DDR A-Z 1969

Gesellschaftliche Tätigkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Betätigung in der SED, den anderen Parteien und den Massenorganisationen. Aktive GT. ist Voraussetzung für jedes berufliche Fortkommen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244 Gesellschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsformation

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Betätigung in der SED, den anderen Parteien und den Massenorganisationen. Aktive GT. ist Voraussetzung für jedes berufliche Fortkommen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244 Gesellschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsformation

DDR A-Z 1969

Gesetzbuch der Arbeit (1969)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Gesundheitswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen Verwaltungsorganisation eingeordnet und dem zentralen Kommandosystem unterworfen sind, und daß als Arbeitgeber seiner Mitarbeiter gewöhnlich ein Glied dieser Verwaltungsorganisation fungiert. Von dem einen wie von dem anderen gibt es Ausnahmen. Zum kleinen Teil sind sie Überbleibsel aus vorsowjetischer Zeit: Die Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis, konfessionelle und „sonstige private“ (meist Stiftungs-)Krankenhäuser und kirchliche Gemeindepflegestationen, ein kleiner Teil der Apotheken, manche Erholungsheime u.dgl. Weit überwiegend aber sind nichtstaatliche Einrichtungen des G. Er[S. 247]scheinungsformen pluralistischer Tendenzen innerhalb des Herrschaftsbereichs der kommunistischen Partei (SED), von dem die staatliche Organisation nur ein Teil ist: Kur- und Genesungsheime der Sozialversicherung, Krankentransport und Rettungsdienste des DRK, Betriebskrankenhäuser der Großindustrie, Kliniken der Akademie der Wissenschaften. Indessen ist auch der an die staatliche Verwaltungsorganisation gebundene Teil des G. weder organisatorisch noch funktionell einheitlich, und er wird auch zentral nicht von einheitlichen staatlichen Organen geführt. Bei all dem lassen sich Prinzipien aufweisen, die das G. einheitlich durchziehen — Wirkungen der zentralen und einheitlichen Lenkung durch das Politbüro der SED. Wichtigstes dieser Prinzipien ist die Vorbeugung („Prophylaxe“). Wenngleich der finanzielle und personelle Aufwand für Krankheitsbehandlung naturgemäß weit überwiegt, liegt doch in der Tat das größere Gewicht bei der Bemühung um „Gesundheitsschutz“, Krankheitsverhütung, Krankheitsfrüherkennung und schließlich Sicherung der Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen. Das entspricht der eigentümlichen Wendung, die das G. der SU unter dem ersten Gesundheitsminister Semaschko von 1918 an genommen hat. Zugrunde liegt und herrschend geblieben ist der Leitgedanke, jede Krankheit sei Störung der gesellschaftlichen Ordnung und Belastung der Gesellschaft. Der humanitären Idee des europäischen G. im 19. Jahrhundert läßt diese rationale und auch utilitaristische (auf den Nutzen bedachte) Bewertung kaum mehr Raum. Der Kern des G. ist zweigliedrig. Er besteht aus dem „Ambulanten und Stationären Heilwesen“ und den Einrichtungen für den „Gesundheitsschutz“. Um diesen Kern gruppieren sich zahlreiche Komplexe, die mit anderen staatlichen und „gesellschaftlichen“ Organisationen und Institutionen verflochten, vielfach auch von ihnen abhängig sind: So besonders das Ausbildungswesen, die medizinische Forschung, die Arzneimittelversorgung und die Medizintechnik. Weitgehend abhängig ist das G. zu seiner Funktionstüchtigkeit von der Sozialversicherung, die in den Händen des FGB liegt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), und vom Deutschen Roten Kreuz. Es ist auf Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. 1. Ambulantes und stationäres Heilwesen Das Ambulante und Stationäre Heilwesen wird programmatisch als Einheit betrachtet. Praktisch ist es — wie der Gesundheitsschutz — wiederum zweigliedrig. Denn der aus der SU übernommene Gedanke (Rahmen-Krankenhausordnung 1954), jeder Kranke solle, wenn im Krankenhaus zur „stationären“ Behandlung aufgenommen, vom gleichen Arzt weiterbehandelt werden, der ihn vor der Aufnahme „ambulant“ behandelt hat — dieser Gedanke, der auch in westlichen Ländern sich als fruchtbar erwiesen hat, blieb in Deutschland der Größe der Krankenhäuser zufolge unrealisierbar. Die „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ ist, wo sie funktionell überhaupt je verwirklicht worden ist, längst nur noch formaler Natur. Vorsichtig und schrittweise werden auch diese Reste formaler Einheit abgelöst durch neue Organisationsformen, in denen das Krankenhaus nicht mehr „Gesundheitszentrum“ seines Versorgungsbereiches ist, sondern lediglich ein Teil der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen eines (Land-)Kreises oder einer Stadt (eines Stadtkreises). Innerhalb des „Heilwesens“, also der Krankenbehandlung, hat das Krankenhaus sehr große Bedeutung: Der hohe Anteil Erwerbstätiger unter den Frauen, auch den verheirateten Frauen, und die Wohnraumknappheit in den Ballungsgebieten setzen häuslicher Behandlung und Pflege im Krankheitsfalle enge Grenzen. Die Zahl der Krankenhausbetten, berechnet auf das Tausend der Bevölkerung, ist daher hoch, die „Verweildauer“ lang; beide unterscheiden sich kaum von denen der BRD. Krankenhaus-Neubauten sind fast nur im Zusammenhang mit Bevölkerungsverschiebung und Entstehung neuer Ballungsgebiete zugestanden worden. Ein sehr großer Teil der Krankenhäuser ist überaltert und daher personell sehr aufwendig. Tiefgreifende Änderungen innerhalb des Heilwesens sind in seinem „ambulanten“ Teil vorgenommen worden. Auch hier besteht eine Zweiteilung: Neben einem Netz „territorialer Einrichtungen“ steht ein Netz von Behandlungseinrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. Das anfängliche Vorhaben, alle ambulante Behandlung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten in relativ großen Einrichtungen mit mehreren Ärzten zu konzentrieren (Polikliniken, Ambula[S. 248]torien), ist nach wenigen Jahren aufgegeben worden: Die Grenzen einer solchen Zentralisierung in dünnbesiedelten Regionen wurden rasch erkennbar. Statt dessen wurde im territorialen Netz versucht, die freiberuflich („in eigener Praxis“) tätigen Praktischen Ärzte durch Staatliche Arztpraxen (und Staatliche Zahnarztpraxen) zu ersetzen oder die Ärzte dahin zu überführen, an die Stelle der niedergelassenen Fachärzte ganz entsprechend Facharztsprechstunden in Polikliniken und Ambulatorien und Einrichtung von (stets fachärztlichen) „Ambulanzen“ der Krankenhäuser treten zu lassen. Dabei kam es nicht allein auf die Überführung der Ärzte in abhängige Stellung an. Zugleich damit wurden „Versorgungsbereiche“ auch für die ambulante Behandlung geschaffen. Jeder Arzt, jeder Zahnarzt, sei er „Facharzt Praktischer Arzt“ (Facharzt Praktischer Zahnarzt), sei er Facharzt einer Spezialdisziplin, soll einen regional abgegrenzten Bevölkerungsteil versorgen und diesen als Bereichsarzt in allem gesundheitlich wesentlichen Geschehen — über die Behandlungsaufgaben hinaus — überblicken. In dieses System sind auch die „Ärzte in eigener Praxis“ einbezogen, obwohl sie formal selbständig tätig sind. So ist die freie Arztwahl für weite Teile der Bevölkerung praktisch aufgehoben worden: Nur wenn der Kranke ein Ambulatorium, eine Poliklinik aufsucht und dort mehrere Ärzte der von ihm benötigten Fachrichtung tätig sind, kann er zwischen diesen wählen, schon nicht mehr aber, wenn ein Hausbesuch erforderlich wird. Die organisatorische Verflechtung, die die Sprechstundentätigkeit von Fachärzten der Poliklinik in den Ambulatorien ihres Versorgungsbereiches herbeigeführt hat, ergibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen und Allgemeinmedizin, aber auch eine starke Stellung der leitenden Fachärzte des Krankenhauses, wo dieses die Fachärzte der Poliklinik stellt: Als „Kreisgynäkologe“, „Kreiskinderarzt“ usf. sollen sie die Ärzte auf ihrem Fachgebiet „anleiten“. Das kann ebenso Kontrolle sein wie Führung in der Fortbildung. Das Betriebs-G. fügt sich diesem „territorialen“ Netz der Behandlungseinrichtungen nicht recht ein. Die ärztliche Behandlung im Betrieb vermeidet zwar Arbeitszeitverluste, zumindest wenn ein Bestellsystem dem angemeldeten Patienten eine feste Sprechstundenzeit sichert. Das Bereichsarztsystem indessen wird dadurch durchlöchert. Erst auf dem Weg über die Kontrolle der Arbeitsbefreiung wird die Überwachungsfunktion des Betriebsarztes wieder gesichert. Doch liegt, trotz der hohen Zahl von Einrichtungen des Betriebs-G., weniger als ein Sechstel aller ärztlichen Behandlungstätigkeit bei seinen Ärzten. Die wichtigeren Aufgaben des Betriebs-G. liegen auf dem Gebiet der Arbeitshygiene, also in der Prophylaxe. 2. Dispensaire-Methode Erklärtes Ziel des G. ist, über allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hinaus, durch Entfaltung eigener Initiative auch bei dem einzelnen systematisch die gefährdete Gesundheit zu stützen, dennoch aufgetretene Krankheiten möglichst früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen, die Krankheitsbehandlung konsequent zu gestalten und schließlich auch die Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen („Metaphylaxe“ = Nachsorge) zu sichern. Ein solches rationales System legt Zwang zur vorsorglichen Untersuchung, Anzeigepflicht für Krankheiten, Zwang zur Behandlung und schließlich Zentralisierung der Überwachung nahe. Tatsächlich sind Reihenuntersuchungen für manche Gruppen frühzeitig und späterhin mehr und mehr gesetzlich eingeführt worden. Der „Meldepflicht“ für Geschlechtskrankheiten und für Tuberkulose (1946, zugleich auch gesetzliche Röntgen-Reihenuntersuchungen) sind die Anzeigepflicht und Behandlungsüberwachung für jede Erkrankung an einer bösartigen Geschwulst und jeden Verdacht einer solchen (1952) gefolgt. Für die meisten verbreiteten chronischen Krankheiten genügen indessen Erfassung und Überwachung allein nicht, zumal wo eine Anzeigepflicht kaum praktikabel wäre. Es kommt auf Spezialbehandlung an. So sind den Beratungsstellen für Tuberkulose- und Geschwulstkranke weitere Beratungsstellen gefolgt: Für Diabetes, für rheumatische Leiden, für Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten des Magens und der Leber, Stoffwechselstörungen, orthopädische Schäden. Obwohl der Name „Beratungsstelle“ beibehalten blieb, sind sie zu Zentren der fachärztlichen Diagnostik, Behandlung und Nachsorge geworden. Sie arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip: Sie sind für einen festen regionalen Bereich (Landkreis, Stadtkreis) [S. 249]zuständig, haben die Führung in Früherkennungsaktionen, führen Überwachungskarteien der erfaßten Kranken, laden sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen vor, veranlassen u. U. intensive Behandlung oder auch Kuren und überwachen die Kranken weiterhin bis in die Berufstätigkeit hinein. Im territorialen Netz der Behandlungseinrichtungen ist diesem System, von Diabetes abgesehen, bisher keine starke Entwicklung zuteil geworden; allenfalls in den Polikliniken der Großstädte gelingt die Zentralisierung hochspezialisierter Behandlung und Überwachung (so ein „Dispensaire für herzkranke Schwangere“ in Berlin-Treptow, einige Dispensaires für Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen u.ä.). Anders in den Betriebspolikliniken: In Großbetrieben ist es relativ leicht, die bekanntwerdenden Chronisch-Kranken zusammenzufassen und zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu rufen. Hier hat das Verfahren auch rasch erkennbare Nutzeffekte: Unter konsequenter Überwachung der Behandlung werden Ausfallzeiten aus Krankheitsgründen (Krankenstand) und vorzeitige Invalidität vermindert. Der Versuch, darüber noch hinauszugreifen und auch bei Verschlimmerung noch die Arbeit unter Behandlung in Nachtsanatorien fortsetzen zu lassen, ist gescheitert. Auch die Erfolge der Bemühung um routinemäßige Früherkennung sind begrenzt geblieben auf Zuckerkrankheit und bestimmte Krebsformen bei Frauen. Indessen ist die Ausrichtung der Dispensaire-Methode auf bestimmte Krankheiten nur die eine der beiden Möglichkeiten, die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen in der Bevölkerung die andere. Die Beratungsstellen für Schwangere, für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, die Einrichtungen des „Jugendgesundheitsschutzes“ haben die stärkste Förderung erfahren. Den Schwangeren-Beratungsstellen ist anfangs die Lebensmittelbewirtschaftung zugute gekommen: Die Zusatzernährung für Schwangere war ohne ihren Besuch nicht zu erhalten. 1958 sind die Mütterbeihilfen (bei der Geburt eines jeden Kindes; Mutterschutz) in diese Funktion eingetreten: Ihr voller Betrag (150 M) wird nur gezahlt, wenn eine erste Vorstellung in der Schwangeren-Beratungsstelle innerhalb der ersten 4 Schwangerschaftsmonate und mindestens eine weitere im 6. oder 7. Monat geschieht. 87 v. H. aller Schwangeren, die kommen, erscheinen in den ersten vier Monaten. Die Zahl der Frauen, die die Schwangeren-Beratungsstellen aufsuchen, ist höher als die Zahl der Geburten: Auch Frauen, deren Schwangerschaft vorzeitig endet oder beendet wird, nehmen ihren ersten Teilbetrag in Empfang. Die Inanspruchnahme der Mütterberatungsstellen wird nicht durch „materielle Anreize“ gefördert, sondern durch ein perfektes Meldesystem: Die Beratungsstellen erhalten die Geburtsmeldungen direkt vom „Amt für Personenstandswesen“ (Standesamt); auch Hebammen, Krankenhäuser und Entbindungsheime haben anzuzeigen. Auf die Anzeige folgt der Hausbesuch der Fürsorgerin. — Diese Vorsorgemaßnahmen sind ergänzt worden durch Förderung der Klinik-Entbindung und Aufbau eines funktionstüchtigen Frühgeburtendienstes einerseits, systematische Prüfung jedes Sterbefalls in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr andererseits durch besondere Kommissionen. Müttersterblichkeit und Sterblichkeit der Säuglinge in der ersten Lebenszeit liegen niedriger als in der BRD. Nach einer Lücke zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr setzt eine systematische Überwachung aller Kinder mit der Einschulungsuntersuchung ein und endet nach Reihenuntersuchungen durch den Jugendarzt in Abständen von zwei bis drei Jahren mit einer letzten Überwachungsuntersuchung im 2. Berufsschuljahr. Erfassungsinstrument ist die Schulpflicht. Allgemein herrscht die Dispensaire-Methode: Anzeigepflicht besteht für alle körperlichen und psychischen Behinderungen und alle Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens. — Dispensaire-Charakter haben schließlich auch die Tätigkeit der Sportärzte in den Sportärztlichen Beratungsstellen (Einrichtungen des „Sportärztlichen Dienstes“ des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport), die in allen Landkreisen und Stadtkreisen bestehen. 3. Hygieneüberwachung Gegenstück zu der relativ individuellen prophylaktischen Arbeit der Beratungsstellen ist die Organisation der Hygieneüberwachung, gegliedert in die allgemeine Kommunalhygiene (Ortschafts- und Umwelthygiene), die Lebensmittelüberwachung, den Seuchenschutz und die Arbeitshygiene. Getragen wird die Hygieneüberwachung [S. 250]von dem straff organisierten Apparat der Hygiene-Inspektion mit der Spitze im Ministerium und Verzweigungen bis in die Gemeinden, gestützt weitgehend auf die Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes unter Mitwirkung auch der Bereichsärzte (siehe oben). Die Hygieneüberwachung hat sich gegen die Interessen von HO und Konsumgenossenschaften, von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben u.dgl. nur langsam und keineswegs vollständig durchsetzen können, zumal die Lebensmittelüberwachung. Dies gilt vor allem in den agrarischen Gebieten: „Gesundheitsschutz auf dem Lande“ ist ein immer wieder erneuerter Programmpunkt. Eine besondere Stellung hat die Arbeitshygiene. Das ist in der Praxis der Teil des Betriebs-G., der in seinen Funktionen denen der Staatlichen Gewerbeärzte und der Werkärzte in der BRD entspricht, der aber durch die Verflechtung mit den Behandlungseinrichtungen des Betriebs-G. eine besondere Note erhalten hat. Betriebs-Polikliniken sollen jetzt eine Arbeitshygienische Abteilung haben, der die prophylaktischen Aufgaben obliegen, also die vorsorglichen Reihenuntersuchungen ganzer Belegschaften und gefährdeter Gruppen darin, von denen aus Kranke und Anfällige in die „Dispensaire-Betreuung“ oder sonst in Überwachung genommen, in andere Arbeit oder auch auf Schonarbeitsplätze versetzt werden sollen. In den kleineren Einrichtungen des Betriebs-G. sind dies die Hauptaufgaben der Betriebsärzte. Dabei kommt der Überwachung der in den Produktionsbetrieben tätigen Frauen und Jugendlichen sozialhygienisch eine besondere Bedeutung zu, angesichts der im Verhältnis der BRD weit und locker gesteckten allgemeinen Schutzvorschriften und Verbote. 4. Verwaltungsorganisation Leitorgan des G. ist das Ministerium für Gesundheitswesen. Es ist im wesentlichen Verwaltungsinstitution und nicht politische Instanz. Die politische Leitung des G. liegt bei der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK der SED. Dort besteht zwar nur eine kleine Apparatur (geleitet von den Medizinern Werner Hering und Rudolf Weber), in dieser fallen aber alle grundsätzlichen Entscheidungen, auch alle wesentlichen personellen Entscheidungen. Das Ministerium für G. ist demgegenüber im wesentlichen ausführendes Organ, und überdies sind erhebliche Teile des G. seinem Einfluß weitgehend entzogen (Verkehrsmedizinischer Dienst des Ministeriums für Verkehr, Sportärztlicher Dienst, Veterinärwesen), und andere Aufgaben müssen im Verhandlungswege durchgesetzt werden (Sozialversicherung und Kuren in der Hand des FDGB). Die Einheit des G. wird von der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK gewährleistet. Innerhalb des Wirkungsbereiches des Ministeriums für G. hingegen wird das G. zentralistisch geleitet. Seine drei „Bereiche“, deren jedem einer der drei Stellvertretenden Minister vorsteht — Gesundheitsschutz und Hygiene / Wissenschaft und Ausbildung / Ökonomie (mit Planung und Kaderwesen) und Sozialwesen —, wirken mit direkter Entscheidungsgewalt bis in die Peripherie. Die Selbstverwaltung läßt den „Volksvertretungen“ in den Bezirken, den Kreisen und den Gemeinden zwar nominell Selbständigkeit in der Ausführung ihrer Aufgaben, unterwirft sie aber zugleich den Weisungen der jeweils höheren Organe (Demokratischer Zentralismus). In den 14 Bezirken (und in Groß-Berlin) liegt die zentrale Lenkung des G. bei einer besonderen „Abteilung G. und Sozialwesen“ unter der Leitung des Bezirksarztes, der Mitglied des Rates des Bezirkes ist. Einer seiner beiden Stellvertreter — stets politischer Funktionär — ist Leiter der Verwaltung und des Personalwesens, der andere — stets Mediziner — ist Leiter der Organisation des Gesundheitsschutzes. Der Bezirksarzt ist vorwiegend Aufsichtsinstanz (Bezirks-Hygiene-Inspektion, „Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, Bezirksapotheker usf.). Seiner unmittelbaren Leitung unterliegen nur das Bezirks-Hygiene-Institut, die Bezirks-Krankenhäuser sowie die großen Fachkrankenhäuser (für Tuberkulose, Psychiatrie u. dgl.) und ferner die Medizinischen Schulen (Medizinische Ausbildung). In den Kreisen obliegt die Leitung der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ dem Kreisarzt, der zumeist (nicht überall) Mitglied des Rates ist: Er ist in Verwaltungsdingen dem Vorsitzenden des Rates des Kreises (bzw. der [S. 251]Stadt) verantwortlich, fachlich aber dem Bezirksarzt. Die Verwaltungsgliederung ist hier im Vergleich zu der der höheren Instanzen stark zu den praktischen Aufgaben verschoben, die in den Sachgebieten „Organisation des Gesundheitsschutzes“ (Stationäres und ambulantes Heilwesen, Betriebsgesundheitsschutz, Beratungsstellen), Hygiene-Inspektion, Kreisapotheker usf. zu leisten ist. War mehr als 12 Jahre lang das gesamte Heilwesen mitsamt der prophylaktischen Arbeit (Dispensaire-Prinzip) in die Hand des Krankenhaus-Chefarztes als Ärztlichen Direktors der „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ („Gesundheitszentrum“) gegeben, so gibt die vorsichtig vorangetriebene Umorganisation zu Vereinigten Gesundheitseinrichtungen dem bisherigen Kreisarzt als „Ärztlichem Direktor der Vereinigten Gesundheitseinrichtunge“ die volle Leitung des gesamten G. in seinem Kreise zurück: Ihm unterstehen vier Bereichs-Direktoren für „Ambulante und stationäre Betreuung“, „Hygiene und Seuchenschutz“, „Apothekenwesen und Medizintechnik“ „Planung und Ökonomie“ mitsamt Sozialwesen. Zugleich wird die Organisation des Krankenhauses von der Führung durch den Ärztlichen Direktor auf die „kollektive Leitung“ (aus Ärztlichem Direktor und seinem Stellvertreter, Verwaltungsleiter und oft auch Oberschwester) umgestellt. Die Einheit Krankenhaus/Poliklinik löst sich sichtlich auf. In den VGE steht die Poliklinik gleichwertig und gleichberechtigt neben dem Krankenhaus, und die Selbständigkeit auch der Ambulatorien wächst. In allen Ebenen der Leitung dieses G. wird den Kollegien zunehmendes Gewicht gegeben. Dem Ministerium für G. war ein Kollegium (aus den leitenden Mitarbeitern einerseits, führenden Wissenschaftlern und politischen Funktionären u.dgl. andererseits) schon mit seinem „Statut“ gegeben worden. In den Kreisen ist dem Prinzip der „kollektiven Beratung bei persönlicher Verantwortung“ (des Kreisarztes bzw. Ärztlichen Direktors) nur vorsichtig Raum gegeben worden: Den Kollegien gehören die leitenden Ärzte der Fachdisziplinen und die Vertreter der Massenorganisationen an. Kommt Einigung im Kollegium nicht zustande, so entscheidet der Ärztliche Direktor der VGE; doch muß er dann dem Bezirksarzt berichten. 5. Beziehungen zu anderen Organisationen In der Praxis des G. nimmt das Mitspracherecht der Organe der Volksvertretungen und der Massenorganisationen breiten Raum ein — außerhalb der ärztlichen Behandlungstätigkeit im engeren Sinne. Ständige Kommissionen für G. und Sozialwesen — als gemischte Gremien des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtbezirksversammlung usf. — wirken in die Gesundheitsfürsorge hinein und ziehen Entscheidungen in den Einzelfällen an sich. Hier wirkt auch die Volkssolidarität stark ein. Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes haben in der Behebung von tatsächlichen und vermeintlichen hygienischen Mißständen erhebliche Bedeutung; der Krankentransport liegt völlig in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes. Für die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, für die Vergabe von Kuren, für die Rehabilitation haben die örtlichen Vertretungen des FDGB mindestens ebenso großes Gewicht, im Jugendgesundheitsschutz die Gesellschaft für Sport und Technik und die FDJ. 6. Wissenschaft und Forschung Den dritten großen Zweig des G. bilden die Einrichtungen medizinischer Wissenschaft, Forschung und Ausbildung. Ihre notwendigerweise enge Verflechtung mit den Kliniken und Krankenhäusern hat dem Ministerium für G. hier mehr Einfluß und Verantwortung gelassen, als andere Fachministerien in ihren Verwaltungsbereichen haben. Selbst in den Kliniken der Universitäten und Hochschulen (die als solche natürlich dem Ministerium für das Hochschulwesen unterstehen) liegt die Fachaufsicht beim Ministerium für G. Daneben sind — wiederum streng nach dem Muster der SU — zahlreiche Zentralinstitute für spezielle Aufgaben der Forschung und der angewandten Wissenschaft errichtet worden (so: Zentralinstitut für Arbeitsmedizin, Institut für Apothekenwesen, für Arzneimittelwesen, für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes, für Sozialhygiene, Forschungsinstitut für Tuberkulose, Institut für Technologie der Gesundheitsbauten usf.). Der Verbreitung ihrer Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in die Praxis dienen die medizinischen Fachgesellschaften, deren Zahl (mit 47 Gesellschaften und 7 Arbeitsgemeinschaften) [S. 252]bemerkenswert hoch ist und deren fachliche Aufgliederung nach sowjetischem Muster sehr weit geht. Für die fachliche „Weiterbildung“ der Ärzte und ihre „Qualifizierung“ auf Spezialgebieten („postgraduelle Ausbildung“) spielen die Veranstaltungen dieser Gesellschaften neben der Deutschen Akademie für ärztliche Fortbildung eine erhebliche Rolle. Für die fachliche Beratung des Ministeriums für G. in der Lenkung der Wissenschaft, Forschung und Fortbildung ist ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaften“ gebildet worden, dem neben vielen Hochschullehrern auch die Mediziner des Politbüros angehören. Die wichtigsten Institute allerdings sind von dieser Verflechtung ziemlich unabhängig geblieben als Institute der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Einige dieser Institute, z. T. als Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet, haben hohes internationales Ansehen. Geistig steht die medizinische Wissenschaft und Forschung deutlich weniger unter dem Einfluß der SU als das G. insgesamt in seiner Organisation und Ausrichtung. Einige Jahre hindurch haben doktrinäre Bemühungen, etwa zur Durchsetzung der Lehren von Pawlow oder der Neuraltheorie Speranskis, Schwierigkeiten bereitet. Doch sind die Wirkungen nicht von Dauer gewesen. Dennoch kommen sowjetische Blickrichtungen auch in der Medizin ersichtlich zunehmend zur Geltung; die Verständigung zwischen Wissenschaftlern der DDR und Wissenschaftlern der BRD wird schwieriger, weil selbst im Bereich der Medizin die „Sprachen“ zu divergieren beginnen. 7. Doktrin und Wirklichkeit Bei alldem darf Niveau und Erfolg der medizinischen Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung im G., dürfen auch die Erfolge seiner Organisationsweise nicht gering geschätzt werden. Auf einigen besonders geförderten Gebieten hat das G. der DDR einigen Vorsprung vor dem der BRD gewonnen (Müttersterblichkeit, Säuglingssterblichkeit), auf kaum einem wird man von wesentlichem Rückstand sprechen dürfen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der älteren Erwachsenen liegt keineswegs niedriger als in der BRD — selbst die langjährigen Mängel im Krankenhauswesen und in der Arzneimittelversorgung haben anscheinend nachhaltige Schäden nicht bewirkt. Sicher würde die Situation verkannt, wollte man die Erfolge einem Zwang zuschreiben, dem die Bevölkerung sich lediglich fügte. Zwang zur Nutzung der Einrichtungen des G. wird praktisch nirgends ausgeübt, aber die psychologische Technik der Massenbeeinflussung wird in erheblichem Ausmaß angewandt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 246–252 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerbebanken

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen…

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Gewerkschaftsgruppe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von Gewerkschaftern aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbeziehen. Die G. wird von dem Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet, der im Rahmen der Beschlüsse der BGL für die gewerkschaftliche Arbeit in seinem Bereich verantwortlich ist. Sein Stellvertreter ist, der Kulturobmann, zu dessen Aufgaben u.a. die Werbung für den Besuch kultureller Veranstaltungen, die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung, die Veranstaltung von Kunst- und Literaturdiskussionen und Brigadeabenden gehört. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der für die Unfallverhütung und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Sorge tragen soll, und der Bevollmächtigte für Sozialversicherung, dem die Krankheitsvorbeugung sowie die Betreuung und Kontrolle der Erkrankten obliegt. Bei mehr als 5 Jugendlichen in der G. wird von diesen ein Jugendvertrauensmann gewählt. Die [S. 253]Wahlen der Funktionäre der G. erfolgen grundsätzlich offen und für die Dauer von 2 Jahren. Die jeweiligen Kommissionen der BGL bzw. AGL oder der Jugendausschuß leiten die Funktionäre der G. auf ihren Spezialgebieten an. Die G. soll regelmäßig monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Einleitung einer Wettbewerbsbewegung usw.) zu Mitgliederversammlungen außerhalb der Arbeitszeit Zusammenkommen. In Großbetrieben und Gemeinden, in denen auf Grund der Größe Mitgliederversammlungen nicht stattfinden können, erstatten die BGL bzw. Stadtleitungen des FDGB ihre laufenden Rechenschaftsberichte auf Vertrauensleutevollversammlungen. 1966 waren in den G. 757.000 gewählte Funktionäre, davon etwa 200.000 Vertrauensleute, tätig. (Betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen, FDGB) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252–253 Gewerkschaftsaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftskomitee

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von…

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Gewinnverwendungsfonds (1969)

VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

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Gleichberechtigung der Frau (1969)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden Bestimmungen sind schon durch die Verfassung von 1949 aufgehoben worden. Das neue Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 hebt den Grundsatz der Gleichberechtigung der Ehegatten, auf dem schon das bis dahin geltende Familienrecht beruhte, ausdrücklich hervor. Alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens und der Entwicklung des einzelnen sind von den Ehegatten in beiderseitigem Einverständnis zu regeln (§ 9 FGB). Das elterliche ➝Erziehungsrecht ist von den Eltern gemeinsam auszuüben. Als gemeinsamen Familiennamen können die Ehegatten bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder [S. 255]den der Frau wählen. Auch der eheliche Güterstand beruht auf der GdF. Eine wirkliche GdF. ist nach Behauptung der SED nur dann möglich, wenn die Frau einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. So ist gemäß § 10 Abs. 2 FGB jeder Ehegatte verpflichtet, das Vorhaben des anderen Ehegatten, einen Beruf zu ergreifen oder sich weiterzubilden oder gesellschaftliche Arbeit zu leisten, „in kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“ zu unterstützen. Die Frau, deren Arbeitskraft das SED-Regime benötigt, soll ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und sich dadurch von den „Fesseln ihrer Abhängigkeit vom Mann befreien“. Während der Ehe haben beide Ehegatten zu den Aufwendungen für den gemeinsamen Haushalt beizutragen. Auch die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegen den Mann (Unterhaltspflicht). Entsprechend dem Prinzip der GdF. verpflichtet das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2) die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte Frauenarbeit erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. 76 v. H. der im arbeitsfähigen Alter stehenden weiblichen Bevölkerung sind berufstätig. Das bedeutet, daß mehr als 47 v. H. aller Berufstätigen Frauen sind. Die meisten weiblichen Beschäftigten sind im Handel zu finden (68 v. H.). Im Post- und Fernmeldewesen sowie in Bereichen außerhalb der materiellen Produktion (Verkehr, Dienstleistungen usw.) beträgt der Frauenanteil 67 v. H. Danach folgen die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft mit 45 v. H., die Industrie mit 41 v. H. und das produzierende Handwerk mit 39 v. H. Am geringsten ist der Frauenanteil in der Bauwirtschaft mit 11 v. H. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Die nichtberufstätigen Frauen werden wegen des Arbeitskräfte-Mangels aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die Frauenarbeit für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn „die Produktionstechnik die Frauen nicht gefährdet“. Der Schutz für schwangere und für stillende Mütter bezieht sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.) (Arbeitspolitik, Familie, Mutterschutz). Der Anteil der Frauen an leitenden Funktionen ist nach wie vor gering und entspricht nicht der großen Zahl berufstätiger Frauen. In volkseigenen Betrieben sind nur 8,7 v. H. der leitenden Positionen mit Frauen besetzt. Von 15.139 landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften werden nur 116 von Frauen geleitet. In den entscheidenden Herrschaftsorganen ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der BRD. Nur eine Frau (Margarete ➝Müller) ist Mitglied des SED-Politbüros. Von den 24 Mitgliedern des Staatsrates sind 5 Frauen, jedoch ohne politisches Profil und ohne entscheidenden Einfluß. Wie in der BRD gibt es nur einen weiblichen Minister, Margot ➝Honecker. Die leitenden Funktionen in den Bezirksräten sind nur zu 9 v. H. mit Frauen besetzt. Dagegen stellen Frauen fast ein Drittel der Richter und etwa ein Viertel der Direktoren und Schulleiter. Die mangelhafte Verwirklichung des gleichberechtigten Mitwirkens der Frauen an der Leitung des Staates, der Partei und der Wirtschaft wird darauf zurückgeführt, daß viele staatliche Leiter und Funktionäre die bedeutende Rollo der berufstätigen Frau im gesellschaftlichen Leben nocht nicht vollständig erfaßt hätten. Alte Denk- und Lebensgewohnheiten stünden noch hemmend im Wege. Diese zu überwinden gehöre zur ideologischen Arbeit der Gewerkschaften. Deshalb stelle auch der Entwurf der Entschließung zum 7. FDGB-Kongreß die Aufgabe, „bei allen Werktätigen eine sozialistische Verhaltensweise zur Rolle der Frau in unserer Gesellschaft herauszubilden“ („Tribüne“ vom 26. 4. 1968). (Frauen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254–255 Glauchau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gnadenrecht

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden…

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Goldenbaum, Ernst (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 15. 12. 1898 in Parchim (Meckl.). Vors. der DBD seit 1948. Abg. der Volkskammer seit 1949, Mitgl. des Präsidiums der Volkskammer. Landarbeiter, 1919 Übertritt von d. USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgisch. Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvors. der VdgB in Mecklenburg, seit 10. 12. 1951 stellvertr. Vors. des Zentralvorstandes der VdgB (BHG). 1948 von der SMAD u. dem SED-Zentralsekretariat mit der Gründung der DBD beauftragt. 1950–1954 Vizepräsident der Volkskammer, vom 12. 10. 1949 bis 15. 11. 1950 Minister für Land- und Forstwirtschaft. Auszeichnungen: Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Vaterl. Verdienstorden in Gold u. Silber, zweimal Banner der Arbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goldenbaum-ernst verwiesen. Gießmann, Ernst, Prof. Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görbing, Rolf

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 15. 12. 1898 in Parchim (Meckl.). Vors. der DBD seit 1948. Abg. der Volkskammer seit 1949, Mitgl. des Präsidiums der Volkskammer. Landarbeiter, 1919 Übertritt von d. USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgisch.…

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Gosplan (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abgekürzte Bezeichnung für das „Staatliche Plankomitee der Sowjetunion“, die oberste Planungsinstanz der SU. („GOS“ = Abk. für Gossudarstwenni“, d.h. „staatlich“.) Der G. beeinflußt direkt und über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch Mitteldeutschlands. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Görlitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gost

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abgekürzte Bezeichnung für das „Staatliche Plankomitee der Sowjetunion“, die oberste Planungsinstanz der SU. („GOS“ = Abk. für Gossudarstwenni“, d.h. „staatlich“.) Der G. beeinflußt direkt und über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch Mitteldeutschlands. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Görlitz A, B, C,…

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Gotsche, Otto (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 * 3. 7. 1904 in Wolferode b. Eisleben. Sekretär des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der SED seit 1946, Kandidat des ZK der SED seit 1963. Abg. der Volkskammer seit 1963. Volksschule, Klempner. 1919 Mitbegründer des KJVD im Mansfelder Bezirk. 1921 Sekretär des KJVD im Unterbezirk Halle (Saale). KPD. Mitarb. der KPD-Presse, Instrukteur der KPD. Mehrmals wegen politischer Vergehen bestraft. Nach 1933 vorübergehend im KZ, illegale Tätigkeit. — 1945–1949 verschiedene Verwaltungsfunktionen in Sachsen-Anhalt. 1950 Persönlicher Referent bzw. Leiter des Sekretariats von Walter Ulbricht. Seit Gründung des Staatsrates dessen Sekretär. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Initiator der Bewegung Schreibende Arbeiter. Romane: Märzstürme (1932, neue Fassung 1953), Tiefe Furchen (1949), Die Fahne von Kriwoj Rog (1959). Auszeichnung: Nationalpreis (1958). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gotsche-otto verwiesen. Gothe, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Götting, Gerald

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 * 3. 7. 1904 in Wolferode b. Eisleben. Sekretär des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der SED seit 1946, Kandidat des ZK der SED seit 1963. Abg. der Volkskammer seit 1963. Volksschule, Klempner. 1919 Mitbegründer des KJVD im Mansfelder Bezirk. 1921 Sekretär des KJVD im Unterbezirk Halle (Saale). KPD. Mitarb. der KPD-Presse, Instrukteur der KPD. Mehrmals wegen politischer Vergehen bestraft. Nach 1933 vorübergehend im KZ, illegale Tätigkeit. —…

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Graduelle Ausbildung (1969)

Ärzte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grauer Plan

Ärzte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grauer Plan

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Greiz (1969)

Siehe auch das Jahr 1956 Stadt im thüringischen Bezirk Gera, Kreisstadt, an der Weißen Elster, mit [S. 257](1967) 39.658 Einwohnern (1950: 42.520); mit Unterem (19. Jh.) und überragt vom Oberen Schloß (1697–1714); bedeutende Textil-, daneben Maschinen-, Papier- und chemische Industrie und Feuerungsbau. Aus einer für 1225 bezeugten Burg Groiz hervorgegangen, entstand die Stadt, die im 13. Jh. in Reußischen Besitz kam und bis 1918 Residenz der Fürsten Reuß ältere Linie war. Seit 1920 gehörte G. zu Thüringen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256–257 Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzen

Siehe auch das Jahr 1956 Stadt im thüringischen Bezirk Gera, Kreisstadt, an der Weißen Elster, mit [S. 257](1967) 39.658 Einwohnern (1950: 42.520); mit Unterem (19. Jh.) und überragt vom Oberen Schloß (1697–1714); bedeutende Textil-, daneben Maschinen-, Papier- und chemische Industrie und Feuerungsbau. Aus einer für 1225 bezeugten Burg Groiz hervorgegangen, entstand die Stadt, die im 13. Jh. in Reußischen Besitz kam und bis 1918 Residenz der Fürsten Reuß ältere Linie war. Seit 1920…

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Grenzpolizei (1969)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Deutsche Grenzpolizei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Deutsche Grenzpolizei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

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Gesellschaftsformation (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsgefährlichkeit

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsgefährlichkeit

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Gesetzgebung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzlichkeitsaufsicht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…

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Gewerbebanken (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Banken für Handwerk und Gewerbe, Banken. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaften

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Banken für Handwerk und Gewerbe, Banken. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaften

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Gewerkschaftskomitee (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Gewerkschaftliches Leitungsorgan bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zur Anleitung der Betriebsgewerkschaftsleitungen der den VVB angeschlossenen volkseigenen Betriebe. Ferner sollen die G. Einfluß nehmen auf die Planung im Bereich der VVB. Hauptaufgabe der G. ist die Organisierung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in den Betrieben. Sie sind an der Arbeit der Produktionskomitees der Großbetriebe und den Ständigen ➝Produktionsberatungen der sonstigen Betriebe beteiligt. Die Mitgl. der G. werden nicht von den Gewerkschaftsmitgliedern der Betriebe gewählt, sondern von den Leitungen der zuständigen Industriegewerkschaften delegiert. Ein G. besteht in der Regel aus 7–13 Mitgliedern. Die Mehrzahl davon soll neben- oder ehrenamtlich Mitglied sein. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsleitungen, betriebliche

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Gewerkschaftliches Leitungsorgan bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zur Anleitung der Betriebsgewerkschaftsleitungen der den VVB angeschlossenen volkseigenen Betriebe. Ferner sollen die G. Einfluß nehmen auf die Planung im Bereich der VVB. Hauptaufgabe der G. ist die Organisierung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in den Betrieben. Sie sind an der Arbeit der Produktionskomitees der Großbetriebe und den Ständigen…

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GHG (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Großhandelsgesellschaften. (Großhandel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 Gewinnverwendungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glauchau

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Großhandelsgesellschaften. (Großhandel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 Gewinnverwendungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glauchau

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Gnadenrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten, einem in gerader Linie Verwandten oder den Geschwistern des Verurteilten eingereicht werden. Bei Todesurteilen kann das Gnadengesuch auch durch einen in der „DDR“ zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Daraus ergibt sich eindeutig, daß in anderen Fällen Gnadengesuche nicht von Anwälten eingereicht werden dürfen. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht erkennen lassen. Die Vorprüfung des Gesuches erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Sekretärs des Staatsrates. Dieser Kommission gehören der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt, der Minister des Innern oder der Minister für Staatssicherheit an. Über Gnadengesuche, die sich nur auf Geldstrafen oder Nebenfolgen erstrecken, entscheidet eine Gnadenkommission in den Bezirken, der Direktor des Bezirksgerichts, der Bezirksstaatsanwalt und der 1. Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes angehören. Der Minister der Justiz und der Generalstaatsanwalt sind berechtigt, durch gemeinsamen Beschluß die Entscheidungen der Gnadenkommission abzuändern oder aufzuheben. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der Strafaussetzung auf ➝Bewährung, von der besonders im Zuge der vom Staatsrat angeordneten [S. 256]Gnadenaktionen (Amnestie) Gebrauch gemacht wurde. (Rechtswesen, politische ➝Häftlinge) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 255–256 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gomulkaplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des…

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Gomulkaplan (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 Außenpolitik. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gnadenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

Siehe auch die Jahre 1965 1966 Außenpolitik. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gnadenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

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Gost (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Russ. Abk. für „Gossudarstwenny Obstschesojusny Standart“, d.i. „Staatlicher Unionsstandard“, Bezeichnung für die technischen Normen der SU. Auch den G. liegen die Empfehlungen der Internationalen Standardisierungskommission (ISO), deren Mitgl. die SU ist, zugrunde. Trotzdem weichen zahlreiche Erzeugnisse, die nach G. hergestellt werden, von den DIN und den Staatlichen Standards der „DDR“ (Standardisierung) ab, z. B. bei Walzmaterial, bei dem die Abmessungen der Profile überhaupt nicht übereinstimmen. Die SU liefert seit Anfang 1960 an die Sowjetblockländer Walzmaterial nur noch nach G. Als Folge davon haben die Behörden angeordnet, daß die technischen Normen „mit den Normenwerken der sozialistischen Länder in Übereinstimmung gebracht werden“ mußten. Praktisch lief das auf die Einführung der G. hinaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gosplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotha

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Russ. Abk. für „Gossudarstwenny Obstschesojusny Standart“, d.i. „Staatlicher Unionsstandard“, Bezeichnung für die technischen Normen der SU. Auch den G. liegen die Empfehlungen der Internationalen Standardisierungskommission (ISO), deren Mitgl. die SU ist, zugrunde. Trotzdem weichen zahlreiche Erzeugnisse, die nach G. hergestellt werden, von den DIN und den Staatlichen Standards der „DDR“ (Standardisierung) ab, z. B. bei Walzmaterial, bei dem die…

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Götting, Gerald (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 9. 6. 1923 in Halle. Vors. der CDU der DDR seit 1966, Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 1960. Abg. der Volkskammer seit 1949. Mitgl. des Präsidiums der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gymnasium, Abitur, Wehrdienst, 1946 CDU, bis 1947 im Kriegsschädenamt Halle, bis 1949 Studium der Philologie in Halle. 1947 Mitgl. des CDU-Landesvorstandes Sachsen-Anhalt, stellv. Vors. der CDU, im Nov. 1949 Generalsekretär, seit 1966 Vors. der CDU. 1950–1958 Stellv. des Vors. der Volkskammer, seit Juli 1967 Vors. des Außenpolitischen Ausschusses der Volkskammer. Auszeichnungen: u.a. Vaterl. Verdienstorden in Gold und Silber und Banner der Arbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goetting-gerald verwiesen. Gotsche, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundig, Lea, geb. Langer, Prof.

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 9. 6. 1923 in Halle. Vors. der CDU der DDR seit 1966, Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 1960. Abg. der Volkskammer seit 1949. Mitgl. des Präsidiums der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gymnasium, Abitur, Wehrdienst, 1946 CDU, bis 1947 im Kriegsschädenamt Halle, bis 1949 Studium der Philologie in Halle. 1947 Mitgl. des CDU-Landesvorstandes Sachsen-Anhalt, stellv. Vors. der CDU, im Nov. 1949…

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Grauer Plan (1969)

Schlagwort der SED-Propaganda für den IV. Tätigkeitsbericht des Forschungsbeirats für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen. Die SED-Propaganda behauptet, der 1965 in großer Auflage veröffentlichte und verteilte Bericht — ein V. Bericht ist im Juli 1969 erschienen — sei ein vertrauliches Dokument. Sie verschweigt, daß drei Viertel des 400 Seiten starken Berichts der wissenschaftlichen Analyse der wirtschaftlich-sozialen Entwicklung in der „DDR“ gewidmet sind. Sie stellt die im Bericht veröffentlichten Empfehlungen für wirtschaftlich-soziale Übergangsregelungen bei der Wiedervereinigung als Programm der „Annexion“ und „Ausbeutung“ dar, als ob sie die Ergänzung militärischer Angriffsplanungen der BRD darstellten und als ob sie die Überführung der VEB und LPG in die Hand der westdeutschen „Monopolisten“, „Nazikriegsverbrecher“, „Junker“ und „Großgrundbesitzer“ vorsähen. Der GP. des Forschungsbeirats bilde auf diese Weise eine Parallele zu „Görings Grüner Mappe“, d. h. zu den Planungen für eine wirtschaftliche Umgestaltung Rußlands vor dem deutschen Angriff 1941. Die Propaganda-Kampagne gegen den GP., deren Behauptungen sich schon bei der Lektüre der von der SED benutzten Zitate als unhaltbar erweisen — ganz zu schweigen von einer Konfrontation mit dem vollen Text der Empfehlungen des Forschungsbeirats —, begann bezeichnenderweise erst 10 Monate nach dem Erscheinen des IV. Tätigkeitsberichts. Sie diente u.a. der propagandistischen Begründung für den Rückzug der SED von den Plänen eines Redneraustausches mit der SPD im Juni 1967 (solange die SPD-Führer „im ‚Forschungsbeirat‘ an der Seite der Monopolvertreter mitarbeiten und dort die Zerschlagung der Arbeiterorganisationen und die Errichtung von Unternehmerverbänden in der DDR mitplanen“, komme für die SED ein Gespräch mit der SPD nicht in Frage). Die Kampagne gehört seitdem zum ständigen Repertoire vor allem der Nationalen Front. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Graduelle Ausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Greif zur Feder, Kumpel

Schlagwort der SED-Propaganda für den IV. Tätigkeitsbericht des Forschungsbeirats für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen. Die SED-Propaganda behauptet, der 1965 in großer Auflage veröffentlichte und verteilte Bericht — ein V. Bericht ist im Juli 1969 erschienen — sei ein vertrauliches Dokument. Sie verschweigt, daß drei Viertel des 400 Seiten starken Berichts der wissenschaftlichen Analyse der wirtschaftlich-sozialen Entwicklung in der…

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Grenzen (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen, Demarkationslinie. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Greiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgänger

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen, Demarkationslinie. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Greiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgänger

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Grenzpolizeihelfer (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppenhelfer. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppenhelfer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppenhelfer. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppenhelfer

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Gesellschaftsgefährlichkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schon der erste Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art.~8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führte entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes lag eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmte, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provokateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1960, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 und 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkung für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen [S. 245]Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat änderte sich durch diesen Beschluß nichts. Mehr und mehr wurde allerdings in der Strafrechtswissenschaft die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Das neue Strafgesetzbuch löste diese Streitfrage, indem es, was zunächst abgelehnt worden war, bei der Definition der Straftaten wieder in „Verbrechen“ und „Vergehen“ differenzierte. Damit wurde die Auffassung, daß einheitliches Wesensmerkmal aller Straftaten ihre G. sei, überwunden (H. Benjamin in „Neue Justiz“ 1967, S. 100). Die G. wird nun nur noch den als „Verbrechen“ bezeichneten Straftaten als bestimmende materielle Eigenschaft beigemessen, während die „Vergehen“ nicht mehr „gesellschaftsgefährlich“ sind, sondern definiert werden als „vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, welche die Rechte und Interessen der Bürger, das sozialistische Eigentum, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schädigen“ (§ 1, Abs. 2 StGB). Diese Unterscheidung in „Verbrechen“ und „Vergehen“ sowie die Abgrenzung dieser Straftaten von den Verfehlungen entspricht der seit 1961 entwickelten These von der antagonistischen und nichtantagonistischen Kriminalität. Entsprechend dieser Auffassung bringt § 3 StGB, in Abweichung von der in § 8 StE G enthaltenen Regelung und unter Vermeidung des Begriffs „gefährlich“, zum Ausdruck: „Eine Straftat liegt nicht vor, wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, jedoch die Auswirkungen der Tat auf die Rechte und Interessen der Bürger oder der Gesellschaft und die Schuld des Täters unbedeutend sind.“ Nach § 25 StGB ist von Bestrafung u.a. abzusehen, „wenn die Straftat infolge der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse keine schädlichen Auswirkungen hat“. (Rechtswesen, Strafrecht) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesellschaftsformation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schon der erste Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…

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Gesetzlichkeitsaufsicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Besonders wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach §§ 36 ff. des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 57). Die in § 2 lit. c dieses Gesetzes gestellte Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“, gibt der Staatsanwaltschaft nicht mehr ganz so weitreichende Vollmachten wie die mit dem alten StA-Gesetz aus dem Jahre 1952 eingeführte „Allgemeine Aufsicht“. Nunmehr hat sich die Staatsanwaltschaft in ihrer G. zu konzentrieren „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung und Rechte der gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“. Als ein echter Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit kann die G. der Staatsanwaltschaft nicht gewertet werden. (Staatsanwaltschaft, Ziff. 4) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Besonders wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach §§ 36 ff. des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 57). Die in § 2 lit. c dieses Gesetzes gestellte Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“, gibt der Staatsanwaltschaft nicht mehr ganz so weitreichende Vollmachten wie die mit dem…

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Gewerkschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 FDGB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252 Gewerbebanken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsaktiv

Siehe auch die Jahre 1975 1979 FDGB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252 Gewerbebanken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsaktiv

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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinn

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…

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Gießmann, Ernst, Prof. Dr. (1969)

Siehe auch: Gießmann, Ernst-Joachim: 1963 1965 1966 [S. 760]* 13. 2. 1919 in Friedrichstal bei Oranienburg. Minister für das Hoch- und Fachschulwesen seit 1967. Mitgl. der SED seit 1946. Mitgl. des Ministerrates seit 1962. Stellv. Vors. der Staatl. Kommission zur Gestaltung eines einheitlichen sozial. Bildungsweges. Ab 1937 Studium der Mathematik und Physik an Universität und TH Berlin. 1943 Dipl.-Physiker. 1945 Dr.-Ing. Studienrat u. Dir. der Oberschulen in Oranienburg und Frankfurt (Oder). 1948–1951 in zentralen Staatsorganen als Funktionär. Danach Oberassistent und Dozent an der Pädagog. Hochschule Potsdam. 1954 Dr.-Ing. habil. Prof. und Dir. des Physik. Instituts der Hochschule für Schwermaschinenbau in Magdeburg; deren Rektor seit 1956. Mitgl. d. Deutschen Akademie der Wissenschaften. Abg. der Volkskammer von 1958 bis 1963. 1962–1967 Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen. Auszeichnung: 1959 Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/giessmann-ernst-joachim verwiesen. Gerster, Ottmar, Prof. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, Ernst

Siehe auch: Gießmann, Ernst-Joachim: 1963 1965 1966 [S. 760]* 13. 2. 1919 in Friedrichstal bei Oranienburg. Minister für das Hoch- und Fachschulwesen seit 1967. Mitgl. der SED seit 1946. Mitgl. des Ministerrates seit 1962. Stellv. Vors. der Staatl. Kommission zur Gestaltung eines einheitlichen sozial. Bildungsweges. Ab 1937 Studium der Mathematik und Physik an Universität und TH Berlin. 1943 Dipl.-Physiker. 1945 Dr.-Ing. Studienrat u. Dir. der Oberschulen in Oranienburg und…

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Goethe-Gesellschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine der ganz wenigen Gesellschaften im schöngeistigen Bereich, die noch als gesamtdeutsch bezeichnet werden können. Den politischen Ansprüchen, die das SED-Regime an solche Gesellschaften stellt, mußte die GG. 1958 dadurch entgegenkommen, daß sie den seit langem von Dr. Andreas Wachsmuth geführten Vorstand sozusagen „paritätisch“ besetzte (d.h. die „DDR“ beansprucht die gleiche Zahl von Vorstandsmitgliedern wie die BRD einschl. West-Berlin; stellvertr. Präsident ist seit 1962 der SED-Funktionär Helmut Holtzhauer); seit der Tagung von 1967, auf der der Atomphysiker Prof. Heisenberg die Festrede hielt, gehören dem Vorstand außerdem ein Schweizer und ein Österreicher an. Auf den Hauptversammlungen in Weimar kommen ebenfalls „paritätisch“ „bürgerliche“ und „marxistische“ Redner zu Wort. (Kontakte, Kultureller Austausch, Kulturelles Erbe) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gotha A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Preis

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine der ganz wenigen Gesellschaften im schöngeistigen Bereich, die noch als gesamtdeutsch bezeichnet werden können. Den politischen Ansprüchen, die das SED-Regime an solche Gesellschaften stellt, mußte die GG. 1958 dadurch entgegenkommen, daß sie den seit langem von Dr. Andreas Wachsmuth geführten Vorstand sozusagen „paritätisch“ besetzte (d.h. die „DDR“ beansprucht die gleiche Zahl von Vorstandsmitgliedern wie die BRD…

DDR A-Z 1969

Görbing, Rolf (1969)

* 1930. Leiter des Amtes für Standardisierung der „DDR“ seit 1964. Mitgl. der SED. Nach Autoschlosserlehre in Altchemnitz ab 1951 Studium am Automechanischen Institut in Moskau. Später Chefkonstrukteur im VEB BARKAS in Chemnitz. 1958 bis 1963 Abg. des Bezirkstages Karl-Marx-Stadt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Goldenbaum, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gothe, Richard

* 1930. Leiter des Amtes für Standardisierung der „DDR“ seit 1964. Mitgl. der SED. Nach Autoschlosserlehre in Altchemnitz ab 1951 Studium am Automechanischen Institut in Moskau. Später Chefkonstrukteur im VEB BARKAS in Chemnitz. 1958 bis 1963 Abg. des Bezirkstages Karl-Marx-Stadt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für…

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Gotha (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit (1967) 57.363 Einwohnern (1950: 57.414). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1640 war G. Residenz der Herzöge von Sachsen-G. und von 1826–1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten Weltkrieg starke Zerstörungen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gost A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit (1967) 57.363 Einwohnern (1950: 57.414). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1640 war G. Residenz der Herzöge von Sachsen-G. und von 1826–1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten…

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GPG (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Gärtnerische Produktionsgenossenschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Goethe-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grabweihe

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Gärtnerische Produktionsgenossenschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Goethe-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grabweihe

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Greif zur Feder, Kumpel (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Parole des Pj. für die „Bewegung“ der Schreibenden ➝Arbeiter und Bauern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Grauer Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Greifswald

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Parole des Pj. für die „Bewegung“ der Schreibenden ➝Arbeiter und Bauern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Grauer Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Greifswald

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Grenzgänger (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berlin. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgebiet

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berlin. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgebiet

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Grenztruppenhelfer (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die freiwilligen Helfer, die der Deutschen Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht zur Verfügung standen, sind seit 15. 9. 1961 den örtlichen Einheiten des Kommandos Grenze der Nationalen Volksarmee angegliedert. Sie haben Ausbildung an Infanteriewaffen und mindestens 12 Stunden Dienst im Monat. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sog. „Schwerpunkten“, dies ist ein Sonderzweig des Spitzelwesens. Zugleich stehen die G. dem Kommando Grenze für Einsätze zur Verfügung. Eine VO über die G., die der Ministerrat am 5. 6. 1958 erlassen hatte, ersetzte er am 16. 3. 1964 durch eine ähnliche, die auch Volkspolizeihelfer behandelt. Gemäß dieser VO ist a) nicht mehr die Vollendung des 17., sondern des 18. Jahres Voraussetzung für G.; b) kann die Eingliederung in die G. auch auf Vorschlag einer Partei oder Massenorganisation erfolgen. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzpolizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzübergangsstellen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die freiwilligen Helfer, die der Deutschen Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht zur Verfügung standen, sind seit 15. 9. 1961 den örtlichen Einheiten des Kommandos Grenze der Nationalen Volksarmee angegliedert. Sie haben Ausbildung an Infanteriewaffen und mindestens 12 Stunden Dienst im Monat. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sog. „Schwerpunkten“, dies ist ein Sonderzweig des Spitzelwesens. Zugleich stehen die G. dem Kommando…

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Gesellschaftswissenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbezeichnung für Wissenschaften, deren Gegenstand die verschiedenen Formen und Aspekte des gesellschaftl. Lebens sind: Politische Ökonomie, Philosophie, Recht, Kunst, Soziologie u.a. Entsprechend dem Differenzierungsprozeß in den Wissenschaften wird der Begriff G. seltener verwandt. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der Arbeit

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbezeichnung für Wissenschaften, deren Gegenstand die verschiedenen Formen und Aspekte des gesellschaftl. Lebens sind: Politische Ökonomie, Philosophie, Recht, Kunst, Soziologie u.a. Entsprechend dem Differenzierungsprozeß in den Wissenschaften wird der Begriff G. seltener verwandt. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR…

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Geständniserpressung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androhte. 5 Jahre Freiheitsstrafe droht auch § 243 des neuen Strafgesetzbuches an. In jüngster Zeit ist der SSD zur Methode des „Dauerverhörs“ übergegangen oder hat Geständnisse dadurch herbeigeführt, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht wurden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 224, Abs. 2 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann, „soweit erforderlich, durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden“. Eine Vorschrift nach Art des § 136a StPO/BRD — „Verbotene Vernehmungsmethoden“ — enthält das Strafprozeßrecht der „DDR“ nicht. (Rechtswesen, Strafverfahren) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesetzlichkeitsaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden…

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Gewerkschaftsaktiv (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Gesamtheit der haupt- und ehrenamtlichen Funktionäre wird auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem G. zusammengefaßt; das G. bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Quartal, aber auch zu besonderen Anlässen wird das G. von der gewählten Leitung zusammengerufen. Zu den Tagungen des G. können je nach Themenstellung Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, hinzugezogen werden. Auf den G.-Tagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt. Die G.-Tagungen dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252 Gewerkschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsgruppe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Gesamtheit der haupt- und ehrenamtlichen Funktionäre wird auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem G. zusammengefaßt; das G. bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Quartal, aber auch zu besonderen Anlässen wird das G. von der gewählten Leitung zusammengerufen. Zu den Tagungen des G. können je nach Themenstellung Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne…

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Gewinn (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. Der G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen (Umsatzerlös unter Zugrundelegung von Industrieabgabepreisen) und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Die Politökonomie definiert den G. „als jenen Teil des in der materiellen Produktion geschaffenen und über den Erlös reali[S. 254]sierten Mehrprodukts …, über den die Betriebe bzw. VVB nach staatlichen Festlegungen und Normen verfügen“. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung folgt unmittelbar dem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, da dem Staat als Eigentümer der Betriebe das Recht zusteht, eine ihm zweckmäßig erscheinende Aneignung und Verteilung des geschaffenen Mehrprodukts vorzunehmen. Durch die Wirtschaftsreform ab 1963 wurde der G. zur „Hauptkennziffer“ der staatlichen Planaufgaben und zum wichtigsten Maßstab der Leistungen von Betrieben und VVB aufgewertet. Ab 1962 entdeckten nämlich die östlichen Ökonomen, daß der G. in sich die Gesamtheit der betrieblichen und VVB-Leistungen zusammenfaßt und ausdrückt und seine Veränderungen bei gegebenem Preissystem mit den güterwirtschaftlichen Leistungen der Wirtschaftseinheiten korreliert. Die ab 1963 in der „DDR“ und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommun. Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten daher zur Auswechselung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Durch die Beseitigung der Ausrichtung der Betriebe vor allem auf rein mengenmäßige Produktionssteigerungen soll die bis dahin ganz oder teilweise erfolgte Vernachlässigung wichtiger Leistungskomponenten (Qualität, Orientierung am Bedarf usw.) beendet werden. Den Anstoß zu dieser Aufwertung des G. gaben die Veröffentlichungen des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers E. Liberman, dessen Aufsatz am 9. Sept. 1962 in der Prawda die Reformdiskussion im Ostblock auslöste. Da je höher der G. ist, desto schneller und umfangreicher Investitionen durchgeführt, die Produktion erhöht, der technische Fortschritt gefördert und der Lebensstandard gesteigert werden können, entspricht die Erhöhung des G. der Staatsbetriebe und -konzerne nach den heute herrschenden Auffassungen in der Politökonomie sowohl den gesamtgesellschaftlichen als auch den individuellen Interessen der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Da nach den Leitsätzen Libermans jede wirtschaftliche Leistung, die der Gesellschaft nützt, auch dem einzelnen nützen muß, wurde der G. zur alleinigen Bezugsbasis für die Prämiierung der Belegschaften der Betriebe und Konzerne. (Materielle Interessiertheit, Prämien) Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB verlangte in der „DDR“ und in den anderen Ostblockländern die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden ökonomischen Mißstände. Erst die Neubewertung der Grundmittel, der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 (Preispolitik) und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung sowie eine mehr ökonomische Verwendung der verfügbaren Ressourcen (Abschreibungen). Die Subtraktion der gesamten Herstellungskosten und der Abführungen aus der Produktions- und Dienstleistungsabgabe vom Umsatzerlös ergibt den Brutto-G. Durch Abzug der seit dem 1. 1. 1967 von allen Industrie- und Baubetrieben erhobenen Produktionsfondsabgabe vom Brutto-G. erhält man den Netto-G. des Betriebes. Die Abführungen aus der Produktionsfondsabgabe rangieren an erster Stelle bei der G.-Verwendung. Im Gegensatz zur Zeit zwischen 1963 und 1967, wo nur der Rest-G., der nach Abzug der planmäßigen G.-Verwendung durch VEB und VVB übrigblieb, als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, müssen die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 wieder normativ festgelegte Nettogewinnabführungen an den Staat leisten. Der übrige G. wird gemäß einem staatlich festgelegten Verteilungsschema zur Tilgung und Verzinsung von Krediten, zur planmäßigen Finanzierung der betrieblichen Projektierungen und Investitionsvorhaben, zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel und zur Auffüllung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds verwendet. Einen bestimmten Teil ihres G., der häufig zwischen den Betrieben und VVB ausgehandelt wird, führen die VEB an den G.-Verwendungsfonds der VVB-Zentrale ab. Dieser Fonds dient der Finanzierung derjenigen Betriebe im Verband einer VVB, deren G.-Erzielung zur planmäßigen Finanzierung ihrer Betriebsaufgaben nicht ausreicht. Außerdem finanziert die VVB-Leitung aus diesem Fonds die in eigener Regie durchgeführten Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253–254 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinnverwendungsfonds

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und…

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Glauchau (1969)

Siehe auch das Jahr 1956 Stadt im sächsischen Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Kreisstadt, an der Zwickauer Mulde, mit (1967) 32.808 Einwohnern (1950: 35.387); zwei Schlösser aus dem 15. und 16. Jh.; bedeutende Textilindustrie, daneben Maschinen- und Metallwarenindustrie; nahe G. Nickelbergbau und -Hütte. 1265 erstmals urkundlich erwähnt, war G. Grafen- und Herrensitz, bis es 1740 unter sächsische Landeshoheit kam. G. wurde 1948 durch den ersten der großen Wirtschafts-Schauprozesse bekannt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254 GHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frau

Siehe auch das Jahr 1956 Stadt im sächsischen Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Kreisstadt, an der Zwickauer Mulde, mit (1967) 32.808 Einwohnern (1950: 35.387); zwei Schlösser aus dem 15. und 16. Jh.; bedeutende Textilindustrie, daneben Maschinen- und Metallwarenindustrie; nahe G. Nickelbergbau und -Hütte. 1265 erstmals urkundlich erwähnt, war G. Grafen- und Herrensitz, bis es 1740 unter sächsische Landeshoheit kam. G. wurde 1948 durch den ersten der großen Wirtschafts-Schauprozesse…

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Goethe-Preis (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalpreis. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GPG

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalpreis. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GPG

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Görlitz (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadtkreis im sächsischen Bezirk Dresden, Kreisstadt, Hauptort der Lausitz, an der Görlitzer Neiße, mit (1967) 88.645 Einwohnern (1950: 100.147); zahlreiche Renaissancebauten, spätgotische Peter-und-Pauls-Kirche (13./15. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen- und Waggonbau, Textilien (Tuche); Sitz des Kapitelsvikars des Erzbistums Breslau und des Bischofs der Ev. Kirche von Schlesien. 1945 kam G. mit den westlich der Neiße gelegenen Kreisen der preußischen Provinz Schlesien wieder zu Sachsen; die Vororte ostwärts der Neiße stehen seither (als Zgorzelec) unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gomulkaplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gosplan

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadtkreis im sächsischen Bezirk Dresden, Kreisstadt, Hauptort der Lausitz, an der Görlitzer Neiße, mit (1967) 88.645 Einwohnern (1950: 100.147); zahlreiche Renaissancebauten, spätgotische Peter-und-Pauls-Kirche (13./15. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen- und Waggonbau, Textilien (Tuche); Sitz des Kapitelsvikars des Erzbistums Breslau und des Bischofs der Ev. Kirche von Schlesien. 1945 kam G. mit den westlich der Neiße gelegenen…

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Gothe, Richard (1969)

* 31. 12. 1928 in Nordhausen/Harz. Vors. des Rates des Bezirks Erfurt seit 1962. Mitgl. der SED seit 1948. Nach Oberschule 1947 Elektrikerlehre. 1952–1962 FDJ- u. SED-Funktionär in Sondershausen, Erfurt u. Arnstadt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gothe-richard verwiesen. Görbing, Rolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotsche, Otto

* 31. 12. 1928 in Nordhausen/Harz. Vors. des Rates des Bezirks Erfurt seit 1962. Mitgl. der SED seit 1948. Nach Oberschule 1947 Elektrikerlehre. 1952–1962 FDJ- u. SED-Funktionär in Sondershausen, Erfurt u. Arnstadt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem…

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Grabweihe (1969)

Siehe auch: Begräbnis, Sozialistisches: 1959 1960 1965 1966 1975 1979 Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe): 1962 1963 Grabweihe: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische ➝Feiern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 GPG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Graduelle Ausbildung

Siehe auch: Begräbnis, Sozialistisches: 1959 1960 1965 1966 1975 1979 Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe): 1962 1963 Grabweihe: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische ➝Feiern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 GPG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Graduelle Ausbildung

DDR A-Z 1969

Greifswald (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadt in Vorpommern (1945–1952 zu Mecklenburg), im Bezirk Rostock, Kreisstadt, nahe dem Greifswalder Bodden, mit (1967) 45.843 Einwohnern (1950: 44.468). Altstadt mit bedeutenden Backsteinbauten aus Gotik und Renaissance; See- und Binnenhafen; Schiffbau, Nahrungsmittel- und Textilindustrie, Sägewerke. Seit 1456 Universitätsstadt. Militärärztliche Akademie. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Greif zur Feder, Kumpel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Greiz

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1966 Stadt in Vorpommern (1945–1952 zu Mecklenburg), im Bezirk Rostock, Kreisstadt, nahe dem Greifswalder Bodden, mit (1967) 45.843 Einwohnern (1950: 44.468). Altstadt mit bedeutenden Backsteinbauten aus Gotik und Renaissance; See- und Binnenhafen; Schiffbau, Nahrungsmittel- und Textilindustrie, Sägewerke. Seit 1456 Universitätsstadt. Militärärztliche Akademie. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen…

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Grenzgebiet (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Sperrgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizei

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Sperrgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizei

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Grenzübergangsstellen (1969)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1975 1979 1985 Diese Bezeichnung gilt auf Grund der „AO über … Verkehrswege im Durchreiseverkehr“ vom 16. 12. 1966 (GBl. II, Nr. 15) seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. G. zum tschechoslowakischen Staatsgebiet sind: 1. Schönberg (Kr. Oelsnitz) im Vogtland (Straße); 2. Bad Brambach (Kr. Oelsnitz) (Bahn); 3. Zinnwald-Georgenfeld (Kr. Dippoldiswalde) (Straße); 4. Bad Schandau/Elbe (Kr. Pirna) (Bahn); 5. Schmilka/Elbe (Kr. Pirna) (Straße); 6. desgl. (Binnenschiffe). G. an den Seeübergängen (für Bahn und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden sind Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Das SED-Regime bezeichnet als G. auch folgende Übergänge: 1. Die Übergänge auf der Demarkationslinie zwischen „DDR“ und BRD. 2. Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen West-Berlin und Ostberlin und der „DDR“. (Hier bes. wichtig: Dreilinden. südwestl. West-Berlin, für Autobahn.) 3. Die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie): 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Balin). Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das SED-Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese Übergänge. Lediglich an diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die „DDR“ betreten oder verlassen. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur ČSSR: Zittau a.d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde–Tantow–Stettin); 3. Kietz–Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzübertritt, ungesetzlicher

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1975 1979 1985 Diese Bezeichnung gilt auf Grund der „AO über … Verkehrswege im Durchreiseverkehr“ vom 16. 12. 1966 (GBl. II, Nr. 15) seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. G. zum tschechoslowakischen Staatsgebiet sind: 1. Schönberg (Kr. Oelsnitz) im Vogtland (Straße); 2. Bad Brambach (Kr. Oelsnitz) (Bahn); 3. Zinnwald-Georgenfeld (Kr. Dippoldiswalde) (Straße); 4. Bad Schandau/Elbe…