DDR A-Z 1979

Vertragsgesetz (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Vertragssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragssystem

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Vertragssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragssystem

DDR A-Z 1979

Verwaltung (1979)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Bezirk; Gemeinde; Ministerrat; Staatsapparat; Verwaltungsbeschwerde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertriebene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsbeschwerde

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Bezirk; Gemeinde; Ministerrat; Staatsapparat; Verwaltungsbeschwerde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertriebene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsbeschwerde

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Viermächte-Abkommen (1979)

Siehe auch das Jahr 1975 Berlin; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viermächte-Verwaltung

Siehe auch das Jahr 1975 Berlin; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viermächte-Verwaltung

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Volksarmee, Nationale (1979)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationale Volksarmee. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksabstimmung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaufstand

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationale Volksarmee. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksabstimmung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaufstand

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Volksdemokratie (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmungen; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmungen; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe

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Volkseigene Wirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigener Handel

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigener Handel

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Volksentscheid (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseinkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksfront

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseinkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksfront

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Volkskongreß (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 1144]Deutscher Volkskongreß. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskontrolle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 1144]Deutscher Volkskongreß. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskontrolle

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Volksmusikschulen (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Vereinzelt auch Volkskunstschulen genannt; Musikschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizei

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Vereinzelt auch Volkskunstschulen genannt; Musikschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizei

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Volkssolidarität (1979)

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 u. 3 d. VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB v. 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) haben in der Arbeit der V. die kulturelle Betreuung und die Einbeziehung der älteren und kranken Bürger in das gesellschaftliche Leben an Gewicht gewonnen. Angesichts der noch immer zu geringen Zahl verfügbarer Heimplätze (1977 gab es 1295 Feierabend- und Pflegeheime, 135 Wohnheime für ältere Bürger mit insges. 120.257 Plätzen) hat jedoch die Versorgung Pflegebedürftiger ihre Bedeutung behalten. Die soziale Hilfstätigkeit wird wesentlich von ehrenamtlichen Volkshelfern und in organisierter Nachbarschaftshilfe geleistet. Zentren der kulturellen und gesellschaftlichen Arbeit sind die Veteranenklubs und -treffpunkte. Daneben unterstützt die V. materiell die internationalen Solidaritätsaktionen, besonders für die Dritte Welt. Die Mittel für die Aktivitäten der V. werden durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen und Veranstaltungseinnahmen aufgebracht. Höchste Organe der V. sind die Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Vorsitzender des Präsidiums ist gegenwärtig Robert Lehmann. Im Jahr 1977 hatte die V. 1,93 Mill. Mitglieder und Freunde in 12.943 Ortsgruppen. An der Arbeit der V. beteiligten sich als ehrenamtliche Mitarbeiter 147.052 „Volkshelfer“. Auf 252.086 Veranstaltungen wurden 12,6 Mill. Besucher gezählt. Für die 431 Klubs der V. wurden 13,38 Mill. Mark aufgewendet. Über 46,46 Mill. Arbeitsstunden sind in der Hauspflege und in der Nachbarschaftshilfe geleistet worden. Die Ausgaben der V. für die soziale und kulturelle Betreuung von „Veteranen“ stiegen von 33,25 Mill. Mark 1970 auf 165,11 Mill. Mark 1977; demgegenüber sanken die Leistungen für internationale Solidaritätsaktionen von 0,59 Mill. Mark 1970 auf 0,26 Mill. Mark im Jahre 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrichter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksstaat

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der…

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Volkswirtschaftsplan (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Übliche Bezeichnung für Jahresvolkswirtschaftsplan. das verbindliche, als Gesetz verabschiedete wirtschaftspolitische Programm der Gesamtwirtschaft für ein Jahr. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsrat (VWR)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Übliche Bezeichnung für Jahresvolkswirtschaftsplan. das verbindliche, als Gesetz verabschiedete wirtschaftspolitische Programm der Gesamtwirtschaft für ein Jahr. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsrat (VWR)

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Volljährigkeit (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Gesetz vom 17. 5. 1950 (GBl. S. 437) ist der Eintritt der V. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt worden. Die Ehemündigkeit tritt ebenfalls mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Die vorzeitige V.-Erklärung gibt es nicht mehr. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Vollendung des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Voluntarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Gesetz vom 17. 5. 1950 (GBl. S. 437) ist der Eintritt der V. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt worden. Die Ehemündigkeit tritt ebenfalls mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Die vorzeitige V.-Erklärung gibt es nicht mehr. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Vollendung des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J,…

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Vertragssystem (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die Betriebe werden durch das V. zur rechtsverbindlichen Fixierung ihrer planmäßigen Liefer- und Abnehmerpflichten angehalten. Zugleich dienen die Wirt[S. 1137]schaftsverträge — zu deren Abschluß die Betriebe verpflichtet sind — der Vorbereitung, Konkretisierung und Erfüllung der Wirtschaftspläne. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Entscheidungsmöglichkeiten unterstützen die Betriebe durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen die Feinplanung der jeweiligen zwischenbetrieblichen Verflechtung. Das V. erfaßt die Betriebe aller Eigentumsformen, Genossenschaften, VVB und staatliche Einrichtungen, und stellt auch insofern ein Instrument dar, das die zentrale Planung und Leitung mit den eigenverantwortlichen Aktivitäten der Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen verbindet. Das V. wurde 1951 verabschiedet. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind in dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) und in den inzwischen erlassenen Durchführungsverordnungen enthalten. Normiert das Vertragsgesetz die binnenwirtschaftlichen Beziehungen der Betriebe, so sind die außerwirtschaftlichen Beziehungen durch die Rechtsvorschriften im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748) sowie vor allem im Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I. S. 51) geregelt worden. I. Vertragsgesetz Das Vertragsgesetz von 1965 ersetzte das bis dahin gültige Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 627). Es geht davon aus, daß die Wirtschaftsverträge ein kennzeichnender Bestandteil der zentralen Planung und der im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung entwickelten „Wissenschaftlichen Führungstätigkeit mittels ökonomischer Hebel“ sind. Das Gesetz regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“ (§ 1). Es enthält materielles Zivilrecht, das den zunächst noch geltenden vertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB bzw. seit Beginn des Jahres 1976 des Zivilgesetzbuches der DDR (Dritter Teil) und anderen Zivilgesetzen vorgeht. Betriebe im Sinne des Vertragsgesetzes sind VEB, Kombinate, VVB, rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen, andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. II. Wirtschaftsverträge Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen, in denen Lieferumfang, Lieferfristen, Qualität und Sortiment u. a. m. geregelt sind. Dafür stehen verschiedene Vertragstypen des Leistungsrechts zur Verfügung (vgl. zur Abgrenzung der Leistungs- und Kooperationsverträge das untenstehende Schema): 1. Liefervertrag, 2. Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, 3. Investitionsleistungsvertrag, 4. Werkvertrag, 5. Nutzungs- und Kommissionsverträge, 6. Kreditvertrag, 7. Gütertransportvertrag, 8. Versicherungsvertrag, 9. Kooperationsvertrag. Zu jedem Typ bestehen Untertypen, die auf verschiedenartige Anwendungsfälle zugeschnitten sind. So bestehen Untertypen des Liefervertrages für die Landwirtschaft, über die Binnenbeziehungen des [S. 1138]Außenhandels, für die Lieferung an militärische Abnehmer sowie über die Lieferung von Konsumgütern und von gebrauchten Anlagen und Ausrüstungen. Spezielle Ausprägungen des Vertrags über wissenschaftlich-technische Leistungen sind der Forschungsvertrag, der Entwicklungs- oder Erprobungsvertrag sowie Wirtschaftsverträge über Standardisierungsleistungen, über die Entwicklung neuer Konstruktionen und Erzeugnisse, die Entwicklung und Lieferung neuer chemischer Produkte sowie die entgeltliche Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Resultate. Insgesamt besteht ein breit gefächertes System von Vertragsarten zur Regelung der unterschiedlichen Austauschprozesse in der Wirtschaft. Das Vertragsgesetz von 1965 erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während zuvor der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Da andererseits die Wirtschaftsverträge möglichst schon in der Phase der Planausarbeitung abgeschlossen werden sollen, gibt es häufig Auseinandersetzungen zwischen den Liefer- und Abnehmerbetrieben über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 85) wird deshalb generell vorgeschrieben, daß die Fertigung bzw. Dienstleistung erst dann begonnen werden kann, wenn der Absatz vertraglich gesichert ist. Eine Produktion „auf Verdacht“, d. h. ohne Absatzvertrag, soll damit unterbunden werden. Dem Vertragsgesetz liegt das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit zugrunde. Bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgerechter Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Der Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben, Vertragsstrafen und Preissanktionen zu veranlassen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung seiner Forderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertrags- und Preisstrafen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung gezahlt werden. Zur Absicherung eines bedarfsgerechten Konsumgüterangebots wurde 1972 mit der „Wirtschaftssanktion“ eine weitere Sanktionsform eingeführt. Die Verträge sollen genügend Spielraum für die Berücksichtigung von nachfolgenden technischen Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Erzeugnisse sowie Kundenwünschen aufweisen. Sie laufen in der Regel über 1 Jahr (bis zur konkreten Planentscheidung für das anschließende Planjahr). Bei längerfristigen Fertigungs- und Leistungsprozessen werden auf der Grundlage von Fünfjahrplänen auch langfristige Wirtschaftsverträge, die vor allem die Kooperation in der Forschung, Entwicklung, Projektierung und bei der Errichtung kompletter Industrieanlagen betreffen, abgeschlossen. III. Das Staatliche Vertragsgericht Das durch VO vom 6. 12. 1951 geschaffene Vertragsgericht nahm im April 1952 seine Tätigkeit auf. Aufbau und Verfahren sind zuletzt in der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209 ff.) geregelt worden. Das Staatliche Vertragsgericht ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Das Gericht wird von einem Vorsitzenden (gegenwärtig: Manfred Flegel) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale Vertragsgericht und in die Vertragsgerichte in den Bezirken und in Berlin (Ost) (Bezirks-Vertragsgerichte). Die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe bei der Anwendung des V. zu unterstützen. Das Staatliche Vertragsgericht ist das zentrale staatliche Organ zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Wirtschaftsrechtsverhältnissen. Es ist ferner zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betrieben, Genossenschaften, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Über Streitfälle entscheidet das Staatliche Vertragsgericht in Schiedsverfahren. Diese Verfahren können sich auf die Gestaltung von Wirtschaftsverträgen und auf die Feststellung ihres Bestehens sowie auf den Anspruch auf Vertragsleistungen und auf die Sicherung der Vertragserfüllung richten. Daneben erteilt es auch besondere Auflagen (kontrollfähige Forderungen) zur Herbeiführung von notwendigen Entscheidungen durch die Leiter der Betriebe und wirtschaftlichen Instanzen. Die Tätigkeit des Vertragsgerichts besteht nicht nur in Konfliktentscheidungen, sondern auch darin, mit seiner Tätigkeit auf den planmäßigen Ablauf des Reproduktionsprozesses einzuwirken. Deshalb kann das Vertragsgericht auch Verfahren ohne Antrag einleiten, um eine plangerechte zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zu sichern. Damit obliegen dem Vertragsgericht neben der Feststellung von Leistungsansprüchen und Ansprüchen zum Ausgleich von Nachteilen auch Verfahren zum Abschluß, zur Änderung oder Aufhebung von Verträgen. So sind vom Vertragsgericht Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Steuerung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen wer[S. 1139]den, durch einseitiges betriebliches Verhalten volkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führen. Hinzu kommt, daß auch außerplanmäßige Eingriffe übergeordneter Organe in den Planungsablauf Vertragskorrekturen bedingen; einen Anspruch auf Ausgleich der daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile kommt dem Betrieb nach der neuen VEB-VO (GBl. I, 1973, S. 129 ff.) allerdings nicht mehr zu. Handlungen oder Leistungen können vom Staatlichen Vertragsgericht durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 Mark erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes erläßt das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten des Staatshaushalts. Vertragsstrafen kann das Staatliche Vertragsgericht einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich, pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das Vertragsgericht bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 Mark verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-Vertragsgerichte können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den Vertragsgerichten können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist, vertreten lassen. Planung; Wirtschaftsrecht; Rechtsanwaltschaft. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136–1139 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die…

DDR A-Z 1979

Verwaltungsbeschwerde (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die V. ist kein generell gegebener Rechtsbehelf, sondern wird in der einfachen Gesetzgebung von Fall zu Fall eröffnet. Eine gewisse Einheitlichkeit wurde durch das Gesetz über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe vom 24. 6. 1971 (GBl. I, S. 49) sowie die VO vom 24. 6. 1971 (GBl. II, S. 465, 480) sowie die AO vom 28. 7. 1971 (GBl. II, S. 559), 3. 8. 1971 (GBl. II, S. 545) und vom 13. 8. 1971 (GBl. II, S. 576) geschaffen. Die seitdem ergangenen verwaltungsrechtlichen Gesetze und andere Rechtsnormen enthielten und enthalten von vornherein entsprechende Regelungen. Danach ist jede Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, die nur dann entfallen darf, wenn das durch die Umstände, unter denen die Maßnahme durchgeführt werden muß, ausgeschlossen ist. Die V. kann schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist bei dem Organ eingelegt werden, das die Entscheidung getroffen oder die Maßnahme angeordnet hat. Die Frist ist unterschiedlich. Sie beträgt meist 4 Wochen, zuweilen aber auch nur 2 Wochen. Auch ob die V. aufschiebende Wirkung hat oder nicht, ist unterschiedlich geregelt. Innerhalb einer bestimmten Frist nach ihrem Eingang ist über die V. zu entscheiden. Diese Frist beträgt in der Regel 1 Woche, manchmal auch 2 Wochen. Wird der V. nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb der genannten Frist dem Leiter des übergeordneten Organs zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der V. ist davon zu unterrichten. Der Leiter des übergeordneten Organs hat innerhalb einer weiteren Frist endgültig zu entscheiden. Diese Frist beträgt meistens 2 Wochen, zuweilen auch 4 Wochen. Richtet sich die V. gegen eine Entscheidung eines Bürgermeisters und gibt dieser der V. nicht oder nicht in vollem Umfange statt, hat darüber der Rat der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirkes endgültig zu entscheiden. Werden Fristen nicht eingehalten, so sind wenigstens Zwischenbescheide unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermines zu geben. Entscheidungen über V. sind den Einreichern der V. bekanntzugeben und zu begründen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsgerichtsbarkeit

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die V. ist kein generell gegebener Rechtsbehelf, sondern wird in der einfachen Gesetzgebung von Fall zu Fall eröffnet. Eine gewisse Einheitlichkeit wurde durch das Gesetz über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe vom 24. 6. 1971 (GBl. I, S. 49) sowie die VO vom 24. 6. 1971 (GBl. II, S. 465, 480) sowie die AO vom 28. 7. 1971 (GBl. II, S. 559), 3. 8. 1971 (GBl. II, S. 545) und vom 13. 8. 1971 (GBl. II, S.…

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Viermächte-Verwaltung (1979)

Siehe auch: Viermächteverwaltung: 1969 Viermächte-Verwaltung: 1975 Berlin; Besatzungspolitik; Kontrollrat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Viermächte-Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

Siehe auch: Viermächteverwaltung: 1969 Viermächte-Verwaltung: 1975 Berlin; Besatzungspolitik; Kontrollrat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Viermächte-Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

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Volksaufstand (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Juni-Aufstand. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaussprache

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Juni-Aufstand. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaussprache

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Volkseigene Betriebe (1979)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Güter

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Güter

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Volkseigener Handel (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigene Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigene Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

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Volksfront (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff der V. entstand auf dem VII. Weltkongreß der Komintern 1935 und bedeutete die Aufforderung zu einer Bündnispolitik zwischen Kommunisten und nichtkommunistischen Parteien und politischen Strömungen, die den Faschismus bekämpften. Daraufhin kam es in Frankreich und Spanien zur Bildung von V.-Regierungen aus Kommunisten und Linkssozialisten, denen allerdings starke politische Kräfte des bürgerlich-konservativen Lagers gegenüberstanden. Das der V. zugrunde liegende Streben nach einer Einheitsfront aller kommunistischen und sozialistischen Parteien fand in der SBZ/DDR am Ende des II. Weltkrieges in der Bündnis- (zunächst Block-) Politik der SED, d. h. auch in der Gründung der Nationalen Front, seinen historisch gewandelten Ausdruck. Allerdings bedeutete das nunmehr auch die Ausschaltung jeder politischen Opposition. Alle inzwischen wiedergegründeten bürgerlichen Parteien (CDU, LDPD. NDPD und DBD) mußten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer Kontrolle unterwerfen. Insofern spielt die Vorstellung von einer V. innerhalb der DDR heute keine Rolle mehr. Allerdings gab es in der Deutschlandpolitik der SED immer wieder Versuche, eine auf das historische Vorbild der V. zurückgehende Einheitsfront zwischen SED und sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen. In der gegenwärtigen Auseinandersetzung mit dem Eurokommunismus, dessen Vertreter verstärkt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse propagieren, ist die Diskussion um Strategie und Taktik einer V.-Politik erneut aufgelebt, ohne daß allerdings der Begriff selbst Verwendung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volksentscheid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkshochschulen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff der V. entstand auf dem VII. Weltkongreß der Komintern 1935 und bedeutete die Aufforderung zu einer Bündnispolitik zwischen Kommunisten und nichtkommunistischen Parteien und politischen Strömungen, die den Faschismus bekämpften. Daraufhin kam es in Frankreich und Spanien zur Bildung von V.-Regierungen aus Kommunisten und Linkssozialisten, denen allerdings starke politische Kräfte des bürgerlich-konservativen Lagers…

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Volkskontrolle (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskorrespondent

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskorrespondent

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Volkspolizei (1979)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat

DDR A-Z 1979

Volksstaat (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkssolidarität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkssolidarität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksvertretungen

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Volkswirtschaftsrat (VWR) (1979)

Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 1969 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1985 Zentrales Organ des Ministerrats für Planung und Leitung der Industrie in der Zeit von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Hauptabteilungen für Industrie und für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Zunächst nur zuständig für die Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und [S. 1145]des Handwerks, übernahm der VWR 1963 beim Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zusätzlich die Aufgabe, den Volkswirtschaftsplan der Industrie auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrats und der Richtlinien der Staatlichen Plankommission auszuarbeiten. Der VWR war für die Plandurchführung zuständig und hatte insoweit Weisungsrecht gegenüber den ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräten und entsprechenden Abteilungen der örtlichen Räte, den ihm zugeordneten VVB. einzelnen wissenschaftlichen Instituten und Projektierungsbüros. Zu seinen Aufgaben zählte auch die Organisation von Rationalisierungsmaßnahmen. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere VVB existierte eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die Probleme dieser VVB analysierte und dem Abteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung erarbeitete. Daneben existierten 2 bis 3 Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die Grundsatzfragen zu lösen hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (z. B. für Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur bestand darin, daß die Mitarbeiter mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren und die Grundsatzfragen immer mehr in den Hintergrund traten. Das Unvermögen des VWR zur Planung und Leitung einer raschen industriellen Entwicklung führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Leiter des VWR war Alfred Neumann. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144–1145 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkszählung

Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 1969 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1985 Zentrales Organ des Ministerrats für Planung und Leitung der Industrie in der Zeit von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Hauptabteilungen für Industrie und für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Zunächst nur zuständig für die Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und [S. 1145]des Handwerks, übernahm der VWR 1963 beim…

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Voluntarismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus Bezeichnung für jede „idealistische“ Konzeption, die den Willen des Subjekts als das Primäre auffaßt. Der Begriff des V. wurde von F. Paulsen und F. Tönnies geprägt; allerdings ist er u. a. auch schon in den Philosophien M. Stirners und F. Nietzsches zu finden. Der V. gründet, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, auf dem Subjektivismus und führt politisch zum Radikalismus und Anarchismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Volljährigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vormilitärische Ausbildung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus Bezeichnung für jede „idealistische“ Konzeption, die den Willen des Subjekts als das Primäre auffaßt. Der Begriff des V. wurde von F. Paulsen und F. Tönnies geprägt; allerdings ist er u. a. auch schon in den Philosophien M. Stirners und F. Nietzsches zu finden. Der V. gründet, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, auf dem Subjektivismus und führt politisch zum Radikalismus und Anarchismus. Fundstelle: DDR…

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Vertrauensmann (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertriebene

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertriebene

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verwaltungsgerichte gibt es in der DDR ebensowenig wie Finanz- und Sozialgerichte. Eine V. würde in Widerspruch zur marxistisch-leninistischen Staatslehre stehen, da mit ihr die einheitliche, vom Volk getragene, unbeschränkte Staatsgewalt durchbrochen würde. Trotzdem wird in jüngster Zeit ein Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers gegen Eingriffe der Verwaltung als notwendig erkannt, diesem jedoch nur unzureichend Rechnung getragen. Dem Rechtschutz des Bürgers dienen die Verwaltungsbeschwerde, die Beschwerden als Eingaben sowie mittelbar die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft sowie die Gerichtskritik (Rechtswesen). [S. 1140]In der Verfassung von 1949 waren Verfassungsgerichte noch vorgesehen. Sie bestanden auch in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg. Mit der Verwaltungsneugliederung im Jahre 1952 wurden diese Verwaltungsgerichte durch interne Anweisung des Ministeriums des Innern aufgelöst. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139–1140 Verwaltungsbeschwerde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsneugliederung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verwaltungsgerichte gibt es in der DDR ebensowenig wie Finanz- und Sozialgerichte. Eine V. würde in Widerspruch zur marxistisch-leninistischen Staatslehre stehen, da mit ihr die einheitliche, vom Volk getragene, unbeschränkte Staatsgewalt durchbrochen würde. Trotzdem wird in jüngster Zeit ein Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers gegen Eingriffe der Verwaltung als notwendig erkannt, diesem jedoch nur unzureichend Rechnung…

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Volk (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Marxismus-Leninismus unterschiedlich gebrauchter Begriff. V. wird 1. als historische Kategorie begriffen. Als solche umfaßt V. „alle jene Klassen und sozialen Schichten der Gesellschaft, die daran interessiert und objektiv in der Lage sind, den gesellschaftlichen Fortschritt zu verwirklichen“. Die Werktätigen bzw. die Arbeiterklasse sind die bestimmenden Elemente des V. Daneben bezeichnet V. 2. eine Form „vornationaler menschlicher Gemeinschaftsbildung“. Nach der Lehre des Historischen Materialismus lebten die Menschen in Völkern zusammen, bevor die Nationen als Produkt des modernen Kapitalismus aufkamen. Nation und nationale Frage; Klasse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Viermächte-Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksabstimmung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Marxismus-Leninismus unterschiedlich gebrauchter Begriff. V. wird 1. als historische Kategorie begriffen. Als solche umfaßt V. „alle jene Klassen und sozialen Schichten der Gesellschaft, die daran interessiert und objektiv in der Lage sind, den gesellschaftlichen Fortschritt zu verwirklichen“. Die Werktätigen bzw. die Arbeiterklasse sind die bestimmenden Elemente des V. Daneben bezeichnet V. 2. eine…

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Volksaussprache (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach Art. 65 Abs. 4 der Verfassung vom April 1968 sollen Entwürfe grundlegender Gesetze vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet werden. Die Ergebnisse der V. sind bei der endgültigen Fassung auszuwerten. In der V. darf am Kern des Entwurfes nicht gerührt werden. Vorschläge auf Abänderungen in Randfragen, in technischen Fragen oder in der Formulierung finden dagegen Gehör. Ein Fall der unmittelbaren Beteiligung der Bevölkerung am Gesetzgebungsverfahren (Gesetzgebung) war die „Teilnahme der Werktätigen“ an der Diskussion des Entwurfes des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik, die nach Ziffer 3 des Beschlusses der Volkskammer vom 14. 12. 1972 (GBl. I, S. 290) die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gewährleisten sollten. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wurde indessen trotz seiner grundlegenden Bedeutung vor der Annahme durch die Volkskammer einer V. nicht unterworfen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksaufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbegehren

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach Art. 65 Abs. 4 der Verfassung vom April 1968 sollen Entwürfe grundlegender Gesetze vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet werden. Die Ergebnisse der V. sind bei der endgültigen Fassung auszuwerten. In der V. darf am Kern des Entwurfes nicht gerührt werden. Vorschläge auf Abänderungen in Randfragen, in technischen Fragen oder in der Formulierung finden dagegen Gehör. Ein Fall der unmittelbaren Beteiligung der Bevölkerung am…

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Volkseigene Güter (1979)

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volkseigene Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volkseigene Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

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Volkseigentum (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Eigentum. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseinkommen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Eigentum. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseinkommen

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Volkshochschulen (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. XII. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. XII. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

DDR A-Z 1979

Volkskorrespondent (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Korrespondenten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskunst

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Korrespondenten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskunst

DDR A-Z 1979

Volksrat (1979)

Siehe auch: Deutscher Volksrat: 1969 1975 Volksrat: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 Volksrat, Deutscher: 1965 1966 Deutscher Volksrat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrichter

Siehe auch: Deutscher Volksrat: 1969 1975 Volksrat: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 Volksrat, Deutscher: 1965 1966 Deutscher Volksrat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrichter

DDR A-Z 1979

Volksvertretungen (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 5 der Verfassung üben die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte V. aus (Wahlen). sie sind nie Grundlagen des Systems der Staatsorgane. Von ihnen werden die Räte, an der Spitze der Ministerrat, als vollziehende und verfügende Organe und die Richter an den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) und die Mitglieder der Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) gewählt. Die V. sind die Volkskammer und die örtlichen V. (Bezirkstag, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Stadtbezirksversammlung, Gemeindevertretung; Bezirk; Gemeinde; Kreis). Die Tätigkeit der örtlichen V. ist im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) geregelt. Die Volkskammer und die örtlichen V. sind nicht Parlamente im Sinne der Repräsentativsysteme der westeuropäischen Demokratien. Sie gehen aus Wahlen nach einer von der Nationalen Front der DDR getragenen Einheitsliste hervor. „Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden entsprechend den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus ausgehend von den gesamtstaatlichen Interessen und den zu ihrer Wahrung erlassenen Gesetzen und Verordnungen in eigener Verantwortung über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen). Sie sind keine Organe, die das Recht der Selbstverwaltung im herkömmlichen Sinne haben. Über sie besteht ein Ansatz zur Wahrung örtlicher Belange bei den von der SED bestimmten gesamtstaatlichen Entscheidungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksstaat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswald

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 5 der Verfassung üben die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte V. aus (Wahlen). sie sind nie Grundlagen des Systems der Staatsorgane. Von ihnen werden die Räte, an der Spitze der Ministerrat, als vollziehende und verfügende Organe und die Richter an den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) und die Mitglieder der Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) gewählt. Die…

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Volkszählung (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bevölkerung; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Volkswirtschaftsrat (VWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bevölkerung; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Volkswirtschaftsrat (VWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

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Vormilitärische Ausbildung (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaft für Sport und Technik; militärische ➝Studentenausbildung; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Voluntarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vormundschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaft für Sport und Technik; militärische ➝Studentenausbildung; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Voluntarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vormundschaft

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Vertriebene (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 Bevölkerung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 Bevölkerung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1139 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltung

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Verwaltungsneugliederung (1979)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Mit der V. wurde die Umwandlung der DDR von einem Staat mit föderalistischen Anklängen zu einem Staat bezweckt, der nach dem marxistisch-leninistischen Strukturprinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut ist. Die Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) leiteten die entscheidende Phase der V. ein. Das auf diesen Beschlüssen beruhende Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613) wies die Länder der DDR an, eine Neugliederung ihres Gebietes vorzunehmen, und ordnete die Überleitung der bisher von der Länderregierung wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der neugebildeten Bezirke an. Darauf beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „Über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern. Danach hatten die Länder eine Neugliederung ihrer Gebiete in Kreise vorzunehmen und jeweils mehrere Kreise in Bezirke zusammenzufassen. Die Organe der Länder (Landtage, Landesregierungen) stellten nach Bildung der Bezirke und der Konstituierung ihre Arbeit ein. Seitdem ist die DDR ein zentralisierter Einheitsstaat. Die Länderkammer, die Vertretung der Länder im Gesetzgebungsverfahren, blieb noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen. Ihre Abgeordneten wurden nach Wegfall der Landtage ohne verfassungsrechtliche Grundlage noch zweimal — 1954 und 1958 — durch die Bezirkstage gewählt. Mit dem Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der Länderkammer (GBl. I, S. 867) war die Tätigkeit der Länderkammer beendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viermächte-Abkommen

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Mit der V. wurde die Umwandlung der DDR von einem Staat mit föderalistischen Anklängen zu einem Staat bezweckt, der nach dem marxistisch-leninistischen Strukturprinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut ist. Die Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) leiteten die entscheidende Phase der V. ein. Das auf diesen…

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Volksabstimmung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von V. beschließen. Nach Art. 21 Abs. 2 der Verfassung wird das Grundrecht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung unter anderem dadurch gewährleistet, daß die Bürger in V. ihren Willen bekunden können. (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Die Verfassung sieht also nicht die Möglichkeit vor, daß Gruppen von Bürgern, seien sie organisiert oder nicht, im Wege des Volksbegehrens einen Volksentscheid herbeiführen können. Diese Regelung war in der Verfassung von 1949 noch enthalten. Zur V. kann sowohl eine politische Frage wie auch ein Gesetzentwurf gestellt werden. Die Verfassung von 1968 wurde nach einer am 6. 4. 1969 veranstalteten V., die nach amtlichen Angaben eine Zustimmung von 94,49 v. H. der abgegebenen Stimmen brachte, in Kraft gesetzt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksarmee, Nationale

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von V. beschließen. Nach Art. 21 Abs. 2 der Verfassung wird das Grundrecht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung unter anderem dadurch gewährleistet, daß die Bürger in V. ihren Willen bekunden können. (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Die Verfassung sieht also nicht die Möglichkeit vor, daß Gruppen von Bürgern, seien sie organisiert oder nicht, im Wege des Volksbegehrens…

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Volksbegehren (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksdemokratie

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volksabstimmung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksdemokratie

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Volkseigene Industrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zusammenfassende Bezeichnung für die im staatlichen Eigentum befindlichen Industriebetriebe. Mit Beginn des Jahres 1972 wurden durch die Überführung von halbstaatlichen, privaten Betrieben und industriell produzierenden Genossenschaften [S. 1141]des Handwerks in Volkseigentum insgesamt rd. 10.000 neue VI.-Betriebe gegründet. Danach war die VI. im Jahr 1973 mit 94,9 v. H. an der industriellen Warenproduktion (1971: 83,1 v. H.) beteiligt. In Betrieben der VI. arbeiteten im Jahr 1973 98,5 v. H. aller industriellen Arbeiter und Angestellten. Im Bereich der Industrieministerien (Zentralgeleitete Industrie) betrug der Anteil der VI.-Betriebe an der industriellen Warenproduktion 1973 99,6 v. H., der Anteil der Arbeiter und Angestellten 99,4 v. H. Seit diesem Zeitpunkt werden neben dem Volkseigentum (als Regelfall) andere Eigentumsformen nicht mehr statistisch gesondert ausgewiesen. Industrie; Wirtschaft; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140–1141 Volkseigene Güter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Wirtschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zusammenfassende Bezeichnung für die im staatlichen Eigentum befindlichen Industriebetriebe. Mit Beginn des Jahres 1972 wurden durch die Überführung von halbstaatlichen, privaten Betrieben und industriell produzierenden Genossenschaften [S. 1141]des Handwerks in Volkseigentum insgesamt rd. 10.000 neue VI.-Betriebe gegründet. Danach war die VI. im Jahr 1973 mit 94,9 v. H. an der industriellen Warenproduktion (1971:…

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Volkseinkommen (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksentscheid

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksentscheid

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Volkskammer (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis einer bestimmten Bündnispolitik der Klassen und Schichten der Gesellschaft der DDR verwirklicht wird. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete, von ihnen sind 66 (vorher ebenfalls 66) von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominierte Berliner Vertreter. In der 7. Wahlperiode (seit 1976) setzte sich die V. wie folgt zusammen (die Zuordnung erfolgt nach erlerntem Beruf bzw. erster Erwerbstätigkeit, in Klammern die Zahlen der 6. Wahlperiode): Arbeiter 235 (219), Genossenschafts- und Einzelbauern, Gärtner, Fischer 60 (77), Angestellte 127 (102), Intelligenz 76 (101), Sonstige 2 (1). Im Unterschied zum Handbuch der Volkskammer der 6. Wahlperiode fehlen in der neuen Ausgabe zusammengefaßte Angaben zur Qualifikation und gegenwärtigen Tätigkeit der Abgeordneten. Die 332 (341) Männer und 168 (159) Frauen verteilen sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt: 18–20 = 15 (0); 21–25 = 25 (31); 26–30 = 20 (30); 31–40 = 77 (102); 41–50 = 200 (214); über 51 Jahre sind 163 Abgeordnete (123), 33 davon über 65 Jahre. (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977.) [S. 1142]Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u. a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen). Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten (in Klammern die Berliner Vertreter): SED 110 (+ 17), FDGB 60 (+ 8), DBD, NDPD, LDPD und CDU je 45 (+ 7), FDJ 35 (+ 5), DFD 30 (+ 5), Kulturbund der DDR 19 (+ 3). Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen sagt nichts aus über die Mitgliedschaft in einer Partei. Von den 22 Mitgliedern der Kulturbund-Fraktion sind 3 parteilos, 1 in der NDPD, 18 Mitglieder der SED, unter ihnen der Minister für Kultur, der auch Mitglied des ZK der SED ist. In der Fraktion des FDGB gehören 56 (60) der 68 Mitglieder der SED an; 10 sind parteilos, und je ein weiteres ist Mitglied der LDPD bzw. der NDPD. In der Fraktion der FDJ (40) gehören 34 Mitglieder der SED an (in der Mehrzahl wurden sie 1976 Mitglieder), 1 der CDU, der Rest ist parteilos. Alle Mitglieder der SED sind in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Fraktionen gibt nur bedingt Hinweise auf die unterschiedlichen Sozialprofile der Parteien. So sind beispielsweise von den 52 Mitgliedern der Fraktion der DBD 35 in der Landwirtschaft. 12 im Partei- bzw. Staatsapparat und 5 im Wissenschafts- und Ausbildungsbereich tätig. In der Fraktion der CDU sind 13 der 52 Abgeordneten Funktionäre des Parteiapparats, 16 Angestellte aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, 10 Angehörige der Intelligenz, 7 Lehrer und 2 Handwerker sowie 1 Komplementär; 3 sind in der Landwirtschaft tätig. Von den 127 Mitgliedern der Fraktion der SED sind bei ihrem Eintritt in die Volkskammer 8 als Arbeiter und 15 als Angestellte in der Produktion tätig gewesen. 9 weitere gehören zur Gruppe der Intelligenz, 35 sind Funktionäre des Parteiapparats, 41 des Staatsapparats und 10 haben Funktionen in den Massenorganisationen. 5 weitere sind in der Landwirtschaft tätig und 4 sind „Parteiveteranen“. (Zum Vergleich: Von den ca. 2,1 Mill. Mitgliedern und Kandidaten der SED sind 55 v. H. in der materiellen Produktion tätig [Stand: Ende 1977].) Einen relativ großen Anteil von Beschäftigten aus der Produktion findet man in der Fraktion der FDJ, 33 ihrer Mitglieder sind neu in der V., darunter der Fraktionsvorsitzende, 6 absolvieren ihre 2. und 1 Abgeordnete ihre 3. Wahlperiode (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977). IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter (außer der FDJ), haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesänderungen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium. 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Es bestand im März 1979 aus dem Präsidenten (Horst Sindermann, Mitglied des Politbüros der SED), dem Stellvertretenden Präsidenten (Friedrich Ebert, Mitglied des Politbüros der SED) sowie den Mitgliedern Heinz Eichler (SED), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD), Egon Krenz (FDJ, Kand. d. PB), Erich Mückenberger (SED, Mitgl, d. PB), Hans Rietz (DBD), Wolfgang Rösser (NDPD). Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB) und Johanna Töpfer (FDGB). [S. 1143]<C. Ausschüsse> Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten und. bis auf 4, einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 353 (6. WP: 326) Abgeordnete und 121 (97) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z. B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z. B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z. B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u. a. m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen jeweils einen. D. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat, das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt. Die Festlegung als „oberstes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktion erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V, erfolgen als Bestätigung der von der Parteiführung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u. a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem traditionellen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141–1143 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen…

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Volkskunst (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 V. im herkömmlichen Sinne, also vor allem die Herstellung handwerklicher Gegenstände nach überlieferten Traditionen (z. B. erzgebirgische Schnitzereien) sowie Volkstanz und Volksmusik, wird im Rahmen der unter dem Oberbegriff Künstlerisches Volksschaffen geförderten Laienkunst gepflegt und weiterentwickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskorrespondent A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksmusikschulen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 V. im herkömmlichen Sinne, also vor allem die Herstellung handwerklicher Gegenstände nach überlieferten Traditionen (z. B. erzgebirgische Schnitzereien) sowie Volkstanz und Volksmusik, wird im Rahmen der unter dem Oberbegriff Künstlerisches Volksschaffen geförderten Laienkunst gepflegt und weiterentwickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 …

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Volksrichter (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität

DDR A-Z 1979

Volkswald (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Forstwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsplan

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Forstwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsplan

DDR A-Z 1979

Vollendung des Sozialismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Periodisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Volkszählung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volljährigkeit

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Periodisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Volkszählung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volljährigkeit

DDR A-Z 1979

Vormundschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freiwillige Gerichtsbarkeit. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Vormilitärische Ausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vorratsnormen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freiwillige Gerichtsbarkeit. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145 Vormilitärische Ausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vorratsnormen