DDR A-Z 1975
Friedensrat der DDR (1975)
Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaftliche Organisation und leitendes Organ der Friedensbewegung in der DDR. Im Mai 1949 — nach der Bildung eines Ständigen Komitees des Weltfriedenskongresses im April 1949 in Paris und Prag — konstituierte sich in Berlin ein Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden. Dieses Organ der Friedensbewegung in der DDR wurde im folgenden mehrfach umbenannt: im Dezember 1950 in Deutsches Friedenskomitee, im Januar 1953 in Deutscher Friedensrat, im Juni 1963 in F. der DDR. Die Mitglieder des F. sind Vertreter des öffentlichen Lebens sowie aller Parteien und Massenorganisationen in der DDR. Präsident ist Prof. Dr. Günther Drefahl. Proklamierte Ziele des F. sind u. a. die friedliche Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung; ein System der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, das von der endgültigen Anerkennung der aufgrund des Zweiten Weltkrieges entstandenen territorialen Veränderungen auszugehen habe; der Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt zur Lösung von Konflikten; absolutes Verbot des Einsatzes von Massenvernichtungsmitteln; eine Weltabrüstungskonferenz unter Teilnahme aller Staaten zur Erreichung einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung. Der F. unterstützt die nationalen Befreiungskämpfe in der sog. Dritten Welt. Er tritt ein für nationale Unabhängigkeit jener Staaten und für Solidarisierung mit allen Bewegungen und Aktionen, die dem Kampf gegen Kolonialismus und Rassismus gelten. Der F. ist Mitglied des Weltfriedensrates und seiner ständigen Organe, er unterstützt dessen Programme und Aktivitäten. Am Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau im Oktober 1973 nahm eine Delegation der DDR unter Leitung Albert Nordens teil. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 338 Friedensgrenze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensschutzgesetzSiehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaftliche Organisation und leitendes Organ der Friedensbewegung in der DDR. Im Mai 1949 — nach der Bildung eines Ständigen Komitees des Weltfriedenskongresses im April 1949 in Paris und Prag — konstituierte sich in Berlin ein Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden. Dieses Organ der Friedensbewegung in der DDR wurde im folgenden mehrfach…
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Friedrich-Schiller-Universität Jena (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Entstanden aus dem am 19. 3. 1548 gegründeten Gymnasium Academicum, am 15. 8. 1557 zur U. erhoben, führt sie ihre heutige Bezeichnung seit dem 10. 11. 1934. Sie wurde nach dem Zusammenbruch als erste der Universitäten in Mitteldeutschland wiedereröffnet (15. 10. 1945). Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Friedliche Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FünfjahrplanSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Entstanden aus dem am 19. 3. 1548 gegründeten Gymnasium Academicum, am 15. 8. 1557 zur U. erhoben, führt sie ihre heutige Bezeichnung seit dem 10. 11. 1934. Sie wurde nach dem Zusammenbruch als erste der Universitäten in Mitteldeutschland wiedereröffnet (15. 10. 1945). Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Friedliche Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z …
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Funkwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt. Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter Anlagen sowohl für den Hör-Rundfunk als auch für den Fernseh-Rundfunk zu verstehen sind, gilt die Rundfunkordnung vom 3. 4. 1959 (GBl. I, S. 465). Post- und Fernmeldewesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FuttermittelwirtschaftSiehe auch die Jahre 1979 1985 Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt. Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter…
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Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (1975)
Siehe auch: Gärtnerische Produktionsgenossenschaft: 1965 1966 1979 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG): 1969 Gartenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GastarbeiterSiehe auch: Gärtnerische Produktionsgenossenschaft: 1965 1966 1979 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG): 1969 Gartenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gastarbeiter
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Gebrauchsmuster (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Patentwesen; Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 GDSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeburtenbeihilfenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Patentwesen; Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 GDSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geburtenbeihilfen
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Geflügelwirtschaftsverband (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Bisher einziger Wirtschaftsverband, der nach Ziff. 69 des „Musterstatutes für kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels“ vom 1. 11. 1972 gegründet wurde. (GBl. I, Nr. 30, vom 5. 7. 1973). Ein Verbandsstatut wurde am 26. 4. 1973 erarbeitet (vgl. VuM des Ministers für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft Nr. 7/1973). Der G. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des G.: die Realisierung der Planziele bzw. Siche[S. 342]rung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Leitung der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des sozialistischen Wettbewerbes sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Die Besonderheit des G. besteht darin, daß er Betriebe mit unterschiedlichen Eigentumsformen (Landwirtschaftliche Betriebsformen) umfaßt, für deren Leitung verschiedene staatliche Organe verantwortlich sind. Der G. hat das Recht, auf die Entwicklung von Betrieben, die nicht Mitglieder des Verbandes sind, einzuwirken und eigene Betriebe zu errichten. Im Mai 1973 gehörten dem G. 54 Betriebe an. Hiervon waren: 18 VEB KIM (Kombinate für Industrielle Mast), Leitungsorgan: VVB Industrielle Tierproduktion des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung (SKAV) beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN); 1 VEB Binnenfischerei (Entenmast; Fischwirtschaft, Binnenfischerei), Leitungsorgan: VVB Binnenfischerei beim SKAV des MfLFN; 7 VEG, Leitungsorgan: Ldw. Produktionsleitung beim Rat des jeweiligen Bezirkes; 17 KOE, (Kooperative Einrichtungen, ZGE/ZBE), Leitungsorgan: Ldw. Produktionsleitung beim Rat des jeweiligen Kreises; 8 LPG, Leitungsorgan: Ldw. Produktionsleitung beim Rat des jeweiligen Kreises. Darüber hinaus gehörten ein technischer Ausrüstungs- und zwei Zuchtbetriebe zum G. Insgesamt erzeugten die Betriebe des Verbandes 1973 bei Eiern 45 v. H. und bei Geflügelfleisch 22 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim G. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 21 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Weisungsrecht gegenüber den Betrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen Organen (VVB Industrielle Tierproduktion bzw. Fischwirtschaft, Produktionsleitungen der verschiedenen Bezirke und Kreise). Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. Die Bedeutung des G. liegt darin, daß regionale Ungleichgewichte in der Produktion ausgeglichen werden, daß — in Anbetracht des bereits erreichten Konzentrationsgrades und des beabsichtigten weiteren Aufbaus industriemäßig produzierender Betriebe — die gesamte Geflügelwirtschaft in einem Verband zusammengefaßt wird und einer Leitung untersteht. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe für sämtliche Zweige der Landwirtschaft vorgesehen ist, trägt der G. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau etc.) übertragen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341–342 Gedenktage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenplanSiehe auch das Jahr 1979 Bisher einziger Wirtschaftsverband, der nach Ziff. 69 des „Musterstatutes für kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels“ vom 1. 11. 1972 gegründet wurde. (GBl. I, Nr. 30, vom 5. 7. 1973). Ein Verbandsstatut wurde am 26. 4. 1973 erarbeitet (vgl. VuM des Ministers für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft Nr. 7/1973). Der G. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in…
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Geld im Sozialismus (1975)
Geld im Sozialismus (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produktionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. bildet sich als charakteristische Kategorie im Kapitalismus aus dem diesem innewohnenden Widerspruch. Denn eine Gesellschaftsordnung, die auf Privateigentum an Produktionsmitteln und Markttausch der Güter beruht, ist nach Marx durch den Doppelcharakter der Arbeit als „individuelle“ und „gesellschaftliche“ Arbeit und die Doppelnatur der Ware als „Gebrauchswert“ und „Tauschwert“ gekennzeichnet. Dieser Grundwiderspruch wird durch die gesellschaftliche Anerkennung der in den Waren enthaltenen individuellen Arbeit aufgehoben. Die entscheidende Rolle bei der Transformation der unmittelbar individuellen Arbeit in gesellschaftliche Arbeit spielt das G. in seiner Rolle als „allgemeines Äquivalent“. „Indem das Geld die in den Waren [S. 343]enthaltene Arbeit indirekt mißt, ist es das stoffliche Maß der Arbeit.“ Das G. ist damit das Charakteristikum einer Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Arbeit noch Privatarbeit ist und nicht unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Die individuelle Arbeit muß erst durch die geldwirtschaftlichen Beziehungen über den Markt ihre gesellschaftliche Anerkennung finden. Mit dem Übergang zur unmittelbaren gesellschaftlichen Produktion und Zirkulation, d. h. mit der Beseitigung des Warencharakters der Produkte wird daher auch die Kategorie G. verschwinden, denn das G. ist „ein notwendiges Produkt der Warenproduktion und unlösbar mit ihr verbunden“. Eine Ware wurde nach Marx im historischen Prozeß zu G., weil die Arbeitsprodukte zu Waren wurden. Der Marxismus betrachtet demnach das G. als Ware, die sowohl einen Gebrauchswert als auch einen Tauschwert, also „die in der Ware verkörperte gesellschaftliche Arbeit der Warenproduzenten“ besitzt. G. wird zur allgemeinen Verkörperung dieses Wertes, da die zur Produktion der G.-Ware aufgewendete individuelle Arbeit als unmittelbar gesellschaftliche Arbeit anerkannt wird. Das G. hat damit im Gegensatz zu allen anderen Waren, die nur ihren besonderen Gebrauchswert besitzen, einen allgemeinen Gebrauchswert erhalten. „Mit Geld kann man alle anderen Waren kaufen, während alle anderen Waren erst ihren Wert in Geld ausdrücken, sich in den Preis verwandeln müssen“, ehe sie verkauft, d. h. als gesellschaftliche Arbeit anerkannt werden. Das G. selbst benötigt diese Transformation nicht, da es unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert. Das G. hat daher keinen Preis (Wert- und Mehrwerttheorie). Die G.-Ware übernimmt damit die Rolle des „allgemeinen Äquivalents“. Im Lauf des geschichtlichen Prozesses kam diese Funktion den verschiedensten Waren zu. Erst mit der Zeit übernahmen die Edelmetalle diese Rolle allein, wobei das Gold im Vordergrund stand. Daß die Edelmetalle die Funktion der G.-Ware übernommen haben, wird auf die besondere Eigenschaft dieser Produkte zurückgeführt: Die Qualität ihrer Teile ist gleichförmig, alle Teile sind damit unterschiedslos, sie lassen sich gut teilen, leicht transportieren und aufbewahren. Die Gesamtheit der G.-Funktionen kann nach Marx aber nur vollwertiges G., also das Edelmetall selbst, ausüben, da nur in ihm die unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert ist. Nur durch den damit anerkannten unmittelbaren gesellschaftlichen Wert wird jede Ware gegen diese spezielle G.-Ware getauscht. Da die Austauschverhältnisse der Waren ihrem Wert, d. h. der in ihnen verkörperten gesellschaftlichen Arbeit entsprechen, muß das G. vollwertig sein, d. h. ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Nach Marx tritt demnach „Gold den anderen Waren nur als Geld gegenüber, weil es ihnen bereits vorher als Ware gegenüberstand“. Unterwertiges Münz-G. und Papier-G. sind nach der Marxschen Theorie daher lediglich G.-Zeichen, die keinen eigenen Wert haben und die in der Zirkulation nur eine bestimmte Menge Edelmetalle vertreten. Sie können das G. aber nur beschränkt vertreten, und zwar in seiner Funktion als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Die übrigen drei von Marx angegebenen Funktionen des G., als Wertmaßstab, als Schatzbildungsmittel und als Welt-G. zu dienen, können sie nicht übernehmen. Diese bleiben dem vollwertigen G. (reelles G.), also der G.-Ware (Gold) vorbehalten. Denn als wirkliches G. kann G. nur in der Einheit seiner Funktion als Maß der Werte und Zirkulationsmittel fungieren. Die Marxsche G.-Theorie trägt demnach stark metallistische Züge. Die entscheidende Funktion, von der alle anderen Funktionen abhängen, ist die, als „Maß der Werte“ zu dienen; mit dessen Hilfe werden die Warenwerte in Preise verwandelt. Dadurch wird Warentausch erst möglich. Der Preis ist demnach der G.-Ausdruck des Wertes der Ware. In der Marxschen Lehre ist dennoch die Existenz des G. unmittelbar mit der Existenz von Warenproduktion und -Zirkulation verbunden. Es wird verschwinden, wenn es keine Warenproduktion mehr gibt. Bei diesem von der Marxschen Theorie abgeleiteten Zusammenhang von G. und Produktionsverhältnissen ist die Frage nach dem Absterben des G. gleichzeitig die Frage nach der Wandlung der Eigentumsordnung. Zahlreiche Anhänger des Sozialismus glaubten daher, daß mit der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse der Zeitpunkt des Verschwindens der Kategorien Ware und G. gekommen sei. Der Mensch könne dann von der „Herrschaft des Geldes“ befreit werden, was der sozialphilosophischen Forderung der sozialistischen Idee entgegenkommt. II. Historische Entwicklung der sozialistischen Geldtheorie Die historische Entwicklung der sozialistischen G.-Theorie ist von einem zunächst zögernden, dann jedoch radikalen Positionswechsel hinsichtlich der Existenz und Berechtigung der Kategorien G. und Ware in einer sozialistischen Wirtschaft gekennzeichnet. Während der russischen Revolution herrschte aufgrund der Marxschen G.-Lehre die Ansicht vor, daß Ware-Geld-Beziehungen mit der sozialistischen Wirtschaft nicht vereinbar seien. Bucharin nahm sogar an, daß diese Kategorien bereits in der Übergangsperiode verschwinden würden. Mit der Vernichtung des Warensystems würde ein Prozeß der „Selbstverneinung des Geldes“ einhergehen. Die Demonetisierung der Wirtschaft und der Übergang zum direkten Tausch im Kriegskommunismus [S. 344]wurde daher nicht als Übel, sondern als willkommenes Zeichen des Anbruchs der sozialistischen Gesellschaft angesehen. Erst aufgrund der auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten leitete Lenin mit der NEP die Remonetisierung der Sowjetwirtschaft und damit auch die Restaurierung der Kategorien Ware und G. ein. Jedoch betrachtete er diese erzwungene Entwicklung als einen Rückschritt auf dem Wege zum Sozialismus. Die Ware-Geld-Beziehungen waren auch bei ihm ihrem Wesen nach dem Sozialismus fremd. Das Vorhandensein dieser an sich „kapitalistischen Kategorien“ im Sozialismus hätte jedoch einer theoretischen Klärung bedurft, die unterblieb. Lenin nannte als einzige Erklärung für das weitere Bestehen von Ware-G.-Beziehungen die noch bestehenden privatwirtschaftlichen Elemente der Wirtschaft (Bauern, kleine Warenproduzenten, Händler usw.). Eine sozialistische G.-Theorie wurde nicht entwickelt. Auch Stalin teilte zunächst diesen Standpunkt. Trotz der zunehmenden Bedeutung des G. in der Sowjetwirtschaft hielt man an der Überzeugung fest, daß diese kapitalistischen Kategorien nur Übergangserscheinungen im Sozialismus seien. Anfang der 30er Jahre nahm dann Stalin eine veränderte Position ein. Ware und G. wurden von ihm zwar immer noch als „kapitalistische Kategorien“ betrachtet, gleichzeitig hätten sie aber auch einen sozialistischen Charakter. Der Sozialismus habe sich dieser Kategorien bemächtigt, um den Sowjethandel optimal zu entfalten. Sie würden genutzt, um den direkten Produktionsaustausch, also den echten Sozialismus vorzubereiten. Jedoch unterblieb zu diesem Zeitpunkt und auch nach 1936, als der „Sieg des Sozialismus“ erklärt wurde, eine weitere Klärung der Stellung der Warenproduktion und des G. im Sozialismus, obwohl nach der marxistischen Lehre bei dem gleichzeitig proklamierten Verschwinden der antagonistischen, feindlichen Klassen die Kategorien Ware und G. hätten verschwinden müssen. Stalin behauptete nur, daß „auch in der Periode des Sieges des Sozialismus auf allen Gebieten der Wirtschaft die Warenproduktion und das Geld bestehen“ bleiben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wies Stalin erneut die Auffassung von Engels zurück, im Sozialismus hätten die Warenproduktion und das G. keine Existenzberechtigung. Nach seiner Darlegung ging Engels dabei von einer hochentwickelten Volkswirtschaft aus, in der alle Sphären vom Kapitalismus durchdrungen seien. In der Sowjetunion sei dies aber noch nicht der Fall, und deshalb könnten nicht alle Produktionsmittel in Volkseigentum überführt werden. (Ähnlich wurde in den übrigen sozialistischen Ländern argumentiert.) Den Eigentumsverhältnissen kam damit wieder die zentrale Stellung bei der Klärung des Standes und der Entwicklung der Ware-G.-Beziehungen im Sozialismus zu. Das Vorhandensein von Ware-G.-Beziehungen wird von Stalin nun auf die Existenz von zwei verschiedenen, wenn auch sozialistischen Eigentumsbereichen (staatlicher und kollektivwirtschaftlicher) zurückgeführt. So entstand die „Zwei-Bereichs-Lehre“. Danach haben die Produktionsmittel beim Umlauf im staatlichen Sektor innerhalb des Landes keinen Warencharakter, da bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet. Sie sind damit auch aus dem Wirkungsbereich des Wertgesetzes herausgetreten und behalten „nur die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber haben die Erzeugnisse der genossenschaftlichen Produktion Warencharakter, da sie beim Austausch gleichzeitig die Eigentümer wechseln. „Der Warebegriff weicht demnach von Marx ab, der vornehmlich die Entstehungsseite berücksichtigt — produktisolierter Produzenten —, während Stalin die Verwendungsseite, und zwar den Eigentumswechsel als konstitutives Merkmal der Ware heranzieht.“ Stalin vollzog damit einen entscheidenden Schritt: Ware und G. sind nicht mehr ausschließlich kapitalistische Kategorien, sondern werden in die Sowjetökonomie aufgenommen. Jedoch glaubte auch Stalin, daß mit der Schaffung eines einheitlichen Eigentums, also der Überführung des genossenschaftlichen Eigentums in Staatseigentum, Ware und G. als Kategorien des Sozialismus verschwinden werden. Aber auch die „Zwei-Bereichs-Lehre“ brachte keine Klärung des Wesens und der Funktionen des G. im Sozialismus. Vor allem war nicht klar, ob der Wirkungsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt, oder ob er darüber hinausgeht. Aus der engen Verbindung von Ware und G. im Marxismus wäre abzuleiten gewesen, daß der Funktionsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt. Nach allgemeiner Ansicht ging der Wirkungsbereich des G. jedoch über den Bereich des Warentausches hinaus und umfaßte auch den Nichtwarenbereich (den Bereich, bei dem die Produkte beim Besitzwechsel keinen Eigentumswechsel vollziehen - vor allem der Produktionsmittelbereiche). Daraus ergaben sich Schwierigkeiten bei der widerspruchsfreien Begründung der Existenz des G. im Nichtwarenbereich. Aus dieser Problematik entwickelte sich in Osteuropa eine Diskussion über das „Sowjetgeld“. Grundsätzliche Beiträge kamen u. a. von S. Atlas und J. Kronrod in der Sowjetunion, sowie A. Lemmnitz in der DDR. S. Atlas, dessen Konzeption des „Sowjetgeldes“ die Diskussion eröffnete, stellte die uneingeschränkte Übertragung der Marxschen Kategorien auf die sozialistischen Wirtschaften in Frage. Er entwickelte eine für die spezifischen Bedingungen der sozialistischen Übergangswirtschaft konzipierte G.-Theorie. Wie die Warenproduktion im Sozialismus ihren In[S. 345]halt gegenüber dem Kapitalismus geändert hätte, so habe auch das G. im Sozialismus eine Änderung erfahren. „Das Sowjetgeld bringt die sozialistischen Produktionsverhältnisse … zum Ausdruck. Es ist eine alte Form mit neuem Inhalt.“ Es ist daher nicht mehr das Marxsche allgemeine Äquivalent, sondern ein „allgemeines Äquivalent besonderer Art“. Das G. Habe im sozialistischen Sektor nicht mehr die Funktion, die unmittelbar private Arbeit im Marktprozeß in gesellschaftliche Arbeit zu verwandeln, sondern soll „den Austausch der Arbeitsprodukte zwischen den beiden Produktionssektoren der sozialistischen Gesellschaft“ vermitteln. Atlas kommt somit in seiner Konzeption zu zwei Formen des G., erstens zu dem G. als „dem allgemeinen Äquivalent“ des Warenbereichs (Konsumgütersektor) und dem besonderen G. des Nicht-Warenbereichs, wobei er diesem keine volle G.-Qualität zuerkennt. Sein Charakter bestehe darin, als Instrument der staatlichen Kontrolle über die Produktion und Verteilung der materiellen Güter zu dienen. Die Wertmaßfunktion existiere nur noch formal, praktisch sei sie aber aufgegeben. An ihre Stelle trete die aus der „bürgerlichen“ Theorie bekannte Funktion der Recheneinheit, die mit der Marxschen Theorie nur schwer vereinbar sei. Atlas schreibt: „Es ist daher unzweckmäßig, in diesem Falle die Funktionsbezeichnungen zu gebrauchen (…), deren sich Marx im ‚Kapital‘ bediente. Unserer Auffassung nach sollte man in diesem Falle einfach von der Funktion des Sowjetgeldes als eines zwischenbetrieblichen Verrechnungsmittels der sozialistischen (staatlichen) Betriebe sprechen.“ Atlas bewegt sich damit in Richtung einer nominalistischen G.-Theorie; denn er will auch die übrigen Marxschen G.-Funktionen im Sinne reiner Recheneinheiten uminterpretieren. Diese Konzeption Atlas' wurde allgemein abgelehnt. Kronrod bestritt die These, daß das G. des Warenbereichs sich in seinem Wesen grundsätzlich vom Nicht-Warenbereich unterscheide; Waren- und Nicht-Warenbereich sind nach ihm gleichwertige G.-Bereiche. In allen Bereichen im Sozialismus sei vollwertiges G. erforderlich, seine Funktion als allgemeines Äquivalent sei daher auch nicht eingeschränkt. Der Form nach bleiben bei ihm „die Geldfunktionen als Wertmaß, als Zirkulationsmittel, als Zahlungsmittel usw. erhalten“, allerdings habe sich ihr gesellschaftlicher Inhalt grundlegend geändert. Nur die Funktion als Zirkulationsmittel sei auf den Wirkungsbereich der Warenproduktion beschränkt. Die Wertmaßfunktion übt das G. in beiden Bereichen aus, obwohl die von Marx genannten Bedingungen im Produktionsmittelbereich nicht mehr gegeben seien. Seine These, daß das G. in beiden Bereichen als „allgemeines Äquivalent“ auftritt, wodurch er die nicht-marxistische Trennung des G. von der Ware und dem Wert vornimmt, begründete er mit der Theorie Stalins, daß die Nicht-Waren noch eine „äußere Warenhülle“ trügen. Indem er aber daraus die Existenz „wirklichen Geldes ableitet“, stellte er die Nicht-Waren den Waren völlig gleich - eine wenig befriedigende Lösung. Nach Stalins Tod setzte eine entscheidende Wende ein. Die „Zwei-Bereichs-Lehre“ wurde verworfen und im Rahmen der Wertgesetzdebatte auch den Produktionsmitteln, obwohl bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet, Warencharakter zuerkannt. Als entscheidende Ursache für ihren Warencharakter wird nun die „gesellschaftliche Arbeitsteilung“ und die „relative ökonomische Selbständigkeit der volkseigenen Betriebe“ angesehen. Da nun praktisch allen Produkten im Sozialismus Warencharakter zugestanden wurde, waren keine schwerfälligen Konstruktionen zur Rechtfertigung der Existenz und der Funktionen des G. im Nicht-Warenbereich mehr erforderlich. Allein aus dem Warencharakter der Produkte ließ sich nun das G. und seine Funktionen im Sozialismus begründen. Im Lehrbuch der politischen Ökonomie (1959) hieß es daher: „Die Notwendigkeit des Geldes in der sozialistischen Gesellschaft ist durch das Vorhandensein der Warenproduktion und des Wertgesetzes bedingt.“ Die strengen Marxschen Kategorien wurden damit verlassen. Für die Diskussion im Rahmen der Wirtschaftsreformen, in denen monetären Größen eine zunehmende Bedeutung eingeräumt wurde, war damit ein bedeutendes Hindernis beiseite geräumt. Möglicherweise noch durch die alte Trennung von Waren- und Nicht-Warenbereich beeinflußt, unterscheidet man nun „zwei Sphären des Geldumlaufs“, nämlich den Bargeld- und Buchgeldsektor. Im Rahmen der sozialistischen G.-Theorie wird gegenwärtig das Verschwinden des G. im Sozialismus nicht mehr behauptet. Es wird vielmehr eine Festigung der sozialistischen G.-Beziehungen gefordert. Erst im Endzustand des Kommunismus soll nun die G.-Kategorie verschwinden. Der historische Zeitpunkt für das Verschwinden des G. wurde also erneut wesentlich hinausgeschoben. III. Wesen und Funktionen des Geldes im Sozialismus Das G. im Sozialismus ist nach heutiger Auffassung sozialistischer Theoretiker begrifflich zwar mit dem G. der vorsozialistischen Wirtschaftsordnung identisch, der Inhalt seiner Funktionen erfährt aber Wandlungen, und das ändert sein Wesen bei der Anpassung an die Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft „von Grund aus“. Nach sozialistischer Terminologie wurde es nicht mehr zu Kapital, in dessen Form es die Aneignung fremder, unbezahlter Arbeit vermittelt und damit der Ausbeutung der Werktätigen dient, sondern im Sozialismus ist das G. ein „In[S. 346]strument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauchs“. Die G.-Funktionen sind die konkreten Formen, in denen das Wesen des G. in Erscheinung tritt und durch die es seine Rolle als „allgemeines Äquivalent“ verwirklicht. Nach sozialistischer Auffassung ähneln sich die G.-Funktionen oberflächlich zwar in den unterschiedlichen Gesellschaftsformationen, ihr sozialer Inhalt ist in den einzelnen Gesellschaftsordnungen jedoch wesentlichen Veränderungen unterworfen. Die Marxsche Aufzählung der G.-Funktionen des Kapitalismus und die begriffsbestimmenden Funktionen im Sozialismus zeigen diese formale Ähnlichkeit: Geldfunktionen im Kapitalismus 1. Maß der Werte 2. Zirkulationsmittel 3. Zahlungsmittel 4. Mittel der Schatzbildung im Sozialismus 1. Wertmaß 2. Zirkulationsmittel 3. Zahlungsmittel 4. Mittel der sozialistischen Akkumulation sowie Sparmittel der Werktätigen 5. Mittel für die internationalen Verrechnungen 5. Weltgeld Die Gegenüberstellung der G.-Funktionen im Sozialismus und Kapitalismus, so wie sie von den sozialistischen Theoretikern dargestellt werden, zeigt demnach nur bei der 4. Position (Schatzbildung bzw. soz. Akkumulations- und Sparmittel) eine wesentliche Abweichung. Gleichzeitig wird von der östlichen Theorie dem G. im Sozialismus aber eine entscheidende Globalfunktion zugewiesen: Es soll „der planmäßigen Organisierung und Entwicklung des gesamten sozialistischen Reproduktionsprozesses dienen, das Geld soll also Organisationsgrundlage der sozialistischen Wirtschaft, ein Mittel ihrer Planung und Kontrolle, ferner der planmäßigen Verteilung des Sozialproduktes bzw. der planmäßigen Umverteilung des Volkseinkommens sein“. Es ist demnach vornehmlich Hilfsinstrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft mit weitgehend passivem Charakter. „Das G. in der sozialistischen Wirtschaft ist (also) vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz.“ Das G. stellt gewissermaßen eine Anweisung auf die verschiedenen Posten dieser Bilanz dar. Die einzelnen Funktionen des G. werden wie folgt beschrieben: A. Geld als Maß der Werte und Maßstab der Preise Da das G. das „allgemeine Äquivalent“ der Warenproduktion darstellt, ergibt sich die grundlegende gesellschaftliche Funktion des G., „Maß der Werte“ und „Maßstab der Preise“ zu sein. Mit Hilfe des G. können sich „die Warenwerte als gleichnamige, qualitativ gleiche und quantitativ vergleichbare Größen darstellen“. Zwar sind die Waren an sich schon kommensurabel, da sie alle Werte vergegenständlichter abstrakter Arbeit darstellen. Da aber die konkrete Arbeit der Warenproduzenten unterschiedliche Mengen gesellschaftlicher Arbeit darstellen, bei der isolierten Produktion in der Warenwirtschaft die in den Produkten enthaltenen Mengen gesellschaftlich notwendiger Arbeit jedoch nicht direkt gemessen werden können, kann der Wert der Ware nicht unmittelbar in Zeiteinheiten ausgedrückt werden. (Dasselbe gilt beiden Arbeitsteilungen in der sozialistischen Wirtschaft und der dadurch hervorgerufenen isolierten Produktion der Produktionseinheiten für die Produktionsmittel, deren Warencharakter daraus abgeleitet wird.) Es bedarf daher einer indirekten Messung, die mit Hilfe des G. erfolgt. Das G. kann diese Funktion nach sozialistischer Auffassung nur als vollwertiges G. (Gold) erfüllen. Denn nur in dieser Form ist es selbst Ware und besitzt damit einen Wert, der zudem unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Zwar übt das G. diese Funktion ideell, d. h. als vorgestelltes G. aus; dieses ist meist jedoch nur auf der Basis real existierenden G. (des Goldes) möglich. Die Messung des Wertes der Ware erfolgt somit in einem bestimmten Quantum der G.-Ware Gold, d. h. in der G.-Einheit, die als Quantum der G.-Ware festgelegt wird (Münzfuß). Der in G. ausgedrückte Wert der Waren istder Preis. Unter dem Maßstab der Preise ist demnach eine Menge G.-Ware zu verstehen, die als Maßeinheit für die Preise gilt. In dieser Funktion stellt das G. ein wichtiges Instrument der sozialistischen Wirtschaft dar. Das G. erlaubt dadurch, die verschiedenen Leistungen der sozialistischen Wirtschaft auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und schafft damit die Voraussetzung für die praktische Lösung der Wirtschaftsrechnung. Damit ist es auch wesentliches Element der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Mit der neben der Naturalplanung erfolgenden Finanzplanung, die einen umfassenden Charakter besitzt, werden die Produktionsselbstkosten und der Wert der Produkte planmäßig erfaßt und die geplanten mit den faktischen Aufwendungen verglichen. Das G. dient so der Planung der Selbstkosten der Produktionseinheiten und der Finanzströme (Lohnzahlungen, Abführungen an den Staatshaushalt u a.). Die so beschriebene Funktion des Wertmaßes entspricht aber der Funktion einer Recheneinheit. Lange Zeit beharrte aber die sozialistische Theorie auf der Anschauung, daß das G. seine Funktion im Rah[S. 347]men der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur als goldabhängiges Wertmaß und nicht als goldunabhängige Recheneinheit erfüllen könne. Erst in letzter Zeit wurde „die Uminterpretation der Wertmaßfunktion zur Recheneinheit. .. offiziell sanktioniert; beide Funktionen rangieren gleichmäßig nebeneinander“. In der Realität erfüllt das G. im Sozialismus seine Funktion als Wertmaß und Tauschmittel allein aufgrund seiner allgemeinen Annahme, die entweder aufgrund seines Charakters als gesetzliches Zahlungsmittel oder wegen des relativ stabilen G.-Wertes erfolgt, und nicht durch die formal vorhandene Bindung der sozialistischen Währungen an einen fiktiven Goldgehalt. Die meisten sozialistischen Länder (mit Ausnahme der UdSSR) verfügen über wenig Goldvorräte. Zur Ausübung der Goldfunktion würden sie auf keinen Fall ausreichen. Die Kaufkraft und Wertbeständigkeit der sozialistischen Währungen wird durch das Gleichgewicht der in G.-Einheiten ausgedrückten volkswirtschaftlichen Planung erreicht. Die Bestimmung des G.-Wertes erfolgt in der Praxis ohne Berücksichtigung des Goldes und seines Wertes. Dies gilt auch für die Sowjetunion, wo vielfach noch von einer 25prozentigen Golddeckung gesprochen wird. S. Varga meint daher, es sollte die an dem „für eine überholte Geschichtsperiode gültigen Unterbau“ ausgerichtete Interpretation, daß die Wertmaß- und Rechenfunktion des G. durch die Bindung an die Goldware erfüllt würde, endlich aufgegeben werden. B. Geld als Zirkulationsmittel Der Sozialismus unterscheidet zwischen der Funktion des G. als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Dabei wird die Zirkulationsfunktion nur von reellem G. wahrgenommen. Es kann aber, da es nur als Vermittler des Warentausches dient, durch Repräsentanten (Papier-G.) ersetzt werden. Als Zirkulationsmittel vermittelt das G. den Austauschprozeß der Waren. Nach sozialistischer Auffassung bleibt die Zirkulationsmittelfunktion des G. jedoch auf den direkten Austausch von Waren, im wesentlichen auf den Übergang von Konsumgütern in das persönliche Eigentum der Werktätigen, beschränkt. Da es sich um reelles G. (Banknoten, Münzen) handeln muß, das diese Funktion erfüllt, wird dem für die Verrechnung zwischen den Betrieben herangezogenen Buch-G. die Zirkulationsfunktion nicht zugestanden, auch wenn man den Produktionsmitteln Warencharakter zugesteht. Ähnlich erfüllt reelles G. keine Zirkulationsfunktion, wenn es zur Begleichung von Forderungen dient, denen kein Warentausch zugrunde liegt. In den sozialistischen Ländern wird das G. in seiner Funktion als Zirkulationsmittel hauptsächlich in der Bilanz der G.-Einnahmen und -Ausgaben der Bevölkerung erfaßt. Gleichzeitig zeigt sich hier aber auch der Anweisungscharakter des sozialistischen G., der die Behauptung, daß in dieser Funktion nur reelles G. fungieren könne, widerlegt. Im Grunde erfüllt das G. hier die aus der westlichen Theorie bekannte Tauschmittelfunktion, die organisatorisch auch mit Buch-G. abgewickelt werden könnte. C. Geld als Zahlungsmittel Diese Funktion greift ihrem Umfang nach weit über die als Zirkulationsmittel hinaus. Sie ist auch ohne reelles G. durch Verrechnungs- oder Kredit-G. zu erfüllen, wird aber z. B. bei den Lohnzahlungen, Rentenzahlungen usw. auch von reellem G. wahrgenommen. Als Zahlungsmittel anstatt als Zirkulationsmittel tritt das G. bei der Begleichung von Verpflichtungen auf, bei denen der Zeitpunkt der Warenlieferung von dem der Zahlung abweicht. Im Sozialismus dient das G. als Zahlungsmittel daher vornehmlich bei bargeldlosen Verrechnungen innerhalb des Produktionsbereiches, bei der Kreditvergabe und bei Zahlungen an und aus dem Staatshaushalt. In dieser Funktion ist die wichtigste Rolle des G. im Plankontrollprozeß zu sehen, und zwar in der Form der „Kontrolle durch die Geldeinheit“ (Mark, Rubel usw.). Durch den vorgeschriebenen bargeldlosen Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht, Verrechnungsverkehr) und den kontrollierten Bargeldverkehr der Betriebe (Lohnfondsauszahlungen) sowie das private Kreditverbot können die Betriebe genau überwacht werden. Fixierte Preise und die Kontenführungspflicht mit verschiedenen Konten für die einzelnen finanziellen Fonds der Betriebe erlauben den kontrollierenden Banken (fast ausschließlich der Staatsbank) eine sehr weitgehende Kontrolle der Planerfüllung der Betriebe durch den Vergleich der den Banken vorliegenden Produktions- und Absatzpläne der Betriebe mit den Zahlungsvorgängen auf den Konten. Das G. ist damit das Mittel, das eine wirksame Kontrolle in der sozialistischen Planwirtschaft erlaubt. Aus dem Gesamtcharakter dieses Kontrollvorgangs ist zu schließen, daß das G: hier nicht in seiner Zahlungsmittelfunktion, sondern als Recheneinheit auftritt. D. Geld als Akkumulations- und Sparmittel Die Akkumulationsfunktion ist im Sozialismus von der Marxschen Funktion des G. als Schatzbildungsmittel, die eng mit der Zirkulationsfunktion zusammenhängt (Abfluß und Zufluß von G. in und aus dem Schatz je nach Bedarf), zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist unter Akkumulation jedoch nicht an eine reale Akkumulation zu denken. Es sind die Steuern, die Produktionsfondsabgabe und die an den Staat abzuführenden Gewinne sowie der in den Betrieben verbleibende Gewinnrest darunter zu verstehen. Diese Summe geht damit weit über den Wert der Realakkumulation hinaus. Ein [S. 348]Teil davon dient der Finanzierung des Staatsverbrauchs, den Transferzahlungen und der Prämienzahlung an die Belegschaft. Nur der Rest dient der Finanzierung der Realakkumulation. Dabei dient das G. als Mittel der Umverteilung über den Staatshaushalt. Bei der Akkumulationsfunktion handelt es „sich also einfach darum, daß die so verstandenen Akkumulationssummen der sozialistischen Betriebe ‚in Geld berechnet und fixiert‘ werden“. Dabei fungiert das G. als Recheneinheit. Sofern diese Beträge aus dem zentralisierten Reineinkommen stammen, kann das G. dabei nie als reelles G., d. h. G.-Ware, auftreten, sondern immer nur in Form des ideellen Rechen-G. Einige Theoretiker halten es daher für falsch, hiervon einer Funktion des G. als Akkumulationsmittel zu sprechen. Auch als Sparmittel fungiert das G. hier nicht wie in der Marxschen Lehre als Goldhort; Währungsgold besitzt in den sozialistischen Ländern nur der Staat. E. Geld als Mittel der internationalen Verrechnung (Welt-G.) Die von Marx abweichende Formulierung dieser G.-Funktion bedeutet keine wesentliche Funktionsänderung. Nach sozialistischer Auffassung soll das G. hier ebenfalls nur in seiner Form als Geldware, also Gold, die Funktion wahmehmen können. Die Festlegung von Feingoldgehalten für alle sozialistischen Währungen beruht auf dieser marxistischen Ansicht, daß wichtige Funktionen des G. nur durch das „reelle Geld“ wahrgenommen werden könnten. Im Inland hat das jedoch ausschließlich deklaratorische Bedeutung. Eine Goldeinlösungspflicht bzw. Golddeckung der Währungen gibt es nicht. Im Außenhandel haben der nationale G.-Kreislauf und das Preisniveau keinen Einfluß auf die Kurse der sozialistischen Währungen. Diese werden administrativ in Anlehnung an den formalen Goldgehalt fixiert. Der Außenhandel wird vorwiegend bilateral aufgrund von Weltmarktpreisen im Rahmen des Außenhandelsmonopols abgewickelt. Der Preiszusammenhang ist durch Subventionen und Abschöpfungen der Monopolbehörden durchbrochen. Innerhalb der sozialistischen Länder erfolgt die Abrechnung des Handels im Rahmen einer gemeinsamen Clearingstelle (IBWZ), die über eine gemeinsame Geldeinheit der sozialistischen Länder (transferable Rubel) verfügt. Zwar ist auch für diese internationale Währungseinheit, marxistischer Tradition folgend, eine Goldparität festgelegt, es besteht jedoch weder eine Einlösepflicht noch eine Konvertibilität gegenüber irgendeiner nationalen Währung. Dieses internationale G. fungiert demnach ausschließlich als Recheneinheit. Über mögliche Abtragungen von Verrechnungsspitzen bestehen Sonderregelungen. Im Ausgleich der Zahlungsbilanzsalden mit den kapitalistischen Ländern fungiert die G.-Ware Gold allerdings tatsächlich als Welt-G. und übt als Reserve der staatlichen Notenbanken „schatzähnliche“ Funktionen aus. Hier kann man also von einer Tauschmittelfunktion des Welt-G. Gold reden. Den nationalen sozialistischen Währungen kommt somit im Außenverkehr kaum eine Bedeutung zu, da sie nicht konvertibel sind. Nur in den wenigsten Fällen dienen sie als Recheneinheit bei der Fakturierung oder als Tauschmittel im Fremdenverkehr. In der DDR wird dies auf den effektiv nicht vorhandenen Goldgehalt zurückgeführt. „Da die … Mark der Deutschen Notenbank weder in Gold geprägt noch als Geldzeichen in Gold konvertierbar ist, kann sie auch nicht die Funktion als Weltgeld ausüben.“ Es zeigt sich, daß die noch stark an der marxistischen Begriffswelt ausgerichteten beschriebenen G.-Funktionen für die Stellung des G. und seine Rolle in den sozialistischen Ländern nicht ohne weiteres aussagekräftig sind. Die Funktion des G. ist eher an seinem Instrumentalcharakter in den sozialistischen Planwirtschaften abzulesen. Geht man davon aus, daß das G. im Sozialismus „der wirtschaftlichen Rechnungsführung, dem Sparsamkeitsregime und der sozialistischen Akkumulation“ dient und „als Triebfeder zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten, zur Beschleunigung der Umlaufsgeschwindigkeit der Umlaufsmittel und zur Erfüllung und Überfüllung der Volkswirtschaftspläne“ wirkt, wird klar, daß das G. „gewissermaßen das allgemeine Instrument zur Planung, Stimulierung, Organisation und Kontrolle ökonomischer Prozesse und Beziehungen“ im Sozialismus ist. Demnach ist das G. in der sozialistischen Wirtschaft „vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz. Die G.-Zeichen sind Anweisungen auf aliquote Posten dieser Bilanz.“ Das G. erfüllt somit die beiden Hauptfunktionen als Recheneinheit und als Tauschmittel. Dabei ist aber zu beachten, daß es diese Funktionen, anders als in der Marktwirtschaft, nur im technischen Sinne ausübt, da ein Tausch nicht über den Markt zustande kommt und die in G. ausgedrückten Preise in keinem ökonomischen Wirkungszusammenhang stehen. Das G. hatte demnach in der sozialistischen Wirtschaft bisher fast ausschließlich eine passive Rolle bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft inne. Echte Lenkungswirkungen hatte das G. im sozialistischen Sektor bei fixierten Preisen nicht. Eventuell auftretende Kaufkraftüberhänge bzw. unabsetzbare Warenvorräte werden nicht durch automatische Anpassung der Preise, also Veränderungen der Wertrelationen, sondern durch bewußte Planakte beseitigt. Jedoch wird auch in den sozialistischen Ländern gesehen, daß Störungen aus dem monetären Bereich die materielle Planung ungünstig beeinflussen können. Zudem tritt immer mehr der Charakter des G. als „ökonomischer Hebel“ in der geldtheoretischen Literatur Osteuropas in den Vordergrund. [S. 349]Mit der Abkehr vom sowjetsozialistischen Planungssystem und beim Übergang zu einer weitgehend indikativen Planung mit einer bewußten Remonetisierung der Wirtschaft im Rahmen der Wirtschaftsreformen wird das G. seine vorwiegend passive Rolle verlieren, und die sozialistischen Wirtschaften werden zu einer aktiven G.-Politik übergehen müssen. Ansätze dafür sind bereits vorhanden. IV. Geldschöpfung In den sozialistischen Ländern erfolgt die G.-Schöpfung nicht aufgrund kommerzieller Vorgänge durch den Bankenapparat, sondern planmäßig entsprechend den im Volkswirtschaftsplan festgelegten Kennziffern. Auf Beschluß der Regierung werden die in den Positionen des Bargeldumsatzplanes der Notenbank fixierten Bargeldmengen emittiert. Die Regulierung der umlaufenden Bargeldmengen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesamtplan über den Emissionsfonds, indem in den „Bargeld- oder Kassendispositionsplänen“ die jeweils umlaufende G.-Menge fixiert wird. Damit ist eine strenge Bindung der G.-Bereitstellung an den Plan vorhanden. Selbständige, nicht im Plan vorgesehene G.-Schöpfung der Banken ist im allgemeinen nicht möglich. Lediglich in dem Falle, daß Stützungskredite für insolvente volkseigene Betriebe erforderlich werden und diese daraus Löhne bezahlen, dafür aber im Plan keine Reserven vorhanden sind, gelangt außerplanmäßig Bar-G. in den Bargeldumlauf. Diese Schöpfung außerhalb des Planes kann dann stabilitätsgefährdend wirken. Da sich Giral-G. im sozialistischen G.-System grundsätzlich, ohne daß es geplant wäre, nicht in Bar-G. verwandeln kann, ist, von der oben erwähnten Ausnahme abgesehen, nur eine geplante Bargeldschöpfung möglich, wobei das Volumen von der Planbehörde festgelegt wird. Auch die Giralgeldmenge, also das Kreditvolumen, wird grundsätzlich mit Hilfe der staatlich fixierten Kreditpläne bestimmt, deren Hauptaufgabe es ist, die Wirtschaft mit Giral-G. zu versorgen. Ein darüber hinausgehender Kreditspielraum des Bankensystems besteht nicht, sofern nicht außerplanmäßige Ereignisse eintreten. Die G.-Schöpfung ist damit im Sozialismus ein planerischer Akt und wird nicht, wie in der Marktwirtschaft, spontan und laufend durch den Bankenapparat, bzw. in neuerer Zeit auch durch multinationale Unternehmen über die „graue Geldschöpfung“ autonom durchgeführt. V. Die Kaufkraft des Geldes im Sozialismus Bei der Frage nach der Kaufkraft des G. im Sozialismus kann nicht von dem Anspruch ausgegangen werden, das sozialistische G. besäße einen bestimmten Goldgehalt und damit einen originären Wert. Bei diesem Goldgehalt handelt es sich um eine reine Gesetzesdeklaration, die durch das ideologische Festhalten an der Marxschen G.-Lehre bedingt ist, aber jeglicher wirtschaftlichen Realität entbehrt. Bei der Untersuchung der Binnenkaufkraft des G. im Sozialismus muß man daher von jeder Bezugnahme auf das Gold und seinen Wert Abstand nehmen. Auch die sozialistische G.-Theorie tut dies weitgehend. „Die Stabilität des Sowjetgeldes wird nicht nur durch den Goldvorrat, sondern in erster Linie durch die riesige Warenmenge gesichert, die in den Händen des Staates konzentriert ist, und zu festen Planpreisen in Umlauf gebracht wird.“ Viele Autoren vermeiden überhaupt den Bezug auf das Gold, da sie darin lediglich ein Zugeständnis an ideologisch belastete Erörterungen früherer Zeiten sehen. Solange die administrative Preisfestsetzung bestehen bleibt, sind im Sozialismus keine automatisch wirkenden, die Kaufkraft des G. bestimmenden Faktoren vorhanden, da diese ausschließlich von der Entscheidung der zuständigen Planbehörde abhängt. Es gibt nur einen „price adjuster“ bzw. „price maker“, den Staat; die Verbraucher sind alle „quantity adjuster“ bzw. „price taker“. Die Kaufkraft der G.-Einheit bleibt demnach so lange konstant, wie es zu keiner planmäßigen Preisänderung kommt. Mit der Planung des Gleichgewichts der volkswirtschaftlichen Bilanzen wird im Sozialismus auch der G.-Wert der Währungseinheit bestimmt. Dabei ist von den beiden streng getrennten G.-Sphären, dem Bargeld- und dem Buchgeldsektor, auszugehen. Für den Bargeldsektor folgt damit, daß die Preissumme des Angebotes der Konsumgüter und Dienstleistungen innerhalb einer Planperiode der Einkommenssumme entsprechen muß, die der Bevölkerung zum Ankauf von Waren und Dienstleistungen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung aller wesentlicher Gesichtspunkte wird dieser Ausgleich in der „Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung“ durchgeführt. „Diese Bilanz ist Ausdruck und Sicherung des G.-Wertes in der sozialistischen Wirtschaft.“ Die Erfahrung zeigt nun, daß sich kleinere Unstimmigkeiten zwischen geplanter und realisierter Sortimentsstruktur ausgleichen können. Zudem wird die „Preissumme des Warenangebots“ um einige Prozent höher festgelegt, als die zu dessen Ankauf bereitgestellte Einkommenssumme, wodurch Unstimmigkeiten vermieden werden sollen, indem eine Wareneinsatzreserve zur Verfügung steht. Trotzdem immer noch auftretende Unstimmigkeiten werden vornehmlich durch Mengen- und Einkommensanpassungen (bei dem ein entsprechend geringer Zuwachs zugelassen wird) ausgeglichen, da man bemüht ist, ein möglichst stabiles Preis- und Lohngefüge zu halten. Tritt durch irgendwelche Ereignisse trotzdem ein Kaufkraftüberhang auf, so kann er im staatlichen Sektor keine Preissteigerung bewirken. Dadurch [S. 350]wird die nominelle Kaufkraft für Güter des staatlichen Sektors nicht direkt, wohl aber die Verwertungsmöglichkeiten des G. berührt, wodurch dann die Realkaufkraft des Einkommens beeinträchtigt wird. Diese Schwierigkeiten werden heute als Störungen angesehen. „Das Geld fungiert als allgemeines Äquivalent nicht mehr reibungslos. Die Beziehungen zwischen Produktion und Konsumtion sind gestört. Daher ist die Sicherung eines ökonomisch begründeten Kredit- und Geldvolumens, das die Stabilität der Währung und Finanzen gewährleistet, als wichtige Funktion bei dem materiellen und finanziellen Prozeß und der materiellen und finanziellen Planung anzusehen.“ Zu echten Kaufkraftänderungen der Währungen kann ein Kaufkraftüberhang jedoch auch im Sozialismus führen, solange ein freier Sektor mit freier Preisbildung für Konsumgüter (Bauernmärkte) besteht. Hier werden dann entsprechende Preisreaktionen eintreten. Dies führt allerdings durch die Festpreis- und Kreditpolitik zu keiner Störung des Gleichgewichts und zu keiner Kaufkraftänderung innerhalb des sozialistischen Sektors, sondern zu ebenfalls unerwünschten Veränderungen der Einkommensverteilungsproportionen zwischen dem freien und dem staatlichen Sektor. Das vom Bar-G. getrennte Giral-G. wird sowohl in seinem Umfang als auch in seinem G.-Wert gesondert geplant. Es dient in erster Linie den Abwicklungen der Zahlungen auf dem „Produktionsmittelmarkt“. Die Kaufkraft der Giral-Geldeinheit wird durch die staatliche Festpreispolitik festgelegt und weicht z. T. erheblich von der des Bargeldes ab. Der Aufrechterhaltung dieser unterschiedlichen Kaufkraftwerte dient die sog. Politik der Preisebenen. Der Preiszusammenhang beider Sektoren wird durch die differenzierte Umsatzsteuer unterbrochen. Die verschiedenen Ziele der Preispolitik in den beiden Sektoren können so unabhängig voneinander verwirklicht werden. Die G.-Wertprobleme des Sozialismus können somit nur auf der Grundlage einer Anweisungstheorie und dem System der volkswirtschaftlichen Bilanzen verstanden werden. Sollten aber in einem sozialistischen Land die Preisplanung und Preisfestsetzung auch nur teilweise ohne zentrale Planung durchgeführt werden, oder die Preise als wichtige selbständige ökonomische Hebel dienen, so wird ein G.-Überhang notwendigerweise zu einer G.-Wertänderung führen müssen. Dann müßte das entsprechende sozialistische Land zu einer aktiven G.- und Kreditpolitik übergehen. Die passive Rolle des G. im Sozialismus wäre damit zu Ende. Mit den Wirtschaftsreformen wurde dieser Schritt teilweise bereits vollzogen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342–350 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeldstrafenGeld im Sozialismus (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produktionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. bildet sich als charakteristische Kategorie im Kapitalismus aus dem diesem innewohnenden Widerspruch. Denn eine Gesellschaftsordnung, die auf…
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Gemeindeverband (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hat, regelt erstmals das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 die Bildung von Zweckverbänden und G. Zweckverbände können von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung gebildet werden. Vom Zweckverband gebildete Betriebe oder Einrichtungen unterstehen dem Rat einer der beteiligten Städte und Gemeinden. Der Zweckverband arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts und der Beschlüsse der Volksvertretungen; er hat keine eigenen Organe. Die bisher am höchsten entwickelte Form gemeindlicher Zusammenarbeit ist der G. Seine Aufgabe ist die Lösung aller in den beteiligten Kommunen anfallenden Fragen. Die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden können in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft G. bilden; dabei bedarf es der Bestätigung des Kreistages (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes. Voraussetzungen sind ferner die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. Die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden bleiben politisch selbständig. Die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte sind weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts; über die Bildung gemeinsamer Organe entscheiden die Volksvertretungen eigenverantwortlich. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gewählte G.-Rat, in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Auf den G.-Rat können schrittweise Aufgaben und Befugnisse und materielle und finanzielle Fonds übertragen werden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen vor allem in der Landwirtschaft Rechnung. Ferner soll sie eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden…
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Generaldirektor (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalauftragnehmer (GAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenerallinieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalauftragnehmer (GAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generallinie
DDR A-Z 1975
Generalverkehrsschema (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalverkehrspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GENEXSiehe auch die Jahre 1969 1979 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalverkehrspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GENEX
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Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) (1975)
Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1969 1979 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus den Banken für Handwerk und Gewerbe hervorgegangene genossenschaftliche Geschäftsbanken, die im Rahmen des Bankwesens für die Handwerks- und Gewerbebetriebe zuständig sind. Die Eigenmittel der GB werden durch Genossenschaftsanteile gebildet. Sie wickeln den Zahlungsverkehr ihrer Geschäftspartner ab, führen das Kreditgeschäft durch und nehmen Spargelder der Bevölkerung entgegen. Als örtliche Bankinstitute unterliegen sie der Aufsicht durch die Räte der Kreise und sind an die Weisungen des Ministeriums der Finanzen und der Staatsbank gebunden. Organe der GB sind die Mitgliederversammlung, der Genossenschaftsrat und die Revisionskommission. Der Geschäftsbetrieb wird von einem Direktor geleitet. Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die GB gehören dem Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe der DDR an, der durch Richtlinien und Weisungen die notwendigen Grundsätze für die Arbeit der GB festlegt sowie deren Pläne bestätigt. Der Verbandsdirektor dieses gesetzlichen Prüfungsverbandes unterliegt der Dienstaufsicht des Präsidenten der Staatsbank. Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 357 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftsbauerSiehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1969 1979 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus den Banken für Handwerk und Gewerbe hervorgegangene genossenschaftliche Geschäftsbanken, die im Rahmen des Bankwesens für die Handwerks- und Gewerbebetriebe zuständig sind. Die Eigenmittel der GB werden durch Genossenschaftsanteile gebildet. Sie wickeln den Zahlungsverkehr ihrer Geschäftspartner ab, führen das Kreditgeschäft durch und nehmen Spargelder…
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Gerichtsvollzieher (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bei jedem Kreisgericht ist ein G. angestellt. Wenn es nach dem Geschäftsanfall erforderlich ist, können mehrere G. bei einem Kreisgericht angestellt werden. Die Tätigkeit der G. richtet sich noch immer nach der VO über das G.-Wesen vom 4. 10. 1952 (GBl., S. 993). Seit Auflösung der Justizverwaltungsstellen in den Bezirken im Jahre 1963 üben die Direktoren, der Bezirksgerichte die Dienstaufsicht über die G. aus. Dem G. obliegt nach der VO zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen vom 31. 1. 1973 (GBl. I, S. 117) nur noch die Durchführung von Zwangsvollstreckungen. Dabei soll vorrangig die Pfändung des Arbeitseinkommens vorgenommen werden. Eine Sachpfändung soll nur dann in Betracht kommen, wenn dadurch die Ansprüche des Gläubigers schneller erfüllt werden können oder eine Pfändung des Arbeitseinkommens keinen Erfolg verspricht (Neue Justiz, 1973, S. 110). Dem G. kann vom Direktor des Bezirksgerichts die Vollstreckung in Geldforderungen sowie die Durchführung des Mahnverfahrens (Zivilprozeß) übertragen werden. Durch Übertragung dieser bislang dem Sekretär des Gerichts vorbehaltenen Aufgaben soll die Tätigkeit des G. besser als bisher in die gesamte gerichtliche Tätigkeit einbezogen werden. Andererseits kann nunmehr die Durchführung der Sachpfändung dem Sekretär des Kreisgerichts übertragen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 360 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bei jedem Kreisgericht ist ein G. angestellt. Wenn es nach dem Geschäftsanfall erforderlich ist, können mehrere G. bei einem Kreisgericht angestellt werden. Die Tätigkeit der G. richtet sich noch immer nach der VO über das G.-Wesen vom 4. 10. 1952 (GBl., S. 993). Seit Auflösung der Justizverwaltungsstellen in den Bezirken im Jahre 1963 üben die Direktoren, der Bezirksgerichte die Dienstaufsicht über die G. aus. Dem G.…
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Friedensschutzgesetz (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Friedensgefährdung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 338 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensvertragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Friedensgefährdung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 338 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensvertrag
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Fünfjahrplan (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Verbindliches Programm der wirtschaftlichen und sozialen Gesamtentwicklung oder einzelner Teilbereiche (z. B. Chemische Industrie; Gesundheitswesen; Wissenschaft) für 5 Jahre. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Verbindliches Programm der wirtschaftlichen und sozialen Gesamtentwicklung oder einzelner Teilbereiche (z. B. Chemische Industrie; Gesundheitswesen; Wissenschaft) für 5 Jahre. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionalismus
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Futtermittelwirtschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funkwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GanztagsschuleSiehe auch die Jahre 1969 1979 Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funkwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ganztagsschule
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Gastarbeiter (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Ausländische Arbeitskräfte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GaststättengewerbeSiehe auch die Jahre 1969 1979 Ausländische Arbeitskräfte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gaststättengewerbe
DDR A-Z 1975
Geburtenbeihilfen (1975)
Siehe auch: Geburtenbeihilfen: 1979 1985 Geburtsbeihilfe: 1969 Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht. Der Erfolg dieser Maßnahme ist unter gesundheitspolitischem Aspekt beachtlich: 1972 lag die Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr gestorbene) mit 1,8 v. H. noch unter der im internationalen Standard ebenfalls niedrigen Kennziffer der Bundesrepublik Deutschland (3,3 v. H.). Kinderbeihilfen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GedenkstättenSiehe auch: Geburtenbeihilfen: 1979 1985 Geburtsbeihilfe: 1969 Frauen erhalten bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 1000 Mark. Sie wird in Teilbeträgen von 150 (nach der 28. Schwangerschaftswoche), 750 (nach der Geburt) und viermal je 25 Mark in den ersten vier Monaten nach der Geburt dann gezahlt, wenn die Schwangere vor der Geburt in bestimmten Abständen die Schwangerenberatungsstelle und später die Wöchnerin mit dem Säugling die Mütterberatungsstelle aufsucht.…
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Gegenplan (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Sozialistischer Wettbewerb; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Geflügelwirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GehaltsgruppenkatalogSiehe auch das Jahr 1979 Sozialistischer Wettbewerb; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Geflügelwirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gehaltsgruppenkatalog
DDR A-Z 1975
Geldstrafen (1975)
Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1963 1965 1966 1969 Geldstrafen: 1979 Strafensystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 350 Geld im Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeSiehe auch: Geldstrafe: 1962 1963 1965 1966 1969 Geldstrafen: 1979 Strafensystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 350 Geld im Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinde
DDR A-Z 1975
Gemeindevertretung (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gemeinde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeindeverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenehmigungsgebührenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gemeinde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeindeverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genehmigungsgebühren
DDR A-Z 1975
Generallinie (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDR
DDR A-Z 1975
GENEX (1975)
Siehe auch: GENEX: 1979 1985 Genex GmbH: 1966 1969 Geschenkdienst-GmbH., früher „Geschenkdienst- und Kleinexport-GmbH.“. Im Jahre 1957 von der DDR-Regierung gegründet. Hinter der offiziellen [S. 353]Aufgabe, die „Vermittlung von Aufträgen aus Staaten des westlichen Auslandes oder aus West-Berlin für zollfreie Geschenksendungen an Empfänger in der DDR“ vorzunehmen, steht der wesentliche Zweck des Unternehmens, dem Staat eine zusätzliche Deviseneinnahmequelle zu erschließen: Qualitätswaren aus volkseigener Produktion sind vom westlichen Auftraggeber in konvertiblen Westwährungen zu begleichen. Dem Beschenkten entstehen keine Kosten. Um den Geschäften der GENEX möglichst wenig Publizität in der DDR zukommen zu lassen, werden die meist deutsch-deutschen Transaktionen über die Vertragsfirmen Jauerfood in Kopenhagen und Palatinus-GmbH. in Zürich abgewickelt. Ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung der GENEX dürfte in der Preispolitik des Unternehmens begründet sein. Während z. B. ein Pkw Typ „Wartburg“ in der DDR 18.000,– Mark kostet und lange Wartezeiten für dessen Erwerb in Kauf genommen werden müssen, ist der gleiche Wagen für DDR-Bürger bei Zahlung in Westgeld ohne Lieferfristen und einschließlich einer Pauschale für Steuer und Haftpflicht für ca. 8.000,– DM zu erhalten. Neben dem Bezug von Produkten aus volkseigener Produktion besteht in begrenztem Umfange auch die Möglichkeit, Industrieprodukte aus westlichen Ländern für DDR-Bewohner zu beschaffen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352–353 Generalverkehrsschema A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftenSiehe auch: GENEX: 1979 1985 Genex GmbH: 1966 1969 Geschenkdienst-GmbH., früher „Geschenkdienst- und Kleinexport-GmbH.“. Im Jahre 1957 von der DDR-Regierung gegründet. Hinter der offiziellen [S. 353]Aufgabe, die „Vermittlung von Aufträgen aus Staaten des westlichen Auslandes oder aus West-Berlin für zollfreie Geschenksendungen an Empfänger in der DDR“ vorzunehmen, steht der wesentliche Zweck des Unternehmens, dem Staat eine zusätzliche Deviseneinnahmequelle zu erschließen:…
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Genossenschaftsbauer (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Mitglied einer LPG kann jedermann werden, „der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Statut der LPG anerkennt und bereit ist, ehrlich und gewissenhaft seine Pflicht als Mitglied zu erfüllen“. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein an den LPG-Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, dem die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmen muß. Infolgedessen sind die Genossenschaftsbauern nicht identisch mit der ursprünglichen bäuerlichen Bevölkerung in der DDR. Von den 918.147 landwirtschaftlich Beschäftigten des Jahres 1973 waren 675.129 oder 73,5 v. H. Genossenschaftsmitglieder. Im Jahr 1970 waren nur noch 56 v. H. der LPG-Mitglieder ehemalige Bauern bzw. Neubauern, während die übrigen 44 v. H. sich aus Teilen der landwirtschaftlichen Intelligenz, aus Landarbeitern, ehern. Industriearbeitern (ca. 140.000) und Handwerkern zusammensetzten. Seither hat der Anteil der Mitglieder mit bäuerlicher Herkunft weiter abgenommen und befindet sich unter der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung in der Minderheit. Die Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder bildet als „Klasse der Genossenschaftsbauern“ gemeinsam mit [S. 358]der Arbeiterklasse die „Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft“. Sie steht unter der Führung und im „Bündnis“ mit der Arbeiterklasse. Beide Klassen sollen mit fortschreitender Vergesellschaftung der landwirtschaftlichen Produktionsmittel im Laufe eines langen historischen Prozesses einander angenähert werden. Agrarpolitik; Klassen; Bündnispolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 357–358 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtskritikSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Mitglied einer LPG kann jedermann werden, „der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Statut der LPG anerkennt und bereit ist, ehrlich und gewissenhaft seine Pflicht als Mitglied zu erfüllen“. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein an den LPG-Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, dem die Mitgliederversammlung mit einfacher…
DDR A-Z 1975
Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der DDR-Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) (GG). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt ( GG), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste — mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen — als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sogenannten tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch [S. 361]nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomischen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehr-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschl. Gaststättengewerbe); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen, Mieten, Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sogenannte Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1972 (in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 67,2 v. H. (61,0 v. H.), Bauwirtschaft mit 8,8 v. H. (8,1 v. H.), Land- und Forstwirtschaft mit 10,1 v. H. (11,3 v. H.), Verkehr-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,0 v. H. (5,1 v. H.), der Binnenhandel mit 7,7 v. H. (12,9 v. H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 1,1 v. H. (1,5 v. H.). Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialproduktskennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt wird), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik und der DDR z. B. dadurch — zumindest theoretisch — lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht wird, oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teiles der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzäh[S. 362]lungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepublik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können aber gelöst werden, indem die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umgruppiert werden. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z. B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1973 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 67,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 10,2 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 22,1 v. H. auf die Akkumulation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 360–362 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschenkpaketversandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der DDR-Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) (GG). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt ( GG), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung…
DDR A-Z 1975
Friedensvertrag (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED wurde die Forderung nach Abschluß eines F. mit Deutschland als ganzem, nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum als Separat-F. mit der DDR erhoben. Die Bundesregierung hat den Abschluß eines F. ohne vorhergehende freie und geheime Wahlen in ganz Deutschland stets abgelehnt. Seit 1965 ist diese Forderung aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Stattdessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Gegenwärtig bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 338 Friedensschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche KoexistenzSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED wurde die Forderung nach Abschluß eines F. mit Deutschland als ganzem, nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum als Separat-F. mit der DDR erhoben. Die Bundesregierung hat den Abschluß eines F. ohne vorhergehende freie und geheime Wahlen in ganz Deutschland stets abgelehnt. Seit 1965 ist diese Forderung aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Stattdessen wurde die…
DDR A-Z 1975
Funktionalismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neugotik u. a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das die ausschließliche Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf jede zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. In der DDR wird der F. einerseits als Fortschritt gegenüber der historisierenden Architektur angesehen, besonders was das Bemühen um die Anwendung neuer Bautechnologien, Baumaterialien und industriemäßiger Produktionsweisen anbetrifft. Kritisiert wird der F. wegen seiner Tendenz zum Technizismus und zur Reduzierung der gestalterischen Mittel auf bloße Nützlichkeit (Utilitarismus). Die Funktion eines Gebäudes werde überbetont, hierdurch die Form vom Gebrauchsprozeß getrennt, bzw. der Gebrauchswert von der gesellschaftlichen Lebensweise der Menschen. Die Architektur der DDR bemüht sich um einen F., der zwar davon ausgeht, daß die Funktion der primäre Aspekt bei der Gestaltung sein muß, der neue Techniken und Materialien möglichst rationell einsetzt, der jedoch darüber hinaus die Funktion in einem umfassenderen (gesellschaftlichen) Sinn realisieren will: nicht mehr nur in der Organisation eines Bauwerkes auf seinen Zweck hin, sondern in der Integration des Zwecks in das Leben der Gesellschaft. Die Einschätzung des F. war in der DDR einem Wandel unterworfen und ist auch heute nicht einheitlich. Die anfangs nahezu ausschließlich negative Bewertung des F. (unhistorisch, kosmopolitisch, mechanistisch, inhuman) hat sich im Verlauf der Zeit modifiziert. Die Neubesinnung der DDR-Architekten um die Mitte der 60er Jahre war selbst vom F. geprägt, wenngleich ständig vor einer Verabsolutierung funktionellen Bauens gewarnt wird. Das liegt nicht zuletzt daran, daß durch die Typenprojektierung des industriellen Bauens in der DDR der F. der Architekten nicht selten in Monotonie abgleitet. Als Gegenbewegung hierzu gibt es in der Architektur-Praxis der DDR immer wieder Beispiele für nicht-funktionales Bauen (vom Zuckerbäcker-Stil bis zur Zeichen-Architektur). Städtebau. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Fünfjahrplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionärSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neugotik u. a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das die ausschließliche Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf jede zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. …
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Ganztagsschule (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 340]Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIV. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 340 Futtermittelwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GartenbauSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 340]Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIV. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 340 Futtermittelwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gartenbau
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Gaststättengewerbe (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Hotel- und Gaststättengewerbe. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gastarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSFSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Hotel- und Gaststättengewerbe. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gastarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSF
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Gedenkstätten (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung; Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Geburtenbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GedenktageSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung; Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Geburtenbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage
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Gehaltsgruppenkatalog (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Gegenplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeldSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Gegenplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld
DDR A-Z 1975
Gemeinde (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der einheitlichen Staatsmacht. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung; sie sind Organe der einheitlichen sozialististischen Staatsmacht; sie entscheiden eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen sie durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Mitglied des Stadtrates für Finanzen und Preise, 7. … für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 8. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 9. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 10. … für Kultur, 11. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 12. … für Gesundheits- und Sozialwesen, 13. Stadtbaudirektor. In Städten unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, [S. 351]ihre Zusammensetzung fest; ihre Mitgliederzahl kann bis zu 13 Mitgliedern betragen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein, als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 350–351 Geldstrafen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1975
Genehmigungsgebühren (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Ge[S. 352]nußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Die Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze bei der Einfuhr von ursprünglich 100 bzw. 20 Mark der DDR auf 500 bzw. 100 Mark der DDR war in Auswirkung des Verkehrsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 26. 5. 1972 eingeführt worden. Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- oder Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Gegenstände werden Gebühren wie für neue erhoben. Im Rahmen der genannten Genehmigungsfreigrenzen gelten für die Einfuhr von Genußmitteln als Geschenke oder als Reiseverbrauchsgegenstände folgende Höchstmengen: Tabakwaren bis zu 250 g, bei Kurzreisen bis zu 100 g je Tag: Kaffee bis zu 1000 g; Spirituosen insgesamt bis zu 11; Weine oder Sekt insgesamt bis zu 2 1. Bei Überschreitung dieser Höchstmengen werden G. erhoben. Für Reisende unter 16 Jahren gilt diese Genehmigungsfreiheit nicht. Die Einfuhrverbote im Reiseverkehr betreffen im wesentlichen folgende Gegenstände: Schußwaffen und Zubehör, Personaldokumente, Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte, Magnettonbänder, Arzneimittel (außer Reisebedarf), Umzugs- und Erbschaftsgut, Briefmarken und Kataloge, gebrauchte Gegenstände (außer Reisegebrauchsgegenstände sowie Textilien und Schuhe), Zahlungsmittel, Wertpapiere. Die Liste der Ausfuhrverbote ist umfangreicher; sie umfaßt die meisten der aufgeführten Einfuhrverbote sowie eine Reihe weiterer Positionen, darunter: Patent-, Konstruktions-, Erfindungs- und Forschungsunterlagen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, topographische Karten, Kunstgegenstände, Archivgut, Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine sowie Qualitätsporzellan, Filme, Roh- oder Bettfedern, Haushaltswaschmaschinen, Gasherde, Maschendraht, Arbeits- und Berufsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, Gardinen, Strumpfhosen, Bettwäsche, Schuhwaren aller Art, Fernsehzubehör und Ersatzteile, Gänse, Puten, Dauerwurst, geräucherter Schinken und Speck. Im Reiseverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland gilt außerdem ein Ausfuhrverbot für feuerfeste und hitzebeständige Glaswaren, Kelchglas, Bleikristall sowie Eier, Milchpulver, Zucker, Aal und Spargel. Die meisten der ausfuhrverbotenen Konsumgüter sind jedoch zur Ausfuhr zugelassen, wenn sie mit westlichen Devisen oder mit offiziell eingetauschter Mark der DDR (einschließlich Mindestumtausch) gekauft worden sind, d. h. z. B. Meißner Porzellan kann zwar nicht als Geschenk, jedoch nach Kauf mit westlichen Devisen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten; Warenverkehr, nichtkommerzieller; Devisen; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351–352 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)Siehe auch die Jahre 1979 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Ge[S. 352]nußmittel) dürfen…
DDR A-Z 1975
Generalstaatsanwalt der DDR (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Staatsanwaltschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralverkehrspläneSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Staatsanwaltschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalverkehrspläne
DDR A-Z 1975
Genossenschaften (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht. Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ im Zusammenhang mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites soll allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums; in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Damit ist bestimmt, daß das genossenschaftlich sozialistische Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum ist. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken, Handelsfunktionen des privaten Großhandels (Binnenhandel) und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) des Handwerks. Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Seit 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d. h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetster Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt, als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gehen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dient das neue Musterstatut der PGH von 1973 ausdrücklich dem Zweck, die Arbeits- und Lebensbedingungen in den PG an diejenigen in den VEB anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u. a. die Gärtnerischen PG (GPG) und die PG werktätiger Fischer (PwF). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Genossenschaften, ländliche; Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 353 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, LändlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des…
DDR A-Z 1975
Gerichtskritik (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 358 Genossenschaftsbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsverfassungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 358 Genossenschaftsbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung
DDR A-Z 1975
Geschenkpaketversand (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Nichtkommerzieller Warenverkehr. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDRSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Nichtkommerzieller Warenverkehr. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDR
DDR A-Z 1975
Friedliche Koexistenz (1975)
Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1979 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR zum außenpolitischen Prinzip erhobener Grundsatz des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ist FK. eine „spezifische Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus“ auf internationaler Ebene, bei der auf allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gebieten ein Wettbewerb der beiden Systeme ausgetragen wird: „FK. bedeutet die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen von sozialistischen und kapitalistischen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung der Staaten, der gegenseitigen Achtung ihrer Souveränität, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. FK. bedeutet Entwicklung ökonomischer internationaler Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils und die Lösung strittiger internationaler Fragen mit friedlichen Mitteln.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 1973, S. 242.) Die marxistisch-leninistische Theorie bestreitet entschieden die Möglichkeit ideologisch-politischer Koexistenz. „Die Sphäre der Weltanschauung, der Philosophie, der geistigen Kultur überhaupt“ sei „zur Front der härtesten ideologischen Auseinandersetzungen“ geworden, erklärte K. Hager am 29. 5. 1973 auf der 9. Tagung des ZK der SED: „Auch auf kulturellem Gebiet hat sich der ideologische Kampf zwischen Sozialismus und Imperialismus weiter verschärft.“ Auf derselben ZK-Tagung betonte E. Honecker, daß FK. andererseits „mehr als Nichtkrieg“ sei: „Sie ist der Weg, vernünftig zusammenzuarbeiten und alle Möglichkeiten auszunutzen, die normale Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung bieten“, auch wenn dadurch die Gegensätzlichkeit der Sozialsysteme ebensowenig wie der Gegensatz der Weltanschauungen aufgehoben werden könnten. FK. soll günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution in nichtsozialistischen Ländern schaffen. Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtslehre sind Prinzipien der FK. im Kommuniqué der Regierungschefs Indiens und der Volksrepublik China vom 28. 6. 1954, in der Deklaration der Bandung-Konferenz afro-asiatischer Staaten vom 24. 4. 1955 („Pancha shila“) und in verschiedenen Resolutionen der UN-Vollversammlung festgelegt worden. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten auch die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR und der DDR sowie der Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Auf die Beziehungen zwischen den sich sozialistisch nennenden Staaten kann der Begriff der FK. nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtsleh[S. 339]re nicht angewandt werden. Zwischen diesen Staaten gleicher gesellschaftlicher Ordnung soll das Prinzip des sozialistischen Internationalismus Anwendung finden (proletarischer ➝Internationalismus). Der Begriff der FK. enthält damit sowohl einen Konfrontations- („spezifische Form des Klassenkampfes“) als auch Kooperationsaspekt („friedlicher Wettbewerb der Systeme“); entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik kann der eine oder andere Aspekt in der politischen Auseinandersetzung von der SED stärker betont bzw. heruntergestuft werden. Der Begriff FK. ist inhaltlich vergleichsweise leer, jedoch für die außenpolitische Praxis wegen seiner Ausdeutbarkeit von beträchtlichem Nutzen. Gegenwärtig scheint im sozialistischen Lager gegen den Widerstand orthodoxer Kräfte der Kooperationsaspekt der FK. eine Aufwertung zu erfahren. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 338–339 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität JenaSiehe auch: Friedliche Koexistenz: 1979 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR zum außenpolitischen Prinzip erhobener Grundsatz des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ist FK. eine „spezifische Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und…
DDR A-Z 1975
Funktionär (1975)
Siehe auch: Funktionär: 1979 1985 Funktionäre: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatsfunktionär. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funktionalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunkwesenSiehe auch: Funktionär: 1979 1985 Funktionäre: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatsfunktionär. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funktionalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funkwesen
DDR A-Z 1975
Gartenbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. 1973 wurden nach Angaben aus der DDR pro Kopf 68,8 kg Obst (einschließlich Zitrusfrüchten und Nüssen) sowie 99,5 kg Gemüse verzehrt. Das Marktaufkommen der DDR aus eigener Erzeugung betrug 1973 240.000 t Obst (14,1 kg pro Kopf) und 1,1 Mill. t Gemüse (64,7 kg pro Kopf). Außerdem werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Umwandlung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst etc.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1973 ca. 834.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktlieferungen betrugen 1973 ca. 142.500 t. Hiervon waren die Kleingärtner und Siedler am Marktaufkommen bei Obst mit mehr als 30 v. H. und bei Gemüse zu ca. 6 v. H. beteiligt. Da der Anbau von Beerenobst besonders arbeitsaufwendig ist, sollen Kleingärtner und Siedler besonders für die Ergänzung des Marktaufkommens an Früchten dieser Art gewonnen werden. Obstbau: Die DDR verfügt z. Z. über 42 Mill. Obstbäume, ca. 25 Mill. Beerensträucher und 3.000 ha Erdbeeranlagen. Über 50 v. H. der Obstbäume und ca. 75 v. H. der Sträucher stehen in Kleingärten. Die gesamte Obstbaufläche beträgt 159.000 ha LN, von denen nur etwa 60.000 ha LN durch GPG, LPG und VEG bewirtschaftet werden. Diese Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um 15.000 ha oder 20 v. H. zurück. Der Umfang der Baumschulflächen (zentral geleitet von VEG Saatzucht-Baumschulen Dresden) beträgt z. Z. ca. 3.500 ha. Künftig soll der Obstbau in den traditionellen Obstanbaugebieten Potsdam, Leipzig und Dresden sowie in den Bezirken Erfurt und Halle in Großanlagen konzentriert werden. Bei Neuanpflanzungen werden etwa 100 ha als Bestandsgröße angestrebt. Zur Senkung des hohen Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen und Baumschnittgeräte entwickelt bzw. eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 52.100~ha 1973) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 120.000 ha), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau etc. dienen. In gleicher Weise werden 300 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder — sofern spezielle Standortansprüche bestehen — auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. [S. 341]Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.000 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 40 Hauptanbaubetrieben in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961–1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. An der Produktion sind 724 Betriebe beteiligt. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die DDR-Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.100 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind ca. 140 Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, die in Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 5,3 1 (1969/1973) konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden: Annähernd 1 Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien, Frankreich, Algerien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 240 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kosen, 30 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 250 ha ausgedehnt werden. An der Gartenbauforschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin, Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit vier Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden, Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit elf Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für Gartenbau besteht in Werder (Gartenbauingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion Gartenbau der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 340–341 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische ProduktionsgenossenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…
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GDSF (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Abk. für Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gaststättengewerbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Abk. für Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gaststättengewerbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gebrauchsmuster
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Gedenktage (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Feiertage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeflügelwirtschaftsverbandSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Feiertage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 341 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geflügelwirtschaftsverband
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Geld (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld im SozialismusSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 342 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld im Sozialismus
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Gemeindesteuern (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeverbandSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindeverband
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Generalauftragnehmer (GAN) (1975)
Siehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 1969 Generalauftragnehmer (GAN): 1979 1985 GAN sind Betriebe - in der Regel Bau- und Montagebetriebe (Industriebau), Spezialkombinate bzw. Betriebe oder VVB des Maschinen- und Anlagenbaus, denen die Durchführung eines gesamten Investitionsvorhabens vom Auftraggeber übertragen wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zulieferung aller beteiligten Betriebe zu organisieren und zu überwachen, sowie alle Teilleistungen zeitlich aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck schließt der GAN Verträge mit den beteiligten Liefer- und Leistungsbetrieben ab, um diese zu einer termin- und qualitätsgerechten Übergabe kompletter und funktionsgerechter Teilanlagen zu verpflichten. Zu seiner Unterstützung kann er für bestimmte Lieferungen und Leistungen sowie für ein Bündel von Leistungen einen oder mehrere Hauptauftragnehmer bestellen. Mit der Übernahme einer weitgehenden Gesamtverantwortung über das durchzuführende Investitionsprojekt — also über die selbst durchzuführenden Leistungen hinaus — erwachsen dem GAN zusätzlich Risiken, für die ihm allerdings eine genau festgelegte Vergütung (GAN-Vergütung) zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Genehmigungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneraldirektorSiehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 1969 Generalauftragnehmer (GAN): 1979 1985 GAN sind Betriebe - in der Regel Bau- und Montagebetriebe (Industriebau), Spezialkombinate bzw. Betriebe oder VVB des Maschinen- und Anlagenbaus, denen die Durchführung eines gesamten Investitionsvorhabens vom Auftraggeber übertragen wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zulieferung aller beteiligten Betriebe zu organisieren und zu überwachen, sowie alle Teilleistungen zeitlich aufeinander…
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Generalverkehrspläne (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralverkehrsschemaSiehe auch die Jahre 1969 1979 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 352 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalverkehrsschema
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Genossenschaften, Ländliche (1975)
Genossenschaften, Ländliche (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 354] Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw. Raiffeisengenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. I. Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) A. Entwicklung Die VdgB entstand 1946 aus den während der Bodenreform gegründeten örtlichen Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe, die zunächst in Kreisvereinigungen und Ländervereinigungen zusammengefaßt wurden. 1947 erfolgte der Zusammenschluß der Ländervereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB). In der Volkskammer unterhält die VdgB seit 1963 keine Fraktion mehr. Gegenwärtig steht an der Spitze der Organisation der Zentralvorstand, dessen Sekretariat die ständigen Arbeiten durchführt. Nachgeordnete Organe sind die Bezirks-, Kreis- und Ortsvorstände. Der Mitgliederstand stieg zunächst auf ca. 641.000 und sank bis 1964 auf 479.651 ab. Seitdem wurden keine Mitgliederzahlen mehr veröffentlicht. Mit einem weiteren Rückgang muß jedoch gerechnet werden, weil für die Neuaufnahme nicht geworben wird, während ältere Mitglieder durch Tod und jüngere Mitglieder durch Berufswechsel ausscheiden. Weitere Gliederungen der VdgB sind bzw. waren die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) einschließlich der ländlichen Kreditgenossenschaften, die Molkereigenossenschaften und zahlreiche Spezialgenossenschaften mit Produktionsaufgaben, wie Meliorationen, Winzergenossenschaften und Weidegenossenschaften (s. u.). Diese Genossenschaften sind voll in die VdgB integriert und werden von den VdgB-Mitgliedern zum Zweck der Lösung spezieller ökonomischer Aufgaben gebildet. B. Aufgaben Während der Bodenreform stand die Versorgung der durch Kriegseinwirkung verwüsteten Bauernhöfe, insbesondere aber die Unterstützung der wirtschaftlich schwachen Neubauernstellen mit Betriebsmitteln im Vordergrund. Die VdgB sammelten das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe in Maschinenausleihstationen (MAS), die sie zusammen mit der neu zugeführten Technik an diese Betriebe ausliehen (am 1. 9. 1947 bestanden 3.867 MAS). Zur gleichen Zeit errichtete die Regierung der DDR bei der VdgB einen Hilfsfonds für Bauern, die durch die Pflichtablieferung in Not gerieten. Die Tierzuchtverbände der DDR wurden 1949 der VdgB angegliedert und von dieser anschließend aufgelöst. Darüber hinaus veranstaltete die VdgB von 1947 bis 1960 die Deutschen Bauerntage sowie die Kongresse werktätiger Bauern (Bauernkongreß der DDR). Als die Versuche, den genossenschaftlichen Charakter der Raiffeisenorganisation zu ändern, fehlschlugen, wurde am 20. 11. 1950 die Vereinigung mit den BHG zur VdgB (BHG) vollzogen. In der Kollektivierungsphase (1952–1960) traten die wirtschaftlichen Aufgaben der VdgB immer stärker in den Hintergrund. Die VdgB unterstützten die Errichtung sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe (LPG), denen sie das gesamte Vermögen aus der Bodenreform (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke) übereigneten. Großbauern (mit mehr als 20 ha LN = Landwirtschaftliche Nutzfläche) wurden aus ihren Vorständen entfernt, Genossenschaftsmitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden ausgeschlossen. Sofort nach Vereinigung mit den Raiffeisenorganisationen begann die Auflösung und Eingliederung der noch bestehenden Spezialgenossenschaften, die offiziell auf dem V. Deutschen Bauerntag 1957 als beendet erklärt wurde. Andererseits erfolgte die Gründung neuer Spezialgenossenschaften (Meliorationsgenossenschaften, s. u.) bzw. der Aufbau spezieller Gemeinschaftseinrichtungen bei den BHG und den Molkereigenossenschaften mit dem Ziel, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“ (Musterstatut 1957). Von diesen Einrichtungen wurden 1958 ca. 1400 den LPG übergeben. Schließlich bildete die VdgB „Ständige Arbeitsgemeinschaften“, die den „Übergang der Klein- und Mittelbauern von den niederen zu höheren Formen der genossenschaftlichen Arbeit“ unterstützen sollten. Neben zahlreichen anderen Aktivitäten war es schließlich während dieser Zeit Aufgabe der VdgB, den sozialistischen Wettbewerb im Dorf einzuführen und die Arbeit der Dorfakademien und Dorfklubs zu organisieren. Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Tätigkeit der VdgB darauf, die gesellschaftliche Weiterentwicklung der LPG und Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) zu fördern, was einerseits durch Übergang der LPG vom Typ I zur vollgenossenschaftlichen Produktion in Typ III und andererseits durch die Förderung der kooperativen Zusammenarbeit mehrerer LPG/GPG untereinander bzw. mit staatlichen Betrieben (vgl. Meliorationsgenossenschaften) erfolgte. Hierzu wurden neue Gemeinschaftseinrichtungen bei [S. 355]den BHG geschaffen. Zusammen mit anderen Organisationen gestaltet die VdgB die Aufklärungs- und Schulungsarbeit in den Dörfern. Für die Ausbildung landwirtschaftlicher Führungskader wird eine eigene Ausbildungsstätte unterhalten, an der auch Spezialisten aus den Entwicklungsländern geschult werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) und dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erteilte die VdgB den BHG Anweisung, die während der Kooperationsphase gebildeten Einrichtungen entweder zu unabhängigen Betrieben zu entwickeln oder an die kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaftsbetriebe abzugeben (Beschluß des Zentralvorstandes der VdgB vom 20. 7. 1972). II. Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) Die BHG sind Einrichtungen der VdgB und werden durch Mitglieder der VdgB gebildet. Sie führen die Versorgungs-, Handels- und Dienstleistungsaufgaben der früheren Raiffeisengenossenschaften teilweise fort. Darüber hinaus sind ihnen im Laufe der agrarpolitischen Entwicklung zahlreiche zusätzliche Spezialaufgaben übertragen worden. Im Jahre 1972 bestanden 434 BHG-Geschäftsstellen und 2.117 Genossenschaftskassen mit ca. 23.000 Beschäftigten. A. Entwicklung Nach Kriegsende nahmen die Raiffeisengenossenschaften ihre Tätigkeit zunächst in vollem Umfang und in der traditionellen genossenschaftlichen Form wieder auf. Bereits am 30. 4. 1946 wären im Gebiet der SBZ 6.325 Genossenschaften mit ca. 793.000 Mitgliedern registriert, die in fünf Landesverbänden organisiert waren. Die Gründung eines Zentralverbandes für das Gebiet der SBZ wurde nicht gestattet. Mit dem fortschreitenden Aufbau der zentralen Planwirtschaft gerieten diese auf die Bedürfnisse selbständiger Bauern ausgerichteten Genossenschaften in wachsenden Widerspruch zu den wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zielen in der SBZ bzw. DDR. Mit Hilfe eines von der DWK eingesetzten Organisationsausschusses wurden die einzelnen Spezialgenossenschaften auf Dorf- oder Gemeindeebene zu Universalgenossenschaften umgebildet und die Kreisgenossenschaften wie die Landesverbände entsprechend organisiert. Auf dem Kongreß der LG. (16.–18. 3. 1949) wurde die Bezeichnung „Raiffeisengenossenschaft“ durch „Landwirtschaftliche Dorfgenossenschaft“ersetzt, der Zentralverband gegründet und ein Zentralvorstand eingesetzt. Der Widerstand der Mitglieder und Vorstände der LG. gegen die Zentralisationsbestrebungen führte zur Beseitigung bzw. Amtsenthebung der Führungspersonen (Raiffeisenprozesse in Güstrow und Stralsund) und zur Eingliederung der Genossenschaften in die VdgB am 20. 11. 1950. Von den 1946 wiedererrichteten 6.325 Genossenschaften bestanden 1956 noch 2.430, 1972 nur noch 434. Bei Auflösung wurden in einigen Fällen die Genossenschaftsanteile an die Mitglieder zurückgezahlt, in vielen Fällen unter Abwertung umgewandelt und bei bestehenbleibenden Einrichtungen konzentriert. Nachdem bereits 1957 Überlegungen zur Übergabe der BGH-Einrichtungen an die LPG angestellt worden waren (1414 Anlagen im Wert von ca. 14 Mill. Mark wurden übergeben), beschloß der XI. Bauernkongreß, die bei den BHG entstandenen Spezialbetriebe zu selbständigen Einrichtungen zu entwickeln oder aber den neu errichteten Kooperativen Einrichtungen zu übergeben. B. Aufgaben Im Laufe der aufgezeigten Entwicklung haben sich die Aufgaben der BHG mehrfach geändert. 1948 wurden die genossenschaftlichen Reparaturwerkstätten enteignet und den MAS übertragen. Den Aufkauf von Landprodukten mußten die Genossenschaften 1949 an die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) abgeben. Die Beschaffung und den Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel übernahmen ab 1951 die „Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“, die den sozialistischen Sektor der Landwirtschaft (VEG und LPG) direkt belieferten. Die BHG fungierte folglich als Zwischenhändler der Kreiskontore und der ständig abnehmenden Zahl landwirtschaftlicher Privatbetriebe. Als zusätzliche Aufgabe wurde den BHG 1950–1952 die Unterhaltung der ländlichen Sparinstitute übertragen. (Die ländlichen Kreditgenossenschaften sind seit dieser Zeit in ihrer Tätigkeit auf das Spargeschäft und den privaten Zahlungsverkehr beschränkt; Kreditvergaben sind nicht gestattet.) Gleichzeitig wurden die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) zur Landwirtschaftsbank zusammengeschlossen, auf die ihr gesamtes Vermögen überging (Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, BLN). In Zusammenhang mit der Verringerung der ursprünglichen Aufgaben und der Konzentration der Geschäftsstellen wurden den BHG zahlreiche neue Aufgaben übertragen, die — den Satzungen der VdgB entsprechend — der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft dienten. Solche Aufgaben bestanden im Aufbau von Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen wie Brutanstalten, Aufzuchtstationen, Trocknungsanlagen, Dämpfkolonnen, Transport- und Düngerstreuanlagen u. a. m. Diese Einrichtungen wurden 1958 teilweise den LPG übergeben, zum größeren Teil jedoch nach Abschluß der Kollektivierung zu Spezialbetrieben ausgebaut, wobei LPG, gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) und VEG an den erforderlichen Investitionen beteiligt wurden. Typisches Beispiel für diese Entwicklung ist der Aufbau Agrochemi[S. 356]scher Zentren (ACZ) (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der mit dem Einsatz BHG-eigener Düngerstreuer begann und den ACZ als „Basen industriemäßiger Agrarproduktion“ endete. In einem Beschluß vom 20. 7. 1972 verpflichtete der Zentralvorstand der VdgB die Vorstände und Leiter der BHG, durch den Einsatz ihrer Gewinne den Aufbau der ACZ bis 1975 abzuschließen und diese zu selbständigen Betrieben zu entwickeln. Die übrigen Spezialeinrichtungen werden ebenfalls zur erforderlichen Kapazität erweitert, aus den BHG herausgelöst und folgenden Betrieben übertragen: Kartoffelsortieranlagen, Kartoffellagerplätze und Trocknungsanlagen an die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP); größere Mischfutteranlagen an die VEB Getreidewirtschaft; größere Baubrigaden an die staatlichen Betriebe des Landbaus bzw. an kooperative Bauernorganisationen; Transportbrigaden an die ACZ; größere Brütereien an die Kombinate für industrielle Mast (KIM), kleinere Brütereien verbleiben bei den BHG zur Bedarfsdeckung des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bis zur Festlegung eines genauen Zeitpunktes sind die Spritbrennereien, Brotfabriken, Mühlen, Kartoffelflockenfabriken und ähnliche industrielle Anlagen bei den BHG belassen worden. Als gegenwärtige und zukünftige Aufgaben sind den BHG übertragen: Die zusätzliche Wohnraumbeschaffung und die Dorfverschönerung durch die Beschaffung von Bauelementen, Gebäudeausrüstungen und Baustoffen, Bedarfsdeckung an Farben, Ersatzteilen etc. für den Um-, Aus- und Neubau; die Bereitstellung von Gartenlauben, Mehrzweckfertigbauten, Zäunen, Schnittholz etc. für die Dorfbevölkerung und die Stadtbevölkerung, sofern diese dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter angehört; die Sicherung und Unterhaltung eines ausreichenden Sparkassen- und Zahlstellennetzes auf dem Lande; die Versorgung des ländlichen Raumes mit festen Brennstoffen; die Versorgung der Dorfbevölkerung und der Mitglieder des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter mit Düngemitteln, Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzmitteln, Forken, Kleinmaschinen, Geräten, Werkzeugen etc.; die Versorgung privater und gewerbemäßiger Imker mit Imkereibedarfsartikeln; die Versorgung der LPG, GPG, VEG und KOE mit Berufs- und Arbeitsschutzkleidung sowie mit Ölen, Fetten und schnell verschleißenden Hilfsmitteln. In Anbetracht dessen, daß die Verbesserung der ländlichen Wohnverhältnisse und die Verschönerung der Dörfer und Gemeinden auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 zu einem Schwerpunkt des Fünfjahrplanes erklärt worden ist, zeigt der Auftrag der Materialbeschaffung für diese Zwecke, daß die seit langem erwartete Auflösung der BHG auch in Zukunft nicht zu erwarten ist. Andererseits zeigt der Aufgabenkatalog, daß die BHG in Zukunft für die landwirtschaftliche Produktion fast bedeutungslos geworden ist. III. Die Molkereigenossenschaften Die Molkereigenossenschaften sind Einrichtungen der VdgB. Die (ökonomische, betriebstechnische und wissenschaftliche) Anleitung und Kontrolle wird von den Wirtschaftsräten der Bezirke (dort: Vereinigungen für die Lenkung der milchverarbeitenden Industrie) wahrgenommen (Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie). A. Aufgaben Primäre Aufgaben der Molkereigenossenschaft sind die Annahme und Behandlung von Frischmilch, die Butterherstellung und die Verwertung der Restmilch. Darüber hinaus haben die Molkereigenossenschaften — wie alle übrigen Molkereibetriebe — über den Milcherzeugerberatungsdienst auf die Milcherzeugung und Zulieferung seitens der Landwirtschaftsbetriebe Einfluß zu nehmen. B. Entwicklung Nach ihrer Überführung in die VdgB (1950) blieben die Molkereigenossenschaften ihrer Aufgabe entsprechend zwar als Spezialgenossenschaften bestehen, sie verloren jedoch wie die BHG ihren genossenschaftlichen Charakter. (Abwertung der Genossenschaftsanteile zu freiwilligen Anteilen ohne Stimmrecht seit 1956, Einbehaltung der Gewinne und deren Verwendung für außergenossenschaftliche Zwecke ab 1957, Übernahme der Produktionsleitung durch die Kreis- und Bezirksbehörden 1958, verbunden mit der Gewinnabführung an die Staatskasse etc., Betriebsstillegung oder -erweiterung ohne Befragung der Generalversammlungen, die nicht mehr einberufen werden. Bei Stillegung gingen Gebäude und Geräte in Staatseigentum über.) Zwischen 1957 und 1964 nahm die Anzahl der Molkereigenossenschaften von 570 auf 406 ab, während die staatlichen Molkereibetriebe und solche, die mit staatlicher Beteiligung arbeiten, von 41 auf 105 Betriebe vermehrt wurden. Von den 1964 insgesamt vorhandenen 529 Molkereien der DDR (hiervon 18 Privatbetriebe) existierten im Jahr 1972 nur noch 211 Betriebe. Der Rückgang der Molkereibetriebe um ca. 60 v. H. ist ein Ergebnis der Rationalisierung und betraf insbesondere zahlreiche kleine Molkereigenossenschaften mit geringer Annahme- und Verarbeitungskapazität, die künftig nur noch als Milchsammelstellen Verwendung finden. [S. 357]Die im Zuge der Rationalisierung entstandenen „Vereinigten Molkereigenossenschaften“ zählen z. T. zu den modernsten Molkereibetrieben der DDR. So wurde den „Vereinigten Molkereigenossenschaften Zwickau“ am 2. 3. 1973 die erste automatisierte Molkereianlage der DDR übergeben. Vor allem in den Nordbezirken wurden von der VdgB große Molkereien in Form von Molkereikombinaten errichtet. IV. Die Meliorationsgenossenschaften Die Meliorationsgenossenschaften nahmen unter den Gliederungen der VdgB von Anbeginn eine Sonderstellung ein. Ihre auf die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit gerichtete Tätigkeit steht nicht nur im volkswirtschaftlichen Interesse, sondern setzt vor allem die Zusammenarbeit der Bodeneigentümer voraus. Die Meliorationsgenossenschaften waren infolgedessen ein vorzügliches Instrument zur Unterstützung der auf die Sozialisierung der Landwirtschaft gerichteten Agrarpolitik der DDR. Zunächst wurden die seit Jahren bestehenden Bodenverbände mit der Begründung aufgelöst, daß sie gegenüber der Deutschen Bauernbank — die aus dem Zusammenschluß der ehemaligen Landesgenossenschaftsbanken entstanden war - nicht rechtsfähig seien. Am 6. 12. 1955 beschloß der Zentralvorstand der VdgB die Gründung von Meliorationsgenossenschaften, die ein eigenes Statut erhielten. Die Besonderheit dieses Statutes bestand darin, daß auch Nichtmitglieder der VdgB den Meliorationsgenossenschaften angehören konnten. Nach Abschluß der Kollektivierung (1960) wurden die Meliorationsgenossenschaften nicht in die LPG eingegliedert, obwohl die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen zu über 90 v. H. von den LPG wahrgenommen wurde. Statt dessen erfolgte die Weiterentwicklung der Meliorationsgenossenschaften zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE), die bereits am 19. 12. 1962 ein eigenes Musterstatut erhielten (GBl. II, Nr. 1, S. 9). Auf diese Weise behielten die Meliorationsgenossenschaften als überbetriebliche Einrichtung ihre integrierende Wirkung und förderten den horizontalen Zusammenschluß der LPG zu Kooperationsgemeinschaften bzw. kooperativen Einrichtungen. Der Zusammenschluß der Meliorationsgenossenschaften zu zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen führte zwangsläufig zu ihrer Herauslösung aus der VdgB, die 1963 eingeleitet wurde. V. Sonstige Spezialgenossenschaften. Daneben gründete oder übernahm die VdgB zahlreiche örtliche Spezialgenossenschaften und Gemeinschaften mit landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben (Jungviehaufzucht-, Schafhaltungs- oder -hütegenossenschaften, Obstbau-, Baumschul- oder Winzergenossenschaften etc.). Diese Genossenschaften wurden bei Abschluß der Kollektivierung entweder zu selbständigen Produktionsgenossenschaften entwickelt (Gärtnerische Produktionsgenossenschaften [GPG] aus Obstbau-, Baumschul- bzw. Winzergenossenschaften) oder in bestehende Landwirtschaftliche oder Gärtnerische Produktionsgenossenschaften eingegliedert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 354–357 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB)Genossenschaften, Ländliche (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 [S. 354] Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw.…
DDR A-Z 1975
Gerichtsverfassung (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§~36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§~36, Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, dürfte jedoch in der Praxis angesichts der erheblich geminderten Rolle des Staatsrates kaum mehr Bedeutung erlangen. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 bis 31. 8. 1974 hat das OG 30 Richtlinien beschlossen. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes [S. 359]des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Entscheidung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Anforderung des Ministerrates hat das OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters — Artikel 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. Als Neuregelung im GVG ist vorgesehen, daß in bestimmten, vom Gesetz festgelegten Fällen ein Richter allein verhandeln und entscheiden kann. Insoweit ist auch in §~6 GVG der Grundsatz der „Kollektivität der Rechtsprechung“ eingeschränkt. Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung; es ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. An die Stelle des früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist bei jedem Gericht der Sekretär des Gerichts getreten. Die Bezeichnung „Rechtspfleger“ gibt es nicht. Der Sekretär des Gerichts leitet die Geschäftsstelle und übt im Rahmen der Zwangsvollstreckung einige richterliche Funktionen aus. [S. 360]<V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost)> In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wird von dem OG, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die durch Straftaten die militärische Sicherheit gefährden. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Ost-Berlin). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und der MilG ist deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 358–360 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…
DDR A-Z 1975
Geschichte der DDR (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich an der Sowjetunion orientierte. I. 1945--1949 Bereits vor der Gründung der DDR waren die Voraussetzungen für die neue Gesellschaft gelegt worden. Die Grundlage dazu bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Großgrundbesitzes), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, Beherrschung durch die SED) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors der Industrie). Auch das politische System änderte sich schrittweise: Die SPD wurde 1946 unter Zwangsanwendung in die kommunistische SED eingeschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU und LDPD nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD und der DBD Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (FDGB, FDJ usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED selbst war 1948 in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht durch die sowjetische Besatzung vorbereitet worden. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neugeschaffenen Länderkammer am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zwar Vorsitzender der SED, doch hatte der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ kaum noch politische Bedeutung. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u. a. Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzung und überführte die Ost-SPD in die SED, deren Vorsitzender er neben Pieck wurde. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Disziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, sank sein Einfluß ständig. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen 1949 sofort SED-Führer ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter [S. 363]Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den zwanziger Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur, die sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen unterwarf, in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte gehen wollte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen Varianten, wie z. B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft, sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den RGW (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des Ostblocks, und schon bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern. Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v. H. Wahlbeteiligung, 99,72 v. H. Stimmen für die Kandidaten. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten die Brüchigkeit solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden Kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik zum Anlaß, um die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde. Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v. H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v. H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war nun der Stalin-Kult, der sich bei Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/1953 die Haltung der SED gegenüber der Kirche. Seit Ende 1952 verschärfte sich auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhel[S. 364]fer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst spielte dabei eine schlimme Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verwirrte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, erhöhte aber gleichzeitig die Arbeitsnormen. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen und im Aufstand vom 17. 6. 1953. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte. Nach der blutigen Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit dem „Neuen Kurs“ eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen (Juni-Aufstand). Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalin erfahren hat, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Laszlo Rajku. a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u. a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u. a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Für die Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951 wurden auf ZK-Beschluß sämtliche Mitglieder und Kandidaten der SED durch Umtausch der Parteidokumente individuell einer politisch-ideologischen Überprüfung unterzogen. Erklärtes Ziel war die Säuberung von „parteifremden und feindlichen oder moralisch unsauberen Elementen“. Insgesamt wurden 150.696 Mitglieder und Kandidaten durch Streichung ihrer Mitgliedschaft oder Kandidatenschaft oder durch Ausschluß aus der SED entfernt. Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen entbunden; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch später nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Parteikontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED). In den 50er Jahren hielten es SED und Staatssicherheitsdienst auch für notwendig, bestimmte Personen, die als Gegner der SED in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) aktiv in Organisationen oder als Journalisten tätig waren oder die aus besonders wichtigen Funktionen in den Westen geflüchtet waren, mit Hilfe gedungener krimineller Elemente gewaltsam oder mittels Täuschung bzw. List in die DDR zu verschleppen. Die dabei angewandten Methoden reichten bis zur Giftbeibringung und zum Überfall auf offener Straße. Die Polizei in Berlin (West) hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus Berlin (West) registriert, darunter 87 gewaltsam begangene Menschenraub-Verbrechen und 208 durch List inszenierte Entführungen; in weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR im September 1955 die „völlige Souveränität“ zuerkannt, doch blieb die Abhängigkeit weiter bestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in der DDR formal: So distanzierte sich die SED nur vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es je[S. 365]doch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt zeigte der V. Parteitag im Juli 1958 Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß „innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde nicht verwirklicht; jedoch glaubte die DDR-Führung, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen und ein modernes Bildungswesen geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik wieder. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte ebenso zu neuem Druck und zu neuer Massenflucht wie wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des damals mächtigen Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab und zwang die Bevölkerung, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die ökonomische Stabilisierung der DDR. Durch die Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Manipulierung der arbeitenden Massen. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Schließlich versuchte die Führung unter Ulbricht, sich von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Einschneidend war der VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue ökonomische System der Planung und Leitung (NÖSPL). Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente und die Verbesserung der Lebenslage der Bürger. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z. B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben. Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1973: 84 v. H. standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Allerdings gab es 1965 (vor allem auf dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Ökonomische System“ wurde mehrfach modifiziert; nach dem VII. Parteitag der SED im [S. 366]April 1967 sollte im „entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“ die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine Hauptrolle spielen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der DDR steigern. Eine Neuordnung des Strafrechts zielte auf eine Konsolidierung des Staatswesens ab. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v. H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Ost-Berlin 90,9 v. H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte zunächst auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR Willi Stoph in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des Neuen Ökonomischen Systems wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. Nach 1971 Am 3. 5. 1971 wurde Ulbricht abgesetzt; damit begann 1971 eine neue Phase der DDR-Entwicklung. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion heute stärker ins Spiel bringen kann. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird jetzt versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbessern die materielle Lage der Bevölkerung beträchtlich. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für die neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschengemeinschaft“, „Sozialismus als sozialökonomische Formation“) wurden nun verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das istder Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein deutliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf die Vorstellungen der Massen reagieren lassen. Die Fristenregelung im Dezember 1971 oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) ausgearbeitete Wohnungsbauprogramm 1976–1990 waren Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 wurde die Eigentumsstruktur nochmals verändert: Die „halbstaatlichen“ Betriebe, die etwa 10 v. H. Anteil an der Bruttoproduktion hatten, wurden verstaatlicht und in „volkseigene Betriebe“ umgewandelt. Damit war die wirtschaftliche Grundstruktur der DDR weiter an die Sowjetunion angepaßt. Gleichzeitig verstärkte die Führung die zentrale Anleitung der Wirtschaft, das Prinzip der „Leitung und Planung“ ersetzte die frühere „Planung und Leitung“. Die gesamte Macht liegt trotz aller Flexibilität weiterhin allein bei der Parteiführung, wie die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) mit den üblichen 99,85 v. H. Ja-Stimmen ebenso bewiesen wie die Regierungsbildung nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973), bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 Regierungschef und Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurden. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Ost-Berlin hatten ein ver[S. 367]stärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Für die Führung der DDR bringt dies ebenso größere Komplikationen mit sich wie die „nationale Frage“ (Nation und nationale Frage). Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ und die Deklarierung einer „sozialistischen Nation“ der DDR hat zwei Seiten. Sie ist im Rahmen der Abgrenzung gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, aber gleichzeitig soll sie auch die weitere Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR ideologisch vorbereiten. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befindet, sondern änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362–367 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein…