DDR A-Z 1975
Erziehungswissenschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Pädagogische Wissenschaft und Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 266 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Europapolitik der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Pädagogische Wissenschaft und Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 266 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Europapolitik der SED
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Exportprämie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 1. Finanzielle Mittel, die den Exportbetrieben zur Förderung und Stimulierung des Exports zur Verfügung gestellt werden. Die E. ist nicht mit der Exportförderungsprämie als zeitweilig für strukturpolitische Zwecke gezahltem Stimulierungsmittel zu verwechseln. Eine E. wird bei Erfüllung und Übererfüllung des nach Wirtschaftsgebieten differenzierten Exportplanes gewährt. Ihre Höhe ist vom Grad der Planerfüllung abhängig. Sonderzuführungen zum Prämienfonds bei Übererfüllung der Jahresexportpläne sind seit Februar 1972 nicht mehr gestattet (GBl. II, 1972, Nr. 5), da das eine zu starke Beachtung quantitativer Kennziffern (Exportumsatz) zur Folge hatte. Die E. wird an die Mitglieder der Exportbetriebe gezahlt bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Rationalisierung der Exportproduktion in Verbindung mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, beim Erschließen von Reserven für eine zusätzliche Exportproduktion, bei der produktiven Nutzung von Produktionsanlagen, bei der Einsparung von Produktionsfaktoren und der Senkung der Betriebskosten. Die Finanzierung der Prämie erfolgt aus dem Prämienfonds der Betriebe, der wiederum aus dem erwirtschafteten Nettogewinn gespeist wird. Weitere E. können aus den Betriebsfonds der AHB bzw. der Exportbetriebe, aus dem [S. 268]zentralen Exportförderungsfonds des Ministeriums für Außenhandel sowie aus den Verfügungsfonds der VVB und Industrieministerien gewährt werden. 2. Zuschlag zu dem in Binnenmark umgerechneten Exporterlös; er diente vornehmlich zur Überbrückung unterschiedlicher Preisniveaus in den Partnerländern; auch als Stimulierungsmittel eingesetzt. Mit Einführung des Systems der differenzierten Richtungskoeffizienten abgeschafft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 267–268 Exportleitbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportpreisSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 1. Finanzielle Mittel, die den Exportbetrieben zur Förderung und Stimulierung des Exports zur Verfügung gestellt werden. Die E. ist nicht mit der Exportförderungsprämie als zeitweilig für strukturpolitische Zwecke gezahltem Stimulierungsmittel zu verwechseln. Eine E. wird bei Erfüllung und Übererfüllung des nach Wirtschaftsgebieten differenzierten Exportplanes gewährt. Ihre Höhe ist vom Grad der Planerfüllung abhängig. Sonderzuführungen zum…
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Fachschulen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden. Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1972 196 F. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der Fachschulpolitik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine Fachschulausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs-, Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik, Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft, Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 6.552 Direkt-, Fern- und Abendstudenten (darunter 24.255 im Bereich Maschinenwesen) und die Wirtschaftswissenschaften mit 49.095 Studenten (1973). Im selben Jahr studierten insgesamt 162.347 DDR-Bürger an einer F. (davon im Direktstudium 64.764, im Fernstudium 64.739 und im Abendstudium 32.844). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen in der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 540.574 im Jahre 1973, d. h. von 39,0 auf 84,0 je 1000 Berufstätige. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FahneneidSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…
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Familienname (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach §~7 des Familiengesetzbuches (Familienrecht) können die Ehegatten als gemeinsamen F. entweder den Namen des Mannes oder den der Frau wählen. Die unwiderrufliche Entscheidung darüber ist bei der Eheschließung zu erklären und in das Ehebuch einzutragen. Die Kinder erhalten den gemeinsamen F. Von der Möglichkeit, den Namen der Frau anzunehmen, ist bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden. Wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt (§~25 Personenstandsgesetz), kann die Ehefrau an den Namen des Mannes ihren Geburtsnamen anhängen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272 Familiengesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienrechtSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach §~7 des Familiengesetzbuches (Familienrecht) können die Ehegatten als gemeinsamen F. entweder den Namen des Mannes oder den der Frau wählen. Die unwiderrufliche Entscheidung darüber ist bei der Eheschließung zu erklären und in das Ehebuch einzutragen. Die Kinder erhalten den gemeinsamen F. Von der Möglichkeit, den Namen der Frau anzunehmen, ist bisher nur wenig Gebrauch gemacht worden. Wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt (§~25…
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FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1975)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage [S. 286]ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechend, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (27.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959. Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII.~Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. [S. 287]Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) bringt keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des 3. Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Allerdings bestanden 1971 in den Wohngebieten der Städte keine (Neue Justiz, 25. Jg. 1971, Nr. 17, S. 505), 1973 auf den Dörfern nur 3.585 GO. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für die Führung des Schülerwettstreites), Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen), Funktionär für spezielle Aufgaben in der Arbeit mit den 8. Klassen (nur an 10klassigen Oberschulen) sowie ein Singeleiter. (Bei den FDJ-Wahlen 1973/74 wurden 535.000 Funktionäre gewählt.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist hoch; von den 1973/74 gewählten hatten 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen Zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1. Sekretär: gegenwärtig Egon Krenz, 2. Sekretär: Wolfgang Herger). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen. Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“ (Aufl. 1973: 677.000), als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröf[S. 288]fentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Anfang 1973 hatte die FDJ 1.894.530 Mitglieder, davon waren 8 v. H. 25 Jahre und älter. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1972 gab es ca. 2,74 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren.) Im Mai 1974 wurde angegeben, daß 50 v. H. aller heutigen FDJler erst nach dem VIII. Parteitag der SED Mitglied wurden, also erst seit 3 Jahren dem Verband angehören. Damit dürfte die Hälfte der Mitglieder unter 18 Jahren sein. In der FDJ organisiert sind also ca. 64 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen der DDR-Bevölkerung. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahre 1972 waren 96 v. H. der 616.000 Schüler zwischen 14 und 16 Jahren Mitglieder der FDJ. Ähnlich hoch dürfte der Anteil der FDJ-Mitglieder an den Schülern der EOS (1972: ca. 55.000), an den Direktstudenten der Universitäten und Hoch- und Fachschulen (1972: ca. 180.000) sowie an den Jugendlichen in der NVA sein. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß nahezu 1 Mill. Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen, in allen landwirtschaftlichen Betrieben GO zu bilden. Im Jahre 1972 zählte die FDJ ca. 25.000 Grundorganisationen. Von diesen waren 6.255 in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und in den Dörfern. Ca. 100.000 Mitglieder waren in ihnen organisiert. (Zum Vergleich: 1972 gab es 7.575 LPG, 500 VEG und 334 Gärtnerische PG, dazu hatten 7.689 Gemeinden weniger als 2.000 Einwohner und zählten als „Landgemeinden“.) Der Organisationsgrad der jungen Genossenschaftsbauern wurde mit „fast 40 v. H.“ angegeben. 1973 wurde von einem Rückgang der Anzahl der GO und der Mitglieder auf dem Lande berichtet. Seitdem hat sich die FDJ erneut des flachen Landes angenommen. 1973 bestanden 3.585 FDJ-GO der Dörfer, in denen 46.603 Mitglieder organisiert waren. Weitere 60.000 FDJler, die in GO der Betriebe und Schulen organisiert sind, aber auf dem Dorfe wohnen, werden angehalten, in den GO der Dörfer mitzuwirken. Insgesamt dürften die Verhältnisse des Kreises Zeitz für die organisatorische Zusammensetzung der FDJ typisch sein: Die 136 GO gliederten sich im Jahre 1972 in: 4 Großbetriebe, 25 Klein- und Mittelbetriebe, 7 PGH, 6 LPG, 5 Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft, 28 Dorfgrundorganisationen und 61 (!) Lehrer-, Schul- und „andere“ GO. Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, über 1 Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für SED und FDJ verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben u. a. zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. 1972/73 stand die Vorbereitung der X. Weltfestspiele im Mittelpunkt, 1973/74 der 25. Jahrestag der Gründung der DDR. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im Schuljahr 1971/72 soll mehr als jeder 3. Schüler der 1.–8. Klassen Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein, an den Arbeitsgemeinschaften der 9. und 10. Klassen nahmen 46,6 v. H. der Schüler teil. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Schuljahr 1972/73 mehr als 650.000 Schüler der 8.–10. Klassen beteiligten. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Kollektive junger Offiziersbewerber“ werben unter den FDJ-Mitgliedern für den Offiziersberuf (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hoch[S. 289]schulen dient gleichfalls der Erziehung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Ensprechend den Messen der Meister von Morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt (1972: 213 mit ca. 22.000 Teilnehmern). Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden u. a. Mit den FDJ-Kontrollposten (1973: über 30.000) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. (1972: 7.220~Treffen Junger Talente mit 322.914 Teilnehmern.) Die von der FDJ organisierte „Singebewegung“ umfaßte 1972 3.155 Singeklubs mit 43.345 Mitgliedern. Daneben unterhielt die FDJ Anfang 1973 791 Blaskapellen, Fanfarenzüge und Spielmannszüge, darunter das Zentrale Musikkorps der FDJ und der Pionierorganisation mit 2.000 Mitgliedern und die 15 Bezirksmusikkorps mit ca. 10.000 Musikanten. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die „FDJ-Ordnungsgruppen“ werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 25. J. 1971, Nr. 17, S. 503 ff.) (Jugendkriminalität). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des Sowjet. Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (1972 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 254 von 2.840; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1499 von 17.214; Gemeindevertretungen; 14.740 von 180.890; Stadtbezirksversammlungen: 294 von 3.000). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Bisher erfolgte die Schulung der Funktionäre durch die FDJ-Kreisleitungen u. a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Seit 1972 werden in den Großbetrieben, Hoch- und Fachschulen „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“ eingerichtet, in denen 20–25 FDJler in einem Jahreskurs einmal im Monat für einen Tag von Partei- und FDJ-Funktionären [S. 290]ausgebildet werden. Die Betriebe unterstützen die Schulung durch Bereitstellung von Räumen, finanziellen Mitteln und durch Arbeitsbefreiung der Teilnehmer. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der befrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand sind vor allem das „Kommunistische Manifest“, Lenins „Staat und Revolution“, „Die große Initiative“ und „Die Aufgaben der Jugendverbände“, die Dokumente des XXIV. Parteitages der KPdSU und des VIII. Parteitages der SED. Die Schulung soll durch die Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. 1972 bestanden 63.974 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit 1.398.018 Teilnehmern; es wird jedoch berichtet, daß ein Teil der Zirkel seine Arbeit nicht zu Ende führte. Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3~Stufen verliehen. Es wurde am Ende des FDJ-Studienjahres 1972/73 von 228.447 Teilnehmern erworben. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Ost-Berlin) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 besteht eine „Arbeitsvereinbarung“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 285–290 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den…
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Feierabendarbeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe, oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 (GBl. II, S. 746). Ihr zufolge sollen grundsätzlich die Werktätigen die geplanten Aufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllen. In volkswirtschaftlich begründeten Fällen kann aber F. a) bei Be- und Entladearbeiten und Transportleistungen, b) zur Durchführung von geplanten Rationalisierungsmaßnahmen, c) zur Erfüllung geplanter Fremdleistungen einschließlich Investitionsleistungen, wenn diese durch andere Betriebe nicht erbracht werden können und dadurch die Erfüllung der betrieblichen Planaufgaben gefährdet ist, d) zur Durchführung der von staatlichen Organen und Einrichtungen geplanten Maßnahmen geleistet werden. Bauarbeiten sollen in F. nur durchgeführt werden, wenn sie zur Erhaltung und erweiterten Reproduktion der Bausubstanzen dienen. Darunter fallen Instandhaltung und Instandsetzungsarbeiten, Arbeiten zur Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen durch kleine An- und Umbauten, kleinere Ausbauten zur Schaffung zusätzlicher Nutzflächen sowie Tiefbauarbeiten. Die F. ist also in weitem Umfange möglich. F. muß nicht im eigenen Betrieb geleistet werden. Werktätige aus anderen Betrieben sollen aber nur beschäftigt werden, wenn im eigenen Betrieb Arbeitskräfte zur F. nicht gewonnen werden können. Rechte und Pflichten bei der Leistung von F. sollen formlos vereinbart werden. Es muß also kein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Die Vergütung soll nach den gesetzlichen und den vertraglichen Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages erfolgen, die für den Betrieb gelten, für den die F. geleistet wird. Es besteht kein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie auf Ausgleichszahlungen, Treueprämien, Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer und ähnliche Zahlungen. Die Vergütung von F., die unter Leitung und Kontrolle der Betriebe durchgeführt wird, unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 v. H., die aber nicht vom Werktätigen, sondern vom Betrieb zu zahlen ist. Die Vergütung der F., die unter Leitung und Kontrolle der staatlichen Organe und Einrichtungen zur Werterhaltung an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen geleistet wird, ist dagegen lohnsteuerfrei. Die Vergütung unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. [S. 291]Für die „freiwillige Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen“ gilt über deren Organisation und Vergütung die Anordnung vom 26. 6. 1968 (GBl. II, S. 669). Die Vergütung erfolgt nach besonderen, in Anlagen zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Gegebenenfalls werden Erschwerniszuschläge gezahlt. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Nicht unter die Anordnung fällt die organisierte freiwillige Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290–291 FDJ-Schulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe, oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die…
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Feriendienst des FDGB (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich gebundene Betriebserholungsheime und Privatunterkünfte zur Verfügung. Im Dienst des F. steht auch das Schiff „Völkerfreundschaft“. Seit 1972 sind außerdem 3 Interhotels (Dresden, Warnemünde und Oberhof) mit jährlich 45.000 Urlaubsplätzen sowie weitere Hotels in den F. einbezogen worden. Die 13tägigen Reisen werden Betriebsgewerkschaftsleitungen zugeteilt, deren Kommission für F. die Ferienschecks aufgeschlüsselt an die gewerkschaftlichen Untergliederungen weitergibt. Der Zuteilung an den einzelnen sollen die gewerkschaftliche Aktivität, die Arbeitsleistung, die soziale Lage und der Gesundheitszustand als Auswahlkriterien zugrundegelegt werden. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur FDGB-Mitglieder; Nichtorganisierte können nur als Familienangehörige am F. teilnehmen. Die Aufenthaltskosten sind nach Einkommen, Organisationszugehörigkeit, Qualität der Unterbringung und Jahreszeit gestaffelt. Sie betragen gegenwärtig (ohne Interhotel-, Schiffs- und Auslandsreisen) 30 bis 170 Mark für Mitglieder, 120 bis 250 Mark für Nichtorganisierte. Die Reichsbahn gewährt für diese Reisen einen Fahrpreisnachlaß von 33⅓ v. H. Der F. ist darüber hinaus an dem Ausbau der Wochenend- und Naherholungsmöglichkeiten, der Organisation der für Schüler und Lehrlinge bestimmten Betriebsferienlager und der Nutzung der betriebseigenen Erholungsheime beteiligt. In den letzten Jahren ist der Urlauberaustausch mit den Gewerkschaften der RGW-Staaten eingeleitet bzw. ausgebaut worden, um das Reiseangebot vielfältiger und attraktiver zu machen. Die Vergrößerung der Reisemöglichkeiten durch das Reisebüro der DDR, die wachsende Zahl von Zelt- und Campingplätzen usw. hat die Bedeutung des F. gemindert. Kritik rufen, neben der unzureichenden Zahl von Ferienplätzen (nur etwa jedes 7. FDGB-Mitglied kann beteiligt werden), die fehlenden Auswahlmöglichkeiten, die den gewachsenen Ansprüchen häufig nicht entsprechende Ausstattung am Ferienort und die oft ungünstige jahreszeitliche Festlegung hervor. 1974 wurden 1,3 Mill. Reisen (darunter 33.474 für Kinderreiche, 87.328 in Hotels und Interhotels; 1973: 14.652 Auslandsreisen, darunter 7.081 zu Schiff) vom F. veranstaltet. Der Zuschuß des FDGB betrug 1974 durchschnittlich 85 Mark pro Reise. Insgesamt wendete der F. 234,3 Mill. Mark auf (einschl. Neubau, Rekonstruktion und lfd. Unterhalt von Ferienheimen; in dem Betrag sind 119 Mill. Mark an Staatszuschüssen enthalten). Der F. verfügte 1974 über 633 eigene Heime, 191 vertraglich gebundene Betriebsheime und 450 sonstige Vertragshäuser. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich…
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Fernstudium (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in vier bis fünf Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an drei Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhabern gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates <|>einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 war ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das in den folgenden Jahren keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen war. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen. 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Die Studentenzahlen im Hochschul-F. stiegen von 22.544 im Jahre 1960 auf 39.344 im Jahre 1971, stagnierten in den beiden folgenden Studienjahren und gingen im Studienjahr 1973/74 auf ca. 32.000 zurück. Die [S. 298]Zahl der Abendstudenten stieg von 1221 im Jahr 1960 auf 3.147 im Jahr 1969 und ging seither stetig zurück (1971 = 1194; 1973 = 419). Die Anzahl der Studenten im Fachschul-F. stieg von 30.500 im Jahr 1960 auf 68.700 im Jahr 1971 und ging im Jahr 1973 auf 64.739 zurück. Die Zahl der Abendstudenten an den Fachschulen stieg von 25.600 im Jahr 1960 auf 42.100 im Jahr 1971 und ging 1973 auf 32.844 zurück. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 297–298 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FertigungstechnikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in vier bis fünf Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an drei Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische…
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Feudalismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 In der Theorie des historischen Materialismus eine ökonomische Gesellschaftsformation, die in der historischen Entwicklung der Sklavenhaltergesellschaft folgt und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Sie ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren am größten Teil des Bodens, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an leibeigenen und hörigen Bauern als Produzenten. Neben den Feudalherren und den Bauern als Grundklassen gibt es im F. weitere soziale Klassen und Schichten, wie die Handwerker und die Kaufleute der Städte, aus denen das Bürgertum hervorging. Das Stadtbürgertum wurde durch die Entwicklung der Produktivkräfte und die damit verbundene Entstehung der kapitalistischen Produktionsweise im Schoß des F. zu der Kraft, die den F. stürzen sollte. Marx und Engels knüpften im wesentlichen am bürgerlich-liberalen F.-Verständnis an, das bei ihnen jedoch, indem der F. die Qualität einer Gesellschaftsformation erhielt, einen anderen Inhalt gewann. Die Arbeit der sowjetischen Geschichtswissenschaft an einem universalen Geschichtsbild hat zu Modifikationen der ursprünglich nur skizzenhaften Anschauungen geführt, die auch außerwirtschaftliche Faktoren stärker berücksichtigten. Die Geschichtswissenschaft der DDR betrieb F.-Forschung vor allem unter dem Aspekt des Übergangs vom F. zum Kapitalismus, um hieraus Erklärungsmöglichkeiten für die Analyse der Übergangsperiode Kapitalismus–Sozialismus gewinnen zu können. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Festlandsockel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeuerschutzpolizeiSiehe auch die Jahre 1979 1985 In der Theorie des historischen Materialismus eine ökonomische Gesellschaftsformation, die in der historischen Entwicklung der Sklavenhaltergesellschaft folgt und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Sie ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren am größten Teil des Bodens, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an leibeigenen und hörigen Bauern als Produzenten. Neben den Feudalherren und den…
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Finalproduktion (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 1. Bezeichnung für Enderzeugnisse (Investitionsgüter und technisch komplizierte Konsumgüter). 2. Bezeichnung für die in einem bestimmten Zeitraum gefertigte Menge an Investitions- und Konsumgütern. Wertmäßig entspricht die F. annähernd dem Nationaleinkommen. Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzamtSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 1. Bezeichnung für Enderzeugnisse (Investitionsgüter und technisch komplizierte Konsumgüter). 2. Bezeichnung für die in einem bestimmten Zeitraum gefertigte Menge an Investitions- und Konsumgütern. Wertmäßig entspricht die F. annähernd dem Nationaleinkommen. Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Filmwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzamt
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Finanzberichterstattung (1975)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 Finanzplanung und Finanzberichterstattung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzkontrolle und FinanzrevisionSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 Finanzplanung und Finanzberichterstattung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzkontrolle und Finanzrevision
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Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1975)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 In einer vorrangig nach zentral aufgestellten Wirtschaftszielen gelenkten Volkswirtschaft ist es unumgänglich, Kreditgewährung, Bargeld- und Giralgeldumlauf, Zahlungs- und Verrechnungsverkehr, Einnahmen und Ausgaben der Staatswirtschaft und des Staatshaushalts sowie das Devisenaufkommen und seine Verwendung genauso sorgsam im voraus zu planen, wie dies bei der güterwirtschaftlichen (materiellen) Planung von Produktion, Investition, Import und Export versucht wird. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen Expansion und Struktur von Güter- und Geldkreislauf planerisch aufeinander abgestimmt werden, da andernfalls Störungen im Wirtschaftsablauf auftreten und Leistungsinitiativen fehlgeleitet werden (= Prinzip der Einheit von materieller und wertmäßiger Planung in der sozialistischen Wirtschaft). Die Fp. ist daher ein Teilgebiet der umfassenden Volkswirtschaftsplanung. Ihre Bedeutung für den Erfolg der Wirtschaftspolitik steht praktisch hinter derjenigen der materiellen Volkswirtschaftsplanung nicht zurück. [S. 304]Vereinfacht gesehen erfolgt die Fp. in der Zentralplanwirtschaft der DDR auf 3 Leitungsebenen: 1. der Ebene der Gesamtwirtschaft; 2. der Ebene der Territorien (Bezirk, Kreis) und 3. der Ebene der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse (VEB; Kombinate, VVB). Auf der Ebene der Volkswirtschaft werden zur Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts 4 umfassende Finanzpläne aufgestellt: 1. Der Staatshaushaltsplan (Staatshaushalt); 2. der Plan der lang- und der kurzfristigen Kreditgewährung (Kredit); 3. der Bewirtschaftungsplan für Devisen und sonstige Devisenwerte (Valutaplan) und 4. der Plan der Versicherungsbeiträge und -leistungen (Sach- und Personenversicherung ohne Sozialversicherung). Der für die Staatsführung wichtigste Finanzplan ist der Staatshaushaltsplan. Er wird jährlich zusammen mit dem Volkswirtschaftsplan von der Volkskammer als Gesetz verabschiedet. Jeder VEB, jedes Kombinat und jede VVB stellt auf der Grundlage detaillierter Planungsvorschriften einen einheitlich gegliederten Finanzplan auf (Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, Nr. 6, S. 70 ff.). Zur Fp. auf Unternehmensebene gehören folgende Einzelplanungen, welche mit dem Blick auf die Maximierung der zentralen einzelwirtschaftlichen Erfolgsgrößen (d. s. die abgesetzte Warenproduktion, der Umsatzerlös bei bestimmten Erzeugnissen, der Gewinn, die Kapital- oder Fondsrentabilität) untereinander koordiniert werden müssen: a) Die Veranschlagung der künftigen Kosten bei vorgegebenen Betriebsleistungen und die Planung der Selbstkostensenkung; b) die Planung der Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; c) die Planung der Exporterlöse; d) die Planung der erreichbaren Gewinne und die Festlegung der Gewinnverwendung im kommenden Planjahr; e) die Planung der Ausstattung der betrieblichen Geldkapitalfonds mit Liquidität und die Festlegung der Verwendung dieser Finanzmittel; f) die Planung des Kreditbedarfes und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung der Kreditschulden und g) die Planung der Finanzierung der Bestände (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Überbrückungsfinanzierung bis zum Eingang der Außenstände). Ausgehend von den quantitativ nur groben zentralen Zielvorstellungen und Orientierungsziffern wird nun unter Verwertung der spezifizierten Fp. auf Unternehmensebene in einem iterativen Prozeß versucht, vor Beginn jedes neuen Wirtschaftsjahres ein untereinander ausgewogenes, bilanziertes und disproportionsfreies Geflecht von Finanzplänen auf allen Leitungsebenen herzustellen. Dieses System von Einzelplänen soll dann für die Wirtschaftsführung und alle sonstigen wirtschaftsleitenden Instanzen eine zweckmäßige Grundlage für die operative Wirtschaftssteuerung und die Verwirklichung der güterwirtschaftlichen Pläne abgeben. An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen finanzieller, materieller und Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatsbank, das Ministerium für Außenwirtschaft, die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Staatliche Amt für Preise beteiligt. Die Fb. ist der auf bestimmte Informationen spezialisierte Teil der periodischen Berichterstattung der staatlichen, genossenschaftlichen und halbstaatlichen Betriebe, in dem diese und auch die überbetrieblichen Zusammenschlüsse (VVB) regelmäßig über die Entwicklung ihrer Finanzen in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode Mitteilung machen. Die Fb. ist ein Teil des „Informationssystems über Rechnungsführung und Statistik“ in diesen Wirtschaftsbetrieben (siehe z. B. die Anordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, Nr. 79, S. 495 ff.). Für die mit der Fp. befaßten Wirtschaftsbehörden ist die laufende Fb. die wichtigste Arbeits- und Entscheidungsgrundlage. Ohne diese Informationsquelle sind die Leitungsinstanzen blind. Die Fb. enthält vor allem eine aufgeschlüsselte finanzielle Abrechnung der erbrachten betrieblichen Leistungen im Vergleich zu den im Betriebsplan gestellten Leistungsanforderungen. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die für die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen zentralen Lenkungsorgane. Die in die Fb. aufgenommenen Daten und Leistungskenngrößen entstammen unmittelbar den Ergebnissen des betrieblichen Rechnungswesens und der Finanzierungsrechnung der Produktionseinheiten. Das bei der Berichterstattung an die Wirtschaftsbehörden abzurechnende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Zentralverwaltung für Statistik und durch andere einziehungsberechtigte Planbehörden festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche unterschiedlich. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen der Berichtsempfänger (z. B. des MdF, der Plankommission). Die Erkundungen der Planbehörden beziehen sich jeweils auf die Resultate, welche bei den wichtigsten Leistungskenngrößen in den Einzelbereichen der betrieblichen Finanzplanung erzielt wurden (Kostenentwicklung, Umsatzschwankungen, Erlössituation, Gewinnentwicklung, Kreditinanspruchnahme usw.). Darüber hinaus werden noch Angaben über die Verluste durch Ausschußproduktion, die Kosten für Nachbessern, die Aufwendungen für anfallende Garantieleistungen und die Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken verlangt. Zur Fb. gehört letztlich noch der Nachweis über die Höhe der im Betrieb gehaltenen Umlaufmittel. Hierdurch will die Wirtschaftsführung Klarheit darüber erhalten, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (= Überplanbestände), und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. Um gleichmäßig über den neuesten Stand der Entwicklung auf den genannten betrieblichen Leistungsgebieten informiert zu werden, werden die gewünschten Ergeb[S. 305]nisse laufend in Monatsberichten, aber auch in Quartalsmitteilungen sowie in Jahresanalysen erfaßt. Da die Wirtschaftsverwaltung der DDR auch nach der Revision der Wirtschaftsreform 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich, finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, behalten die Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Rechnungsführung und Statistik eine große Bedeutung. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzschulden; Finanzorgane; Wirtschaft; Planung; Bauwesen; Sparkassen; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 303–305 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzrevisionSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 In einer vorrangig nach zentral aufgestellten Wirtschaftszielen gelenkten Volkswirtschaft ist es unumgänglich, Kreditgewährung, Bargeld- und Giralgeldumlauf, Zahlungs- und Verrechnungsverkehr, Einnahmen und Ausgaben der Staatswirtschaft und des Staatshaushalts sowie das Devisenaufkommen und seine Verwendung genauso sorgsam im voraus zu planen, wie…
DDR A-Z 1975
Europapolitik der SED (1975)
Siehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1969 1979 Von einer „sozialistischen E.“ wird in der DDR erst seit 1973 gesprochen. Dies deutet darauf hin, daß die SED seit der internationalen Anerkennung der DDR als Folge der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland offenbar ihre „europäische Rolle“ neu zu definieren beabsichtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt umfaßte ihre E. in erster Linie zwei außenpolitische Aktionsfelder, die funktional in engem Zusammenhang standen: 1. Das Konzept der UdSSR für ein „kollektives Sicherheitssystem“ in Europa (erstmalig 1954 formuliert) und ihre Vorschläge für die Einberufung einer europäischen Sicherheitskonferenz wurden von der SED-Führung vorbehaltlos unterstützt. Auf den Konferenzen vor allem in Bukarest (4.–6. 7. 1966, Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses [PBA] der Mitgliederstaaten des Warschauer Vertrages) Karlovy Vary (24.–26. 4. 1967, Konferenz der Kommunistischen und Arbeiterparteien Europas zu Fragen der europäischen Sicherheit) Budapest (17. 3. 1969, Tagung des PBA des Warschauer Vertrages) Prag (30.–31. 10. 1969, Konferenz der Außenminister der Warschauer Vertragsstaaten) Budapest (21.–22. 6. 1970, ebenfalls Außenministerkonferenz) haben die Vertreter der DDR wiederholt deutlich gemacht, daß es der SED vor allem darum ging, im Rahmen der Propaganda für eine europäische Sicherheitskonferenz, die Bundesrepublik Deutschland als „Hauptstörenfried“ einer Entspannung in Europa darzustellen. Damit erklärt sich die damalige Haltung der DDR in Fragen eines Sicherheitssystems in Europa vor allem mit deren Funktion im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED. 2. Die Bundesrepublik Deutschland war der einzige Staat, der ausdrücklich den politischen und territorialen Status quo in Europa politisch in Frage stellte und damit von der SED als unmittelbare Gefahr für ihr Herrschaftssystem angesehen wurde. „Entlarvung der Aggressivität des westdeutschen Imperialismus“ bedeutete damit einerseits Ablehnung und Kampfansage gegenüber den deutschlandpolitischen Vorstellungen der Bundesrepublik. Andererseits ließ sich damit ständig auf die Notwendigkeit eines kollektiven Sicherheitssystems angesichts eines als potentieller Angreifer bezeichneten NATO-Staates, der Bundesrepublik Deutschland, hinweisen. Aus diesem strategischen Kontext bezogen alle in den 50er und 60er Jahren an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Forderungen der SED ihre Berechtigung: völkerrechtliche Anerkennung der DDR; völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze und der innerdeutschen Grenze; Anerkennung der Ungültigkeit des Münchner Abkommens („ex tunc“); Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf Zugang zu Atomwaffen; Auflösung aller ausländischen Militärstützpunkte in beiden deutschen Staaten; Reduzierung der „Rüstungsetats“ beider deutscher Staaten; Anerkennung von Berlin (West) als „besondere politische Einheit“ etc. Mit dem Abschluß der Gewaltverzichtsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR sowie der VR Polen, der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens über Berlin 1971, der Aufnahme beider deutscher Staaten in die UN 1973, dem Beginn der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE 1973) und den Wiener Verhandlungen über einen ausgewogenen gegenseitigen Truppenabbau in Europa 1973 (unter Beteiligung beider deutscher Staaten) wurden die bis dahin geäußerten Begründungen für die E. der SED verändert. Die Bundesrepublik ließ sich nun nicht mehr zum „Hauptaggressor“ in Europa abstempeln, da sie die DDR als gleichberechtigten Staat anerkannt hatte. Damit war eine defensive Phase der E. der SED abgeschlossen. Die Konturen einer neuen, eher offensiven E. der DDR erscheinen noch wenig deutlich; einige Widersprüche sind in der Anlaufphase nicht zu übersehen: Trotz einer verstärkten „sozialistischen Integration“ in [S. 267]den von der UdSSR geführten Block sucht die SED ein neues Verhältnis zu den westeuropäischen Industriestaaten und damit auch einen neuen Standort gegenüber den westeuropäischen Einigungsbestrebungen im Rahmen der EWG. Die politische Realität der EWG — in der Propaganda als untauglicher Versuch des „Monopolkapitals“ zur Überwindung seiner inneren Widersprüche bezeichnet — wird seit 1973 auch von der DDR nicht mehr geleugnet. Sie kritisiert zwar das darin zum Ausdruck kommende Anwachsen des politisch-wirtschaftlich-militärischen Potentials Westeuropas, begrüßt aber andererseits diese Entwicklung insofern, als es tendenziell auf einen Rückzug der USA aus Europa hindeuten könnte. Will die SED vor allem wirtschaftlich und technologisch den Anschluß an das Niveau hochindustrialisierter Staaten halten bzw. gewinnen, wird sie ihren Widerstand gegen vertrauenschaffende Maßnahmen und die Errichtung neuer Strukturen einer die Blöcke übergreifenden europäischen Zusammenarbeit aufgeben müssen. Dies erfordert möglichst „normale“ staatliche Beziehungen zu den europäischen Ländern. Jedoch sind hier Störungen unvermeidlich, wenn die SED in ihrer Außenpolitik den im Prinzip der Friedlichen Koexistenz ebenfalls enthaltenen andauernden ideologischen Klassenkampf nicht modifiziert, bzw. wenn sie ihre aus dem Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus erwachsenen Verpflichtungen zur brüderlichen Hilfe gegenüber den kommunistischen Parteien Westeuropas über propagandistische Unterstützung hinaus erfüllen würde. Ferner können sich zwischen den europapolitischen Interessen der Hegemonialmacht UdSSR, die die Interessen der gesamten sozialistischen Staatengemeinschaft definiert, und denen der regionalen Mittelmacht DDR, die letztlich aus wirtschaftlichen Gründen an einer europäischen Zusammenarbeit stärker interessiert sein muß, Konflikte ergeben, die die E. der SED zu Kompromissen zwingen dürfte. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 266–267 Erziehungswissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportbüros und -kontoreSiehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1969 1979 Von einer „sozialistischen E.“ wird in der DDR erst seit 1973 gesprochen. Dies deutet darauf hin, daß die SED seit der internationalen Anerkennung der DDR als Folge der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland offenbar ihre „europäische Rolle“ neu zu definieren beabsichtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt umfaßte ihre E. in erster Linie zwei außenpolitische Aktionsfelder, die funktional…
DDR A-Z 1975
Exportpreis (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968, in allen Betrieben einzelner Industriezweige angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sogenannten Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis — wie das alte System — auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahre 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen — genauer den Weltmarktpreisen — orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes dann je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht nun der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das einheitliche Betriebsergebnis ein. Um jedoch die Betriebe nicht nur auf die Erzielung eines maximalen E. und damit letztlich einer hohen Exportrentabilität zu orientieren, sondern sie zur Durchführung der oftmals nicht rentablen staatlichen Planauflagen zu veranlassen, wurde die Einführung von, die Lenkungsfunktion der Weltmarktpreise tendenziell paralysierenden, Exportstimulierungsmitteln notwendig. Trotz dieses permanenten Dilemmas zwischen Rentabilitäts- und Planorientierung scheint sich das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. bewährt zu haben, denn an deren Umgestaltung ist im Zuge der 1974 beginnenden Reformdiskussionen des Planungs-, Leitungs- und Stimulierungssystems nicht gedacht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 268 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-VerkaufsstellenSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt…
DDR A-Z 1975
Fahneneid (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 NVA. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilieSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 NVA. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familie
DDR A-Z 1975
Familienrecht (1975)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl.~I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. Entwicklung. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Entwicklung des F. von zwei Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurde. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§~1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Eheschei[S. 273]dung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahre veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Das FGB von 1965. Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung, die durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt und in würdiger Form stattfinden soll, begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. Die Ehemündigkeit ist für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf vier Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach einer Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. Das eheliche Güterrecht kennt praktisch nur einen gesetzlichen Güterstand. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte, sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn dies zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewoh[S. 274]nung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf zwei Jahre begrenzt; ca. 85 v. H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v. H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v. H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. Das Verhältnis Eltern-Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden. Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht- bis zu seinem Entzug - führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber Unterhalts- und in beschränktem Rahmen auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§~66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender gerader Linie (z. B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des ordre public Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren in Familiensachen ist in der Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelt. Subsidiär finden die Vorschriften der ZPO (Zivilprozeß) Anwendung. In Ehesachen gilt der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Das Gericht kann Vertreter gesellschaftlicher Kollektive und Kräfte in das Verfahren einbeziehen. Zuständig in [S. 275]Ehesachen ist das Kreisgericht. Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Für das Eheverfahren gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d. h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272–275 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist…
DDR A-Z 1975
FDJ-Kontrollposten (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion; FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ (Freie Deutsche Jugend) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-OrdnungsgruppeSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion; FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ (Freie Deutsche Jugend) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppe
DDR A-Z 1975
Feiern, Sozialistische (1975)
Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1979 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Volkssitte verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung (auch Eheweihe) und das sozialistische Begräbnis (Grabweihe). Die Jugendweihe, seit 1954 stark propagiert, ist inzwischen zum festen Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems in der DDR geworden. 1975 wurde die Beteiligung von 279.000 Jugendlichen daran gemeldet, 96,7 v. H. des in Frage kommenden Jahrganges. Mit der Jugendweihe, die keine unmittelbar staatliche Einrichtung ist, jedoch in mehreren Gesetzen vorausgesetzt wird, werden die 14jährigen in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen. Die Teilnehmer werden in Jugendstunden darauf vorbereitet. Sie geloben in der seit 1968 gültigen Fassung des Gelöbnisses, „für die große und edle Sache des Sozialismus zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten“, nach hoher Bildung zu streben, den Kampf um persönliches Glück mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu verbinden, die feste Freundschaft mit der Sowjetunion und den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, „im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen“. Der Text des Gelöbnisses faßt die Grundinhalte der staatlichen Erziehung zusammen, der Inhalt entspricht dem in den Lehrplänen immanent fixierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der sozialistischen Schule. Beteiligung an der Jugendweihe gilt als gesellschaftliche Voraussetzung für weiterführende Bildung und Ausbildung. Der Inhalt des Jugendweihegelöbnisses ist mehrfach verändert worden. Das Gelöbnis hat dabei stärker die Ausrichtung auf Verpflichtung zum sozialistischen Staatsbürger entsprechend der Verfassung erhalten und seinen unmittelbar weltanschaulichen Charakter im Sinne des Marxismus-Leninismus mit atheistischem Akzent verloren. Aufgrund dieses Charakters haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der voraufgehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die Jugendweihe Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die Kirchen aus seelsorgerlichen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Weniger als 20 v. H. der 14jährigen werden heute in der DDR konfirmiert. Statistische Angaben über Namensweihe, sozialistische Eheschließung und Begräbnis liegen nicht vor. Die christliche Säuglingstaufe, die ebenfalls nur noch an einer Minderheit vollzogen wird, ist nicht durch die Namensweihe verdrängt worden. Die meisten Neugeborenen werden heute weder getauft noch von den Eltern zur sozialistischen Namensweihe, gebracht. Die sozialistische Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Trauung, sondern folgt ihr ähnlich wie die kirchliche Trauung. Kirchliche Trauungen sind selten geworden; die sozialistische Eheschließung, die oft vom Betrieb eines der Ehegatten ausgerichtet wird, ist verbreiteter. Am wenigsten verbreitet ist das sozialistische Begräbnis, obgleich auch hier eine Zunahme beobachtet wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 291 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeiertageSiehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1979 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Volkssitte verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung…
DDR A-Z 1975
Feriengestaltung (1975)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im dritten Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen“ (GBl. I, 1974, Nr. 5, §~45). Weiter wird darin eine Verstärkung [S. 293]der „kollektiven Formen“ der F. gefordert; besonderer Wert wird hierbei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. In einem Beschluß des Sekretariats des Zentralrats der FDJ vom 29. 10. 1970 heißt es über die Verantwortung und die Aufgaben der FDJ und der Pionierorganisation: „Die Feriengestaltung ist der politisch und pädagogisch gelenkte Prozeß zur Sicherung einer aktiven Erholung, der eine vernünftige Relation von Ruhe und Entspannung sowie Bewegung und Aktivität verlangt.“ Im 3. Jugendgesetz von 1974 wird das Engagement der FDJ in diesem Bereich noch verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Insbesondere für die Einrichtung der Ferienlager wurden nach offiziellen Mitteilungen bereits im Jahr 1965 insgesamt 165 Mill. Mark aufgewendet. Auch der FDGB stellt Mittel für die Ferienlager zur Verfügung. 1970 betrug die gesamte Subventionierungssumme bereits 200 Mill. Mark, 1974 300 Mill., wobei die Beträge von Betrieben, Staatshaushalt und FDGB ca. im Verhältnis 3:2:1 stehen. In den großen Sommerferien im Juli/August 1974 waren in der DDR von insgesamt 2,73 Mill. Schülern der Klassen 1–12 zwischen 1,5–2 Mill. ca. 3 Wochen unterwegs, davon in Ferienlagern allein ca. 1 Mill. Kinder. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben; sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. In durch Ministerratsbeschluß geschaffenen 50 „zentralen Pionierlagern“ verbringen in der Regel 100.000 Junge Pioniere und Schüler ihre Ferien. Hinzurechnen muß man ferner ca. 3.000 Betriebsferienlager in landschaftlich reizvollen Gegenden, für deren Unterhaltung die Großbetriebe aufkommen. Dadurch entstanden teilweise enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Werktätigen aus den Trägerbetrieben. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau ihres Lagers, sind als Betreuer tätig und leiten,„Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sogenannte Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8- bis 10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz, im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z. B. im Umgang mit Kindern aus den betreffenden Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vertieft werden können. Für 160.000 Jungen und Mädchen standen 1974 Plätze in Schwimmlagern bereit. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. sogenannte Lager der Erholung und Arbeit. 1974 belegten fast 60.000 Jugendliche die begehrten Plätze. In solchen, vor allem von der FDJ organisierten, Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, z. B. am Bau einer Ferngasleitung. Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Pionierlagern (z. B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, Gelände- und Manöverspiele (z. B. Wintermanöver „Schneeflocke“) durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z. B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse oder das Schwimmabzeichen zu erwerben und andere sportliche Medaillen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist der Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes. Neben Arbeit, Spiel und Sport spielen die sogenannten Ferienexpeditionen eine große Rolle, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Geschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am „Expeditionsauftrag“, z. B. mit dem Thema: „Auf den Spuren der 2. Polnischen Armee“ oder „Die Geschichte von Bad Saarow“. 1971 wurde eine zentrale Ferienexpedition unter der Losung „Rote Fahne“ durchgeführt. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Mahn- und Gedenkstätten verbunden. Neben den Ferienlagern bestehen weitere Einrichtungen der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die jüngeren, verbringen ihre Ferien in den Stadterholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden („Jugenderholungszentren“). Klub- und Kulturhäuser, Pionierhäuser und -Stationen, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen sind in die örtliche F. einbezogen. Allein an den „Ferienspielen“ für die Schüler der Klassen 1–4 beteiligten sich 1974 annähernd 900.000 Kinder. In den städtischen Ferienzentren werden für diese Altersgruppen vielfältige, ihren Interessen entsprechende Möglichkeiten angeboten. Das neue Jugendgesetz fördert diese Einrichtungen besonders. Neu aufgenommen in die organisierte Form „kollektiver Urlaubsgestaltung“ wurde mit dem 3. Jugendgesetz 1974 für die Lehrlinge und Berufsschüler die Einrich[S. 294]tung von Wanderquartieren mit täglich 1240 Plätzen, sowie für ca. 100.000 Lehrlinge die bewährten Jugendtouristenreisen des FDGB. Auch für Studenten wurden 1974 erstmals geeignete Internate als „Studentenhotels“ eingerichtet. Hier werden im Austauschverfahren vor allem internationale Kontakte gepflegt. Diesen Aufgaben dienen insbesondere auch die „Internationalen Sommerlager“ oder „Freundschaftslager“, in denen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit westdeutschen und ausländischen Kindern ihre Ferien verbringen, wobei auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. 1974 standen neben den Lagern 23.114 Plätze in Jugendherbergen zur Verfügung. Etwa 12.500 Schülergruppen mit 250.000 Teilnehmern nahmen 1974 an mehrtägigen Wanderungen teil. Wegen der knappen Kapazität an Jugendherbergsplätzen wurden zusätzlich Wanderquartiere eingerichtet. Eine beträchtliche Zahl von Schülern und Studenten hat auch im Sommer 1974 Camping außerhalb der F. und die private Urlaubsreise bevorzugt. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292–294 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FerienscheckSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im dritten Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und…
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Fertigungstechnik (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Fernstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestivalSiehe auch die Jahre 1969 1979 Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Fernstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festival
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Feuerschutzpolizei (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Feudalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FGBSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Feudalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FGB
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Finanzamt (1975)
Siehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1979 1985 Finanzämter: 1953 1954 1956 1958 1959 Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finalproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzausgleichSiehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1979 1985 Finanzämter: 1953 1954 1956 1958 1959 Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finalproduktion …
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Finanzkontrolle und Finanzrevision (1975)
Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsorganen eine Eigenkontrolle der Finanzen seines Verantwortungsbereiches organisieren. Diese Eigenkontrolle kann und wird hauptsächlich nach den individuellen Interessen der betreffenden mikroökonomischen Teilsysteme gestaltet. Ihre Wirksamkeit hängt weitgehend von der freiwilligen Mitwirkung der Leistungsträger an den Kontrollaktionen ab. Die „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) befaßt sich a) mit der fortwährenden Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten (VEB; Kombinate; VVB; Produktionsgenossenschaften) und b) mit der ständigen Überprüfung der Finanzgebarung und -disziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ (dazu gehören u. a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion im Bereich der Kultur, des Sozialwesens und des Sports, aber auch die gesellschaftlichen Großorganisationen). Obwohl es meist nicht aufgeführt wird, erstreckt sich c) die zentrale staatliche Fk. auch auf die staatlichen Geschäftsbanken und Versicherungen. In der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftspraxis bezieht sich der Begriff „staatliche Finanzkontrolle“ in der Hauptsache auf die „Vorkontrolle“ bei der Aufstellung der Finanzpläne und auf die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle“ der operativen Durchführung der Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie der Planbilanzen über die Einnahmen und Ausgaben der Produktionseinheiten. Die „nachträgliche Kontrolle“ der Finanzgebarung und der Erfüllung der Finanzpläne der Produktionseinheiten, Verwaltungsorgane, staatlichen Banken und Versicherungen ist Aufgabe der Finanzrevision. Wichtigste Aktionsgebiete der Fk. in der DDR sind auf der einen Seite die kontinuierliche Durchleuchtung der Betriebsfinanzen (= „Wirtschaftskontrolle“ durch Soll-Ist-Vergleiche, Kostenanalysen und die Beurteilung der Ertragsentwicklung) und auf der anderen Seite die „Staatshaushaltskontrolle“ gegenüber einzelnen Etat-(titel)trägern und Zuwendungsempfängern. Im Produktionsbereich hat die Fk. das Ziel, durch Stichproben, Einholung von Auskünften und periodisch angeforderte Zwischenberichte offenzulegen, welche Ergebnisse die vom Plan vorgeschriebene und die eigenverantwortlich vorgenommene Verwertung der Finanzmittel erbracht hat. Diese Verwendung wird dann daraufhin geprüft, ob sie zweckgemäß und sparsam erfolgt ist. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse sind dann die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen vorzubereiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsprozesse verbessert werden kann. Die bei der Finanzkontrolle angewandten Analyse- und Prüfungsmethoden sind jeweils darauf abzustellen, ob es sich bei den untersuchten Wirtschaftseinheiten auf der einen Seite um verselbständigte Produktionsbetriebe und überbetriebliche Zusammenschlüsse oder auf der änderen Seite um reine Verwaltungsinstanzen handelt. Beide Gruppen von Wirtschaftsinstitutionen verfolgen beträchtlich voneinander abweichende (Betriebs-)Zwecke. Diese sind einerseits für die Anwendung unterschiedlicher Kontrollmethoden verantwortlich, andererseits bedingen sie auch eine recht erhebliche Spezialisierung innerhalb des Instanzenapparates der staatlichen Kontrollorganisation für Finanzen. In der volkseigenen Wirtschaft arbeiten die VEB, Kombinate und VVB nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung). Dieses für die Staatswirtschaft zur verpflichtenden Handlungsmaxime erhobene (Wirtschaftlichkeits-)Prinzip verlangt von den Produktionseinheiten, daß sie ihre eigenen Produktionskosten mindestens durch die Erlöse aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß sie einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionseinheiten zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der übergebenen Betriebspläne. Realisierbar ist diese Anweisung natürlich nur innerhalb der plandetermi[S. 301]nierten Begrenzungen des zugebilligten operativen Entscheidungs- und Handlungsfeldes der Produktionseinheiten. Dagegen verfolgen bekanntlich die Maßnahmen der staatlichen Verwaltungsorgane nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Ihre „ökonomischen Aktivitäten“ beziehen sich auf die Schaffung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Erfüllung der staatlichen Wirtschaftsziele durch die Planträger. Ihr Handeln wird durch zweckgerichtete Anweisungen in Gesetzen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und durch ständige operative Verfügungen vorgesetzter Lenkungsinstanzen bestimmt. Bei der Zuteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen vorgegebenen Verwendungszwecke haben die betreffenden Instanzen aufgabengemäß und gesetzestreu zu handeln. Sie müssen bei den Empfängern darauf hinwirken, daß mit den Mittelzuweisungen sparsam gewirtschaftet wird. Je nachdem also, wie das im „Volks-“ oder „Staatseigentum“ befindliche Real- und Finanzvermögen genutzt werden soll, wandeln sich auch die Zielstellungen, Beurteilungen und Methoden der Fk. Im Bereich der staatlich gelenkten Produktion, Zirkulation und Distribution lautet der Überwachungsauftrag, den erreichten Grad der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Produktionseinheiten kritisch zu prüfen. Dagegen steht bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die einzelnen Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem vier Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. Das Ministerium der Finanzen, 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollanalysen werden von den Industrieministerien, den Abteilungen Finanzen der VVB, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen verlangt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen vor allem die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres häufig gemeinsam. Ebenso wird auch bei der Auswertung der Kontrollergebnisse verfahren, die gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten vorgenommen wird. Der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) umfaßt in der Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik der DDR zwei Inhalte: 1. eine Prüfungsmaßnahme und 2. eine staatliche Institution. Fr. bedeutet somit im ersten Fall die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungslegung und Bilanzierung durch die Staatsbetriebe (= nachträgliche Kontrolle). Dazu kommt dann die Beurteilung ihres im überprüften Wirtschaftsjahr erreichten Wirtschaftserfolges durch die staatlichen Revisionsorgane. Als Prüfungsunterlagen werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, vorgelegten Bilanzen, Statistiken und Pläne (darunter insbesondere die Finanzpläne) ausgewertet. Im zweiten Fall ist mit Staatlicher Fr. diejenige Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen gemeint, welche unter der direkten Anleitung des Ministeriums der Finanzen Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Untemehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich aktiven Produktionseinheiten prüft sie die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu kommt die Prüfung der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs auf der Grundlage der Planabrechnungen für die vergangene Wirtschaftsperiode (Soll-Ist-Vergleiche). Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerkes“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB, Kombinate und VVB durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so können sie bei kleineren Beanstandungen selbst die Beseitigung der Fehlleistungen und der Plan- und Ordnungswidrigkeiten anordnen. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall an die übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie Gerichte übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund des Wirtschaftsstrafrechts unbedingt einzuschalten sind, wird in den meisten Fällen das Ministerium der Finanzen aktiv. Während der Hauptphase der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/1964 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und [S. 302]das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/1964 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staats- und Gesellschaftsinteressen vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen Kumpanei mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Daher deckten die Konzernleitungen finanzielle und wirtschaftliche Manipulationen ihrer VEB, sofern diese dem Konzern insgesamt zum Vorteil gereichten. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen in der DDR in der Weise umgestaltet, daß seit dieser Zeit eine eigene, von anderen wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz die Revisionen vornimmt. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den „Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision“ vom 12. 5. 1967, GBl. II, Nr. 49, S. 329 ff.). Finanzsystem; Banken; Sparkassen; örtliche Organe der Staatsmacht; Bezirk; Kreis; Gemeinde; Wirtschaft; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300–302 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzökonomikSiehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und…
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Finanzrevision (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305 Finanzplanung und Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzschuldenSiehe auch die Jahre 1969 1979 Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305 Finanzplanung und Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzschulden
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Exportbüros und -kontore (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Die Eb. entstanden im Zuge der Durchsetzung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung in der Außenwirtschaft der DDR. Drei Arten von Eb. sind zu unterscheiden: a) Absatzorgane verschiedener VVB auf dem Gebiet des Exports; in bezug auf die Vorbereitung und Durchführung von Exportlieferungen kann das E. als alleiniger Vertragspartner des AHB auftreten; b) nach Erzeugnisgruppen spezialisierte vorübergehend angewandte Form der Zusammenarbeit von Außenhandel und Industrie; c) Verkaufsstützpunkte der AHB im Ausland; tritt insbesondere auf internationalen Messen und Ausstellungen in Erscheinung. Ek. sind zwischenbetriebliche, branchenmäßig gegliederte Einrichtungen, die von bezirklich und örtlich geleiteten Betrieben als gemeinsame Absatzorgane gebildet werden können. Sie entstanden in dem Bestreben, die zahlreichen kleinen und mittelgroßen Betriebe mit einem stark zersplitterten Produktionssortiment stärker in die zentral gelenkten Exportaktivitäten einzuschalten. Die Aufgaben der Ek. bestehen dementsprechend darin, „weltmarktfähige“ Exportsortimente der örtlichen Industrie und des örtlichen Handwerks zusammenzustellen, die örtliche Wirtschaft bei der Planung und Durchführung der Exportaufgaben anzuleiten und Verträge über Exportlieferungen mit dem AHB bzw. in Ausnahmefällen direkt mit den ausländischen Partnern abzuschließen. Die Ek. werden, im Gegensatz zu den juristisch nicht selbständigen Verkaufsgemeinschaften der örtlichen Industrie, als GmbH. oder eGmbH. geführt und können auch sogenannte Eigengeschäfte (in eigenem Namen) abschließen. 1968 wurde versucht, Ek. im Rahmen der Erzeugnisgruppen der VVB auch unter Beteiligung zentral geleiteter Betriebe zu gründen. Hier traten jedoch offenbar nichtgelöste Probleme hinsichtlich der Planungskompetenzen (zentrale Planung einerseits - bezirksgeleitete Planung andererseits) auf. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 267 Europapolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportleitbetriebeSiehe auch die Jahre 1969 1979 Die Eb. entstanden im Zuge der Durchsetzung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung in der Außenwirtschaft der DDR. Drei Arten von Eb. sind zu unterscheiden: a) Absatzorgane verschiedener VVB auf dem Gebiet des Exports; in bezug auf die Vorbereitung und Durchführung von Exportlieferungen kann das E. als alleiniger Vertragspartner des AHB auftreten; b) nach Erzeugnisgruppen spezialisierte vorübergehend angewandte Form der Zusammenarbeit…
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Exquisit-Verkaufsstellen (1975)
Siehe auch: Exquisit- und Delikatläden: 1979 1985 Exquisit-Verkaufsstellen: 1963 1965 1966 1969 Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 268 Exportpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachhochschulenSiehe auch: Exquisit- und Delikatläden: 1979 1985 Exquisit-Verkaufsstellen: 1963 1965 1966 1969 Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 268 Exportpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachhochschulen
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Familie (1975)
Siehe auch: Familie: 1969 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig [S. 270]gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt, hauptsächlich durch Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z. B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“. Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgaben. Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltensmuster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine so offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z. T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzi[S. 271]pationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen Land des Ostblocks gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen würde. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch gegenwärtig beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -Verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie — einer Erhebung von 1970 zufolge — ca. 80 v. H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten. III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Neue Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben übereinstimmend drei „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. Die hohe Zahl von Ehescheidungen; 2. die weitverbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 3. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Die kontinuierlich steigenden Scheidungsziffern ließen die „Eheerhaltung“ zu einer vieldiskutierten Forderung werden, der sowohl die Ehe- und F.-Beratungsstellen als auch die Gerichte unterliegen. Sollen die einen verhindern, daß es überhaupt zur Klage kommt, so haben die anderen die gesamte Prozeßführung auf das „Ziel einer hohen erzieherischen Einflußnahme“ auszurichten (Familienrecht). Wenn eine Rücknahme der Klage nicht erreicht werden kann und die Abweisung oder Aussetzung des Verfahrens ebenfalls nicht geboten erscheint, sind die Richter gehalten, zumindest die Urteilsbegründung eindeutig an der „sozialistischen Familienmoral“ auszurichten. Für die beiden letztgenannten Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder kann Ausdruck dafür sein, daß familiale. und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen bei einer weiblichen Beschäftigungsquote von 84,5 v. H. (1974) die verkürzt tätigen Frauen 1974: ca. 35 v. H.) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch die sinkende Geburtenrate bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung zufolge inzwischen konkretisiert; dies geht z. B. aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts hervor: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z. B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten immerhin auf enge Beziehungen schließen. Dem wird nicht nur ideologisch Rechnung getragen, sondern auch mit dem gezielten Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen wie Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Wochenurlaubs (Mutterschutz), Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, zinslose Kredite an junge Ehepaare, besondere Unterstützung kinderreicher Familien sowie alleinstehender Elternteile (Frauen). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Die mangelhafte häusliche Arbeitsteilung wird zwar nicht gutgeheißen, aber doch mit einer gewissen Resignation ins Kalkül gezogen. Der fehlenden Bereitschaft vieler Männer, ihre familiale Rolle zu überdenken, ist darüber hinaus nie mit ähnlicher Konsequenz begegnet worden, wie auf die Frauen ideologischer Druck ausgeübt wurde. IV. Leitbild und Wirklichkeit Das FGB trägt Haushaltsführung und Kindererzie[S. 272]hung ausdrücklich beiden Ehegatten auf. Im offiziellen Kommentar heißt es dazu, der Mann genüge seiner Pflicht nicht schon dadurch, daß er lediglich „mithelfe“. Er habe vielmehr den der „konkreten Familiensituation“ angemessenen Anteil zu übernehmen. Daß dieser Anspruch bisher auch nicht annähernd erfüllt wurde, machen — neben anderen — die folgenden Untersuchungsergebnisse deutlich. 1965 und 1970 hat das Leipziger Institut für Marktforschung jeweils ermittelt, wieviel Zeit die Versorgung eines Vier-Personen-Haushalts erfordert und wie sie sich auf die einzelnen F.-Mitglieder verteilt: Das familiale Engagement der Ehemänner hat mithin innerhalb von fünf Jahren nur um 1,4 v. H. zugenommen. Eine positivere Entwicklung zeichnet sich auch für die absehbare Zukunft kaum ab. 1975 veröffentlichten Befragungen des Zentralinstituts für Jugendforschung ist vielmehr zu entnehmen, daß die Jugendlichen ihr F.-Leitbild weitgehend an der im Elternhaus praktizierten Aufgabenteilung ausrichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269–272 Fahneneid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamiliengesetzbuchSiehe auch: Familie: 1969 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die…
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Familienzusammenführung (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der F. in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt worden (siehe nebenstehende Tabelle). Diese Statistik erfaßt jedoch nur die Übersiedler, die im Bundesgebiet die Notaufnahme beantragt haben. Es ist aber davon auszugehen, daß dies nicht alle Übersiedler getan haben. Die wirkliche Zahl derjenigen, die seit dem 1. 7. 1962 die DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, ist also höher. Sie übertrifft bei weitem die der Flüchtlinge. Im Gegensatz zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist allerdings bei den Übersiedlern seit 1970 ein Rückgang zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 ist vereinbart worden, auch Probleme der F. zu lösen, und zwar durch Zusammenführung von Ehegatten, den Umzug von Eltern, die von ihren Kindern betreut werden sollen, und in besonderen Ausnahmefällen auch die Genehmigung zur Eheschließung und die Ausreise des in der DDR lebenden Verlobten. Im Jahr 1973 durften 886 Personen, davon 520 Erwachsene und 366 zu ihnen gehörende Kinder sowie weitere 473 Kinder aus der DDR zu ihren Angehörigen im Bundesgebiet ausreisen. Umzugsgut darf mitgenommen werden, soweit dies nach den zollrechtlichen Bestimmungen der DDR zulässig ist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 275 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund)Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der F. in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt…
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FDJ-Ordnungsgruppe (1975)
Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchulungSiehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung
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Feiertage (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1974 offiziell, vor allem durch Schulfeiern, als Gedenktage, bzw. „Festtage“ begangen, am: 1. 3. der „Tag der Nationalen Volksarmee“, 8. 3. der „Internationale Frauentag“, 21. 4. der „Vereinigungsparteitag“ (Gründung der SED), 24. 4. der „Internationale Tag der Jugend gegen Kolonialismus und für friedliche Koexistenz“, 8. 5. der „Tag der Befreiung“, 10. 5. der „Tag des freien Buches“, 1. 6. der „Internationale Tag des Kindes“, 9. 6. der „Tag des Eisenbahners“, 11. 6. der „Tag des Lehrers“, 23. 6. der „Tag des Bauarbeiters“, 1. 7. der „Tag der Volkspolizei“, 2. 7. der „Tag des Bergmannes“, [S. 292]1. 9. der „Weltfriedenstag“, 10. 9. der „Gedenktag für die Opfer des Faschismus“, 13. 10. der „Tag der Seeverkehrswirtschaft“, 7. 11. der Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland von 1917, 9. 11. der Jahrestag der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland, 10. 11. der „Weltjugendtag“ und der „Tag des Chemiearbeiters“, 11. 12. der „Tag des Gesundheitswesens“. Die kirchlichen Namen der Sonntage wurden 1974 in der DDR nur noch im Jahreskalender der „Neuen Zeit“, dem Zentralorgan der CDU (DDR), wiedergegeben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 291–292 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am…
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Ferienscheck (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Feriendienst des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 294 Feriengestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch die Jahre 1969 1979 Feriendienst des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 294 Feriengestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernsehen
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Festival (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für Festspiele und Festveranstaltungen, seit 1951 für die „Weltfestspiele der Jugend und Studenten“, deren Träger der Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) ist. Er veranstaltete die 1. Weltfestspiele in Prag (25. 7.–17. 8. 1974); die 2. in Budapest (14.–28. 8. 1949); die 3. in Ost-Berlin (5.–19. 8. 1951); die 4. in Bukarest (2.–16. 8. 1953); die 5. in Warschau (31. 7.–14. 8. 1955); die 6. in Moskau (28. 7.–11. 8. 1956); die 7. in Wien (26. 7.–4. 8. 1959); die 8. in Helsinki (28. 7.–6. 8. 1962); die 9. in Sofia (28. 7.–6. 8. 1968); die 10. in Ost-Berlin (28. 7.–6. 8. 1973). An den 10. Weltfestpielen nahmen ca. 25.000 ausländische Gäste teil, die mehr als 1700 Organisationen repräsentierten. Das Programm umfaßte 210 politische, 1195 kulturelle und 137 Sportveranstaltungen, an denen ca. 8 Mill. Besucher teilnahmen. Daneben wurden in allen Bezirken der DDR 23.000 „Kleine Festivals“ veranstaltet. Die Weltfestspiele wurden durch ein „Festivalaufgebot“ der FDJ vorbereitet, einen schulischen, ökonomischen und politischen Wettbewerb der Jugend, wobei die Besten als Teilnehmer zu den Weltfestspielen delegiert wurden. Die Festspiele waren zugleich Anlaß, der Öffentlichkeit den Entwurf des (3.) Jugendgesetzes (vom 28. 1. 1974) zu unterbreiten. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Fertigungstechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestlandsockelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für Festspiele und Festveranstaltungen, seit 1951 für die „Weltfestspiele der Jugend und Studenten“, deren Träger der Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) ist. Er veranstaltete die 1. Weltfestspiele in Prag (25. 7.–17. 8. 1974); die 2. in Budapest (14.–28. 8. 1949); die 3. in Ost-Berlin (5.–19. 8. 1951); die 4. in Bukarest (2.–16. 8. 1953); die 5. in Warschau (31. 7.–14. 8. 1955); …
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FGB (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 Abk. für Familiengesetzbuch. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Feuerschutzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FilmwesenSiehe auch die Jahre 1966 1969 Abk. für Familiengesetzbuch. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Feuerschutzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Filmwesen
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Finanzausgleich (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Haushaltsausgleich; Staatshaushalt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzbeiratSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Haushaltsausgleich; Staatshaushalt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzbeirat
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Finanzökonomik (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik; Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 302 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzorganeSiehe auch die Jahre 1969 1979 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik; Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 302 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzorgane
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Finanzschulden (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Als. F. werden in der DDR diejenigen Verpflichtungen der Staatsbetriebe (VEB), Kombinate und VVB bezeichnet, welche diese dem Staat gegenüber bei der Nettogewinnabführung am Ende des Wirtschaftsjahres schuldig geblieben sind. Diese dritte große Abgabe unter den „Unternehmenssteuern“ ergibt sich bei 100prozentiger Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes in folgender Höhe: Verbindliche Planauflage Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe = Beauflagte staatliche Plankennziffer Nettogewinn minus „Nettogewinnabführung“, erhoben als fester Anteil in Mark vom geplanten Nettogewinn = verfügbarer „eigener“ Gewinnanteil des Betriebes. In dem hier unterstellten Fall entspricht die geplante Nettogewinnabführung der tatsächlich an den Staat abgeführten Summe. Anlässe für das Entstehen von F. sind fast immer unterplanmäßige Gewinne oder außerplanmäßige Verluste, welche selbst wiederum die verschiedensten Ursachen haben können (so z. B. Produktion am Bedarf vorbei; Fehlleistungen des Managements, witterungsbedingte Betriebsstörungen; Eingriffe übergeordneter Planbehörden in den laufenden Produktionsprozeß). Seit Ende der 50er Jahre haben das Feststellungsverfahren und die Eintreibungsmethoden der F. ständig gewechselt. Dabei kehren in einem bestimmten Turnus von einigen Jahren immer die gleichen Regelungen wieder, welche die Wirtschaftsführung noch ein paar Jahre zuvor zum Zeitpunkt ihrer damaligen Ablösung als wirtschaftspolitisch unzweckmäßig verworfen hatte. Die neuesten gesetzlichen Bestimmungen über die Feststellung und Begleichung von F. enthalten folgende Regelung (Finanzierungsrichtlinie vom 3. 7. 1972, GBl. II, S. 469 ff.): Sie gilt für Betriebe, die z. B. nicht den vollen Gewinn erwirtschaftet haben, welcher ihnen als Auflage im staatlichen Betriebsplan vorgegeben wurde. Geraten sie infolge dieser Mindergewinne zeitweise in Liquiditätsschwierigkeiten und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so wie sie sich aufgrund des effektiv erwirtschafteten Gewinnes und der hierdurch begründeten Abführungsverpflichtungen ergeben, so entsteht in Höhe der unbeglichen gebliebenen Abgabenforderungen eine F. Entgegen dem Eintreibungsmodus, wie er von 1968 bis 1972 galt, hat die Forderung des Staates aus der Nettogewinnabführung ab 1. 1. 1973 keinen absoluten Vorrang mehr bei der Gewinnverteilung in den Betrieben, so daß diese nicht mehr gezwungen sind, stets zuerst den Anspruch des Staates auf Gewinnabführung vor allen anderen Gewinnverwendungszwecken zu berücksichtigen. Allerdings hat man daran festgehalten, den Produktionseinheiten feste Abführungssummen vom Nettogewinn bereits im Jahresbetriebsplan vorzuschreiben, wobei die Abgabeschuld in Höhe desjenigen Betrages festgesetzt wird, welcher sich bei voller Verwirklichung des Gewinnplanes und der Einhaltung der Kostensenkungsauflage ergibt (s. Abschnitt IV, Ziff. 1, 2, 3 und 6 der Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, Nr. 6, S. 73–75). Mit der bis 1972 praktizierten Zwangseintreibung des staatlichen Anteils am Gewinn hoffte die Wirtschaftsführung seinerzeit zu verhindern, daß die Betriebe bei Liquiditätsengpässen ihren Steuerverpflichtungen nicht nachkamen und F. machten. Diese Regelung führte jedoch vor allem bei denjenigen Betrieben, deren Ertragslage bei gegebenen Preisen ungünstig war, dazu, daß dafür an anderen Stellen Finanzierungslücken entstanden, welche wiederum die Planerfüllung gefährdeten. Sofern heute die staatlichen Produktionseinheiten mit ihren Zahlungen aus der Nettogewinnabführung im Rückstand sind, müssen sie diese unbeglichenen Steuerforderungen in der Jahresabschlußbilanz als F. ausweisen. Sie bleiben demnach auch über das jeweilige Planjahr, in dem sie entstanden sind, als Forderung des Staates gegen seine Betriebe bestehen. Die betrieblichen F. sind zugunsten des Gläubigers mit 5 v. H. im Jahr zu verzinsen. Die Tilgung der F. soll in der Regel aus denjenigen Nettogewinnen vorgenommen werden, welche die Betriebe in den Folgejahren überplanmäßig erwirtschaften und über die sie eigenständig verfügen dürfen. Im Gegensatz zur Zeit bis 1972 ist es ihnen auch jetzt wieder erlaubt, ihre F. gegen diejenigen an den Staat abgeführten Nettogewinne aufzurechnen, welche von ihnen über den Plan hinaus erzielt wurden. In der DDR partizipiert der Staat an den Überplangewinnen seiner Betriebe zu 50 v. H. (vgl. Kapitel V, Ziff. 7, und Kapitel III, Ziff. 2, der „Finanzierungsrichtlinie“ a. a. O.). Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Finanzsystem; Staatshaushalt; Steuern; Planung; Wirtschaft; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Als. F. werden in der DDR diejenigen Verpflichtungen der Staatsbetriebe (VEB), Kombinate und VVB bezeichnet, welche diese dem Staat gegenüber bei der Nettogewinnabführung am Ende des Wirtschaftsjahres schuldig geblieben sind. Diese dritte große Abgabe unter den „Unternehmenssteuern“ ergibt sich bei 100prozentiger Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes in folgender Höhe: Verbindliche Planauflage Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe =…
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Exportleitbetriebe (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Die E. koordinieren und leiten im Auftrag der VVB den Export der Betriebe einer Erzeugnis- oder Artikelgruppe an. Zu ihren Funktionen gehört es u. a., die Exportlieferungen der Produktionsbetriebe mit den AHB abzustimmen, Verträge mit ihnen zu schließen und durchzuführen, eine zentrale Exportlagerhaltung durchzuführen und für die Betriebe zentralisiert bestimmte Absatzfunktionen (Marktforschung, Werbung, Kundendienst, Ersatzteilexport etc.) auszuüben. Ebenso wie die Exportkontore können die E. zur verstärkten Einbeziehung kleiner und mittlerer Betriebe in den Export beitragen. Markt und Marktforschung; Exportbüros und -kontore; Werbung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 267 Exportbüros und -kontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportprämieSiehe auch die Jahre 1969 1979 Die E. koordinieren und leiten im Auftrag der VVB den Export der Betriebe einer Erzeugnis- oder Artikelgruppe an. Zu ihren Funktionen gehört es u. a., die Exportlieferungen der Produktionsbetriebe mit den AHB abzustimmen, Verträge mit ihnen zu schließen und durchzuführen, eine zentrale Exportlagerhaltung durchzuführen und für die Betriebe zentralisiert bestimmte Absatzfunktionen (Marktforschung, Werbung, Kundendienst, Ersatzteilexport etc.) auszuüben.…
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Fachhochschulen (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 269]Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Exquisit-Verkaufsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachschulenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 269]Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Exquisit-Verkaufsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachschulen
DDR A-Z 1975
Familiengesetzbuch (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Familie; Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272 Familie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamiliennameSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Familie; Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272 Familie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname
DDR A-Z 1975
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1975)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968 (Art. 44,1) und im Gesetzbuch der Arbeit geben seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene politische und gesellschaftliche Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen, Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität [S. 276]sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich befördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit der Einführung des NÖS 1963 und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die [S. 277]Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzl. Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralem Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Organisation genannt ist (§~1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung [S. 278]der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): IG Bau — Holz; IG Berbau — Energie; IG Chemie — Glas — Keramik; IG Druck und Papier; IG Metall; IG Textil — Bekleidung - Leder; IG Transport- und Nachrichtenwesen; IG Wismut; Gew. Gesundheitswesen; Gew. Handel, Nahrung und Genuß; Gew. Kunst; Gew. Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft; Gew. d. Mitarbeiter der Staatsorgane u. d. Kommunalwirtschaft; Gew. Unterricht und Erziehung; Gew. Wissenschaft. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (5–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied inne hat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–19 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (15–25 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (20–35 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, [S. 279]Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen — sind im Ergebnis des VIII. Parteitages der SED 1971 (teilweise Revision der Wirtschaftsreformen) aufgegeben worden. Auch die bei den VVB eingerichteten Gewerkschaftskomitees, die als gewählte Organe die Arbeit der einzelnen BGL in den Betrieben der VVB besonders bei den Wettbewerbskampagnen, den Rationalisierungsvorhaben, der Neuererbewegung und Normenarbeit koordinieren sollten, wurden aufgelöst und durch Instrukteure der Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. ersetzt. Ziele dieser Maßnahmen sind der Abbau eines Teils der Kompetenzüberschneidungen und eine Straffung der Leitungsstränge. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden, ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (200 Mitglieder, 40 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 32köpfiges Präsidium und das diesem Gremium angehörende Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Wolfgang Beyreuther; als Stellvertretender Vorsitzender des BV des FDGB: Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann; Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele). Vorsitzender des BV des FDGB war bis März 1975 Herbert Warnke; nach dessen Tod wurde Harry Tisch, bis dahin 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock und Kandidat des Politbüros der SED, zum Nachfolger gewählt. Seine Stellvertreter sind wie bisher Wolfgang Beyreuther und Johanna Töpfer. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der 5-Jahrespläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen, die Mitglieder der Frauen- und Jugendausschüsse, der Ständigen Produktionsberatungen und Neuereraktivs sowie die Arbeiterkontrolleure werden in offener Abstimmung auf Mitgliedervollversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen bestimmt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem glei[S. 280]chen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: dreimonatlich; BV: viermonatlich; ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern durch die dazu befugten Gremien spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt [S. 281]sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Für 1972 wird eine Mitgliederzahl von 7.346 Mill., davon 3,5 Mill. Frauen, angegeben. Im Juni 1974 wurden 7,8 Mill. Mitglieder genannt; die Zunahme mag sich aus der besseren Durchorganisation der ehemals privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe erklären, die in Volkseigentum überführt wurden. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch etc.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte) gedeutet. Das Gesetzbuch der Arbeit sagt ausdrücklich, daß das „Recht auf Mitwirkung vor allem durch die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen“ verwirklicht wird. Seit dem VIII. Parteitag der SED sind die überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 erneut unterstrichen und teilweise erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung etc. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge steht dazu jedoch in deutlichem Gegensatz. Notwendig muß die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Ausdruck einer sich wandelnden Beurteilung mag es sein, daß durch eine Satzungsänderung auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 in der Aufgabenstellung die „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ vor dem Wachstum der Arbeitsproduktivität genannt wird. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. In der Plandiskussion für den Plan 1975 sollen erstmals mit dem Produktionsplan auch bereits die Gegenpläne, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mitentworfen werden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe [S. 282]identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird (Haushaltsbuch). Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugend- bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, die Arbeit der Ständigen ➝Produktionsberatungen und der anderen gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Die Neuereraktivs sind an die Stelle der Neuererräte bei den Betriebsleitungen und der Kommission für Neuererwesen der BGL als unmittelbare Vertretung der Neuerer im Rahmen der BGO getreten; diese Neuregelung betont die gestärkte politische Verantwortung des FDGB für die Masseninitiativen und ist zugleich Ausdruck für das Bemühen der SED, Werkleitungen und Mitwirkungsorgane im Betrieb stärker voneinander abzusetzen. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Ab[S. 283]stufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielsetzung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie, Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der [S. 284]Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. (1973: 87.605 Arbeiterkontrolleure.) Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet. So wurden 1972 entsandt in die Volkskammer: 68 von 500; in die Bezirkstage: 393 von 2.840; in die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.029 von 17.204; in die Gemeindevertretungen: 23.601 von 180.890; in die Stadtbezirksversammlungen: 445 von 3.000. V. Schulung Nachdem in den voraufgegangenen Jahren die Massenschulung des FDGB in den Hintergrund getreten war, ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit “ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) einmal monatlich die vom BV des FDGB vorgeschlagenen Themen (1974 z. B.: Die Politik der SED zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe im Jahre 1974; die Steigerung der Arbeitsproduktivität - das Entscheidende usw.) in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, zum anderen einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen; die ständige Anleitung der Gesprächsleiter wird genutzt, um eine optimale Ausgestaltung der SdsA. zu erreichen. Ende 1973 gab es 51.220 SdsA. mit 1.041.949 Teilnehmern, darunter 75 v. H. Parteilose. Ende 1974 bestanden 76.782 SdsA. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerkschaftlicher Schulungsarbeit ist die Aus- und Weiterbildung der eigenen Funktionäre. Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. 1974 wurden auf betrieblicher Ebene in die Leitungen, Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen über 2 Mill. Mitglieder in Funktionen gewählt. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gegründete Chance, erzieherisch zu wirken und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre ständig ansteigen lassen. Während des NÖS und des ÖSS ist die Ausbildung der Funktionäre reformiert und durch die Vermittlung positiven Fachwissens, insbesondere aus dem Bereich der Leitungswissenschaft, der Volks- und Betriebswirtschaftslehre erweitert und verbessert worden. Die starke Differenzierung des Schulungssystems nach Aufgabengebieten (Arbeitsrecht, Arbeitsökonomie, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) bietet gute Voraussetzungen zum Erwerb von SpeziSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968…
DDR A-Z 1975
FDJ-Schulung (1975)
Siehe auch: FDJ-Schuljahr: 1953 1954 1956 FDJ-Schulung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ-Ordnungsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeierabendarbeitSiehe auch: FDJ-Schuljahr: 1953 1954 1956 FDJ-Schulung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ-Ordnungsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feierabendarbeit
DDR A-Z 1975
Feinmechanische und Optische Industrie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Bis Ende 1967 umfaßte die FOI. auch die Betriebe der Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie und die der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Ab 1968 verblieben im Zweig FOI. Betriebe zur Herstellung von optisch-mechanischen Geräten, von Erzeugnissen des wissenschaftlichen Gerätebaus, von medizinisch-mechanischen Geräten etc. Der bekannteste feinmechanisch-optische Betrieb der DDR ist der VEB Carl Zeiss Jena, dem die VEB Rathenower Optische Werke, der VEB Werkzeugmaschinenfabrik Rathenow-Mögelin und der VEB Freiberger Präzisionsmechanik direkt unterstellt sind. Die Fotoapparateindustrie hatte schon vor 1945 ihren traditionellen Sitz im Raume Dresden. 60 v. H. der Produktion waren hier konzentriert. Nach 1945 hat sich die Bedeutung Dresdens als Standort der Fotoapparateindustrie noch vergrößert. Hier produzieren die Betriebe der Marken Zeiss-Ikon, Altissa, Welta, Filmosto und Belca. Alle diese Betriebe sind organisatorisch zusammengefaßt in dem Großbetrieb VEB Pentacon. Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der FOI. um das 2,93fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie überdurchschnittlich erhöht. Innerhalb des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau rangiert sie allerdings beim Vergleich der Wachstumsraten vor der Elektrotechnischen Industrie an vorletzter Stelle. Die FOI. ist vor allem für den DDR-Export von großer Bedeutung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292 Feiertage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGBSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Bis Ende 1967 umfaßte die FOI. auch die Betriebe der Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie und die der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Ab 1968 verblieben im Zweig FOI. Betriebe zur Herstellung von optisch-mechanischen Geräten, von Erzeugnissen des wissenschaftlichen Gerätebaus, von medizinisch-mechanischen Geräten etc. Der…
DDR A-Z 1975
Fernsehen (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen ist Heinz Adameck, Mitglied des ZK der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees, werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, nennenswerte Außenstudios in Halle und Rostock. Ausgestrahlt werden zwei Programme: Das I. Programm (Hauptprogramm), ganztägig im VHF-Bereich, bietet aktuelle Informationen, Bildung, Sport, sozialistische „Gegenwartsdramatik“, Unterhaltung u. a. in Magazinsendungen, Schul- und Kinderfernsehen, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen. Schlager- und Quizsendungen sowie eine 10-Minuten-Werbesendung. Das Vormittagsprogramm (ca. 7.45 bis ca. 12.00 Uhr) bringt Wiederholungen von Vortagssendungen. Das Nachmittags- und Abendprogramm beginnt mit einer Programmvorschau um ca. 15.00 Uhr und endet zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wird ein durchgehendes Tagesprogramm gesendet. Das II. Programm (1. Sendung am 3. 10. 1969) wird in der Regel täglich von 18.40 Uhr (sonntags ab 16.30 Uhr) bis ca. 23.00 Uhr ausgestrahlt. In seinen Dokumentarfilmen, populärwissenschaftlichen Beiträgen und Spielfilmen sowie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen ist es kulturell anspruchsvoller, durch die Überhäufung mit parteilichen Tendenzfilmen aus der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten jedoch weniger abwechslungsreich als das 1. Programm. Ausgewählte Sendungen des I. Programms (politische Beiträge, Sprachkurse) werden im II. wiederholt. Programmvorschau: 18.40 Uhr. Regelmäßige Sendungen: (1974) Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen (auch Farbbeiträge) in: „Aktuelle Kamera“, täglich 19.30 – 20.00 Uhr in beiden Programmen, Spätausgabe im I. Programm (außer sonntags) gegen 22.00 Uhr; Spätnachrichten zum Sendeschluß in beiden Programmen; Wiederholung der „Aktuellen Kamera“ vormittags im I. Programm, weitere Nachrichten nach 11.00 Uhr und 17.00 Uhr. Politik sehe Informations- und Agitationssendungen (Magazine, Interviews) jeweils 30 Minuten im I. Programm zwischen 19.00 und 22.00 Uhr u. a.: „Antworten - eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Staats- und Parteifunktionären), z. Z. mittwochs 19.00 Uhr abwechselnd mit „Treffpunkt Berlin“. „Prisma - Probleme, Prozesse, Personen“ donnerstags 20.00 Uhr, abwechselnd mit dem außenpolitischen Magazin „Objektiv“ und unregelmäßig „Die Fernsehpressekonferenz“. Jeden Montag nach dem Spielfilm ca. 21.30 Uhr (dienstags 19.00 Uhr im II. Programm): „Der schwarze Kanal“, 25-Minuten-Polemik des Chefkommentators des DDR-Fernsehens, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen bundesrepublikanischer Fernsehanstalten. „Aufgabe dieser im vierzehnten Jahr befindlichen Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973). Populärwissenschaftliche und Ratgeber-Sendereihen u. a.: „Fragen Sie Professor Kaul“ (Rechtsfragen), „Sie und Er und 1000 Fragen“ (Eheberatung) und „Verkehrsmagazin“ im I. Programm, „Das Professoren-Kollegium tagt“ (Wissenschaftler beantworten Zuschauerfragen) im II. Programm. Bildungsreihen: Sprachkurse „English for you“ und „Wir sprechen russisch“ im I. und II. Programm, Lehrgänge der „Fernsehakademie“ im Winterprogramm (in früheren Jahren z. B.: „Sozialistische Wirtschaftsführung“, Mathematik, elektronische Datenverarbeitung usw.). Sportsendungen: „Sport aktuell“ im I., „Sportarena“ im II. Programm. Beliebteste Unterhaltungssendung: „Ein Kessel Buntes“, mit Gästen aus dem Westen. Neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistischen Staaten. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Ostblockfilmen verstärkt worden. Werbesendung: „Tausend Tele-Tips“. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1973 wurden vom [S. 295]DDR-Fernsehen von insgesamt 6.360 Sendestunden 1601 in Farbe ausgestrahlt. Sender und Frequenzen: Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF Dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage 1974: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, der „Intervision“, künftig auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der Ostblockstaaten mit Sitz in Moskau. Für den gegenwärtigen Austausch besteht ein automatisiertes mehrgleisiges Richtfunknetz und eine Koaxialkabelverbindung mit Moskau über die Intervisionszentrale in Prag (Kattowitz — Kiew — Moskau). Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z. B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“, daneben direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen Staaten, z. B. Italien. Programm-Grundsätze: Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt — nach Angaben von Kurt Hager auf der 6. ZK-Tagung der SED, Juli 1972, verbringt im Durchschnitt jeder DDR-Bürger etwa 15 Stunden in der Woche vor dem Bildschirm — wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne von „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbunden<|>heit“. Sozialistische Bewußtseinsbildung soll durch Bild und Ton erzielt werden: „Dabei muß der Zuschauer durch die parteiliche Auswahl der (Bild-)Motive und Details und durch die bewertende und deutende Art der Darstellung (Kameraführung) zum Verständnis des Wesentlichen geführt werden, wobei ihm die logische Verknüpfung der Einzelbilder (Montage) eine verallgemeinernde Schlußfolgerung ermöglichen soll“ (Heinz Grote in „Journalistisches Handbuch der DDR“). Die Fernseh-Nachricht gibt, nach gleicher Quelle, „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der Fernseh-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie dient jedoch nicht einfach nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im F. die ‚Agitation durch Tatsachen‘, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ Problematik bei Spielfilmen: Der große Bedarf (500–600 Filme im Jahr) kann aus der Eigenproduktion der DDR nicht gedeckt werden, vor allem nicht bei Unterhaltungsfilmen (Kriminal-, Abenteuer- und Lustspielfilmen). Der Rückgriff auf alte UFA-Filme (Montag-Abend-Film im I. Programm unter der Rubrik „Für den Filmfreund“) und der Einsatz westlicher Filme entsprechen zwar dem Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung der DDR, widersprechen aber der Forderung der SED nach sozialistischer Parteilichkeit: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Wertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Und: „Bei dem großen Bedarf an Filmen für das Fernsehen und den zunehmend kulturellen Verbindungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist es unvermeidbar, wenn wir mit Filmen konfrontiert werden, die bürgerliche Denk- und Verhaltensweisen widerspiegeln, vom Einfluß des gegnerischen Fernsehens hier gar nicht zu sprechen. Um so notwendiger ist ein reiches Angebot an Filmen, die unsere Ideologie verbreiten“ (M. Haiduk auf einer zentralen SED-Konferenz zum Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, April 1973). Zuschauerforschung und Programmgestaltung: Bereits 1967 ergab eine vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in zehn Städten der DDR durchgeführte Untersuchung über die kulturelle Betätigung der Bevölkerung (Lesen von Büchern, Theater- und Kino-Besuche etc., ohne Rundfunkhören) eine dominierende Stellung des F.: Von 100~Produktionsarbei[S. 296]tern nannten 91 (Angestellte 89, Techniker und Ingenieure 87 v. H.) den Empfang von Fernsehsendungen. Das Lesen von Büchern stand bei den Produktionsarbeitern und Angestellten mit 67 beziehungsweise 89 Nennungen erst an zweiter Stelle vor allen anderen kulturellen Betätigungen. Nur bei den Technikern und Ingenieuren wurde das Lesen von Büchern häufiger genannt (95 v. H.) als der Empfang von Fernsehsendungen. 1971 waren etwa 80 v. H. aller Haushalte mit einem Fernsehgerät ausgestattet, so daß gegenwärtig von einer Vollversorgung der Bevölkerung mit Fernsehgeräten für den VHF-Bereich (I. Programm) gesprochen werden kann. Geräte mit UHF-Teil (für II. Programm) bzw. UHF-Zusatzgeräte und Farbfernseher sind erst seit September 1969 im Handel. Auch der Ausbau des UHF-Sendernetzes deckte 1972 erst 48 v. H. des DDR-Gebietes ab, 1973 sollten 65 v. H. erreicht werden. (Im Juni 1974 konnten im Bezirk Karl-Marx-Stadt 60 v. H. der Bevölkerung das II. Programm empfangen). Über die <:Sehgewohnheiten> der Bevölkerung ermittelte die Abteilung Zuschauerforschung des DDR-F. 1971 nach einer Befragung von 10.000 Fernsehzuschauern, daß die größte Fernsehteilnahme zwischen 18.30 und 21.00 Uhr liegt. Um 18.30 Uhr sind 80 v. H. aller Zuschauer von der Arbeit zurück, um 21.00 Uhr aber fast ein Drittel schlafen gegangen, um 21.30 Uhr sind es schon knapp die Hälfte (ein Viertel muß um 4.30 Uhr wieder auf sein, um 6.00 Uhr früh sind es 80 v. H.). Um 22.00 Uhr sind nur noch 7 v. H. der Fernsehzuschauer zu erreichen. Eine zur gleichen Zeit gestartete Leserumfrage in den Zeitungen nach Programmwünschen ergab eine große Nachfrage nach mehr Unterhaltungs- und Sportsendungen, erwünscht war mehr Humor im Programm, mehr Kriminalfilme wurden gefordert. Zur Berichterstattung der „Aktuellen Kamera“ wurde gewünscht: weniger Betriebs- und Ernteberichte, dafür mehr Bildberichte aus dem Ausland. Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig 1971 veröffentlichte Studie über „Massenkommunikation und Jugend“ stellte fest: Jugendliche verbringen im Durchschnitt pro Tag eine Stunde vor dem Bildschirm. „Während beim Rundfunk ein starkes Interesse an Schlagersendungen und Tanzmusik zu verzeichnen ist, sind beim Fernsehen vor allem Kriminalfilme, Abenteuerfilme, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Spielfilme gefragt. Sehr häufig werden auch Unterhaltungssendungen gesehen.“ Die SED, der starken Konkurrenz des westdeutschen F. bewußt, reagierte: „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten“ (E. Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971). <|>Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack (mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“, nach Vorbild der ZDF-„Hitparade“, andererseits aber auch die verstärkte Ausstrahlung von mehr sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filmen, deuten auf den von Haiduk angesprochenen latenten Zielkonflikt. Das gilt aber auch für die politische Information, deren parteiliche Einseitigkeit ebenfalls viele DDR-Bürger, einschließlich SED-Funktionäre, veranlaßt, zur Schließung der Informationslücken auf West-Empfang zu schalten. Er ist in jenen Gebieten stark verbreitet, in denen westliche Sender, vor allem im VHF-Bereich, empfangen werden können: im gesamten Bereich der DDR vom Harz über den Berliner Raum bis zur Oder, in Thüringen und Teilen von Sachsen und im nordwestlichen und südlichen Teil Mecklenburgs. Da sich Ostblockstaaten und DDR nach der Sowjetunion für das französische SECAM-Farbsystem entschieden haben, sind dort Farbsendungen aus der Bundesrepublik nur in Schwarzweiß zu empfangen (dasselbe gilt für den Empfang östlicher Sendungen in der Bundesrepublik). Die SED hat mehrfach erfolglos versucht, den West-Empfang z. B. durch Installation von Störsendern, FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen nach dem Mauerbau 1961, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Auf der 9. Tagung des ZK der SED mußte Honecker indirekt ein Scheitern dieser Bemühungen eingestehen: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Geschichte: Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der Fernsehfunk ein besonderer Instanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und es für ihre Zwecke zu nutzen verstand. ; 21. 12. 1952 : 20.00 Uhr \[em] Beginn des t\[:a]glichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. ; 22. 12. 1952 : Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. ; 1953 : Es gibt 600 Besitzer von Fernsehger\[:a]ten in der DDR. ; 12. 9. 1954 : Erster Fernsehfilm aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. ; 4. 10. 1954 : „Deutsche Hochschule f\[:u]r Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegr\[:u]ndet, heute „Hochschule f\[:u]r Film und Fernsehen der DDR“. ; 1954 : 2.300 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 1955 : 13.600 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 3. 1. 1956 : Beginn des offiziellen Fernsehprogramms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden t\[:a]glich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. ; Ende 1956 : sind 71.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet, ; 1959 : 594.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet. ; 30. 1. 1960 : Gr\[:u]ndung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn), ; 1961 : Beitritt der Sowjetunion. ; 1960 : \[:u]ber 1. Mill. Fernsehgenehmigungen, ; 1965 : \[:u]ber 3 Mill. Fernsehgenehmigungen erteilt. Sendezeit t\[:a]glich 10,3 Stunden. ; Dez. 1965 : Kritik an Film und F. auf der 11. ZK-Tagung. ; 15. 9. 1968 : Bildung des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. beim Ministerrat. ; 1968 : 4,17 Mill. Fernsehempf\[:a]nger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden t\[:a]glich. ; Januar 1969 : Erstsendung des f\[:u]nfteiligen Fernsehfilms „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel f\[:u]r sozialistische Gegenwartsdramatik). ; 4. 2. 1969 : Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. \[:u]ber die Entwicklung sozialistischer Fernsehdramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Tr\[:a]ger unserer Macht“. ; Sept. 1969 : Beginn des Verkaufs von UHF-Ger\[:a]ten, Zusatz- und Farbfernsehger\[:a]ten. ; 3. 10. 1969 : Die Sender Berlin, Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. ; Januar 1972 : „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes (II. Programm). ; Ende 1972 : erreichen die Sender etwa die H\[:a]lfte des DDR-Gebietes, ; 1973 : seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. ; Ende 1973 : gibt es in der DDR ca. 5 Mill. Genehmigungen f\[:u]r Fernsehger\[:a]te. [S. 297] Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 294–297 Ferienscheck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem…
DDR A-Z 1975
Festlandsockel (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 m und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber hinaus befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Die Staatenpraxis verfährt jedoch weitgehend nach ihm. Änderungen sind als Ergebnis der III. Seerechtskonfexenz der Vereinten Nationen, die 1974 in Caracas/Venezuela stattfand, zu erwarten. Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung der DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt. Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, Seite 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Artikel 12 Absatz 1 der Verfassung aufgenommen.) Am 28. 10. 1968 wurde mit Polen ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee und den Verlauf der Grenzlinien unterzeichnet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeudalismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 m und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber hinaus befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden…
DDR A-Z 1975
Filmwesen (1975)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie Vertreter von FDGB und FDJ angehören. Der Filmproduktionsapparat besteht aus folgenden DEFA-Studios: für Spielfilme in Potsdam-Babelsberg [S. 299](auf einem Gelände von ca. 500.000 qm mit 9 Atelierhallen) mit einer Jahresproduktion von 15 bis 20 Filmen für Kino (davon ca. 3 Kinder- und Jugendfilme) und ca. 25 Filmen für das Fernsehen; für Kurzfilme in Potsdam-Babelsberg und Ost-Berlin mit einer Jahresproduktion von ca. 100 Filmen für Kino und Fernsehen einschließlich Auftrags- und Werbefilme sowie 52 Wochenschauen „Der Augenzeuge“; für Trickfilme in Dresden mit einer Jahresproduktion von ca. 25 Zeichentrick-, Puppentrick-, Handpuppen- und Silhouettenfilmen für Kino (überwiegend Kinderprogramme) sowie weiteren Filmen für das Fernsehen; für Synchronisation in Ost-Berlin. Zur DEFA gehören außerdem Kopierwerke und die Zentralstelle für Filmtechnik sowie der DEFA-Außenhandel, der für den gesamten Filmexport und -import zuständig ist. Sämtliche in der DDR eingesetzten Filme werden über den VEB Progreß-Film-Verleih an 15 Bezirksfilmdirektionen verliehen. Der Film hat als wichtigstes Massenmedium neben dem Fernsehen eine besondere Funktion bei der Bewußtseinsbildung des Publikums zu erfüllen. Nach einer Definition des DDR-Filmwissenschaftlers Manfred Gerbing soll er „auf den Intellekt und die Emotionen der Zuschauer Einfluß nehmen, die neue sozialistische Denk- und Lebensweise durchsetzen helfen, neue Bedürfnisse (einschließlich ästhetische) im Menschen wecken … Er soll helfen, die ideologisch-moralische Psyche des Menschen nach sozialistischen Kriterien zu bilden, die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen allseitig zu entfalten, zur weiteren Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen.“ Die DEFA (Deutsche Film AG) wurde als erste deutsche Filmgesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet und erhielt am 17. 5. 1946 eine sowjetische Lizenz. Anfangs eine deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft, wurde sie 1952 Volkseigener Betrieb. Das Gesicht ihrer Produktion war stets von der jeweiligen politischen Situation, vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Neben der Propaganda für den Wiederaufbau leistete die DEFA in den ersten Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die jüngste NS-Vergangenheit. Filme antifaschistischer Thematik bildeten vor allem bis Ende der sechziger Jahre einen wesentlichen Bestandteil der Produktion und gehörten zu den auch künstlerisch gelungensten Arbeiten. Filme nach historischen Stoffen, insbesondere mit Themen aus der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dienten der Förderung eines neuen Geschichtsbewußtseins sozialistischer Prägung. Wichtige Marksteine der Filmentwicklung waren die Filmkonferenzen von 1952 und 1958, auf denen der Vorrang von Stoffen aus der Gegenwart betont und die Filmemacher auf die Methode des damals dogmatisch ausgelegten Sozialistischen Realismus festgelegt wurden. Neben Filmen politischer Thematik wurden stets auch Unterhaltungsfilme produziert. Seit den sechziger Jahren hat die thematische und stilistische Vielfalt der Produktion zugenommen; Filme mit DDR-Gegenwartsthematik reflektieren, besonders seit dem Übergang zu der unter Honecker praktizierten offeneren Kulturpolitik seit 1972, eine differenzierte Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Problemen und entsprechen vielfach auch formal anspruchsvollem internationalen Standard. Vor allem den Bedürfnissen jugendlicher Kinobesucher dienen die seit 1966 produzierten Indianerfilme, deren Stoffe auf historischen Fakten basieren, und heitere Musikfilme; Literaturverfilmungen nach Vorlagen aus vergangenen Epochen und von DDR-Autoren haben ebenfalls einen festen Platz in den Produktionsplänen. Als drittes Land nach den USA und der SU entwickelte die DDR die Aufnahme- und Produktionstechnik für den 70-mm-Film. Zu den bedeutendsten, auch außerhalb der DDR bekannten Spielfilmregisseuren zählen Konrad Wolf, Egon Günther, Lothar Warneke, Heiner Carow. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der 1954 gegründeten Hochschule für Film und Fernsehen der DDR (bis 1970: Deutsche Hochschule für Filmkunst) in Potsdam-Babelsberg. Eine Sektion Forschung an der Hochschule beschäftigt sich mit filmwissenschaftlichen Fragen und gibt dazu in unregelmäßiger Folge Publikationen heraus. Die auch in Abkommen festgelegte Zusammenarbeit mit anderen sozialistischen Ländern auf filmischem Gebiet realisiert sich u. a. in der Mitwirkung von Schauspielern aus diesen Ländern in DEFA-Filmen und umgekehrt sowie in Coproduktionen (bisher mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR und Bulgarien). Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit stellt die DDR eigene Produktionen auf Filmwochen im Ausland vor; sie beteiligt sich auch an zahlreichen internationalen Filmfestivals. Als einziges internationales Filmfestival in der DDR findet seit 1960 alljährlich im November die Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen statt unter dem Motto „Filme der Welt — für den Frieden der Welt“. In den Kinospielplan werden pro Jahr ca. 135 Spielfilme neu aufgenommen; dazu kommen besonders zusammengestellte Kinderfilmprogramme. Im allgemeinen stammen jeweils etwa zwei Drittel der Importe aus sozialistischen und ein Drittel aus kapitalistischen Ländern. Manche anspruchsvollen Filme laufen vorwiegend oder ausschließlich in Filmkunsttheatern oder an Filmkunsttagen der Kinos. Zur Verbreitung des künstlerisch wertvollen Films tragen Filmclubs bei. Zur Anleitung und Koordinierung ihrer Arbeit wurde im November 1973 eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft Filmklubs der DDR beim Ministerium für Kultur gegründet, der Vertreter der Filmklubs, des Staatlichen Filmarchivs, des Progreß-Film-Verleihs, der Bezirksfilmdirektionen, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden sowie der Massenorganisationen, bei denen Filmklubs bestehen (FDGB; FDJ; Kulturbund; NVA u. a.), angehören. 1973 gab es 850 stationäre Filmtheater und 281 Dorfkinos, die in 951.600 Vorstellungen 84,47 Mill. Besucher zählten. Damit wurde der durch die Zunahme des Fernsehens (1973: 4,966 Mill. Apparate) bedingte kontinuierliche Rückgang des Kinobesuchs (Höchststand: 1955 mit 309,91 Mill. in 1423 Filmtheatern) zum [S. 300]ersten Male aufgehalten. Gegenüber dem Vorjahr konnte sogar eine Steigerung um 2,92 Mill. erreicht werden. Jeweils im Juli finden seit 1962 alljährlich „Sommerfilmtage der DDR“ statt, bei denen auf Freilichtbühnen 8 neue Unterhaltungsfilme in- und ausländischer Produktion eingesetzt werden, die großen Publikumszuspruch haben. Zeitschriften: „Filmspiegel“ (vierzehntägig), „Film und Fernsehen“ (monatlich), „Filmwissenschaftliche Beiträge“ (jährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298–300 FGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie…
DDR A-Z 1975
Finanzbeirat (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzorgane. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzorgane. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzberichterstattung
DDR A-Z 1975
Finanzorgane (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen, welche speziell für die Planung, Regulierung und Kontrolle der Geldversorgung, Geldkapitalbildung und der Geldbewegungen geschaffen wurden. Ihre Lenkungsfunktionen sind auf der Grundlage und entsprechend den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne auszuführen. Damit gesichert wird, daß die F. den Auftrag der zentral erteilten Wirtschaftsbefehle auch tatsächlich in die Tat umsetzen, wurden die Instanzen des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates — ebenso wie die allgemeine Wirtschaftsverwaltung — zu einer hierarchisch formierten Kommando- und Kontrollorganisation zusammengefaßt. Die Befehlswege zwischen der zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanz (Ministerium der Finanzen) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Geldbewirtschaftungsinstitutionen (z. B. den Banken) in den Gebietseinheiten der DDR (Bezirke, Kreise, Gemeinden) wurden nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Maßgebendes Organisationsprinzip zur Gestaltung des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates ist das Territorialprinzip. Entsprechend diesem Prinzip lehnt sich der Aufbau des Instanzenzuges der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise und Gemeinden und die auf diesen Verwaltungsebenen bestehenden Leitungsorgane an. Die in der DDR bestehenden F. werden nach „Haushaltsorganen“, „Bankorganen“ und „Versicherungsorganen“ unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. steht das Ministerium der Finanzen (MdF.). Neben dieser zentralen Leitungsinstanz gehören außerdem noch die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision zu den „Haushaltsorganen“. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden die „Bankorgane“. Die „Versicherungsorgane“ setzen sich aus zwei Versicherungszweigen zusammen, den Versicherungsgeschäfte betreibenden verselbständigten staatlichen „Versicherungsunternehmen“ und der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, Genossenschaftsmitglieder, Komplementäre der halbstaatlichen Betriebe und der kleinen selbständigen Gewerbetreibenden . Infolge der enormen Konzentrationsmaßnahmen der Staatsführung im Versicherungswesen gibt es in der DDR nur zwei nach Kundenkreisen spezialisierte verselbständigte „Versicherungsunternehmen“: Die Staatliche Versicherung der DDR für das Inlandsgeschäft und die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG für die Gewährung eines Versicherungsschutzes gegen drohende Schäden bei Auslandsgeschäften (Im- und Exportsendungen, Luft- und Wasserfahrzeuge im Auslandsdienst). Seltsamerweise wird die „Staatliche Zollverwaltung“ der DDR nicht zu den F. gerechnet. Um a) die Haushalts- und Finanzpolitik, b) die Geld- und Kreditpolitik und c) den Versicherungsschutz für Wirtschaft und private Haushalte stets flexibel den sich ändernden Wirtschafts- und Lebensbedingungen sowie den gewandelten Aufgaben anzupassen und insgesamt zu verbessern, wurden zur Beratung des MdF., der Räte der Bezirke und Kreise, der Staatsbank und der Versicherungsunternehmen funktional spezialisierte Beiräte gebildet. Diese in Organisation und Zusammensetzung häufig wechselnden Beiräte haben, mit Ausnahme des 1972 geschaffenen „Rates für Geld- und Kreditwirtschaft“, in der Regel sehr ähnliche Aufgaben. Als die Geld- und Finanzpolitik durch die Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) mit jedem Reformjahr größere Bedeutung für die Wirtschaftslenkung erlangte, beschloß die Staatsführung 1967, zur Vorbereitung der immer komplizierter gewordenen geld- und finanzpolitischen Lenkungsmaßnahmen einen „Finanzrat“ beim MdF. zu bilden. Als „Organ des Ministerrates“ sollte er diesen bei der zweckmäßigen Konstruktion komplizierter ökonomischer Hebel (Regelungsinstrumente) und bei der Durchführung kurzfristiger operativer Eingriffe in die Finanzwirtschaft der Planträger sachkundig beraten und wirkungsvoll unterstützen. Der Rat selbst sollte jedoch keine leitenden Funktionen ausüben. Das Betätigungsfeld des Finanzrates beschränkte die Staatsführung auf zwei Gebiete. Er soll alle wichtigen Maßnah[S. 303]men a) auf dem Gebiete der Staatseinnahmen- und der Staatsausgabenpolitik (einschließlich der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Bevölkerung, die aus dem Staatshaushalt und Sozialversicherungshaushalt bezahlt werden) und b) auf dem Gebiete der Währungspolitik (Außenwirtschaftliche Absicherung der Binnenwährung der DDR, Devisenpolitik, Regulierung des Außenwertes der Touristenmark und Abwicklung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs) sachkundig vorbereiten, miteinander koordinieren und ihre Durchführung überwachen. Mitglieder des „Finanzrates“ sind der Minister der Finanzen als Vorsitzender, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der 3 überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise sowie einige ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Großkombinaten und regionalen Staatsorganen. Über den praktischen Einfluß dieses „Finanzrates“ auf die Wirtschaftspolitik des Ministerrates allgemein und auf die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik speziell können keine Angaben gemacht werden, da über seine Tätigkeit in der Tages- und der Fachpresse kaum berichtet wird. Ähnliche Aufgaben, wie diejenigen des zentralen „Finanzrates“, wurden „Finanzbeiräten“ der regionalen Räte der Bezirke und Kreise übertragen. Diese Gremien wurden verpflichtet, die F. auf örtlicher Ebene ständig durch Ratschläge zu unterstützen. Sie sollen deren Maßnahmen untereinander abzustimmen versuchen und analysieren, ob sie effizient arbeiten. Mitglieder der „Finanzbeiräte“ sind die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise, die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die der örtlichen Direktionen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Den Vorsitz in diesem Gremium führt stets der Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte. In den Finanzbeiräten werden die jährlichen Haushaltspläne der Gebietseinheiten vorberaten. Sie diskutieren die Berichte über die wirtschaftlichen und finanziellen Erfolge der im Territorium angesiedelten bezirksgeleiteten und örtlichen volkseigenen Wirtschaftsbetriebe, die der Genossenschaften, der restlichen halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die Geschäftsergebnisse der Sparkassen. Alle wesentlichen gemeinsamen Aktivitäten der verschiedenen F. im Bezirk oder Kreis müssen seit der Verwaltungsreorganisation der Jahre 1963/1964 in Form von „Vereinbarungen “ festgelegt, und dann nach einem untereinander abgestimmten Ablaufplan verwirklicht werden. Ausarbeitungs- und Beschlußinstanz für diese „konzertierten Aktionen“ ist der Finanzbeirat. Die in diesen Angelegenheiten getroffenen Absprachen und eingeleiteten Aktionen werden den jeweils übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen laufend mitgeteilt (z. B. der Staatlichen Plankommission, den wirtschaftsleitenden Ministerien), damit diese in der Lage sind, die örtlichen mit den zentralen finanzpolitischen Maßnahmen abzustimmen. Eine besondere Rolle unter den finanzwirtschaftlichen Leitungsorganen kommt dem im Oktober 1972 gegründeten „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ zu. Während die Finanzwissenschaft der DDR dem „Finanzrat“ beim Ministerrat und den „Finanzbeiräten“ bei den örtlichen Räten nicht den Status eines echten F. zuerkennt, weil diese keine unmittelbar leitenden Funktionen ausüben und auch nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau verfügen, liegen — bezüglich der Kompetenzen — die Verhältnisse beim „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ ganz anders. Der Rat soll durch direkte Weisungen und selbst organisierte Kontrollen die „einheitliche Leitung der Geld- und Kreditpolitik der Banken“ auf der Grundlage des geplanten güterwirtschaftlichen Wachstums gewährleisten, und damit eine straffere staatliche Lenkung der Geschäftspolitik der Kreditinstitute durchsetzen. Sein Hauptaugenmerk gilt dabei einer besseren, planentsprechenden Regulierung der Kreditexpansion der Geschäftsbanken und einer verschärften dirigistischen Steuerung der Finanzwirtschaft des volkseigenen Sektors der Volkswirtschaft mit bankpolitischen Mitteln. Die Leitung dieses neuen Beratungs-, Koordinierungs- und Führungsorgans liegt in den Händen des Präsidenten der Staatsbank. Dem Rat gehören nach der Wiedereingliederung der Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank am 1. 7. 1974 der Präsident der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die Leiter der beiden Außenhandelsspezialbanken an. Vertreter des Ministerrates in diesem Gremium sind der Finanzminister und seine Stellvertreter. In den Rat wurden außerdem einige Finanzwissenschaftler und Manager berufen, deren Kenntnisse zur Erarbeitung möglichst interessenunabhängiger sachgerechter Lösungen beitragen sollen. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Staatshaushalt; örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat; Wirtschaft; Bankwesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Geld; Währung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 302–303 Finanzökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen, welche speziell für die Planung, Regulierung und Kontrolle der Geldversorgung, Geldkapitalbildung und der Geldbewegungen geschaffen wurden. Ihre Lenkungsfunktionen sind auf der Grundlage und entsprechend den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne auszuführen. Damit gesichert wird, daß die F. den Auftrag der zentral erteilten Wirtschaftsbefehle auch tatsächlich in die…
DDR A-Z 1975
Finanzsystem (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie, Bau Wirtschaft, Verkehrsträger und des Handels sind genauso Teil des öffentlichen F. wie die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts. I. Bereiche des Finanzsystems In der DDR umfaßt das sozialistische F. insgesamt 5 Bereiche: 1. Die Finanzen der staatlich-sozialistischen Betriebe (VEB), Kombinate und VVB sowie der genossenschaftlichen Betriebe im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereich (außerhalb verbleibt lediglich die Finanzwirtschaft der restlichen halbstaatlichen Betriebe und Privatbetriebe kleiner und kleinster Größenordnung); 2. der Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der Republik, der Bezirke, Kreise, und Gemeinden). Einbezogen in die Staatseinnahmen und -ausgabenwirtschaft sind außerdem brutto oder netto der Haushalt der Sozialversicherung und die Etats der „gesellschaftlichen Organisationen“ (Parteien, Gewerkschaften, sonstige Massenorganisationen); 3. die Bargeldzirkulation und der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (innerhalb der DDR und gegenüber dem Ausland); 4. die Kreditwirtschaft und die Bankenorganisation und 5. das staatliche Versicherungswesen (obligatorische und freiwillige Sach- und Personenversicherung). Das F. aller östlichen Zentralplanwirtschaften umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der Geld(kapital)-bestände (= Geldfonds) und Geldbeziehungen (= Geldströme) der Volkswirtschaft. Außerhalb des öffentlichen F. verbleiben lediglich a) die Finanzen der privaten und halbstaatlichen Betriebe und b) die Ersparnisse sowie die Geldeinnahmen und -ausgaben der privaten Haushalte. Diese nicht staatlich verwalteten Geldbestände und Geldbeziehungen werden jedoch teilweise kontrolliert und beeinflußt durch die Maßnahmen der für diese Wirtschaftseinheiten finanzwirtschaftlich zuständigen staatlichen Banken, Sparkassen und Finanzorgane. Um die vorrangige Erfüllung des staatlichen Zielprogramms in der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik durchzusetzen, müssen die einzelnen Bestandteile des F. zu einem zweckgemäß operierenden Mechanismus verkoppelt werden. Dieser hat in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Bezeichnung „Einheitliches sozialistisches Finanzsystem“ erhalten. Art und Veränderungen der Geldfonds und Geldbeziehungen werden einerseits durch die Aufgaben bestimmt, welche bei der Erfüllung der Ziele der Jahresvolkswirtschaftspläne und der Perspektivpläne gelöst werden müssen. Von ausschlaggebender Bedeutung sind jedoch andererseits für das gesamte Währungs-, Geld- und Finanzwesen der Typ der verwirklichten Wirtschaftsordnung und die Art der Wirtschaftslenkung. II. Aufgaben Die Ordnungs- und Prozeßpolitik des Staates hat dem F. der DDR vor allem 4 Aufgaben übertragen: 1. eine Verteilungsfunktion, 2. eine Lenkungsfunktion, 3. eine Stimulierungsfunktion und 4. eine Kontrollfunktion. Oft werden zusammenfassend die beiden an 2. und 3. Stelle genannten Funktionen auch als die „Hebelfunktion“ der Finanzen charakterisiert. Hierin kommt zum Ausdruck, daß sämtliche Finanzkategorien und -größen vom Staat als Regulierungsinstrumente zur Steuerung des Leistungswillens und des Wirtschaftsverhaltens der Betriebe, örtlichen Verwaltungsorgane und privaten Haushalte genutzt werden. Während der Periode von 1945 bis Anfang 1953, als die KPD/SED, der von der Einheitspartei gelenkte Staatsapparat und die sowjetische Besatzungsmacht die Umgestaltung der 1945 überkommenen Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs erzwangen, fiel dem F. 5. noch die wichtige Funktion der Transformationshilfe bei der Umwälzung der privatwirtschaftlichen in staatlich-sozialistische Produktionsverhältnisse zu. Vor allem die Steuer- und Kreditpolitik diente der SED-Führung in dieser Zeit — und bereichsweise auch noch während der 50er Jahre — als „Instrument des Klassenkampfes“, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der Privatunternehmen gezielt zu untergraben und diese zur Selbstaufgabe zu zwingen. In den 60er Jahren waren das private Handwerk und die PGH mehrfach Adressat einer derart ausgerichteten finanzpolitischen Sonderbehandlung. Restbestände dieser Klassenkampfmaßnahmen lassen sich auch heute noch im finanzpolitischen Instrumentarium der DDR in einigen Bereichen nachweisen. In der Etappe der streng zentralistisch gehandhabten administrativen Wirtschaftslenkung 1948–1963 übte das F. in allen seinen Bestandteilen fast ausschließlich nur Verteilungs- und Kontrollaufgaben im Interesse der plangemäßen Umverteilung des Nationaleinkommens und der Sicherung der Plandisziplin aus. Die Fixierung auf diese zwei Funktionen entsprach völlig der bis 1963 praktizierten Lenkungsmethodik zur zentralen Steuerung der Wirtschaftsprozesse, welche den Staatsbetrieben nur einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum im Rahmen der detaillierten vollzugsverbindlichen Planziele zubilligte. Durch die bei der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) vollzogenen Dezentralisierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen zugunsten der [S. 307]Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse und die zugleich durchgeführte Aufwertung der monetären Wirtschaftslenkung wurden die Lenkungs- und Stimulierungsfunktion die wichtigsten Aufgaben des F. III. Finanzsystem und Wirtschaftsreformen Im Sinne dieser ab 1963/64 dominierenden Ziel- und Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung der DDR die Finanzgrößen und Finanzbeziehungen überwiegend zu „ökonomischen Hebeln“ um (dazu gehören u. a. Kreditlimite, Kreditzinsen, sonstige Kreditaufnahmebedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr, Abgaben, Steuern, Abschreibungsnormative). Der Einsatz dieser finanzwirtschaftlichen Regulatoren sollte auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen der VEB mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Bezugspunkt aller finanzwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen und Instrument der Interessenkupplung zwischen den Nutzenzielen der dezentralen Produktionseinheiten auf der einen und denen des Staates auf der anderen Seite wurde der Gewinn. Daran anknüpfend wurden gleich zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die individuellen Prämieneinkommen der Betriebskollektive und b) die Finanzierung der sozialen und kulturellen Maßnahmen für die Belegschaften direkt an die Gewinnerzielung geknüpft. Aufbauend auf dieser Reorganisation der Betriebslenkung versuchte die Wirtschaftsführung durch gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Gewinne und Geldkapitalbestände der Produktionseinheiten durchzusetzen, daß diese sich wesentlich intensiver um einen effizienteren Einsatz der verfügbaren Ressourcen bemühten, als dies bis 1963 bei der damals praktizierten primär güterwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftslenkung geschehen war. Auch nach der Rücknahme vieler Maßnahmen der Wirtschaftsreform des Jahres 1963 (Ende 1970/Anfang 1971) und der erneuten Rezentralisierung der wirtschaftlichen Steuerungsentscheidungen beim staatlichen Wirtschaftsverwaltungsapparat wurde der größte Teil der in der Reformzeit neu eingeführten oder modifizierten alten finanzpolitischen Lenkungsinstrumente nicht kurzerhand wieder beseitigt. Sofern diese Instrumente nach gewissen Anpassungsmaßnahmen auch unter den neuen Produktions- und Lenkungsbedingungen brauchbar blieben, behielt sie die Wirtschaftsführung bei. Allerdings muß ihr heutiger Lenkungs- und Stimulierungseffekt unter den seit 1971 stark eingeengten Wirkungsmöglichkeiten für alle monetären Führungsgrößen und -maßnahmen als gering eingeschätzt werden. Entsprechend der finanzpolitisch herrschenden Konzeption, die ganze staatlich-sozialistische Finanzwirtschaft als einen Verbund verschiedener Subsysteme im Rahmen eines einheitlichen Gesamtsystems zu begreifen und dementsprechend zu gestalten, bemüht sich die Wirtschaftsführung der DDR darum, die Interdependenz der Geldquellen, Geldströme und Geldkapitalsammelbecken in der Volkswirtschaft in globalen Finanzbilanzen zu erfassen. Diese als Plan- und Ist-Bilanzen aufgestellten Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die wichtigsten Pole des Geldkreislaufs (d. s. durch Aggregierung gebildete Wirtschaftsgruppen) dienen der Wirtschaftsführung als Informationsbasis und Orientierung für ihre Entscheidungen zur Wachstums- und Stabilitätspolitik sowie für die Plangestaltung und Plandurchführung. Zu diesen Wirtschaftsgruppen (Polen) gehören: a) der staatliche und genossenschaftliche Produktionsbereich; b) der Staat einschließlich Einrichtungen für die gesellschaftliche Konsumtion; c) die Banken, Sparkassen und die staatlichen Versicherungen; d) die gesellschaftlichen Organisationen und e) die Bevölkerung. Wichtigste globale Finanzbilanz der DDR-Wirtschaftslenkung ist die zusammengefaßte „Finanzbilanz des Staates“. Ihr Kernstück ist der in diese Bilanz integrierte Staatshaushalt. In der „Finanzbilanz des Staates“ werden Aufkommen und Verwendung aller staatlichen Geldmittel gegenübergestellt, die a) über den Staatshaushalt, b) über die Kreditinstitute und c) über die Versicherungen umverteilt werden. Sie erfaßt ferner d) alle jene Gewinnanteile und Amortisationen, die im Rahmen der Eigenerwirtschaftung der benötigten Finanzmittel durch die dezentralen Produktionseinheiten selbst erwirtschaftet und in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist vor einigen Jahren aufgegeben worden. Investitionen; Kredit; Planung; Währung; Staatliche Versicherung der DDR; Zahlungsverkehr; Betriebsformen und Kooperation; Bankwesen; Sparkassen; Verrechnungsverfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305–307 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft und FinanzökonomikSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie,…