DDR A-Z 1979

Diversion (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 <1.> Ablenkung, unerwarteter Angriff, der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. 2. Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in Befehlen der SMAD (vgl. vor allem den Befehl Nr. 160 vom 3. 12. 1945) auftaucht. Die Definition sowie die Abgrenzung zur Sabotage waren zunächst unklar. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts wurde D. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 wurde D. zu einem selbständigen Tatbestand formuliert. Seit dieser Zeit beschreibt § 103 StGB den Tatbestand der D. 3. Die „ideologische D.“ gilt als „Hauptform des Klassenkampfes“ von innen und als Bestandteil der „psychologischen Kriegführung“ des Klassengegners. In der ideologischen D. seien Antikommunismus und Antisowjetismus die Hauptelemente. Imperialismus; Rechtswesen; Revisionismus; Sozialdemokratismus; Staatsverbrechen; Strafrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 287 Dispensaire A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dogmatismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 <1.> Ablenkung, unerwarteter Angriff, der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. 2. Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in Befehlen der SMAD (vgl. vor allem den Befehl Nr. 160 vom 3. 12.…

DDR A-Z 1979

Doppelte Unterstellung (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Anleitung und Kontrolle. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Domowina A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dorfakademien

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Anleitung und Kontrolle. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Domowina A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dorfakademien

DDR A-Z 1979

Druckerei- und Verlagskontor (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dritter Weg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehegattenzuschlag, Staatlicher

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dritter Weg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehegattenzuschlag, Staatlicher

DDR A-Z 1979

Eheschließung, Sozialistische (1979)

Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Eheweihe: 1960 Feiern, Sozialistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Ehescheidungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehrenpensionen

Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Eheweihe: 1960 Feiern, Sozialistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Ehescheidungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehrenpensionen

DDR A-Z 1979

Eigentumsverhältnisse (1979)

Eigentum; Produktionsverhältnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben

Eigentum; Produktionsverhältnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben

DDR A-Z 1979

Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik (1979)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 [S. 317]Das ESRS. stellt eine Verbindung der beiden Informationssysteme betriebliches Rechnungswesen und Statistik dar. Mit dem innerbetrieblichen Rechnungswesen wird insbesondere versucht, eine möglichst exakte und detaillierte Kostenzurechnung auf Produkte (Kostenträger), auf Entstehungsfaktoren (Kostenstellen) sowie nach der Art ihrer Entstehung (Kostenarten) zu erreichen. Damit sollen einerseits alle betrieblichen finanziellen Ströme genau erfaßt werden, andererseits dienen Kostenrechnung und -analyse aber auch dem Ziel, herauszufinden, wo noch Kostenteile eingespart, ungünstige Produktionen von Halbprodukten durch Zulieferungen anderer Hersteller ersetzt bzw. unrentable Endprodukte zugunsten neuer Erzeugnisse aufgegeben werden können. Zu diesen, auch in marktwirtschaftlichen Systemen geltenden Aufgaben des Rechnungswesens tritt in sozialistischen Wirtschaftssystemen noch die staatliche Prüfung innerbetrieblicher Vorgänge in bezug auf die Durchsetzung der staatlichen Ziele hinzu. Deshalb wurde in der DDR auch dem Hauptbuchhalter im Betrieb oder Kombinat neben der Leitung des Rechnungswesens eine weitgehende Überwachungsfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Pläne und gesetzlichen Verordnungen übertragen, für die er übergeordneten Organen direkt verantwortlich ist. Die Funktion der Statistik geht in der DDR über die Rolle der reinen Erfassung und Auswertung gesamtwirtschaftlich wichtiger Daten hinaus: Einerseits ist sie Instrument politischer Zielsetzungen und dient z. B. der Propaganda und der Darstellung der „Errungenschaften des Sozialismus“. Sie ist so organisiert, daß Vergleiche mit westlichen Ländern erschwert werden. In wichtigen Grundsätzen. Definitionen. Erhebungsmethoden sowie in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials bestehen z. B. erhebliche Unterschiede zur Bundesrepublik Deutschland. Andererseits hat auch die Statistik in der DDR die entscheidende Aufgabe, Instrument zur Überprüfung der Planerfüllung zu sein. Da sowohl das innerbetriebliche Rechnungswesen als auch die Statistik in starkem Maße der Überwachung der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne dienen, wurde bereits frühzeitig die Idee entwickelt, den zahlenmäßigen Informationsbedarf der wirtschaftsleitenden Organe auf allen Ebenen nach einheitlichen Gesichtspunkten zu befriedigen. Grundsatz des daraus entstandenen ESRS. ist die Erfassung, Darstellung und Analyse gleicher wirtschaftlicher Erscheinungen und Prozesse in allen Bereichen nach gleichen Merkmalen, Abgrenzungen und Definitionen. Damit gelingt es in relativ kurzer Zeit, betriebliche Angaben durch Hochrechnung zu gesamtwirtschaftlichen Daten zu aggregieren. Im einzelnen ist geregelt worden, daß eine Reihe von Kennziffern für den Informationsbedarf über gesamtwirtschaftliche bzw. bereichstypische Fragen regelmäßig erfaßt wird, während zusätzliche andere Daten zur zweig- oder branchenspezifischen Information entweder auch regelmäßig oder nur in größeren Zeitintervallen erhoben werden. Das ESRS. wurde ab 1. 1. 1968 für die sozialistische Industrie, die Bauwirtschaft, das Post- und Fernmeldewesen, den Bereich Verkehr, den sozialistischen Binnenhandel sowie für bestimmte Betriebe der Landwirtschaft eingeführt (GBl. II. 1966, S. 445 ff.). Seit Beginn des Jahres 1969 ist das ESRS. auf den Außenhandel sowie seit Anfang 1970 auch auf Kreditinstitute, Versicherungen, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Privatbetriebe und Staatsorgane ausgedehnt worden. Gesetzliche Grundlagen waren bisher neben der Verordnung von 1966 mehrere Durchführungsbestimmungen zum ESRS. (GBl. II. 1966, S. 827 ff.; II, 1967, S. 729 ff.; II, 1969, S. 619 ff.; II, 1970, S. 557 ff.; sowie I. 1973, S. 405 f.), und spezielle Anordnungen für einzelne Bereiche. Seit 1973 wurden für bestimmte örtlich geleitete Betriebe mit vereinfachten Planungsanforderungen auch Erleichterungen bei der Datenerfassung festgelegt (GBl. II, 1972. S. 609 f.). Fast alle der genannten gesetzlichen Bestimmungen sind inzwischen wieder aufgehoben und zu einer neuen, seit Anfang 1976 gültigen „Verordnung über Rechnungsführung und Statistik“ zusammengefaßt worden (GBl. I, 1975, S. 585 ff.). Sie wird ergänzt durch eine umfassende und sehr detaillierte Anordnung für Betriebe und Kombinate (GBl. 1975, SDr. Nr. 800). Weitere Zusatzbestimmungen folgten, so eine „Anordnung über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik“ (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) sowie gesonderte Regelungen für den Binnenhandel (GBl. 1976, SDr. Nr. 827) und für die Landwirtschaft (GBl. 1977, SDr. Nr. 933). Der Grund für die vollzogene Neuorientierung des ESRS. ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der „Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980“ zu sehen: Die Planungsfachleute der SED wollten für den gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum neben einer Verbesserung der Planung auch eine straffere Kontrolle der Plandurchführung sowie eine bessere Übereinstimmung von Jahres- und Fünfjahrplanung erreichen. Deshalb sollte ― nach einer Überprüfung des bestehenden betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesens ― auch eine Neuordnung der Planabrechnung vollzogen werden. Grundsätzlich wurde zwar möglichst viel Bewährtes aus dem bestehenden Berichtswesen übernommen, jedoch sind auch nachhaltige Korrekturen und Verbesserungen durchgeführt worden. Es wurde daher versucht, die Berichtsunterlagen (Formblätter) zu vereinheitlichen sowie EDV-gerechter zu gestalten; generell erfolgte eine Umstellung der Planabrechnung auf neue konstante Planpreise (auf Basis der Preise vom 1. 1. 1975), und schließlich wurde begonnen, die statistische Erfassung der Qualität der Erzeugnisse erheblich zu verbessern. Ein weiteres Anliegen bestand darin, Doppelberichterstattungen zu vermeiden. Gegenwärtig müssen Betriebe und Kombinate sowie wirtschaftsleitende Organe folgende Rechnungen durchführen: Grundmittel- und Investitionsrechnung, Materialrechnung, Arbeitskräfterechnung, eine — Bedarf, Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse gegenüberstellende ― Leistungsrechnung, eine ― Bedarf, [S. 318]Zu- und Abgänge an Handelswaren erfassende — Warenrechnung, Kostenrechnung, Finanzrechnung, Valutarechnung, eine insbesondere auf die Effizienz der Investitionstätigkeit ausgerichtete Nutzenrechnung und eine betriebliche Gesamtrechnung. Zentrales Organ des Ministerrates der DDR für die Durchsetzung des ESRS. ist die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). Sie besteht aus einer Zentralstelle in Berlin (Ost) sowie Bezirks- und Kreisstellen. Unterstellt sind ihr ebenfalls die „VVB Maschinelles Rechnen“ mit einem Rechenzentrum Statistik und Rechenbetrieben in den Bezirken sowie die Zentralstelle für Primärdokumentation. Gemäß ihrem Statut von 1975 (GBl. I, 1975, S. 639), das das alte Statut von 1966 (GBl. II. 1966, S. 881 ff.) ablöste, leitet und kontrolliert die SZS die statistische Berichterstattung und faßt das statistische Material zusammen, um den staatlichen Leitungsorganen zuverlässiges Zahlenmaterial hinsichtlich der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne sowie als Grundlage für wichtige wirtschaftliche Entscheidungen (z. B. die Ausarbeitung der Jahres- und der Fünfjahrpläne) zu geben. Der SZS wurde ab 1964 auch die Verantwortung für die Entwicklung und Durchsetzung der Grundsätze des Rechnungswesens sowie seit 1966 der Grundsätze des ESRS. übertragen. Die SZS hat zu gewährleisten, daß sowohl Erfassung als auch Aufbereitung und Analyse der Daten in der gesamten Volkswirtschaft möglichst rationell sowie unter Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen erfolgen. Leiter ist gegenwärtig (1978) Prof. Dr. Arno Donda. Der SZS obliegen insbesondere auch Analysen hinsichtlich der Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung, der Investitionstätigkeit nach Bereichen und Zweigen, der komplexen Reproduktion der Grundfonds (Investitionsplanung), der Materialökonomie, der Nutzung des vorhandenen Arbeitsvermögens sowie sonstiger Ressourcen. Schließlich hat die SZS ebenfalls Untersuchungen über erreichte und mögliche Steigerungen der Arbeits- und Kapitalproduktivität, über weitere Erhöhungen des technisch-ökonomischen Niveaus der Produktion sowie über Fragen der Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung durchzuführen bzw. zu überwachen. Obwohl dem ESRS. erhebliche Vorteile zuerkannt werden können, erweist sich bisher noch eine Reihe von Faktoren als problematisch: a) Das betriebliche Rechnungswesen muß zur weiteren Durchsetzung des ESRS. gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen und bestimmten, an den Einsatz der EDV geknüpften Notwendigkeiten angepaßt werden. b) Die Betriebe stehen einem überhöhten Verwaltungsaufwand gegenüber, da sie eine Fülle von Daten entsprechend den Erfordernissen der Planabrechnung sowohl termingerecht als auch möglichst EDV-gerecht bereitstellen müssen. c) Die Uneinheitlichkeit sowohl der Definitionen der Plankennziffern als auch ihrer Berechnungsverfahren erweist sich für das Informationssystem als recht hinderlich. Daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern, da allen Bemühungen um Vereinheitlichung ständig Veränderungen des Kennziffernsystems infolge von Plankorrekturen oder Änderungen der Organisation der Wirtschaftsleitung gegenüberstehen. d) Die Leistungsabrechnung unterliegt einer Reihe von Schwierigkeiten, die sich z. T. aus den Verzerrungen der Preise (Preissystem und Preispolitik) ergeben, z. T. aber auch auf miteinander nicht vergleichbare bzw. unzureichende Maßgrößen zurückzuführen sind. So werden z. B. die Verfahren der Produktivitäts- und der Rentabilitätsmessung von diesen Mängeln beeinträchtigt. Aber auch die Messung der Produktionsleistung anhand der Kennziffer „Warenproduktion“ erweist sich wegen der bei den verschiedenen Produktionsstufen auftretenden Doppelzählungen der Vorleistungen (Bruttoprinzip) als problematisch. <LI>e) Die zunehmende Zusammenarbeit innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und die damit verbundene Koordinierung der Volkswirtschaftspläne verlangen auch von der DDR erhebliche Anpassungen im Rahmen des ESRS., die zweifellos nicht einfach zu bewältigen sind. Immerhin hat die 1962 gegründete „Ständige Kommission des RGW für Statistik“ bis zum Jahre 1978 31mal getagt und eine Vielzahl von Empfehlungen zur Vereinheitlichung der statistischen Kennziffern erarbeitet. Dennoch dürfte es noch einige Zeit dauern, bis das ESRS. der DDR mit den teilweise noch unvollkommeneren Systemen der anderen RGW-Länder abgestimmt wird und dabei seine Leistungsfähigkeit gleichzeitig erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 317–318 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitslisten

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 [S. 317]Das ESRS. stellt eine Verbindung der beiden Informationssysteme betriebliches…

DDR A-Z 1979

Einkommen (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen und die E.-Steigerungen bei den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre auf die seinerzeitige Wachstumskrise. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge von den Brutto-E. (1960: 11,6 v. H., 1976: 10,8 v. H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich bis zu Beginn der 70er Jahre progressiv, mit der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 fielen die stark belasteten E. der gutverdienenden Inhaber weg — die Steuerquote sank. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozial[S. 319]versicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v. H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v. H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozioökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z. B. Krankengeld, Kindergeld, Ehegattenzuschläge, Renten), Vermögenseinkünfte u. ä. — stiegen überdurchschnittlich, jährlich um 4,1 v. H., allerdings mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E. Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 69 v. H. (1960)auf 75 v. H. (1976). Der Anstieg ist auf höhere Durchschnitts-E. und auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1976 nur in Höhe von knapp 12 v. H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu — von 14,3 v. H. auf 26,2 v. H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen, gemessen an den Gesamt-E., sind von 24 v. H. im Jahr 1960 auf 17 v. H. 1976 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen ― zumindest bei besser verdienenden ― wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1976 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 5,4 v. H. Von 7,1 v. Fl. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 8,6 v. H. im Jahre 1976. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v. H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v. H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1976) erbrachte Verbesserungen von 15 v. H. Es wurden jeweils 3,3–4 Mill. Renten erhöht. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. Das Schlußlicht bilden die Rentner. [S. 320]Die Rentner bezogen bis zu Beginn der 70er Jahre nur 30 v. H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1972 und 1976 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (35 v. H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ⅓ über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen auch heute noch gelten. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum; jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v. H. und vergrößerte sich bis 1976 auf fast 50 v. H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen; hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v. H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so verdienten sie 1976 rund 75 v. H. weniger als die Selbständigen in der Bundesrepublik. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die DDR-Rentner nur knapp die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1976 betrug die Differenz über 70 v. H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z. B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch verschieden. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die LPG-III-Bauern 10 bis 15 v. H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben liegen nicht vor. Die Haushalte der LPG-Mitglieder vom Typ~I und II konnten 1965 gar über das 1,5fache des E. im Arbeitnehmerhaushalt verfügen. Schätzungen deuten darauf hin, daß sich dieser Abstand noch vergrößert hat. Am unteren Ende der Skala lagen auch hier die Rentner; ihr E. erreichte nicht einmal ⅓ von dem der Arbeitnehmer. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder; während z. B. bei den Rentnern 1,6 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den LPG-III-Bauern 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v. H., zuletzt (1970) nur noch um 10 v. H. über dem der LPG-III-Bauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen sind unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl sie immerhin 50–60 v. H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt erhielten. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist, daß sich die E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten wesentlich unterschei[S. 321]det. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner 1976 denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf nur über gut die Hälfte des E. eines Arbeitnehmerhaushalts verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v. H.) als in der DDR (9 v. H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in. der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung ― in beiden Staaten vorhanden ― ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus; Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1976 mit 50 v. H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v. H.). Für Rentnerhaushalte dürfte das Real-E. in der DDR 1976 um ⅔ unter dem Niveau in der Bundesrepublik Deutschland gelegen haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318–321 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandel

Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen…

DDR A-Z 1979

Einzelvertrag (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitsvertrag, in dem gemäß § 46 (Arbeitsgesetzbuch [AGB]) mit „Zustimmung des zuständigen zentralen Staatsorgans“ von den allgemein geltenden Grundlagen eines Arbeitsrechtsverhältnisses (Rahmenkollektivvertrag, Arbeitsordnung) abgewichen werden kann und in dem „mit Angehörigen der Intelligenz … in Anerkennung ständiger hervorragender Leistungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft…“ besondere Vertragsbedingungen vereinbart werden können. Der Kreis der Anwärter für einen E. umfaßt Spitzenkräfte aus allen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik. In der Regel ergeben sich für die Beteiligten beträchtliche Vorteile gegenüber anderen Beschäftigten, u. a. durch höhere Einkommen. Prämien und eine zusätzliche Altersversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323 Einzelleitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenhüttenkombinat Ost (EKO)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitsvertrag, in dem gemäß § 46 (Arbeitsgesetzbuch [AGB]) mit „Zustimmung des zuständigen zentralen Staatsorgans“ von den allgemein geltenden Grundlagen eines Arbeitsrechtsverhältnisses (Rahmenkollektivvertrag, Arbeitsordnung) abgewichen werden kann und in dem „mit Angehörigen der Intelligenz … in Anerkennung ständiger hervorragender Leistungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten…

DDR A-Z 1979

Elternbeiräte (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Elternhaus und Schule. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 325 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternhaus und Schule

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Elternhaus und Schule. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 325 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternhaus und Schule

DDR A-Z 1979

Energiewirtschaft (1979)

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1977 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,4 v. H. (199.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1977). Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1976 in diesem Industriebereich 297.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 79.000 Mark. Allein 25 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1970–1976 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1976 im Jahresdurchschnitt um 6,4 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,2 v. H. (davon Energiebetriebe 5,5 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht vollständig geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1977 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 83 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) — 1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 22 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 340 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. t SKE, so waren es 1977 bereits 36,8 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1977 waren es hingegen 31 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 51 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings (noch) geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl(-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960, 1970 und 1977 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der E. der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 35 Mrd. t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur etwa 20 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1977 wurden 254 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Bis 1980 soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden (254 Mill. t). Allerdings ist vorgesehen, nach 1980 die Braunkohlenproduktion auf etwa 270 Mill. t zu erhöhen. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind 4/s der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). Hier wird die Braunkohle vor allem in Kraftwerken verfeuert. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte be[S. 328]trächtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1977: 2,2 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1977 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (nicht ganz 1~Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1977 6,1 Mill. t Steinkohle und 3,1 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe mit rd. 90 v. H. konstant geblieben. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) waren dagegen von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) konnte die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 ― und seitdem nur schrittweise ― an die gestiegenen Weltmarktpreise anpassen. 1976 bezahlte die DDR für die Tonne sowjetisches Erdöl im Durchschnitt 32 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl). Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit doppelt so hoch. Bis 1980 muß die DDR allerdings mit einer weiteren Verdoppelung rechnen. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. Nm³ geschätzt, wovon 10 v. H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. Nm³ gesteigert worden war, ist keine Produktionserhöhung mehr erzielt worden. Künftig soll die Fördermenge auf dem erreichten Niveau gehalten werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1977: 3,6 Mrd. Nm³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Die Bedeutung der sowjetischen Erdgaslieferungen für die E. der DDR wird künftig weiter zunehmen. Wie alle europäischen RGW-Länder hat sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze beteiligt. Die UdSSR wird diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen ab 1979 zurückzahlen. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1976 erst bei etwa 2,5 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1975 wurde mit dem Bau des künftig größten Pumpspeicherwerks der DDR begonnen. Das in Markersbach im Erzgebirge errichtete Werk soll eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 x 175 MW) erhalten. [S. 329]<III. Sekundärenergie> A. Elektroenergie 1977 waren in der DDR rd. 17.900 MW installiert. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten wird die Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies um so mehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1977) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h., die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tag-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts — er schwankt zwischen 45 und 65 v. H. — gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt (Anteil an der Stromerzeugung 1976: 6 v. H.). Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurden Ende 1973/74 die ersten beiden 440-MW-Reaktoren des Kernkraftwerks Nord in der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit jeweils zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. 1978 wurde der dritte Block an das Netz angeschlossen (Atomenergie). Im Zeitraum 1976–1980 sollen rd. ¼ aller zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Bei Realisierung dieses Ziels würden 1980 Mrd. rd. 10 v. H. aller Kraftwerkskapazitäten aus Atomkraftwerken bestehen. Vermutlich wird zunächst das Kernkraftwerk Nord (Lubmin) weiter ausgebaut (bis 1980: 3 x 440 MW). Mit dem Bau eines dritten Kernkraftwerks in Stendal (Raum Magdeburg) soll bis 1980 begonnen werden. Die Kapazität jedes Werkes soll 3.500 MW erreichen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1977 die Stromproduktion um knapp 7 v. H. jährlich zunahm — dies entspricht einer Verdoppelung in 10 Jahren — wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5 v. H. gesteigert. 1977 wurden im Inland 92,5 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1976 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 75,5 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 22,5 v. H. (18,3 v. H.), Verkehr 2,0 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,9 v. H. gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ entsprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie auch in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Ausbaupläne: Im Zeitraum 1976–1990 sollen die Kraftwerkskapazitäten der DDR um 20.000 MW ― davon 5.000 MW im Zeitraum 1976–1980 ― erweitert werden. Neben dem Ausbau bereits bestehender Kraftwerke (Boxberg, Kernkraftwerk Nord) ist u. a. die Errichtung neuer Werke bei Magdeburg (3.500-MW-Kernkraftwerk) und bei Jänschwalde (3.000-MW-Braunkohle) geplant. Die Kosten je kWh betragen in der DDR 8 Pfennig für private Haushalte, für die Industrie 12 Pfennig. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt wird für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW betragen. In diesem System waren 1976 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 77.000 MW zusammengeschlossen. 1975 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 25 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden; nach Polen führen die Leitungen Kraftwerk Hirschfelde — Umspannwerk Turow (110 kV) Kraftwerk Hagenwerder — Umspannwerk Mikulowa (220 kV) Kiesdorf (Bezirk Dresden) — Mikulowa (380 kV). Einen Stromaustausch mit der ČSSR ermöglichen die Leitungen: Umspannwerk Zwönitz — Umspannwerk Hradec (220 kV)[S. 330] Umspannwerk Röhrsdorf — Umspannwerk Hradec (380 kV). Mit der 1978 vorgesehenen Inbetriebnahme einer 780-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn soll der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert werden. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1977 dürfte die Verarbeitungskapazität knapp 20 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1980 auf 23 Mill. t gesteigert werden. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1976: 8,8 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt. Der 1975 erreichte Anteil von 8 v. H. (Bundesrepublik Deutschland etwa 12 v. H.) soll bis 1985 auf 14 v. H. erhöht werden. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt folgende Trassen: Rostock–Schwedt (202 km), Schwedt–Leuna (340 km). Leuna–Böhlen–Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt–Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,9 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 2,2 t im Jahre 1976 gegenüber. C. Koks und Briketts Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1~Mill. t (1960) auf 2,2 Mill. t (1977) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,7 Mill. t 1976 zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3 Mill. t (1977). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 49 Mill. t wurden 1977 7 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1977 5,8 Mrd. Nm³. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1980: 6 Mrd. cbm). Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstandene Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach verschiedenen Verfahren hergestellt: Etwa ⅓ der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa des Winterbedarfs decken. Über 10 v. H. des Gasaufkommens werden durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung zu verwenden. hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1976 verbrauchte die Industrie 40 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 49 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der [S. 331]hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. So sollen bis 1980 von 550.000 geplanten Neubauwohnungen 415.000 (75 v. H.) fernbeheizt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser ― davon existieren rd. 25.000 ―, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Jochen Bethkenhagen [S. 332] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326–332 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe…

DDR A-Z 1979

Entwicklungsländer (1979)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Nationale Demokratie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungspsychologie

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Nationale Demokratie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungspsychologie

DDR A-Z 1979

Erbschaftsteuern (1979)

Siehe auch: Erbschaftsteuer: 1962 1963 1965 1966 1969 Erbschaftsteuern: 1975 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erbrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erdölindustrie

Siehe auch: Erbschaftsteuer: 1962 1963 1965 1966 1969 Erbschaftsteuern: 1975 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erbrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erdölindustrie

DDR A-Z 1979

Dogmatismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine unhistorische und unkritische Denkweise, die die Erscheinungen mit Hilfe abstrakter und festgeschriebener Kategorien und Sätze erklärt, ohne die jeweils konkret gegebenen politisch-historischen Situationen miteinzubeziehen. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) wurde D. vor allem jenen vorgeworfen, die an bestimmten dogmatischen Lehrsätzen festhielten, statt die schöpferische Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus zu vertreten. Der D. wird häufig als „Abart der Metaphysik“ bezeichnet; er sei vor allem in Theologie und Religion nachzuweisen. Der Marxismus-Leninismus selbst sei jedoch auch nicht frei von der Gefahr des D. Unter D. innerhalb der internationaler, Arbeiterbewegung wird die Gefahr verstanden, sich unkritisch und eklektisch auf einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Thesen des Marxismus-Leninismus zu berufen, „ohne seinen revolutionären Geist und schöpferischen Charakter zu erfassen“. D. im Marxismus-Leninismus könne die Ursache sein von „Sektierertum“, von „ultralinken, pseudo-revolutionären Aktionen im Klassenkampf“, von einer Trennung von Theorie und Praxis, von Subjektivismus. Gegenwärtig wird der D. für den internationalen Marxismus-Leninismus als ähnlich gefährlich angesehen wie Revisionismus und Sozialdemokratismus. Abweichungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 287 Diversion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dokumentation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine unhistorische und unkritische Denkweise, die die Erscheinungen mit Hilfe abstrakter und festgeschriebener Kategorien und Sätze erklärt, ohne die jeweils konkret gegebenen politisch-historischen Situationen miteinzubeziehen. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) wurde D. vor allem jenen vorgeworfen, die an bestimmten dogmatischen Lehrsätzen festhielten, statt die…

DDR A-Z 1979

Dorfakademien (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung, die seit 1958 entstanden und manchmal mit den Dorfklubs verbunden sind. Nach den Grundsätzen für die Gestaltung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems sind Aufgabe der D. „die planmäßige und systematische berufliche Ausbildung im Rahmen der abschnittsweisen Qualifizierung, die berufliche Weiterbildung … und die Vervollkommnung der Allgemeinbildung“; sie sollen die Genossenschaftsbauern vor allem auf den schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden vorbereiten und sie in die Fragen der „Chemisierung“ der landwirtschaftlichen Produktion einführen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Doppelte Unterstellung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dorfklubs

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung, die seit 1958 entstanden und manchmal mit den Dorfklubs verbunden sind. Nach den Grundsätzen für die Gestaltung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems sind Aufgabe der D. „die planmäßige und systematische berufliche Ausbildung im Rahmen der abschnittsweisen Qualifizierung, die berufliche Weiterbildung … und die Vervollkommnung der Allgemeinbildung“; sie sollen die…

DDR A-Z 1979

Ehegattenzuschlag, Staatlicher (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 289]Zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach der Abschaffung der Lebensmittelkarten erhalten seit 1. 6. 1958 Arbeiter, Angestellte, Mitglieder landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktionsgenossenschaften mit einem Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 800 Mark im Monat einen StE. von 5 Mark monatlich, wenn der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und in der DDR oder in Berlin (Ost) wohnt. Studenten und Sozialeinkommensbezieher, sofern sie ebenfalls Anspruch haben und ihr Bruttodurchschnittsverdienst 600 Mark nicht übersteigt, erhalten einen StE. von 9 Mark. Alle StE. werden nur auf Antrag gezahlt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Druckerei- und Verlagskontor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eherecht

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 289]Zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach der Abschaffung der Lebensmittelkarten erhalten seit 1. 6. 1958 Arbeiter, Angestellte, Mitglieder landwirtschaftlicher und handwerklicher Produktionsgenossenschaften mit einem Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 800 Mark im Monat einen StE. von 5 Mark monatlich, wenn der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und in der DDR oder in Berlin (Ost) wohnt. Studenten und…

DDR A-Z 1979

Ehrenpensionen (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Wiedergutmachung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Eheschließung, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eid

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Wiedergutmachung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Eheschließung, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eid

DDR A-Z 1979

Eingaben (1979)

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz, vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eigentumsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches Betriebsergebnis

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…

DDR A-Z 1979

Einheitslisten (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkaufskollektive

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkaufskollektive

DDR A-Z 1979

Einzelhandel (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Binnenhandel, III. B. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 321 Einkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Binnenhandel, III. B. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 321 Einkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)

DDR A-Z 1979

Eisen- und Stahlindustrie (1979)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate. Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1960 bis 1976 hat [S. 324]sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie nur um das 2,34fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,62fache). Der Industriebereich der Metallurgie, der auch die Betriebe der NE-Metallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke umfaßt, beschäftigte 1976 in 42 Betrieben 129.139 Arbeiter und Angestellte (4,2 v. H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie), die 7,0 v. H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten und damit an 6. Stelle der Industriebereiche stehen. Die Hauptstandorte der Metallurgie liegen in den Bezirken Halle, Potsdam, Frankfurt/Oder und Dresden. Die ESI. der DDR hat aus Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die DDR besitzt nur eine Reihe kleinerer Steinkohlenreviere mit geringen Vorräten. Die Qualität der Steinkohle ist vielfach nicht zur Gewinnung von metallurgischem Koks geeignet. Die Steinkohlenförderung mußte 1977 mangels abbauwürdiger Vorkommen eingestellt werden. Ferner verfügt die DDR nur über wenige Eisenerzlagerstätten. Die Verteilung der Vorkommen auf viele Lagerstätten, ungünstige Abbaubedingungen und geringer Eisengehalt der Erze von 20 bis 25 v. H. sowie die geringe Mächtigkeit der Lager erschweren die Gewinnung und machen sie wenig rentabel. Aus einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR nur 0,3 v. H. des inländischen Eisenbedarfs decken. Die Förderung von Eisenerz betrug 1975 nur noch 59.000 t (1965 immerhin noch 1,63 Mill. t). Auch die zur Herstellung hochwertiger Stähle notwendigen Stahlveredler sind in den Erzlagerstätten der DDR selten. Von den vorhandenen Nickel-, Mangan-, Molybdän- und Wolframlagerstätten sind lediglich einige Nickel-, Mangan- und Wolframlagerstätten wirtschaftlich bedeutsam. Die Stahlveredler werden für die Stahlwerke bereitgestellt durch das Elektrochemische Kombinat Bitterfeld (Ferromolybdän, -Vanadium, -chrom, -titan, -tantal) und das Ferrolegierungswerk Lippendorf (Ferrochrom). Im Jahr 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der DDR an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 35 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß die SED-Führung, um den Einfuhrbedarf zu verringern, den Aufbau einer eigenen ESI., der überraschend kurzfristig gelang. Anfang 1946 wurde in der Maxhütte Unterwellenborn der erste Hochofen angeblasen und im Herbst 1947 mit dem Wiederaufbau der Stahl- und Walzwerke begonnen. 1948 wurde der erste Nachkriegsstahl in Hennigsdorf abgestochen, 1949 lieferten auch die Werke Freital, Gröditz und Riesa wieder Stahl. Auf Beschluß des III. Parteitages der SED im Juni 1950 wurde noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Eisenhüttenkombinats Ost bei Fürstenberg an der Oder begonnen. 60 v. H. des Roheisens der DDR wurden Mitte der 60er Jahre im Eisenhüttenkombinat Ost in Eisenhüttenstadt an der Oder produziert, 25 v. H. in der Maxhütte Unterwellenborn bei Saalfeld und 15 v. H. im Niederschachtofenwerk Calbe (1969 wurde dieses Werk aus Rentabilitätsgründen geschlossen). Stahl wird in der DDR in Brandenburg, Hennigsdorf, Gröditz, Riesa, Freital, Thale und Unterwellenborn produziert. Der größte Rohstahlproduzent ist das Stahl- und Walzwerk Brandenburg (Jahresproduktion gegenwärtig [1977] über 2 Mill. t). 75 v. H. des Rohstahls in der DDR werden aus Sekundärrohstoffen erzeugt. Die wichtigsten Roh- und Walzstahl produzierenden Betriebe wurden 1968 zu den Kombinaten VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Hennigsdorf (30.000 Beschäftigte, industrielle Warenproduktion 5,1 Mrd. Mark 1977; neben dem Stammbetrieb VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf ― 9.000 Beschäftigte ― umfaßt das Kombinat noch 5 weitere Werke), VEB Bandstahlkombinat Eisenhüttenstadt und VEB Rohrkombinat Stahl- und Walzwerk Riesa zusammengefaßt. Die Kapazität der ESI. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der Metallverarbeitenden Industrie. Der größte Teil des Eisen- und Stahlbedarfs muß deshalb auch weiterhin aus Importen gedeckt werden, weil die Erhöhung der Eigenproduktion nicht ausreicht, den Bedarf vor allem an Qualitätsstahl zu decken. 40 v. H. des Walzstahlbedarfs der DDR müssen durch Importe gedeckt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323–324 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elektrotechnische und Elektronische Industrie

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate. Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1960 bis 1976 hat [S. 324]sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie nur um das…

DDR A-Z 1979

Elternhaus und Schule (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Fa[S. 326]milie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine feste Ordnung in der Familie zu schaffen, die bestimmte Gewohnheiten herausbildet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule ― das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher ― verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele ― auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z. B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ ― nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungseinflüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassenelternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, der Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Entscheidungen in Eheverfahren, in denen das elterliche Erziehungsrecht, das bisher beide Elternteile ausübten, nur einem Teil übertragen wird, haben wegen ihrer Häufigkeit und Folgen besondere Bedeutung erlangt. Außerdem ergeben sich weitreichende Auswirkungen für Eltern und Kinder auch aus Entscheidungen über den Entzug, die Rückübertragung und die Änderung des Erziehungsrechts sowie die Ersetzung der Einwilligung der Annahme an Kindes Statt. Mit der Entscheidung über das Erziehungsrecht haben die Gerichte in der DDR deshalb zu sichern, daß die weitere Erziehung und Entwicklung der Kinder unter den veränderten Bedingungen gewährleistet sind, und das Erziehungsrecht dem Elternteil zu übertragen, der nach den im Zeitpunkt der Ehescheidung gegebenen Voraussetzungen am besten geeignet ist, die sozialistischen Erziehungsziele zu verwirklichen. Den betreffenden Elternteilen sollen von der Schule und im Rahmen der pädagogischen Propaganda die nötigen Hilfen gegeben werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 325–326 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternseminare

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…

DDR A-Z 1979

Enteignung (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser Umwälzung häufig des Mittels der — kollektiven oder individuellen — E. bedient. In der ersten Zeit nach Beendigung des II. Weltkrieges wurden Sozialisierungen als E. vielfach unter dem Gesichtspunkt einer Entmachtung der Ausbeuterklasse und einer Bestrafung wirklicher oder angeblicher Kriegsverbrecher unmittelbar auf Veranlassung der sowjetischen Besatzungsmacht durchgeführt. Die wichtigsten E.-Maßnahmen waren hier die 1945 auf der Grundlage von Länderverordnungen eingeleitete Bodenreform, durch die alle privaten landwirtschaftlichen Betriebe mit über 100 ha entschädigungslos enteignet wurden; ferner die auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und des Befehls Nr. 64 vom 17. 4. 1948 erfolgte Beschlagnahme der wichtigsten Industrie- und Gewerbebetriebe und ihre Überführung in Volkseigentum. In Sachsen wurde am 30. 6. 1946 ein „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ durchgeführt. Durch fast gleichlautende Ländergesetze vom Mai/Juni 1947 wurden alle Bodenschätze, Bergwerksbetriebe sowie Heil- und Mineralquellen gegen teilweise Entschädigung zugunsten des jeweiligen Landes enteignet; ebenfalls durch Ländergesetze (von 1946) die meisten Lichtspieltheater, durch Verordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission (von 1949) die Energiebetriebe und die Apotheken. Auch die in politischen Strafverfahren häufig verhängte Vermögenseinziehung ist gezielt als Maßnahme zur wirtschaftlichen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in zahlreichen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung von 1949 (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze), der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren [S. 333]sind über die Verhängung der Vermögenseinziehung als Nebenstrafe E. von „Klassenfeinden“ im großen Stil vorgenommen worden. Planmäßige E. des Privateigentums sind ferner durch steuerliche Maßnahmen (Steuern) und im Wege des Konkursverfahrens betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Von dieser E.-Praxis wich die rechtliche Regelung der E. seit der Verfassung von 1949 ab. Nach Art. 23 Verf. 1949 durften E. nur auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden und grundsätzlich gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmte. Im Streitfall wurde wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet. Die meisten der tatsächlichen E. unter der Geltung der Verfassung von 1949 wurden jedoch unter Umgehung dieser Bestimmung und unter Heranziehung anderer Rechtsinstitute vorgenommen. Nur wenige E.-Gesetze sahen von vornherein Entschädigungen vor. Teilweise wurden Entschädigungsregelungen erst jahrelang nach erfolgter E. erlassen. Nachdem in der DDR die Sozialisierung im wesentlichen abgeschlossen und das sozialistische Eigentum durch die Verfassung von 1968 zur Grundlage der Eigentumsordnung erklärt worden ist, wird auch die E. enger interpretiert. Sie ist nach Art. 16 Verf. nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung zulässig und darf nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Gesetzliche Grundlagen für E. sind z. B. das Aufbaugesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965), das Entschädigungsgesetz vom 25. 4. 1960 (GBl. I, S. 257), das Atomenergiegesetz vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 47), das Wassergesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 77) und das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 (GBl. I. S. 175). Vermögenseinziehungen im Zusammenhang mit Strafverfahren gemäß §§ 56, 57 StGB vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) werden hingegen nicht als E. angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 332–333 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser…

DDR A-Z 1979

Entwicklungspsychologie (1979)

In der DDR stark beachtetes Teilgebiet der Psychologie, das sich mit der Analyse von psychischen Veränderungen („Entwicklung vom Niederen zum Höheren“) befaßt. Als wichtiges Teilgebiet der E. wird u. a. die Kinder- und Jugendpsychologie angesehen. Vor allem jedoch wird in der E., aufgrund der Arbeiten der sowjetischen Psycho-Philosophen S. L. Rubinstein und A. N. Leontjew, eine „dialektisch-materialistisch orientierte“ E. zu entwickeln versucht. Psychologie; Sozialpsychologie; Berufspsychologie; Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus

In der DDR stark beachtetes Teilgebiet der Psychologie, das sich mit der Analyse von psychischen Veränderungen („Entwicklung vom Niederen zum Höheren“) befaßt. Als wichtiges Teilgebiet der E. wird u. a. die Kinder- und Jugendpsychologie angesehen. Vor allem jedoch wird in der E., aufgrund der Arbeiten der sowjetischen Psycho-Philosophen S. L. Rubinstein und A. N. Leontjew, eine „dialektisch-materialistisch orientierte“ E. zu entwickeln versucht. Psychologie; Sozialpsychologie;…

DDR A-Z 1979

Erdölindustrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Energiewirtschaft; Chemische Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erbschaftsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassungspreis

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Energiewirtschaft; Chemische Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erbschaftsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassungspreis

DDR A-Z 1979

Dokumentation (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 D. bedeutet in der DDR: <1.> wertende Einschätzungen und inhaltliche Analyse von Dokumenten zum Zwecke der wissenschaftlichen Information unter Berücksichtigung der entwickelten Methoden und Techniken zum Auffinden, Sammeln, Ordnen, Speichern und zur Auswahl wissenschaftlicher und techni[S. 288]scher Erkenntnisse und Erfahrungen. Das Ergebnis der D. dieser Art sind z. B. Inhaltsanalysen, Faktenspeicher, Deskriptoren zur inhaltlichen Kennzeichnung von Informationsquellen; dieser Begriff wird im allgemeinen im Zusammenhang mit Information verwendet. 2. sämtliche textlichen und graphischen Unterlagen einer realisierten Datenverarbeitungsaufgabe, beginnend z. B. mit dem Auftrag über die Ausarbeitung eines Datenverarbeitungsprojektes bis zu den Unterlagen für die Nutzrechnungen in der Rechenstation; im engeren Sinne Programm- und Einführungs-D. 3. spezifische publizistische Gattung, die unter Verwendung von Dokumenten Nachweise über das gesellschaftliche Verhalten von Einzelpersonen, sozialen Gruppen. Klassen und Staaten führt. Soweit technisch möglich, wird originales und authentisches Schrift-, Ton-, Bild- und Filmmaterial benutzt. Film-, Fernseh- und Rundfunk-D. entwickeln sich immer mehr zu eigenständigen, z. T. künstlerischen Formen mit hoher emotionaler Wirkung. Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 287–288 Dogmatismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Domowina

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 D. bedeutet in der DDR: <1.> wertende Einschätzungen und inhaltliche Analyse von Dokumenten zum Zwecke der wissenschaftlichen Information unter Berücksichtigung der entwickelten Methoden und Techniken zum Auffinden, Sammeln, Ordnen, Speichern und zur Auswahl wissenschaftlicher und techni[S. 288]scher Erkenntnisse und Erfahrungen. Das Ergebnis der D. dieser Art sind z. B. Inhaltsanalysen, Faktenspeicher, Deskriptoren zur inhaltlichen…

DDR A-Z 1979

Dorfklubs (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In den D., von denen seit 1957 rd. 6.000 eingerichtet wurden, soll sich das kulturelle und künstlerische Leben auf dem Lande konzentrieren. Am 31. 8. 1976 erging eine AO über die rechtliche Stellung, Aufgaben und Finanzierung der Dorfklubs und Klubs der Werktätigen (GBl. I, S. 432). Die D. werden ehrenamtlich geleitet und erhalten Zuwendungen von Betrieben, LPG und VEG sowie von den zuständigen Räten und aus den Fonds der Gemeindeverbände. Die Kontrolle über die Jahresveranstaltungs- und Finanzierungspläne obliegt dem jeweiligen Rat des Kreises; Grund- und Arbeitsmittel der D. sind Volkseigentum. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dorfakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter Weg

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In den D., von denen seit 1957 rd. 6.000 eingerichtet wurden, soll sich das kulturelle und künstlerische Leben auf dem Lande konzentrieren. Am 31. 8. 1976 erging eine AO über die rechtliche Stellung, Aufgaben und Finanzierung der Dorfklubs und Klubs der Werktätigen (GBl. I, S. 432). Die D. werden ehrenamtlich geleitet und erhalten Zuwendungen von Betrieben, LPG und VEG sowie von den zuständigen Räten und aus den Fonds der…

DDR A-Z 1979

Eherecht (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehescheidungen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehescheidungen

DDR A-Z 1979

Eid (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Für das Verfahrensrecht wird dem E. in der DDR nicht mehr die Rolle einer besonderen Bekräftigung des Wahrheitsgehalts einer Aussage beigemessen. Vielmehr sieht man in ihm ein nur formales Beweismittel, das wenig geeignet ist, zur Ermittlung der objektiven Wahrheit beizutragen. Nach dem Vorbild des Verfahrensrechts anderer sozialistischer Staaten sieht die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen nicht mehr vor. Lediglich im Rechtshilfeverfahren in Strafsachen ist eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen zulässig, wenn diese nach den Bestimmungen, die für das ersuchende Organ gelten, notwendig ist (Strafverfahren). Auch die Zivilprozeßordnung vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) kennt nicht mehr die Aussage des Zeugen, Sachverständigen oder der Prozeßpartei unter E. Der Offenbarungseid des Vollstreckungsschuldners ist ebenfalls abgeschafft und durch die Verpflichtung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses mit der Versicherung seiner Richtigkeit ersetzt worden (§ 95 ZPO). Wie im Strafverfahrensrecht, so ist auch im Zivilverfahrensrecht eine Vereidigung von Zeugen, Sachverständigen und Prozeßparteien nur bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen auf ausdrückliches Verlangen des ersuchenden Gerichts vorgesehen (§ 188 IV ZPO). Infolge der fast völligen Abschaffung des E. im Verfahrensrecht kennt auch das materielle Strafrecht keine Eidesdelikte mehr. Das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) enthält lediglich die Straftatbestände der vorsätzlich falschen Aussage (§ 230) sowie der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231), wodurch die Möglichkeit, eine Falschaussage unter E. [S. 290]strafrechtlich anders zu behandeln als eine uneidliche Falschaussage, entfällt. Im Unterschied zum Verfahrensrecht spielt der E. in Gestalt des Fahneneides bei der Nationalen Volksarmee eine Rolle und ist in der Anlage zur AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den aktiven Wehrdienst in der NVA vom 10. 12. 1973 (GBl. I, S. 561) geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289–290 Ehrenpensionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eigentum

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Für das Verfahrensrecht wird dem E. in der DDR nicht mehr die Rolle einer besonderen Bekräftigung des Wahrheitsgehalts einer Aussage beigemessen. Vielmehr sieht man in ihm ein nur formales Beweismittel, das wenig geeignet ist, zur Ermittlung der objektiven Wahrheit beizutragen. Nach dem Vorbild des Verfahrensrechts anderer sozialistischer Staaten sieht die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) die Vereidigung von Zeugen und…

DDR A-Z 1979

Einheitliches Betriebsergebnis (1979)

Gewinn. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eingaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches Bildungssystem

Gewinn. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eingaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches Bildungssystem

DDR A-Z 1979

Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Handwerk, II. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einkaufskollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkommen

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Handwerk, II. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einkaufskollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkommen

DDR A-Z 1979

Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) (1979)

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. Angesichts der wirtschaftspolitischen Entscheidung, sowohl bei der Industriepreisreform als auch bei der Einführung Fondsbezogener Preise keine Erhöhung des Konsumgüterpreisniveaus zuzulassen, und erst recht mit dem allgemeinen Preisstopp von 1971 (Preissystem und Preispolitik) ergab sich die Schwierigkeit, den EVP in vielen Fällen nicht vom Betriebspreis (= Kosten + kalkulierbarer Gewinn) her ableiten zu können. Deshalb mußte bei einer Reihe von Produkten der nach Abzug der Groß- und Einzelhandelsspanne vom festgesetzten EVP verbleibende Industrieabgabepreis durch Subventionierung bzw. Minderung der Verbrauchsabgaben mit dem Betriebspreis in Einklang gebracht werden. Das bedeutet, daß die Lücke zwischen dem relativ hohen Betriebspreis und einem demgegenüber niedrigeren Industrieabgabepreis (= Betriebspreis plus produktgebundene Abgaben minus Subventionen) über Subventionen und/oder Minderungen der produktgebundenen Abgaben (Steuern) geschlossen werden mußte. Bei anderen Erzeugnissen mit auf hohem Niveau festgelegtem, präventiv wirkendem EVP hingegen ließen relativ niedrige Betriebspreise relativ hohe Sätze der Verbrauchsabgaben zu. So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fleisch, Fisch, Backwaren) oder auch von Kinderbekleidung sowie Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife. Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber sind Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Ein Vergleich wichtiger Konsumgüterpreise der Jahre 1969–1977 zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR läßt beispielsweise erkennen, daß die Preise oben genannter Grundnahrungsmittel in der DDR erheblich niedriger liegen. Dagegen sind andere Nahrungsmittel (z. B. Mehl, Eier, Butter, Kakao, Zitronen), vor allem jedoch Genußmittel (z. B. Bohnenkaffee, Weinbrand, Schaumwein, Zigaretten), aber auch Schokolade teurer. Ebenfalls teurer sind in der DDR die meisten übrigen Konsumwaren (Ausnahme: Kinderbekleidung), insbesondere Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Schreibmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, synthetische Stoffe). Demgegenüber sind wichtige Dienstleistungen erheblich billiger (z. B. Wohnungsmieten, Verkehrsleistungen, Leistungen der Friseure und Wäschereien sowie Schuhreparaturen). Dies zeigt, daß den Preisen einerseits eine sozialpolitische Funktion zukommt, andererseits sollen sie ― vor allem bei Konsumgütern des gehobenen Bedarfs ― Einfluß auf Verbrauchsstruktur und Versorgungsniveau nehmen. Man läßt Preise bewußt vom ― gegenwärtig ohnehin nicht einwandfrei ermittelbaren ― volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand abweichen. Damit sollen produktionsstimulierende und verbrauchslenkende Wirkungen erzielt, gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt, Angebots- und Nachfragerelationen einander angepaßt, aber auch Einkommensteile abgeschöpft werden. Diese Aspekte der Preispolitik mußten zwangsläufig erhebliche Probleme bei der Konsumgüterpreisbildung mit sich bringen. Beispielsweise gelang es den Betrieben [S. 322]Anfang der 70er Jahre unter Bezugnahme auf die jeweils für sie, d. h. für ihr Produkt günstigste Preisverordnung, sich „unzulässige“ Gewinne zu verschaffen, — auch ein Ausdruck der widersprüchlichen Konsumpreisbildung. Dies geschah in der Regel, indem sie aus dem vielfältigen Bündel der bestehenden Preisanordnungen sowie durch Preismanipulationen (über unplanmäßige Sortimentsänderungen oder direkte Preiserhöhungen) den für sie günstigsten Preis auswählten bzw. festsetzten. Während dieses betriebliche Verhalten sowohl durch die volle Abführungspflicht derartiger Gewinne als auch durch die Aufhebung nahezu aller älteren preisrechtlichen Bestimmungen (GBl. I, 1973, S. 9 ff.) und deren Ersetzung durch verbindliche allgemeine Kalkulationsrichtlinien (bis Mitte 1976: GBl. II, 1972, S. 741 ff.) bekämpft werden konnte, hat der Preisstopp von 1971 (GBl. II, 1971, S. 674 ff.) für die Preisfestlegung für neue Produkte zahlreiche neue Schwierigkeiten gebracht. Denn nun mußten die Preise von neuentwickelten Erzeugnissen mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang gebracht werden. Für neue Güter schuf man ein umständliches und bürokratisches Preisantrags- und -bestätigungsverfahren und bestimmte, daß sich die Preise für Neuentwicklungen sowohl am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand als auch an der Erhöhung des Gebrauchswertes gegenüber bisherigen Erzeugnissen ausrichten mußten. Sollte mit der Zunahme neuer Erzeugnisse der Anteil von Gütern höherer Preisgruppen für die entsprechende Erzeugnisgruppe ein Ansteigen des EVP-Niveaus mit sich bringen, so wurde eine Minderung der produktgebundenen Abgaben vorgesehen. Zur Preiseinstufung von nur in geringerem Maße veränderten Produkten hatten das Amt für Preise beim Ministerrat. das Ministerium für Handel und Versorgung sowie andere staatliche Instanzen Preiskataloge und Preislisten, branchenbezogene Preisbildungsrichtlinien und Handelsspannenkataloge auszuarbeiten. Das Ziel, die neuen Preise neben einer Orientierung am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand und am tatsächlich gegebenen Gebrauchswert ebenfalls auf die bisherigen Differenzierungen der Preisgestaltung wichtiger Erzeugnisgruppen auszurichten, um unerwünschte Substitutionsbewegungen seitens der Verbraucher auszuschließen, stellte die Preisbildungsorgane vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Hinzu kam, daß sich die Betriebe bei dieser widerspruchsvollen Verbrauchsgüter-Preisgestaltung ― trotz der bürokratischen Preisbildungsverfahren ― immer wieder Preisvorteile (z. B. Durchsetzung ungerechtfertigt hoher Preise durch Vorlage übertriebener Kostenunterlagen, Qualitätsminderung, Änderung der vorgesehenen Materialien und Rohstoffe) verschaffen konnten, weshalb die Preisbildungsinstanzen neben ihrer Preisbildungsfunktion auch noch laufende Preis-, Kosten- und Qualitätskontrollen durchführen mußten. Um sowohl dieser unbefriedigenden Situation als auch der mangelnden Bereitschaft der Betriebe zur Entwicklung „echter“ Neuerungen entgegenzuwirken, setzte die Wirtschaftsführung seit Mitte 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse veränderte Preisbildungsverfahren in Gang. Für diese Güter werden Preise nunmehr nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Die diesem Verfahren angepaßten neuen Kalkulationsverfahren (GBl. I, 1976, S. 321 ff.) bestimmen, daß dem Hersteller 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet werden, 30 v. H. erhält der Verwender. Man erhofft sich von den neuen Preisbildungsmethoden einen erhöhten Anreiz für die Betriebe zur Entwicklung verbrauchsgerechterer Güter, eine bessere Einordnung von Neuerungen in bestehende Sortimente und eine schnellere Preisbestätigung seitens der Preisorgane, da diese den neuen Preis aufgrund des bisher anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Dabei bleibt das Primat eines konstanten Konsumgüterpreisniveaus nach wie vor bestehen; nötigenfalls muß es über Minderungen der produktgebundenen Abgaben realisiert werden. Die an das neue Verfahren geknüpften Erwartungen scheinen sich jedoch bisher kaum zu erfüllen. Zwar dürfte es gelingen, neue Produkte besser als bisher in bestehende Sortimente einzufügen, die Preisverzerrungen zwischen den Sortimenten und zwischen den unterschiedlichen Branchen bleiben hingegen weiterhin bestehen. Ferner ist die Preisbildung für die Preisorgane nicht einfacher geworden, denn ihnen obliegt nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenerfassung noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften der Güter vorzunehmen. Die Betriebe werden jedenfalls versuchen, übertriebene Gebrauchswertverbesserungen geltend zu machen. Zu diesen die Bildung der EVP erschwerenden Problemen kommt seit einigen Jahren die Frage hinzu, wie die weltweiten Energiepreissteigerungen — soweit sie sich auf die DDR-Importe auswirken ― bei den Inlandspreisen berücksichtigt werden sollen. Da eine bloße Subventionierung ausschied — von ihr wären keine Impulse zu Materialeinsparungen ausgegangen —, hat man mit Wirkung vom 1. 1. 1976 für eine Reihe von Rohstoffen, seit dem 1. 1. 1977 für Halbfabrikate und Ersatzteile sowie seit dem 1. 1. 1978 für einige Fertigerzeugnisse höhere Preise festgelegt. Gleichzeitig wurde aber bestimmt, daß diese Verteuerungen der Vorleistungen nur für die Verwender der ersten Stufe in der Industrie wirksam werden, nicht aber für private Haushalte. Generell dürfen sich die Verteuerungen nicht auf die Konsumgüterpreise auswirken. Die entstandenen Kostensteigerungen der Betriebe werden, soweit sie nicht durch Materialeinsparungen und andere Kostensenkungen aufgefangen werden können, durch Zuführungen der Preisdifferenzen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff., sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden als neue Probleme die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes sowie die Schwierigkei[S. 323]ten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse (z. B. Kohle) für Konsumenten billiger bleiben als für andere Verwender. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 321–323 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelleitung

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. …

DDR A-Z 1979

Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) (1979)

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1985 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI. erfolgte am 11. 8. 1954. Zunächst sollte das Werk Eisenhüttenkombinat Ost heißen, doch wurde der Name dann in „Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin“ umgeändert. Während der Entstalinisierung wurde der ursprünglich gewählte Name wieder eingeführt. Der Standort ist weniger aus wirtschaftlichen als aus politischen Erwägungen gewählt worden; er wurde als „Symbol der tiefen Freundschaft zum polnischen Nachbarvolk“ und als „Garantie der Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Standort des EKO außerordentlich ungünstig gelegen. Das Eisenerz muß auf dem Landwege aus dem 1000 km entfernten Kriwoi Rog (UdSSR) und der Steinkohlenkoks aus dem oberschlesischen Revier herangeführt werden, zu dem lange Zeit nicht einmal eine direkte Bahnverbindung bestand. Der Transport der Rohstoffe verursacht noch heute hohe Kosten. Im Westen werden moderne Stahlwerke seit langem an Wasserstraßen, seit einiger Zeit auch an den Küsten gebaut. Dagegen hat die Oder für das EKO verkehrstechnisch nur eine geringe Bedeutung. Die jährliche Roheisenproduktion war zunächst mit 500.000 t geplant. Es war vorgesehen, das erzeugte Roheisen in einem Stahlwerk, dem eine Stahlgießerei angeschlossen werden sollte, bei einer Jahreskapazität von 550.000 t weiterzuverarbeiten. Ferner wurde der Bau einer Kokillengießerei, einer Walzengießerei, einer Walzendreherei und einer Zementfabrik angekündigt. 1959 wurde, nach offensichtlicher Verzögerung bei der Verwirklichung der Projekte, erneut der Bau eines modernen Stahl- und Walzwerkes angekündigt, das bis 1965 die Produktion aufnehmen sollte; ein ebenfalls geplantes Kaltwalzwerk sollte 1964 mit dem Betrieb beginnen. Als Endstufe des Neubauprogramms waren eine Stahlproduktion von 1,7 Mill. t und eine Walzkapazität von 1,2 Mill. t vorgesehen. Der Beginn des weiteren Ausbaus wurde dann erneut auf das Jahr 1963 verschoben. Der Bau der Kaltwalzstraße, die nach den ursprünglichen Plänen bereits 1964 mit der Produktion hätte beginnen müssen, galt als wichtigstes Vorhaben. Auch der Bau des Stahl- und Walzwerkes wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) von Ulbricht erneut angekündigt. Der Spatenstich zum Ausbau des EKO zum größten metallurgischen Werk der DDR erfolgte am 1. 7. 1963. Die „Neue Hütte“ wurde errichtet und Mitte 1968 fertiggestellt. 1968 wurde das EKO umbenannt in VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“, Eisenhüttenstadt. Dem Kombinat wurden das Kaltwalzwerk Oranienburg, das Walzwerk Finow, das Walzwerk Burg, die Eisen- und Hüttenwerke Thale, das Blechwalzwerk Olbernhau sowie das Kaltwalzwerk und die Zieherei Bad Salzungen angeschlossen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und Stahlindustrie

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1985 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI.…

DDR A-Z 1979

Elternseminare (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Elternhaus und Schule. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326 Elternhaus und Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Elternhaus und Schule. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326 Elternhaus und Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

DDR A-Z 1979

Entfremdung (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der ideologisch-philosophischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (E. Fischer) aufzufangen sei. Politisch-ideologisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet. Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben werden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich gegenwärtig drei Positionen hinsichtlich der Beurteilung des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (E. Fischer, W. Heise, G. Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum. solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, auch verengt worden. Der inzwischen verstorbene Technikphilosoph G. Klaus (Berlin [Ost]) unterschied zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche Entfremdung des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische Entfremdung hängt mit dieser gesellschaftlichen Entfremdung zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische Entfremdung des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und geistige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (G. Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1962, S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-Möglichkeiten des Menschen begriffen. Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker in der DDR wie in der UdSSR (G. Heyden, A. Kosing, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) be[S. 334]haupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die sozialistische Gesellschaft. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Schließlich hat eine dritte Gruppe von Ideologietheoretikern in der DDR (M. Buhr, H. Liebscher u. a.) den Begriff der E. differenziert interpretiert. Von diesen Vertretern des Marxismus-Leninismus wird inzwischen zugegeben, daß auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nicht „alle Erscheinungen der Entfremdung automatisch verschwinden“. Weiterhin versuchen die Vertreter dieser Interpretation des Begriffs der E., ihn in das gedankliche Gesamtsystem des Marxismus-Leninismus zu integrieren und somit eine isolierte Betrachtung zu verhindern. Andererseits werden prinzipiell die gleichen Argumente hinsichtlich des Realphänomens E. gebraucht wie von den Dogmatikern. Neu ist die ausführliche Auseinandersetzung mit westlichen Marxologen (E. Thier, R. P. Tucker), Neomarxisten (H. Marcuse), sozialistischen Theoretikern (H. De Man) und Philosophen (H. Barth, S. Landshut) und die adäquate Auslegung von Marx' Schrift „ökonomisch-philosophische Manuskripte“ (1843/44). Diese Auseinandersetzung berührt die Marxforschung ebenso wie die Auseinandersetzungen um eine angemessene sozialphilosophische Interpretation gegenwärtiger Industriegesellschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 333–334 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungshilfe

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der ideologisch-philosophischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (E.…

DDR A-Z 1979

Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus (1979)

Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335 Entwicklungspsychologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbrecht

Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335 Entwicklungspsychologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbrecht

DDR A-Z 1979

Erfassungspreis (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Agrarpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erdölindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Agrarpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erdölindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

DDR A-Z 1979

Domowina (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sorben (Minderheitenpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dokumentation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Doppelte Unterstellung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sorben (Minderheitenpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dokumentation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Doppelte Unterstellung

DDR A-Z 1979

Dritter Weg (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Begriff DW. verbindet die sozialistische Opposition (und Widerstand) in den sozialistischen Ländern das Bekenntnis zum „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Sozialistische Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft. Diese Auffassung lehnt sowohl den Stalinismus und den nachstalinistischen Totalitarismus als auch die bürgerlich-demokratische Gesellschaftsordnung ab, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen infolge des Privatbesitzes an Produktionsmitteln weiterbestehe. Der DW. wird als Alternative gegenüber dem Kapitalismus und dem entarteten Sozialismus verstanden. Seine Anhänger in der DDR sehen in der Theorie des DW. die einzig mögliche programmatische Plattform für ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine Synthese zwischen „sozialistischer Diktatur“ und „kapitalistischer Demokratie“ sein soll. Eine solche Synthese, die Verbindung von Sozialismus und Demokratie, erstrebten auch die tschechoslowakischen Reformkommunisten. Die Sowjetunion und die mit ihr verbündeten Staaten bezeichneten ein solches Programm als konterrevolutionär und begründeten damit ihre Invasion im August 1968. Als aktualisierte und besonders subtile Varianten der Konzeption des D W. werden von der SED-Führung und anderen kommunistischen Parteiführungen seit der zweiten Hälfte der 60er Jahre die Theorie der Industriegesellschaft und die Konvergenztheorie bekämpft. Die Industriegesellschafts- und Konvergenztheorie leugne die qualitative Unterschiedlichkeit von Kapitalismus und Sozialismus und unterstelle eine fiktive Gesetzmäßigkeit der Annäherung und Verschmelzung beider Gesellschaftssysteme; sie bilde insofern eine „raffinierte antikommunistische Strategie“. Revisionismus; Opposition, neue marxistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 288 Dorfklubs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Druckerei- und Verlagskontor

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Begriff DW. verbindet die sozialistische Opposition (und Widerstand) in den sozialistischen Ländern das Bekenntnis zum „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Sozialistische Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft. Diese Auffassung lehnt sowohl den Stalinismus und den nachstalinistischen Totalitarismus als auch die bürgerlich-demokratische…

DDR A-Z 1979

Ehescheidungen (1979)

Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1969 1975 Entsprechend dem staatlichen Eheschließungsmonopol können E. nur durch gerichtliches Urteil im Gefolge einer E.-Klage eines oder beider Ehegatten ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozeßordung vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), die einige Sonderregelungen für Familienrechtssachen und E.-Verfahren enthält. Materielle Grundlage ist § 24 des Familiengesetzbuches vom 20. 12. 196 5 (GBl. I, 1966, S. 1), wonach eine Ehe nur geschieden werden darf, „wenn das Gericht festgestellt hat, daß solche ernstlichen Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß diese Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat“. Im internationalen Vergleich und im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland weist die DDR eine hohe, stetig ansteigende E.-Quote (vor allem von jungen Ehen) auf. Auch der Anteil der Geschiedenen ist in allen Altersgruppen in der DDR höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist die Wiederverheiratungsquote hoch. Die Gründe für die größere Scheidungshäufigkeit lassen sich in der (für Männer) — in der DDR bis 31. 12. 1974 — niedriger angesetzten Ehemündigkeit, in der andersartigen Regelung des Scheidungsrechts (bis 31. 6. 1977) und seither in einer Komplizierung der Scheidungsfolgeregelungen in der Bundesrepublik Deutschland, in einer weiter verbreiteten wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frauen, aber auch in der Konfessionsstruktur der DDR vermuten. Hier scheint sich auch das im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland niedrigere Heiratsalter auszuwirken. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1969 1975 Entsprechend dem staatlichen Eheschließungsmonopol können E. nur durch gerichtliches Urteil im Gefolge einer E.-Klage eines oder beider Ehegatten ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozeßordung vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), die einige Sonderregelungen für Familienrechtssachen und E.-Verfahren enthält. Materielle Grundlage ist § 24 des Familiengesetzbuches vom 20. 12. 196 5 (GBl. I,…

DDR A-Z 1979

Eigentum (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art.~10 Abs.~1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z. B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E., da es fast völlig vergesellschaftet ist. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie ― seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ― für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art.~12 Abs.~1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art.~1 Abs.~1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft, an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z. B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d. h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv[S. 291]den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Gestalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs.~1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages, auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GB. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs.~1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog. halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. N. F.). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z. B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks.-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z. B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist jedoch ausgeschlossen. Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 292]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Handwerk; Betriebsformen und Kooperation; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Genossenschaften; Genossenschaften, Ländliche; Landwirtschaft; Fischwirtschaft. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 290–292 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eigentumsverhältnisse

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung…

DDR A-Z 1979

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1979)

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR ― darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend ― offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. [S. 293]Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d. h. aus der marxistisch-leninistischen Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der SED voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -Ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. In der DDR wird in der Regel der komplexe Begriff „Bildung und Erziehung“ für die Gesamtheit sowohl der pädagogischen Prozesse als auch ihrer Ergebnisse verwendet, um damit das Grundprinzip der Einheit von Bildung und Erziehung (im engeren Sinne) zum Ausdruck zu bringen. Dabei sollen wohl auch die Schwierigkeiten einer der Praxis standhaltenden definitorischen Abgrenzung beider pädagogischer Grundbegriffe vermieden werden. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter „Bildung“ jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten. Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. Der jeweilige Gebrauch der Begriffe „Bildung“ oder „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jedoch nicht immer die dargestellte Differenzierung, sondern stellt häufiger nur eine Abkürzung des Gesamtbegriffes dar. Wenn beispielsweise von „Polytechnischer Bildung“ oder von „Politisch-ideologischer Erziehung“ gesprochen wird, so ist in der Regel damit „Polytechnische Bildung und Erziehung“ bzw. „Politisch-ideologische Bildung und Erziehung“ als untrennbare Einheit, nicht jedoch in der jeweiligen Akzentuierung gemeint. Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen, der polytechnischen oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körper-, Wehr-, Arbeits- oder Kollektiverziehung. [S. 294] Dies gilt aber auch für die damit eng verbundenen Grundsätze der Verbindung von Theorie und Praxis in der Bildung und Erziehung sowie der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Dazu wird eine „moderne sozialistische Allgemeinbildung“ angestrebt, deren Bestandteile „die mathematische, naturwissenschaftliche und polytechnische, die staatsbürgerliche, gesellschaftswissenschaftliche und moralische, die muttersprachliche, fremdsprachliche, ästhetische und körperliche Bildung und Erziehung“ sind und die auch auf den oberen Stufen des Bildungssystems fortgeführt werden soll. Auf diese Allgemeinbildung soll jede Spezialbildung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit aufbauen und immer wieder zurückgreifen können. Damit wiederum eng verbunden ist die Befähigung zu selbständigem Lernen und zur Selbsterziehung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren. Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. II. Aufbau und Gliederung Wird das B. vor allem unterintentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht. Das B. ist in aufeinander folgenden Stufen aufgebaut; in horizontaler Sicht ist das B. gegliedert in [S. 295]Dem Grundatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten; in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in A. Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), B. Spezialschulen und Spezialklassen, C. Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, D. Sorbische Oberschulen und Klassen, E. Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, F. Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, G. Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung ― und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich ― eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d. h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. Das Schema für die Gliederung des B. auf Seite 294, in dem die oben unter C. aufgeführten Einrichtungen nicht enthalten sind, kann deshalb nur einen Überblick über die verschiedenen Bildungswege als prinzipielle Möglichkeiten vermitteln, erlaubt also keine quantitative Aussage über ihre tatsächliche Nutzung. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allgemeinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten. Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der gesellschaftlichen Organisationen, der Jugendorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die [S. 296]ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1976 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf 8,9 Mrd. Mark, davon 6,3 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,74 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 1,8 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen, was 7,6 v. H. des gesamten Staatshaushaltes entspricht. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1976–1980 werden als wichtigste Ziele festgelegt: in der Volksbildung die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Kernstück des ESB. inhaltlich weiter auszugestalten mit dem Ziel, das Niveau der Oberschulbildung als Einheit von Bildung und kommunistischer Erziehung stetig zu erhöhen und alle Kinder bis zum Abschluß der 10jährigen Oberschulbildung weiterzuführen, den polytechnischen Charakter der Oberschulen weiter auszuprägen, ein hohes Niveau fachlichen und pädagogischen Wissens und Könnens aller Lehrer zu sichern, es jedem Schüler zu ermöglichen, die aus unterschiedlichen Gründen die Oberschule vor dem Abschluß verlassen, ihre Allgemeinbildung im Rahmen der Berufsausbildung zu vervollkommnen, die Qualität der Betreuung und Erziehung in den Kindergärten und Schulhorten weiter zu verbessern, schrittweise Möglichkeiten zu schaffen, daß alle Kinder der entsprechenden Altersgruppen in Kindergärten erzogen, betreut und gut auf die Schule vorbereitet werden können, die Plätze in den Schulhorten zu erhöhen, daß alle Kinder der Klassen 1–4, deren Eltern es wünschen, aufgenommen werden können, die materiell-technischen Bedingungen der Einrichtung der Volksbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln, entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen die Berufsberatung weiter zu vervollkommnen und dazu das Netz der Berufsberatungszentren weiter auszugestalten, in der Berufsbildung die Ausbildung und Erziehung von etwa 1~Mill. Schulabgängern zu Facharbeitern in hoher Qualität zu sichern und dabei den Inhalt der Ausbildung stärker auf die Erfordernisse der Intensivierung und Rationalisierung der gesellschaftlichen Produktion zu richten und so zu vervollkommnen, daß sich das Leistungsniveau der ausgebildeten Facharbeiter erhöht sowie die Investitionen vor allem für den erforderlichen Ausbau der Einrichtungen für die theoretische und praktische Berufsausbildung sowie für die internatsmäßige Unterbringung der bis 1980 wachsenden Zahl von Jugendlichen einzusetzen (und dazu 41.390 Plätze in Lehrlingswohnheimen zu schaffen) und schließlich die Zulassungen zum Hoch- und Fachschulstudium und deren Struktur nach Fachrichtungen entsprechend den langfristigen Erfordernissen des gesellschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Fortschritts und in Übereinstimmung mit der planmäßigen Entwicklung der Qualifikationsstruktur des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens festzulegen, d. h. relativ gering zu halten. Diese wie alle übrigen Bestimmungen für das Bildungswesen sollen die Erfüllung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplans sichern helfen. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d. h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Die erste Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe I), die Pflege und Erziehung der Kinder von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vor allem in den Kinderkrippen, aber auch in den Saisonkrippen und Dauerheimen, soll in engem Zusammenwirken mit der Familie erfolgen. Die Einrichtungen der ersten Etappe der Vorschulerziehung unterliegen der Aufsicht durch das Ministerium für Gesundheitswesen, das einheitliche Grundsätze insbesondere für die Arbeit in den kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen Kinderkrippen erläßt. Dagegen ist die zweite Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe II), die vorschulische Bildung und Erziehung der Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht, also der 3- bis 5 jährigen, grundlegender Bestandteil des ESB. und untersteht deshalb auch der Anleitung und Aufsicht durch das Ministerium für Volksbildung; daher gelten die generellen Ziele und Grundsätze der sozialistischen Bildung und Erziehung der Jugend in der DDR auch für die vorschulische Bildung und Erziehung der 3- bis 5jährigen. Sie werden jedoch durch spezielle Ziele, Inhalte und Realisationsformen, die sich vor allem aus der Altersspezifik der 3- bis 5jährigen ergeben, präzisiert, komplettiert und auch modifiziert. Durch eine entsprechende vorschulische Bildung und Erziehung, wie sie insbesondere in der Kinder[S. 297]gartenordnung (1968) festgelegt ist, sollen die 3- bis 5jährigen — vor allem in den (kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen) Kindergärten und Wohnkindergärten sowie in den Ernte- und anderen Saisonkindergärten — auf das gesellschaftliche Leben in der DDR und auf das Lernen in der Schule bzw. im Klassenverband vorbereitet werden. Neben dieser Bildungs- und Erziehungsfunktion hat die Vorschulerziehung in beiden Etappen auch eine sozio-ökonomische Funktion zu erfüllen. Sie hat die berufstätigen Mütter und auch Väter von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder im vorschulischen Alter zu entlasten. Diese Funktion gewinnt um so größere Bedeutung, je stärker Staat und Wirtschaft bestrebt sind, das Arbeitskräftepotential maximal auszuschöpfen. Deshalb werden auch Kinder alleinstehender Mütter oder Väter bzw. berufstätiger und auch studierender Mütter laut VO über Kindereinrichtungen (1976) bevorzugt in die Vorschuleinrichtungen aufgenommen. Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Kindergartenkinder werden in 3 Alters- bzw. Jahrgangsgruppen zusammgengefaßt: die jüngere Gruppe umfaßt die 3jährigen, die mittlere Gruppe die 4jährigen und die ältere Gruppe die 5jährigen Kinder; daneben gibt es auch gemischte Gruppen. Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 18–20 Kinder. Im Kindergarten arbeiten Kindergärtnerinnen mit staatlicher Abschlußprüfung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung und — meist nur stundenweise eingesetzte — Helferinnen ohne Ausbildung, und zwar in den Funktionen als Leiterin des Kindergartens, als stellvertretende Leiterin, als Gruppenleiterin und als Helferin. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, und zwar vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung der Polytechnischen Bildung und dem polytechnischen Unterricht beigemessen wird. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstunden, in denen das jeweilige Fach in den betreffenden Schuljahren unterrichtet wird) sind Deutsch (78), Russisch (23), Geschichte (11), Staatsbürgerkunde (5), Geographie (11), Mathematik (54), Physik (13), Chemie (10), Biologie (11), Astronomie (1), Werkunterricht (9), Schulgartenunterricht (4), Polytechnischer Unterricht (18), Zeichnen (10), Musik (11) und Sport (23); fakultative Unterrichtsfächer sind Nadelarbeit (2) und der Unterricht in Englisch oder Französisch als 2. Fremdsprache (11). Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben [S. 298]bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken. Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathematik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Der Anfangsunterricht in der 1.~Klasse stellt an die betreffenden Lehrer insofern besondere Anforderungen, als die Schulanfänger zum größeren Teil eine systematische Schulvorbereitung zumindest im letzten vorschulischen Jahr erhalten haben, ein kleiner Teil jedoch noch an systematisches Lernen gewöhnt werden muß. Im Deutschunterricht der Klasse~1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt ― als Bestandteil einer von Klasse~1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption ― auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang. Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Nach Abschluß der 5. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht. Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch die polytechnischen Disziplinen Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes und produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar. Der Wehrunterricht umfaßt für die Klasse 9: 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung für alle Schüler, die Wehrausbildung im Lager für Jungen (freiwillig; 12 Ausbildungstage zu je 8 Stunden) und den Lehrgang „Zivilverteidigung“ für alle Mädchen und den Teil der Jungen, der nicht an der Wehrausbildung im Lager teilnimmt (12 Lehrgangstage zu je 6 Stunden); für die Klasse 10: 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung für alle Schüler und 3 Tage Wehrbereitschaft mit insgesamt 18 Stunden für alle Schüler. Auf die Stundentafel bezogen, bedeutet dies für die 9. Klasse 3 und für die 10.~Klasse 1~Wochenstunde. Die Vorbereitungsklassen 9 und 10 stellen eine besondere Form der oberen Oberstufe insofern dar, als sie unmittelbar bzw. speziell auf den Unterricht in der Abiturstufe, insbesondere in der Erweiterten Oberschule, vorbereiten. Organisatorisch sind sie teilweise der 10klassigen Oberschule, hauptsächlich aber der Erweiterten Oberschule zugeordnet; sie [S. 299]stellen ein Relikt der vormals die Klassen 9–12 umfassenden Erweiterten Oberschule und „eine Übergangslösung, die lange Zeit Gültigkeit haben wird“, dar. Für die Aufnahme von Schülern in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 gelten im wesentlichen die gleichen Grundsätze und Bedingungen wie für die Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die Erweiterte Oberschule. Zu einer Oberschule gehören in der Regel noch der Schulhort, unter Umständen auch das Schulinternat. Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schülerin die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). Nach der Schulordnung (1967) sind alle Direktoren, Lehrer und Erzieher verpflichtet, ihre Leitungstätigkeit sowie ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit ausschließlich auf der Grundlage der verbindlichen staatlichen Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrbücher und anderer Dokumente zu leisten und durch gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß alle Schüler das Ziel der Klasse und der Schule erreichen können. Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor sowie unter Teilnahme der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schulhortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie der Freundschaftspionierleiter und der Vorsitzende des Elternbeirates. Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Beschlüssen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Als Pläne für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Oberschule sind jährlich der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten. Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung. Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn zahlreiche Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben müssen; eine Ausbildung zum Facharbeiter ne[S. 300]ben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstundenzahl für beide Schuljahre) der EOS sind Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (5), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (4), Mathematik (10), Physik (6), Chemie (5) und Biologie (5); wahlweise-obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 verschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z. Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Den EOS — wie auch den zur Hochschulreife führenden Spezial- und Sonderschul-Klassen — sind in der Regel Vorbereitungsklassen, deren Schüler nach den Lehrplänen für die Normalklassen 9 und 10 unterrichtet werden und die am Ende der 10. Klasse die Abschlußprüfung der Oberschule ablegen, sowie in den größeren Städten der ländlichen Bezirke häufig Schulinternate zur Aufnahme von Schülern aus den verschiedenen weiter entfernten Orten angegliedert. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch. Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt, und zwar in den obligatorischen Fächern Deutsch (4), Russisch (4), Mathematik (8,5), Physik (5), Staatsbürgerkunde (2) und Geographie (1) sowie in den wahlweise-obligatorischen Fächern Chemie oder Biologie (4). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieur-Hochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieur-Hochschulen die besten Voraussetzungen bieten. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z. B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS und dazu zuvor in die Vorbereitungsklassen 9 und 10, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 8. Klasse zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und „ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben“. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 8. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die Vorbereitungsklassen stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 8. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter; dieser entscheidet in Zusammenarbeit mit den Direktoren der delegierenden Oberschulen und der EOS über die Aufnahme. Die in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 aufgenommenen Schüler gelten als für den Besuch der EOS voraussichtlich geeignet und bleiben formal Schüler der Oberschule — auch wenn die Vorbereitungsklassen, wie es hauptsächlich der Fall ist, der EOS angegliedert sind — und legen am Ende des [S. 301]10. Schuljahres die Abschlußprüfung der Oberschule ab. Zur (endgültigen) Aufnahme in die EOS schlagen die Direktoren der EOS mit Vorbereitungsklassen die für geeignet befundenen Schüler der Klasse 10 vor. Darüber hinaus können aber auch Eltern von Schülern der Vorbereitungsklassen 10 die endgültige Aufnahme in die EOS beantragen. Aber auch von allen Schülern der 10. Normalklassen der Oberschule mit sehr guten Leistungen in den wissenschaftlichen Fächern, im fakultativen Unterricht einer zweiten Fremdsprache und in den außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. von deren Eltern können entsprechende Anträge gestellt werden. Zur (endgültigen) Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d. h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, kommen vor allem solche Schulabgänger in Frage, die ein Studium an Ingenieurhochschulen, Technischen Hochschulen und Offiziershochschulen (mit technischer Fachrichtung) anstreben. Die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) werden jedoch in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirtschaftsplänen festgelegten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z. B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 5klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr ― in der Regel mit Hörhilfen ― erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädago[S. 302]gische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachenschule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Ihre Berufsausbildung bzw. berufliche Eingliederung erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet der heutigen Bezirke Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung [S. 303]mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR ― darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend ― offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins…

DDR A-Z 1979

Einkaufskollektive (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Binnenhandelsmessen; Konsumgütermessen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einheitslisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Binnenhandelsmessen; Konsumgütermessen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318 Einheitslisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG)

DDR A-Z 1979

Einzelleitung (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das Prinzip der E. wird im Staats- und Wirtschaftsapparat der DDR sowie in den Apparaten der Parteien und Massenorganisationen angewendet. Ministerien, Fachabteilungen, VVB. Kombinate und VEB werden wie andere staatliche Institutionen und Einrichtungen nach diesem Prinzip geleitet, das auf dem Demokratischen Zentralismus beruht und seine strikteste Ausprägung im militärischen Bereich hat. E. bedeutet, daß der Leiter die volle persönliche Verantwortung für seine Entscheidungen trägt und das Recht zur Durchsetzung dieser Entscheidungen mit Hilfe von Weisungen besitzt. Die E. wird beispielsweise in den Ministerien und den Wirtschaftsorganen durch die kollektive Beratung der Entscheidungen ergänzt. Damit sollen deren „Wissenschaftlichkeit“ erhöht und die Mitglieder eines Leitungsbereiches partiell in die Entscheidungsfindung und Kontrolle der Durchführung einbezogen werden. Die Verbindung von E. und kollektiver Beratung bedeutet nicht die Einführung bzw. Institutionalisierung des kollektiven Führungs- und Leitungsstils, auch wenn in der Praxis der Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen des Leitungsbereichs die vom Leiter gefällten Entscheidungen in der Regel den Empfehlungen des kollektiven Beratungsorgans, z. B. des Kollegiums eines Ministeriums, entsprechen. Die E., die eine „direkte, objektbezogene und unkomplizierte Leitungstätigkeit“ ermöglichen soll, ist nicht mit der operativen Leitungspraxis zu verwechseln; diese stellt eine andere Form der Leitungstätigkeit dar. Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323 Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelvertrag

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das Prinzip der E. wird im Staats- und Wirtschaftsapparat der DDR sowie in den Apparaten der Parteien und Massenorganisationen angewendet. Ministerien, Fachabteilungen, VVB. Kombinate und VEB werden wie andere staatliche Institutionen und Einrichtungen nach diesem Prinzip geleitet, das auf dem Demokratischen Zentralismus beruht und seine strikteste Ausprägung im militärischen Bereich hat. E. bedeutet, daß der Leiter die volle…

DDR A-Z 1979

Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die 9,9 v. H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an fünfter Stelle der Industrie der DDR. 25 v. H. des Produktionsaufkommens werden in 70 Länder exportiert, wobei die UdSSR der wichtigste Partner ist. Die Hauptstandorte liegen in den Bezirken Berlin (Ost), Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan ist das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, dem 14 Kombinate und VVB zugeordnet sind. Die Elektrotechnische Industrie umfaßt alle Betriebe der Wirtschaftsgruppen Elektromaschinenbau, Transformatoren- und Wandlerbau. Bau von Hoch- und Niederspannungsschaltgeräten und -einrichtungen. Herstellung von Kabeln und Leitungen, von Elektromontagematerial und elektrotechnischen Spezialausrüstungen für Straßen- und Schienenfahrzeuge, von radiologischen und medizinisch-elektronischen Erzeugnissen, von sonstigen Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, Reparatur- und Montagebetriebe (Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte und Leuchten herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie). Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Elektromaschinenbau Sachsenwerk, Dresden; VEB Elektro-Apparate-Werke, Berlin-Treptow; VEB Starkstrom-Anlagenbau, Karl-Marx-Stadt. Besonders kennzeichnend für diesen Industriezweig ist die Mitte der 60er Jahre durchgeführte Zusammenfassung von Betrieben mit gleicher Erzeugnisgruppenproduktion zu kombinatsähnlichen Organisationsgebilden. Beispiel: Die 7 Kabelwerke der DDR wurden 1967 zum Kombinat Kabelwerk Oberspree „Wilhelm Pieck“ vereinigt (ca. 14.000 Beschäftigte). 1978 wurden 2 neue Kombinate für Mikroelektronik und elektrotechnische Bauelemente gebildet und dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik direkt unterstellt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der Elektrotechnischen Industrie um das 3,13fache erhöht (zum Vergleich: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 2,62fache). Die Elektronische Industrie umfaßt alle Betriebe, die folgende Erzeugnisse herstellen: Erzeugnisse der Drahtnachrichtentechnik, der Funktechnik, der Elektroakustik und Geräte für Bild- und Tonaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehempfänger, elektrische Lichtquellen. Elektronenröhren. Halbleiterbauelemente usw. Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Kombinat Halbleiterwerk Frankfurt (Oder) (Kombinat gegründet 1969); VEB Werk für Fernsehelektronik, Berlin-Oberschöneweide; VEB Fernsehgerätewerk Staßfurt; Kombinat für Meßelektronik Dresden (gegründet 1969); VEB Elektronische Bauelemente Teltow (Kombinat gegründet 1969). Die Elektronische Industrie gehört zu den besonders geförderten Industriezweigen der DDR. Von 1960 bis 1976 stieg ihre Bruttoproduktion um das 5,4fache. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. haben vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie und die Datenverarbeitung beigetragen. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Datenverarbeitungsanlagen besteht jedoch gegenüber westlichen Ländern ein erheblicher technologischer Rückstand. An die EuEI. werden hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Aufgrund eines zu breiten Produktionssortiments kommt es allerdings zur Zersplitterung im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Die Zusammenarbeit im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ist besonders ausgeprägt auf den Gebieten Nachrichten- und Datenverarbeitungstechnik. In den Industriezweigen der EuEI. sollen bis 1980 insgesamt 80 zentrale Fertigungen auf- oder ausgebaut werden. u. a. für die Herstellung elektronischer Baugruppen für Automatisierungsgeräte und numerische Steuerungen, für die Rechentechnik und für die Konsumgüterelektronik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 324–325 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternbeiräte

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die…

DDR A-Z 1979

Energiemaschinenbau (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 Industriegruppe des Industriezweigs Schwermaschinenbau. Mit Einführung der neuen Betriebssystematik (1968) Zweig des Maschinen- und Fahrzeugbaus. Zum E. gehören alle Betriebe zum Bau von Dampferzeugern, Turbinen. Kraftwerksgeneratoren, Dampfmaschinen, Lokomobilen, Generatoraggregaten, Apparaten für Wasseraufbereitungsanlagen sowie von Baugruppen, Zubehör und Einzelteilen für Energieausrüstungen. Ein wichtiger Betrieb dieses Zweiges ist der VEB Bergmann-Borsig, Berlin (Ost), der in erster Linie Dampfturbinen, Kraftwerksturbogeneratoren sowie Kesselzubehör produziert. Energiewirtschaft; Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326 Elternseminare A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiewirtschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 Industriegruppe des Industriezweigs Schwermaschinenbau. Mit Einführung der neuen Betriebssystematik (1968) Zweig des Maschinen- und Fahrzeugbaus. Zum E. gehören alle Betriebe zum Bau von Dampferzeugern, Turbinen. Kraftwerksgeneratoren, Dampfmaschinen, Lokomobilen, Generatoraggregaten, Apparaten für Wasseraufbereitungsanlagen sowie von Baugruppen, Zubehör und Einzelteilen für Energieausrüstungen. Ein…

DDR A-Z 1979

Entwicklungshilfe (1979)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 bestand die Funktion ihrer E. vor allem darin, die Empfängerländer zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR zu bewegen. Erfolge konnte die SED auf diesem Wege jedoch nicht erzielen. Darüber hinaus verfolgt sie mit ihrer E.-Politik aber auch das Ziel, einzelne Entwicklungsländer für das „sozialistische Lager“ zu gewinnen, um auf diese Weise ― entsprechend ihrer ideologisch bestimmten außenpolitischen Doktrin ― die „Basis des Imperialismus“ in den Ländern der Dritten Welt zu schwächen. Sofern schließlich einzelnen Formen des Außenhandels der DDR mit unterentwickelten Ländern von der SED die Bedeutung von E. zugemessen wird, geht es der DDR auch darum, sowohl Zugang zu den Rohstoffmärkten der Dritten Welt zu bekommen, als auch auf dem Wege langfristiger handelspolitischer Vereinbarungen jene auf dem („kapitalistischen“) Weltmarkt schwer verkaufbaren Erzeugnisse der Industrie der DDR günstig abzusetzen. Potentielle Empfänger von E. der DDR sind: Staaten, die den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben und sich auch politisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen; Staaten, die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische“ Außenpolitik betreiben; die nationalen Befreiungsbewegungen in einigen Ländern, die noch „halbkolonialen Status“ besitzen. Der materielle Umfang der E. ist u. a. aufgrund der vergleichsweise (zur Bundesrepublik Deutschland) geringen Liefer- und Leistungskapazität der Wirtschaft der DDR entsprechend gering. Der Anteil des Außenhandelsumsatzes mit den Entwicklungsländern am gesamten Außenhandel der DDR ist von 1969 bis 1973 von 4,2 v. H. auf 3,4 v. H. gesunken. Seitdem ist jedoch wieder ein stetiger Anstieg zu beobachten; 1977 betrug der Anteil 4,9 v. H. Dieser Warenaustausch ist damit nur etwa halb so groß wie der vergleichbarer anderer RGW-Staaten (z. B. Polens und der ČSSR). Der Umfang der E. im engeren Sinne, also der Kapitalhilfe, läßt sich nicht genau angeben, da zwischen angebotener und tatsächlich erfolgter Leistung nicht unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen der von der DDR vergebenen langfristigen Regierungskredite einschließlich (geringfügiger) kostenloser Zuwendungen und kommerzieller Handelskredite im Rahmen von Handelsabkommen und Vertragsabschlüssen der Außenhandelsorganisationen und -betriebe (kommerzieller Kredite) schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. Mark an Kreditzusagen, insgesamt bis zum Jahr 1970. Neuere Angaben liegen nicht vor, die E. dürfte sich jedoch etwa verdoppelt haben. Damit lag die Netto-Kapitalhilfe der DDR in diesem Zeitraum (bis 1970) bei 0,02 v. H. ihres Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (RGW insges. 0,04 v. H.). Die Vereinten Nationen fordern einen Transfer von 1~v. H. Die E. erfolgt vor allem im Rahmen von langfristigen Abkommen über „wirtschaftliche und technische“ bzw. „wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ (bisher ca. 100 derartiger Abkommen mit 37 Entwicklungsländern) und wird zu Konditionen gewährt, die z. T. ungünstiger als die der Bundesrepublik Deutschland sind: 10–15jährige Laufzeit, 2–4jährige Karenzzeit, 2,5 v. H. Jahreszinsen (Bundesrepublik Deutschland: 30jährige Laufzeit, 7–8 Jahre Karenzzeit, 2,5 v. H. Zinsen). In der Regel offeriert die DDR keine Kredite in konvertibler Währung, sondern bietet Waren- bzw. Lieferkredite an. Ferner sind hier E.-Maßnahmen der DDR zu nennen, die sich nicht genau beziffern lassen, vermutlich aber hohe Kosten verursachen: Regelmäßige Aus- und Fortbildungskurse für Gewerkschaftsfunktionäre aus Entwicklungsländern an der Hochschule des FDGB „Fritz Heckert“ in Bernau; Kurse für Kommunalpolitiker aus Entwicklungsländern an der Fachschule für Staatswissenschaften „Erwin Hoernle“ in Weimar; Kurse für angehende Journalisten, insbesondere aus afrikanischen und asiatischen Ländern, an der „Schule [S. 335]der Solidarität“, die dem Verband der Journalisten der DDR untersteht, in Berlin (Ost); Einrichtung von sog. technisch-wissenschaftlichen (nichtkommerziellen) Informationsbüros vor allem in den arabischen Staaten und Entsendung von Experten und Spezialisten (1971–1974: rd. 2.600); Abwicklung eines meist auf Einladung der DDR stattfindenden umfangreichen Besucherverkehrs, der Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen aus den Entwicklungsländern in die DDR führt; die Vergabe von Stipendien an Studenten aus den Entwicklungsländern; die Ausbildung von ungelernten Arbeitern aus den Entwicklungsländern zu Facharbeitern an Fachschulen und in Betrieben der DDR (1971–1974: 2.700); die Ausbildung von Leistungssportlern an der Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport in Leipzig; die Entsendung von sog. FDJ-„Brigaden der Freundschaft“ (bisher mindestens 6 mit ca. 250 Mitgliedern) nach Tansania, Mali und Algerien, deren Mitglieder aufgrund ihrer Fachausbildung (Agronomen, Landmaschinentechniker usw.) am Aufbau infrastruktureller Projekte anleitend und ausbildend beteiligt sind; Unterhaltung und Betrieb eines veterinärmedizinischen Forschungs- und Pflegezentrums in Tansania und einer Landwirtschaftsschule in Guinea. Regionale Schwerpunkte der E. der DDR (ohne Nordvietnam, Nordkorea) waren bis 1970 in Mittel- und Südamerika: Kuba, Chile, Kolumbien (im Handel: Brasilien), Asien: Indien, Burma, Sri Lanka (Ceylon), Afghanistan, Indonesien. Kambodscha, Afrika: Ägypten, Syrien, Irak, Tansania, Mali, Guinea, Somalia, VR Kongo, Sudan. Nach Berechnungen der Friedrich-Ebert-Stiftung konzentrierte sich die reine Kredithilfe der DDR (mit 90 v. H. aller Zusagen) auf (in dieser Reihenfolge): Algerien, Ägypten, Irak, Syrien, Kambodscha, Sri Lanka, Ghana, Sudan, Burma und Indonesien, wobei der arabische Raum mit rd. 75 v. H. den größten Anteil der E. der DDR erhalten hat. In den 70er Jahren hat sich dieses Bild erheblich verändert. Im Jahr 1978 lag das Schwergewicht der E. der DDR in Afrika: Syrien, Irak, Algerien, Südjemen, Angola, Mocambique, Äthiopien und Tansania. E.-Programme gegenüber lateinamerikanischen und asiatischen Staaten (Ausnahme: Bangladesh ) sind dagegen reduziert worden. An Bedeutung gewonnen haben gemeinsam mit anderen RGW-Staaten geförderte Entwicklungsprojekte u. a. in Indien (Schwarzmetallurgie), der VR Kongo (Buntmetallurgie), Afghanistan, Bangladesh, Guinea (Energiewirtschaft), Syrien und Irak (Erdöl, Erdgas), Algerien, Ägypten, Syrien (Maschinenbau). Die außenpolitische Dimension der E. der DDR hat mit deren weltweiten diplomatischen Anerkennung seit 1972/73 zunehmend an Bedeutung verloren. Im „Wettbewerb der Systeme“ muß sie jedoch beachtet werden, da sich ihre Methoden ― vor allem der ständige Versuch ideologischer Beeinflussung und die zum Teil geschickte Anpassung an die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ― von denen westlicher E.-Politik unterscheiden und sich möglicherweise langfristig auswirken werden. Im industriellen Bereich ist es bisher zu konkreten gemeinsamen E.-Maßnahmen der RGW-Staaten nur in wenigen Fällen gekommen. Allerdings scheint es im Ausbildungssektor eine gewisse Koordination zu geben. Nach Angaben aus der DDR hat der RGW bisher insgesamt 450.000 „nationale Kader“ aus Entwicklungsländern ausgebildet, 25.000 befinden sich gegenwärtig noch in der Ausbildung. Unter „Mitwirkung der RGW-Länder“ sollen „26 Hoch- und Fachschulen sowie fast 100 Ausbildungszentren“ in Entwicklungsländern errichtet worden sein. Weitere 70 Lehranstalten befänden sich im Bau (Das Hochschulwesen, Nr. 3, 1978, S. 69 ff.). Nationale Demokratie; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 334–335 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungsländer

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß…

DDR A-Z 1979

Erbrecht (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind [S. 336]Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt werden, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und ― soweit dies nicht ausreicht ― die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus. Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335–336 Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuern

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf…

DDR A-Z 1979

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die Universität Greifswald wurde am 17. 10. 1456 gegründet und nach dem II. Weltkrieg am 15. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihren gegenwärtigen Namen erhielt sie bereits, am 28. 6. 1933. An der U. bestehen u. a. Sektionen für Geologische Wissenschaften; Geschichtswissenschaft; Sprach- und Literaturwissenschaft; Germanistik, Kunst und Musikwissenschaft; Erziehungswissenschaften; Sportwissenschaft und der Bereich Medizin, die insgesamt 24 Grundstudienrichtungen repräsentieren. Kooperationsbeziehungen bestehen zur Chemischen Industrie und zu mehreren ausländischen Universitäten. Ein besonderer Forschungsschwerpunkt der U. liegt im Bereich der Arbeitsmedizin. Im Mai 1975 waren 3.165 Studenten an der U. immatrikuliert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 336 Erfassungspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erntestatistik

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die Universität Greifswald wurde am 17. 10. 1456 gegründet und nach dem II. Weltkrieg am 15. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihren gegenwärtigen Namen erhielt sie bereits, am 28. 6. 1933. An der U. bestehen u. a. Sektionen für Geologische Wissenschaften; Geschichtswissenschaft; Sprach- und Literaturwissenschaft; Germanistik, Kunst und Musikwissenschaft; Erziehungswissenschaften; Sportwissenschaft und der Bereich Medizin, die insgesamt 24 Grundstudienrichtungen…