DDR A-Z 1969

Juden (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…

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Jugendbrigade der DDR, Hervorragende (1969)

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 1985 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ehrentitel für Jugendbrigaden und Jugendkollektive, die „auf dem Gebiete des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues hervorragende Arbeitsergebnisse erzielen“. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311 Jugendarzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendförderungsplan

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 1985 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ehrentitel für Jugendbrigaden und Jugendkollektive, die „auf dem Gebiete des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues hervorragende Arbeitsergebnisse erzielen“. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311 Jugendarzt A, B, C, D, E, F, G, H,…

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Jugendgesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Auch Jugendförderungsgesetz; Kurzbezeichnung für das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um. den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport“. Es löste das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“ vom 8. 2. 1950 ab. Das J. muß ebenso wie das seiner Verabschiedung vorausgegangene Jugendkommuniqué und das spätere Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vor dem Hintergrund des VI. Parteitages der SED im Jan. 1963 gesehen werden, auf dem der „umfassende Aufbau des Sozialismus in der DDR“ mit den Methoden des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft beschlossen wurde. Offizielle, allgemein formulierte Intention des J. ist es, der Jugend im gesellschaftlichen Leben ein „Mitentscheidungs- und Mitspracherecht“ zu sichern. Dies wird in 4 der insgesamt 6 Abschnitte des Gesetzes für die Bereiche a) Wirtschaft, b) Ausbildung und Qualifizierung, c) Kultur und Sport, d) Staat im einzelnen ausgeführt. Rechte und Pflichten der Jugendlichen und die Pflichten der verantwortlichen Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane finden im wesentlichen ihren Ausdruck in Maßnahmen, die die Arbeitsproduktivität steigern, der politischen Erziehung und beruflichen Qualifizierung sowie der Integration der Jugend in das Herrschaftssystem dienen sollen. (Jugend, Erziehungs- und Bildungswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgesundheitspflege

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Auch Jugendförderungsgesetz; Kurzbezeichnung für das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um. den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport“. Es löste das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport…

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Jugendherbergen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wurden anfangs geleitet vom Amt für Jugendfragen, seit dem 22. 11. 1956 jedoch vom Komitee für Touristik und Wandern. Das Ziel, dem SED, FDJ und FDGB die J. dienstbar machen, legte Gerhard Wenzel (im „Morgen“, 28. 2. 1958) dar: „Es muß das kollektive Wandern gefördert und die bisher ungenügende sozialistische Erziehungsarbeit an den J. verbessert“ werden. „Das gilt vor allem für die Herbergsleiter.“ Dies fordert auch die AO „über die Ausbildung der Leiter von J. und Touristenheimen“ vom 25. 2. 1961 (GBl. II. S. 98). Ende 1967 gab es rd. 250 J. u. 55 Wanderquartiere, d.h. Not-J. Die BRD hatte 568 J. am 1. 4. 1966. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhilfe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wurden anfangs geleitet vom Amt für Jugendfragen, seit dem 22. 11. 1956 jedoch vom Komitee für Touristik und Wandern. Das Ziel, dem SED, FDJ und FDGB die J. dienstbar machen, legte Gerhard Wenzel (im „Morgen“, 28. 2. 1958) dar: „Es muß das kollektive Wandern gefördert und die bisher ungenügende sozialistische Erziehungsarbeit an den J. verbessert“ werden. „Das gilt vor allem für die Herbergsleiter.“ Dies fordert auch…

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Jugendkriminalität (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die J. konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden. Sie ist im Gegensatz zur Erwachsenen-Kriminalität in den letzten Jahren in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar gewachsen. Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtkriminalität übertrifft ihren Anteil an der Bevölkerung um ein Vielfaches, 1962 bei den Vierzehn- bis Sechszehnjährigen um das Doppelte, bei den Sechszehn- bis Achtzehnjährigen um das Fünffache und bei der Gruppe 18 bis 21 Jahre um das Vierfache. Etwa 50 v. H. aller Straftaten sind in den letzten Jahren von Tätern im Alter bis zu 25 Jahren begangen worden. Die Kriminalitätsbelastung je 100.000 der Bevölkerung der gleichen Altersstufe ist bei den Gruppen 16 bis 18 Jahre (1965: 2.026) und 18 bis 21 Jahre (2.476) weitaus am höchsten. Schon bei der nächsten Gruppe der 21 bis 25 Jahre fällt die Kurve der Belastungsziffer erheblich (auf 1.681) und erreicht schon bei der Altersstufe 25 bis 35 Jahre den Stand von 993. In der BRD verläuft diese Kurve der Kriminalitätsbelastung wesentlich flacher. Der Unterschied in der J. in beiden Teilen Deutschlands ist daher wesentlich geringer als bei der allgemeinen Kriminalität. Die Tatsache, daß die ausschließlich in der sozialistischen Gesellschaftsordnung aufgewachsenen Jugendlichen in besonders hohem Maße straffällig sind, ist mit der auf der kommunistischen Ideologie beruhenden These von der allmählichen Überwindung der Kriminalität mit der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus-Kommunismus nicht zu vereinbaren. Das zeigen auch die Versuche, das Ansteigen der J. zu verschleiern oder gar den relativ hohen Stand der J. als Beweis für die Richtigkeit der kommunistischen Ideologie anzuführen: [S. 315]Die altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität in der „DDR“, deren Belastungskurve bei den Jugendlichen zwar steil ansteige, aber schon bei den Zwanzig- bis Fünfundzwanzigjährigen wieder allmählich und später sehr steil abfalle, „um sich bei Menschen über 40 Jahre so gut wie fast völlig zu verlaufen“, bestätigte das „objektive Gesetz, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft dort am häufigsten zu finden sein müsse, wo die mögliche und notwendige bewußtseinsmäßige gesellschaftliche Reife noch nicht oder nicht genügend ausgeprägt worden sei“, dagegen sei die „Blütezeit der Aktivität des Menschen zugleich die Zeit, in der er sich der Kriminalität entledigt“. Hieraus ergebe sich die Feststellung, daß die „Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife, mit zunehmendem geistigen Heranwachsen in die sozialistische Gesellschaft, mit der wachsenden bewußten Kollektivität auch die Kriminalität immer von sich abstreifen“. Diese merkwürdige Argumentation widerspricht den sonstigen Propagandaparolen der SED, in denen stets versucht wird, die Jugend mit dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ zu identifizieren. Besonders die von Kindheit an der sozialistischen Bewußtseinsbildung ausgesetzte Jugend, die im Gegensatz zu den noch mit „Resten egoistischen und menschenfeindlichen Denkens der bürgerlichen Klassengesellschaft behafteten“ älteren Menschen weder durch nationalsozialistisches Ideengut noch durch bürgerlich-kapitalistische Lebensgewohnheiten beeinflußt sein kann, wird sonst als Garant auf dem Wege zum Sozialismus-Kommunismus angesehen. Der Wirklichkeit entspricht eher die resignierende Feststellung des stellvertretenden „Generalstaatsanwalts der DDR“ Harrland: „Es ist ein Faktum, daß wir mit der bestgemeinten Tätigkeit der Rechtspflege allein nicht aus der Welt schaffen können, daß Jahr für Jahr eine neue Kriminalitätsreserve in ziemlich konstanter Größe in das Strafmündigkeitsalter hineinwächst“ („Neue Justiz“ 1966, S. 617). Als Ursachen der hohen J. werden genannt: 1. Negative Einflüsse aus dem Westen, besonders durch westliche Fernseh- und Rundfunksendungen. 2. Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. 3. Das Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen immer weiter „vererbt“ werden und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spontananarchischer Ausbrüche aus den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. 4. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung mit der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen. 5. Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Untersuchungen haben ergeben, daß 49 v. H. der jugendlichen Täter die Schule ohne Abschluß verlassen, 31,5 v. H. keine Berufsausbildung, 29,3 v. H. schon als Kinder Erziehungsschwierigkeiten in der Schule und im Elternhaus bereitet haben. 6. Alkoholmißbrauch, der besonders durch überlebte Traditionen übermäßigen Alkoholgenusses und durch verbotene Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche gefördert werde (Jugendschutz). Wie schon diese Erklärungen zeigen, hat es die SED im wesentlichen mit denselben Problemen und Erscheinungsformen der J. zu tun, wie die Justiz der BRD und anderer westlicher Länder. Das beweisen u. a. zahlreiche Berichte über Rowdytum sowie über Verkehrs- und Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Sexualverbrechen Jugendlicher. In einer Untersuchung über die Kriminalität weiblicher Jugendlicher mußte zugegeben werden, daß sich die Straftaten von Mädchen auf Eigentumsdelikte, meist einfache Diebstähle konzentrieren und sich damit kaum von der Mädchenkriminalität in Westdeutschland und der Weimarer Republik unterscheiden. Durch einen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 7. 7. 1965 sind den Gerichten Anweisungen bei der weiteren Bekämpfung der J. gegeben worden. Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Jugendstrafverfahrens soll vor allem durch verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Organe erhöht werden. (Jugendstrafrecht) Zur Bekämpfung der J. sind seitdem zahlreiche Maßnahmen getroffen worden. Seit Ende 1966 haben volkseigene Betriebe „Programme zum Kampf gegen die J.“ aufgestellt. Auch die nach Errichtung der Mauer gegründeten FDJ-Ordnungsgruppen sind verstärkt „für Ordnung und Sicherheit sowie zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit unter der Jugend“ eingesetzt worden. In Ostberlin ist im Sept. 1963 ein Magistratsbeschluß zur „weiteren komplexen Bekämpfung und Verhütung der Jugendgefährdung und J.“ ergangen. Spezielle Arbeitsgruppen zum Kampf gegen die J. wurden gebildet. Vorwürfe wurden in diesem Zusammenhang besonders gegen die mangelnde Erziehungsarbeit vieler Eltern erhoben, denen aus dem Kreis geeigneter Bürger Erziehungshelfer zur Seite gestellt werden sollen. Auch der Beschluß des Staatsrates „Jugend und Sozialismus“ vom 10. 4. 1967 (GBl. I, S. 31) befaßt sich mit der J. Er fordert, „ein System aufeinander abgestimmter staatlicher Maßnahmen zu entwickeln, um die J. wirkungsvoll zu bekämpfen und weitgehend zu verhüten“. Dabei sollen die „guten Erfahrungen der Aktive zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der FDJ und der vielen Tausenden jungen Helfer der Volkspolizei“ genutzt werden. Wesentliche Erfolge dieses Kampfes gegen die J. konnten bisher aber nicht gemeldet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 314–315 Jugendkommuniqué A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendliteratur

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die J. konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden. Sie ist im Gegensatz zur Erwachsenen-Kriminalität in den letzten Jahren in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar gewachsen. Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtkriminalität übertrifft ihren Anteil an der Bevölkerung um ein Vielfaches, 1962 bei den Vierzehn- bis Sechszehnjährigen um das Doppelte, bei den Sechszehn- bis Achtzehnjährigen um das Fünffache und bei der…

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Jugendschutz (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Strafbestimmungen zum Schutz der Jugend und Familie sind im 4. Kapitel des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 12. 1. 1968 zusammengefaßt. Die Vorschriften sollen die Jugend vor schwerwiegenden Angriffen und krassen Auswüchsen unmoralischer Verhaltensweise schützen. Die Entwicklung der Jugend [S. 316]müsse gegenüber „feindlichen und demoralisierenden Einflüssen des Imperialismus und vor schädlichen Nachwirkungen bürgerlicher Denk- und Lebensgewohnheiten“ innerhalb der Familie und in anderen Lebensbereichen wirksam gesichert werden. Außerdem sei ein Schutz der Minderjährigen vor Bürgern notwendig, „die auf Grund ihrer Labilität und moralischer Haltlosigkeit ein asoziales Leben führen und versuchen, Kinder oder Jugendliche zu ähnlicher Verhaltensweise zu verleiten“. Das StGB enthält folgende dem J. dienende Tatbestände: Verletzung der Unterhaltspflicht § 141) und von Erziehungspflichten (§ 142) (elterliches ➝Erziehungsrecht), Vereitelung von Erziehungsmaßnahmen (§ 143) und Entführung von Kindern und Jugendlichen (§ 144), Verleitung zu asozialer Lebensweise (§ 145), Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen (§ 146, Schund- und Schmutzliteratur), Verleitung zum Alkoholmißbrauch sowie sexueller Mißbrauch von Kindern (§ 148) und Jugendlichen (§§ 149 bis 151). Arbeitsrechtliche J.-Bestimmungen enthält das Gesetzbuch der Arbeit. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bestehen nach § 135 Verbote für eine Reihe schwerer und gesundheitsschädigender Arbeiten. Ausnahmen sind dann gestattet, wenn feststeht, „daß dem Jugendlichen die Arbeit ohne Gefährdung seiner Gesundheit zugemutet werden kann“. Nachtarbeit ist nur für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren ist sie bei Vorliegen eines dringenden betrieblichen Bedürfnisses und mit Zustimmung des Sorgeberechtigten, des Betriebsarztes und der betrieblichen <➝Gewerkschaftsleitung> zulässig. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist Überstundenarbeit verboten. Die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren sowie von Jugendlichen, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Grundschule besuchen, ist verboten, doch sind die Räte der Kreise, Abt. Volksbildung, befugt, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen. (Urlaub, Reihenuntersuchungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315–316 Jugendpsychologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendsoziologie

Siehe auch das Jahr 1975 Strafbestimmungen zum Schutz der Jugend und Familie sind im 4. Kapitel des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 12. 1. 1968 zusammengefaßt. Die Vorschriften sollen die Jugend vor schwerwiegenden Angriffen und krassen Auswüchsen unmoralischer Verhaltensweise schützen. Die Entwicklung der Jugend [S. 316]müsse gegenüber „feindlichen und demoralisierenden Einflüssen des Imperialismus und vor schädlichen Nachwirkungen bürgerlicher Denk- und…

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Jugendweihe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. geloben die Mädchen und Jungen, „bereit zu sein, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter- und Bauern-Staates für ein glückliches Leben zu arbeiten und zu kämpfen, gemeinsam mit den Erwachsenen für die große Sache des Sozialismus ihre ganze Kraft einzusetzen, für die Freundschaft der Völker einzutreten, mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ („Neues Deutschland“ vom 9. 3. 1967). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch vielfältigen Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom Zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Riten ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1953 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Der Band erreichte 1967 die Auflage von 2 Mill. Exemplaren. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Die Zahl der Jugendlichen, die zur J. gingen, wurde 1968 mit 225.000 angegeben. (Sozialistische ➝Feiern) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316–317 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus…

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Junge Gemeinde (1969)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1985 Junge Gemeinden: 1975 1979 Nach Bildung der SED-Regierung war die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentrale staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues Deutschland“ v. 24. 4. 1953), setzte eine heftige Hetze gegen die JG. ein. Besonders die Arbeit der JG. unter der Studentenschaft wird scharf überwacht, doch wird davor gewarnt, ihre Mitglieder, die man als „gesellschaftlich zurückgeblieben“ bezeichnet, zu diskriminieren. Die Zusammenarbeit mit der JG. gilt als „mit der Ehre eines Hochschullehrers und Erziehers nicht vereinbar“. Die Arbeit der JG. wird behindert. Erst im Sommer 1964 wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regime und Kirche die Jugendarbeit der JG. teilweise (Bibelrüstzeiten) wieder zugelassen. (Kirchenpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jungaktivist, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge Pioniere

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1985 Junge Gemeinden: 1975 1979 Nach Bildung der SED-Regierung war die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentrale staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues…

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Justitiar (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Jurist, der in der sozialistischen Wirtschaft, vor allem in den Volkseigenen Betrieben und den VVB mit der Bearbeitung von Rechtsfragen beauftragt ist. Die J. sollen mit Hilfe des sozialistischen Rechts die staatliche Leitungstätigkeit verbessern und dafür sorgen, daß dieses Recht als wichtiges Mittel zur Erreichung der politischen und ökonomischen Ziele voll zur Wirkung gebracht wird. Durch eine AO vom 10. 3. 1960 (GBl. II, S. 89) wurde eine J.-Assistentenzeit von 1½ Jahren im Anschluß an die Beendigung der juristischen Ausbildung (Rechtsstudium) eingeführt. Als Ziel dieser Ausbildung, die sich in Betrieben der sozialistischen Wirtschaft in verschiedene Abschnitte gliedert, bezeichnet es die AO, „den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen.“ Wird die J.-Assistentenzeit erfolgreich abgeschlossen, erfolgt der Einsatz des Assistenten als J. Die J. sind berechtigt, ihren Betrieb im Rahmen ihres Arbeitsbereichs vor dem Staatlichen Vertragsgericht zu vertreten (§ 35 Abs. 3 der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963- GBl. II, S. 293). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318 Juni-Aufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizreform

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Jurist, der in der sozialistischen Wirtschaft, vor allem in den Volkseigenen Betrieben und den VVB mit der Bearbeitung von Rechtsfragen beauftragt ist. Die J. sollen mit Hilfe des sozialistischen Rechts die staatliche Leitungstätigkeit verbessern und dafür sorgen, daß dieses Recht als wichtiges Mittel zur Erreichung der politischen und ökonomischen Ziele voll zur Wirkung gebracht wird. Durch eine AO vom 10. 3. 1960 (GBl. II, S. 89) wurde eine…

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Kabinette (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Aus der SU übernommene Einrichtungen für die politische Schulung und Produktionspropaganda. Man unterscheidet: a) Partei-K., die in Durchführung des Parteilehrjahres 1955/56 bei den SED-Bezirks- und Kreisleitungen sowie bei den BPO der Großbetriebe geschaffen worden waren. Inzwischen sind die Partei-K. zu Bildungsstätten der SED umgebildet worden. b) Technische K., die in VEB und MTS bestanden und dem organisierten Erfahrungsaustausch zwischen Arbeitern und technischer Intelligenz über neue ➝Arbeitsmethoden dienen sollten. Die Aufgaben der technischen K. sind inzwischen von den Lektoraten übernommen worden. c) Pädagogische K. (Lehrerbildung) d) Militärpolitische K. der FDJ werden seit 1964 eingerichtet. Sie werden als „Stätten der sozialistischen Wehrerziehung“ bezeichnet und sollen in der Jugend das Interesse an der vormilitärischen Ausbildung und darüber hinaus an der NVA wecken. Die Arbeit der MK. wird durch die Wehrbezirkskommandos, Reservistenkollektive und volkseigenen Betriebe unterstützt. (Gesellschaft für Sport und Technik, Militärpolitik, Wehrpflicht) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320 Kabarett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabinette Neue Technik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Aus der SU übernommene Einrichtungen für die politische Schulung und Produktionspropaganda. Man unterscheidet: a) Partei-K., die in Durchführung des Parteilehrjahres 1955/56 bei den SED-Bezirks- und Kreisleitungen sowie bei den BPO der Großbetriebe geschaffen worden waren. Inzwischen sind die Partei-K. zu Bildungsstätten der SED umgebildet worden. b) Technische K., die in VEB und MTS bestanden und dem organisierten…

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Kammer der Technik (1969)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuererbewegung; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Die KdT veranstaltet Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung des ingenieurtechnischen Personals und zur Qualifizierung von Facharbeitern und Meistern. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sog. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1967 etwa 2.100 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 15 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 151.000 aktive Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend…

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Kampflied (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus beeinflußten textlichen und musikalischen Elementen in den Konzertsaal eingezogen, vor allem aber zum wesentlichen Bestandteil parteilicher Festgestaltung geworden. Das Volkslied wird als Klassenlied verstanden (Volkslieder „müssen in letzter Instanz vom Volk in schöpferischer Tätigkeit ausgegangen“ und „unter Kollektiven von Werktätigen eine längere Zeitspanne volkläufig sein oder gewesen sein“ E. H. Meyer, Prof. f. Musiksoziologie a. d. Humboldt-Universität) und muß als Massenlied wirksam sein; die Unterschiede zwischen Programm- und Gebrauchsmusik, auch zwischen künstlerischer und laienhafter Darbietung werden verwischt, der „Bitterfelder Weg“ (Schreibende ➝Arbeiter, Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) wird auch in der Musik eingeschlagen. Beim Ministerium für Kultur besteht eine Kommission für Liedschaffen, die als „kollektiver Arbeitgeber“ die „gesamte Neuproduktion und Popularisierung von massenwirksamen Jugend- und Marschliedern“ zu besorgen hat. Das K.-Repertoire wird vom Regime durch Auszeichnungen und Wettbewerbe vermehrt, die Veröffentlichung in den „volkseigenen“ Verlagen (Verlagswesen) unterliegt seiner Steuerung, die Gesang-Ensembles, ohne die kein „volkseigener Betrieb“, keine Formation der bewaffneten Streitkräfte zu denken ist, bringen das K. auf das Podium. Die Tendenz des K., das in Text und Ton Klischee und Banalität nicht scheut, ist heute weniger klassenkämpferisch als „antiwestlich“; Thematik im übrigen: Parteikult, Sowjetfreundschaft, „Friedenskampf“, Fortschrittsglaube („Gagarinismus“), Atheismus, Produktionsaufgebot. (Musik, Agitation und Propaganda, Laienkunst) Literaturangaben König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323 Kampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus…

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Jugend (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur Arbeit („sozialistische Arbeitsmoral“), Lernbereitschaft (Streben nach beruflichem Aufstieg) sowie „sauberes moralisches Verhalten“ (sozialistische ➝Moral). Die SED postuliert zwischen Partei und J. — in ihrem Selbstverständnis getreu marxistisch-leninistischen Grundsätzen — ein „unverbrüchliches Vertrauensverhältnis“, das die Übertragung „hoher Verantwortung“ bei der Vollendung des Sozialismus und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution rechtfertige. Indem sie die J. als „Hausherrn von morgen“ und als „Schrittmacher für das Neue“ bezeichnet, bemüht sie sich, den Willen der Jugendlichen zur Identifizierung mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu wecken und ihre Einsatzbereitschaft zu aktivieren. Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der künftigen Hausherrenfunktion sind durch Art. 20, Abs. 3 der Verfassung vom 6. 4. 1968 gegeben. Dort heißt es: „Die J. wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ Den bürgerlichen Individualismus ablehnend, wird der „sozialistische Kollektivismus“ zum Erziehungsideal erklärt, der einerseits die Selbsterziehung der J. zum normgemäßen, d.h. sozialistischen Verhalten impliziert, andererseits aber die Bindung an die politisch und gesellschaftlich aktive Lern- und Arbeitsgruppe (z. B. an die FDJ-Grundorganisation, an das J.-Kollektiv bzw. die J.-Brigade im Betrieb) für unerläßlich erachtet. Um schwer kontrollierbare negative Einflüsse (z. B. durch westliche Funk- und Fernsehsendungen und westliche Literatur) auszuschalten, soll der Erziehungsprozeß, der im Zusammenwirken von Elternhaus, Schule und J.-Organisation zu erfolgen hat, nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben. <Jugendpolitik> Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme der J. am öffentlichen Loben bildet das durch die Festlegung des Mündigkeits- bzw. Wahlberechtigungsalters auf 18 bzw. 21 Jahre formal, vorwiegend über die FDJ in gewisser Weise auch materiell gesicherte Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrecht im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich. Schwerpunkt der J.-Politik der SED war und ist der schul- und bildungspolitische Sektor. So gehörten 1967 32.380 junge Menschen den Volksvertretungen an. Von den Werksdirektoren waren 8,7 v. H., von den technischen Direktoren 34,5 v. H. und von den ökonomischen Direktoren 25 v. H. unter 35 Jahre alt. („Junge Generation“, 4/1967). Als auf diesem Gebiet bereits erreichte Erfolge gelten a) die Beseitigung des Bildungsprivilegs durch die „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ (Schaffung der Einheitsschule und Einrichtung vollausgebauter Zentralschulen auf dem Lande), b) die Verbesserung und Neugestaltung des Schul- und Ausbildungssystems vor allem durch die Einführung des polytechnischen Unterrichts und die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf zehn Jahre (Erziehungs- und Bildungswesen). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche daß Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Jugendarbeit). Bedeutsamer sind die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden Jugendförderungsplänen soll die J. befähigt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. Dieser Beitrag besteht etwa in der Übernahme von Ju[S. 310]gendobjekten (z. B. Einrichtung neuer Produktionsanlagen, Entwicklung und Erprobung neuer Produktionsmethoden, im Wert exakt abrechenbar nach den allgemeinen Prinzipien der Kostenrechnung), in der Austragung von Leistungswettbewerben zwischen J.-Brigaden („Schrittmacherbewegung“, Messe der Meister von morgen; im Hochschulbereich: Studentenwettstreite und Leistungsschauen) oder in der Unterstützung der Qualifizierungspropaganda der SED. Weiterhin sollen Jugendliche in Leitungsfunktionen eingesetzt und bei vorhandener Begabung vom Betrieb zum Hoch- oder Fachschulstudium delegiert werden. Seit dem VI. Parteitag ist die J.-Politik der SED spürbar intensiviert worden, da die Einführung des NÖS eine Orientierung auf neue, die Effektivität des Systems im allgemeinen und die Arbeitsproduktivität im besonderen steigernden Wissenschaftsgebiete (z. B. Kybernetik, Operationsforschung) eine Neubestimmung des Ausbildungsinhalts und eine Neustrukturierung der herkömmlichen Ausbildungsorganisation erforderte. Dementsprechend konzentriert sich seitdem die Aktivität der Partei vorwiegend auf die Rolle, die die J. in dem Umwandlungsprozeß übernehmen soll, und auf die Maßnahmen, sie bewußtseinsmäßig und fachlich darauf vorzubereiten. Zunächst im Jugendkommuniqué vom 21. 9. 1963 programmatisch formuliert, erfuhren die jugendpolitischen Vorstellungen der SED eine Spezifizierung im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das folgerichtig die im GBA im grundsätzlichen enthaltenen Bestimmungen zur Berufsausbildung aufnimmt und sowohl Ausbildungswege wie Verantwortlichkeiten präzisiert. Gegenüber dem J.-Kommuniqué, das „die Stunde der … jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure“ und weiterer Spezialisten für gekommen erklärt, weisen jüngere Verlautbarungen der SED wieder in stärkerem Maße auf die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der J. hin, die das Fachwissen einschließen und nicht neben diesem stehen soll, um eine politisch konsequenzenreiche Verselbständigung des Sachverstandes zu verhindern. Dabei wird auf die Verantwortung der Grundorganisationen und Parteileitungen der SED für die klassenmäßige Erziehung der J. hingewiesen. Sie sollen sich vor allem um die Rolle und Wirksamkeit der FDJ und deren praktische Arbeit mit der J. kümmern. Im Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 („Neues Deutschland“ v. 1. 4. 1967, S. 3 ff.) formulierte die SED in zehn Grundsätzen ihre J.-Politik und die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung. Der Staatsratsbeschluß ist als Erweiterung des J.- und des Bildungsgesetzes um aktuelle bildungspolitische und allgemeinpolitische Erfordernisse anzusehen. Er soll den Eltern wie den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Arbeits- und Erzieherkollektiven, den gesellschaftlichen Organisationen — darunter vor allem der FDJ — „die lebendige Maxime ihres täglichen Handelns“ sein. Die zehn Grundsätze beziehen sich im wesentlichen auf: 1. die sozialistische Erziehung der J.; 2. den produktionswirksamen Einsatz der J. vor allem im sozialistischen Massenwettbewerb zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; ihre Beteiligung an der Verwirklichung des NÖS und Einbeziehung in staatliche Kontrollgremien (Produktionskomitees, Gesellschaftl. Räte); 3. die Mitwirkung der J. beim Aufbau einer leistungsfähigen, nach neuen Organisations- und Produktionsprinzipien arbeitenden Landwirtschaft durch entsprechende Berufswahl; 4. die Erziehung zur kollektiven Arbeitsform und kollektiven Freizeitgestaltung; 5. die Erhöhung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus unter besonderer Berücksichtigung der politisch-ideologischen Erziehung, die Hinlenkung der Jugendlichen auf volkswirtschaftlich wichtige Berufe und die praxisbezogene Gestaltung des Studiums; 6. die geistig-kulturelle und sportliche Erziehung insbesondere der jungen Arbeiter; 7. die Förderung der jungen Frauen und Mädchen und ihre Orientierung auf technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie auf Leitungsfunktionen; 8. die Erziehung der J. zur Einhaltung der Normen der sozialistischen ➝Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit; die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der J.-Kriminalität; 9. die Beteiligung der J. an der Leitung des Staates durch Übernahme von Funktionen bei den Räten der Bezirke, Kreise und in den Gemeinden, durch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen, in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, durch Ausübung von Kontrollfunktionen als Kontrollposten der FDJ [S. 311]in den Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen; 10. die ideologische und fachliche Qualifizierung der Erzieher in Schule, Betrieb und Universitäten und die Einwirkung gesellschaftlicher Organisationen auf die Familienerziehung (Familie, Elternbeiräte). Eine der jüngsten jugendpolitischen Maßnahmen auf bildungspolitischem Gebiet ist die Neukonzeption der beruflichen Ausbildung durch die Einführung von Grundberufen (Berufsausbildung). In dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des ZK der SED vom 15.–18. 12. 1963 konstatierte E. ➝Honecker, daß bei einer „im großen und ganzen guten Entwicklung der J.“ bestimmte „Erscheinungen der Zersetzung und der Verletzung der Moral und des Anstandes“ festzustellen seien und daß auf dem Gebiet der ideologischen Erziehung der Kampf vor allem gegen zwei Probleme aufgenommen werden müsse, gegen die „Ideologie des Zweifels“ und gegen „anarchistische Tendenzen“. Die offensichtliche Betonung der Notwendigkeit auch im Staatsratsbeschluß von 1967, die ideologische Erziehung der J. zu intensivieren, und die Forderung, wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung der J.-Kriminalität zu entwickeln, machen deutlich, auf welohe — vorwiegend ideologische — Schwierigkeiten die SED bei der Durchsetzung wesentlicher Aspekte ihrer J.-Politik stößt. Nach wie vor wird der angeblich destruktive Einfluß des Westens bevorzugt für Fälle „unsozialistischen Verhaltens“ Jugendlicher verantwortlich gemacht. Unabhängig davon ist man in den letzten Jahren jedoch dazu bereit, altersspezifische Verhaltensbesonderheiten Jugendlicher anzuerkennen, und man bemüht sich verstärkt darum, deren Bedingungen aufzudecken und mit Hilfe der Jugendforschung jugendpsychologisch angemessene Lösungen für auftretende Probleme zu suchen. (Bevölkerung, Sozialstruktur) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 309–311 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur…

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Jugendförderungsplan (1969)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der AO vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die AO des 1. Stellv. des Ministerrates [S. 312]für den J. 1963 legt fest „es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311–312 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendforschung

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die…

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Jugendgesundheitspflege (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren. Dazu gehören regelmäßig vor allem Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-)Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie schließlich gesundheitlicher Belehrung. Der Schwerpunkt liegt also in der „Prophylaxe“, der vorbeugenden Tätigkeit für Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung (Jugendarzt). Mit der schnellen Zunahme der Zahl der Ärzte wächst die Möglichkeit, die Aufgaben mehr als nur formal und oberflächlich zu erfüllen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhaft

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren. Dazu gehören regelmäßig vor allem Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-)Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie…

DDR A-Z 1969

Jugendhilfe (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels zu sichern (Erziehungs- und Bildungswesen). Die J. soll mitwirken, der Vernachlässigung und sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Nach §~1 der genannten VO umfaßt die J. die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und [S. 314]Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Die Organe der J. werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J. sind a) die Abt. J. im Ministerium für Volksbildung, die Referate J. in den Abt. Volksbildung bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J. große Bedeutung. Die Jugendhelfer und die Mitglieder der J.-Ausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Kommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen Jugendhelfern zusammen. Jugendhelfer und J.-Kommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend gutachtlich, sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen und familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J. bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach § 51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, Ersetzung von Urkunden). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Ausschuß und dem Referat J. geteilt. So entscheiden die J.-Ausschüsse über die Erteilung von Weisungen an die Minderjährigen, über die Auferlegung von Pflichten auf Erziehungsberechtigte, über die Übertragung des Erziehungsrechts auf einen Ehegatten bei Verhinderung des anderen, über die Unterstützung der Eltern zur Einigung über den Umgang mit dem Kind nach der Scheidung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313–314 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen…

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Jugendliteratur (1969)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Kinder- und Jugendliteratur. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendkriminalität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendobjekt

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Kinder- und Jugendliteratur. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendkriminalität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendobjekt

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Jugendsoziologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendforschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstrafrecht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendforschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstrafrecht

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Jugendwerkhöfe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In den J. finden schwererziehbare und straffällige Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren Aufnahme. Die J. stellen eine neue Form von Zwangserziehungsheimen dar, die auf Gedanken und Versuchen des sowjet. Pädagogen Makarenko zurückgeht. Die jungen Menschen sollen in den J. zu „vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und „mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu qualifizierten Arbeitern entwickelt“ werden (Gesellschaftl. Erziehung). Für sog. politische Delikte kommen Einweisungen in J. nicht in Frage. Vorzeitige Entlassung aus J. erfolgt nur bei Meldung zur Nationalen Volksarmee. Gegenwärtig bestehen zwei Haupttypen der J. Der erste Typ verfügt über eine eigene Hauptproduktion, der zweite ist dadurch gekennzeichnet, daß die Jugendlichen in „sozialistischen Betrieben“ arbeiten. (Erziehungs- u. Bildungswesen, Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jugendweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwohlfahrt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In den J. finden schwererziehbare und straffällige Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren Aufnahme. Die J. stellen eine neue Form von Zwangserziehungsheimen dar, die auf Gedanken und Versuchen des sowjet. Pädagogen Makarenko zurückgeht. Die jungen Menschen sollen in den J. zu „vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und „mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu…

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Junge Pioniere (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

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Justizreform (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V.~Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ v. 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Am 1. 4. 1966 wurde das neue Familiengesetzbuch (Familienrecht) in Kraft gesetzt, und mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über den Strafvollzug, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und der VO über die Verfolgung von Verfehlungen am 1. 7. 1965 war die Strafrechtsreform vollendet. Die Arbeiten zur Schaffung eines der sozialistischen Entwicklung dienenden Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) werden fortgeführt. Literaturangaben Macht und Recht im kommunistischen Herrschaftssystem (Sammelband). Köln 1966, Verlag Wissenschaft und Politik. 350 S. Die Lage des Rechts in Mitteldeutschland (Ringvorlesung… Univ. Freiburg 1964). Karlsruhe. C. F. Müller. 1965. 176 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318–319 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizverwaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…

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Kabinette Neue Technik (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Institutionen bei den Räten der Bezirke, deren Aufgabe es ist, den „wissenschaftl.-techn. Fortschritt umfassend zu propagieren“. (Forschung, Neuererbewegung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320 Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kader

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Institutionen bei den Räten der Bezirke, deren Aufgabe es ist, den „wissenschaftl.-techn. Fortschritt umfassend zu propagieren“. (Forschung, Neuererbewegung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320 Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kader

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Kammer für Außenhandel (KfA) (1969)

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1975 1979 1985 Die KfA wurde im Nov. 1952 als „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ (Außenwirtschaft) gegründet und untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Außenwirtschaft. Sie setzt sich aus Vertretern der Außenhandelsunternehmen und Exportbetriebe zusammen. Organe der KfA [S. 322] sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ihre Aufgaben für die Handelsbeziehungen zu den sozialistischen Ländern sind bedeutungslos. Hauptaufgaben sind Herstellung von Kontakten zu Handels- und Wirtschaftskreisen der westl. Länder und Abschluß von Handelsabkommen (Kammerabkommen). Zur „Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen“ unterhält die KfA in diesen Ländern Handelsvertretungen, die jedoch in Wirklichkeit Aufgaben einer diplomatischen Vertretung mit dem Ziel der De-facto-Anerkennung der „DDR“ wahrnehmen sollen. Mit der Tendenz zur Ausweitung des Außenhandels mit den westlichen Ländern steigen die Bedeutung und Verantwortung dieser Handelsvertretungen. Der KfA obliegen außerdem die Anleitung des Leipziger Messeamtes und die Durchführung internationaler Messen und Ausstellungen. Zur Unterstützung der Exportbetriebe unterhält sie Auskunfts- und Beglaubigungsstellen in den wichtigsten Industriestädten. Bei der KfA wurde ein Schiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Abwicklung des Außenhandels errichtet. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321–322 Kammer der Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammerabkommen

Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1975 1979 1985 Die KfA wurde im Nov. 1952 als „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ (Außenwirtschaft) gegründet und untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Außenwirtschaft. Sie setzt sich aus Vertretern der Außenhandelsunternehmen und Exportbetriebe zusammen. Organe der KfA [S. 322] sind die Mitgliederversammlung, das…

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Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ (1969)

Wird verliehen für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der „DDR“ von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen an 1) Soldaten, Matrosen, Flieger, Unteroffiziersschüler, Unteroffiziere, Maate, Offiziersschüler, Offiziere, Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee, 2) Bürger der „DDR“, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, 3) Bürger sozialistischer Staaten und Angehörige sozialistischer Bruderarmeen, 4) Kollektive innerhalb und außerhalb der Nationalen Volksarmee in drei Stufen (Gold, Silber, Bronze). Zum Orden gehört eine Urkunde, aber keine Prämie. (Auszeichnungen, Militärpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323 Kampflied A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kandidat

Wird verliehen für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der „DDR“ von großem Nutzen sind, h)…

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Jugendarbeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Jugendschutz. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311 Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarzt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Jugendschutz. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311 Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarzt

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Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…

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Jugendhaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Besondere Strafe mit Freiheitsentzug, die nach § 74 StGB gegen jugendliche Straftäter in den Fällen verhängt werden kann, in denen nach den Bestimmungen des 8. Kapitels des StGB (Straftaten gegen die staatliche Ordnung) gegen Erwachsene auf Haftstrafe zu erkennen wäre. J. kann durch das Gericht angeordnet werden, wenn eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung des Jugendlichen nachhaltig entgegenzuwirken. Sie wird für die Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen ausgesprochen und nicht in das Strafregister eingetragen. Während des Vollzuges der J. in besonderen J.-Einrichtungen des Ministeriums des Innern ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten. § 42 des Strafvollzugsgesetzes (Strafvollzug) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) schreibt vor: „Den zu J. verurteilten Jugendlichen ist ihr gesellschaftswidriges Verhalten durch eine strenge Ordnung und Disziplin eindringlich aufzuzeigen sowie durch einen entsprechenden Arbeitseinsatz und eine sinnvolle Gestaltung der arbeitsfreien Zeit ihrer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendgesundheitspflege A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhaus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Besondere Strafe mit Freiheitsentzug, die nach § 74 StGB gegen jugendliche Straftäter in den Fällen verhängt werden kann, in denen nach den Bestimmungen des 8. Kapitels des StGB (Straftaten gegen die staatliche Ordnung) gegen Erwachsene auf Haftstrafe zu erkennen wäre. J. kann durch das Gericht angeordnet werden, wenn eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung des Jugendlichen nachhaltig…

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Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 314 Jugendhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendkommuniqué

Siehe auch die Jahre 1975 1979 FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 314 Jugendhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendkommuniqué

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Jugendobjekt (1969)

Siehe auch: Jugendobjekt: 1975 1979 Jugendobjekte: 1985 Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendpsychologie

Siehe auch: Jugendobjekt: 1975 1979 Jugendobjekte: 1985 Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendpsychologie

DDR A-Z 1969

Jugendstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kannte Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe hieß „Freiheitsentziehung“. § 24 Abs.~1 bestimmte, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes galt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 wurden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Im neuen Strafgesetzbuch wurde das J. mit dem allgemeinen Strafrecht vereinigt, so daß es seit dem 1. 7. 1968 ein besonderes J. nicht mehr gibt. Dasselbe gilt für das Jugendstrafverfahren, das durch die Strafprozeßordnung ebenfalls mit dem allgemeinen Strafverfahren vereinigt wurde. StGB und StPO enthalten jeweils ein besonderes Kapitel (Abschnitt) über „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher“ bzw. „Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche“. Das StGB versteht unter einem Jugendlichen einen Menschen, der über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des „Heranwachsenden“ (18 bis 21 Jahre) kennt das J. nicht. Voraussetzung dafür, daß ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Schuldfähigkeit, die nach § 66 StGB vorliegt, „wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“. In der Literatur wird von einem „Minimum an sozialistischer Verhaltensdisposition“ gesprochen („Neue Justiz“ 1967, S. 146). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden oder worden sind. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommission, Schiedskommission); Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht (Freizeitarbeit, Wiedergutmachung des Schadens, Bindung an den Arbeitsplatz); Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf ➝Bewährung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe); Jugendhaft; Einweisung in ein Jugendhaus; Freiheitsstrafe. Auf Todesstrafe darf gegen Jugendliche nicht erkannt werden, während Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe möglich ist. Von den gegen Erwachsene zulässigen Zusatzstrafen dürfen einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung alle verhängt werden mit Ausnahme des Verbots bestimmter Tätigkeiten, der Vermögenseinziehung und der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Geldstrafe beträgt im Ünterschied zum Erwachsenen-Strafrecht höchstens 500 M. Über die Besonderheiten, die nach der StPO für die Strafverfahren gegen Jugendliche gelten: Jugendgericht. (Strafrecht, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es…

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Jugendwohlfahrt (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendhilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jungaktivist, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendhilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jungaktivist, Hervorragender

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Juni-Aufstand (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Die Ereignisse in Ostberlin. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am selben Tage um 7~Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger [S. 318]Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime beseitigen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Ereignisse in Mitteldeutschland Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in Mitteldeutschland, und in fast allen größeren Städten kam es zu Aufstandshandlungen. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der J., obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des J. zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der BRD wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen konnten lange Zeit nicht genau errechnet werden. Heute dürfte feststehen, daß 17 Personen unmittelbar während des Aufstandes und weitere drei später willkürlich zum Tode verurteilt und getötet wurden. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.400 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 4.100 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317–318 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des…

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Justizverwaltung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 319 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabarett

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 319 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabarett

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Kader (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen Parteistatut wurde der im Entwurf ursprünglich verwendete Begriff K. durch Parteiarbeiter ersetzt. Die SED ist sowohl eine Massen- als auch K.-Partei. Im Hinblick auf die 1,7 Mill. Parteiangehörigen und die organisatorische Erfassung von etwa 10 v. H. der Bevölkerung Mitteldeutschlands hat sie den Charakter einer Massenpartei. Der Charakter der K.-Partei wird betont durch die künstliche Differenzierung der Mitgliederschaft, die Ausschaltung der Mitgliederversammlungen von der politischen Willensbildung und echten Entscheidungsbefugnissen und durch die beherrschende Rolle des zentralistischen Funktionärapparates. Die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz der K. bezeichnet man als K.-Politik. Kriterien für die Auswahl der K. waren lange Zeit ausschließlich die Anerkennung „der führenden Rolle der SED“ und ihrer Ideologie, der Parteidisziplin und der Kritik und Selbstkritik; nach neueren SED-Beschlüssen werden von Funktionären erwartet: „Treue zur Arbeiterklasse, Verantwortungsfreude, Schöpfertum und Kühnheit verbunden mit geschäftlicher Sachlichkeit, nüchternem Kalkulieren, eiserner Arbeitsdisziplin, Kämpfertum und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern“ („Neuer Weg“, 6/1965). Nach einem Beschluß des ZK der SED vom Juni 1965 sollen jetzt vor allem jüngere Funktionäre mit wiss.-techn. Ausbildung und soliden wirtschaftl. Kenntnissen, also Fachleute, verantwortl. Funktionen übernehmen. Funktionäre in wichtigen Stellen, die bisher keine entsprechende Ausbildung besitzen, sollen Hoch- oder Fachschulen besuchen. Wesentliche Bedeutung für die Auswahl der K. haben die Parteiwahlen. Mit den dazu herausgegebenen Direktiven gibt die Parteiführung regelmäßig bekannt, welche Kategorien von K. aufgestellt und „gewählt“ werden sollen. Im Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die K.-Arbeit im Berichtszeitraum: „In die neuen Leitungen der Grundorganisationen, in die Kreis- und Bezirksleitungen wurden Parteimitglieder gewählt, die die Politik der Partei prinzipiell und konsequent vertreten, die bei den Menschen hohes Ansehen genießen, Erfahrungen in der politischen Massenarbeit und der marxistisch-leninistischen Erziehung haben und über [S. 321]die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. … Sie sind in der Lage, Kollektive zu leiten, die die ökonomischen, politischen und kulturellen Aufgaben lösen“ („Neues Deutschland“ v. 17. 4. 1967, S. 12). Die politische Ausbildung der K. ist in erster Linie Aufgabe der Schulung. Von unteren Funktionären wird mindestens der Besuch einer Kreisparteischule (Parteischulen), von leitenden Funktionären der Besuch der Parteihochschule verlangt. Über die fachliche Qualifizierung der Parteifunktionäre veröffentlichte die „Kommission für Partei- und Organisationsfragen“ beim Politbüro im Febr. 1964 einen Bericht. Die Partei hatte zum damaligen Zeitpunkt 57.198 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Hoch- und 132.534 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Fachschulausbildung. Und im o.a. Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die Qualifikation der Parteifunktionäre: „Von den vor dem VII. Parteitag in den Grundorganisationen und Abteilungsparteiorganisationen gewählten Leitungsmitgliedern haben 33,7 Prozent einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, das heißt, jedes dritte Leitungsmitglied in den Grundorganisationen unserer Partei besitzt Hoch- oder Fachschulausbildung.“ Die Sicherung eines einheitlichen K. obliegt den K.-Abt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. K.-Abt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Sie müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die K.-Abt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K.-Politik aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die K.-Abt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. K.-Akte des Beschäftigten der K.-Abt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der K.-Abt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus politischen Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer K.-Abt. wird K.-Leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle K.-Akten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K.-Politik zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles“ (Stalin). Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320–321 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaliindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen…

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Kammerabkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. sind wie die Bankenabkommen eine Art Zwischenlösung im Außenhandel (Außenwirtschaft) mit solchen Ländern, die kein Abkommen auf Regierungsebene schließen wollen, weil sie die „DDR“ nicht anerkennen. Vertragspartner sind die Kammer für Außenhandel und eine Industrie- oder Handelskammer des jeweiligen Partnerlandes. K. bestehen im wesentlichen mit den europäischen Staaten außerhalb des Sowjetblocks. In den K. wird wertmäßig das Gesamtvolumen des Warenaustausches festgelegt und in Warenlisten auf die einzelnen Warenpositionen aufgeteilt. Die vereinbarten Lieferungen und Bezüge aus den K. sind staatlich nicht garantiert. Sowohl aus politischen Gründen — Anerkennung der „DDR“ (Außenpolitik) — als auch wegen der langfristigen Wirtschaftsplanung strebt die Ostberliner Regierung die Umwandlung der K. in Regierungsabkommen an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 322 Kammer für Außenhandel (KfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampfgruppen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. sind wie die Bankenabkommen eine Art Zwischenlösung im Außenhandel (Außenwirtschaft) mit solchen Ländern, die kein Abkommen auf Regierungsebene schließen wollen, weil sie die „DDR“ nicht anerkennen. Vertragspartner sind die Kammer für Außenhandel und eine Industrie- oder Handelskammer des jeweiligen Partnerlandes. K. bestehen im wesentlichen mit den europäischen Staaten außerhalb des Sowjetblocks. In…

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Kandidat (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich, Mindestalter für die Aufnahme: 18 Jahre. Das vom III. Parteitag (1950) angenommene Statut legte die Kandidatenzeit für Arbeiter mit 1~Jahr, für alle anderen mit 2 Jahren fest. Mit dem vom VI. Parteitag (1963) beschlossenen Statut wurde eine einheitliche Kandidatenzeit von 1~Jahr eingeführt. Die Mitgliedschaft wird von dem Tag gerechnet, an dem der K. von der Grundorganisation als Vollmitgl. aufgenommen wurde. K. haben dieselben Pflichten wie Mitgl. Sie haben dagegen nicht das Recht abzustimmen, dürfen keine Wahlfunktionen ausüben und sollen sich besonders in den Massenorganisationen und am Arbeitsplatz bewähren. Die ursprünglich im Statut als Parteistrafe (Parteidisziplin) vorgesehene Möglichkeit, Mitglieder, die ihre Pflichten der Partei gegenüber vernachlässigen, in den Kandidatenstand zurückzuversetzen, ist durch Beschluß des VII. Parteitages (1967) beseitigt worden. — Die Bezeichnung K. wird auch für nicht [S. 324]stimmberechtigte Mitgl. aller SED-Leitungen gebraucht. (Politbüro, ZK der SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323–324 Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kandidatengruppe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich, Mindestalter für die Aufnahme: 18 Jahre. Das vom III. Parteitag (1950) angenommene Statut legte die Kandidatenzeit für Arbeiter mit 1~Jahr, für alle anderen mit 2 Jahren fest. Mit dem vom VI. Parteitag (1963) beschlossenen Statut wurde eine einheitliche Kandidatenzeit von 1~Jahr eingeführt. Die…

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Jugendarzt (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1966 1975 1979 Mit der frühzeitigen Förderung der Jugendgesundheitspflege traten Bestrebungen hervor, eine besondere medizinische Fachrichtung des J. abzugrenzen, um die sozialhygienischen Erfordernisse des Kindes- und Jugendalters zu erfüllen. Der „Perspektivplan“ von 1959 (Gesundheitswesen) entschied, „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollte Aufgabe der Kinderärzte werden“. Seit Anfang 1965 wird die „Qualifikation“ eines J. durch „postgraduelle Ausbildung“ von Fachärzten der Sozialhygiene oder der Kinderheilkunde erreicht (Ärzte), d.h. durch einjährige geregelte Weiterbildung in Lehrgängen der Akademie für Ärztl. Fortbildung und in Dispensaires. Aufgabe des J. ist die Tätigkeit in der „Prophylaxe“, im Schulgesundheitsdienst, in Heimen und Tagesstätten („J. und Kinderhygieniker“). Auf je 4.000 bis 6.000 Kinder und Jugendliche soll 1 J. gerechnet werden; der Bedarf wird auf 900 J. bemessen. Jugendpsychiater, Jugendzahnarzt u.ä. Gruppen werden auf entsprechende Weise „postgraduell“ ausgebildet, anders dagegen der Sportarzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311 Jugendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendbrigade der DDR, Hervorragende

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1966 1975 1979 Mit der frühzeitigen Förderung der Jugendgesundheitspflege traten Bestrebungen hervor, eine besondere medizinische Fachrichtung des J. abzugrenzen, um die sozialhygienischen Erfordernisse des Kindes- und Jugendalters zu erfüllen. Der „Perspektivplan“ von 1959 (Gesundheitswesen) entschied, „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollte Aufgabe der Kinderärzte werden“. Seit Anfang 1965 wird…

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Jugendgericht (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nachdem durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) das Jugendgerichtsgesetz vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 411) mit Wirkung vom 1. 7. 1968 außer Kraft gesetzt worden ist, gibt es keine besonderen J. mehr, die für die Verhandlung und Entscheidung über Jugendstraftaten zuständig waren. Das Verfahren gegen Jugendliche wird vor den ordentlichen Gerichten auf der materiellen Grundlage des StGB (Jugendstrafrecht) nach den Vorschriften der StPO durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten einige im 5. Abschnitt des 2. Kapitels der StPO zusammengefaßte Besonderheiten. Danach sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten entsprechend ihrer Verantwortung am gesamten Verfahren zu beteiligen; sie haben das Recht, gehört zu werden und Fragen und Anträge zu stellen. Ebenfalls zu beteiligen sind Organe der Jugendhilfe. Wenn weder der Jugendliche selbst noch sein gesetzlicher Vertreter einen Verteidiger bestellt, ist unter bestimmten [S. 313]Voraussetzungen — also nicht immer — ein Offizialverteidiger zu bestellen. Richter und Schöffen, die in Strafverfahren gegen Jugendliche mitwirken, sollen mit den besonderen Fragen der Entwicklung und Erziehung Jugendlicher vertraut sein. Entsprechendes gilt für die in Jugendsachen tätigen Staatsanwälte und Mitarbeiter der Untersuchungsorgane. Vergehen Jugendlicher können durch das Gericht, den Staatsanwalt oder die Untersuchungsorgane an Gesellschaftliche Gerichte zur Beratung und Entscheidung abgegeben werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312–313 Jugendforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nachdem durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) das Jugendgerichtsgesetz vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 411) mit Wirkung vom 1. 7. 1968 außer Kraft gesetzt worden ist, gibt es keine besonderen J. mehr, die für die Verhandlung und Entscheidung über Jugendstraftaten zuständig waren. Das Verfahren gegen Jugendliche wird vor den ordentlichen Gerichten auf der materiellen…

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Jugendhaus (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §§ 69, 75 StGB ist Einweisung in ein J. eine besondere „Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“ gegenüber Jugendlichen, die als Strafe mit Freiheitsentzug außer der Jugendhaft und der Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Einweisung in ein J. soll erfolgen, wenn eine längere nachdrückliche erzieherische mit Freiheitsentzug verbundene Einwirkung auf den Jugendlichen erforderlich ist. Der Aufenthalt im J. beträgt mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahre. Die Dauer ist vom Erziehungserfolg abhängig. Über die Beendigung der Einweisung hat das erkennende Gericht nach Anhörung des Staatsanwalts und des Leiters des J. zu beschließen. (Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendhaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendherbergen

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §§ 69, 75 StGB ist Einweisung in ein J. eine besondere „Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“ gegenüber Jugendlichen, die als Strafe mit Freiheitsentzug außer der Jugendhaft und der Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Einweisung in ein J. soll erfolgen, wenn eine längere nachdrückliche erzieherische mit Freiheitsentzug verbundene Einwirkung auf den Jugendlichen erforderlich ist. Der Aufenthalt im J. beträgt mindestens ein…

DDR A-Z 1969

Jugendkommuniqué (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das „Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der Jugend in der DDR ‚Der Jugend Vertrauen und Verantwortung‘“ vom 21. 9. 1963 dokumentiert die an den Beschlüssen des VI. Parteitages orientierten Hauptrichtungen der Jugendpolitik der SED und kritisiert die „administrierenden“, Einzelinitiative hemmenden Methoden der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre in der Arbeit mit der Jugend. In der Losung des J. „Die Jugend von heute ist der Hausherr von morgen“ manifestiert sich das Bestreben der SED, die Jugend von ihren Entwicklungsmöglichkeiten im Sozialismus unter dem Aspekt der Identifizierung mit dem sozialistischen Staat zu überzeugen. Im J. enthaltene, anderweitig bereits wiederholt formulierte jugendpolitische Zielsetzungen sind: a) das Leistungsstreben zum determinierenden Faktor jugendlichen Verhaltens in Schule, Ausbildung und Beruf werden zu lassen; b) die politisch-ideologische Erziehung zu entdogmatisieren und auf ein höheres Niveau zu heben; c) die Anforderungen an Schule und Berufsausbildung zu steigern; d) die Leiter im Staats- und Wirtschaftsbereich zu verpflichten, die Jugendlichen ihrer Ausbildung gemäß einzusetzen; e) die Jugendlichen für die Tätigkeit in der Landwirtschaft zu gewinnen; f) den Einfluß der Jugend- und Sportfunktionäre auf die Freizeitgestaltung zu verstärken; g) durch wissenschaftliche Untersuchungen Aufschluß über Einstellungen und Verhaltensweisen der Jugendlichen zu erhalten. Verbindlichen Charakter bekommen die Zielsetzungen des J. im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem. (Jugend) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 314 Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendkriminalität

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das „Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der Jugend in der DDR ‚Der Jugend Vertrauen und Verantwortung‘“ vom 21. 9. 1963 dokumentiert die an den Beschlüssen des VI. Parteitages orientierten Hauptrichtungen der Jugendpolitik der SED und kritisiert die „administrierenden“, Einzelinitiative hemmenden Methoden der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre in der Arbeit mit der Jugend. In der Losung des J. „Die Jugend von heute ist der Hausherr von…

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Jugendpsychologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendforschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendobjekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendschutz

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jugendforschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 315 Jugendobjekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendschutz

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Jugendstunden (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Jugendweihe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendweihe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Jugendweihe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendweihe

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Jungaktivist, Hervorragender (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ehrentitel, der an Jugendliche verliehen wird, „die im sozialistischen ➝Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jugendwohlfahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge Gemeinde

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ehrentitel, der an Jugendliche verliehen wird, „die im sozialistischen ➝Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. (Auszeichnungen) …

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Junker, Wolfgang (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 23. 2. 1929 in Quedlinburg. Minister für Bauwesen seit 1963. Mitgl. der SED seit 1951, seit 1967 Kandidat des ZK der SED. Maurer, Studium an der Ingenieurschule [S. 764]Osterwieck/Blankenburg. 1951 Bau-Ing. 1951–1952 Bauleiter beim Bau der damaligen Stalinallee in Berlin, danach Hafenbauleitung auf Rügen, 1958–1963 stellv. Min. bzw. Staatssekr., seit dem 7. 2. 1963 Min. f. Bauwesen. Auszeichnungen: u.a. Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 763–764 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/junker-wolfgang verwiesen. Juch, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kayser, Karl

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 23. 2. 1929 in Quedlinburg. Minister für Bauwesen seit 1963. Mitgl. der SED seit 1951, seit 1967 Kandidat des ZK der SED. Maurer, Studium an der Ingenieurschule [S. 764]Osterwieck/Blankenburg. 1951 Bau-Ing. 1951–1952 Bauleiter beim Bau der damaligen Stalinallee in Berlin, danach Hafenbauleitung auf Rügen, 1958–1963 stellv. Min. bzw. Staatssekr., seit dem 7. 2. 1963 Min. f. Bauwesen. Auszeichnungen: u.a. Vaterl. Verdienstorden in Silber. …

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Kabarett (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 320]Das K. gilt zwar „als schärfste Waffe der positiven Kritik und Hilfe beim Aufbau unserer fortschrittlichen sozialistischen Idee“ (Peter Pan in „Volkskunst“, April 1958), doch stehen seiner Entwicklung — wie in allen totalitären Systemen — die Einschränkung der Gedanken- und Redefreiheit und die Humorlosigkeit der Funktionäre im Wege. Von den zahlreichen Versuchen, Berufs-K., auch als Vorbild für das dem Regime wichtigere Laien-K. auf die Beine zu bringen, haben zwei („Die Distel“, Ostberlin, und „Die Pfeffermühle“, Leipzig) einen Erfolg von Dauer gehabt; Programme dieser beiden K. brauchen den Vergleich mit den bekannten westdeutschen K. nicht zu scheuen. — Das Laien-K. spielt in der kulturellen Massenarbeit als Bestandteil von Agitprop (Agitation und Propaganda) eine große Rolle; es ist auf bescheidenere geistige Ansprüche abgestimmt und wird nach den Direktiven des „Sektors Veranstaltungswesen“ im Ministerium für Kultur durch einschlägige Institutionen, vor allem durch die Zentrale K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit (Laienkunst) und die „Kabinette für Kulturarbeit“ in den Bezirken und Kreisen, aber auch durch die Berufs-K. angeleitet. „In der Einheit von parteilicher und volkstümlicher Darstellung haben die K.-Agitprop-Gruppen die Aufgabe, die Menschen für die hohen Ziele des Sozialismus-Kommunismus zu begeistern“ („Der Funke“, Fachorgan des Zentralhauses für Kulturarbeit für das Laientheater, Juni 1962). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 320]Das K. gilt zwar „als schärfste Waffe der positiven Kritik und Hilfe beim Aufbau unserer fortschrittlichen sozialistischen Idee“ (Peter Pan in „Volkskunst“, April 1958), doch stehen seiner Entwicklung — wie in allen totalitären Systemen — die Einschränkung der Gedanken- und Redefreiheit und die Humorlosigkeit der Funktionäre im Wege. Von den zahlreichen Versuchen, Berufs-K., auch als Vorbild für das dem Regime…

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Kaliindustrie (1969)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1975 1979 1985 Die K. ist voll verstaatlicht. In ihren 11~zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben sind rd. 28.000 Beschäftigte tätig. Anleitendes Organ ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Kali, die ihrerseits dem Ministerium für Grundstoffindustrie unterstellt ist. Die Kalilagerstätten Mitteldeutschlands liegen an der Werra, südlich des Harzes und im Staßfurt-Halberstädter Becken. (Karte des Bergbaus auf Seite 85) Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in Mitteldeutschland in ausreichenden Mengen Vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. Tonnen geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in Mitteldeutschland. Gleichwohl ist die effektive Produktion von Kalierzeugnissen in der BRD größer, da hier die Rohsalze von besserer Qualität sind. In der Kali-Weltproduktion liegt die „DDR“ nach den USA und der BRD an dritter Stelle. Die Jahresförderung an Kali — bezogen auf den K2O-Gehalt — betrug 1967 rd. 2 Mill. t. 65 v. H. der daraus gewonnenen Erzeugnisse werden exportiert. Vom Inlandsverbrauch gehen 85 v. H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321 Kader A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1975 1979 1985 Die K. ist voll verstaatlicht. In ihren 11~zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben sind rd. 28.000 Beschäftigte tätig. Anleitendes Organ ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Kali, die ihrerseits dem Ministerium für Grundstoffindustrie unterstellt ist. Die Kalilagerstätten Mitteldeutschlands liegen an der Werra, südlich des Harzes und im Staßfurt-Halberstädter Becken. (Karte des Bergbaus auf…

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Kampfgruppen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose aufgenommen. Seit 1959 heißen die K. „K. der Arbeiterklasse“, ihre Angehörigen: „Kämpfer“. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der K.“ („Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internat. Brigaden Rotspaniens. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Das wichtigste Vorbild der K. ist der „Rote Frontkämpferbund“ (RFB). Dieser Verband trat als überparteilich und defensiv aufgemachte Wehrorganisation der KPD im Juni 1924 an die Öffentlichkeit. Er führte die Proletarischen Hundertschaften fort, die im Herbst 1923 als revolutionär verboten worden waren und sich darauf z. T. als „Ordnungsdienst“ der KPD getarnt hatten. Der RFB sammelte mit seinen Unterorganisationen Rote Marine und Rote Jugendfront mindestens 120.000 Mann. Wurde, da er immer verfassungsfeindlicher auftrat, im Mai 1929 verboten, bestand aber geheim bis Anfang 1933 fort. In der Geschichte des RFB, die H. Dünow 1958 im Verlag des Ministeriums für Nat. Verteidigung veröffentlichte, heißt es: Die K. setzen die Tradition des RFB fort.“ — Die „Berliner Zeitung am Abend“ stellte am 14. 9. 1966 den RFB als Vorbild heraus. Sie zitierte u.a. Jendretzky: „Wenn heute die K. als lebendige Verkörperung der Wehrhaftigkeit der Arbeiterklasse … marschieren, dann marschieren mit ihnen die großen Kampftraditionen des Roten Soldatenbundes, der proletarischen Hundertschaften und des Roten Frontkämpferbundes …“ Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“: Die K. lösen ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt.) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen. Die Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., darunter auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Jeder Angehörige der K. gelobt: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6). Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie die „Abt. Kampfgruppen“ im Ministerium des Innern. — Die K. je eines [S. 323]Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Sommer 1968 gab es ca. 142 schw. Bataillone, ferner einige selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Zur Belebung der milit. und wehrsportl. Ausbildung finden allgem. und bezirkliche Spartakiaden der K. statt. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der Heimatverteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 400.000, davon einsatzfähig: 200.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Mitglieder und ausgeschiedene Mitglieder der K. können durch Auszeichnungen geehrt werden. Für besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der K., für besondere Leistungen der Führung der Einheiten, für hervorragende Leistungen in der Ausbildung, sowie für ausgezeichnete Leistungen bei der Pflege und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung kann die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den K. der Arbeiterklasse verliehen werden. Es gibt für ausgeschiedene Mitglieder die Medaille für treue Dienste in den K. der Arbeiterklasse. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 322–323 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren…

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Kandidatengruppe (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Betrieben, Verwaltungsdienststellen, Institutionen usw., in denen weniger als 3 Parteimitglieder (Grundorganisationen), aber Kandidaten vorhanden sind, werden mit Zustimmung der Kreisleitung K. der Partei gebildet. Zu ihrer Leitung wird ein Parteimitglied von der Kreisleitung bestimmt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karikatur

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Betrieben, Verwaltungsdienststellen, Institutionen usw., in denen weniger als 3 Parteimitglieder (Grundorganisationen), aber Kandidaten vorhanden sind, werden mit Zustimmung der Kreisleitung K. der Partei gebildet. Zu ihrer Leitung wird ein Parteimitglied von der Kreisleitung bestimmt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U,…