DDR A-Z 1969

Geburtsbeihilfe (1969)

Siehe auch: Geburtenbeihilfen: 1975 1979 1985 Familie. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenkstätten

Siehe auch: Geburtenbeihilfen: 1975 1979 1985 Familie. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenkstätten

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Gehaltsgruppenkatalog (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 232]Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Gegenwartskunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Informant (GI)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 232]Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Gegenwartskunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Informant (GI)

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Geldstrafe (1969)

Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1963 1965 1966 Geldstrafen: 1975 1979 Lange Zeit war die G. als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt. In der inzwischen wieder aufgehobenen Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts vom 22. 4. 1961 zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (Rechtswesen, Strafpolitik) wurde die G. als Bestandteil des „sozialistischen Strafensystems“ wieder entdeckt. „Sie ist dann anzuwenden, wenn sie im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten des Täters besser als der öffentliche Tadel oder die Bedingte Verurteilung geeignet ist, den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung des Volksvermögens und des persönlichen Eigentums seiner Mitbürger zu erziehen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 293). Nach dem neuen Strafgesetzbuch, das bei vielen Vergehenstatbeständen die G. als Haupt- oder Nebenstrafe androht, soll der Täter „durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger“ erzogen werden (§ 36, Abs.~1 StGB). Als Zusatzstrafe kann die G. auch neben der Verurteilung auf ➝Bewährung verhängt werden. Sie soll so bemessen sein, daß sie einerseits ein spürbarer, den Täter zu gewissen Einschränkungen zwingender Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen, andererseits aber auch eine für ihn realisierbare Forderung ist („Neue Justiz“ 1967, S. 121). Die G. beträgt 50 M bis 10.000 M. Bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, kann sie bis auf 100.000 M erhöht werden. Das verurteilende Gericht kann eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten für den Fall festsetzen, daß sich der Verurteilte seiner Verpflichtung zur Zahlung böswillig, insbesondere nach erfolglos gebliebener gesellschaftlicher Einwirkung entzieht. Die Möglichkeit, auf eine „Ersatzgeldstrafe“ (§ 27b StGB/BRD) zu erkennen, besteht nicht (vgl. § 11 Strafrechtsergänzungsgesetz) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldumtausch (1957)

Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1963 1965 1966 Geldstrafen: 1975 1979 Lange Zeit war die G. als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt. In der inzwischen wieder aufgehobenen Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts vom 22. 4. 1961 zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (Rechtswesen, Strafpolitik) wurde die G. als Bestandteil des „sozialistischen Strafensystems“ wieder entdeckt. „Sie ist dann anzuwenden, wenn sie im…

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Gemeindevertretung (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gemeinde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gemeinde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische

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Generalinvestor (1969)

Staatliches Organ oder volkseigener Betrieb, verantwortlich für die Durchführung komplexer Investitionsvorhaben mehrerer Planträger auf einem bestimmten Gebiet der „DDR“. Der G. ist in der Regel der Aufbauleiter, unterstellt dem Hauptplanträger. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generallinie

Staatliches Organ oder volkseigener Betrieb, verantwortlich für die Durchführung komplexer Investitionsvorhaben mehrerer Planträger auf einem bestimmten Gebiet der „DDR“. Der G. ist in der Regel der Aufbauleiter, unterstellt dem Hauptplanträger. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generaldirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generallinie

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Generalverkehrspläne (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bestandteile und Voraussetzungen für die Perspektivpläne der Bezirke. G. berücksichtigen die geplante Wirtschaftsentwicklung in den Bezirken, den Wohnungsbau und die Verkehrsdichte. Durch die G. werden den Verkehrsträgern in den Bezirken einschl. der Bauwirtschaft Aufgaben zugewiesen. Die G. basieren auf dem zentralen Generalverkehrsschema. (Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalverkehrsschema

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bestandteile und Voraussetzungen für die Perspektivpläne der Bezirke. G. berücksichtigen die geplante Wirtschaftsentwicklung in den Bezirken, den Wohnungsbau und die Verkehrsdichte. Durch die G. werden den Verkehrsträgern in den Bezirken einschl. der Bauwirtschaft Aufgaben zugewiesen. Die G. basieren auf dem zentralen Generalverkehrsschema. (Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 …

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Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

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Gera (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Thüringen sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen: 4.004 qkm, (1967 ) 73 5.952 Einwohner (1950: 754.405). 2 Stadtkreise: Gera, Jena; 11 Landkreise: Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda. Vors. des Rates des Bezirkes: Horst ➝Wenzel (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Herbert ➝Ziegenhahn. In dem industriereichen Bezirk G. steht die Textilindustrie an der Spitze, gefolgt von der chemischen, Eisen- und Stahlindustrie sowie der Nahrungs- und Genußmittelindustrie. 2. Stadtkreis im thüringischen Bezirk G., Bezirksstadt, Kreisstadt, an der Weißen s Elster, mit (1967) 109.402 Einwohnern (1950: 98.576) zweitgrößte Stadt Thüringens; ehem. preußische Residenzstadt: Trinitatiskirche (14. bzw. 17. Jh.), Rathaus (16. Jh.), Schloß Osterstein (17./18. Jh.), eines der sächsisch-thüringischen Industriezentren: Textil- und Porzellanindindustrie, daneben Maschinenbau, Metallwaren, Möbel-, Lebensmittel- und chemische Industrie; Theater, Städt. Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Kabel, Rudolf: Die Militarisierung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bericht und Dokumentation. (BB) 1966. 316 S. (davon 28 Bild- und Faks.-S.) u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 236 Genossenschaftsbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtskritik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Thüringen sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen: 4.004 qkm, (1967 ) 73 5.952 Einwohner (1950: 754.405). 2 Stadtkreise: Gera, Jena; 11 Landkreise: Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda. Vors. des Rates des Bezirkes: Horst ➝Wenzel (SED). 1. Sekretär der…

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Gerlach, Manfred, Dr. (1969)

Siehe auch: Gerlach, Manfred: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 8. 5. 1928 in Leipzig. Stellv. Vors. des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der LDPD seit 1945, deren Vors. seit 1967. Abg. der Volkskammer seit 1950. Mittelschule, wegen illegaler Tätigkeit kurze Zeit in Jugendhaft. 1944–1947 Justizangestellter. 1948 Vors. des LDPD-Kreisverbandes Leipzig-Stadt. 1951–1953 stellv. Vors. der LDPD. 1952–1954 Vors. des Bezirksverbandes Leipzig. 1950 erster Bürgermeister und Stadtrat für Handel u. Versorgung in Leipzig. 1950–1954 Fernstudium an der Deutschen Akademie für Staats- u. Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“: Dipl.-Jurist. 1952–1954 stellv. Oberbürgermeister von Leipzig, dann Chefredakteur der „Liberal-demokratischen Zeitung“ in Halle. 1954–1967 Generalsekretär der LDPD. 1964 Promotion zum Dr. jur. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Gold u. Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerlach-manfred verwiesen. Georgi, Rudi, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerster, Ottmar, Prof.

Siehe auch: Gerlach, Manfred: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 8. 5. 1928 in Leipzig. Stellv. Vors. des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der LDPD seit 1945, deren Vors. seit 1967. Abg. der Volkskammer seit 1950. Mittelschule, wegen illegaler Tätigkeit kurze Zeit in Jugendhaft. 1944–1947 Justizangestellter. 1948 Vors. des LDPD-Kreisverbandes Leipzig-Stadt. 1951–1953 stellv. Vors. der LDPD. 1952–1954 Vors. des Bezirksverbandes Leipzig. 1950 erster Bürgermeister und Stadtrat…

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Geschichtsbetrachtung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…

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Gesellschaftliche Büros (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 Ehrenamtliche Institutionen in Großbetrieben der Industrie, in denen die Techniker, Wirtschaftler und Verwaltungsfachleute zusammenarbeiten sollen mit dem Ziel, „wissenschaftlich begründete Perspektiven für den Betrieb“ zu entwickeln. Es geht dabei in erster Linie um die Propagierung des betrieblichen Plans Neue Technik. (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit, gesellschaftliche Tätigkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Erziehung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 Ehrenamtliche Institutionen in Großbetrieben der Industrie, in denen die Techniker, Wirtschaftler und Verwaltungsfachleute zusammenarbeiten sollen mit dem Ziel, „wissenschaftlich begründete Perspektiven für den Betrieb“ zu entwickeln. Es geht dabei in erster Linie um die Propagierung des betrieblichen Plans Neue Technik. (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit, gesellschaftliche Tätigkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage,…

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Gedenkstätten (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung, Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Geburtsbeihilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gedenkstätten der ➝Arbeiterbewegung, Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Geburtsbeihilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage

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Geheimer Informant (GI) (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Spitzelwesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Mitarbeiter (GM)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Spitzelwesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Mitarbeiter (GM)

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Geldumtausch (1957) (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Da die Verwaltung der „DDR“ im Besitz der privaten und in den Händen Westdeutscher und Westberliner erhebliche Mengen nicht kontrollierbaren Bargeldes vermutete, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher nicht gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. 10. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion allein eine Bargeldhortung von etwa 1,5 Mrd. DM Ost. Neben der privaten Geldhortung der Devisen-Inländer sollten hiervon die Ostmarkbeträge in der BRD und in West-Berlin getroffen werden. Zunächst erhielt jeder Bewohner bis zu 300 DM Ost ohne Abzug umgetauscht. Weitere Beträge wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung des „rechtmäßigen“ Besitzes durch Sonderkommissionen gutgeschrieben. Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt, ebenfalls nicht die volkseigenen Betriebe. Die Bargeldhortungen wurden wesentlich unterstützt durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder waren vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Kaufleute und Handwerker waren zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit bei der mangelnden Warenversorgung für günstige Käufe Geld verfügbar war. Das galt ebenso für den privaten Wirtschaftsbereich, gegen den sich die G.-Aktion in besonderem Maße richtete. Als spekulativ festgestellte Beträge verfielen dem Nationalen Aufbauwerk. Einer zusätzlich verwirkten Strafe wegen überhöhter Bargeldhaltung konnten sich besonders Handwerker und Privatunternehmen nur durch Eintritt in eine PGH bzw. Aufnahme einer staatlichen Beteiligung entziehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geldstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinde

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Da die Verwaltung der „DDR“ im Besitz der privaten und in den Händen Westdeutscher und Westberliner erhebliche Mengen nicht kontrollierbaren Bargeldes vermutete, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher nicht gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. 10. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion…

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Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, Verpflichtungen zur Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse, zur Vertiefung ihres politischen und fachlichen Wissens und zur Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens. „Sie vervollkommnen die sozialistischen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und Hilfe, entfalten die Fähigkeiten ihrer Mitglieder und fördern die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, indem sie den Grundsatz Sozialistisch arbeiten, lernen und leben verwirklichen.“ Über die SAuF bestimmt § 17 Abs. 3, in ihnen vereinigten sich Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziele, einen Vorlauf für die Lösung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zu schaffen, bei volkswirtschaftlich entscheidenden Erzeugnissen den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen. Sie sollen das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz (Bündnispolitik) und das sozialistische ➝Bewußtsein festigen. Die Fortschritte in der SG. sind nicht allzu groß. Am 16. 6. 1967 sagte dazu Ulbricht in Leipzig: „Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fordert mit zwingender Notwendigkeit, daß in immer mehr sozialistischen Gemeinschaften überall die Aktivität erhöht und die wissenschaftliche Zielstrebigkeit weiterentwickelt wird“ („Neues Deutschland“ v. 17. 6. 1967). Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt werden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen,…

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Generallinie (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generalinvestor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalprojektant

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generalinvestor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalprojektant

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Generalverkehrsschema (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei zentralen Instanzen (Ministerium für Verkehrswesen, Staatl. Plankommission) 1968 noch in Ausarbeitung befindliches Grundsatzdokument über die Gestaltung und den Ausbau des Eisenbahn- und Straßennetzes für einen Zeitraum bis etwa zum Jahre 2.000. Das G. beruht auf „Prognosen des Verkehrs“ bis zum Jahre 1980, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Perspektivplans bis 1970 von zentralen Stellen erarbeitet worden sind. Auf dem G. basieren die Generalverkehrspläne der Bezirke. (Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 Generalverkehrspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genex GmbH

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei zentralen Instanzen (Ministerium für Verkehrswesen, Staatl. Plankommission) 1968 noch in Ausarbeitung befindliches Grundsatzdokument über die Gestaltung und den Ausbau des Eisenbahn- und Straßennetzes für einen Zeitraum bis etwa zum Jahre 2.000. Das G. beruht auf „Prognosen des Verkehrs“ bis zum Jahre 1980, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Perspektivplans bis 1970 von zentralen Stellen erarbeitet worden sind. Auf dem G. basieren die…

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Genossenschaftler, Hervorragender (1969)

Siehe auch: Genossenschaftler, Hervorragender: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Hervorragender Genossenschaftler: 1956 Ehrentitel, der an Mitgl. von LPG, von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer für Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft und beim Aufbau des Sozialismus verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 236 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Siehe auch: Genossenschaftler, Hervorragender: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Hervorragender Genossenschaftler: 1956 Ehrentitel, der an Mitgl. von LPG, von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer für Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft und beim Aufbau des Sozialismus verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 236 …

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Gerichtskritik (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 9 GVG (Gerichtsverfassung) vom 17. 4. 1963 hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bei anderen Organen der Rechtspflege, Organen der staatlichen Verwaltung, sozialistischen Betrieben und Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die G. kann sich sowohl auf Gesetzesverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die die Begehung von Straftaten und anderen Gesetzesverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen zwei Wochen zur G. Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die G. schriftlich zu informieren. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung hat die G. einige wesentliche Neuerungen erfahren. Durch die verstärkte und richtige Anwendung der G. sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflegeerlaß des [S. 347]Staatsrates vom 4. 4. 1963). Mit der G. soll dazu beigetragen werden, „daß alle Staats- und Wirtschaftsorgane, die gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen ihre Verantwortung für die konsequente Durchsetzung von Disziplin und Ordnung, für die Überwindung von Gleichgültigkeit gegenüber den Verletzungen der Gesetzlichkeit und der Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens wahrnehmen“ („Neue Justiz“ 1964, S. 292). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 236, 347 Gera A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 9 GVG (Gerichtsverfassung) vom 17. 4. 1963 hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bei anderen Organen der Rechtspflege, Organen der staatlichen Verwaltung, sozialistischen Betrieben und Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die G. kann sich sowohl auf…

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Gerster, Ottmar, Prof. (1969)

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 29. 6. 1897 in Braunfels (Hessen). Hochschulprofessor. Komponist. Mitgl. der SED seit 1946. Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–1946 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Deutschen Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition, 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes Deutscher Komponisten seit 1951, Mitgl. und 1962–1965 Vizepräsident der Deutschen Akademie der Künste. Auszeichnungen: 1951 Nationalpreis II. Kl., 1962 Vaterl, Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerster-ottmar verwiesen. Gerlach, Manfred, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gießmann, Ernst, Prof. Dr.

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 29. 6. 1897 in Braunfels (Hessen). Hochschulprofessor. Komponist. Mitgl. der SED seit 1946. Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–1946 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Deutschen Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition, 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes…

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Gesellschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1969)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Urania. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Urania. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher…

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Gesellschaftliche Erziehung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Beschlüsse des V., VI. und VII. Parteitages der SED brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Bevölkerung das sozialistische ➝Bewußtsein zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Die GE. zielt auf die Entwicklung der Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten ab, die mit den Auffassungen und Zielen der zur Führung der Gesellschaft berufenen marxistisch-leninistischen Partei übereinstimmen. Die persönlichen Interessen müssen denen des großen Kollektivs untergeordnet werden (Kommission für gesellschaftliche Erziehung). Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen [S. 243]Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Art. 6 des neuen Strafgesetzbuchs hebt die Mitwirkung der Bürger an der Strafrechtspflege als Beauftragte gesellschaftlicher Kollektive und gesellschaftlicher Organisationen als eine Form des „Rechts der Bürger auf Mitgestaltung der Strafrechtspflege“ ausdrücklich hervor, und § 53 StPO bestimmt, daß Vertreter der Kollektive zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten am Strafverfahren mitwirken. Der Vertreter des Kollektivs „soll die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Täters, insbesondere dessen Arbeitsmoral und Leistungen, einschätzen und darlegen, wie der Täter zum Kollektiv, zur Gesellschaft sowie zu den im Betrieb auftretenden Problemen steht und wie er seine Freizeit verbringt“ (Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Ein solcher Vertreter kann von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder des Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem „Wohngebietskollektiv“, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessensphäre des Täters, z. B. Haus-, Sport- oder Siedlergemeinschaft, benannt werden. Neben den Vertreter des Kollektivs oder an dessen Stelle kann ein Gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger treten. Der Vertreter des Kollektivs ist in der Hauptverhandlung zu vernehmen (§ 227 StPO). Seine Aussagen sind, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben, Beweismittel. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Ergibt sich während der Hauptverhandlung die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen (Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen), bedarf die weitere Anwesenheit des Vertreters des Kollektivs eines besonderen Zulassungsbeschlusses durch das Gericht. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer Verurteilung auf Bewährung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§ 34, Abs. 2 StGB). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242–243 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Beschlüsse des V., VI. und VII. Parteitages der SED brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Bevölkerung das sozialistische ➝Bewußtsein zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Die GE. zielt auf die Entwicklung der Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten ab, die mit den Auffassungen und Zielen der zur…

DDR A-Z 1969

Gedenktage (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Feiertage. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenwartskunde

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Feiertage. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenwartskunde

DDR A-Z 1969

Geheimer Mitarbeiter (GM) (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Spitzelwesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geheimer Informant (GI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Spitzelwesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geheimer Informant (GI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld

DDR A-Z 1969

Gemeinde (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eingeleitet worden war, werden nunmehr die G. auch als „originär sozialökonomische und sozialpolitische G. der Bürger (Riemann/Weichelt in „Einheit“ 1967, S. 285) angesehen. Art. 41 der Verfassung bezeichnet die Städte, G. und G.-Verbände als „im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten“, in deren Rechte nur auf der Grundlage der Gesetze eingegriffen werden dürfe. Die Organe der G. sind Staatsorgane (örtliche Organe der Staatsmacht). Für ihr Verhältnis zu den höheren Staatsorganen gilt daher der Grundsatz des demokratischen Zentralismus. Nach Egler (Sozialistische Demokratie vom 16. 2. 1968) könne das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen Selbstverwaltung noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung erfaßt werden. Wenn auch die Verantwortung für die Verwirklichung der gesellschaftlichen Funktion der Städte und G. nach Art. 43 Abs. 2 der Verfassung den von den Bürgern gewählten Volksvertretern obliegen soll und diese „eigenverantwortlich“ auf der Grundlage der Gesetze über ihre. Angelegenheiten zu entscheiden haben, so ist doch nach Art. 9 Abs. 3 der Verfassung diese Eigenverantwortung mit der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche im ökonomischen System des Sozialismus verbunden. Die G. werden wie die Betriebe (Betriebsverfassung) als Teilsysteme des gesamtgesellschaftlichen Systems angesehen und unterliegen deshalb [S. 233]der Einwirkung durch die SED und die zentralen Staatsorgane. In diesen Grenzen ist auch Art. 82 der Verfassung zu sehen, wonach die G. verbindliche Beschlüsse fassen dürfen, eigene Einnahmen haben und diese verwenden dürfen. Die Volksvertretung in der Land-G. heißt G.-Vertretung, in der kreisangehörigen Stadt Stadtverordnetenversammlung. Sie sind nach Art. 81 der Verfassung von den wahlberechtigten Bürgern gewählte Organe (Wahlen). Die örtlichen Volksvertretungen wählen „zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung“ ihren Rat und Kommissionen (Art. 83 Abs.~1 der Verfassung). Der Vorsitzende des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, der in den Städten und G. über 200 Einwohner hauptamtlich tätig ist. Die Mitglieder des Rates führen die Bezeichnung Stadtrat bzw. G.-Rat. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Kollegialorgan) (Art. 83 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung). Der Rat sichert nach Art. 83 Abs. 2 Satz~1 der Verfassung die Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung und organisiert die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in deren Verantwortungsbereich. Der Rat ist der G.-Vertretung (Stadtverordnetenversammlung) für seine Tätigkeit verantwortlich und außerdem dem übergeordneten Organ rechenschaftspflichtig (Art. 83 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung) und damit im Sinne des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (Doppelte Unterstellung). Nach Art. 85 der Verfassung werden die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretung, ihre Abgeordnetenkommissionen und ihre Räte durch Gesetz festgelegt. Zur Zeit gelten die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sowie der „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159). Nach dem Erlaß des Staatsrates vom 2. 7. 1965 haben die G. ihre Aufgaben „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates“ durchzuführen. Auch für die G. sind also die Beschlüsse der Partei bindend. Die Verwaltung der Städte ist in Fachabteilungen gegliedert, deren Leiter entweder Mitglieder des Rates oder einem Mitglied des Rates unterstellt sind. Nach Art. 84 der Verfassung können die örtlichen Volksvertretungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Verbände (G.-Verbände, Zweckverbände) bilden. Einen solchen kommunalen Zweckverband für das Erholungswesen haben beispielsweise der Kreis Eisenhüttenstadt (Land), die Städte Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und die G. Prieskow/Finkenheerd gebildet (Statut in „Sozialistische Demokratie“, Ausgabe 11/68 vom 15. 3. 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232–233 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der…

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Generalauftragnehmer (1969)

Siehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 Generalauftragnehmer (GAN): 1975 1979 1985 G. sind Produktionsbetriebe, die für komplexe Bau- und sonstige Investitionsvorhaben, ferner auch im Industrieanlagenbau für Exportzwecke die Gesamtverantwortung zu übernehmen haben. G. sollen alle Zulieferbeziehungen der beteiligten Betriebe organisieren und überwachen. (Bau- und Montagekombinate, Schwermaschinen- und Anlagenbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generaldirektor

Siehe auch: Generalauftragnehmer: 1966 Generalauftragnehmer (GAN): 1975 1979 1985 G. sind Produktionsbetriebe, die für komplexe Bau- und sonstige Investitionsvorhaben, ferner auch im Industrieanlagenbau für Exportzwecke die Gesamtverantwortung zu übernehmen haben. G. sollen alle Zulieferbeziehungen der beteiligten Betriebe organisieren und überwachen. (Bau- und Montagekombinate, Schwermaschinen- und Anlagenbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage,…

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Generalprojektant (1969)

Betrieb oder Ein[S. 234]richtung, die für ganze Investitionsprogramme die Projektierungsleistungen zu erbringen hat oder die Projektionsleistungen anderer Betriebe aufeinander abstimmt. Er ist verantwortlich für die Projektierung des Gesamtprogramms. In der Regel wird zum G. derjenige Betrieb bestimmt, dem innerhalb eines Investitionsprogramms die Hauptaufgaben übertragen wurden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233–234 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDR

Betrieb oder Ein[S. 234]richtung, die für ganze Investitionsprogramme die Projektierungsleistungen zu erbringen hat oder die Projektionsleistungen anderer Betriebe aufeinander abstimmt. Er ist verantwortlich für die Projektierung des Gesamtprogramms. In der Regel wird zum G. derjenige Betrieb bestimmt, dem innerhalb eines Investitionsprogramms die Hauptaufgaben übertragen wurden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233–234 …

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Genex GmbH (1969)

Siehe auch: GENEX: 1975 1979 1985 Genex GmbH: 1966 Eine 1957 geschaffene Einrichtung, die unter dem Titel „Geschenkdienst und Kleinexport GmbH“ firmiert. Die G. verfügt über ein Vertreternetz in der BRD, in Dänemark, in der Schweiz und in verschiedenen anderen Ländern. Sie nimmt Bestellungen auf Geschenksendungen für Einwohner Mitteldeutschlands entgegen, die in Westmark bzw. devisenfähiger Währung (Devisen) bezahlt werden müssen, um so die Devisenbilanz der „DDR“ zu verbessern. Über die G. können den Einwohnern der „DDR“ Geschenke an höherwertigen Industriewaren aus der mitteldeutschen Produktion, an noch bewirtschafteten Erzeugnissen oder solchen mit langen Lieferfristen (Zement, Automobile) oder auch an Konsumgütern aus der westlichen Produktion (Exquisit-Verkaufsstellen, Versorgung) gemacht werden. Vertretungen der G. im Ausland für die BRD sind die Firmen Jauerford in Kopenhagen und Palatinus-GmbH in Zürich, die in einem Katalog rund 850 Artikel anbieten. Die Bezahlung erfolgt gegebenenfalls über ein Hamburger Postscheck-Konto. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 Generalverkehrsschema A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften

Siehe auch: GENEX: 1975 1979 1985 Genex GmbH: 1966 Eine 1957 geschaffene Einrichtung, die unter dem Titel „Geschenkdienst und Kleinexport GmbH“ firmiert. Die G. verfügt über ein Vertreternetz in der BRD, in Dänemark, in der Schweiz und in verschiedenen anderen Ländern. Sie nimmt Bestellungen auf Geschenksendungen für Einwohner Mitteldeutschlands entgegen, die in Westmark bzw. devisenfähiger Währung (Devisen) bezahlt werden müssen, um so die Devisenbilanz der „DDR“ zu…

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Genossenschaftsbauer (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitgl. einer LPG, auch in leitender Stellung. G. sind nicht nur frühere selbständige Bauern, sondern auch Handwerker und Industriearbeiter, die einer LPG beitraten. Bis 1952 wurde zwischen Alt- und Neubauern unterschieden. Neubauern wurden im Zuge der Bodenreform mit Land ausgestattet. Ab 1952 folgte dann eine Unterteilung zwischen Einzelbauer und G., entsprechend dem Klassenkampf auf dem Lande. Seit der Vollkollektivierung im Jahre 1960 gibt es nur noch G. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 236 Genossenschaftler, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gera

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitgl. einer LPG, auch in leitender Stellung. G. sind nicht nur frühere selbständige Bauern, sondern auch Handwerker und Industriearbeiter, die einer LPG beitraten. Bis 1952 wurde zwischen Alt- und Neubauern unterschieden. Neubauern wurden im Zuge der Bodenreform mit Land ausgestattet. Ab 1952 folgte dann eine Unterteilung zwischen Einzelbauer und G., entsprechend dem Klassenkampf auf dem Lande. Seit der…

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Gerichtsverfassung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art. 96 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden; Sorben). Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ostberlin, das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz) geleitet wird. Das OG leitet die Rechtsprechung der Gerichte, es sichert die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte (§ 11, Abs. 2 GVG). Mit der Bestimmung, daß das OG „der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich“ ist (§ 11, Abs. 3 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Damit wurde der Staatsrat, an seiner Spitze Ulbricht, oberster Gerichtsherr. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, die bei den Kollegien gebildeten Senate und die beim Präsidium gebildete Inspektionsgruppe. Dem Plenum gehören der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, alle Oberrichter, Richter und Hilfsrichter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, der Leiter der Inspektionsgruppe, zwei Richter aus dem Kollegium für Strafsachen und zwei Richter aus dem Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz stellen; der Staatsrat kann dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Das Plenum, an dessen Tagungen ein Mitglied des Staatsrats, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilnehmen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die von einem Oberrichter geleitete Inspektionsgruppe soll Plenum und Präsidium in ihrer Leitungsfunktion unterstützen. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Antrag des Ministerrates hat das Präsidium des OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor ge[S. 240]leitet wird. Das BG ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. Es leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte und ist dem OG für seine Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte verantwortlich. Das höchste Organ des BG ist das Plenum, dem der Direktor, seine Stellvertreter, alle Oberrichter und Richter des BG und drei bis zehn Direktoren von Kreisgerichten im Bezirk angehören. Es hat u.a. Beschlüsse zur Anleitung der Senate des BG und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Als kollektives Organ des BG zur Organisierung seiner Tätigkeit fungiert das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Beim Präsidium wird eine Inspektionsgruppe gebildet, deren Tätigkeit sich nach den Anordnungen des Präsidiums richtet. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der „DDR“, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und alle anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 1. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission; 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. An die Stelle des früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist bei jedem Gericht der Sekretär des Gerichts getreten. Die Bezeichnung „Rechtspfleger“ gibt es nicht. Der Sekretär des Gerichts leitet die Geschäftsstelle und übt im Rahmen der Zwangsvollstreckung einige richterliche Funktionen aus. In Ostberlin besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8~Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben : Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem…

DDR A-Z 1969

Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der „unproduktiven Sphäre“ erbrachten Dienstleistungen werden nicht mit einbezogen. Zum „immateriellen Bereich“ gehören das Banken- und Versicherungswesen, die Staatsverwaltung, die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohnungsnutzung, Friseure und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Zum „Bereich der materiellen Produktion“ zählen die Wirtschaftsbereiche Industrie einschließlich produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk), Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel und der Sektor „Übrige Bereiche“ (z. B. Verlage, Wasserwirtschaftsbetriebe, Projektierungsbetriebe, Textilreinigungsbetriebe). Bei der Ermittlung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen nach der westdeutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden im Gegensatz zur Gesamtproduktsberechnung in der „DDR“ die Dienstleistungen aller Bereiche mit erfaßt. Das GG. wird von der Zentralverwaltung für Statistik durch Summierung der Bruttoproduktion aller Betriebe der „Bereiche der materiellen Produktion“ ermittelt. Die Bewertung der Güter und Leistungen erfolgt zu laufenden Planpreisen (effektiven Preisen, Industrieabgabepreisen). Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am [S. 239]Aufkommen des GG. 1967 mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk mit 68 v. H., Bauwirtschaft mit 7,5 v. H., Land- und Forstwirtschaft mit 10 v. H., Verkehr, Post und Fernmeldewesen mit 4,9 v. H., der Handel mit 8,2 v. H. und die „Übrigen Bereiche“ mit 1,4 v. H. Von der Entstehungsseite her kann das GG. unter Verwendung der polit-ökonomischen Terminologie als die in einem gegebenen Zeitraum verausgabte Menge an „vergegenständlichter“ und „lebendiger“ Arbeit definiert werden. Dem Aufwand an „vergegenständlichter“ Arbeit entspricht der Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Mit der verausgabten Menge an „lebendiger“ Arbeit ist der für die Erstellung des GG. erforderlich gewesene Aufwand an Arbeitskraft gemessen in Arbeitszeiteinheiten gemeint. Wertmäßig besteht das GG., von der Entstehungsseite aus betrachtet, aus dem „Ersatzfonds“ (Anlagenverschleiß [Abschreibungen] plus Materialverbrauch, Vorleistungen) und dem durch „lebendige“ Arbeit geschaffenen „Neuwert“ (Nationaleinkommen). Das Nationaleinkommen setzt sich von seiner Entstehung her aus den Wertbestandteilen Bruttolohn- und -gehaltssumme und „Reineinkommen“ (in Betrieben verbleibender und im Staatshaushalt zentralisierter Gewinn) zusammen, Gliedert man das GG. nach der Verwendungsseite in einzelne Wertbestandteile, so setzt es sich aus den Vorleistungen (Materialverbrauch), den Ersatzinvestitionen, der Akkumulation (Netto- bzw. Erweiterungsinvestitionen plus Erhöhung der Bestände und Reserven) und dem Konsum zusammen. Eine dem „Ersatzfonds“ (Abschreibungen oder Ersetzung des Anlagenverschleißes durch Ersatzinvestitionen plus Vorleistungen) vergleichbare Globalgröße kennt die westliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht. Dieser „Ersatzfonds“ erscheint in der östlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowohl in der Entstehungs- als auch in der Verwendungsrechnung des GG. Aus dieser Zerlegung des GG. ist ersichtlich, daß das gesellschaftliche Bruttoprodukt infolge der in dieser Größe enthaltenen Vorleistungen nicht mit dem in den westlichen Marktwirtschaften ermittelten Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen vergleichbar ist. Der zweite Grund, der einen Vergleich unmöglich macht, ist die bereits erwähnte Nichtberücksichtigung der zwar „gesellschaftlich nützlichen“, ansonsten aber „unproduktiven“ Dienstleistungen bestimmter Bereiche. Auf Grund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktsgröße viele Doppelzählungen. Das Nationaleinkommen wird als die Summe der in einem bestimmten Zeitraum neugeschaffenen Werte definiert. Es besteht stofflich aus Produktions- und Konsumtionsmitteln, die auf die Verwendungszwecke Akkumulation, individuelle und gesellschaftliche Konsumtion verteilt werden. Zur „gesellschaftlichen Konsumtion“ rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der „DDR“ für 1967 verteilte sich das Nationaleinkommen zu 71,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 7,3 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 21,0 v. H. auf die Akkumulation. Das Nationaleinkommen entspricht in gewisser Annäherung dem in der westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Allerdings darf bei dieser Gegenüberstellung nicht außer Acht gelassen werden, daß das Nationaleinkommen gegenüber dem Nettosozialprodukt die erbrachten Dienstleistungen des „immateriellen Bereichs“ nicht enthält. Die zweckmäßige Abgrenzung der „produktiven“ von der „unproduktiven“ Sphäre des Dienstleistungsbereiches hat in den östlichen Statistiken zu vielen Schwierigkeiten geführt, weshalb die Berechnungsmethode des GG. und des Nationaleinkommens in der „DDR“ mehrfach geändert wurde. Auf dem Gebiet der Wirtschaftsplanung und -lenkung wurde das Wachstum des Nationaleinkommens zur wichtigsten Meßziffer der ökonomischen Entwicklung erklärt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 238–239 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der…

DDR A-Z 1969

Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1969)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der 6. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der 8. Kongreß der DSF (Juni 1966) forderte stärkere Bearbeitung der Jugend, intensivere Film- und Literaturpropaganda und Verbesserung der Arbeit der Kulturhäuser. Er richtete am 13. 6. 1966 einen „Appell an die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik“. Darin hieß es u.a. „Tretet dem Antikommunismus, der Grundtorheit unseres Jahrhunderts, entgegen! Sorgt für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, zur DDR und allen anderen sozialistischen Staaten! … Setzt Euch für die Abrüstung, Entspannung und Verständigung ein! Schafft in Westdeutschland Voraussetzungen für eine demokratische und realistische Politik!“ („Neues Deutschland“ vom 14. 6. 1966). Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950 bis 30. 3. 1958 Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF sind zahlreiche „Kulturhäuser“ und der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Anfang 1966 gab die DSF 3,43 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1969)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1975 1979 1985 Die GNH. wurde im Dez. 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der SED gegründet; ihr schloß sich der zum gleichen Zweck 1960 in Berlin konstituierte Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ will. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienen sich dazu aller Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstigen Anschauungs- und Lehrmaterials. — Zeitschriften: „Neue Heimat, Journal aus der DDR“ und „Fakten und Meinungen (Kurzinformationen aus Zeitungen der DDR)“. — Präsident: Ludwig Renn, Vizepräsident: Adolf Deter, Sekretär: Egon Ehrlich. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1975 1979 1985 Die GNH. wurde im Dez. 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der SED gegründet; ihr schloß sich der zum gleichen Zweck 1960 in Berlin konstituierte Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das…

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Gesellschaftliche Gerichte (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Am 21. 8. 1964 erließ der Staatsrat die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen (GBl. I, 2. 115). Durch Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1966 (GBl.~I, S.~47) wird festgestellt, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen wurde. Damit bestehe nunmehr für alle Bürger die Möglichkeit, „sich zur Durchsetzung ihrer Rechte wegen kleinerer Konflikte auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Zusammenlebens in den Wohngemeinschaften und in anderen Bereichen an ihre Konflikt- oder Schiedskommission zu wenden“. Das neue Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt deren Befugnisse in §§ 28, 29. Art.~92 der neuen Verfassung spricht nunmehr ausdrücklich von GG., deren Stellung und Tätigkeit im „Gesetz über die GG“ vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) neu geregelt werden. Sie werden als „gewählte [S. 244]Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ und als „fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege und der sozialistischen Demokratie“ bezeichnet. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht (Richter) sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die Mitglieder der GG. Die Zuständigkeit der GG. erstreckt sich nach § 8 des Gesetzes auf: 1. Arbeitsrechtssachen (ausschließlich zuständig sind die Konfliktkommissionen); 2. Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen (Strafrecht); 3.) Verfehlungen; 4. Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen; 5. Verletzungen der Schulpflicht; 6. Arbeitsscheues Verhalten (ausschließlich zuständig sind die Schiedskommissionen); 7. Einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Im Vergleich zu dem früher bestehenden Katalog der Zuständigkeiten der GG. fehlen die Moralverstöße (sozialistische ➝Moral) und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden jetzt von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen entfällt, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt. Daraus wird deutlich, daß die GG. mehr und mehr zu einem Unterbau unter die staatliche Gerichtsbarkeit entwickelt werden und damit ein prinzipieller Unterschied zwischen ihnen und den staatlichen Gerichten nicht mehr besteht. Gegen alle Entscheidungen der GG. ist der Einspruch an das Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig, das die angefochtene Entscheidung aufheben und abändern oder die Sache an das GG. zurückverweisen kann. Das Oberste Gericht hat durch Leitungsmaßnahmen die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der GG. zu gewährleisten. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 243–244 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Räte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…

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Gegenwartskunde (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatsbürgerkunde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gedenktage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gehaltsgruppenkatalog

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatsbürgerkunde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Gedenktage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gehaltsgruppenkatalog

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Geld (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Währung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geheimer Mitarbeiter (GM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldstrafe

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Währung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232 Geheimer Mitarbeiter (GM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldstrafe

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Gemeindesteuern (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Steuern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Steuern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

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Generaldirektor (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generalauftragnehmer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalinvestor

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generalauftragnehmer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalinvestor

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Generalstaatsanwalt der DDR (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dienstbezeichnung des Leiters der Staatsanwaltschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 Generalprojektant A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalverkehrspläne

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dienstbezeichnung des Leiters der Staatsanwaltschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234 Generalprojektant A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalverkehrspläne

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Genossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für Mitteldeutschland seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet. Die G. übernahmen teilweise die Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders die Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.). Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschaftsplanung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre gesamte Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-)Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkaufs- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus [S. 235]des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ (z. B. Bauern, Handwerker) Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. H-Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen ― sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch ― leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet (LPG, MTS). Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsziele. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen; so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates die Aufgabe, bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234–235 Genex GmbH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

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Georgi, Rudi, Dr. (1969)

Siehe auch: Georgi, Rudi: 1966 * 1927. Minister für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau seit 1965. Kandidat des ZK der SED seit 1963. Nach Ausbildung zum Industriekaufmann Aufstieg bis zum Werkdirektor des VEB Besteck- und Silberwarenwerke Aue. 1957 bis 1961 Fernstudium. 1963–1965 Generaldirektor der WB Eisen, Bleche, Metallwaren in Karl-Marx-Stadt. Seit Dezember 1965 in jetziger Funktion. 1966 Promotion zum Dr. rer. oec. in Leipzig. Auszeichnungen: Fünfmal Medaille „Für ausgezeichnete Leistungen“, Banner der Arbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/georgi-rudi verwiesen. Garling, Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerlach, Manfred, Dr.

Siehe auch: Georgi, Rudi: 1966 * 1927. Minister für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau seit 1965. Kandidat des ZK der SED seit 1963. Nach Ausbildung zum Industriekaufmann Aufstieg bis zum Werkdirektor des VEB Besteck- und Silberwarenwerke Aue. 1957 bis 1961 Fernstudium. 1963–1965 Generaldirektor der WB Eisen, Bleche, Metallwaren in Karl-Marx-Stadt. Seit Dezember 1965 in jetziger Funktion. 1966 Promotion zum Dr. rer. oec. in Leipzig. Auszeichnungen: Fünfmal Medaille „Für…

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Gerichtsvollzieher (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Der G. ist nicht Vertr. des Gläubigers, sondern ausschließlich als Organ des Staates tätig. Nach den „Thesen für die Arbeitsordnung der G.“ hat der G. die im Prozeßverfahren begonnene Erziehungsarbeit des Gerichts (gesellschaftliche Erziehung) in der Zwangsvollstreckung weiterzuführen. Der G. soll das sozialistische Rechtsbewußtsein des Schuldners dadurch entwickeln, daß er ihn zur freiwilligen Erfüllung seiner Verpflichtungen anhält. Seit der Auflösung der Justizverwaltungsstellen 1963 (Justizverwaltung, Justizreform) sind die G. der Dienstaufsicht des Direktors des Bezirksgerichts (Gerichtsverfassung) unterstellt. Eine Neuregelung des G.-Wesens ist beabsichtigt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Der G. ist nicht Vertr. des Gläubigers, sondern ausschließlich als Organ des Staates tätig. Nach den „Thesen für die Arbeitsordnung der G.“ hat der G. die im Prozeßverfahren begonnene Erziehungsarbeit des Gerichts (gesellschaftliche Erziehung) in der Zwangsvollstreckung weiterzuführen. Der G. soll das sozialistische Rechtsbewußtsein des Schuldners dadurch entwickeln, daß er ihn zur freiwilligen Erfüllung seiner…

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Geschenkpaketversand (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An Lebensmitteln und Textilien darf nur das geschickt werden, was dem persönlichen Bedarf oder Gebrauch eines Empfängers entspricht. Paketen mit gebrauchter Wäsche, Bekleidung und getragenen Schuhen muß eine Desinfektionsbescheinigung eines Gesundheitsamtes beigelegt werden. Der Versand von Büchern ist erlaubt, wird jedoch mitunter wegen willkürlicher Auslegung der Bestimmungen durch die Kontrollämter erschwert. Bücher mit politischem, weltanschaulichem oder geschichtlichem Inhalt, die in ihrem Titel, Inhalt oder ihrer Aufmachung der herrschenden Ideologie widersprechen, sowie Heimat- oder andere Kalender mit Hinweisen auf politische Ereignisse der Gegenwart (17. Juni!) sollten nicht in Geschenkpaketen enthalten sein, da damit die Gefahr der Beschlagnahme der ganzen Sendung gegeben ist (Bücheraustausch). Ausnahmslos verboten im G. ist der Versand von Medikamenten, luftdicht verschlossenen Dosen und Verpackungen sowie die Beilage von Briefen, Zeitungen und illustrierten Zeitschriften. Die Post der „DDR“ ist verpflichtet, alle Geschenksendungen den Kontrollstellen der Zollverwaltung zur Inhaltsprüfung vor[S. 240]zuführen. Bei Verstößen gegen die VO vom 5. 8. 1954 erfolgen nicht nur Rücksendung an den Absender, sondern auch Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung der Sendungen. Für den G. aus Mitteldeutschland in die BRD oder nach West-Berlin enthält die VO vom 5. 8. 1954 in den „Anlagen 1 und 2“ und den fünf Ergänzungsanordnungen erheblich weitergehende Einschränkungen (Ausfuhrverbote), von denen z. B. Textilien, Glas- und Porzellanwaren, optische Geräte, Kunstgegenstände u. a. betroffen sind. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen nach Mitteldeutschland sind aus einem bei den Postämtern der BRD und West-Berlins erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichtsbetrachtung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao,…

DDR A-Z 1969

Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland (1969)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Wichtiges Instrument der Auslandspropaganda, gegründet am 7. 6. 1952. Nur bis 1955 pflegte sie vorwiegend Beziehungen zu Staaten des Ostblocks. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, „die Politik der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Verständigung und der Freundschaft unter den Völkern zu popularisieren“. Seit Okt. 1958 gründete die G., um die kulturell getarnte Propaganda in besonders wichtigen nichtkommun. Staaten zu verstärken, mehrere Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees. Am 15. 12. 1961 war die G. an der Gründung der Liga für Völkerfreundschaft beteiligt. Mit ihr zusammen lenkt und unterstützt die G. die Propaganda und Infiltration, die von diesen Freundschaftsgesellschaften und -komitees ausgeht. Die G. hat Zweigstellen in den Bezirken. — Präsident: Der Altkommunist Robert Alt (SED); Generalsekr.: Herbert Meyer. Eine Hilfsorg. der G. ist der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. (Gesellschaft „Neue Heimat“) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Sport und Technik (GST)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Wichtiges Instrument der Auslandspropaganda, gegründet am 7. 6. 1952. Nur bis 1955 pflegte sie vorwiegend Beziehungen zu Staaten des Ostblocks. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, „die Politik der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Verständigung und der Freundschaft unter den Völkern zu…

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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Büros

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…

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Gesellschaftliche Räte (1969)

Seit Ende 1966 bei den Vereinigungen volkseigener Betriebe bestehende Institutionen, deren Aufgabe es ist, die Generaldirektoren der VVB fachlich und politisch zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und deren Durchführung zu kontrollieren. Die Zusammensetzung der GR. soll gewährleisten, daß die Leitung der VVB sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Industriezweig-Interessen vertritt. Die GR. haben jeweils etwa 30 Mitglieder. Zwei Drittel davon werden aus den den VVB angeschlossenen Betrieben und Instituten delegiert (Ingenieure, Arbeiter, Partei-, Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre). Ein Drittel der Mitglieder wird vom Ministerrat in die GR. berufen (Wissenschaftler, Vertreter der verwandten Industriezweige und des Handels sowie zentraler staatlicher Organe). Die GR. sind als eine Art Aufsichtsräte bei den Leitungen der VVB anzusehen. Obwohl der Wortlaut der entsprechenden Verordnungen das nicht ganz deutlich zum Ausdruck bringt, haben die GR. gegenüber dem Generaldirektor der VVB Weisungs- und Kontrollbefugnisse. Das Prinzip der Einzelleitung und Einzelverantwortung der Generaldirektoren wird damit erheblich eingeschränkt. Andererseits ist durch die Mitwirkung von Sachverständigen ein Gegengewicht gegen Fehlentscheidungen geschaffen worden. Die Vertreter der Partei und der zentralen Staatsorgane in den GR. sollen Entscheidungen entgegenwirken, die nicht der allgemeinen und Wirtschaftspolitik des Regimes entsprechen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Tätigkeit

Seit Ende 1966 bei den Vereinigungen volkseigener Betriebe bestehende Institutionen, deren Aufgabe es ist, die Generaldirektoren der VVB fachlich und politisch zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und deren Durchführung zu kontrollieren. Die Zusammensetzung der GR. soll gewährleisten, daß die Leitung der VVB sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Industriezweig-Interessen vertritt. Die GR. haben jeweils etwa 30 Mitglieder. Zwei Drittel davon werden aus den den VVB…