DDR A-Z 1969

Versorgungskontore (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die den verschiedenen Staatlichen Kontoren nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. (Großhandel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungsplan

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die den verschiedenen Staatlichen Kontoren nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. (Großhandel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungsplan

DDR A-Z 1969

Verteidigungsrat, Nationaler (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsforschung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsforschung

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Vertrauensmann (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gewerkschaftsgruppe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertreter des Kollektivs

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gewerkschaftsgruppe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertreter des Kollektivs

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Verwaltungen Volkseigener Betriebe (1969)

VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsgerichtsbarkeit

VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsgerichtsbarkeit

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VEW (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Volkseigene Wirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Veteranenklubs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VGE

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Volkseigene Wirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Veteranenklubs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VGE

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VOB (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Vereinigung organisationseigener Betriebe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Viermächteverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Vereinigung organisationseigener Betriebe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Viermächteverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

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Volksbanken (1969)

Siehe auch das Jahr 1966 <Banken für Handwerk und Gewerbe>, Banken. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksaufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbegehren

Siehe auch das Jahr 1966 <Banken für Handwerk und Gewerbe>, Banken. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksaufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbegehren

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste~A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste~B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste~C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. In[S. 685]zwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Fritz Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 sind die VEB wieder weitgehend lediglich Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Der Generaldirektor hat das Recht, Finanzmittel von den VEB abzuziehen, in VVB-Fonds zu konzentrieren und neu an die angeschlossenen Betriebe umzuverteilen. Betriebsleiter der VEB dürfen Investitionen nur mit Zustimmung der vorgeordneten VVB vornehmen. (Betriebsverfassung) VEB gibt es in allen Wirtschaftsbereichen. Am größten ist der Anteil in der Industrie. Damit waren 65 v. H. aller Berufstätigen der „DDR“ in VEB tätig. Der Anteil der VEB am Aufkommen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts betrug 1967 knapp 73 v. H. VEB gelten als juristische Personen. Sie werden von einem Direktor nach dem „Prinzip der Einzelverantwortung“ geleitet. Seine Befugnisse sind indessen weitgehend eingeschränkt durch Befugnisse vorgeordneter Wirtschafts- und Staatsorgane sowie durch Befugnisse der SED und gesellschaftlicher Organisationen und Organe. (Betriebsorganisation, Gesellschaftliche Räte, Produktionskomitees, ständige ➝Produktionsberatung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684–685 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Volkseigene Wirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Gesamtheit der in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe (VEB) und Institutionen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche. (Wirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigener Handel

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Gesamtheit der in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe (VEB) und Institutionen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche. (Wirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigener Handel

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Volksentscheid (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Volksabstimmung, in der der wahlberechtigte Teil der Bevölkerung zu einer bestimmten Frage in einem wahlartigen Vorgang durch Zustimmung oder Ablehnung Stellung nimmt. V. wie das ihm voraufgehende Volksbegehren war in der alten Verfassung in den Art. 83 und 87 vorgesehen, ohne daß ein V. danach jemals stattgefunden hätte. Die neue Verfassung vom 6. April 1968 kennt keinen V. mehr, dort ist von Volksabstimmungen (Art. 21 und 53) die Rede. Die neue Verfassung wurde jedoch der Bevölkerung zum V. vorgelegt. Zu diesem Zweck erließ die Volkskammer am 26. April 1968 ein „Gesetz zur Durchführung eines V. über die Verfassung der DDR“. Der V. wurde bereits am 6. April 1968 veranstaltet und erbrachte eine Zustimmung von 94,49 v. H. der abgegebenen Stimmen, mithin erstmals in einer wahlartigen Abstimmung in Mitteldeutschland einen nennenswerten Anteil von Ablehnungen. (Wahlen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseinkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksfront

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Volksabstimmung, in der der wahlberechtigte Teil der Bevölkerung zu einer bestimmten Frage in einem wahlartigen Vorgang durch Zustimmung oder Ablehnung Stellung nimmt. V. wie das ihm voraufgehende Volksbegehren war in der alten Verfassung in den Art. 83 und 87 vorgesehen, ohne daß ein V. danach jemals stattgefunden hätte. Die neue Verfassung vom 6. April 1968 kennt keinen V. mehr, dort ist von Volksabstimmungen (Art. 21…

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Volkskammer (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5, Abs.~1 üben die Bürger ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Die politische Macht bestimmt also, wie die staatliche Macht auszuüben ist (Verfassung, Ziff. 4). Weil die politische Macht nach Art. 2, Abs. 1, Satz~1 von den Werktätigen ausgeübt wird, deren politische Organisation die „DDR“ ist und die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen (Art. 1, Abs. 1), muß die Wahl zur V. zwingend so angelegt sein, daß die führende Rolle der marxistisch-leninistischen SED, ihre Suprematie, gewährleistet ist. Wenn nach Art. 54 die Abgeordneten der Volkskammer vom Volk in freier, allgemeiner gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sollen, so ist deshalb das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl.~I, S. 97) mit Änderungen vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 207) und vom 2. 5. 1967 (GBl.~I, S. 57) so gestaltet, daß die SED die V. völlig in den Griff bekommt (Wahlen). Die Abgeordneten der V. sind deshalb entweder Mitglieder der SED oder, soweit sie Mitglieder der anderen Parteien oder Massenorganisationen sind, deren Parteigänger. [S. 687]Die V. besteht aus 500 Abgeordneten, die auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden (Art. 54). Als Grundkompetenz der V. wird in Art. 48, Abs. 1, Satz 2 festgelegt, daß sie in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik entscheidet. Art. 48, Abs. 2 bestimmt, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ ist. Das Prinzip der Gewaltenkonzentration spiegelt sich in Art. 48, Abs. 2, Satz 3 wider, der den Leninschen Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung enthält, den die V. in ihrer Tätigkeit zu verwirklichen hat. Im einzelnen sind die Kompetenzen der V. in den Art. 49 bis 53 festgelegt. Sie hat a) durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung zu bestimmen; b) die Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne der gesellschaftlichen Entwicklung festzulegen; c) die Verwirklichung ihrer Gesetze und Beschlüsse zu gewährleisten; d) die Grundsätze der Tätigkeit des Staatsrates, des Ministerrates, des Nationalen Verteidigungsrates, des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts zu bestimmen; e) den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt zu wählen und abzuberufen; f) den Abschluß von Staatsverträgen, soweit durch sie Gesetze der V. geändert werden, zu bestätigen und über die Kündigung solcher Verträge zu entscheiden; g) den Verteidigungszustand (Notstandsgesetzgebung) zu beschließen (jedoch kann der Staatsrat im Dringlichkeitsfall den Verteidigungszustand beschließen); h) die Durchführung von Volksabstimmungen zu beschließen. Die starke Stellung der V. an der Spitze der Staatsorgane wird jedoch durch die umfangreichen Kompetenzen des Staatsrates beeinträchtigt. Art. 48, Abs. 2, Satz 2, demzufolge niemand ihre Rechte einschränken darf, kann mit der Stellung des Staatsrates nur dadurch in Einklang gebracht werden, daß dieser als Organ der V. konstruiert ist, das an ihrer Stelle handeln kann (Art. 66). Für die Dauer der Wahlperiode wählt die V. ein Präsidium, das aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter des Präsidenten und weiteren Mitgliedern besteht. Dem Präsidium obliegt die Tagesleitung der Plenarsitzungen (Art. 55). Aus ihrer Mitte bildet die V. Ausschüsse, denen die Beratung von Gesetzentwürfen (Gesetzgebung) und die ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze obliegen (Art. 61). Es bestehen 16 Ausschüsse. Als Aufgaben der Abgeordneten werden in Art. 56 bezeichnet: a) ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohl des gesamten Volkes zu erfüllen; b) die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen Organen zu fördern; c) enge Verbindung zu ihren Wählern zu halten, wobei sie verpflichtet werden, deren Vorschläge, Hinweise und Kritiken zu beachten und für eine gewissenhafte Behandlung Sorge zu tragen; d) den Bürgern die Politik des sozialistischen Staates zu erläutern. Die Abgeordneten sind nach Art. 57 verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden und Aussprachen durchzuführen sowie den Wählern über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen (Rechenschaftslegung). Ein Abgeordneter, der seine Pflichten gröblich verletzt, kann abberufen werden. An den Tagungen der örtlichen ➝Volksvertretungen können die Abgeordneten mit beratender Stimme teilnehmen (Art. 58). Sie haben das Recht, Anfragen an den Ministerrat und jedes seiner Mitglieder zu richten (Art. 59). Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen (Art. 60, Abs. 1). Die Abgeordneten genießen Immunität haben das Recht der Aussageverweigerung über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertrauen oder denen sie in Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit solche Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst, und ihnen dürfen aus ihrer Abgeordnetentätigkeit keinerlei berufliche oder persönliche Nachteile entstehen. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, soweit die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Abgeordnete es erfordert. Gehälter und Löhne sind weiter zu zahlen. Über das Recht der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, enthält die Verfassung keine Bestimmung. Indessen bestehen in der V. Fraktionen. Die letzten Wahlen fanden am 2. 7. 1967 statt. 434 Abgeordnete wurden in den 13 Bezirken der „DDR“ unmittelbar gewählt, 66 Vertreter von der Stadtverordnetenversammlung des Ostsektors von Berlin. Letztere gehören der V. nur mit beratender Stimme an. Die Fraktionen der V. haben folgende Stärke: SED 110 und 17 Berliner Vertreter = 127, FDGB 60 und 8 Berliner Vertreter = 68, FDJ 35 und 5 Berliner Vertreter = 40, DFD 30 und 5 Berliner Vertreter = 35, Deutscher Kulturbund 19 und 3 Berliner Vertreter = 22, DBP 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, NDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, CDU 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, LDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52. Da mit geringen Ausnahmen die Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind, hat diese Partei in der V. außer ihrer Fraktion eine in der Geschäftsordnung der V. nicht vorgesehene Parteigruppe in einer Stärke von weit über die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der V. 347 Abgeordnete sind Männer, 153 Frauen. Nach der sozialen Herkunft soll sich die V. aus 287 Arbeitern, 44 werktätigen Bauern, 52 Handwerkern und Gewerbetreibenden, 71 Angestellten, 34 Angehörigen der Intelligenz und 12 „übrigen“ zusammensetzen („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 575). Über die zur Zeit ausgeübten Berufe der Abgeordneten sagt die Statistik nichts aus. Auch Partei-, Staats-, Wirtschafts- und Gewerkschafts-Funktionäre erscheinen in ihr als Arbeiter. Präsident der V. war von 1949 bis zu seinem Tode Johannes ➝Dieckmann. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686–687 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5,…

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Volkskunst (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Während unter V. herkömmlicherweise vor allem handwerkliche Erzeugnisse verstanden werden, die Alltags- oder Kultzwecken dienen, in ihrem Formenschatz von Brauch und Glauben geprägt, von Stilwandel und Mode dagegen kaum beeinflußt sind, erfaßt der Begriff im Parteijargon alle Gebiete laienkünstlerischer Betätigung, die sich in den Dienst der Bewußtseinsbildung stellen und als kulturelle Massenarbeit betreiben lassen. (Laienkunst, sozialistisches ➝Bewußtsein) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskorrespondent A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksmusikschulen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Während unter V. herkömmlicherweise vor allem handwerkliche Erzeugnisse verstanden werden, die Alltags- oder Kultzwecken dienen, in ihrem Formenschatz von Brauch und Glauben geprägt, von Stilwandel und Mode dagegen kaum beeinflußt sind, erfaßt der Begriff im Parteijargon alle Gebiete laienkünstlerischer Betätigung, die sich in den Dienst der Bewußtseinsbildung stellen und als kulturelle Massenarbeit betreiben…

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Versorgungsplan (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Versorgung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidiger

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Versorgung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidiger

DDR A-Z 1969

Vertragsforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Forschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Forschung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

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Vertreter des Kollektivs (1969)

Gesellschaftliche Erziehung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertriebene

Gesellschaftliche Erziehung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertriebene

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Gesetzes. In Art. 138 der Verfassung vom 7. 10. 1949 war die V. zum „Schutze der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung“ ausdrücklich vorgesehen. Trotzdem wurden im Sommer 1952 bei der Verwaltungsneugliederung die in den drei Ländern bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisung des Ministeriums des Innern aufgelöst, ohne die Vorschrift des Art. 138 der Verfassung zu ändern und die Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder aufzuheben. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Auch die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit ist kein Ersatz für die fehlende V. Eine V. würde der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der einheitlichen vom Volke getragenen, unbeschränkten Staatsgewalt widersprechen. Die Errichtung von Verwaltungsgerichten wäre danach eine Rückkehr zur bürgerlichen Theorie von der Gewaltenteilung. Das Fehlen einer V. trotz des in der Verfassung zugesicherten Schutzes der Rechte der Bürger vor Übergriffen der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte beruhte also nicht auf einem bloßen Versäumnis, sondern entspricht der kommun. Auffassung vom Wesen des sozialistischen Staates und Rechts (Rechtswesen). Der Widerspruch zwischen Verfassungswirklichkeit und Verfassungsurkunde ist durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968, die weder V. noch Finanz- oder Sozialgerichte kennt, beseitigt worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsneugliederung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der…

DDR A-Z 1969

VGE (1969)

Vereinigte Gesundheitseinrichtungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 VEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehhaltung, naturgemäße

Vereinigte Gesundheitseinrichtungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 VEW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehhaltung, naturgemäße

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Volk (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Sprache des Alltags drüben wie hüben meist im Sinne von Nation gebraucht. Auch die autorisierte Begriffsbestimmung des V. als einer „durch gemeinsame Sprache und Kulturentwicklung verbundenen, geschichtlich gewordenen Gesellschaft“ (im „Lexikon A bis Z“ des mitteldeutschen Verlages Enzyklopädie) stimmt weitgehend mit Stalins Nationsbegriff (Nation) überein, wobei die von Stalin zitierte „psychische Wesensart“ sogar etwas eher dem V. als der Nation Zugehöriges zu bezeichnen scheint. Der Begriff V. wird jedoch soziologisch im klassenkämpferischen Sinne modifiziert; zwar soll er nicht auf eine Klasse (die der Werktätigen, der „Ausgebeuteten“) reduziert werden, aber doch „nur den Teil, die Schichten und Klassen der Bevölkerung“ umfassen, „die ihrer objektiven Lage nach imstande sind, an der fortschrittlichen, revolutionären Entwicklung eines Landes in der gegebenen Etappe gemeinsam mitzuwirken“ (A. P. Butenko, „Das Volk als soziologische Kategorie“, deutsch in „Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“, Jahrg. 1957, Heft 9). (Nationalismus, Sprache) Literaturangaben Bartholmes, Herbert: Das Wort „Volk“ im Sprachgebrauch der SED (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. II). Düsseldorf 1964, Schwann. 242 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 VOB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksarmee, Nationale

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Sprache des Alltags drüben wie hüben meist im Sinne von Nation gebraucht. Auch die autorisierte Begriffsbestimmung des V. als einer „durch gemeinsame Sprache und Kulturentwicklung verbundenen, geschichtlich gewordenen Gesellschaft“ (im „Lexikon A bis Z“ des mitteldeutschen Verlages Enzyklopädie) stimmt weitgehend mit Stalins Nationsbegriff (Nation) überein, wobei die von Stalin zitierte…

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Volksbegehren (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Verlangen eines in der Verfassung bestimmten Teils der stimmberechtigten Bürger oder der Parteien oder Massenorganisationen nach einem Volksentscheid. V. und Volksentscheid sind in der neuen Verfassung vom 6. April 1968 nicht mehr vorgesehen, statt dessen Volksabstimmungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksbanken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbuchhandel

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Verlangen eines in der Verfassung bestimmten Teils der stimmberechtigten Bürger oder der Parteien oder Massenorganisationen nach einem Volksentscheid. V. und Volksentscheid sind in der neuen Verfassung vom 6. April 1968 nicht mehr vorgesehen, statt dessen Volksabstimmungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksbanken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N,…

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Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 In der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) zusammengeschlossene, als Körperschaft des öffentl. Rechts gem. AO vom 29. 3. 1949 und VO vom 14. 12. 1950 bestehende, dem Staatlichen Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim Ministerrat unterstellte zentrale Organisation zur Erfassung (Ablieferungspflicht) und zum Aufkauf (Freie Spitzen) der gesamten landw. Marktproduktion mit Kreis- und Bezirkskontoren. Auch der Handel mit Zucht- und Nutzvieh ist von den am 1. 1. 1952 gegr. Volkseigenen Handelskontoren für Zucht- und Nutzvieh (VHZN) nach deren Auflösung am 30. 6. 1958 auf die VEAB übergegangen. Durch die VEAB wurde die freie Betätigung des privaten Landwarenhandels ausgeschaltet. (Landwirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Betriebe (VEB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Güter (VEG)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 In der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) zusammengeschlossene, als Körperschaft des öffentl. Rechts gem. AO vom 29. 3. 1949 und VO vom 14. 12. 1950 bestehende, dem Staatlichen Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim Ministerrat unterstellte zentrale Organisation zur Erfassung (Ablieferungspflicht) und zum Aufkauf (Freie Spitzen) der gesamten landw. Marktproduktion mit…

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Volkseigener Handel (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Binnenhandel, Handel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigene Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Binnenhandel, Handel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigene Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentum

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Volksfront (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Unter dem Eindruck der nationalsoz. Machtergreifung in Deutschland entschloß sich Moskau 1934/35 die bisherige Generallinie der Komintern zu ändern. Auf dem VII. Weltkongreß im Aug. 1935 verkündete Komintern-Generalsekretär Georgi Dimitroff — er gilt als Initiator der neuen Politik —, das wichtigste Ziel der Kommunisten sei nunmehr die Herstellung der „V. gegen Krieg und Faschismus“. Die bis dahin gültige These Stalins, die Sozialdemokraten seien „der gemäßigte Flügel des Faschismus“ und die „Todfeinde der Arbeiterklasse“, wurde fallengelassen und statt dessen die Einheits- und Aktionsfront mit den Sozialdemokraten, Gewerkschaften und anderen nichtkommunistischen Arbeiterorganisationen gefordert. Im weiteren Sinne wurde im Rahmen der V. auch ein Bündnis der Kommunisten mit Teilen des Mittelstandes und des Bürgertums gegen den Faschismus angestrebt. Zu diesem Zweck beteuerten die KP-Vertreter erstmalig, auch sie seien für die (bürgerliche) Demokratie, sie ließen aber auch keinen Zweifel, daß ihr Endziel die Sowjetmacht sei. In neugegründeten V.-Ausschüssen erstrebten die KP-Funktionäre von vornherein „die führende Rolle“ und forderten von nichtkommun. Antifaschisten u.a. die Billigung der großen Säuberungen in der SU als Kampf gegen die „trotzkistischen Spione des Nazifaschismus“ (Ulbricht). Der Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes im Aug. 1939 beendete auch die V.-Politik. Doch schon während des deutsch-sowjetischen Krieges (Nationalkomitee Freies Deutschland) erinnerten sich die Kommunisten wieder ihres erweiterten Bündniskonzepts. Als Vorläufer der V. ist die Taktik der „Einheitsfront“ anzusehen, wie sie z. B. 1923 bei der Bildung der Regierung Zeigner in Sachsen und 1924 beim Volksentscheid über die Fürstenabfindung geübt wurde. Mit der Konsolidierung der Macht Stalins endete die Einheitsfrontpolitik. Nach dem zweiten Weltkrieg praktizierten die Kommunisten die Politik der V., indem sie versuchten, mit der Bildung der Vaterländischen oder auch Nationalen Front in den Satellitenstaaten Antifaschisten aus allen Schichten für ihre Politik zu gewinnen. (Bündnispolitik) Diese Taktik definierte Tito 1947, damals noch Mitarbeiter Shdanows im Kominform: „Die Nationale Front ist nichts anderes als eine spezifische Form der Diktatur des Proletariats“. Eine gesellschaftswissenschaftliche Konferenz, die im Sept. 1964 in Moskau stattfand, gab der V.-Politik neue Impulse. Jetzt wurde gefordert, in Anbetracht der „Entwicklung des kapitalistischen Systems zum staatsmonopolistischen Kapitalismus“ eine „breite antimonopolistische Kampffront“ zu bilden. Im Zuge dieser Politik versuchte die SED, einen Dialog mit der SPD (Redneraustausch) zu organisieren. Dabei kam es den Kommunisten darauf an, die Mitgliedschaft der SPD von der Führung zu trennen und Einfluß auf die Mitglieder zu gewinnen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volksentscheid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkshochschulen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Unter dem Eindruck der nationalsoz. Machtergreifung in Deutschland entschloß sich Moskau 1934/35 die bisherige Generallinie der Komintern zu ändern. Auf dem VII. Weltkongreß im Aug. 1935 verkündete Komintern-Generalsekretär Georgi Dimitroff — er gilt als Initiator der neuen Politik —, das wichtigste Ziel der Kommunisten sei nunmehr die Herstellung der „V. gegen Krieg und Faschismus“. Die bis dahin gültige These Stalins, die Sozialdemokraten…

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Volkskongreß (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 688]Deutscher Volkskongreß. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskontrolle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 688]Deutscher Volkskongreß. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskontrolle

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Volksmusikschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Vereinzelt auch Volkskunstschulen genannt; Musikschulen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizei

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Vereinzelt auch Volkskunstschulen genannt; Musikschulen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizei

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Verteidiger (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die „DDR“. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 15 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Darum soll der V. auch bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung) mitwirken (§ 16, Abs. 2 StPO). Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier…

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Vertragsgesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“. Es enthält materielles Zivilrecht, das den Bestimmungen des BGB und anderer Zivilgesetze vorgeht (Wirtschaftsrecht). Betriebe im Sinne des V. sind volkseigene Betriebe, Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen (Produktionsgenossenschaften), Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe), andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen und zu erfüllen und hierdurch ihre wechselseitigen Beziehungen zu organisieren und die Erfüllung staatlicher Aufgaben zu verwirklichen. Die Wirtschaftsverträge werden als ein „Instrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der Durchsetzung der im Perspektivplan festgelegten Hauptentwicklungsrichtungen“ bezeichnet. Sie „dienen der Vorbereitung, Konkretisierung und Durchführung der Pläne und tragen dazu bei, daß die Übereinstimmung der ökonomischen Interessen der Betriebe, Zweige und Bereiche mit den gesamtvolkswirtschaftlichen Interessen durchgesetzt wird“. Das neue V. erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während bisher der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Auch das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit ist verstärkt worden. Bei der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Sein Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben und Vertragsstrafe, Preissanktionen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertragsstrafen und Preissanktionen gezahlt werden. Die Vertragsstrafen liegen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung. Die in das V. aufgenommenen Bestimmungen über den Inhalt und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen ersetzen die bis dahin geltenden allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Die VVB sind als „ökonomische Führungsorgane verpflichtet, auf der Grundlage planmethodischer Bestimmungen, Ordnungen und Direktiven rechtzeitig die zur planmäßigen Organisierung der wechselseitigen Beziehungen der Betriebe erforderlichen Maßnahmen zu treffen“. Sie sollen „in Verwirklichung ihrer Verantwortung für Forschung und Entwicklung, Projektierung, Produktion und Absatz sowie für die Erzeugnisgruppenarbeit in ihrem Bereich oder Zweig“ sogenannte Koordinierungsvereinbarungen ab[S. 683]schließen, durch die die Beziehungen zwischen den Betrieben ihrer Bereiche koordiniert werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682–683 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragssystem

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von…

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Vertriebene (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Bevölkerung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertreter des Kollektivs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Bevölkerung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertreter des Kollektivs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltung

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Verwaltungsneugliederung (1969)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Veteranenklubs

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…

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Viehhaltung, naturgemäße (1969)

Siehe auch: Naturgemäße Viehhaltung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Obwohl der so formulierte Grundsatz, gesunde und leistungsfähige Tiere durch Veränderung der Umweltverhältnisse abhärtend aufzuziehen, nicht neu ist, wurde er in Mitteldeutschland maßlos übertrieben. Die Notwendigkeit zur Vergrößerung des Viehbesatzes und der Mangel an Stallraum und Baumaterial führten zur verstärkten Propagierung der NV. und der bevorzugten Errichtung von Offenställen, deren Forcierung außerordentliche Fehlschläge und Verluste zur Folge hatte. (Neuererbewegung) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 VGE A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viermächteverwaltung

Siehe auch: Naturgemäße Viehhaltung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Obwohl der so formulierte Grundsatz, gesunde und leistungsfähige Tiere durch Veränderung der Umweltverhältnisse abhärtend aufzuziehen, nicht neu ist, wurde er in Mitteldeutschland maßlos übertrieben. Die Notwendigkeit zur Vergrößerung des Viehbesatzes und der Mangel an Stallraum und Baumaterial führten zur verstärkten Propagierung der NV. und der bevorzugten Errichtung von Offenställen, deren…

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Volksarmee, Nationale (1969)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationale Volksarmee. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaufstand

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationale Volksarmee. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksaufstand

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Volksbuchhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Buchhandel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksdemokratie

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Buchhandel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksdemokratie

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Volkseigene Güter (VEG) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte Gebietsvereinigungen (ZVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet Mitteldeutschlands „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1966 gab es 659 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 475.907 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 425.801 ha (= 6,7 v. H. der gesamten landw. Nutzfläche Mitteldeutschlands). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haoen die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diose Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte…

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Volkseigentum (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eigentum. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseinkommen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eigentum. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseinkommen

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Volksgenossenschaftlich (1969)

Sozialistisches Dorf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690 Vollendung des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volljährigkeit

Sozialistisches Dorf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690 Vollendung des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volljährigkeit

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Volkskontrolle (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskorrespondent

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskorrespondent

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Volkspolizei (1969)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizist der DDR, Verdienter

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizist der DDR, Verdienter

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Verteidigungsgesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. § 3, Abs. 1, wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung von 1949: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“. (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommun. Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681–682 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, Nationaler

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und…

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Vertragssystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bezeichnet. Die richtige und konsequente Anwendung des V. soll „zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (Planung) führen, die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe fördern und dazu beitragen, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) zu sichern“. Durch das V. werden die Betriebe verpflichtet, im Rahmen ihrer Planaufgaben eigenverantwortlich ihre zwischenbetrieblichen Beziehungen durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen zu gestalten. Streitigkeiten über Abschluß und Erfüllung der Verträge werden durch das Staatliche Vertragsgericht entschieden. Die Betriebe sollen jedoch auftretende Konflikte möglichst eigenverantwortlich durch kameradschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen lösen. Nach der „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) erfordert das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der „Gestaltung und Erfüllung der zwischenbetrieblichen Beziehungen die konsequente Anwendung des V., dessen Bedeutung sich bei der weiteren Durchsetzung der Leitung nach dem Produktionsprinzip erhöht. Als konkreter Ausdruck des demokratischen Zentralismus verbindet das V. die zentrale staatliche Leitung mit der maximalen Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Organisierung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des V. zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe“. Für die Durchsetzung und Anwendung des V. sind die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe verantwortlich, die dabei von dem Staatlichen Vertragsgericht zu unterstützen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen…

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Verwaltung (1969)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bezirk, Gemeinde, Kreis, Ministerrat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertriebene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungen Volkseigener Betriebe

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bezirk, Gemeinde, Kreis, Ministerrat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertriebene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungen Volkseigener Betriebe

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Veteranenklubs (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 [S. 684]Einrichtung zur sozialen Betreuung und politischen Beeinflussung der wegen ihres hohen Alters nicht mehr berufstätigen Frauen und Männer. Nach der Losung „Arbeit ist vorbeugende Medizin gegen das Altern“ werden die Veteranen über die V. als Arbeitskräftereserven zu Dienstleistungs- und Aushilfsarbeiten herangezogen (Postzustelldienst usw.). Frauen im Rentenalter sollen Haushalts- und Kinderbetreuung in fremden Familien übernehmen, damit die so entlasteten Hausfrauen in der Produktion arbeiten können. Dieser Arbeitseinsatz wurde vor Jahren als Oma-Bewegung propagiert. In den Heimen der V. wird zumeist regelrechte Heimarbeit für die örtliche Industrie geleistet (Verpackungsarbeiten, Näharbeiten für die Textilindustrie usw.). 50 v. H. des Verdienstes wird für den Unterhalt des Heimes einbehalten. Organisatorisch und finanziell werden die Heime der V. von der Volkssolidarität betreut. Im März 1962 existierten 222, im Juli 1964 294 V. (Arbeitskräfte, Parteiveteranen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEW

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 [S. 684]Einrichtung zur sozialen Betreuung und politischen Beeinflussung der wegen ihres hohen Alters nicht mehr berufstätigen Frauen und Männer. Nach der Losung „Arbeit ist vorbeugende Medizin gegen das Altern“ werden die Veteranen über die V. als Arbeitskräftereserven zu Dienstleistungs- und Aushilfsarbeiten herangezogen (Postzustelldienst usw.). Frauen im Rentenalter sollen Haushalts- und Kinderbetreuung in fremden Familien übernehmen, damit…

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Viermächteverwaltung (1969)

Siehe auch: Viermächte-Verwaltung: 1975 1979 Berlin, Besatzungspolitik, Kontrollrat, Reiseverkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Viehhaltung, naturgemäße A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VOB

Siehe auch: Viermächte-Verwaltung: 1975 1979 Berlin, Besatzungspolitik, Kontrollrat, Reiseverkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Viehhaltung, naturgemäße A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VOB

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Volksaufstand (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Juni-Aufstand. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbanken

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Juni-Aufstand. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksarmee, Nationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksbanken

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Volksdemokratie (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Erstmals von dem bulgarischen KP-Führer Dimitroff entwickelter Begriff, der die diskreditierte Formel der „Diktatur des Proletariats“ kaschieren sollte. Nach kommunistischer Definition ist V. eine „Staatsform der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse in der Übergangsperiode des Sozialismus“. Auch in historisierenden Darstellungen ist der Begriff jedoch niemals auf die SU und deren Staatsformen übertragen worden. Vielmehr diente er vor allem zur Unterscheidung der nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen und von der SU direkt oder indirekt beherrschten Staaten gegenüber der SU. In der „DDR“ wurde 1948/49 eine vor allem von Pieck und Grotewohl geführte Diskussion darüber geführt, ob hier bereits eine V. bestehe. Dies wurde verneint. Auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952, die den Aufbau des Sozialismus in der „DDR“ proklamierte, erklärte Ulbricht, in der „DDR“ beständen „volksdemokratische Grundlagen der Staatsmacht“, vornehmlich durch die wachsende Vorherrschaft der Arbeiterklasse und ihrer Partei (der SED). Mitte der fünfziger Jahre wurde dann auch die „DDR“ offiziell als V. bezeichnet. In letzter Zeit wird der Begriff nur noch wenig verwendet. (Volksstaat) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684 Volksbuchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Erstmals von dem bulgarischen KP-Führer Dimitroff entwickelter Begriff, der die diskreditierte Formel der „Diktatur des Proletariats“ kaschieren sollte. Nach kommunistischer Definition ist V. eine „Staatsform der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse in der Übergangsperiode des Sozialismus“. Auch in historisierenden Darstellungen ist der Begriff jedoch niemals auf die SU und deren Staatsformen übertragen…

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Volkseigene Industrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zusammenfassende Bezeichnung für die in staatl. Besitz befindlichen Industriebetriebe. Von den (Ende 1967) 13.159 mitteldeutschen Industriebetrieben gehörten 3.444 zur VI. Da[S. 686]von waren 1832 „zentralgeleitet“ und unterstanden einer Vereinigung Volkseigener Betriebe. 1.612 Industriebetriebe zählten zur Bezirksgeleiteten Industrie. (Volkseigene Betriebe) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685–686 Volkseigene Güter (VEG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Wirtschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zusammenfassende Bezeichnung für die in staatl. Besitz befindlichen Industriebetriebe. Von den (Ende 1967) 13.159 mitteldeutschen Industriebetrieben gehörten 3.444 zur VI. Da[S. 686]von waren 1832 „zentralgeleitet“ und unterstanden einer Vereinigung Volkseigener Betriebe. 1.612 Industriebetriebe zählten zur Bezirksgeleiteten Industrie. (Volkseigene Betriebe) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte…

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Volkseinkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationaleinkommen, Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksentscheid

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationaleinkommen, Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksentscheid

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Volkshochschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Erwachsenenqualifizierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Erwachsenenqualifizierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

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Volkskorrespondent (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bezeichnung für nebenberufliche Berichterstatter, die über Ereignisse aus ihrem Betrieb und Wohngebiet für die Parteipresse der SED schreiben. Die nach dem Vorbild der SU aufgebaute „V.-Bewegung“ soll vornehmlich von Arbeitern und „werktätigen“ Bauern (Bauernkorrespondenten) getragen werden. Sie überzieht mit einem engmaschigen Netz die gesamte „DDR“. In der Arbeit der V. soll angeblich der Einfluß des Volkes auf die Presse zum Ausdruck kommen, tatsächlich werden die V. jedoch ebensosehr als Spitzel wie zur reinen Nachrichtenübermittlung eingesetzt. Ihre veröffentlichten Berichte dienen entweder der Kritik und Selbstkritik oder suchen durch „Beispiele“ die Bevölkerung im Sinne der SED-Politik zu aktivieren. V. erhalten keine Honorare, sondern Prämien für gute Berichte und Informationen. 1966 gab es 17.000 V., von denen allerdings nur knapp die Hälfte tatsächlich in der Presse mitarbeitet. (Nachrichtenpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskunst

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bezeichnung für nebenberufliche Berichterstatter, die über Ereignisse aus ihrem Betrieb und Wohngebiet für die Parteipresse der SED schreiben. Die nach dem Vorbild der SU aufgebaute „V.-Bewegung“ soll vornehmlich von Arbeitern und „werktätigen“ Bauern (Bauernkorrespondenten) getragen werden. Sie überzieht mit einem engmaschigen Netz die gesamte „DDR“. In der Arbeit der V. soll angeblich der Einfluß des…

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Volkspolizist der DDR, Verdienter (1969)

Ehrentitel, der für hervorragende Leistungen beim Aufbau der Deutschen ➝Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und persönliche Einsatzbereitschaft zum Schutze der Arbeiter-und-Bauern-Macht verliehen wird. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat

Ehrentitel, der für hervorragende Leistungen beim Aufbau der Deutschen ➝Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und persönliche Einsatzbereitschaft zum Schutze der Arbeiter-und-Bauern-Macht verliehen wird. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrat