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1982 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,3 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1,3 Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1981 insgesamt 5.000 mit ca. 900.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind je nach Zahl der Kinder zwischen 6 und 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z.B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1982 wurden in 1500 solcher [S. 382]Lager Plätze für 80.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z.B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. Schüler, die keinen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit erhalten haben, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, in den „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichshahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. 1981 nahmen ca. 250.000 Schüler an der freiwilligen Ferienarbeit teil. Motto: „Meine Arbeit für meine Republik“. In den im Jahr 1981 vorhandenen 47 „Zentralen Pionierlagern“ (z.B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z.B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: Seit 1978 lautet das Hauptmotto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. 1981 erfüllten 350.000 Mädchen und Jungen die Bedingungen für das neue Touristenabzeichen der FDJ (Tourismus). Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen sog. Jugenderholungszentren, davon u.a. 142 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 71 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 60 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder (1981 für 8.000 Kinder). Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren. Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1981 bestanden etwa 650 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 3 Mill. Übernachtungen, 246 Jugendherbergen, 14 Jugendtouristenhotels (für ältere und ausländische Jugendliche) und 2 Jugenderholungszentren mit 24.000 Plätzen täglich, 57 ständige Wanderquartiere mit 2.000 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung, ab 1982 durch zentrale Vergabe. 1980 gab es in den verschiedenen genannten Einrichtungen insgesamt 4,2 Mill. Übernachtungen. Die Organisation des Jugendtourismus obliegt im In- und Ausland dem FDJ-eigenen Jugendreisebüro „Jugendtourist“. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1980 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. Ferienschecks des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über 664 Urlaubseinrichtungen an 380 Orten der DDR. 1980 nahmen 1,8 Mill. Familien mit rd. 400.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v.H. der Kosten). Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austausch Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbrin[S. 383]gen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht. Der Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. Es werden 3–5tägige Exkursionsreisen für Jugendliche mit über 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v.H. staatlicher Unterstützung). 1980 wurden vom Jugendreisebüro rd. 150.000 Auslandsreisen (12–14tägig) durchgeführt, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit rd. 100 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit den Reisebüros „Hansa-Tourist“, CVJM-Hamburg, Deutsches Jugendherbergswerk, Intercontact, Reisedienst Deutscher Studentenschaften — zusammen. Im September 1982 wurden zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem Zentralrat der FDJ Abmachungen getroffen, um einen deutsch-deutschen touristischen Jugendaustausch zu ermöglichen. Dieser wird über die genannten Reiseunternehmen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 381–383 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…
DDR A-Z 1985
Festival (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Festspiele und Festveranstaltungen, seit 1951 für die Weltfestspiele der Jugend und Studenten, deren Träger der Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) ist. Er veranstaltete die 1. Weltfestspiele in Prag (25. 7.–17. 8. 1947); die 2. in Budapest (14.–28. 8. 1949); die 3. in Berlin (Ost) (5.–19. 8. 1951); die 4. in Bukarest (2.–16. 8. 1953); die 5. in Warschau (31. 7.- 14. 8. 1955); die 6. in Moskau (28. 7.–11. 8. 1956); die 7. in Wien (26. 7.–4. 8. 1959); die 8. in Helsinki (28. 7.–6. 8. 1962); die 9. in Sofia (28. 7.–6. 8. 1968); die 10. in Berlin (Ost) (28. 7.–6. 8. 1973); die 11. in Havanna/Kuba (28. 7.–5. 8. 1978). An den 11. Weltfestspielen nahmen neben 2.000 kubanischen Delegierten 16.500 Gäste aus 145 Ländern teil, die über 2.000 nationale, regionale und internationale Organisationen vertraten. Die FDJ entsandte 750 Delegierte unter Führung ihres 1. Sekretärs. Die 12. Weltfestspiele finden im Sommer 1985 in Moskau statt. Anläßlich des 30jährigen Bestehens der DDR fand in Berlin (Ost) das „Nationale Jugend-F. der DDR“ statt (1.–3. 6. 1979), an dem rd. 500.000 FDJler teilnahmen. Weltfestspiele und Nationales Jugend-F. wurden jeweils durch ein „F.-Aufgebot“ der FDJ vorbereitet, einen schulischen, ökonomischen und politischen Wettbewerb der Jugend, wobei die Besten als F.-Teilnehmer delegiert wurden. Das nächste „Nationale Jugend-F.“ wird Pfingsten 1984 in Berlin (Ost) als Abschluß des „Friedensaufgebots der FDJ“ vom Herbst 1982 stattfinden. Als F. wird ferner bezeichnet das „F. der Freundschaft zwischen der Jugend der UdSSR und der DDR“, veranstaltet im Rahmen der Zusammenarbeit von FDJ und Komsomol, dem sowjetischen Jugendverband (1. F. der Freundschaft 3.–7. 10. 1970 in Dresden, 2. F. 24.–29. 6. 1972 in Leningrad, 3. F. 14.–19. 5. 1975 in Halle, 4. F. 24. 6.–1. 7. 1977 in Wolgograd, 5. F. 23.–26. 5. 1980 in Karl-Marx-Stadt, 6. F. 1983 in Kiew), sowie das „F. des politischen Liedes“, seit 1970 jährlich (außer 1973) unter Beteiligung ausländischer Gruppen und Solisten im Februar in Berlin (Ost) (Laienkunst). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387 Fernstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestlandsockelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Festspiele und Festveranstaltungen, seit 1951 für die Weltfestspiele der Jugend und Studenten, deren Träger der Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) ist. Er veranstaltete die 1. Weltfestspiele in Prag (25. 7.–17. 8. 1947); die 2. in Budapest (14.–28. 8. 1949); die 3. in Berlin (Ost) (5.–19. 8. 1951); die 4. in Bukarest (2.–16. 8. 1953); die 5. in Warschau (31. 7.- 14. 8. 1955); …
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Finalproduktion (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezeichnung für Enderzeugnisse (Investitions- und Konsumgüter). 2. Bezeichnung für die in einem bestimmten Zeitraum gefertigte Menge an Investitions- und Konsumgütern. Wertmäßig entspricht die F. annähernd dem Nationaleinkommen. Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzamtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezeichnung für Enderzeugnisse (Investitions- und Konsumgüter). 2. Bezeichnung für die in einem bestimmten Zeitraum gefertigte Menge an Investitions- und Konsumgütern. Wertmäßig entspricht die F. annähernd dem Nationaleinkommen. Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z …
DDR A-Z 1985
Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1985)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen Wirtschaftsperiode müssen die Expansion des Güter- und Geldkreislaufs insgesamt und die Veränderungen der korrespondierenden Teilströme des Geld- und Güterkreislaufs aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsbehörden diese Vorab-Koordinierung nicht, so werden z.B. den Staatsbetrieben über die zentrale Kreditplanung (Kredit) Geldkapitalzuteilungen bewilligt (Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen der gesuchten Einsatzmaterialien und Investitionsgüter gedeckt sind. Dies führt zur Entstehung eines Giralgeldüberhangs auf den Guthabenkonten der Betriebe, welcher die Unternehmensleitungen dazu verleitet, diesen für andere als die geplanten Einsatzziele zu verwenden. Als Folge ergeben sich daraus an anderer Stelle des geplanten Wirtschaftsprozesses Störungen bei der Planerfüllung. Ähnliche Disproportionen treten bei der Planverwirklichung z.B. dann ein, wenn die Betriebe von den Planbehörden finanzielle Leistungsauflagen erhalten (z.B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben, Zahlungsaufforderungen bei den Unternehmenssteuern), die mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln nicht erfüllt werden können. Wegen dieser Risiken besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung die gleiche Bedeutung wie die materielle Volkswirtschaftsplanung. b) Einsatzgebiete der Fp. In der DDR erfolgt die Planung der Entstehung und Verwendung der Geldfonds und die planerische Festlegung der künftigen Geldströme auf drei Ebenen: 1. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates; 2. auf der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. auf der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (Kombinate, restliche VVB) (Betriebsformen und Kooperation). ba) Fp. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft. Um die Hauptströme des Geldkreislaufs zwischen den wichtigsten Wirtschaftsgruppen zu erfassen sowie aufeinander abzustimmen und um ein ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen Güter- und Geldkreislauf herzustellen (angestrebtes Ziel: Einheit von materieller und finanzieller Planung), werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt. Bei den als Planungs- und Kontrollinstrumenten genutzten Finanzbilanzen handelt es sich um hochaggregierte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für folgende Wirtschaftsgruppen: Staatsapparat (Zentralstaat einschl. Gebietsverwaltungen), Bankwesen (Staatsbank einschl. Geschäftsbanken und Sparkassen), Versicherungen, Bevölkerung und Staatswirtschaft (VEB und Betriebsvereinigungen). Neben den zur Abbildung und Planung des inländischen Geldkreislaufs erarbeiteten Finanzbilanzen wird vom Staat als Träger des Außenhandelsmonopols auch noch für jede Wirtschaftsperiode eine außenwirtschaftliche Zahlungsbilanz als Plan- und Ist-Bilanz aufgestellt (Außenwirtschaft und Außenhandel). bb) Der Planung der binnenwirtschaftlichen Finanzbeziehungen dienen. 1. die Finanzbilanz des Staates; 2. die [S. 396]Bilanz des Staatshaushalts einschl. der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung (Staatshaushalt; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). bc) Planung der Finanzbeziehungen zum Ausland. Entsprechend der Konstruktion der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist die Mark der DDR eine reine Binnenwährung. Sie kann nicht frei in andere Währungen getauscht werden und ist kein international anerkanntes Zahlungsmittel. Deshalb muß die Wirtschaftsführung der DDR (Staatliche Plankommission, Ministerium der Finanzen [MdF], Staatsbank) zur wertmäßigen Erfassung der zwischenstaatlichen Leistungstransfers für jede Wirtschaftsperiode stets zwei Typen von Zahlungsbilanzen aufstellen. Beim ersten Bilanztyp werden mehrere Zahlungsbilanzen erstellt, bei denen die geleisteten und die empfangenen bzw. gestundeten Zahlungen im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch in verschiedenen Fremd- oder Clearing-Währungen einander gegenübergestellt werden. Diese Bilanzen werden als „externe Zahlungsbilanzen“ bezeichnet. Beim zweiten Zahlungsbilanztyp werden auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite alle außenwirtschaftlichen Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum in der jeweiligen Binnenwährung und zu den gültigen Inlandspreisen verbucht. Diese Bilanz trägt den Namen „interne Zahlungsbilanz“. Von beiden Bilanztypen werden vor jeder Wirtschaftsperiode eine Planbilanz und nach Ablauf dieses Zeitabschnitts eine Ist-Bilanz (= Soll-Ist-Vergleiche als Datenlieferanten für neue Projektionen und als Mittel der Erfolgskontrolle) aufgestellt. Dabei werden — unterschieden nach Handelspartnern — im einzelnen folgende Planbilanzen ausgearbeitet: 1. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den westlichen Industriestaaten und mit denjenigen Entwicklungsländern, deren Waren- und Leistungsaustausch mit der DDR auf der Grundlage einer führenden konvertierbaren Währung abgewickelt wird. Den in dieser Bilanz eingetragenen Planungsergebnissen liegen Dollar, Pfund oder DM zugrunde; 2. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den sozialistischen Staaten. In dieser Bilanz wird der Wert des Leistungsaustauschs mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit den übrigen sozialistischen Ländern in der Kunstwährung des Transfer-Rubel erfaßt; 3. die Bilanz des Warenaustauschs und der Dienstleistungstransfers im Innerdeutschen Handel (IDH). Die Verbuchung der zwischen den beiden deutschen Staaten ausgetauschten Leistungen erfolgt in Verrechnungseinheiten, wobei eine Verrechnungseinheit real dem Wert einer DM entspricht; 4. die Bilanzen der Zahlungsvorgänge mit jenen Entwicklungsländern, mit denen die DDR vereinbart hat, die zwischenstaatlichen Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Hilfe einer bestimmten Clearing-Währung abzurechnen. Durch die Festsetzung von internen Wechselkursen zwischen den verschiedenen Fremdwährungen einerseits und der künstlich geschaffenen Außenwirtschaftswährung der „Valutamark“ (VM) andererseits werden dann sämtliche Einnahmen- und Ausgabenposten in den verschiedenen externen Zahlungsbilanzen in den Einheitsmaßstab dieser Außenwirtschaftswährung umgerechnet. Damit entsteht aus einer Vielfalt externer Zahlungsbilanzen eine zusammenfassende (externe) Zahlungsbilanz für die gesamte Volkswirtschaft. Die internen Umrechnungskurse zwischen den Fremdwährungen und der VM werden von der Staatsführung der DDR bis auf eine Ausnahme geheimgehalten. So ist [S. 397]lediglich bekannt, daß die Umrechnungen von transferablen Rubeln in VM seit 1959 auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1 Transferabler Rubel = 4,67 VM durchgeführt werden. Aus dem Kurs des Transfer-Rubel zu den westlichen Währungen ergeben sich allerdings rein rechnerisch für Ende Dezember 1982 folgende Paritäten: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. bd) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Banken. In diesem Bereich sind folgende Bilanzen zu unterscheiden: 1. die Bilanz der Kreditquellen und der Gewährung von kurz- und langfristigen Krediten; 2. die Bilanz der Umsätze des Kreditsystems; 3. die Bilanz des Geldumlaufs bei der Bevölkerung. Die letztgenannte wird von der Staatsbankzentrale ausgearbeitet. In ihr werden alle Geldauszahlungen der Banken an die Bevölkerung (Löhne, Zinsgutschriften, Transferzahlungen) erfaßt und umgekehrt sämtliche Geldeinzahlungen der privaten Haushalte bei den Banken verbucht. Bis 1975/76 stand im Mittelpunkt der geldpolitischen Maßnahmen der Finanzplaner der DDR-Bankenorganisation die Aufstellung von Bargeldumsatzbilanzen. In diesen Bilanzen erfaßte die Staatsbank jedoch nur die geplanten und die tatsächlichen Bargeldzuflüsse aus den Kassen der Banken an die Bevölkerung und die verbliebenen privaten Gewerbetreibenden sowie die Rückflüsse von Bargeld an die Kreditinstitute. Trotz dieser Beschränkung auf den Bargeldumlauf lieferte die regelmäßige Aufstellung und Abrechnung dieses von der Zentralbank geführten Großkontos wichtige stabilitätspolitische Informationen. So konnten durch längerfristige Vergleiche der Soll- und Ist-Ziffern und darauf aufbauenden Berechnungen (z.B. der Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit des Bargeldes) grobe Fehlentwicklungen zwischen der Kaufkraftentwicklung einerseits und der Warenbereitstellung andererseits aufgedeckt und damit Gefahren für den Geldwert aufgrund der Aufhäufung von unverwertbaren privaten Bargeldhorten (Kaufkraftstauungen) durch entsprechende Gegenmaßnahmen gemildert werden. Nachdem die privaten Haushalte die von den Banken, Sparkassen und Betrieben angebotenen Dienstleistungen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr immer stärker in Anspruch nahmen, wurde es dringend erforderlich, die Bilanzierungsmethode zu ändern, um wieder zutreffendere Auskünfte über die Gesamteinkommen der DDR-Bevölkerung, ihre Sparleistungen und über die Entwicklung der kaufkräftigen Nachfrage zu erhalten. Diese Bargeldumsatzbilanz wurde zur heutigen Geldumlaufbilanz weiterentwickelt. In ihr werden neben den Bargeldbewegungen auch die bargeldlosen Überweisungen an die privaten Haushalte und die von der Bevölkerung bargeldlos beglichenen Verbindlichkeiten geplant und verbucht (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). be) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Versicherungen. Die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung). Diese Bilanz weist auf der Einnahmenseite aus, welcher Anteil vom Volkseinkommen als Vorsorgekapital der verschiedenen Versicherungsnehmer in den Finanzfonds der staatlichen Versicherungsbetriebe konzentriert werden soll oder tatsächlich konzentriert wurde. Auf der Ausgabenseite werden die voraussichtlichen und die tatsächlichen Versicherungsleistungen — getrennt nach Versicherungsarten — eingesetzt. bf) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Bevölkerung. 1. Die Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); 2. die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; 3. die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung. bg) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Staatswirtschaft. Ergänzt wird die Aufstellung der genannten 10 Finanzbilanzen durch die Großbilanz. Diese Bilanz umfaßt die Bildung und Verwendung der Finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate aller Wirtschaftsbereiche. c) Die wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne. Die für die Gesellschaftspolitik und die Wirtschaftslenkung wichtigsten Finanzpläne sind a) der Staatshaushaltsplan (Planbilanz des Staatsetats) und b) die Finanzbilanz des Staates. Diese Beurteilung gilt sowohl für die auf ein Jahr abgestellten Planungen als auch für Projektionen mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Von den durch die Planbehörden und die Staatsbank aufgestellten globalen Finanzplänen wird nur der jedes Jahr neu entworfene Staatshaushaltsplan der Volkskammer zur Begutachtung vorgelegt und als Gesetz verabschiedet. In Form der Berichtsbilanz wird die Finanzbilanz des Staates vom MdF als Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erarbeitet. Sie soll einen Gesamtüberblick über das Finanzmittelaufkommen des Staates und der Staatswirtschaft geben und ausweisen, wofür das akkumulierte Geldkapital in den verschiedenen Finanzmittelfonds verwendet wurde. Die Finanzbilanz entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates wird die Erwirtschaftung, Verteilung und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die in den Kassen a) des Staatshaushalts, b) der Kreditinstitute und c) der Versicherungen konzentriert sind. Der Regierung gibt diese Bilanz Auskunft über die Umverteilung der akkumulierten Geldkapitalfonds. Ihr kann sie entnehmen, ob die Umverteilung auf die Gebietsverwaltungen (Staatsorgane auf Republikebene, Territorialinstanzen), Banken und Versicherungen auch wirklich entsprechend den materiellen Planzielen für die Entwicklung der Volkswirtschaft erfolgt ist. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB und Kombinaten selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Der Nutzen einer umfassenden Planbilanz der Staats- [S. 398]und und Betriebsfinanzen als Führungsinstrument zur Programmierung und Lenkung der Wirtschaftsentwicklung hängt davon ab, wie gut es den Finanzplanern im konkreten Fall gelungen ist, die finanzwirtschaftlichen Planziele (Leistungsanforderungen) so zu konzipieren, daß sie dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Volkswirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Betriebe und Belegschaften entsprechen. d) Planungshorizont der Fp. Nach den jeweils geplanten Zeiträumen gliedert sich die Fp. in der DDR seit 1968 in eine kurzfristige Jahresplanung und in eine langfristige Perspektivplanung. Für die materielle Wirtschaftsplanung wurde diese Unterscheidung bereits zur Gründungszeit der DDR eingeführt, als seinerzeit die Grundlagen für die imperative Volkswirtschaftsplanung geschaffen wurden (Planung). Im Unterschied dazu hat es über zwei Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR über ein brauchbares Konzept für eine mehrjährige Fp. verfügte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Weniger Schwierigkeiten bereitete die Aufgabe, eine lediglich auf ein Jahr ausgerichtete Fp. zu konzipieren. Diese Einjahresplanung wurde bereits Ende der 40er Jahre als eine die materielle Wirtschaftsplanung absichernde und kontrollierende Planungsmethode eingeführt. Die mehrjährige Fp. begann 1968 mit der Aufstellung von Zweijahresplänen der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für die Planperiode 1969/70. Diese als Test gedachten Planbilanzen wurden jedoch noch nicht in Plananweisungen übersetzt; sie blieben interne Arbeitspapiere. In Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das MdF und die Staatsbank erstmals den Auftrag, in einigen ausgewählten Planbilanzen die Bewegungen der wichtigsten Geldströme in der Volkswirtschaft für 5 Jahre im voraus zu projektieren. Die dem Ministerrat vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch von diesem wieder nicht zum Ausgangsmaterial für verbindliche Direktiven benutzt worden. Statt dessen wurde beschlossen abzuwarten, ob die ab 1972 durchgeführten Soll-Ist-Vergleiche den Beweis für die Treffsicherheit der Finanzplaner erbringen würden, um zur Nutzung der mittelfristigen Fp. als Lenkungsinstrument der Regierung überzugehen. Über die Qualität dieser Vergleiche hat die Fachpresse jedoch nichts berichtet. Die mittelfristige Fp. wurde erst anläßlich der Verabschiedung der Planungsordnung für die Planperiode 1976–1980 in das Arbeitsprogramm der Wirtschaftsplaner aufgenommen. Anläßlich der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 lag erstmals ein beschlußreifer Entwurf a) einer Finanzbilanz des Staates für die Jahre bis 1980 und b) eine Fünfjahrprojektion der Staatshaushaltsbilanz vor. Ausgehend von der 1974 erlassenen Planungsordnung wurde ferner auch den VEB, Kombinaten und VVB 1974/75 der Auftrag erteilt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775a, S. 209 ff. u. S. 231 ff.). Durch die damit durchgesetzte mittelfristige Fp. wurden zugleich die entsprechenden Forderungen aus dem Statut des MdF von 1967 erfüllt (VO über das Statut des MdF vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 324). Die im November 1979 verabschiedete gegenwärtig gültige Planungsordnung enthielt den Auftrag an die Planungsorgane, auch für den Zeitraum 1981–1985 einen mittelfristigen Finanzplan aufzustellen. Zur Erfüllung dieser Anweisung wurden eine in 5 Jahresetappen untergliederte Planprojektion der Finanzbilanz des Staates und der Staatshaushaltsbilanz ausgearbeitet. Angesichts der hohen Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung beschränkten sich jedoch die Finanzplaner auf die Projektion der Entwicklung der Hauptpositionen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beider Bilanzen. Darüber hinaus wurde die Staatsbank aufgefordert. Eckdaten über die gewünschte, stabilitätspolitisch ausgewogene Entwicklung der Kreditquellen und der Kreditgewährung festzulegen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981–1985 vom 28. 11. 1979, GBl., SDr. Nr. 1020 n, S. 63 ff. u. S. 68). Im Unterschied zu anderen Planteilen der DDR-Perspektivpläne sind bisher auch für den Planzeitraum 1981–1985 die Planziffernreihen der makroökonomischen Finanzpläne und Finanzbilanzen nicht veröffentlicht worden. e) Verknüpfung zwischen betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Fp. Die nach zentralen Vorgaben (Orientierungsziffern) von den Wirtschaftsunternehmen (VEB, Kombinaten) erarbeiteten und den Planbehörden eingereichten langfristigen Finanzpläne sollen die notwendigen Daten liefern, die die oberste Wirtschaftsverwaltung den gesamtwirtschaftlichen Finanzplänen zugrunde legt. Diese Verkoppelung zwischen der Produktionsbasis und der Planungszentrale ist jedoch bis heute nicht gelungen. Sie ist nur dann zu verwirklichen, wenn vor allem 2 Voraussetzungen erfüllt werden: erstens müssen die staatlich festgesetzten Preise, Steuern, Beiträge, Gebühren, Zinsen, Abschreibungssätze, finanziellen Sanktionen, Subventionen usw. möglichst über den Zeitraum aller 5 Jahre konstant bleiben, so daß die Finanzplaner feste Bezugsbasen für ihre Projektionsrechnungen besitzen. Zweitens muß gewährleistet sein, daß die umfangreichen Planungsarbeiten der Behörden und Betriebe innerhalb von nur 6 bis 10 Monaten mit allen erforderlichen Abstimmungen zwischen der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Ebene bewältigt werden können, damit bei der Fünfjahrplanung von möglichst aktuellen Ist-Ergebnissen ausgegangen werden kann. Seit 1975/76 mußte die Regierung der DDR jedoch unter dem Druck von immer neuen Preisschocks bei [S. 399]importierten Rohstoffen und Energieträgern in immer kürzeren Abständen umfassende Preisrevisionen für die Erzeugnisgruppen ganzer Produktionsmittelbranchen und für industrielle Verbrauchsgüter von gehobener Qualität durchführen (Preissystem und Preispolitik). Die massenhaften Preisanhebungen bei Produktionsmitteln (Einsatzfaktoren) hatten massenhafte Korrekturen der Steuersätze bei den Unternehmenssteuern, Verbrauchssteuerzuschlägen, der Gebühren, Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Subventionen, Preise für Fertigwaren und Kreditmittelbewilligungen zur Folge. Jeder Staatshaushaltsplan der DDR mußte ab Mitte der 70er Jahre bereits nach einigen Monaten Laufzeit grundlegend umgeplant werden. Infolge dieser schnellen Veränderung der Planungsgrundlagen wurden die globalen Bilanzen der Geldströme für die beiden letzten Fünfjahrpläne weitgehend ohne die Einschaltung der Betriebe, Kombinate und Produktionsgenossenschaften aufgestellt. Die Projektion der künftigen Veränderungen der Bilanzpositionen erfolgte entweder durch die Extrapolation der Ist-Ergebnisse der Vergangenheit (Fortschreibung von Trends) oder durch Schätzungen, die sich bemühten, die Auswirkungen absehbarer Kurskorrekturen in der Preis-, Finanz-, Steuer- und Kreditpolitik bei gegebenen materiellen Kennziffernreihen zu prognostizieren. f) Die betriebliche Fp. Die Ausarbeitung der betrieblichen Finanzpläne erfolgt entsprechend den detaillierten Planungsvorschriften der Wirtschaftsverwaltung nach einer einheitlichen Methodik (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.; AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 110 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. umfaßt ein ganzes Bündel von Einzelplanungen, in deren Mittelpunkt folgende, von der Wirtschaftsführung bestimmte Zielgrößen stehen: a) die Nettoproduktion, b) der Nettogewinn, c) die Produktion zentral ausgewählter Engpaßprodukte, d) die Exportleistung (vor allem, soweit sie Hartwährungsvaluta einbringt) und e) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Planungsarbeiten gehören zum Arbeitsprogramm in den Wirtschaftsunternehmen: 1. die Ermittlung der Gesamtkosten der Betriebe in der nächsten Wirtschaftsperiode bei durch den Betriebsplan vorgegebener Produktionsleistung; 2. die Planung der Kostenentwicklung, gegliedert nach Kostenarten; 3. die Planung der erforderlichen Selbstkostensenkung gegenüber der Vorperiode, ausgehend von der staatlich gewünschten Höhe des Nettogewinns; 4. die Planung der erreichbaren Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; 5. die Planung der möglichen Exporterlöse, getrennt nach Währungsgebieten; 6. die Planung des erreichbaren Nettogewinns und die Festlegung der Gewinnverwendung im nächsten Planjahr sowie im gesamten Zeitraum der Laufzeit des Perspektivplanes; 7. die Planung der Zuweisungen von Geldkapital an die einzelnen betrieblichen Finanzfonds und die Festlegung der künftigen Verwendung dieser Finanzmittel; 8. die Sicherung der Zahlungsfähigkeit des VEB oder des Kombinats durch Liquiditätsplanung; 9. die Planung des Kreditbedarfs und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung früher eingegangener Verbindlichkeiten; 10. die Planung der Finanzierung der Bestände an Materialien (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Gewährleistung notwendiger Überbrückungsfinanzierungen bis zum Eingang der Außenstände). An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen der finanziellen und materiellen Jahresplanung sowie der Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das MdF, die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel (MAH), die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Finanzberichterstattung (Fb.). a) Informationsaufgaben der Fb. Ohne ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes Berichtswesen und ohne die regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von ungezählten entscheidungsrelevanten Daten ist die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft nicht in der Lage, realistische, den Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse entsprechende Zielvorgaben zu projektieren und mittelfristig Strukturveränderungen im Produktionsprogramm durchzusetzen. Die Fb. ist Teil des Informationssystems der Wirtschaftsverwaltung über die erreichte Planerfüllung und über die wichtigsten Ergebnisse der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik (AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.). Die Fb. umfaßt die Gesamtheit der Kontrollmitteilungen, die von der Wirtschaftsverwaltung regelmäßig eingeholt werden, um auf dem Gebiet der Finanzen die tatsächlichen Leistungen der VEB und Kombinate mit den im Betriebsplan gestellten vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen vergleichen und Effizienztests durchführen zu können. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, die Industrieministerien und die für die Gestaltung der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen Lenkungsorgane. Die Berichtsnomenklatur der verlangten Meldungen unterliegt ständigen Veränderungen. Sie wird mindestens nach Ablauf von 24 Monaten den Bedürfnissen der Berichtsempfänger (z.B. der Staatlichen Plankommission und des MdF) angepaßt. b) Inhalt der Finanzberichte. Von den Betrieben und Betriebsvereinigungen verlangen die Wirtschaftsbehörden vor allem Auskunft über die Kostenentwicklung, die erreichte Kostensenkung, die erzielten Erlöse, die gezahlten Unternehmenssteuern, den erwirtschafteten Nettogewinn, die ausbezahlten Löhne und Prämien, das Investitionsvolumen, die Inanspruchnahme und die Tilgung von Krediten sowie über die gewährten Sozialleistungen; ferner Angaben über Verluste durch Ausschußproduktion, über zusätzliche Kosten bei der Nachbesserung fehlerhafter Produkte, über Aufwendungen für Garantieleistungen und die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken. Weiter müssen die Betriebs- und Kombinatsleitungen offen[S. 400]legen, wie hoch die in ihren Werken gehaltenen Umlaufmittelbestände sind. Mit Hilfe dieser Auskünfte will die Wirtschaftsführung u.a. herausfinden, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. — Die Auskünfte werden — je nach Wichtigkeit — in Monats- bzw. in Quartalsmeldungen zusammengefaßt oder in Jahresberichten vorgelegt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach Abbruch der Wirtschaftsreformen (Wirtschaft) Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Planerfüllungskontrolle und Effizienzmessung eine große Bedeutung. Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Finanzsystem; Preissystem und Preispolitik; Rechnungswesen; Zins und Zinspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 395–400 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen…
DDR A-Z 1985
Flüchtlinge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „illegalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland [S. 419]übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. — etwa 10 v.H. — wieder in die DDR zurückgekehrt ist und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Etwa 50 v.H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v.H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v.H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: Quelle: Nach Angaben des Bundesausgleichsamtes 1984. In dieser Statistik ist seit dem 2. Halbjahr 1962 die Zahl der mit Genehmigung der Behörden der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen, die sich ebenfalls im Notaufnahmelager gemeldet haben, nicht enthalten. Für das 1. Halbjahr 1962 wird die Zahl dieser Übersiedler auf etwa 600–700 geschätzt. Um diese Zahl etwa vermindert sich die Gesamtzahl der F. In der Zeit vom 14. 8. bis 31. 12. 1961 durften dagegen kaum Bewohner der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Die für diesen Zeitraum genannte Zahl der Antragsteller des Bundesnotaufnahmeverfahrens dürfte also mit der Zahl der F. gleichzusetzen sein. Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind auf sonstigen Wegen, z.B. in Fahrzeugen versteckt oder über osteuropäische Staaten, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser F. ständig zurückgegangen. Sei 1976 waren es weniger als 10 jährlich. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. In vielen Fällen sind jedoch das politisch-gesellschaftliche System der DDR [S. 420]mit seinen drastischen Einschränkungen der Freiräume, der Benachteiligung von Kindern, deren Eltern wegen ihrer Herkunft oder politischen Haltung (z.B. aktive Christen) nicht den Wunschvorstellungen des politischen Systems entsprechen, unmittelbare Ursache der Flucht. Durch Gesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) ist F., die vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder dort genommen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden. Die VO vom 21. 6. 1982 gilt jedoch nicht für Fahnenflüchtige. Wegen des ungesetzlichen Verlassens (Republikflucht) werden diese F. nicht strafrechtlich verfolgt (Amnestie). F., die seit dem 1. 1. 1981 geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 418–420 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…
DDR A-Z 1985
Fonds der Volksvertretungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der FdV. besteht aus zusätzlichen, am Jahresende über den planmäßigen Kassenbestand der örtlichen Volksvertretungen hinausgehenden und in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Haushaltsmitteln. Der FdV. wird gebildet aus bestimmten Einsparungen (Minderausgaben) bzw. aus Mehreinnahmen über die geplanten Einnahmen der örtlichen Haushalte. Ausgenommen sind allerdings nicht verbrauchte Mittel für Investitionen sowie Werterhaltungsmaßnahmen, soweit sie nicht nachgewiesene Einsparungen betreffen. Mit dem FdV. sollen die örtlichen Volksvertretungen an einem sparsameren Einsatz der finanziellen Mittel interessiert werden. Der FdV. darf verwendet werden zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes sowie zur Erschließung zusätzlicher Reserven. Außerhalb des Planes kann er für Maßnahmen (begrenzt auch für Investitionen) im Handel, in den örtlichen VEB, der Kommunalwirtschaft und den staatlichen Einrichtungen, soweit sie der besseren Versorgung der Bevölkerung dienen, eingesetzt werden. Der FdV. wird getrennt von den Haushaltsmitteln des laufenden Jahres (Staatshaushalt) auf besonderen Bankkonten geführt und in der Regel mit 3 v.H. verzinst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422 Fonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fondsbezogener PreisSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der FdV. besteht aus zusätzlichen, am Jahresende über den planmäßigen Kassenbestand der örtlichen Volksvertretungen hinausgehenden und in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Haushaltsmitteln. Der FdV. wird gebildet aus bestimmten Einsparungen (Minderausgaben) bzw. aus Mehreinnahmen über die geplanten Einnahmen der örtlichen Haushalte. Ausgenommen sind allerdings nicht verbrauchte Mittel für Investitionen sowie…
DDR A-Z 1985
Forschung (1985)
Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der betroffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt grundsätzlich alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während jedoch wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den staatlichen Leitungs- und Planungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ eng miteinbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — Dialektischer und Historischer Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED (Parteischulung der SED) geleitet und geplant. Wie im staatlich geleiteten Bereich sind auch hier Wissenschaftliche Räte als Lenkungsgremien eingesetzt. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den 70er Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z.T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten und Hochschulen auf „der Grundlage des Dialektischen und Historischen Materalismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftli[S. 425]cher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. 1. Akademie-Forschung. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z.T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des Sowohl-Als-auch zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Allerdings zeigt sich immer wieder die Tendenz, die Aufgaben der Grundlagen-F. vorrangig zu bearbeiten. Dies äußerte sich u.a. in der Personalrekrutierung der AdW in den Jahren nach dem VIII. Parteitag der SED (1971), in denen das F.-Potential für die Grundlagen- und die angewandte F. der AdW überproportional vergrößert wurde. Während die Zahl der in der F. und Entwicklung Beschäftigten im Zeitraum von 1965 bis 1973 um 25 v.H. stieg — davon um 23 v.H. zwischen den Jahren 1971 und 1973 —, stieg der Anteil der in den Applikationsbereichen des Musterbaus, der in Technika und Versuchsfeldern Beschäftigten lediglich um 5 v.H. Nach einem schnellen Anstieg der Gesamtzahl dieser Beschäftigtengruppen im Zeitraum von 1965 bis 1969 um 51 v.H. folgte insbesondere in den Jahren nach 1971 eine erhebliche Abnahme, zwischen 1971 und 1973 allein um 39 v.H. Ein weiterer Aspekt der disproportionalen Personalrekrutierung zeigt sich in dem geringen Anteil der in der technologischen F. Beschäftigten an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, der bis Anfang der 80er Jahre lediglich auf ein Drittel anstieg, jedoch zukünftig weiter angehoben werden soll. Die Konzentration der AdW auf die Grundlagen-F. wird durch die Zusammensetzung der Wissenschaftlichen Räte erleichtert, die seit 1972 in den Gesellschaftswissenschaften und seit 1974 auch in wichtigen naturwissenschaftlich-technischen F.-Zweigen „bei der inhaltlichen Gestaltung der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen“ (GBl. I, 1975, S. 293) intensiv mitwirken. Sie setzen sich mehrheitlich aus Wissenschaftlern der AdW, der Hochschulen und Universitäten zusammen. Im Mittelpunkt der F.-Leitung und -Planung der AdW steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Entwicklung neuer Technologien sowie Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren und 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem der Gesellschafts- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter den Gesichtspunkten dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d.h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung sowie generell ihrer „gesellschaftlichen Nützlichkeit“ vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen [S. 426]Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit der AdW bei der Gestaltung der bilateralen und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die AdW ist Sitz von 12 wissenschaftlichen Gesellschaften, u.a. der Chemischen Gesellschaft der DDR, der Physikalischen Gesellschaft der DDR, der Astronautischen Gesellschaft der DDR. Zur Förderung der Wissenschaftsbeziehungen mit internationalen Organisationen unterhält sie ferner über 23 „Nationalkomitees“, so z.B. die Nationalkomitees für Biowissenschaften, für Chemie, für Krebs-F. 2. Hochschulforschung. Ähnlich der Akademie-F. besteht auch die Hochschul-F. vor allem aus Grundlagen-F. Die Hochschul-F. der DDR ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und F. — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch in den verschiedenen Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Im Jahr 1981 waren rd. 30.000 Studenten an der Hochschul-F. beteiligt; sie erbrachten etwa ein Drittel der technischen, natur- und agrarwissenschaftlichen F.-Leistungen der Universitäten und Hochschulen. An einzelnen Universitäten ergaben studentische Arbeiten auch in den Gesellschaftswissenschaften rd. ein Drittel des F.-Potentials. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d.h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch (institutionalisierte F.-Kooperation) sowie durch Auftrags-F. erreicht. Der Anteil der extern finanzierten naturwissenschaftlich-technischen Vertragsforschung erreichte zwischen den Jahren 1969 und 1971 sowohl in der Hochschul-F. wie in der Akademie-F. seinen Höhepunkt (73 v.H. bei der AdW im Jahr 1971). Seit dem Jahr 1972 wird ein größerer Teil der Grundlagen-F. an den Universitäten und Hochschulen aus Staatshaushaltsmitteln über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Grundlagen-F. in den AdW-Instituten über den Präsidenten der AdW — bis zum Jahr 1975 auch über das Ministerium für Wissenschaft und Technik — finanziert. Die thematische Steuerung des F.-Potentials folgt zentralen Plänen bzw. Konzeptionen, so gegenwärtig vor allem der „Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagen-F. bis 1990“ sowie dem „Teilplan Gesellschaftswissenschaften des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen“. B. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Sie umfaßt a) die den Ministerien und Staatlichen Ämtern unterstellten und der staatlichen Verwaltung zuarbeitenden F.- und Schulungsstätten auf den unterschiedlichsten Gebieten der Politik und b) die Gesamtheit aller F., die der Wirtschaft zuarbeitet und die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen, den „wirtschaftsleitenden Organen“, direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Diese F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente, während die Neu- und Fortentwicklung der Fertigungsverfahren weniger Aufmerksamkeit findet. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend berücksichtigen, um so den Erzeugnissen gute Absatzchancen im Wettbewerb auf den Außenmärkten zu ermöglichen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Kombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau), besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine 4stufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grund[S. 427]kenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) gezielte oder anwendungsorientierte Grundlagen-F., die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie entwickelte sich aus den traditionellen Akademien der Wissenschaften, die die Grundlagen-F. und die wissenschaftliche Kommunikation sowohl innerhalb als auch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen förderten. Auf natur- und gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet wird sie von der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) durchgeführt. Als traditionelle Gelehrtenorganisationen bestehen weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW). Anders als die vorgenannten Akademien besitzen sie jedoch keine F.-Institute. Einer schon sprichwörtlichen Distanz zwischen Grundlagen-F. betreibender AdW und industrieller Praxis stehen einzelne Beispiele einer wirksamen Zusammenarbeit der Akademie mit Betrieben entgegen. Praktische Bedeutung erhielten die seit 1976 gegründeten 5 „Akademie-Industrie-Komplexe“: Arzneimittel-F. (AdW-Institut für Wirkstofforschung und VEB Berlin-Chemie), technische Mikrobiologie, Applikationsgrundlagen organischer Hochpolymere (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Kombinat Plaste und Elaste), Organische Synthese (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Chemiekombinat Bitterfeld). Kerntechnik (AdW-Zentralinstitut für Kern-F. und Kernkraftwerk „Bruno Leuschner“). B. Hochschulforschung Von den 63 Universitäten und Hochschulen (ausschl. der wissenschaftlichen Einrichtungen der SED und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB]) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Universitäten, Technische Hochschulen, Ingenieurhochschulen und Medizinische Akademien, eine Bergakademie sowie zwei landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstellt sind. Die Zahl der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter stieg seit 1951 wie folgt an: Das F.-Potential ist bis 1982 erneut ausgeweitet worden. Die Hochschulen beschäftigten 1980 29.100 Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter 6.100 Professoren und Dozenten. Zum Vergleich: Die AdW zählt 1981 ca. 20.000 Mitarbeiter (1978: 18.000 Mitarbeiter). Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf rd. 40 v.H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf rd. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) wurde eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien) institutionalisiert. Zu[S. 428]gleich eröffneten sich damit Möglichkeiten zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. Kooperationsbeziehungen, die über die Erfüllung der betrieblichen „Pläne Wissenschaft und Technik“ hinausgehen, bestehen seit längerem auch zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem VEB Kombinat für Gießereiausrüstungen und Gußerzeugnisse sowie der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt und dem Werkzeugmaschinenkombinat Fritz Heckert. Vertragliche Vereinbarungen regeln die Zusammenarbeit auch in der Aus- und Weiterbildung und der gegenseitigen wissenschaftlichen Information. C. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Gegenwärtig (1980) sind rd. 188.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Unterstützung finden sie z.B. bei der rechnergestützten Konstruktion, bei den Fach- und Hochschulabsolventen, die in der Datenverarbeitung und Rechentechnik Projektierungs- und Programmierungsaufgaben übernehmen (15.000 im Jahr 1980, davon 50 v.H. in der Industrie). An der Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind ferner auch die im Eigenbau von Rationalisierungsmitteln beschäftigten Ingenieure und Facharbeiter (56.500 im Jahr 1981) beteiligt. In den F.-Stätten der Industrie arbeiten rd. 70 v.H. der Beschäftigten, während rd. 20 v.H. in den übrigen materiell produzierenden Wirtschaftsbereichen und rd. 10 v.H. in der AdW eingesetzt werden. Das F.-Potential der zentralgeleiteten Industrie ist zu über 80 v.H. in den Wachstumsindustrien — Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Maschinenbau und chemische Industrie — konzentriert. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen — auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 — homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien auf naturwissenschaftlich-technologischem Gebiet. Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften, 2. a.). Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Die Aufgaben reichen von der Grundlagen-F. bis zur Applikations-F. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortakademien auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet. Als zentrale fachwissenschaftliche und zugleich politiknahe Einrichtungen haben besondere Bedeutung die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR, unterstellt dem Ministerium für Volksbildung, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die dem Ministerrat untersteht. 3. Ressort-F. auf medizinischem Gebiet. Die Organisation der Ressort-F. im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm wichtige medizinische F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“, seit 1982 als „Rat für Medizinische Wissenschaft beim Mini[S. 429]ster für Gesundheitswesen“, der Grundprobleme der Prognose, Planung und Leitung der medizinischen Wissenschaft erörtert und analysiert. 4. Arbeitsstellen der Ressort-F. Direkt weisungsgebundene F. wird ferner in einer Reihe von Instituten und Zentralinstituten durchgeführt, die sich mit gesamtstaatlich relevanten Themen und Querschnittsfragen befassen. [S. 430]5. Industriezweiginstitute. Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industriezweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS), Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Institut für Sekundärrohstoffwirtschaft, Berlin (Ost); Forschungszentrum für Schwermaschinen und Anlagenbau, Magdeburg; Institut für Energetik, Leipzig; Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik, Dresden; F.-Institut für Gärungsindustrie, Enzymologie und Technische Mikrobiologie. 6. Forschungszentren, Wissenschaftlich-technische Institute. Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z.B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F.-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen eines Kombinats. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete sind ferner Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Sie sind vor allem im Maschinenbau und in der chemischen Industrie verbreitet. Wichtige F.-Zentren bestehen bei den Kombinaten: VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Die — häufig noch im Ausbau befindlichen — F.-Zentren der Kombinate arbeiten speziell im Rahmen folgender Ziele: Mitwirkung bei der Analyse und Durchsetzung der Programme zur mittel- und längerfristigen wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Pläne Wissenschaft und Technik der Kombinate auf der [S. 431]Grundlage von anwendungsorientierter Grundlagen-F. und der Zusammenarbeit mit der Akademie- und Hochschul-F., Neu- und Weiterentwicklung des Erzeugnissortimentes in Zusammenarbeit mit den F.- und Entwicklungsstellen der Kombinatsbetriebe, Lösung von Querschnittsaufgaben der Technologie, Materialwirtschaft, Standardisierung und der Durchsetzung grundlegender Neuerungen wie der Mikroelektronik und der Industrierobotertechnik, Koordinierung der Beziehungen mit anderen F.-Stätten in der DDR und im RGW. Die WTZ als selbständige VEB oder als Institute waren die typische F.-Stätte, mit der die VVB den „wissenschaftlichen Vorlauf“ für ihr Produktionssortiment organisierten. Zur ersten Form zählten z.B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehörten jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform waren: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]); Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig (VVB Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig); Institut für Nachrichtentechnik, Berlin (Ost) (VVB Nachrichten- und Meßtechnik, Leipzig); Institut für Schienenfahrzeuge, Berlin (Ost) (VVB Schienenfahrzeuge, Berlin [Ost]); Institut für Luft- und Kältetechnik, Dresden (VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden); Institut für Zellstoff und Papier, Heidenau (VVB Zellstoff, Papier und Pappe, Heidenau); Institut für Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg (VVB Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg). Die Auflösung der VVB als mittlerer Leitungsebene und die Zusammenfassung aller zentralgeleiteten Betriebe in Kombinaten war in der Industrie bis 1981 abgeschlossen. Mit der Um- und Neubildung von Kombinaten änderte sich die Integration von F. und Entwicklung, die erneut enger mit der Produktion verbunden werden soll. Die „Profilierung des wissenschaftlich-technischen Potentials“ der Kombinate soll so angelegt werden, daß die F.-, Erprobungs- und Investitionszeiten radikal verkürzt und die Ziele anspruchsvoller und stärker den internationalen Spitzenleistungen entsprechend bestimmt werden. Z.B. sollen die Investitionszeiten um 30–50 v.H. gesenkt werden. Die WTZ als VEB oder Institut wechselten von den VVB zu den nachfolgenden Kombinaten, wo sie in der Regel als F.-Zentrum entweder bei der Kombinatsleitung oder der Leitung des Stammbetriebes des Kombinats leitungs- und planungstechnisch integriert werden. Dies soll den „direkten Zugriff“ der Leitung zur F. und Entwicklung ermöglichen. In einigen Kombinaten wurde die technologische F. verstärkt, indem Ingenieurbüros oder Projektierungsbetriebe in erweiterte „technologische Zentren“ umgebildet wurden. Dieser Prozeß ist aber noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Produktionsmerkmalen der Branchen, historischen Überlieferungen, der Größe und dem Spezialisierungsgrad der Betriebe schwankt die Einordnung der F. und Entwicklung zwischen zentraler und dezentraler Umstellung. Folgende Formen lassen sich unterscheiden: die stärkere Zentralisierung in Kombinaten mit hochveredelten und komplizierteren Enderzeugnissen wie im Maschinen- und Anlagenbau und bei vertikaler Kombination verschiedener Verarbeitungsprozesse wie in der chemischen Industrie, die stärkere Zentralisierung in solchen Kombinaten, die über einen Stammbetrieb geleitet werden, die stärkere Dezentralisierung bei Kombinaten mit unterschiedlichen Sortimentsgruppen und Fertigungslinien. 7. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK). Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernahmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und Koordinierung der F.- und Entwicklungsaktivitäten anderer Betriebe beteiligt. Bis zur Auflösung der VVB eine der F.-Stellen der VVB, sind sie seitdem Teil des wissenschaftlich-technischen Potentials der Kombinate. 8. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB). Die WIB sind seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. [S. 432]WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 9. Projektierungsbetriebe. Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 10. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen). Während die vorgenannten Institute, F.-Zentren und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v.H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 und seit 1978 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 11. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften. Eine Form der aufgabenbezogenen „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ (Betriebsformen und Kooperation, V.). In „Arbeits- und F.-Gemeinschaften“ wirken Produktionsarbeiter mit Technikern und Ingenieuren bei Rationalisierungsvorhaben und in der F. und Entwicklung zusammen, insbesondere als „Überleitungs-“ bzw. „Projektkollektive“, die naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse in die Praxis der industriellen Produktion überführen sollen. 1978 bestanden insgesamt 44.267 Arbeits- und F.-Gemeinschaften mit 367.885 Mitarbeitern (1965: 28.893, 188.480). Bei Organisations- und Rationalisierungsaufgaben werden auch Ökonomen an der Zusammenarbeit beteiligt. Sozialistische Arbeitsgemeinschaften werden sowohl inner- wie überbetrieblich organisiert. Ihre Bildung erfolgt durch den Leiter, in dessen Arbeitsgebiet die Lösung der Aufgabe fällt, oder durch eine Neuerervereinbarung. Für besondere Leistungen können staatliche Auszeichnungen verliehen werden. Neben der Kombination unterschiedlicher Wissens- und Befähigungsarten sollen sozialistische Arbeitsgemeinschaften zur stärkeren gegenseitigen Beachtung und Anerkennung durch die Gruppen der Arbeiter und naturwissenschaftlich-technischen Intelligenz beitragen. Themen der angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auch das Programm von 1976 zählt die F.-Förderung zu den „wichtigsten Aufgaben“ der SED. Sachlich ist der hohe politische Stellenwert der F. in ihrem wichtigen Beitrag für die Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft und damit zusammenhängend des Lebensstandards der Bevölkerung begründet. Die Planungs- und Leitungsinstanzen der F.-Politik arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine längerfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Über[S. 433]führung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des ZK der SED, entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des ZK; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute und Zentren, der WTZ und Projektierungsbetriebe haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des Statuts der SED von 1976, so auch bereits im Statut von 1963). Die dem ZK unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), Berlin (Ost); Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik wurde im Jahr 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariates, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist für die koordinierte gesamtstaatliche Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik zuständig. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F., entsprechend den langfristigen wissenschafts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Volkswirtschaftlich bedeutsame F.- und Entwicklungsprojekte werden vom Ministerium im Rahmen des Staatsplans Wissenschaft und Technik als „Staatsaufträge Wissenschaft und Technik“ vorrangig und direkt geplant. Daneben erstellt das Ministerium Expertisen zu den wichtigsten Richtungen und Tendenzen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung und erarbeitet Entscheidungsunterlagen für den Ministerrat. Das Ministerium kann sich bei diesen Aktivitäten auf die Arbeitsergebnisse der AdW und der bei ihr bestehenden Wissenschaftlichen Räte stützen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig (Information). Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z.B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“ (mit 139 Mitgliedern 1982); beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Medizinische Wissenschaft“ (mit 40 Mitgliedern 1980). Eine besondere Stellung nahm in der Vergangenheit der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde nach der Auflösung des Zentralamtes für F. und Technik bei der Staatlichen Plankommission 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen F. geschaffen und erhielt am 7. 1. 1965 ein Statut. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten entstanden verschiedene Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für F. und Technik (ZAK), die F.-Bereiche und Zentralinstitute der AdW, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den [S. 434]Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik (KDT) weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der AdW und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wurde der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat seine entscheidende Funktion, ohne jedoch völlig aufgelöst zu werden. Ehrenvorsitzender des F.-Rates ist Prof. Peter A. Thiessen. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) (Planung, VI. A.) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit 1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne — Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften — erhöht worden. Von neuem ist darüber hinaus der Versuch unternommen worden, eine höhere Verbindlichkeit der langfristigen Entwürfe und der Fünfjahrpläne gegenüber den Jahresplänen zu erzielen. Gegenwärtig existieren in der F.-Planung a) Jahrespläne Wissenschaft und Technik, b) Fünfjahrpläne Wissenschaft und Technik und c) die Konzeption „Die langfristige Entwicklung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen-F. im Bereich der AdW der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen bis 1990“. Die wichtigsten Themenkomplexe der gesellschaftswissenschaftlichen F. sind im „Zentralen F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ zusammengefaßt. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung, Leitung und Kontrolle der F. wichtiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z.B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) bei der AfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische PhilosophieForschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“,…
DDR A-Z 1985
Frauen (1985)
Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenbrigadenFrauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…
DDR A-Z 1985
Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985)
Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, [S. 452]3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in Schule, Beruf, Studium und auf militärischem Gebiet zu unterstützen, 4. die Jugend zu ökonomischen bzw. ökonomisch verwertbaren Leistungen anzuhalten, 5. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden (Besatzungspolitik). Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden (Bündnispolitik). Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. [S. 453]Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. Das XI. Parlament (1.–5. 6. 1981) in Berlin (Ost) brachte keine nennenswerten Änderungen oder Neuregelungen. Auf der 8. Tagung des ZR vom 1. 12. 1983 wurde Egon Krenz durch Eberhard Aurich als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Aufbau, Abstimmungs- und Wahlmodalitäten, Kompetenzverteilung und Art der Leitung des Verbandes entsprechen seit Anfang der 50er Jahre weitestgehend denen der SED. Nominell oberstes Verbandsorgan und zentrale Delegiertenkonferenz der FDJ ist das Parlament, das lt. Statut alle 4, seit den 70er Jahren jedoch alle 5 Jahre jeweils nach dem Parteitag der SED zusammentritt. Die (1981: 3.383) Delegierten des Parlaments wählen den Zentralrat der FDJ (ZR) (1981: 123 Mitglieder und 29 Kandidaten), doch kann der ZR auch Mitglieder „kooptieren“. Das Gremium gilt als Verbandsleitung zwischen den Parlamenten und tritt dreimal jährlich zusammen. Das eigentliche politische Führungsgremium ist jedoch das Büro des ZR; die „laufende Organisations- und Vollzugsarbeit“ leistet das Sekretariat des ZR. Dem Sekretariat gehören derzeit 13 Sekretäre an. 1. Sekretär des ZR ist Eberhard Aurich, 2. Sekretär Volker Voigt, 3. in der Rangfolge ist Helga Labs, Vorsitzende der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und Sekretär des ZR (Aurich und Labs sind Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der SED, ein weiterer Sekretär ist Kandidat). Der Chefredakteur der FDJ-Tageszeitung „Junge Welt“ ist traditionell Mitglied des Sekretariats (derzeit Dieter Langguth). Auch den übrigen Sekretären sind jeweils bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen. Das Büro und das Sekretariat stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Abteilungen im ZR, die teils für spezielle Mitgliedergruppen zuständig sind (Abteilungen: Arbeiterjugend, Berufsausbildung, Bewaffnete Kräfte, Landjugend, Schuljugend, Studenten), teils spezielle Verbandsaufgaben bearbeiten (Abteilungen: Internationale Verbindungen, Jugendforschung, Kader, Kultur, Propaganda, Sport, Staat und Recht, Verbandsorgane). Dem auf dem XI. Parlament (1981) gewählten Büro des ZR (insges. 30 Mitglieder) gehören neben 13 Sekretären des ZR der Generaldirektor des Reisebüros der FDJ „Jugendtourist“ (Klaus Eichler), 2 Abteilungsleiter des ZR (darunter die stellv. Vors. der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Rosita Kleinpeter), die 1. Sekretäre der FDJ-Bezirksleitungen Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg, sowie 4 Funktionäre aus [S. 454]FDJ-Kreisleitungen und -Grundorganisationen und eine Freundschaftspionierleiterin an. Partei, Staat und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) sind im Büro vertreten durch den Leiter der Abteilung Jugend des ZK der SED (Wolfgang Herger), den Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (Hans Sattler), einen Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB (Kurt Zahn), einen Angehörigen der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) und eine Vertreterin der Staatlichen Versicherung. Die Blockparteien haben 1981, wie schon von 1963 bis 1967, keine Vertretung im Büro (dem ZR gehört ein Sekretär des Kreisverbandes Neubrandenburg der LDPD an). Den Büromitgliedern gleichgeordnet ist die Vorsitzende der vom Parlament gewählten Zentralen Revisionskommission. Die Kommission (1981: 23 Mitglieder und 5 Kandidaten) kontrolliert Arbeitsorganisation, Ökonomie, Finanzen und Statistik des Verbandes. Revisionskommissionen bestehen auch auf allen Organisationsebenen. Von 1976 bis 1981 führten die über 8.000 Mitglieder über 36.000 Kontrollen durch. Der Verbandsspitze unterstehen unmittelbar die 15 Bezirksorganisationen sowie die Gebietsorganisation Wismut, ferner die FDJ-Organisationen im Ausland, insbes. der DDR-Studenten, -Monteure und -Instrukteure in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, und die FDJ-Organisationen in den Bewaffneten Kräften (NVA, Grenztruppen, Volkspolizei usw.). Die Spitzengliederung der Bezirks-(und der Kreis-)organisationen entspricht der des Gesamtverbandes: Die Delegiertenversammlung wird alle 2–21/2 Jahre einberufen und wählt die Leitung, die viermal jährlich zusammentritt und die Tätigkeit der nachgeordneten Organisationen kontrolliert und koordiniert. Die eigentliche Organisationsführung liegt beim Sekretariat. Das Sekretariat einer Bezirksleitung (BL) — in den Grundstrukturen entsprechen die Sekretariate der Kreisleitungen (KL) diesem Modell — umfaßt 8–10 Sekretäre; ferner gehören ihm der Bezirksvorsitzende der Pionierorganisation, der Leiter der Bezirksstelle „Jugendtourist“, der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der 1. Sekretär der FDJ-Leitung der Bezirkshauptstadt an. Das Sekretariat verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. FDJ-Kreisorganisationen, insges. über 250, bestehen in den Stadt- und Landkreisen, den Stadtbezirken der Großstädte (dort z. T. als Stadtbezirksorganisationen bezeichnet), in Großbetrieben, an den Universitäten und Hochschulen und an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). In den Großstädten Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Magdeburg bestehen FDJ-Stadtleitungen, die den örtlichen Kreis- bzw. Stadtbezirksorganisationen übergeordnet sind. Mehr als 500 Ortsleitungen (OL) koordinieren die Verbandstätigkeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die untersten Organisationseinheiten der FDJ sind ihre Grundorganisationen (GO) (September 1983: 28.191). Sie wurden lt. Statut in allen Bildungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Dörfern usw. gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Gründung und Auflösung von GO sind nur mit Zustimmung der jeweiligen KL möglich. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen (September 1983: 97.053). Große GO können zusätzlich in Abteilungsorganisationen (AO) untergliedert werden (Ende 1983: 5.801). Industriebetriebe mit mehreren GO, aber ohne eigene KL, haben eine Zentrale FDJ-Leitung. In Kombinaten koordiniert der Rat der FDJ-Sekretäre die Tätigkeit der GO der einzelnen Kombinatsbetriebe. Auf Großbaustellen und an speziellen Jugendobjekten leiten FDJ-Stäbe die Verbandsaktivitäten. Gruppen, AO und GO wählen je nach Mitgliederzahl umfangreiche Leitungen (3–21 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 11 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertreter, Funktionär (F.) für Agitation und Propaganda, Kassierer, Kontrollposten bzw. Leiter des Kontrollpostenstabes (nur in Betrieben: F. für den sozialistischen Wettbewerb, nur an Schulen: F. für gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, Lern- und Patenschaftsarbeit, nur an Hoch- und Fachschulen: F. für wissenschaftliche Arbeit), F. für Kultur, F. für Wehrerziehung und Sport, F. für Touristik, F. für Pionierarbeit, Leiter der FDJ-Ordnungsgruppe. In zahlenmäßig stärkeren Leitungen kommen z.B. der Leiter des FDJ-Heimaktivs und der Leiter des Jugendklubs der FDJ hinzu. Bei den Verbandswahlen 1983 wurden 670.000 Leitungsmitglieder und Delegierte gewählt, das sind rd. 30 v.H. der gesamten Mitgliederschaft. Die Mitglieder der Gruppen, AO und GO wählen neben ihren Leitungen die Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe ihre entsprechende Leitung und die Delegierten der nächsthöheren Stufe. Wahlen in den GO finden jährlich statt, Delegiertenwahlen für die Kreis- und Bezirksebene alle 21/2 Jahre und zum Parlament der FDJ alle 5 Jahre. Die Fluktuation der ehrenamtlichen Leitungsmitglieder ist hoch, jährlich werden 30–40 v.H. ausgewechselt, doch sollen zumindest die 1. Sekretäre der Industrie-GO-Leitungen 4–6 Jahre im Amt bleiben. Hauptamtlich tätige FDJ-Funktionäre sind die 1. Sekretäre wichtiger GO, die Sekretäre und Sekretariatsmitarbeiter von der Kreisleitung an aufwärts und ein Teil der im Schulungswesen Beschäftigten, insges. etwa 2–3 v.H. der Mitglieder. Die 1. Sekretäre der FDJ-Leitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der SED-Leitung der gleichen Organisationsebene. Die Funktionäre der GO bilden zusammen mit den örtlichen FDJ-Abgeordneten in den Volksvertretungen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung und Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Ein Teil des Aktivs hat als Agitatorenkollektiv die Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Die FDJ verfügt über 3 Verlage, 1 Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist lt. Statut freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei im Normalfall die Schüler der 8. Klassen geschlossen aus der Pionierorganisation in die FDJ übernommen werden. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis stets etwa 5 v.H. der Mitglieder, insbes. Funktionäre und FDJler im Studium sowie in Jugendbrigaden, älter als 24 Jahre. 1981 hatte die FDJ 2,3 Mill. Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. 1967). Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung (Jugend, I), zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Nach DDR-Angaben waren 1961 50,3 v.H. der Jugendbevölkerung, 1978 bereits 69,9 v.H. Mitglied der FDJ. Die Schüler der Klassenstufen 8–12 gehören fast ausnahmslos der FDJ an, ebenso die Lehrlinge (einschl. Teilausbildung). Von den jungen Armeeangehörigen waren 1975 86 v.H., 1980 bereits 95 v.H. FDJ-Mitglieder; einen ähnlich hohen Organisationsgrad dürften auch die Studenten aufweisen. Dementsprechend stellten die Schüler (um 1980) etwa 800.000 Verbandsmitglieder (etwa 35 v.H.), die Lehrlinge etwa 500.000 (22 v.H.), die Studenten etwa 200.000 (9 v.H.), die Angehörigen der Armee und der übrigen Bewaffneten Kräfte etwa 150.000 (6 v.H.). Seit den 50er Jahren bemüht sich die FDJ um die Erhöhung des Arbeiteranteils, hatte damit jedoch erst in den 70er Jahren einigen Erfolg. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen [S. 455]Arbeiter wesentlich erhöhte. 1980 waren nahezu 456.000 junge Arbeiter im Verband organisiert (19 v.H.). Die restlichen etwa 200.000 Mitglieder (9 v.H.) sind junge Berufstätige aller Sparten. — Im Bildungs- und Ausbildungswesen, in der Armee und neuerdings in einigen Musterbetrieben geht demnach der Organisationsgrad gegen 100, bei den jungen Berufstätigen, insbes. in Kleinbetrieben und auf dem Lande, tut sich die FDJ jedoch weiterhin schwer. Die Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, liegen zwischen 0,30 und 5 Mark monatlich. Überwiegend wird die FDJ-Arbeit jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit A. Allgemeines Die FDJ stellt die Verbandstätigkeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus spezielle Aufgaben ab. 1981/82 stand z.B. der X. Parteitag der SED im Mittelpunkt („FDJ-Auftrag X. Parteitag“), für 1982–1984 das „Friedensaufgebot der FDJ — Meine Tat für unser sozialistisches Vaterland“. Die Ziele und Aufgaben dieser „Aufträge“ und „Aufgebote“ des Jugendverbandes werden in Abstimmung mit den staatlichen Leitungen (von Bildungswesen, Wirtschaft, Armee usw.) von den regionalen und örtlichen Leitungsgremien konkretisiert und auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten. An der Basis schließlich sollen sie Eingang in die „Kampfprogramme“ der GO und Gruppen finden und die FDJ-Mitglieder entsprechende „persönliche Aufträge“ übernehmen. Über die Erfüllung dieser Selbstverpflichtung ist auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus vergeben die Leitungsgremien Aufgaben an Mitglieder oder Mitgliedergruppen als verpflichtenden Verbandsauftrag. So sollen FDJ-Aktivisten von der Leitung Aufträge erhalten „zur Unterstützung nachgeordneter Leitungen und FDJ-Kollektive, z.B. in Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungen, zur Ausarbeitung von Materialien, zum Auftreten in politischen Diskussionen, zur Organisierung von Veranstaltungen des Kollektivs und anderer Maßnahmen“ (JG 1982, H. 7, S. 45). Ein weiteres Mittel zur Aktivierung des Verbandes sind die — zweifellos von der Verbandsspitze initiierten — verschiedenen Wettbewerbe, zu denen die FDJler einer Schule, eines Betriebes usw. die FDJler entsprechender anderer Einrichtungen in der Verbandspresse auffordern. B. FDJ-Arbeit im Bildungswesen 1. FDJ-Arbeit an den Schulen Die Schüler der Klassen 8–10 bzw. 12 sind auf der Basis der Schule und der Schulklasse in GO und FDJ-Gruppen organisiert. Jede Schule bildet eine GO, jede Klasse eine Gruppe, so daß gut 20 v.H. aller GO der FDJ und knapp 40 v.H. aller FDJ-Gruppen an allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind. Auch die jungen Lehrer bis unter 30 Jahren (etwa 30 v.H. aller Lehrer) sollen in FDJ-Lehrergruppen organisiert sein, doch bestanden 1981 an den 5.900 allgemeinbildenden Schulen nur „über 1000“ solcher Gruppen. Im Sommer 1983 waren bereits 17.376 Lehrer, d.h. jeder 10., in einer der 2.350 FDJ-Lehrergruppen organisiert. Damals gab es 5.865 allgemeinbildende Schulen. Zu Beginn des neuen Schuljahres (1. September) werden die Schüler der 8. Klassen nach der im Frühjahr erfolgten Jugendweihe feierlich in die FDJ aufgenommen. Zu gleicher Zeit finden die Wahlen der Gruppenleitungen, der Delegierten und nicht zuletzt der GO-Leitungen (GOL) statt. Die Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen dienen der Einschätzung der bisherigen Arbeit sowie der Verabschiedung des neuen „Kampfprogramms“ und der Übernahme der „persönlichen Aufträge“. Die „Hauptaufgabe der FDJ-Mitglieder und aller Schüler an der Oberschule besteht darin, jeden Tag schöpferisch, ehrlich und diszipliniert zu lernen“. Deshalb sind auf den monatlichen Mitgliederversammlungen der Gruppen „regelmäßig … die Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin jedes einzelnen Schülers einzuschätzen“. „Wer Hilfe braucht, sollte sie auch bekommen; wer Hilfe leisten kann, sollte das als persönlichen FDJ-Auftrag verstehen.“ „Undiszipliniertheit, Bummelei oder schlechte Lernleistungen“ sollen nicht geduldet werden (JG 1982, H. 7, S. 25). Es ist die vorrangige Aufgabe der gewählten FDJ-Leitungen, auf Disziplin und gute schulische Leistungen ihres Klassen- bzw. Schulkollektives zu achten. Die sog. „thematischen“ Mitgliederversammlungen werden gemäß ZR-Beschluß einheitlich im Jugendverband zu einem bestimmten Thema durchgeführt, 1983/84 etwa zu den Themen: „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ und „Der Frieden muß verteidigt werden — der Frieden muß bewaffnet sein“. Grundlage der Verbandstätigkeit an den Schulen sind die jährlich (1982 erstmals für 2 Jahre) vom Büro des ZR der FDJ in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr, die durch entsprechende Anweisung des Ministeriums auch für die Pädagogen zur verbindlichen Arbeitsgrundlage werden. Dabei geht es u.a. um „die aktive Teilnahme aller Freunde am Wehrunterricht“, die Gewinnung der „geeignetsten Schüler für einen militärischen Beruf“, Einflußnahme auf die Berufswahl „entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, die Teilnahme an der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM) und um die Freizeitgestaltung (Freizeit). Der „Erziehung zur Liebe zur Arbeit“ dienen die „Erfüllung der [S. 456]Vorgaben im polytechnischen Unterricht“, die Teilnahme an der „Verschönerung, Säuberung und Instandhaltung der Schule, ihres Inventars und ihrer Umgebung“, an der Sammlung von Altmaterial und dem Werben für einen sparsamen Energieverbrauch, die Teilnahme an der „Mach mit“-Bewegung der Nationalen Front, an der Sauberhaltung von Wäldern und Gewässern und an der „produktiven Ferienarbeit“ (JG 1982, H. 7, S. 69–72) (Feriengestaltung). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabenfülle bildet die GOL zahlreiche ständige Kommissionen und Aktive, die an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. FDJ (und Pionierorganisation) als „die politischen Massenorganisationen der Heranwachsenden“ bedürfen, wie es heißt, „der ständigen Hilfe und Führung“. Sie arbeiten deshalb „besonders eng … mit der Schule zusammen“. Ihre „politisch-ideologische Führung … erfolgt durch die Schulparteiorganisation der SED. Der Klassenleiter bezieht die Aktivitäten des FDJ- und Pionierkollektivs bewußt in seine Erziehungsarbeit ein. Er gibt Anregungen für die Ziele, Vorhaben und den Inhalt des Gruppenlebens, für mögliche und notwendige Aufträge an einzelne Mitglieder, arbeitet regelmäßig mit … der FDJ-Leitung“ (bzw. dem Gruppenpionierleiter und dem Gruppenrat) „zusammen“. Gemäß § 29 der Schulordnung vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433) „beraten der Direktor und die Klassenleiter mit den FDJ-Leitungen und Pionierräten“ „auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule und der Klassenleiterpläne“, welche Aufgaben „von den FDJ- und Pionierkollektiven eigenverantwortlich übernommen werden können“. Das FDJ-Lehrerkollektiv ist gehalten, der Schüler-GO „Vorschläge zur Wahl von jungen Lehrern und Erziehern in die Leitung der Grundorganisation der Schüler“ nahezulegen (Beschluß d. Büros d. ZR d. FDJ vom 22. 4. 1969 — VuM d. Min. f. Volksbildung Nr. 14, S. 260). So wird die Tätigkeit der FDJ — und mehr noch die der Pionierorganisation — in hohem Maße von den Lehrern direkt und nachhaltig beeinflußt. Die FDJ-GO ist auch für die Pionierfreundschaft ihrer Schule verantwortlich, allerdings wird die Mehrzahl der Gruppenpionierleiter in Personalunion von den Klassenlehrern der Klassen 1–7 gestellt. Im Schuljahr 1981/82 waren 9.176 FDJ-Schüler als Gruppenpionierleiter tätig (knapp 15 v.H. aller Gruppenleiter), die übrigen Gruppen wurden von Lehrern und Pädagogikstudenten geführt. Dagegen waren 46.555 FDJ-Schüler als Gruppenhelfer in der Pionierorganisation eingesetzt. Die (1982) 220 Erweiterten Oberschulen (EOS) und die 244 Kommunalen Berufsschulen haben einen hauptamtlichen FDJ-Sekretär. Diese hauptamtlichen Funktionäre, deren Kaderakte nicht bei der Schule, sondern beim Sekretariat der FDJ-KL geführt wird, gehören als Vertreter des Jugendverbandes dem Pädagogischen Rat (= Lehrerkonferenz) der Schule an (Schulordnung). Die anderen Verbandsfunktionen in der Schul-GO werden ehrenamtlich wahrgenommen. 2. FDJ-Arbeit an den Berufsschulen Die FDJ-Arbeit an den Berufsschulen entspricht in ihren Grundzügen der in den allgemeinbildenden Schulen. Sie wird bestimmt von den jährlich vom ZR der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Der sozialistische Berufswettbewerb der Lehrlinge wird entsprechend den zentralen Beschlüssen von den betrieblichen Leitungen von FDGB und FDJ verantwortlich organisiert. Sie werden dabei von speziellen Wettbewerbskommissionen, denen mehrheitlich Lehrlinge angehören sollen, unterstützt. Jedem Lehrling werden im Rahmen des Berufswettbewerbes „konkrete abrechenbare Aufgaben“ übertragen (Grundorientierung zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbes vom 11. 6. 1974 — VuM d. Staatssekretariates f. Berufsbildung Nr. 6, S. 69). Die FDJ ist — neben Betriebs- und Gewerkschaftsleitung — an der „kollektiven Urlaubsgestaltung“ der Lehrlinge beteiligt; in den Lehrlingswohnheimen hat das FDJ-Aktiv die Verantwortung für das Verhalten der Lehrlinge. Zwei Drittel der Lehrlinge besuchen Betriebsberufsschulen und sind in der FDJ-GO ihres Betriebes erfaßt. Das restliche Drittel aus Kleinbetrieben und Splitterberufen geht in die „Kommunalen Berufsschulen“. Auf diesen Teil der Auszubildenden hatte die FDJ lange Zeit nur einen sehr geringen Einfluß. Daher wurden in den 70er Jahren zunächst FDJ-Aktive, später FDJ-GO an den Kommunalen Berufsschulen eingerichtet. 3. FDJ-Arbeit an Fachschulen, Universitäten und Hochschulen An den Universitäten bestehen FDJ-KL, an den Hoch- und Fachschulen GO-Leitungen. Diese Leitungen wählen „die FDJ-Funktionäre (einschl. der Funktionäre in den FDJ-Heimkomitees [der Studentenwohnheime]) aus und setzen die Besten als FDJ-Gruppenleiter ein“. Die künftigen Leitungskollektive werden bereits vor Studienbeginn für ihre Aufgaben geschult. Am 1. Studientag werden aus den Studienanfängern FDJ-Gruppen gebildet und die Gruppenleitungen eingesetzt. Die Gruppe ist als „Kollektiv“ verantwortlich für die Studienleistungen, die ideologische Schulung, das „geistig-kulturelle Leben“ in der Gruppe und im Studentenheim, die Vorbereitung auf die militärische bzw. Zivilverteidigungs-Ausbildung sowie u.a. für die Teilnahme der Mitglieder am Einsatz in einer FDJ-Studentenbrigade, möglichst nach dem 1. Studienjahr (Beschluß des Sekretariats des ZR der FDJ vom 29. 4. 1971; JG 1971, H. 7, S. 57–60). Im sog. „Studenten[S. 457]sommer“ 1983 arbeiteten 40.000 Studenten (rd. 18 v.H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in solchen Brigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“. Der FDJ-Gruppe entspricht die Seminargruppe von etwa 25 Studenten, die zur gleichen Zeit in derselben Fachrichtung das Studium aufgenommen haben und bis zu dessen Abschluß zusammenbleiben. Auf der mittleren Organisationsebene bestehen Sektionsleitungen, Instituts- und Fachrichtungsleitungen, die den AO- bzw. GO-Leitungen entsprechen. Die FDJ-Leitungen für die gesamte Universität/Hochschule bzw. Fachschule verfügen über hauptamtliche Sekretäre und einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. Die FDJ ist im Wissenschaftlichen Rat und im Gesellschaftlichen Rat der Hochschule und der Sektionen (Universitäten und Hochschulen, III.) vertreten. Sie hat Mitspracherechte bei der Zulassung zum Studium, in den Beratungsgremien aller Ebenen, bei der Stipendienvergabe und bei der Absolventenvermittlung. Seit dem X. Parlament (1976) verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 FDJ-Stipendien in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Fachrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll bei der Vergabe dieser Stipendien die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ berücksichtigt werden (Ausbildungsförderung). C. Weitere Formen der FDJ-Arbeit 1. FDJ-Arbeit in den Betrieben Neben der Übertragung von Jugendobjekten soll die Beteiligung der Jugendlichen am Sozialistischen Wettbewerb, an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1982: über 41.000) beteiligt sie sich an der gesellschaftlichen Kontrolle im Betrieb und arbeitet dabei eng mit den Arbeiterkontrolleuren der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) sowie mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) zusammen. Da die Interessenvertretung der Jugend im Betrieb nicht zuletzt bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen liegt, ist die FDJ auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem FDGB angewiesen. 2. Wehrerziehung als Teil der FDJ-Arbeit Die FDJ fördert Wehrerziehung und vormilitärische Ausbildung. Seit 1967 finden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der 8. Klassen statt; dazu werden an den Schulen „Hans-Beimler-Stäbe“ gebildet. Mit der Bildung von FDJ-Aktivs in den Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und der Zivilverteidigung unterstützt die FDJ die Vorbereitung der männlichen und weiblichen Jugendlichen auf den Wehrdienst. 1981 warben 800, 1982 bereits 1000 „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“, die den KL unterstehen, für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf. 3. Kulturarbeit der FDJ Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Ende 1983 bestanden 8.865 Jugendklubs, in denen 70.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig waren. Indem die FDJ dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auch auf die Gestaltung der Freizeit von unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen (Laienkunst). Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. 1979 bestanden 16.000 „ständige Kollektive des künstlerischen Volksschaffens“, in denen „mehr als 124.000 Kinder und Jugendliche arbeiteten“. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ umfaßte 1980 3.000 Singeklubs mit 40.000 Mitgliedern. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das am 1. 1. 1975 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1982 869.311 Reisen innerhalb der DDR und 1.573.764 in sozialistische Länder. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. 4. Die FDJ-Ordnungsgruppen Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen, in Schulen, Lehrlingsheimen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden [S. 458]von den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u.ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen. 1982 bestanden 3.992 Gruppen mit 40.000 Mitgliedern. Die Gruppen werden bei Bedarf in Zügen und Hundertschaften zusammengefaßt. Es ist beabsichtigt, in jedem der 8.865 Jugendklubs der FDJ eine Ordnungsgruppe zu bilden. 5. Die FDJ im Staatsapparat Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung]). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten, und zwar in der Volkskammer ab 1963 (4. Wahlperiode) mit 40 von 500 Abgeordneten; ab 1981 Bezirkstage: 286 von 3.172; ab 1979 Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 3.873 von 27.168; Gemeindevertretungen: 17.256 von 170.427; Stadtbezirksversammlungen: 659 von 3.975. IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einer wichtigen Verbandsaufgabe. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“, durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ-Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den 14 Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow, Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1981 rd. 13.000 FDJ-Funktionäre sowie etwa 2.000 Funktionäre befreundeter Jugendorganisationen aus aller Welt ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Von 1951 bis Ende 1981 haben 528 FDJ-Funktionäre die Komsomol-Hochschule in Moskau absolviert. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand ist 1983/84 je nach Teilnehmerkreis 1. das SED-Programm, 2. die Biographien von Marx und Engels, 3. Probleme der M.-L.-Philosophie, 4. Grundfragen der politischen Ökonomie, 5. „Partei — Wissenschaft — Student“, 6. Jugendpolitik der SED, 7. die Biographie von Ernst Thälmann, 8. weltanschauliche Fragen der sozialistischen Gesellschaft, 9. Wissenschaftspolitik der SED, 10. Grundprobleme der Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten (Nationale Mahn- und Gedenkstätten) und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1983 gab es 81.847 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,6 Mill. Teilnehmern. Mehr als 80 v.H. der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Der Schulung dienen auch die FDJ-Studienjahre, die jährlich für Schüler, Lehrlinge und Studenten durchgeführt werden. Sie bestehen aus den „Zirkeln Junger Sozialisten“, in denen weltanschauliche Grundfragen und aktuelle politische Probleme diskutiert werden, den Jugendforen, auf denen „kompetente Gesprächspartner“ Auskunft erteilen, sowie den „Propagandatagen der Jugend“. Hinzu kommt das „Abzeichen für gutes Wissen“, das in 3 Stufen verliehen wird, für „gute und anwendungsbereite Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse der SED“. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des [S. 459]Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; 528 Funktionäre sind bis Ende 1981 an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten Deutschlandtreffen der Jugend (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost]) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen — zumeist jährlich erneuerte — „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland, die als „Bruderverband“ bezeichnet wird. Seit 1973 kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring), mit dem am 20. 9. 1982 Abmachungen über einen Innerdeutschen ➝Jugendaustausch „entsprechend den Angeboten gemäß den im jeweiligen Land üblichen Modalitäten“ getroffen wurden (ferner die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten, Naturfreundejugend, Sozialistischer Hochschulbund, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend u.a.). Die FDJ veranstaltet Freundschaftstreffen mit ausländischen Jugendlichen aus befreundeten Staaten und Organisationen, bildet Funktionäre befreundeter ausländischer Jugendverbände aus und entsendet „Brigaden der Freundschaft“ in Staaten der Dritten Welt, die vorwiegend auf dem Gebiete der Berufsausbildung tätig sind, aber ebenso Aufgaben der DDR-Außenpolitik erfüllen. Anfang 1984 waren 17 FDJ-Brigaden u.a. eingesetzt in Äthiopien, Angola, VDR Jemen, Kuba, Moçambique und Vietnam. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft. 51.) Gaststätten und Jugendtanz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik. Berlin (Ost): Neues Leben 1976. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Hrsgg. im Auftrag des Zentralrats der FDJ. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. Honecker, Erich: Zur Jugendpolitik der SED. Reden und Aufsätze von 1945 bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. FDJ (Freie Deutsche Jugend und wissenschaftlich-technischer Fortschritt. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung ökonomischer Initiativen der FDJ. Berlin (Ost): Junge Welt 1981. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451–459 Freie Berufe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands…
DDR A-Z 1985
Freizeit (1985)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach eigenem Ermessen gemeinschaftlich oder individuell zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse und Interessen, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Erfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse usw. genutzt wird“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 272). Der Begriff der F. wird aus ihrer gesellschaftlichen Funktion abgeleitet. Nach dem Verständnis der marxistisch-leninistischen F.-Forschung besteht die Funktion der F. in der Reproduktion der Arbeitskraft (Erholung und Entspannung), der Reproduktion und erweiterten Reproduktion persönlicher Fähigkeiten (Bildung, kulturelle Betätigung), der Geselligkeit (Unterhaltung, Kommunikation) und der Teilnahme an der Leitung bzw. Regelung öffentlicher Angelegenheiten (gesellschaftspolitische Tätigkeiten). Während im westlichen Verständnis F. und Arbeitszeit als weitgehend getrennte menschliche Lebensbereiche begriffen werden, sollen F. und Arbeit im Sozialismus keine Gegensätze mehr bilden (Marxismus-Leninismus). Die Tätigkeiten während der F. und innerhalb der Arbeitszeit sollen ihrem Inhalt und ihrer Funktion nach schließlich zu verschiedenen, sich ergänzenden Formen menschlicher Lebenstätigkeit werden. Die von einigen Theoretikern vertretene Auffassung, bereits jetzt sei die Arbeit „erstes Lebensbedürfnis“ geworden, wird allerdings von der Mehrheit der F.-Forscher in der DDR aus theoretischen und empirischen Gründen nicht geteilt. Die Analyse der Beziehung zwischen F. und Arbeit wird derzeit als eine der wichtigsten Aufgaben der marxistisch-leninistischen F.-Forschung bezeichnet. Die F.-Gestaltung soll Ausdruck der sozialistischen ➝Lebensweise sein und daher möglichst kollektiv in den staatlich organisierten Arbeits- und Interessengemeinschaften, Zirkeln, Sport- und Touristikgruppen sowie Sparten des Kulturbundes der DDR (KB) verbracht werden (Kulturarbeit des FDGB; Kulturstätten; Laienkunst; Sport; Tourismus). Obwohl die kollektiven Formen des F.-Angebots aus kulturpolitischen Gründen gezielt ausgebaut wurden, spielen im tatsächlichen F.-Verhalten individuelle Formen der F.-Betätigung die entscheidende Rolle. Nach Angaben von DDR-Soziologen werden etwa 70 v.H. der F. in der Wohnung verbracht. Gestiegener Lebensstandard, verbesserte Wohnverhältnisse und die Entwicklung von Unterhaltungselektronik und Massenmedien haben den Trend zur individuellen F.-Gestaltung beschleunigt. Bei einer Untersuchung, die 1977 in den Bezirken Erfurt, Frankfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Schwerin und Suhl mit 18–65jährigen durchgeführt wurde, wurden folgende F.-Interessen ermittelt (Mehrfachnennungen waren möglich): Der F.-Umfang der berufstätigen Bevölkerung ist durch die Länge der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit (Arbeitsrecht, VII.) bestimmt. Die sich aus den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergebende, durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt derzeit bei 42 Std.; Sonderregelungen zur Minderung der Normalarbeitszeit von 43¾ Std. gelten für bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter und Mütter mit mehreren Kindern. Die Festschreibung der 5-Tage-Arbeitswoche, die Verlängerung des Erholungsurlaubs (Arbeitsrecht, VIII.) und die Verkürzung der Arbeitszeit für die o. g. Gruppen haben zu einer Erweiterung der arbeitsfreien Zeit geführt; eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit wird allerdings derzeit aus volkswirtschaftlichen, teilweise auch aus ideologischen Gründen abgelehnt. Vermehrte F. soll durch eine Umwandlung von Teilen der arbeitsfreien Zeit in F. erreicht werden (Reduzierung der Hausarbeit, Verkürzung der Wege- und Wartezeiten bei Inanspruchnahme von Handels- und Dienstleistungen usw.). Wie aus Zeitbudget-Untersuchungen hervorgeht, liegt der Umfang der F. zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche, wobei Angehörige der Intelligenz über die meiste F., Bauern dagegen über die geringste freie Zeit verfügen. Obwohl in der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung formal verwirklicht wurde, sind verheiratete, berufstätige Frauen hinsichtlich ihrer F. gegenüber Männern stark benachteiligt. Eine Zeitbudget-Erhebung bei berufstätigen Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ergab, daß Frauen pro Woche im Durchschnitt über 10,5 Stunden weniger F. zur Verfügung steht als Männern. Die F.-Gestaltung von Jugendlichen gehört in der DDR zum Aufgabenbereich der sozialistischen Jugendpolitik mit dem Ziel, die Jugendlichen zur verantwortungsbewußten und sinnvollen F.-Gestaltung zu erziehen. F.-Erziehung gilt als integraler Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung, deren Auftrag darin besteht, „sozialistische Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) heranzubilden. Vor allem über die Freie Deutsche Jugend (FDJ) erfolgt die Einflußnahme des Staates auf die Jugendlichen. Mit einer Vielzahl von teilweise attraktiven F.-Angeboten versucht die FDJ, junge Menschen für eine gemeinschaftlich verbrachte F. zu interessieren. Neben der FDJ sind [S. 475]auch die Schulen in zunehmendem Maß bestrebt, die F. der Schüler zu gestalten, und zwar hauptsächlich in Form von Sportunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIII., XIV.; Feriengestaltung). Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig durchgeführte Untersuchung ermittelte folgende Struktur der F.-Aktivitäten Jugendlicher: Auffällig ist die dominante Stellung des Fernsehens unter den F.-Tätigkeiten. Das Zusammensein mit Freunden, Kollegen usw. spielt in der Freizeit offenbar auch eine große Rolle; viele F.-Aktivitäten werden gemeinsam mit Gleichaltrigen unternommen. Die Jugendforscher berichten darüber hinaus über geschlechtsspezifische Differenzen des F.-Verhaltens. Während männliche Jugendliche mehr Sport treiben, Fahrrad, Moped und Motorrad fahren, gehen weibliche Jugendliche häufiger spazieren, singen, malen und handarbeiten mehr und sind häufiger mit Freunden und Bekannten zusammen. Eine besondere Rolle spielen nicht vom Staat oder der FDJ organisierte, spontan entstandene F.-Gruppen, in denen Gleichaltrige ihre F. verbringen. Untersuchungen haben ergeben, daß fast die Hälfte aller Jugendlichen einer nicht-organisierten F.-Gruppe angehört, ein Teil der Jugendlichen sogar mehreren Gruppen gleichzeitig. 16–18jährige sind besonders häufig in nicht-organisierten Gruppen zu finden, Jungen häufiger als Mädchen, Schüler, Lehrlinge und Studenten häufiger als berufstätige Jugendliche. Einfluß auf die F.-Aktivitäten haben darüber hinaus auch die Kirchen (Junge Gemeinde). Die Bedeutung der selbstgestalteten F.-Aktivitäten hat bei den Jugendlichen zugenommen, und neuere F.-Untersuchungen tragen dem Rechnung, indem sie die nicht-organisierten F.-Gruppen der Jugendlichen als „Ergänzung“ des offiziellen F.-Angebots bezeichnen. Die F.-Wünsche und -Vorstellungen Jugendlicher werden von der offiziellen Jugend- und Kulturpolitik offenbar nicht gedeckt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473–475 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach…
DDR A-Z 1985
Freundschaftsgesellschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft „Neue Heimat“. Eine besondere Rolle kam zeitweilig der F. DDR-Nordeuropa (früher Deutsch-Nordische Gesellschaft) zu, die als einer der Träger der bis 1975 stattfindenden Ostseewoche fungierte. Die Aufgabe, bestimmte Länder der Dritten Welt und nationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dessen 1973 gegründetem Chile-Zentrum. 1982 wirkten in 54 Ländern und bei der PLO Gesellschaften bzw. Komitees für die Freundschaft mit der DDR, die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u.a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Echanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien sind mehrere F. vorhanden. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika-DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. [S. 477]In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem 9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Der Liga für Völkerfreundschaft (Präsident Gerald Götting [CDU], Vizepräsidenten Dr. Paul Wandel [SED], Horst Brasch [SED]) gehörten im Jahre 1982 folgende F. an (in Klammern die Namen der Vorsitzenden): DDR – Frankreich (Dr. Ernst Scholz) DDR – Großbritannien (Gerhard Lindner) DDR – USA (Prof. Hans Gericke) DDR – Italien (Dr. Heinrich Toeplitz) DDR – Nordeuropa (Harri Leupold) DDR – Belgien (Dr. Fritz Rösel) DDR – Arabische Länder (Paul Scholz) DDR – Afrikanische Länder (Rudolph Schulze) DDR – Indien (Kurt Löffler) DDR – Südostasien (Max Sefrin) DDR – Lateinamerika (Prof. Dr. Johann-Lorenz Schmidt) als Freundschaftskomitees: DDR – Portugal (Erich Markowitsch) DDR – Österreich (Werner Lorenz) DDR – Niederlande (Prof. Dr. Eberhard Bartke) DDR – Griechenland (Prof. Edmund Collein) DDR – Schweiz (Prof. Dr. Kurt Heinze) DDR – Zypern (Prof. Dr. Volker Klemm) DDR – Japan (Gerhard Fischer) DDR – Australien (Prof. Dr. Claus Howitz) DDR – Irak (Prof. Dr. Burchard Brentjes) DDR – VDR Jemen (Prof. Heinz Gambke) DDR – Syrien (Prof. Dr. Horst Lehfeld) DDR – DVR Algerien (Prof. Dr. Erich Rübensam) DDR – Libysche SVR (Prof. Dr. Jörg Vornholzer) DDR – Angola (Prof. Dr. Kurt Scheidler) DDR – Moçambique (Ulrich Makosch) DDR – Äthiopien (Kurt Krüger) DDR – Guinea-Bissau (Rolf Pitschel) DDR – Kanada (Prof. Dr. John Lekschas) DDR – Mexiko (Dr. Wolfgang Kießling) DDR – Afghanistan (Wolfgang Beyreuther) als weitere Organisationen: Komitee Städte- und Gemeindetag (Walter Kresse) Gesellschaft „Neue Heimat“ (Hans-Peter Minetti). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 476–477 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem…
DDR A-Z 1985
Friedensfahrt (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die „Internationale Radfernfahrt für den Frieden“ wurde erstmals vom 1. bis 9. 5. 1948 auf der 1104 km langen Strecke Prag-Warschau und vom 1. bis 5. 5. 1948 auf einem 872 km langen Gegenkurs Warschau-Prag durchgeführt. Seit 1952 steht die mit großem propagandistischem Aufwand „im Sinne der Weltfriedensbewegung“ (F.-Statut) veranstaltete Fernfahrt unter der Schirmherrschaft der 3 Parteizeitungen „Rudé Pravo“ (ČSSR), „Trybuna Ludu“ (Polen) und „Neues Deutschland“ (DDR). Start und Ziel wechseln seither jeweils zwischen Warschau, Berlin (Ost) und Prag (Streckenführung 1952). Auf Protest des Tschechoslowakischen Radsportverbandes wegen der Okkupation der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes fand die F. 1969 nur zwischen Warschau und Berlin (Ost) statt. Die für die Nichtbeteiligung der ČSSR verantwortlichen Funktionäre wurden nach dem Sturz Dubceks aus den Sportorganisationen der ČSSR ausgeschlossen. Die jeweils über die Distanz von 1800 bis 1900 km führende Etappenfahrt gilt als das schwierigste Straßenrennen des Amateurradsports und wird trotz seiner [S. 481]starken politischen Akzente auch von zahlreichen Radsportverbänden aus nichtsozialistischen Ländern beschickt. Die meisten Siege errangen seit 1948 in der Mannschaftswertung die UdSSR (17), die DDR (8) und Polen (7), in der Einzelwertung die UdSSR (9) und die DDR (8). 1984 belegte die erstmals wieder seit 1977 startende bundesdeutsche Mannschaft von 18 teilnehmenden Mannschaften Rang sieben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 480–481 Friedensbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgefährdungSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die „Internationale Radfernfahrt für den Frieden“ wurde erstmals vom 1. bis 9. 5. 1948 auf der 1104 km langen Strecke Prag-Warschau und vom 1. bis 5. 5. 1948 auf einem 872 km langen Gegenkurs Warschau-Prag durchgeführt. Seit 1952 steht die mit großem propagandistischem Aufwand „im Sinne der Weltfriedensbewegung“ (F.-Statut) veranstaltete Fernfahrt unter der Schirmherrschaft der 3 Parteizeitungen „Rudé Pravo“ (ČSSR), „Trybuna…
DDR A-Z 1985
Fernsehen (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). 1. Geschichte. Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der F.-Funk ein besonderer Intendanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und dessen Entwicklung und Verbreitung in vielfältiger Weise förderte. 21. 12. 1952 20.00 Uhr — Beginn des täglichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. 22. 12. 1952 Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. 1953 Es gibt 600 Besitzer von F.-Geräten in der DDR. 12. 9. 1954 Erster F.-Film aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. 4. 10. 1954 „Deutsche Hochschule für Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegründet, heute „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“. 1954 2.300 angemeldete F.-Empfänger. 1955 13.600 angemeldete F.-Empfänger. 3. 1. 1956 Beginn des offiziellen F.-Programms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden täglich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. Ende 1956 sind 71.000 F.-Geräte angemeldet. 1959 594.000 F.-Geräte angemeldet. 30. 1. 1960 Gründung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn). 1960 über 1 Mill. F.-Genehmigungen. 1961 Beitritt der Sowjetunion zur „Intervision“. 1965 über 3 Mill. F.-Genehmigungen erteilt. Sendezeit täglich 10,3 Stunden. Dez. 1965 Kritik an Film und F. auf der 11. ZK-Tagung. 15. 9. 1968 Bildung des Staatlichen Komitees für F. beim Ministerrat. 1968 4,17 Mill. F.-Empfänger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden täglich. Januar 1969 Erstsendung des fünfteiligen F.-Films „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel für sozialistische Gegenwartsdramatik). 4. 2. 1969 Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees für F. über die Entwicklung sozialistischer F.-Dramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Träger unserer Macht“. Sept.1969 Beginn des Verkaufs von UHF- und Farbfernsehgeräten. 3. 10. 1969 Die Sender Berlin, Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. Januar 1972 „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes. Ende 1972 erreichen die Sender etwa die Hälfte des DDR-Gebietes, 1973 seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. Sept. 1974 erste unterrichtsergänzende Sendungen. [S. 384]Sept. 1976 Schul-F. 1982 F.-Empfangsgenehmigungen: 89,7 v.H. aller Haushalte, Ausstattungsbestand: 111,4 F.-Geräte pro 100 Haushalte. 2. Organisation. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für F. ist Heinz Adameck, Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, bedeutende Außenstudios in Halle und Rostock. Die technischen Sender-Einrichtungen, auch die Studiotechniker unterstehen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Ausgestrahlt werden 2 zentrale Programme (keine Regionalprogramme), über 14 Sender im VHF- und 12 Sender im UHF-Bereich. Das I. Programm (VHF-Bereich) beginnt kurz vor 8.00 Uhr (außer sonntags und während der Schulferien) mit unterrichtsbegleitenden Schulfernsehsendungen (sprach- und naturwissenschaftliche Fächer, Geschichte und Staatsbürgerkunde) und wiederholt bis ca. 13.00 Uhr Informations- und Unterhaltungssendungen. Nach einer Sendepause von rd. 2 Stunden wird ein durchgehendes Programm bis ca. 23.00 Uhr mit Schul-F., politischer Information, Magazin-Sendungen, Kinder-F., Jugendsendungen, Sport, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen aus östlicher und westlicher Produktion ausgestrahlt. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gibt es ein ganztägiges Programm. Das II. Programm (UHF-Bereich) bringt vor- und nachmittags Schul-F., in den Ferien auch Wiederholungen von Unterhaltungssendungen. Das Hauptprogramm wird in der Regel von 17.40 bis ca. 23.30 Uhr, an Sonnabenden ab ca. 16.00 Uhr, an Sonntagen nach 14.00 Uhr ausgestrahlt. Das Abendprogramm war zunächst mit Theater-, Opern- und Konzertaufführungen kulturell anspruchsvoller als das I. Programm, im Filmangebot jedoch ideologisch akzentuierter u.a. durch vermehrte Ausstrahlung sowjetischer Filme („Für Freunde der russischen Sprache“). Nach der Programm-Struktur-Reform sendet auch das II. Programm seit dem 13. 12. 1982 zur abendlichen Hauptsendezeit ab 19.00 Uhr Unterhaltung, auch westliche Spielfilme, Krimis und Serien. Die „Aktuelle Kamera“ wurde auf 21.30 Uhr, politische Magazine wurden auf 22.00 Uhr verlegt, das Programm „Für Freunde der russischen Sprache“ auf Sonntagnachmittag, 15.30 Uhr. Sender und Frequenzen des I. (VHF) und des II. (UHF) Programms sind in der DDR-Programmzeitschrift „FF-Dabei“ oder in entsprechenden westlichen Publikationen veröffentlicht. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1978 wurden von 141 Programmstunden wöchentlich bis zu 106 Stunden in Farbe ausgestrahlt. 1981 waren 17 v.H. aller Fernseh-Haushalte mit Farbgeräten ausgestattet. Farbsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland sind nur durch zusätzlichen Einbau von Farb-Decodern (Pal/Secam) zu empfangen; in Intershop-Geschäften oder über den Genex-Geschenkedienst sind Geräte für beide Farbsysteme gegen Westgeld erhältlich. Seit 1978 werden derartige Geräte jedoch auch im normalen Fachhandel für Mark der DDR zu allerdings sehr hohen Preisen (ca. 5.500 Mark) angeboten. Video-Geräte, Bildschirmtext u.ä. stehen für den privaten Gebrauch bisher nicht zur Verfügung (Neue Medien). Fernsehgebühren: I. Fernsehprogramm und Rundfunk 7 Mark, zusammen mit dem II. Fernsehprogramm 10 Mark. F.-Einnahmen im Staatshaushalt 1982 412,7 Mill. Mark, Ausgaben für F. 504,2 Mill. Mark. Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF-Dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, die Intervision, auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der osteuropäischen Staaten mit Sitz in Moskau (Weltraumforschung). Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z.B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“; daneben gibt es direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen Fernsehgesellschaften und Staaten der Dritten Welt. 3. Programmstruktur. Innerhalb des Programms existieren eine Reihe regelmäßiger Sendungen: Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen in „Aktuelle Kamera“ (AK), täglich 19.30–20.00 Uhr im I. Programm, Wiederholung um 21.30 Uhr im II., Spätausgabe der AK im I. um 22.30 Uhr. Politische Informations- und Agitationssendungen, z.B.: „Antworten — eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Partei- und Staatsfunktionären), „Die Fernsehpressekonferenz“, „Der schwarze Kanal“, eine 20-Minuten-Polemik des Chefkommentators des F. der DDR, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen von Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland. „Aufgabe dieser Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973); eine 25-Minuten-Sendereihe „Alltag im Westen“ mit Reportagen aus der Bundesrepublik und westlichen Ländern: „Immer wird mit ihrer Aussage eine bestimmte Seite des kapita[S. 385]listischen Systems charakterisiert, bloßgelegt, angeklagt.“ (Tribüne 13. 12. 1977) Ratgeber- und Fortbildungsserien gibt es in beiden Programmen. Ein unterrichtsbegleitendes Schul-F. („wissenschaftlich, parteilich und lebensverbunden“) gibt es seit September 1976; es wird in Zusammenarbeit mit der UdSSR ausgebaut. Von den Unterhaltungssendungen ist „Ein Kessel Buntes“ am beliebtesten. Daneben gewinnt die neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistisch regierten Staaten an Bedeutung. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Filmen aus osteuropäischen Staaten verstärkt worden. Bei dem großen Bedarf an Spielfilmen (500–600 Filme im Jahr) ist jedoch neben dem Import von Filmen aus sozialistischen Ländern und der Eigenproduktion ein Rückgriff auf andere Quellen unumgänglich. So werden z.B. (montags abends) regelmäßig alte UfA-Filme eingesetzt und zahlreiche Spielfilme aus westlichen Staaten gezeigt, darunter, nach der Programmstrukturreform, Spitzenfilme (Unterhaltung, Krimis, Abenteuer, Problemfilme) aus amerikanischer, französischer, auch westdeutscher Produktion. 4. Programm-Grundsätze. Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt (Freizeit), wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbundenheit“. Unter dieser Zielsetzung soll das F. der DDR einen wesentlichen Beitrag zur Agitation und Propaganda im Sinne der Parteiführung und damit zur Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins der Bevölkerung leisten. Die F.-Nachricht z.B. gibt „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der F.-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie diene nicht nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen, parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im Fernsehen Agitation durch Tatsachen, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ (Wörterbuch der Sozialistischen Journalistik, Leipzig 1973, S. 182) 5. Eingehen auf Zuschauerbedürfnisse. Zuschauerbefragungen zeigen hingegen immer erneut, daß im Gegensatz zu dem politischen Auftrag des F. in der Bevölkerung vor allem eine große Nachfrage nach Unterhaltungs- und Sportsendungen besteht. Erich Honecker forderte daher bereits auf dem VIII. Parteitag der SED (1971): „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten.“ Daraufhin kam es zu Zugeständnissen an den Publikumsgeschmack. Es wurden mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“ (gestaltet nach dem Vorbild der ZDF-„Hitparade“) in das Programm aufgenommen; gleichzeitig stieg die Zahl der ausgestrahlten sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filme. Die Probleme, die sich insbesondere aus der Vorführung westlicher Filme für die SED ergeben, verdeutlichte M. Haiduk im April 1973 auf einer zentralen SED-Konferenz zu dem Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Bewertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Trotzdem wurde die Anfang der 70er Jahre eingeleitete stärkere Orientierung des F.-Programms an den Wünschen aus der Bevölkerung beibehalten. Der X. Parteitag der SED (1981) forderte eine bessere alternative Gestaltung des I. und II. Programms des F. Angesichts der zunehmenden Wirtschaftsprobleme und Leistungsanforderungen versuchte darüber hinaus die SED-Führung Anfang der 80er Jahre durch die bereits erwähnte Programmstrukturreform den Unterhaltungsbedürfnissen der Bevölkerung vermehrt Rechnung zu tragen, um „Kurzweil und Lebensfreude zu vermitteln“. („Zuschauerwünsche werden erfüllt“, FF-Dabei-Interview in: FF-Dabei, 51/1982.) 6. Einfluß des Westfernsehens. Ein weiteres, den Bereich des F. weit überschreitendes Problem ergibt sich aus der starken Konkurrenz westlicher F.-Sender mit dem F. der DDR. Da rd. 90 v.H. aller Haushalte mit einem F.-Gerät ausgestattet sind, und der größte Teil des Territoriums der DDR bis auf einige Bereiche im nordöstlichen Mecklenburg und im Raume Dresden von F.-Sendern aus der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird, hat der überwiegende Teil der DDR-Bürger ungehinderten Zugang zu Informationen, wie sie in der Bundesrepublik — auch über die DDR — vermittelt werden. Vor allem die nach wie vor vorhandene systembedingte Einförmigkeit und Parteilichkeit der politischen Informationen des DDR-F. sowie deren Lückenhaftigkeit (die auch durch eine vermehrte Auslandsberichterstattung nicht prinzipiell geändert wurde) begründen nicht zuletzt die nach wie vor starke Anziehungskraft des West-F. (Stefan Heym: „Je voller der Mund, desto leerer die Sprüche“, Stern 10. 2. 1977; Fritz Pleitgen: „Die Erfahrungen eines [S. 386]Korrespondenten in der DDR“ in: Die Zeit, Nr. 34 u. 35, 1982). Die SED hat mehrfach versucht, den Empfang des West-F. durch FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Letztlich ist die SED jedoch mit diesen Bemühungen gescheitert. Erich Honecker formulierte auf der 9. Tagung des ZK der SED 1973: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Bestätigt wurde, daß bei den in der DDR in Angriff genommenen oder geplanten Verkabelungsprojekten auch die Programme der Westsender mit eingespeist werden, allerdings nur dort, wo sie bereits jetzt zu empfangen sind. Die attraktivere Gestaltung des eigenen Programms durch einen größeren Anteil an Unterhaltungssendungen und Spielfilmen ist vor diesem Hintergrund auch als ein Versuch zu verstehen, die DDR-Bürger auf diesem Wege vom Einschalten des West-F. abzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 383–386 Feriengestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsprechdienstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). 1. Geschichte. Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof.…
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Festlandsockel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeudalismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…
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Finanzamt (1985)
Siehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Finanzämter: 1953 1954 1956 1958 1959 Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390 Finalproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzkontrolle und FinanzrevisionSiehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Finanzämter: 1953 1954 1956 1958 1959 Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage,…
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Finanzwissenschaft und Finanzökonomie (1985)
Siehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR gehören zum Forschungs- und Lehrbereich der Fw. a) das Staatshaushaltswesen (Staatshaushalt); b) die Finanzkontrolle und Finanzrevision; c) das Finanzwesen der Massenorganisationen; d) die Finanzwirtschaft der „Sozialistischen“ Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Wirtschaftliche Rechnungsführung); e) die Währungspolitik des Staates (Währung/Währungspolitik); f) der Aufbau der Bankenorganisation und die Notenbankpolitik sowie die Geschäftspolitik der staatlichen Kreditinstitute (Bankwesen) und g) das Sozialversicherungswesen und die staatseigene Versicherungswirtschaft (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). In der DDR werden gleichbedeutend neben dem Begriff Fw. die Bezeichnungen Fö. „Finanzökonomie“ und „Finanzwirtschaftslehre“ gebraucht. Das Aufgabengebiet der Fw. wird in folgende Spezialbereiche gegliedert: 1. Fö., 2. Finanzrecht, 3. Finanzmathematik, 4. Finanzstatistik und 5. Finanzgeschichte. Nach Auffassung der Politökonomen der DDR soll die Fw. 3 Funktionen erfüllen. Sie soll neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, hat Wege zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistung aufzuzeigen und muß mit fachspezifischen Argumenten einen Beitrag zur Durchsetzung und Verbreitung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung leisten. Über die in der DDR verpflichtende Bindung der Fw. und der Finanzwissenschaftler an die herrschende Ideologie wird im maßgebenden Fachlexikon für Wirtschaftsfragen festgestellt: „Die Finanzwissenschaft baut auf der marxistischen politischen Ökonomie als Basiswissenschaft auf.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1969, S. 672) (Politische Ökonomie) Kernstück der Fw. ist die Fö. Sie befaßt sich zunächst mit der Analyse der Funktionsweise der finanzpolitischen Instrumente, die von den Finanzorganen, Wirtschaftsbehörden und den Produktionsorganisationen eingesetzt werden, um die Wirtschaftsprozesse auf rationale Weise plangemäß zu steuern. Über die reine Analyse des Bestehenden hinaus ist der Fö. ferner die Aufgabe übertragen worden, ständig Vorschläge zu erarbeiten, damit die Steuerungseffizienz der finanzpolitischen Instrumente verbessert wird. Dazu beißt es in einer offiziösen Aufzählung der Aufgaben, die die Fö. zu lösen hat: „Die Finanzökonomik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Ausnutzung der Finanzen (einschließlich der Preise) als Instrumente zur Durchsetzung der Ziele einer planmäßigen, hocheffektiven gesamtvolkswirtschaftlichen Redistributions-, Struktur- und Wachstumspolitik und mit der Steuerung und Regelung des Reproduktionsprozesses in der Volkswirtschaft … durch die Staats- und Wirtschaftsorgane (einschließlich der Finanz-, Bank- und Preisorgane) sowie … Betriebe.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, 1969, S. 662) Die wissenschaftliche Erarbeitung von qualitativ besserem finanzökonomischen Wissen soll der Staatsführung das notwendige Rüstzeug für die Gestaltung ihrer Finanzpolitik liefern. Die Bedeutung der Finanzpolitik für die Wohlfahrtsentwicklung des sozialistischen Gemeinwesens wird wie folgt umrissen: Sie „fördert die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion als Hauptweg der wirtschaftlichen Entwicklung der DDR und ist Voraussetzung für jenen Leistungsanstieg in der Wirtschaft, der für die weitere Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes der DDR sowie für die ständige Modernisierung und den Ausbau der materiell-technischen Basis des Sozialismus und für die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus unerläßlich ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1978, S. 648). Zentrum einer politiknahen finanzwissenschaftlichen Forschung ist das 1964 gegründete „Finanzökonomische Forschungsinstitut“ beim Ministerium der Finanzen (MdF). Gemäß seinem Gründungserlaß besteht seine Aufgabe darin, den erforderlichen „wissenschaftlichen Vorlauf auf dem Gebiet der sozialistischen Finanzökonomie“ zu schaffen, damit rechtzeitig neues Wissen verfügbar ist, um die sich ständig wandelnden finanzpolitischen Probleme erfolgreich zu lösen. Das Institut erhält Forschungsaufträge von Staatsorganen und Banken. Im Rahmen der Forschungskooperation des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat das Institut die Aufgabe einer Koordinierungsstelle für alle in der DDR bestehenden finanzwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. Dem Institut obliegt die ideologische und fachliche Überprüfung aller zum Druck vorgeschlagenen finanzwirtschaftlichen Lehrbücher. Die wichtigste Ausbildungsstätte für „Finanzökonomen“ ist die 1952 gegründete „Fachschule für Finanzwirtschaft ‚Willy Rumpf‘“ in Gotha. Gegenwärtig sind dort mehr als 1100 Direktstudenten und über 6.000 Fernstudenten immatrikuliert. Rd. 1500 Absolventen verlassen jährlich die Fachschule, um als „Finanzkader“ in den Dienst der staatlichen Finanzorgane und der sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) zu treten. Seit 1952 sind an der Fachschule für Finanzwirtschaft über 40.000 Finanzökonomen ausgebildet worden. Das auf die Ausbildungsrichtung „Finanzökonomie“ spezialisierte Studium baut zunächst auf einer gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundausbildung auf (Universitäten und Hochschulen). In der zweiten Etappe des Studiums stehen die Fächer sozialistische Volkswirtschaftslehre, sozialistische Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Finanzrecht, sozialistische Leitungswissenschaft, mathematische und statistische Methodenlehre sowie elektronische Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Darüber hinaus bieten die Fachschule „Willy Rumpf“ und einige andere Hochschulen der DDR Spezialausbildungen für folgende Teildisziplinen [S. 413]an: 1. Staatshaushaltswirtschaft; 2. Geld- und Kreditwesen; 3. Finanzwirtschaft der Betriebe, Kombinate und Wirtschaftszweige; 4. Versicherungswirtschaft; 5. Finanzierung des Außenhandels und Devisenwirtschaft und 6. Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 412–413 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischwirtschaftSiehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR…
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Flüchtlingsvermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Die Eigentümerposition wird dadurch bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Diese VO dient nur ihrem Namen nach der Befriedigung privater Gläubiger. Tatsächlich sollte nach nicht veröffentlichten Richtlinien und Anweisungen des Finanzministers seit Anfang 1969 das gesamte F. neu erfaßt und nach einheitlichen Maßstäben geringer bewertet werden. Zugleich sollten durch überhöhte Steuern und sonstige öffentliche Abgaben staatliche Forderungen gegen das F. begründet werden. Die staatliche Verwaltung soll nur dann aufgehoben werden, wenn der Berechtigte in die DDR zurückkehrt oder stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte ist in diesen Fällen jedoch häufig nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. In staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Ist der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 geflüchtet und daher nicht mehr Staatsbürger der DDR (Staatsbürgerschaft), wird das von ihm seit dem 16. 10. 1972 (z.B. durch Erbfall) erworbene Vermögen nicht mehr als F. beschlagnahmt (Amnestie). Aufgrund der VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) gilt dies nach den bisherigen Erfahrungen auch für Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und nach dem Inkrafttreten dieser VO am 1. 7. 1982 geerbt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FluktuationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen…
DDR A-Z 1985
Fondsbezogener Preis (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten — d.h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten — gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berücksichtigt werden (Finanzierung von Investitionen mit zinspflichtigen Krediten und Einführung der Produktionsfondsabgabe im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems [NÖS]). Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des [S. 423]Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den erforderlichen Kapitalaufwand, gemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Dabei wird unterstellt, daß in diesen Bestbetrieben tatsächlich eine optimale Nutzung des Kapitaleinsatzes gegeben ist, was aber nicht der Fall zu sein braucht. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen eingeführt. In späteren Jahren wurden allerdings nur noch vereinzelt bestimmte neue oder veränderte Produkte nach diesem Preistyp bewertet, und zwar solche, die sich leicht mit den so kalkulierten Preisen in das Preisgefüge bestehender Sortimente einpassen ließen. Grundsätzlich hatte man 1971 den weiteren Übergang zum FP. abgebrochen. Der FP. stellt insofern eine Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung dieser Abgabe ermöglicht worden ist. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe — ähnlich der Produktionsfondsabgabe — als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Allerdings lassen theoretische Abhandlungen immer wieder erkennen, daß das Konzept des Ressourcenpreises nicht aufgegeben, sondern seine Einführung lediglich in die Zukunft verschoben wurde. Mit der Einführung des Beitrags für gesellschaftliche Fonds versucht man nunmehr zwar über eine drastische Verteuerung des Faktors Arbeit zur Einsparung von Arbeit zu gelangen. Das schließt aber nicht aus, daß man auf Basis höher bewerteter Arbeit und daran angepaßten Kapitalgüterpreisen in absehbarer Zeit einmal zum Ressourcenpreis kommen könnte. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422–423 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch…
DDR A-Z 1985
Forst- und Holzwirtschaft (1985)
Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes für die Regulierung des Wasser-Kreislaufes, der Wasserspeicherung, der Luftfilterung, des Windschutzes und der Klimaregulierung. Die FuH. hat Belange der Jagd und des Naturschutzes sowie Umweltschutzes zu berücksichtigen. Zentrales Leitungsorgan für die F. ist die Hauptabteilung F. im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die H. der DDR ist heute nicht mehr eindeutig zu trennen von der F., da eine Vielzahl ihrer Aufgaben von der F. mit wahrgenommen werden. Im ursprünglichen Sinne umfaßt der Begriff H. die Bearbeitung des von [S. 438]der F. geborgenen Rohholzes, seine Ausformung, Lagerung und Weiterverarbeitung bis hin zur Behandlung und Bearbeitung in der Holz- und Papierindustrie. Aus sachlichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten bestehen in der DDR sehr enge Beziehungen und Verbindungen zwischen FuH. sowie der Landwirtschaft. Zentrale Aufgabe der F. sind die Steigerung der Rohholzgewinnung bei Erhöhung der lebenden Holzvorräte und die Erschließung weiterer Holzressourcen. Abnehmer sind neben der holzbe- und -verarbeitenden Industrie die Landwirtschaft, das Bauwesen und der Bergbau. Neben der Rohholzbergung haben in der F. die Gewinnung von Harz, Rinde und einigen anderen Rohstoffen Bedeutung. Auch Wald- und Forstwege sowie -brückenbau gehören zu den Aufgaben der F., Neben- und Zusatzproduktionen werden ebenfalls durchgeführt. II. Produktionsgrundlagen A. Forstbestand Die forstwirtschaftliche Nutzfläche (FN) beträgt 2,96 Mill. ha oder 27,3 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche der DDR. Sie nimmt von Jahr zu Jahr geringfügig zu. Der Anteil der FN ist in den Bezirken recht unterschiedlich verteilt. Den höchsten Waldanteil haben Suhl (50 v.H.) und Cottbus (41 v.H.), den geringsten Leipzig (14 v.H.) und Rostock (16 v.H.). Die Baum- und Holzartenverteilung sowie das Altersklassenverhältnis werden regelmäßig durch die staatlichen Institutionen registriert (s. #266#ii. II. B. 3.) und in die forstwirtschaftliche Planung einbezogen. Die Kiefer ist mit einem Flächenanteil von gut 53 v.H. des gesamten Waldbestandes der „Brotbaum“ auf dem Gebiet der DDR. Fichte und sonstige Nadelhölzer haben daneben einen Anteil von über 23 v.H., ihre wichtigsten Anbaugebiete liegen in den Bezirken Suhl und Karl-Marx-Stadt. Der Anteil der Buchen beträgt etwa 8 v.H., doch ist der Bestand überaltert (rd. 45 v.H. sind älter als 100 Jahre). Die Anteile von Kiefern, Fichten sowie Buchen werden in Zukunft abnehmen zugunsten schnellwüchsiger neuer Baumarten (z.B. Aspen, Pappeln) oder auch Neuzüchtungen. Der Eichenanteil von derzeit rd. 5 v.H. wird ebenfalls eine geringfügige Abnahme erfahren. Sonstige Hart- bzw. Weichhölzer haben Anteile von jeweils rd. 6 v.H. des Waldbestandes der DDR. B. Einrichtungen und Betriebe der Forstwirtschaft 1. Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) StFB sind volkseigene Betriebe, denen die Durchführung der Aufgaben der F. obliegt. Gegenwärtig bestehen 71 StFB mit rd. 45.000 Beschäftigten. Es sollen außerdem einige militärische FB existieren. Die Zahl der StFB hat in den letzten Jahren ständig abgenommen, die Zahl der Berufstätigen steigt dagegen seit Beginn der 70er Jahre. Der Verdienst der Berufstätigen in der F. ist geringfügig höher als in der Landwirtschaft (Einkommen). Ein StFB ist juristische Person und wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung des Direktors des StFB geleitet. Er ist dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für die politische, ökonomische und organisatorische Arbeit rechenschaftspflichtig. Die Abteilung F. beim Rat des Bezirkes leitet den StFB wiederum an. Dem Direktor unterstehen die Fachdirektoren für Produktion, Ökonomie und Konsumgüterproduktion, der Hauptbuchhalter, der Leiter der Abteilung Kader und Bildung sowie ein Sicherheitsinspektor. Die bewirtschaftete Fläche eines StFB erstreckt sich im allgemeinen über 2–3 politische Kreise mit 30.000–60.000 ha. Die durchschnittliche FN eines StFB liegt bei 37.000 ha. Je nach Größe gliedert sich ein StFB in 5–8 Oberförstereien, die ihrerseits je 4–6 Revierförstereien umfassen. Durchschnittlich bewirtschaftet eine Oberförsterei etwa 7.500 ha FN, eine Revierförsterei rd. 1400 ha FN. Oberförster haben in der Regel einen Bildungsabschluß als Diplomforstingenieur, Revierförster als Forstingenieur. Der Einsatz der Arbeitskräfte erfolgt in der Regel zentral durch den StFB in sog. Technikbrigaden und Technikkomplexen mit ca. 30–40 Facharbeitern. Der Einsatz teurer Forsttechnik und die Arbeit hochqualifizierter technischer Arbeitskräfte hat zu verstärkter Zwei-Schicht-Arbeit in der F. der DDR geführt. Dieser Trend hält an. Zwischen den Pflanzenbaubetrieben der Landwirtschaft der DDR und der F. findet ein intensiver Arbeitskräfteaustausch auf vertraglicher Basis und bei gegenseitiger ökonomischer Verrechnung statt. So helfen die Arbeitskräfte der F. im Sommer bei der Ernte, während im Winter Arbeitskräfte der Pflanzenproduktion bei Waldarbeiten tätig sind. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtung der Waldwirtschaft (ZEW) Neben den StFB existieren noch 18 ZEW mit 171 Beschäftigten. Die Bedeutung der ZEW ist in den letzten Jahren stark gesunken. Sie konnten auf der Grundlage des LPG-Gesetzes von 1959 gegründet werden. Die ZEW erreichten 1973 zahlenmäßig mit 494 Einrichtungen und rd. 4.200 Berufstätigen ihren größten Umfang. Mitglieder einer ZEW konnten waldbesitzende LPG werden, deren Waldflächen gemeinsam von der ZEW bewirtschaftet wurden. Oft handelte es sich um in ungünstiger Streulage gelegene Waldflächen. Vorangegangene Versuche benachbarter LPG, unter einer „Leit-LPG“ die Waldungen gemeinsam zu bewirtschaften, schlugen fehl oder waren unwirtschaftlich. Die ZEW übernahmen diese Aufgaben und konnten damit die Kooperation zwischen Landwirtschaft und F. einigermaßen sichern. Maschinen und Arbeitskräfte wurden gegen Berechnung von den LPG zur Verfügung gestellt. Die ZEW waren durch Verträge häufig eng an die StFB und damit an das staatliche Planungssystem gebunden. Die ZEW werden weiterhin abnehmende Bedeutung haben; ihre Aufgaben und Arbeiten werden zunehmend von den StFB übernommen. 3. VEB Forstprojektierung Potsdam Dieser VEB ist direkt der Hauptabteilung F. des MfLFN unterstellt. Er ist für alle Arbeiten der Forsteinrichtung der DDR zuständig und verfügt über Betriebsteile in Potsdam, Schwerin, Dresden und Weimar. Da die Forsteinrichtung als regelmäßige Waldinventur und -kontrolle wesentliche Planungs- und Prognosedaten liefert, wird ihr in der DDR große Bedeutung beigemessen. Die Forsteinrichtung wird als Teil der Forstwissenschaften, aber auch als Teil der praktischen forstwirtschaftlichen Tätigkeit betrieben. 4. VEB Kombinat Forsttechnik Waren/Müritz Laut Ministerratsbeschluß vom November 1975 wurden per 1. 1. 1976 durch die Gründung des VEB die Forschung, Entwicklung, Produktion und Instandhaltung auf dem Gebiet der Forsttechnik neu geordnet. Der VEB untersteht dem MfLFN. Der Stammbetrieb in Waren ist der VEB Wissenschaftlich-Technisches Zentrum, der in der forsttechnischen Forschung eng mit dem Institut für Forstwissenschaft Eberswalde (IFE) kooperiert. Zum Kombinat gehören zwei Produktionsmittelbau- und zwei Instandsetzungsbetriebe sowie eine Ersatzteil-Handelsabteilung. Das Kombinat ist beteiligt an den forsttechnischen Spezialisierungsprogrammen des RGW. 5. Ingenieurbüro für Forstwirtschaft (IfF) Das IfF untersteht ebenfalls der Hauptabteilung F. des MfLFN. Ihm obliegen im wesentlichen die Erarbeitung von Rationalisierungsplänen und die Vorbereitung, Projektierung und Realisierung von Rationalisierungsvorhaben. III. Produktionsleistungen der Forstwirtschaft A. Holzeinschlag Die Waldbestände auf dem Gebiet der DDR wurden durch Kriegseinwirkungen und Übernutzung nach Kriegsende erheblich geschädigt. Erst allmählich konnte eine gewisse Stabilisierung von Holzertrag und Holzvorrat erreicht werden. Steigender Bedarf an Holz und Holzprodukten haben die DDR zu einem Holzimportland werden lassen. Ein großer Teil der Importe stammt aus RGW-Ländern, vornehmlich aus der UdSSR und Polen. Der Holzeinschlag schwankte zwischen 13,9 Mill. Festmeter (fm) im Jahre 1950 und 6,5 Mill. fm 1965. Für das Planjahrfünft 1981–1985 ist ein jährlicher Einschlag von 10,0 bis 10,25 Mill. fm vorgesehen. Planmäßig sollen davon über 93 v.H. Nutz- und rd. 7 v.H. Brennholz sein. Der Holzvorrat stieg von 113 Vorratsfestmeter (Vfm/ha FN) je ha FN im Jahre 1949 auf 172 Vfm/ha FN 1983. Intensive Waldpflegemaßnahmen, verstärkte Düngung und verlustarme Bergung der Holzernte steigern die Holzvorräte in der DDR trotz einem gestiegenen Hiebsatz, der z. Z. bei 3,8 fm/ha FN liegt. Der durchschnittliche Umtrieb liegt damit bei etwa 50 Jahren. Trotz der beträchtlichen Produktionssteigerungen liegt der Importbedarf noch über 30 v.H. des Gesamt-Holzverbrauchs. Verstärkte Nutzung von Kronen-, Ast- und Stockholz, die vermehrte Bereitstellung von Dünnholz durch Erhöhung der Jungbestandspflege, die umfangreiche Bergung von Wind- und Schneebruchholz, die Verarbeitung von Nadelgrüngut sowie die Verdreifachung des Rohstoffaufkommens aus der offenen Landschaft sollen den Importbedarf weiter senken helfen. B. Harz Harz wird als Fichtenscharrharz und als Kiefernrohbalsam in einem recht handarbeitsintensiven Arbeitsprozeß gewonnen. Harz wird als Rohstoff für die Herstellung von Terpentinöl und Kolophonium benötigt. Beide Stoffe werden für die Herstellung von zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs (Lacke, Farben, Schreibpapier, Schuhcreme u.a.) verwendet. Die DDR hat einen jährlichen Eigenbedarf von 1,4 kg Rohharz je Einwohner errechnet [S. 440](d. s. 23,7 Mill. kg). Bis 1985 soll die Harzgewinnung jährlich um 1000 Tonnen gesteigert werden. Dies soll durch größere Ernteflächen, Behandlung der Rißflächen mit chemischen Reizstoffen sowie einer Erhöhung der Anzahl der Risse erreicht werden. C. Rinde Chemisch-technische Entwicklungen und Produktionsprozesse haben den Bedarf an Eichengerbrinde erheblich sinken lassen. Seit einer Null-Produktion im Jahre 1976 ist sie in der DDR allerdings wieder leicht ansteigend. Auch die Produktion von Fichtenschälrinde ist zurückgegangen und sinkt weiter. Als neuer Zweig der Verwertung von Rindenabfällen wurden Betriebe aufgebaut, die die Verarbeitung organischer Substanzen vornehmen (Landwirtschaftliche Betriebsformen). D. Korbweiden In 36 Erzeugerbetrieben werden jährlich rd. 2.000 t Weidenruten produziert. Per 1. 1. 1980 wurde der VEB Korb- und Flechtwaren, Seebad Heringsdorf gegründet. 71 Produktionsbetriebe aller Eigentumsformen verarbeiten sowohl die Korbweiden von den 1700 ha Anbauflächen der DDR als auch importiertes Rattan, Bambus- und Palmrohr. E. Forstnebennutzung Hierzu zählen die Be- und Verarbeitung von Reiserholz, der Vertrieb von Schmuckreisig, die Anzucht von Baumschulerzeugnissen für nichtforstliche Betriebe sowie Haltung, Mast und Zucht von Enten, Puten, Pelztieren, Fischen u.a. Durch häufige Kooperation von LPG mit StFB werden vielfach landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu Tätigkeiten im Bereich der Forstnebennutzung delegiert, die geringere Qualifikation erfordern. Die Herstellung von Obst- und Gemüsesteigen ist z.B. ein derartiges typisches Arbeitsfeld. Darüber hinaus werden die StFB angehalten, verstärkt Konsumgüter für die Bevölkerung herzustellen und anzubieten. F. Saatgutproduktion Neben der natürlichen Verjüngung der Waldbestände nutzt die DDR seit 1953 durch Anlage von Samenplantagen die gezielte Auslese forstlichen Saatgutes. In 43 StFB bestehen 111 Samenplantagen mit rd. 242 ha FN. Zentrale wissenschaftliche Einrichtung ist die Zweigstelle für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf des IFE. Die auf den Plantagen z. T. unter Plastikfolienzelten gewonnenen Samen werden in der Regel in mehreren Forstbaumschulen der StFB herangezogen und als Setzlinge für Pflanzungen, Wiederaufforstungen, Vor- oder Unterbau meist maschinell ausgepflanzt (jährlich über 21.000 ha FN). Die Setzlingsproduktion der DDR reicht jedoch bei weitem nicht aus, so daß erhebliche Mengen aus Polen und der UdSSR importiert werden müssen. Neuer Forschungszweig in der Forstpflanzenzüchtung sind Vermehrungen von Organ- und Gewebekulturen. Ergebnisse derartiger Versuche liegen noch nicht vor. Von ihnen kann erst langfristig mit Ergebnissen für den praktischen Waldbau gerechnet werden. G. Spezialkulturen Zu ihnen gehören einerseits die Edellaubhölzer, die sehr lange Wachstums- oder Umtriebszeiten haben, z.B. Vogelkirsche 70, Esche 110, Bergahorn 120 und Ulme 130 Jahre. Die Edellaubhölzer erzielen besonders gute Preise. Als schnellwüchsige Baumart für die Zündholzindustrie wurden Holzzuchtplantagen mit Aspensorten angelegt, die auf Grenzstandorten der Kulturpappel noch gute Wuchsleistungen erbringen. H. Forstschutz F. der DDR hat einen ausgebauten Forstschutzmeldedienst. Seine Aufgaben sind zum einen die praktische Prognose, Erkennung, Prophylaxe und Bekämpfung von abiotischen und biotischen Gefahren und Krankheiten einzelner Bäume oder Wälder, zum anderen die Waldbrandverhütung und -bekämpfung und schließlich die Bestandsaufnahme und Behandlung von durch Rauch, Wind, Frost oder Schnee geschädigten Bäumen. Forstschutzmaßnahmen werden mit den Jagdgesellschaften abgestimmt (Jagd). Prophylaktische Forstschutzmaßnahmen sind Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, die meistens durch Flugzeuge (Agrarflug) erfolgen. In Rauchschadengebieten werden Wiederaufforstungen meistens mit rauchhärteren Sorten vorgenommen. IV. Forstwissenschaften Wissenschaftszweig, dessen Einzeldisziplinen den Natur-, Gesellschafts- und Technikwissenschaften entstammen bzw. diesen zuzuordnen sind. Aus den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern bildeten sich Disziplinen wie Waldbau, forstliche Bodenkunde, Forstschutz, Standortkunde, Forsteinrichtung u.a. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören z.B. Forstökonomie, Forstsoziologie; forsttechnische Wissenschaften sind z.B. Holzmeßkunde, Forst-, Holz- und Fasertechnologie, Holzbauwesen. Die Lehre in den Forstwissenschaften findet an der Sektion Forstwissenschaft der Technischen Universität Dresden in Tharandt statt. Die Forschung [S. 441]obliegt sowohl dem IFE als auch der TU Dresden. Die Ausbildungskapazität der TU Dresden beträgt jährlich etwa 50 Studenten. Das Studium schließt mit dem Titel „Diplomforstingenieur“ ab. Andreas Kurjo Literaturangaben Die Forst- und Holzwirtschaft in Mitteldeutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1968. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 7.) Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Mette, H.-J., O. Bloßfeld u. M. Willing: Rationelle Holzausnutzung. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Prien, S., u. L. Böcker: Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1977. Prien, S., u. G. Knorr: Intensivierung der Jagdwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 437–441 Forschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotografieForst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes…
DDR A-Z 1985
Frauenbrigaden (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 450]F. sind ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehende Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, dabei aber in besonderem Maße den spezifischen Problemen der Frauenarbeit gerecht werden sollen. Ihre Bildung erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten: a) Unter dem sozialpsychologischen bzw. gruppensoziologischen Aspekt sollen sie die Eingliederung vorher nicht berufstätiger Frauen in den Arbeitsprozeß und deren Eingewöhnung in die Arbeitswelt fördern; b) unter dem ökonomischen Aspekt stellen sie eine Möglichkeit dar, die verbreitete Teilzeitbeschäftigung der Frauen auch bei Schichtarbeit wirkungsvoll zu organisieren, indem sich z.B. 2 F. mit je 4stündiger Arbeitszeit pro Schicht ablösen; c) unter dem Arbeitsschutzaspekt erleichtern sie die Ausgestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen entsprechend den Bestimmungen des Frauenarbeitsschutzes (Arbeitsrecht, IX., XI.). Diesem Zweck dient z.B. auch die Zusammenfassung von Schwangeren, die ihre eigentliche Arbeitsaufgabe nicht mehr ausüben dürfen, zu zeitweiligen F., die mit leichteren Arbeiten beschäftigt werden. Zeitweilige F. sind auch die Hausfrauenbrigaden (H.). Sie setzen sich aus nichtberufstätigen Frauen zusammen und dienen vor allem der Deckung eines vorübergehend bestehenden Arbeitskräftebedarfs, z.B. in Wirtschaftsbereichen mit saisonal bedingten, besonderen zeitweiligen Arbeitsanforderungen (insbes. Handel und Landwirtschaft). Durch die Aufnahme einer befristeten Tätigkeit in den H. sollen Nichtberufstätige aber auch für eine (erneute) volle Berufstätigkeit gewonnen werden. Frauen; Frauenkommission. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenkommissionSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 450]F. sind ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehende Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, dabei aber in besonderem Maße den spezifischen Problemen der Frauenarbeit gerecht werden sollen. Ihre Bildung erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten: a) Unter dem sozialpsychologischen bzw. gruppensoziologischen Aspekt sollen sie…
DDR A-Z 1985
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (1985)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) der Klassenkonflikt beseitigt und im grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern herge[S. 460]stellt worden sei (Interesse/Interessenübereinstimmung). Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Vor dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane festlegen, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen und Klassen immer als in ihm bereits aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratismus usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z.B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Vor diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, Sozialistisches), vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der Sozialistischen ➝Demokratie setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbe[S. 461]sondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozialpolitik und Kulturpolitik (Kulturarbeit des FDGB). Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 (Wirtschaft) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Parteien und Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der 1. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte (Opposition und Widerstand). Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung (Sozialistischer Wettbewerb), das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, den traditionellen Inhalten der Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus dem Juni-Aufstand 1953 sowie den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führten zu Ansätzen einer Stär[S. 462]kung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z.B. gesetzl. Verankerung der Ständigen ➝Produktionsberatungen 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u.a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. Der 10. FDGB-Kongreß (21.–24. 4. 1982) stand ganz im Zeichen der sich seit der Mitte der 70er Jahre schwieriger gestaltenden wirtschaftlichen Situation der DDR und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Aufgaben. Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte deutlich gemacht, daß mit wesentlichen sozialpolitischen Verbesserungen im kommenden Jahrzehnt nicht zu rechnen sein wird, sondern es vielmehr erheblicher Anstrengungen (Steigerung der Arbeitsproduktivität, bessere Ausnutzung von Material und Energie, beschleunigte Intensivierung und Rationalisierung, einer besseren Qualität der Erzeugnisse usw.) bedarf, um auf der Grundlage eines weiteren wirtschaftlichen Wachstums den erreichten Lebensstandard zu sichern. Für den FDGB folgt daraus, daß er erneut die Erfüllung und Optimierung der Pläne in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen muß. Daneben beherrschte die angespannte weltpolitische Situation den Kongreß; diese Thematik führte zu einer Unterstreichung der Rolle des FDGB bei der Wehrerziehung. Diese beiden Themenkreise fanden in der von den Delegierten verabschiedeten „Willenserklärung“ ihren Niederschlag: „In unserer täglichen Arbeit geben wir das Beste, steigern wir mit neuen Taten im sozialistischen Wettbewerb die Leistungskraft der Volkswirtschaft. Zugleich erfüllen wir stets unsere Ehrenpflicht, um durch eine hohe Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit zum zuverlässigen Schutz des Friedens und der sozialistischen Errungenschaften beizutragen.“ III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern an erster Stelle die Mitgliederzahl 1982, an zweiter die Zahl für 1977): IG Metall (1.770.000; 1.670.000); IG Bau-Holz (960.000; 870.000); IG Transport- und Nachrichtenwesen (760.000; 720.000); IG Textil — Bekleidung — Leder (610.000; 610.000); IG Chemie, Glas und Keramik (510.000; 520.000); IG Bergbau — Energie (450.000; 400.000); IG Druck und Papier (160.000; 150.000); Gew. Handel, Nahrung und Genuß (1.070.000; 970.000); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (640.000; 560.000); Gew. Mitarbeiter der Staatsor[S. 463]gane und der Kommunalwirtschaft (610.000; 560.000); Gew. Gesundheitswesen (550.000; 460.000); Gew. Unterricht und Erziehung (510.000; 450.000); Gew. Wissenschaft (160.000; 150.000); Gew. Kunst (70.000; 60.000); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (NVA) (ohne Angaben). Der Organisationsgrad bei den Werktätigen, die entsprechend der Satzung des FDGB dessen Mitglied werden können, stieg von 1977 96,7 v.H. auf 1982: 97,2 v.H. Veränderungen in den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften besagen demnach kaum etwas über Veränderungen des Organisationsgrades, vielmehr spiegeln sich in ihnen Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur. Anfang 1983 soll der FDGB insges. 9,123 Mill. Mitglieder (darunter 4,7 Mill. Frauen) gehabt haben. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z.B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Während die Betriebs- und Ortsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. OGL), nicht aber die Schulgewerkschaftsleitungen (SGL) ebenso wie die FDGB-Vorstände aller Ebenen rechtsfähig sind, ist die Rechtsfähigkeit bei den IG/Gew. auf deren Zentralvorstände (ZV) beschränkt. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) (BGO bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und gewerkschaftlichen, verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Mit ähnlicher Aufgabenstellung wie die BGL werden auf Großbaustellen Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In integrierten Großkombinaten, wie z.B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. In den Kombinaten, die mehrere VEB zusammenfassen, werden zur Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit in den Kombinatsbetrieben sowie zur Absprache mit dem Kombinatsdirektor über Entscheidungen, die alle Betriebe gleichermaßen betreffen, Kollektive der BGL-Vorsitzenden gebildet. Einem derartigen Kollektiv gehören die Gewerkschaftsvorsitzenden der wichtigsten Einzelbetriebe an. — Daneben besteht ein Gewerkschaftsaktiv des Kombinats, das zum Planentwurf des Kombinats Stellung nimmt, über die Wettbewerbskonzeption für das gesamte Kombinat beschließt und gegenüber dem der Kombinatsdirektor seinen Rechenschaftsbericht abgibt. Es setzt sich ebenfalls aus BGL-Vorsitzenden, aber auch aus weiteren besonders aktiven Gewerkschaftsfunktionären zusammen. (Dieses Gewerkschaftsaktiv ist ein spezielles Organ der Gewerkschaftsorganisation im Kombinat und nicht identisch mit der Form des Gewerkschaftsaktivs, das weiter unten behandelt wird.) Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände [S. 464]gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Recht; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden in aller Regel den Betriebsparteileitungen an (Grundorganisationen der SED). Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen (Deutsche Reichsbahn [DR]). Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen —, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z.B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und Kombinaten zu führen, Rahmenkollektivverträge (RKV) abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen gilt der BV des FDGB (mit 1982: 200 Mitgl. und 40 Kandidaten) als dessen höchstes Organ. Für die laufenden Arbeiten und als die eigentlichen Führungsgremien wählte der BV auf seiner konstituierenden Sitzung während des 10. FDGB-Kongresses 1982 ein 28köpfiges Präsidium sowie das 9 Mitglieder zählende Sekretariat. Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Vors.: Harry Tisch (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Stellv.: Prof. Dr. Johanna Töpfer (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Sekretäre: Frank Bochow, Dr. Harald Bühl, Werner Heilemann, Horst Heintze, Bärbel Ritter, Dr. Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der Tageszeitung des FDGB „Tribüne“: Günter Simon; 1 Abteilungsleiter beim BV des FDGB; 8 Vors. von IG/Gew.; 6 Vors. von Bezirksvorständen des FDGB; 1 Vors. eines Kreisvorstandes des FDGB; 1 BGL-Vors.; 1 stellv. BGL-Vors. Unter den Präsidiumsmitgliedern befinden sich 7 Frauen. Soweit bekannt, sind die Mitglieder des Präsidiums Mitglieder der SED; Harry Tisch ist Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Zum Vors. der Zentralen Revisionskommission des FDGB (26 Mitglieder; 5 Kandidaten) wurde Alfred Wilke wiedergewählt. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhalts[S. 465]punkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d.h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 21/2 Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten zusammen mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: 4monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert (Parteiwahlen). Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit (Kaderpolitik); 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden in der Regel der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiauftrag) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als [S. 466]eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheinen als Organe des BV die Tageszeitung „Tribüne“ (Aufl. 1982: 404.500), die vor allem für Funktionäre in den BGO gedachte Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“ (Aufl. 1982: 180.000) sowie für die Auslandsarbeit die in 7 Sprachen erscheinende „FDGB Rundschau“ (Aufl. 1980: 55.800). Die ZV der IG/Gew. geben eigene Mitteilungsblätter heraus. Größere Bedeutung haben darunter die von der Gew. Unterricht und Erziehung und dem Ministerium für Volksbildung gemeinsam herausgegebene „Deutsche Lehrerzeitung“ (Aufl. 1980: 151.600), das 14tägig veröffentlichte Organ des ZV der IG Bau — Holz „Der Bau“ (Aufl. 1980: 34.300) und die ebenfalls alle 14 Tage erscheinende Zeitung der IG Bergbau — Energie „Glückauf“ (Aufl. 1980: 25.000). — Mit zahlreichen Broschüren, Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Anfang 1982 (in Klammern die Zahlen für 1977) hatte der FDGB 9,1 Mill. (8,3 Mill.) Mitglieder, darunter 52 v.H. (50,5 v.H.) Frauen, 15,9 v.H. (15,4 v.H.) Jugendliche bis 25 Jahre. Anfang 1983 wurden 9,123 MM. Mitglieder (davon 4,7 Mill. Frauen) genannt. Für 1980 zeigt eine Aufgliederung der Mitgliedschaft nach Beschäftigtengruppen folgendes Bild: 53,3 v.H. Arbeiter, 20,4 v.H. Angestellte, 10,7 v.H. Angehörige der Intelligenz, 15,6 v.H. Rentner bzw. vorübergehend nicht Berufstätige. Da der FDGB in den letzten Jahren seine Bemühungen um die Rentner verstärkt hat (Altenpolitik; Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]), dürfte sich deren Anteil an der Gesamtmitgliedschaft erhöht haben. Der FDGB finanziert sich überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen (0,50–35 Mark = 1–1,5 v.H. vom Bruttoeinkommen). Für die internationale Arbeit und die Betreuung der Gewerkschaftsveteranen werden zusätzlich Solidaritätsmarken verkauft. Der auf diese Weise erzielte Betrag soll die Höhe von 32,7 v.H. der Mitgliedsbeiträge erreicht haben. Da der Kauf von Solidaritätsmarken weitgehend zur pflichtmäßigen Routine geworden war und zudem der für diese Zwecke von einem Arbeitskollektiv aufgewendete Betrag zunehmend zu einem leicht abzurechnenden Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbes geworden war, ist im September 1982 eine neue Regelung vom BV des FDGB beschlossen worden. Danach soll jetzt darauf geachtet werden, daß bei dem Erwerb der Solidaritätsmarken das „Prinzip der Freiwilligkeit“ wieder Platz greift und daß das Aufkommen an Solidaritätsbeiträgen nicht mehr zum Bestandteil des Wettbewerbsprogrammes gemacht wird. Darüber hinaus sollen zukünftig nur noch FDGB-Mitglieder derartige Marken innerhalb ihres Betriebes erwerben können. Für einige seiner Aufgabengebiete (z.B. Feriendienst des FDGB, Kulturarbeit des FDGB, Ausbildungskosten im Arbeitsschutz) erhält der FDGB Zuschüsse aus dem Staatshaushalt bzw. den Haushalten der örtlichen Räte im Staatsapparat sowie Mittel aus dem Kultur- und Sozialfonds der Betriebe bzw. Kombinate. Für die Jahre 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) nennt der FDGB folgende Struktur seiner Ausgaben: Vorstands- und Kommissionstätigkeit 758,6 Mill. Mark (654,83 Mill.), Agitation, Propaganda, Bildung 246,7 Mill. Mark (199,5 Mill.), Kultur 470,5 Mill. Mark (374 Mill.), Jugend und Sport 248,6 Mill. Mark (209,3 Mill.), Arbeitsschutz 101 Mill. Mark (90,3 Mill.), Unterstützungen und Ehrungen 999,8 Mill. Mark (881,3 Mill.), Urlaub und Erholung 1152,6 Mill. Mark (814,8 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Ferienheimen 487,4 Mill. Mark (341 Mill.), Verwaltungsausgaben 193,3 Mill. Mark (142,1 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Gewerkschaftshäusern und -schulen 148,6 Mill. Mark (43,7 Mill.). Damit sind zwischen 9. und 10. FDGB-Kongreß rd. 4,8 Mrd. Mark vom FDGB ausgegeben worden, wobei allerdings die Staatszuschüsse in diesem Betrag enthalten sein dürften. Zusätzlich wurden aus den Solidaritätsspenden 654,6 Mill. Mark für die Unterstützung von Gewerkschaften in den Entwicklungsländern sowie 211,6 Mill. Mark für die kulturelle und soziale Betreuung von Gewerkschaftsveteranen und als Unterstützungszahlung für [S. 467]die Volkssolidarität ausgegeben. Weitere 39,1 Mill. Mark kostete die Ausbildung ausländischer Gewerkschafter insbesondere aus den Entwicklungsländern an den Gewerkschaftsschulen des FDGB bzw. deren Berufsausbildung in Volkseigenen Betrieben sowie die Heilbehandlungen für erkrankte bzw. verletzte Gewerkschafter aus den Entwicklungsländern. 1982 hat der FDGB 556,8 Mill. Mark für finanzielle Leistungen aufgewendet (davon 206,4 Mill. Mark für Kultur, Bildung, Sport, Jugend; 205,5 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen; 144,9 Mill. Mark für Urlaub und Erholung). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt #274#i. I.) und werden insgesamt als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u.a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt #274#ii. II.) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits die Konzeption für den Sozialistischen Wettbewerb mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden (Leistungsfonds). Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird im gleichen Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, [S. 468]die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenkommissionen erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in denSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR…
DDR A-Z 1985
Freizeitarbeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Jugendlichen kann ein Gericht als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit an Stelle einer Strafe besondere Pflichten auferlegen (§ 70 StGB). Dazu gehört unbezahlte gemeinnützige Arbeit in der Freizeit bis zur Dauer von 10 Arbeitstagen (§ 70 Abs. 2 StGB); Jugendstrafrecht. Seit dem Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591) können erwachsene Straftäter bei einer Verurteilung auf Bewährung oder bei der Strafaussetzung auf Bewährung zu F. verpflichtet werden. Nach § 20 des Gesetzes über die Gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269) können die Konflikt- und Schiedskommissionen in den ihnen übergebenen Verfahren für Vergehen, Verfehlungen (Strafrecht, III.), Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Schulpflicht und der sozialistischen Arbeitsdisziplin die von ihnen eingegangene „freiwillige“ Verpflichtung des Bürgers, in seiner Freizeit bis zu 20 Stunden unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu leisten, bestätigen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475 Freizeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizügigkeitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Jugendlichen kann ein Gericht als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit an Stelle einer Strafe besondere Pflichten auferlegen (§ 70 StGB). Dazu gehört unbezahlte gemeinnützige Arbeit in der Freizeit bis zur Dauer von 10 Arbeitstagen (§ 70 Abs. 2 StGB); Jugendstrafrecht. Seit dem Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591) können erwachsene Straftäter bei einer Verurteilung auf Bewährung oder bei der…
DDR A-Z 1985
Freundschaftsverträge (1985)
Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1. Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Es handelt sich hierbei um „klassische“ Bündnis- bzw. Beistandsverträge, die an die Stelle von Vorläufern getreten sind, ohne diese formal außer Kraft zu setzen. Sie dienen der Verstärkung von Zusammenhalt und Geschlossenheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ unter Führung der UdSSR. Dazu gehören die Verträge mit (Datum der Unterzeichnung): 1. Sozialistische Republik Rumänien 12. 5. 1972 2. UdSSR 7. 10. 1975 3. Ungarische Volksrepublik 24. 3. 1977 4. Mongolische Volksrepublik 6. 5. 1977 5. Volksrepublik Polen 28. 5. 1977 6. Volksrepublik Bulgarien 14. 9. 1977 7. Tschechoslowakische Sozialistische Republik 3. 10. 1977 Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik wurde nur „über Freundschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, kommt aber den übrigen Beistandsverträgen sehr nahe. 2. Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit: Diese Verträge sind dem Inhalt nach Kooperationsverträge und haben keine Vorläufer. Sie dienen in erster Linie dazu, außereuropäische Entwicklungsländer mit sozialistischer Orientierung ihrer Herrschaftseliten auch völkerrechtlich an den sowjetisch geführten Hegemonialverband zu binden. Vertragspartner sind die: 8. Volksrepublik China 25. 12. 1955 (bis zur „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“ oder bis zur Außerkraftsetzung durch beiderseitige Übereinkunft unverändert in Kraft) 9. Sozialistische Republik Vietnam 4. 12. 1977 10. Volksrepublik Angola 19. 2. 1979 11. Volksrepublik Moçambique 24. 2. 1979 12. Sozialistisches Äthiopien 15. 11. 1979 13. Volksdemokratische Republik Jemen 17. 11. 1979 14. Volksrepublik Kampuchea 18. 3. 1980 15. Republik Kuba 31. 5. 1980 16. Demokratische Republik Afghanistan 22. 5. 1982 <LI>17. Volksdemokratische Republik Laos 21. 9. 1982 Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477 Freundschaftsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedenSiehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1.…
DDR A-Z 1985
Friedensgefährdung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Alliierte Kontrollrat hatte in Art. III A III der Direktive 38 vom 12. 10. 1946 einen Straftatbestand gegen denjenigen aufgestellt, der „nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet“. In der strafrechtlichen Praxis der DDR-Justiz spielte diese Bestimmung bei der Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems eine große Rolle. Durch Beschluß des sowjetischen Ministerrates vom 19. 9. 1955 verlor die Direktive 38 neben allen anderen Gesetzen, Direktiven und Befehlen des Kontrollrates ihre Gültigkeit auf dem Territorium der DDR. Bis zum 1. 2. 1958 fand auf als strafwürdig empfundene Sachverhalte Art. 6 der Verfassung von 1949 Anwendung, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze unter Strafe stellte. Danach traten die Vorschriften des Strafrechtsergänzungsgesetzes in Kraft (Strafrecht). Seit dem 1. 8. 1968 fallen friedensgefährdende Handlungen unter die Aggressionsverbrechen im 1. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Neben diesen Strafbestimmungen galt bis zu seiner Aufhebung durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz am 5. 5. 1977 das Gesetz zum Schutze des Friedens (Friedensschutzgesetz) vom 15. 12. 1950 (GBl., S. 1199) formell weiter, das jedoch gegenüber dem neuen StGB keine zusätzlichen Straftatbestände normierte. Das Gesetz wurde in der strafrechtlichen Praxis nur sehr selten angewendet. Es behielt zunächst neben dem Strafgesetzbuch seine Geltung, weil es „von historischer Bedeutung ist und eine wesentliche Aussage über die Grundhaltung des ersten deutschen Friedensstaates in sich birgt“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 172). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481 Friedensfahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensrat der DDRSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Alliierte Kontrollrat hatte in Art. III A III der Direktive 38 vom 12. 10. 1946 einen Straftatbestand gegen denjenigen aufgestellt, der „nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet“. In der…