DDR A-Z 1966

Gerster, Ottmar (1966)

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1963 1965 Gerster, Ottmar, Prof.: 1969 * 29. 6. 1897 in Braunfels als Sohn eines Arztes, Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–1946 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition und seit 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. Mitgl. der SED seit 1946. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes Deutscher Komponisten der SBZ seit 1951, Mitgl. und seit 1962 Vizepräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste. G. hat entscheidenden Anteil an der Gleichschaltung der Musik und trat wiederholt mit Kompositionen hervor, in denen politische Themen behandelt werden, so mit der [S. 166]„Thüringischen Sinfonie“, der Kantate „Eisenhüttenkombinat Ost“, dem „Chor der Traktoristen“ und Aufbauliedern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 165–166 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerster-ottmar verwiesen. Gerlach, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtdeutsche Arbeit

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1963 1965 Gerster, Ottmar, Prof.: 1969 * 29. 6. 1897 in Braunfels als Sohn eines Arztes, Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–1946 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition und seit 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. Mitgl. der SED seit 1946. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des…

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Geschichtsbetrachtung (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1966)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat ca. 25.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1962 annähernd 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1.~Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft…

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Gesellschaftliche Büros (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Ehrenamtliche Institutionen in Großbetrieben der Industrie, in denen die Techniker, Wirtschaftler und Verwaltungsfachleute zusammenarbeiten sollen mit dem Ziel „wissenschaftlich begründete Perspektiven für den Betrieb“ zu entwickeln. Es geht dabei in erster Linie um die Propagierung des betrieblichen Plans Neue Technik. (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Erziehung

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Ehrenamtliche Institutionen in Großbetrieben der Industrie, in denen die Techniker, Wirtschaftler und Verwaltungsfachleute zusammenarbeiten sollen mit dem Ziel „wissenschaftlich begründete Perspektiven für den Betrieb“ zu entwickeln. Es geht dabei in erster Linie um die Propagierung des betrieblichen Plans Neue Technik. (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 …

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Gesellschaftswissenschaften (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische Wissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaften. Dabei wird neuerdings von volksdemokratischen Gesellschaftswissenschaftlern — in der SBZ G. Scheler, Braunreuther u.a. — zugegeben, daß man methodisch von dem empirischen und statistischen Vorgehen der westlichen Soziologie lernen solle und daß die optimale Nutzung „ökonomischer Hebel“ (Neues ökonomisches System ...) eine empirische Erforschung der wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen, ihrer Bedürfnisse und Erwartungen, der Formen ihrer Kooperation und zwischen ihnen vorhandener Spannungen, der Widersprüche zwischen ihrem Verhalten und ihrem Bewußtsein nötig macht. Das gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die angestrebte Produktionsoptimierung nur mit den Menschen in ihrer empirischen Gegebenheit und Differenzierung, nicht gegen sie zu erreichen ist. Die G. werden indes von den Bolschewisten ausnahmslos dem Dogma unterstellt, daß Mensch und Gesellschaft entscheidend von den jeweiligen Produktionsverhältnissen bestimmt werden. Die G. gehören in dem marxistischen Schema von Basis und Überbau zum ideologischen Überbau (Historischer Materialismus). Das Studium der wichtigsten G., Philosophie, Politische Ökonomie und Geschichte, ist für alle Studenten obligatorisch. (Soziologie, Grundstudium) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der Arbeit

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische…

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Gesundheitswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 171]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien; sie wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik (mindestens nominell) weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der „staatlichen Einrichtungen“ nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auflösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaften und des G., Juli 1959). Für den Großteil der [S. 173]Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der „staatlichen Einrichtungen“ nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewährt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und nachgehender Überwachung, bei gleichzeitiger Einheit von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung, hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Zwar wurde auch hier die regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblichem und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Daneben aber wurde 1965 der Gedanke des „Perspektivplans“ wieder aufgegriffen, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens ergänzend nach Wirtschaftszweigen zu koordinieren, der innerhalb dieser jeweils gleichen arbeitsmedizinischen Probleme und Gefahren wegen: in jedem Wirtschaftszweig erhält eine große Poliklinik mit Arbeitshygienischer Abteilung die Aufgabe der Koordinierung und der Ausarbeitung und Festlegung des speziellen arbeitsmedizinischen Vorgehens. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der „staatlichen Einrichtungen“ führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwan[S. 174]gerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1964: 95,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); „Frühgeburtendienst“, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen wurden eingerichtet, um die anhaltend ungünstige Säuglingssterblichkeit zu senken. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen zeitweise bewahren, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d. h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig. 4. Hygiene Hygiene und Seuchenbekämpfung haben von Anfang an eine Sonderstellung gehabt und haben sie bewahrt. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. In der Lebensmittelhygiene hat das Lebensmittelgesetz von 1962 nebst Durchführungsbestimmungen die Entwicklung vorerst abgeschlossen; das in Vorbereitung befindliche „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ wird auf seinem Gebiet das Gleiche bewirken. Zur Durchsetzung aller dieser Rechtsvorschriften sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. Die Bemühungen um Zusammenführung der Hygiene-Überwachung mit der (individuellen) „Prophylaxe, Therapie und Metaphylaxe“ ist über formale Regelungen nicht hinausgekommen, im wesentlichen darin sich erschöpfend, daß in jedem Bezirk und in jedem Kreis der Bezirkshygieniker (Kreishygieniker) als Leiter der Hygieneinspektion Stellvertreter des Bezirksarztes bzw. Kreisarztes ist, und daß dem [S. 175]Bereichsarzt die Verantwortung auch für die Hygiene in seinem ärztlichen Versorgungsbereich übertragen ist. Aber selbst dieses letzte ist von lediglich formaler Bedeutung, solange nicht epidemisches Auftreten von Krankheiten Notstände schafft. — Ähnlich hat auch das Apothekerwesen eine Sonderstellung: es steht in Bezirk und Kreis unter Leitung des Bezirks- bzw. Kreisapothekers, und dieser gehört der „Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirks“ (Kreises) an; er ist aber in der Führung eines großen Verwaltungskörpers, der auch das gesamte Rechnungswesen der Apotheken in sich schließt, fachlich selbständig. 5. Das Gesundheitszentrum Eine einheitliche Körperschaft kann das G. schon eines Kreises, das derart vielfältige Institutionen zusammenfassen soll, nicht sein. Der Kreisarzt, fachlich-politisch verantwortliche Spitze, kann seine Funktion nur als Leiter des Kaderwesens und der Organisationszentrale erfüllen. Die Doktrin einer „Einheit des G.“ gebietet gleichwohl, das Nebeneinander zu überwinden. Das ist der aktuelle Kern der Forderung, das „Gesundheitszentrum“ zu realisieren: in der Position des „Ärztlichen Direktors“ des Gesundheitszentrums soll der Leiter des Kreiskrankenhauses, soll vielleicht statt seiner der Kreisarzt im Krankenhaus residierend alle Funktionen des G. ebenso in Personalunion lenken, wie nach der Theorie der „Bereichsarzt“ in der untersten Versorgungseinheit. 1966 sollen in 15 Kreisen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ gebildet werden. Nun aber meldet der Widerstand angesehener Fachleute der „Organisation des Gesundheitsschutzes“ sich zu Wort gegen die Vorrangstellung der Krankenhausärzte (die ihrer Hauptaufgabe nach klinisch orientiert sein müssen), gegen die Beeinträchtigung der Krankenhausfunktionen durch die räumliche und organisatorische Nachbarschaft großer Verwaltungsstellen. Immer neue Ansätze zur Realisierung der Prinzipien beweisen, daß es sich um wirklichkeitsfremde Konstruktionen handelt, nicht etwa um ein aus der Einsicht in funktionelle Zusammenhänge entwickeltes Konzept. Rationell war dabei die Schaffung von Institutionen, die unmittelbare Zusammenarbeit zahlreicher Ärzte ermöglichen. Polikliniken und Ambulatorien haben volle Entsprechungen in den angelsächsischen und skandinavischen Ländern, dort aus dem Streben nach rationeller Aufgabenerfüllung. Bewährt hat sich das Prinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge. Seine Wirkungen sind nicht zu verkennen: Senkung der Säuglings- und Müttersterblichkeit, Diabetesfrüherkennung, Krebsfrühbehandlung u. a. 6. Doktrin und Realität Doch zeigt sich selbst in der „Prophylaxe“ das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. Das gilt für den hohen Personalaufwand der Verwaltungs- und Überwachungsorganisation im G. (ein Viertel der Arbeitskraft der Ärzteschaft wird für diese Aufgaben verbraucht) wie für das ganze Sozial- und Wirtschaftsleben. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben wesentlich zu den bestehenden Schwierigkeiten beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. tatsächlich aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Auf ähnliche Weise werden dem G. Schwierigkeiten von der Organisation des Soziallebens künstlich bereitet: die Starre der Planwirtschaft mit ihren langfristig voraus festgelegten Stellenplänen, Arbeitskräfteplänen usf. bewirkt, daß Arbeitskräfte fixiert, auch wenn sie nicht gebraucht werden und nicht sinnvoll beschäftigt werden können. Überhöhter Krankenstand, der trotz ständiger Bemühung sich stets um [S. 176]mehr als ein Viertel über den Kennziffern hält, ist keineswegs nur Krankheitsgründen zuzuschreiben. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Pläne verhindern Rehabilitation der Behinderten und Beschäftigung vermindert leistungsfähiger älterer Menschen; denn auf den Plänen gibt es nur volle Arbeitskräfte. Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, um Erkenntnisse der Medizin in die Wirklichkeit des Arbeitslebens umzusetzen. Die planwirtschaftliche Starre läßt auch sie nicht zur Wirkung kommen. Ungünstigste Folge der Fehlleitung von Arbeitskräften ist die extreme Einspannung der Frauen in die außerhäusliche Arbeit: der Anteil der erwerbstätigen an der Gesamtzahl der Frauen „im erwerbstätigen Alter“ (von 15 bis 60 Jahren) betrug 1964 72 v. H.; er ist um fast die Hälfte höher als in der BRD mit 49,9 v. H. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft beläuft sich auf 46,2 v. H., unter den Arbeitern und Angestellten der Bauwirtschaft auf 10,2 v. H. Unverändert werden Frauen in Nacht- und Schwerarbeit beschäftigt, den elementaren Grundsätzen des Arbeitsschutzes zum Trotz. Gegen die resultierenden Gesundheitsschäden kommen die Bemühungen um „Gesundheitsschutz“, etwa in der Schwangerschaft, nicht an: der Anteil der Totgeburten ist zwar seit 1956 geringfügig gesunken, der Anteil der Frühgeburten an allen Lebendgeborenen dagegen ist um mehr als ein Viertel gestiegen. Die Entwicklung des (höchst aufwendigen) „Frühgeburtendienstes“ war notwendig, um die Schäden, die in der Säuglingssterblichkeit sichtbar werden, auszugleichen. In der hohen Sterblichkeit des späteren Säuglingslebens, in dem sie von den äußeren Lebensumständen abhängt, zeigen die Auswirkungen der überhöhten Frauenerwerbstätigkeit sich unverändert. Auch steigende Zahlen von Plätzen in Kinderkrippen kompensieren sie nicht. Kinder und Jugendliche werden durch verschleierte Kinderarbeit („Erntehilfe“ u.a.), durch Nacht- und Schwerarbeit vom 17. Lebensjahr an und selbst noch in der Schule durch die polytechnische Bildung und Erziehung überfordert. Alle Erwerbstätigen stehen unter ständiger nervlicher Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck); dazu kommt das Fehlen ausreichender Entspannung (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, durch staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nur stellenweise. Lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle läßt vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; die Lebenserwartung der Männer wie der Frauen bereits im 60. Lebensjahr und in jeder folgenden Fünfjahrgruppe liegt deutlich niedriger als in der BRD. Die Ursachen wird man auch in der Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung und im Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung zu suchen haben; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andrerseits wird gesundheitliche Aufklärung und Belehrung intensiv und an vielerlei Stellen betrieben. Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken müssen einen festen Teil ihrer Arbeitszeit darauf verwenden. Das Deutsche Rote Kreuz ist mit seinen Hygiene-Aktivs auf diese Aufgabe ausgerichtet. Periodisch wechselnde Schwerpunkte geben dafür neue Anregungen. Das Hygiene-Museum in Dresden stellt Unterrichtsmaterial in hoher geistiger und technischer Qualität für die Breitenarbeit der Gesundheitserziehung in der Bevölkerung bereit. Rasch ansteigende Zahlen der Mitarbeiter in den ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen (Ärzte, Mittleres ➝Medizinisches Personal) lassen eine allmähliche Intensivierung der Arbeit auf allen Gebieten des G. zu. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. — Die medizinische Forschung wird nachdrücklich gefördert (Akademie der Wissenschaften). Ihr sind zwar die starren dogmatischen Bindungen (Pawlow) zum großen Teil genommen. Aber sie unterliegt zentraler Lenkung (Deutscher ➝Forschungsrat) und sie ist pragmatisch auf Schwerpunkte im Rahmen der (volkswirtschaftlichen) Gesamtplanung konzentriert. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 171–176 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 171]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien; sie wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…

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Gewerkschaftsgruppe (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kleinste Einheit einer Gewerkschaft (FDGB). Sie deckt sich meist mit einer Brigade. Sie soll nach der Satzung des FDGB allen Gewerkschaftsmitgl. die aktive Beteiligung am Gewerkschaftsleben ermöglichen. An ihrer Spitze steht ein Vertrauensmann, der bis 1957 Gewerkschaftsorganisator hieß. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gewerkschaftsaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftskomitee

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kleinste Einheit einer Gewerkschaft (FDGB). Sie deckt sich meist mit einer Brigade. Sie soll nach der Satzung des FDGB allen Gewerkschaftsmitgl. die aktive Beteiligung am Gewerkschaftsleben ermöglichen. An ihrer Spitze steht ein Vertrauensmann, der bis 1957 Gewerkschaftsorganisator hieß. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone…

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Geyer, Helmut (1966)

* 1920, nach Schlosserlehre Facharbeiter. Nach 1945 in SED und FDGB. Seit 1949 Berufsfunktionär im FDGB, dort seit spätestens 1956 Sekretär des ZV der IG Bergbau, seit etwa 1960 Mitgl. des Präsidiums der ZV dieser IG. Erwarb 1955 Diplom der Gesellschaftswiss. Wurde im Februar 1964 Vors. des FDGB-Bezirksvorst. Chemnitz. Seit 22. 12. 1965: Leiter des Staatl. Amtes für Arbeit und Löhne, Mitgl. des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

* 1920, nach Schlosserlehre Facharbeiter. Nach 1945 in SED und FDGB. Seit 1949 Berufsfunktionär im FDGB, dort seit spätestens 1956 Sekretär des ZV der IG Bergbau, seit etwa 1960 Mitgl. des Präsidiums der ZV dieser IG. Erwarb 1955 Diplom der Gesellschaftswiss. Wurde im Februar 1964 Vors. des FDGB-Bezirksvorst. Chemnitz. Seit 22. 12. 1965: Leiter des Staatl. Amtes für Arbeit und Löhne, Mitgl. des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage,…

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Girnus, Wilhelm (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 178]* 17. 1. 1906 in Allenstein, Studium in Breslau, Königsberg und Paris. Kunst- und Zeichenlehrer. KPD. 1933–1945 in Zuchthäusern und Konzentrationslagern des NS-Regimes 1945 Dezernent in der Verwaltung für Volksbildung, 1946 stellv. Intendant des Berliner Rundfunks, 1949–1953 Mitgl. d. Redaktionskollegiums des „Neuen Deutschlands“, 1951–1954 auch der Kunstkommission. 1953–1955 Leiter der Abt. Schöne Literatur und Kunst im ZK der SED, seit 15. 4. 1955 als Nachfolger von Albert ➝Norden Staatssekretär und Sekretär des Ausschusses für Deutsche Einheit. 1954 Dr. phil. 28. 2. 1957 bis 12. 7. 1962 Staatssekretär für d. Hoch- und Fachschulwesen, schärfster Verfechter der SED-Kultur- und Hochschulpolitik. Jetzt Prof. mit Lehrstuhl für allgem. Literaturwissenschaft an der Humboldt-Univ. Berlin. Seit Nov. 1963 Chefredakteur d. Zeitschrift „Sinn und Form“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/girnus-wilhelm verwiesen. Gießmann, Ernst-Joachim A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frau

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 178]* 17. 1. 1906 in Allenstein, Studium in Breslau, Königsberg und Paris. Kunst- und Zeichenlehrer. KPD. 1933–1945 in Zuchthäusern und Konzentrationslagern des NS-Regimes 1945 Dezernent in der Verwaltung für Volksbildung, 1946 stellv. Intendant des Berliner Rundfunks, 1949–1953 Mitgl. d. Redaktionskollegiums des „Neuen Deutschlands“, 1951–1954 auch der Kunstkommission. 1953–1955 Leiter der Abt. Schöne Literatur und Kunst im ZK…

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Glückauf, Erich (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1959 1960 1962 1963 1965 * 12. 9. 1903 in Wittlich/Mosel. USPD, KPD, bis 1927 Redakteur mehrerer KP-Zeitungen, danach Sekretär der KPD-Fraktion im Reichstag und Redakteur des kommun. Parlamentspressedienstes, 1932 Chefredakteur der KPD-Zeitung „Freiheit“. Nach 1933 Emigration in das Saargebiet und später nach Frankreich, von 1936 bis 1938 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg und Leitung der illegalen Radiostation „Deutscher Freiheitssender“ in Spanien, danach Rückkehr nach Frankreich, Emigration nach Schweden. Neben Karl ➝Mewis leitender Funktionär der kommun. Parteigruppe in Stockholm. Nach 1945 Leiter der Presseabteilung der SED-Landesleitung Mecklenburg, Chefredakteur der mecklenburgischen SED-Landeszeitung und Sprecher der SED-Fraktion im Landtag. Etwa im April 1950 in die damalige Westkommission des ZK der SED berufen, Ende 1951 stellv. Leiter der Abt. für gesamtdeutsche Arbeit, des späteren Arbeitsbüros im ZK der SED, März 1952 Leiter dieser Abt., im Juli 1953 wieder stellv. Leiter dieser Abt., 1954 zur Agitationskommission des ZK versetzt, im Febr. 1958 wieder Leiter des Arbeitsbüros. Seit 1959 leitender Mitarbeiter der von Albert ➝Norden geleiteten „Zentralen Kommission für gesamtdeutsche Arbeit“ beim ZK der SED (1962 in Westkommission umbenannt). Seit 1961 Mitgl. d. ZK und Politbüros d. illegalen KPD. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/glueckauf-erich verwiesen. Gleichmacherei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GM

Siehe auch die Jahre 1953 1959 1960 1962 1963 1965 * 12. 9. 1903 in Wittlich/Mosel. USPD, KPD, bis 1927 Redakteur mehrerer KP-Zeitungen, danach Sekretär der KPD-Fraktion im Reichstag und Redakteur des kommun. Parlamentspressedienstes, 1932 Chefredakteur der KPD-Zeitung „Freiheit“. Nach 1933 Emigration in das Saargebiet und später nach Frankreich, von 1936 bis 1938 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg und Leitung der illegalen Radiostation „Deutscher Freiheitssender“ in Spanien, danach…

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Goethe-Preis (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationalpreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotsche, Otto

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationalpreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotsche, Otto

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Gosplan (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abgekürzte Bezeichnung für das „Staatliche Plankomitee der Sowjetunion“, die oberste Planungsinstanz der SU. („GOS“ = Abk.für„Gosudarstwenni“, d. h. „staatlich“.) Der Gosplan beeinflußt direkt und über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Görlitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gost-Normen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abgekürzte Bezeichnung für das „Staatliche Plankomitee der Sowjetunion“, die oberste Planungsinstanz der SU. („GOS“ = Abk.für„Gosudarstwenni“, d. h. „staatlich“.) Der Gosplan beeinflußt direkt und über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Sowjetblockländer die Wirtschaft auch der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Görlitz A, B,…

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Gesamtdeutsche Arbeit (1966)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Nationales Dokument: 1963 1965 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 So hieß bis Dez. 1961 die Infiltration, vor allem der SED, in die BRD hinein. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gerster, Ottmar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Nationales Dokument: 1963 1965 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 So hieß bis Dez. 1961 die Infiltration, vor allem der SED, in die…

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Gesellschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die soziale Lebens- und Wirtschaftsform der Menschen, vor allem (ursprünglich als „bürgerliche G.“), soweit sie in Staatsgebilden modernen Zuschnitts vereint sind. Gemäß dem Historischen Materialismus in der Version Lenins sind alle nicht bolschewistisch geführten G. sowie die G. der Diktatur des Proletariats Klassen-G. (Klassenkampf). Mit der wissenschaftlich-technischen („zweiten“) Revolution und der „Abschwächung des Klassenkampfes“ ist in den Volksdemokratien eine ausgesprochene Leistungs-G. im Aufbau mit einer funktionellen Oberschicht (Intelligenz, 15 bis 20 v. H.), einer Mittelschicht von Spezialisten, in der Arbeiter und Angestellte zunehmend verschmolzen sind (rund zwei Drittel) und einer zahlenmäßig geringen unqualifizierten Unterschicht (15–20 v. H.). Die G. ist extrem mobil, die Erwerbstätigen haben im Prinzip den Status von Staatsangestellten, die Jugend wird systematisch schon im Schulalter in die Leistungs-G. einbezogen, die Geschlechter sind grundsätzlich gleichberechtigt (Familienrecht), die Privatsphäre wird in Grenzen, soweit mit der angestrebten Vergesellschaftung vereinbar, toleriert. Diese sich auch in der SBZ abzeichnende gesellschaftliche Schichtung ändert nichts am Herrschaftsmonopol der Partei und am Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit. (Reformkommunismus) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die soziale Lebens- und Wirtschaftsform der Menschen, vor allem (ursprünglich als „bürgerliche G.“), soweit sie in Staatsgebilden modernen Zuschnitts vereint sind. Gemäß dem Historischen Materialismus in der Version Lenins sind alle nicht bolschewistisch geführten G. sowie die G. der Diktatur des Proletariats Klassen-G. (Klassenkampf). Mit der wissenschaftlich-technischen („zweiten“) Revolution und der „Abschwächung des Klassenkampfes“ ist in den…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1966)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1969 1975 1979 1985 [S. 167]Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der SED gegründet; ihr schloß sich der zum gleichen Zweck 1960 in Berlin konstituierte Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ will. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienen sich dazu aller Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstigen Anschauungs- und Lehrmaterials. — Zeitschriften: „Neue Heimat, Journal aus der DDR“ und „Fakten und Meinungen (Kurzinformationen aus Zeitungen der DDR)“. — Präsident: Ludwig ➝Renn, Vizepräsident: Adolf ➝Deter, Sekretär: Egon Ehrlich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1969 1975 1979 1985 [S. 167]Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der SED gegründet; ihr schloß sich der zum gleichen Zweck 1960 in Berlin konstituierte Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das…

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Gesellschaftliche Erziehung (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Der Vertreter des Kollektivs hat die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten darzulegen. Ein solcher Vertreter kann nur von dem Kollektiv beauftragt werden, dem der Angeklagte angehört oder angehört hat. Gewerkschaftsleitungen, Genossenschaftsvorstände, ständige Kommissionen, denen der Angeklagte nicht angehört, können keinen Vertreter des Kollektivs, gegebenenfalls aber einen Gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger beauftragen. Die Aussagen des Vertreters des Kollektivs sind Beweismittel im Sinne der Strafprozeßordnung. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Diese Einbeziehung darf nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) nur dann unterbleiben, wenn die Sicherheit des Staates oder die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen es erfordern. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen ➝Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§~1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 GBl. I, S. 65). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167–168 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem…

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Gesetzbuch der Arbeit (1966)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen (Arbeitsgerichte). Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Gesundheitszentrum (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 [S. 170]Im Zuge der Umorganisation des Gesundheitswesens soll in jedem Kreis das Kreiskrankenhaus mit seiner Poliklinik zum G. entwickelt werden, das Kreis-Krankenhaus zum Mittelpunkt des gesamten Gesundheitswesens im Kreis. Von diesem G. aus soll nicht nur alle ärztliche Behandlungstätigkeit fachlich und organisatorisch gesteuert werden, sondern auch die „Prophylaxe“ in Beratungsstellen und im Betriebsgesundheitswesen. Damit sollen, in Ausgestaltung des Dispensaire-Prinzips, alle Maßnahmen der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zusammengefaßt und vereinheitlicht werden. Es ist vorgesehen, die Leitung dieses G. dem Kreisarzt als „Ärztlichem Direktor“ zu übertragen und damit das Kreiskrankenhaus zum Sitz der „Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises“, also einer Verwaltungsbehörde, mitsamt der Hygiene-Inspektion zu machen. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerbebanken

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 [S. 170]Im Zuge der Umorganisation des Gesundheitswesens soll in jedem Kreis das Kreiskrankenhaus mit seiner Poliklinik zum G. entwickelt werden, das Kreis-Krankenhaus zum Mittelpunkt des gesamten Gesundheitswesens im Kreis. Von diesem G. aus soll nicht nur alle ärztliche Behandlungstätigkeit fachlich und organisatorisch gesteuert werden, sondern auch die „Prophylaxe“ in Beratungsstellen und im Betriebsgesundheitswesen. Damit sollen, in…

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Gewerkschaftskomitee (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Das G. ist das wichtigste gewerkschaftliche Organ im Bereich der Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB). Es wird von der Delegiertenkonferenz, die in der Regel alle zwei Jahre einberufen wird, gewählt. Die Delegierten werden von den FDGB-Mitgliedern der Betriebe im Bereich der VVB gewählt. Das G. ist Ausführungsorgan des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralvorstandes der jeweiligen Industriegewerkschaft bzw. Gewerkschaft. Seine wichtigste Aufgabe ist die Anleitung der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen und die Organisation des sozialistischen ➝Wettbewerbs der VVB. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gewerkschaftsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsleitungen, betriebliche

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Das G. ist das wichtigste gewerkschaftliche Organ im Bereich der Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB). Es wird von der Delegiertenkonferenz, die in der Regel alle zwei Jahre einberufen wird, gewählt. Die Delegierten werden von den FDGB-Mitgliedern der Betriebe im Bereich der VVB gewählt. Das G. ist Ausführungsorgan des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralvorstandes der jeweiligen Industriegewerkschaft bzw. Gewerkschaft. Seine wichtigste…

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GHG (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Großhandelsgesellschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Geyer, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GI

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Großhandelsgesellschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Geyer, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GI

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Gleichberechtigung der Frau (1966)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda daraufhin, daß wirkliche GdF. nur dann möglich wird, wenn die Frau einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter Hinweis auf die GdF. im allgemeinen nicht anerkannt (Familienrecht). Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). 1962 soll der Anteil der Frauen an der Bevölkerung 54,8 v. H. (1950: 55,6 v. H.) betragen haben; der Anteil an der Gesamtzahl aller Beschäftigten betrug 47 v. H., das sollen 70,1 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen und Mädchen im Alter von 16 bis 60 Jahren sein (Bericht des ZK der SED an den VI. <➝Parteitag>). Die nicht berufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten. Als Gegenleistung wird allen Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen ist jedoch der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der BRD. Dem SED-Politbüro gehört nur eine Frau (Margarete Müller) an. Dem Staatsrat gehören drei Frauen ohne politisches Profil und ohne pol. Einfluß an: Prof. Dr.-Ing. Lieselotte Herforth (Physikerin), Else Merke (LPG-Bäuerin) und Christel Pappe (Chemieingenieur). Ministerposten bekleiden Hilde ➝Benjamin, Margot Honecker und Margarete ➝Wittkowski. (Staatsangehörigkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichheit

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda daraufhin, daß wirkliche GdF. nur dann möglich wird, wenn die Frau einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Der Unterhaltsanspruch von Ehefrauen, insbesondere nach Ehescheidungen, wird unter Hinweis auf die GdF. im…

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GM (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 179]Abk. für Geheimer Mitarbeiter im Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Glückauf, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gnadenrecht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 179]Abk. für Geheimer Mitarbeiter im Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Glückauf, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gnadenrecht

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Goldenbaum, Ernst (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 15. 12. 1898 in Parchim (Meckl.) als Sohn eines Arbeiters. Landarbeiter, 1919 Übertritt von der USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgischen Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvors. der VdgB in Mecklenburg, seit 10. 12. 1951 stellv. Vors. des Zentralvorstandes der VdgB (BHG). 1948 von der SMAD und dem SED-Zentralsekretariat mit der Gründung der DBD beauftragt, deren Vors. er seit dem 16. 6. 1948 ist. Seit 7. 10. 1949 Abg., 1950–1954 Vizepräsident der Volkskammer, vom 12. 10. 1949 bis 15. 11. 1950 Minister für Land- und Forstwirtschaft. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goldenbaum-ernst verwiesen. Gnadenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gomulkaplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 15. 12. 1898 in Parchim (Meckl.) als Sohn eines Arbeiters. Landarbeiter, 1919 Übertritt von der USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgischen Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvors.…

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Gost-Normen (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Technische Normen der SU (Gost = Gosudarstwenni Standards), aber nicht ausschließlich sowjet. Ausarbeitungen. Auch den GN. liegen die Empfehlungen der Internationalen Standardisierungskommission (ISO), deren Mitgl. die SU ist, zugrunde. Trotzdem weichen zahlreiche Erzeugnisse, die nach GN. hergestellt werden, von den DIN und den Staatlichen Standards der SBZ (Standardisierung) ab, z. B. bei Walzmaterial, bei dem die Abmessungen der Profile überhaupt nicht übereinstimmen. Die SU liefert seit Anfang 1960 an die Sowjetblockländer Walzmaterial nur noch nach GN. Als Folge davon haben die Zonenbehörden angeordnet, daß die technischen Normen der SBZ „mit den Normenwerken der sozialistischen Länder in Übereinstimmung gebracht werden“ mußten. Praktisch lief das auf die Einführung der GN. hinaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Gosplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotha

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Technische Normen der SU (Gost = Gosudarstwenni Standards), aber nicht ausschließlich sowjet. Ausarbeitungen. Auch den GN. liegen die Empfehlungen der Internationalen Standardisierungskommission (ISO), deren Mitgl. die SU ist, zugrunde. Trotzdem weichen zahlreiche Erzeugnisse, die nach GN. hergestellt werden, von den DIN und den Staatlichen Standards der SBZ (Standardisierung) ab, z. B. bei Walzmaterial, bei dem die Abmessungen der…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus stellt nach marxistischer polit. Ökonomie das GG. die Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitabschnitt erzeugten materiellen Güter (Produktionsmittel und Konsumtionsmittel) dar. Den größten Teil des GG. bildet das Nationaleinkommen. Das GG. „wird durch die Arbeit der Werktätigen in der materiellen Produktion, nämlich in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Verkehrswesen, soweit es der Produktion dient, sowie durch die Arbeit des Handelspersonals geschaffen, soweit es Arbeiten verrichtet, die eine Fortsetzung des Produktionsprozesses in der Zirkulationssphäre darstellen (Lagerung, Endbearbeitung, Transport, Verpackung der Ware usw.). Außer den Werktätigen, die körperliche Arbeit verrichten, nehmen an der Schaffung der materiellen Güter auch die in den Zweigen der materiellen Produktion beschäftigten Werktätigen (Wissenschaftler, Ingenieure usw.) unmittelbar teil, die geistige Arbeit verrichten“ (Lehrbuch Politische Ökonomie, S. 587). Alle nichtproduzierenden Zweige (wie staatliche Verwaltung, Kulturschaffende, soziale und medizinische Betreuung) sind an der Schaffung des GG. nicht beteiligt. Diese Arbeit wird als „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gesamtdeutsche Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus stellt nach marxistischer polit. Ökonomie das GG. die Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitabschnitt erzeugten materiellen Güter (Produktionsmittel und Konsumtionsmittel) dar. Den größten Teil des GG. bildet das Nationaleinkommen. Das GG. „wird durch die Arbeit der Werktätigen in der materiellen Produktion, nämlich in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Verkehrswesen, soweit es…

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Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland (1966)

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Wichtiges Werkzeug der Auslandspropaganda, begründet am 7. 6. 1952. Nur bis 1955 pflegte sie vorwiegend Beziehungen zu Staaten des Ostblocks. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, „die Politik der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Verständigung und der Freundschaft unter den Völkern zu popularisieren“. Seit Okt. 1958 gründete die G., um die kulturell getarnte Propaganda in besonders wichtigen nichtkommun. Staaten zu verdichten, mehrere Freundschaftsgesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft u. weitere) und Freundschaftskomitees. Am 15. 12. 1961 war die G. an der Gründung der Liga für Völkerfreundschaft beteiligt. Mit ihr zusammen lenkt und unterstützt die G. die getarnte weltrevol. Propaganda und Infiltration, die von diesen Freundschaftsgesellschaften und -komitees ausgeht. Die G. hat Zweigstellen in den Bezirken. — Präsident: Der Altkommunist Robert Alt (SED); Generalsekr.: Herbert Meyen. Eine Hilfsorg. der G. ist der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Sport und Technik

Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Wichtiges Werkzeug der Auslandspropaganda, begründet am 7. 6. 1952. Nur bis 1955 pflegte sie vorwiegend Beziehungen zu Staaten des Ostblocks. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, „die Politik der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Verständigung und der Freundschaft unter den Völkern zu…

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Gesellschaftlich (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Im Pj. soviel wie: orientiert am Interesse der „Arbeiterklasse“ und der übrigen „werktätigen Massen“. Meist in Wortverbindungen, wie „G. Betätigung“, „G. Nutzen“. Zugrunde liegt der Gedanke, daß die Arbeiterklasse, ihr Staat und insbesondere ihre Partei das Ganze der Bevölkerung (die Gesellschaft) führen und repräsentieren. Was im Sinne von Arbeiterklasse und Partei geschieht, fördert mithin das Ganze; was Klasse oder Partei abträglich ist, gefährdet das Ganze. Was hingegen anderen Schichten nützt, kann sehr wohl als „gesellschaftlich“ negativ gewertet werden. Dieser Begriff G. unterscheidet sich mithin wesentlich von dem westlichen, wo alles, was auf größere Gruppen bezogen ist, damit bezeichnet wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Im Pj. soviel wie: orientiert am Interesse der „Arbeiterklasse“ und der übrigen „werktätigen Massen“. Meist in Wortverbindungen, wie „G. Betätigung“, „G. Nutzen“. Zugrunde liegt der Gedanke, daß die Arbeiterklasse, ihr Staat und insbesondere ihre Partei das Ganze der Bevölkerung (die Gesellschaft) führen und repräsentieren. Was im Sinne von Arbeiterklasse und Partei geschieht, fördert mithin das Ganze; was Klasse oder Partei abträglich…

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Gesellschaftliche Gerichte (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 4. Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann im Jahre 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Am 21. 8. 1964 erließ der Staatsrat die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen (GBl. I, 5. 115). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsgefährlichkeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 4. Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…

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Gesetzgebung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des [S. 170]Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) ist (wie in den bisherigen Ministerratsgesetzen) außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil~I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169–170 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

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Gewerbebanken (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Banken für ➝Handwerk und Gewerbe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gesundheitszentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsaktiv

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Banken für ➝Handwerk und Gewerbe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gesundheitszentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsaktiv

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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen [S. 177]Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Die BGL hat in den VEB für die Erfüllung und Übererfüllung der Wirtschaftspläne zu sorgen. Sie ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages. Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für ➝Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170, 177 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinn

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen [S. 177]Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…

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GI (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Abk. für Geheimer Informant im Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 GHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gießmann, Ernst-Joachim

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Abk. für Geheimer Informant im Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 GHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gießmann, Ernst-Joachim

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Gleichheit (1966)

Siehe auch das Jahr 1965 Neben der Freiheit Grundprinzip der modernen Demokratie, das vor allem die staatsbürgerliche und rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen zum Inhalt hat, daneben indes auf Fragen wie die der G. der Bildungs- und Berufschancen (und mithin des sozialen Starts) oder etwa auch die der Gleichberechtigung der Geschlechter hinführt. Nach allgemeiner Ansicht schränken sich G. und Freiheit wechselseitig ein — nicht zuletzt eine Folge angeborener Verschiedenartigkeiten und kaum umkehrbarer historischer Prozesse. Während die westliche vor allem in der Nachfolge von J. Locke und Montesquieu, dem Prinzip der Freiheit den Vorrang gab, hat sich der Marxismus-Leninismus mit seinem ursprünglichen sozialpolitischen Anliegen für den Vorrang der G. entschieden. Demgemäß wurde die kommun. „Idealgesellschaft“ als vorwiegend „egalitär“ entworfen. Praktisch hat man indes, schon seit den 20er Jahren, in der UdSSR — und später in den Volksdemokratien — nur die alte Ungleichheit durch eine neue ersetzt (die prinzipiell nur für die Übergangsphase der Diktatur des Proletariats gelten sollte). Die herrschende Funktionärsschicht der UdSSR konnte den herrschaftlichen Bereich nicht aufheben, sondern verfestigte praktisch die Herrschaft (über die Partei) zu einer dauernden Einrichtung und setzte überdies die oligarchische Herrschaft einer sehr schmalen Oberschicht durch. Dementsprechend geben die herrschenden Funktionärsschichten aller kommunistischen und volksdemokratischen Staaten neuerdings auch die anlagemäßige Ungleichheit und die daraus im Gemeininteresse resultierende Unterschiedlichkeit von Ausbildung, Entlohnung, Privilegien usw. als gerechtfertigt zu. So bleiben — auf Kosten der Freiheit — nur einige Elemente sozialer G.: grundsätzliche G. zwischen den Geschlechtern, relative (!) G. der Startchancen sowie vorerst als Rest der angestrebten sozialen Gleichstellung die Sicherung des Existenzminimums für die sozial Schwächsten vermittels einer manipulierten ausgesprochen anti-egalitären Preispolitik. Auch während des „Aufbaus des Kommunismus“ sollen keineswegs mehr alle „das Gleiche“ erhalten, sondern es sollen nur Bedürfnisse befriedigt werden, die als rechtmäßig hingestellt werden. Literaturangaben Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichmacherei

Siehe auch das Jahr 1965 Neben der Freiheit Grundprinzip der modernen Demokratie, das vor allem die staatsbürgerliche und rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen zum Inhalt hat, daneben indes auf Fragen wie die der G. der Bildungs- und Berufschancen (und mithin des sozialen Starts) oder etwa auch die der Gleichberechtigung der Geschlechter hinführt. Nach allgemeiner Ansicht schränken sich G. und Freiheit wechselseitig ein — nicht zuletzt eine Folge angeborener…

DDR A-Z 1966

Gnadenrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Wilhelm Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neu gebildeten Staatsrat übertragen. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach § 1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten, einem in gerader Linie Verwandten oder den Geschwistern des Verurteilten eingereicht werden. Bei Todesurteilen kann das Gnadengesuch auch durch einen in der SBZ zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Daraus ergibt sich eindeutig, daß in anderen Fällen Gnadengesuche nicht von Anwälten eingereicht werden dürfen. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht erkennen lassen. Die Vorprüfung des Gesuches erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Sekretärs des Staatsrates. Dieser Kommission gehören der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt, der Minister des Innern oder der Minister für Staatssicherheit an. Über Gnadengesuche, die sich nur auf Geldstrafen oder Nebenfolgen erstrecken, entscheidet eine Gnadenkommission in den Bezirken, der der Leiter der Justizverwaltungsstelle, der Direktor des Bezirksgerichts, der Bezirksstaatsanwalt und der 1. Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes angehören. Der Minister der Justiz und der Generalstaatsanwalt sind berechtigt, durch gemeinsamen Beschluß die Entscheidungen der Gnadenkommission abzuändern oder aufzuheben. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung, von der besonders im Zuge der vom Staatsrat angeordneten Gnadenaktionen (Amnestie) Gebrauch gemacht wurde. (Rechtswesen, politische ➝Häftlinge) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Wilhelm Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neu gebildeten Staatsrat übertragen. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach § 1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten,…

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Gomulkaplan (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Außenpolitik, Teil 5. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Goldenbaum, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Außenpolitik, Teil 5. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Goldenbaum, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

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Gotha (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit (1964) 57.256 Einwohnern (1950: 57.414). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1640 war G. Residenz der Herzöge von Sachsen-G. und von 1826–1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten Weltkrieg starke Zerstörungen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Gost-Normen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit (1964) 57.256 Einwohnern (1950: 57.414). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1640 war G. Residenz der Herzöge von Sachsen-G. und von 1826–1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten…

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Geschenkpaketversand (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner der SBZ darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An Lebensmitteln und Textilien darf nur das geschickt werden, was dem persönlichen Bedarf oder Gebrauch eines Empfängers entspricht. Paketen mit gebrauchter Wäsche, Bekleidung und getragenen Schuhen muß eine Desinfektionsbescheinigung eines Gesundheitsamtes beigelegt werden. Der Versand von Büchern ist erlaubt, wird jedoch mitunter wegen willkürlicher Auslegung der Bestimmungen durch die sowjetzonalen Kontrollämter erschwert. Bücher mit politischem, weltanschaulichem oder geschichtlichem Inhalt, die in ihrem Titel, Inhalt oder ihrer Aufmachung der in der SBZ herrschenden Ideologie widersprechen, sowie Heimat- oder andere Kalender mit Hinweisen auf politische Ereignisse der Gegenwart (17. Juni!) sollten nicht in Geschenkpaketen enthalten sein, da damit die Gefahr der Beschlagnahme der ganzen Sendung gegeben ist. (Bücheraustausch) Ausnahmslos verboten im G. ist der Versand von Medikamenten, luftdicht verschlossenen Dosen und Verpackungen sowie die Beilage von Briefen, Zeitungen und illustrierten Zeitschriften. Die sowjetzonale Post ist verpflichtet, alle Geschenksendungen den Kontrollstellen der Zollverwaltung zur Inhaltsprüfung vorzuführen. Bei Verstößen gegen die VO vom 5. 8. 1954 erfolgen nicht nur Rücksendung an den Absender, sondern auch Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung der Sendungen. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die SBZ sind aus einem bei den Postämtern der BRD und West-Berlins erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichtsbetrachtung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner der SBZ darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade,…

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Gesellschaft für Sport und Technik (1966)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 166 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D,…

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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen. Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) soll ein GA. beauftragt werden, „wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat durch ihre Schwere, den Umfang des Schadens und die sonstigen Auswirkungen Empörung hervorgerufen hat oder in anderer Beziehung für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung ist“. Ein GV. sollte beauftragt werden, „wenn die Tat zu dem bisherigen positiven Verhalten des Angeklagten im Widerspruch steht oder durch beachtenswerte Umstände begünstigt wurde, die wesentlich zur Motivierung und Tatbegehung beigetragen haben“. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht, aber der Angeklagte soll vor Beschlußfassung über die Zulassung eines GA. oder GV. verständigt werden, wer als GA. oder GV. mitwirken soll. Bei begründeten Einwendungen gegen die Mitwirkung eines bestimmten Bürgers muß das Gericht, wenn das Kollektiv keinen anderen Bürger benennt, den Antrag auf Zulassung als GA. oder GV. ablehnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaftlich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Büros

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…

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Gesellschaftsgefährlichkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provo[S. 169]kateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, Seite 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat hat sich durch diesen Beschluß nichts geändert. In der Strafrechtswissenschaft wurde allerdings auch schon die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Eine endgültige Antwort auf diese Streitfrage wird wohl erst mit dem neuen Strafgesetzbuch gegeben werden. (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168–169 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…

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Geständniserpressung (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androht. Seitdem führt der SSD die erwünschten Geständnisse entweder durch ein „Dauerverhör“ herbei oder dadurch, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht werden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 209 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann „zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“. (Rechtswesen, Strafverfahren) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die…

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Gewerkschaftsaktiv (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Aktiv von Gewerkschaftsfunktionären, dem die Vertrauensleute (Gewerkschaftsgruppe) und Kulturorganisatoren, die Bevollmächtigten für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), die Bevollmächtigten für Arbeitsschutz, die Mitgl. und Vors. der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die Mitgl. und Vors. der gewerkschaftlichen Kommissionen und andere aktive Gewerkschaftsmitgl. angehören. In den Richtlinien des FDGB für die Arbeit der G. heißt es: „Das G. ist die Schule der ständigen politischen und fachlichen Qualifizierung der Gewerkschaftsfunktionäre im Betrieb, um sie in ihrer täglichen Arbeit in den Gewerkschaftsgruppen, Abteilungsgewerkschaftsleitungen und Kommissionen zu unterstützen, die besten Arbeitserfahrungen und -methoden für die Lösung der einzelnen Aufgaben zu verallgemeinern und die Durchführung aller Beschlüsse und sonstigen Maßnahmen der Gewerkschaften zu sichern.“ Literaturangaben Koenigswald, Harald von: Mitteldeutsches Bilderbuch. Berlin 1965, Ernst Staneck. 80 S. m. zahlr. Aquarellen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170 Gewerbebanken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsgruppe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Aktiv von Gewerkschaftsfunktionären, dem die Vertrauensleute (Gewerkschaftsgruppe) und Kulturorganisatoren, die Bevollmächtigten für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), die Bevollmächtigten für Arbeitsschutz, die Mitgl. und Vors. der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die Mitgl. und Vors. der gewerkschaftlichen Kommissionen und andere aktive Gewerkschaftsmitgl. angehören. In den…

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Gewinn (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe, die ihrerseits durch rationelle Auslastung der Produktionsfonds den G. verbessern soll, mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen zur Verbesserung des Wirtschaftsaufbaus ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Man konnte sich nicht entschließen, den G. zum ausschlaggebenden Motor wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Größere Eigenständigkeit und Beweglichkeit in der Frage des G. verbot die staatliche Planwirtschaft. Die Gewinnverwendung bleibt nach wie vor unter Berücksichtigung des neuen ökonomischen Systems staatlich reglementiert. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle nicht ausreichender Mittel als Überbrückungskredite als G.-Verwendung für das folgende Jahr zu planen (Kredite). Die zentrale Stellung des G. als Wertmesser für die Qualität der betrieblichen Leistungen wurde aber noch nicht vollständig gesichert. Die Faktoren hierzu, die Annäherung der Preise an den Wert, exakter und vollständiger Ausweis der Aufwendungen und richtig bewertete Grundmittel sowie ökonomisch begründete Abschreibungen, haben noch nicht den erforderlichen Stand erreicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geyer, Helmut

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…

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Gießmann, Ernst-Joachim (1966)

Siehe auch: Gießmann, Ernst-Joachim: 1963 1965 Gießmann, Ernst, Prof. Dr.: 1969 Prof. Dr.-Ing. habil., * 13. 2. 1919 in Friedrichstal bei Oranienburg als Sohn eines Lehrers. Ab 1937 Studium der Mathematik und Physik an Universität und TH Berlin. 1943 Dipl.-Physiker. 1945 Dr.-Ing. 1946 Mitgl. d. SED und Abg. d. Volkskammer. Studienrat und Dir. der Oberschulen in Oranienburg und Frankfurt (Oder). 1948–1951 in zentralen Staatsorganen als Funktionär. Danach Oberassistent und Dozent an der Pädagog. Hochschule Potsdam. 1954 Dr.-Ing. habil. Prof. und Dir. des Physik. Instituts der Hochschule für Schwermaschinenbau in Magdeburg; deren Rektor seit 1956. Mitgl. d. Dt. Akad. d. Wissenschaften. Seit Juli 1962 Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen als Nachfolger von Girnus. Mitgl. des Ministerrates. Seit April 1963 stellv. Vors. d. Staatl. Kommission zur Gestaltung eines einheitlichen sozialist. Bildungssystems. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/giessmann-ernst-joachim verwiesen. GI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Girnus, Wilhelm

Siehe auch: Gießmann, Ernst-Joachim: 1963 1965 Gießmann, Ernst, Prof. Dr.: 1969 Prof. Dr.-Ing. habil., * 13. 2. 1919 in Friedrichstal bei Oranienburg als Sohn eines Lehrers. Ab 1937 Studium der Mathematik und Physik an Universität und TH Berlin. 1943 Dipl.-Physiker. 1945 Dr.-Ing. 1946 Mitgl. d. SED und Abg. d. Volkskammer. Studienrat und Dir. der Oberschulen in Oranienburg und Frankfurt (Oder). 1948–1951 in zentralen Staatsorganen als Funktionär. Danach Oberassistent und Dozent…

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Gleichmacherei (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 Im Pj. eine Grundform des Sektierertums. (Sektierer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Gleichheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, Erich

Siehe auch die Jahre 1963 1965 Im Pj. eine Grundform des Sektierertums. (Sektierer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 178 Gleichheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, Erich

DDR A-Z 1966

Goethe-Gesellschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Eine der ganz wenigen Gesellschaften im schöngeistigen Bereich, die noch als gesamtdeutsch bezeichnet werden können. Den politischen Ansprüchen, die das SBZ-Regime an solche Gesellschaften stellt, mußte die GG. 1958 dadurch entgegenkommen, daß sie den seit langem von Dr. Andreas Wachsmuth geführten Vorstand sozusagen „paritätisch“ besetzte (d. h. die SBZ beansprucht die gleiche Zahl von Vorstandsmitgliedern wie die BRD einschl. West-Berlins; stellvertr. Präsident ist seit 1962 der SED-Funktionär Helmut Holtzhauer). Auf den Hauptversammlungen in Weimar kommen ebenfalls „paritätisch“ „bürgerliche“ und „marxistische“ Redner zu Wort. (Kontakte, Kultureller Austausch, Kulturelles Erbe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Gotha A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Preis

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Eine der ganz wenigen Gesellschaften im schöngeistigen Bereich, die noch als gesamtdeutsch bezeichnet werden können. Den politischen Ansprüchen, die das SBZ-Regime an solche Gesellschaften stellt, mußte die GG. 1958 dadurch entgegenkommen, daß sie den seit langem von Dr. Andreas Wachsmuth geführten Vorstand sozusagen „paritätisch“ besetzte (d. h. die SBZ beansprucht die gleiche Zahl von Vorstandsmitgliedern wie die BRD einschl.…

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Görlitz (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadtkreis im sächsischen Bezirk Dresden, Kreisstadt, Hauptort der Lausitz, an der Görlitzer Neiße, mit (1964) 88.824 Einwohnern (1950: 100.147); zahlreiche Renaissancebauten, spätgotische Peter-und-Pauls-Kirche (13./15. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen- und Waggonbau, Textilien (Tuche); Sitz des Kapitelsvikars des Erzbistums Breslau und des Bischofs der Ev. Kirche von Schlesien. 1945 kam G. mit den westlich der Neiße gelegenen Kreisen der preußischen Provinz Schlesien wieder zu Sachsen; die Vororte ostwärts der Neiße stehen seither (als Zgorzelec) unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179 Gomulkaplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gosplan

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadtkreis im sächsischen Bezirk Dresden, Kreisstadt, Hauptort der Lausitz, an der Görlitzer Neiße, mit (1964) 88.824 Einwohnern (1950: 100.147); zahlreiche Renaissancebauten, spätgotische Peter-und-Pauls-Kirche (13./15. Jh.); vielseitige Industrie: Maschinen- und Waggonbau, Textilien (Tuche); Sitz des Kapitelsvikars des Erzbistums Breslau und des Bischofs der Ev. Kirche von Schlesien. 1945 kam G. mit den westlich der Neiße gelegenen…

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Gotsche, Otto (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 * 3. 7. 1904 in Wolferode b. Eisleben als Sohn eines Bergarbeiters, Volksschule, Klempnergeselle. 1919 Mitbegründer des KJVD im Mansfelder Bezirk, 1921 Sekretär des KJVD im Unterbezirk Halle (Saale). KPD, Mitarbeiter [S. 180]der KPD-Presse, Instrukteur der KPD (u.a. im Bezirksverband Wasserkante). Vor 1933 mehrmals wegen politischer Vergehen bestraft. 1933 vorübergehend KZ, illegale Tätigkeit. Nach 1945 KPD, SED. 1945 bis 1949 verschiedene Verwaltungsfunktionen in Sachsen-Anhalt. 1950 zum Persönlichen Referenten bzw. Leiter des Sekretariats von Walter ➝Ulbricht berufen, seit Bildung des Staatsrates am 12. 9. 1960 dessen Sekretär. Seit VI. Parteitag Jan.~1963 Kandidat des ZK der SED. Mitgl. der Volkskammer und der Deutschen ➝Akademie der Künste. 1958 Nationalpreis. Seine Tendenzromane „Märzstürme“ (1933, umgearbeitete Fassung 1953), „Tiefe Furchen“ (1949), „Die Fahne von Kriwoj Rog“ (1959) gelten als Muster des sozialistischen Realismus, sind aber ohne literarischen Wert. G. tritt als Initiator der Schreibenden ➝Arbeiter hervor. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179–180 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gotsche-otto verwiesen. Goethe-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Götting, Gerald

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 * 3. 7. 1904 in Wolferode b. Eisleben als Sohn eines Bergarbeiters, Volksschule, Klempnergeselle. 1919 Mitbegründer des KJVD im Mansfelder Bezirk, 1921 Sekretär des KJVD im Unterbezirk Halle (Saale). KPD, Mitarbeiter [S. 180]der KPD-Presse, Instrukteur der KPD (u.a. im Bezirksverband Wasserkante). Vor 1933 mehrmals wegen politischer Vergehen bestraft. 1933 vorübergehend KZ, illegale Tätigkeit. Nach 1945 KPD, SED. 1945 bis 1949 verschiedene…