DDR A-Z 1966

Städte- und Gemeindetag, Deutscher (1966)

Siehe auch: Deutscher Städte- und Gemeindetag: 1969 1975 1979 Städte- und Gemeindetag: 1969 Städte- und Gemeindetag der DDR: 1975 1979 1985 Städte- und Gemeindetag, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1955 zunächst als Deutscher Städtetag ins Leben gerufene, 1957 in DSuG. umbenannte zentral gelenkte Zusammenfassung der sowjetzonalen Städte und Gemeinden zur propagandistischen Beeinflussung westdeutscher Kommunalpolitiker und zur Kontaktaufnahme mit den kommunalen Einrichtungen und Verbänden im Bundesgebiet (gesamtdeutsche Arbeit). Präsident ist seit Juni 1964 der Leipziger Oberbürgermeister Walter Kresse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Städtepartnerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtgericht

Siehe auch: Deutscher Städte- und Gemeindetag: 1969 1975 1979 Städte- und Gemeindetag: 1969 Städte- und Gemeindetag der DDR: 1975 1979 1985 Städte- und Gemeindetag, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1955 zunächst als Deutscher Städtetag ins Leben gerufene, 1957 in DSuG. umbenannte zentral gelenkte Zusammenfassung der sowjetzonalen Städte und Gemeinden zur propagandistischen Beeinflussung westdeutscher Kommunalpolitiker und zur Kontaktaufnahme mit den kommunalen…

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Stadtkontor, Berliner (1966)

Siehe auch: Berliner Stadtkontor: 1969 1975 1979 1985 Stadtkontor, Berliner: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Neben den anderen Kreditinstituten insbes. für die Bedürfnisse Ostberlins geschaffen. Das BSt. ist praktisch einer Filiale der Deutschen ➝Notenbank gleichgestellt. Die Berliner Sparkassen mit 44 Zweigstellen u. die Berliner Volksbank eGmbH mit 11 Zweigstellen sind dem BSt. kontenmäßig angeschlossen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Stadtgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtkreis

Siehe auch: Berliner Stadtkontor: 1969 1975 1979 1985 Stadtkontor, Berliner: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Neben den anderen Kreditinstituten insbes. für die Bedürfnisse Ostberlins geschaffen. Das BSt. ist praktisch einer Filiale der Deutschen ➝Notenbank gleichgestellt. Die Berliner Sparkassen mit 44 Zweigstellen u. die Berliner Volksbank eGmbH mit 11 Zweigstellen sind dem BSt. kontenmäßig angeschlossen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte…

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 gen. St., „der Stählerne“, * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands, 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und bemühte sich in dieser Zeit, die entscheidenden Parteistellen mit ihm hörigen Funktionären zu besetzen, so daß er nach Lenins Tod 1924 über von ihm abhängige Parteikader verfügte, mit deren Hilfe er die ihm unbequemen Funktionäre, zumeist alte Bolschewiki, ausschalten konnte. Lenin hat in seinem politischen Testament nachdrücklich davor gewarnt, St. die ungeheure Macht des Generalsekretärs in die Hand zu geben. In einer Nachschrift zu diesem Dokument bezichtigte Lenin St. der Rücksichtslosigkeit und forderte die Partei auf, ihn seines Postens zu entheben. Acht Wochen später brach er in einem Schreiben an St. alle „persönlichen und kameradschaftlichen Beziehungen“ zu ihm [S. 463]ab. Dennoch bezeichnete sich St. nach Lenins Tod als sein getreuester Schüler u. ließ einen großen Teil der alten Leningarde insbesondere in der Großen Säuberung von 1936–1938 liquidieren. Seine persönlichen Gegner, wie Sinowjew, Kamenew und Rykow, wurden in der SU hingerichtet oder, wie Trotzki, im Ausland von Beauftragten St. ermordet. Von 1927 bis 1932 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch, 1930 begann die Kollektivierung der Landwirtschaft. Am 23. 8. 1939 schloß St. mit Hitler den Nichtangriffspakt. Zu Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm er als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und das Amt des Ministerpräsidenten. Am 5. 3. 1953 starb er an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 wurde St. nachträglich des Personenkults bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele Mißerfolge verantwortlich gemacht. Auf dem XXII. Parteitag setzten Chruschtschow, Mikojan, Schwernik u.a. Spitzenfunktionäre die scharfe Kritik an St. fort. Der Parteitag beschloß die Entfernung der Leiche St. aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum und die Aufstellung eines Gedenksteines für die Opfer St. Nach einer Erklärung des ZK der KPdSU vom Dez. 1961 sollen von St. Werken künftig nur noch seine „Vorlesungen über die Grundlagen des Leninismus“ und seine Schrift „Marxismus und nationale Frage“ Gültigkeit haben. Verworfen wurden u.a. die „philosophischen“ Arbeiten insbes. seine Schrift „Über dialektischen u. historischen Materialismus“, falsch seien auch seine Lehren über die Wechselbeziehungen von Basis und Überbau und die These über die Verschärfung des Klassenkampfes beim Aufbau des Sozialismus. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462–463 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 gen. St., „der Stählerne“, * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands, 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und…

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Stalinstadter Dokument (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Im Jahre 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute: Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus, die den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus streitende und kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Staatsakte bezeichnete. Das Dokument enthielt u.a. Grundkonzeptionen für An[S. 464]sprachen an Hochzeitspaare, Kindeseltern und Hinterbliebene; für die Vorbereitungen der Feiern wurde die Stelle eines „Sprechers des Rates der Stadt“ eingerichtet, der auch die Erziehungs- u. Ehegelöbnisse entgegennehmen sollte. Das Dokument hatte nur lokale und vermutlich vorübergehende Geltung, bezeichnete aber die Absicht des Regimes, die kultischen Formen des Gemeindelebens der christlichen Konfessionen durch atheistische Riten zu ersetzen. (Sozialistisches ➝Begräbnis, Sozialistische ➝Eheschließung, Jugendweihe, Kindesweihe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463–464 Stalinstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standardisierung

Siehe auch die Jahre 1965 1969 Im Jahre 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute: Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus, die den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus streitende und kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Staatsakte bezeichnete. Das Dokument enthielt u.a. Grundkonzeptionen für An[S. 464]sprachen an…

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Ständige Kommissionen (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Neben den StK. können die Volksvertretungen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben auch zeitweilige Kommissionen einsetzen. Nach den Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ („Neue Justiz“ 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standesamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standortplanung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die…

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Statistik (1966)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates, und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der SBZ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen u. Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung u. Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte aus dem „VEB Maschinelles Rechnen“, der der StZfSt untersteht, ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa ⅕ ihrer Kapazität für die StZfSt arbeiten. Die StZfSt, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der StZfSt in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik, Kriminalität, Pro-Kopf-Verbrauch) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEG

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die…

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Sterbegeld (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit Bestattungsbeihilfe genannt. Sie wird beim Tode des Versicherten, beim Tode eines Familienangehörigen und bei einer Totgeburt gezahlt. Sie wird entsprechend dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst aus einer Tabelle ermittelt und beträgt beim Tode des Versicherten mindestens 100, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 50 und bei einer Totgeburt mindestens 25 DM Ost. An Bergleute wird eine um ein Drittel höhere Bestattungsbeihilfe gezahlt. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stendal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stern, Leo

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit Bestattungsbeihilfe genannt. Sie wird beim Tode des Versicherten, beim Tode eines Familienangehörigen und bei einer Totgeburt gezahlt. Sie wird entsprechend dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst aus einer Tabelle ermittelt und beträgt beim Tode des Versicherten mindestens 100, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 50 und bei einer…

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Steuern (1966)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8 bis 12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampf Charakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung. in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Umsatzsteuer und eine Gewinnsteuer. Die USt beträgt 3 v. H. des Umsatzes. Für die Gewinnsteuer gelten die dem PGH-Steuergesetz vom 30. 11. 1962 (GBl. I, S. 121) beigefügten Steuertabellen. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. [S. 467]Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerk-Steuer). Die Mitglieder von LPG, die vorher einen landwirtschaftlichen Betrieb selbständig bewirtschaftet haben oder selbständig tätig waren (wie Gärtner, Handwerker, Gewerbetreibende) zahlen Landwirtschaftsteuer. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Lohnsteuer, Abgabenverwaltung, Wirtschaft, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466–467 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…

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Stoph, Willi (1966)

Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1969 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD, von 1933 bis 1945 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. Von 1935 bis 1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. 1945 KPD, 1945 bis 1947 Leiter d. Abt. Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947/48 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 als Nachfolger Leuschners Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED, von März 1951 bis Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrats und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1955 von Maron als Minister abgelöst. Am 19. 1. 1956 wurde St. zum Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung ernannt. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und für ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrats u. amtierender Ministerpräsident. Nach dem Tode Grotewohls (21. 9. 1964) Ministerpräsident und einer der stellv. Vors. des Staatsrates. Seit 1950 Mitgl. des ZK der SED, von 1950 bis 1953 Mitgl. des Sekretariats des ZK, seit Juli 1953 Mitgl. des Politbüros. Seit 7. 10. 1950 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stipendien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Störfreimachung

Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1969 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD, von 1933 bis 1945 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. Von 1935 bis 1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. 1945 KPD, 1945 bis 1947 Leiter d. Abt. Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947/48 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ.…

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Strafarrest (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart aus dem Militärstrafrecht. St. kann in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und auch dann verhängt werden, wenn Militärpersonen eine andere Straftat begehen und eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als 3 Monaten ausgesprochen werden würde. Die zeitliche Begrenzung des St. liegt zwischen 10 Tagen und 3 Monaten. Er ist in einer Militärstrafanstalt zu verbüßen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafanstalten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafaussetzung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart aus dem Militärstrafrecht. St. kann in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und auch dann verhängt werden, wenn Militärpersonen eine andere Straftat begehen und eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als 3 Monaten ausgesprochen werden würde. Die zeitliche Begrenzung des St. liegt zwischen 10 Tagen und 3 Monaten. Er ist in einer Militärstrafanstalt zu verbüßen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte…

DDR A-Z 1966

Strafrechtsergänzungsgesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches — Strafrechtsergänzungsgesetz —“ (StEG) vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führte mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei neue Strafarten (Bedingte Verurteilung und öffentlichen Tadel) und den „materiellen Verbrechensbegriff“ (Gesellschaftsgefährlichkeit) in das Strafrecht der SBZ ein. Es stellte elf Tatbestände des politischen Strafrechts (Staatsverbrechen, Staatsverleumdung) auf, schuf das materielle Militärstrafrecht, änderte das Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels, hob das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums auf und führte eine erweiterte Mitwirkung der Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung ein. Das St. ist „als ein unmittelbarer Ausdruck der von der Partei der Arbeiterklasse aufgestellten Forderung zu werten, die Verbrechensbekämpfung durch neue gesetzliche Maßnahmen zu verstärken. Es ist damit zugleich ein unmittelbarer und wesentlicher Bestandteil des großen Aktionsprogramms der 33. Tagung des ZK der SED für die friedliche, ungestörte ökonomische, politische und kulturelle Aufwärtsentwicklung in der DDR“ [S. 470](Hartmann in „Staat und Recht“ 1958, S. 129). Das „2. Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Militärstrafgesetz)“ vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) regelte das Militärstrafrecht der SBZ neu. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 469–470 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das „Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches — Strafrechtsergänzungsgesetz —“ (StEG) vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führte mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei neue Strafarten (Bedingte Verurteilung und öffentlichen Tadel) und den „materiellen Verbrechensbegriff“ (Gesellschaftsgefährlichkeit) in das Strafrecht der SBZ ein. Es stellte elf Tatbestände des politischen Strafrechts (Staatsverbrechen, Staatsverleumdung) auf, schuf…

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Strafvollzug (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. u. der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Gen.-Major Mayer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser u. Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit trat der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Einen praktischen Unterschied im St. zwischen Zuchthaus- u. Gefängnisstrafe gibt es nicht mehr. Die Aufsicht über die Durchführung des St. ist der Staatsanwaltschaft übertragen (§ 27 ff. StAGes. vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 57), die überwachen soll, daß „a) die Umerziehung der Strafgefangenen auf der Grundlage kollektiver, gesellschaftlich nützlicher Arbeit und politisch-kultureller Einwirkung erfolgt; b) die für arbeitende Strafgefangene festgelegte Regelung der Arbeitszeit, des Arbeitsschutzes, der Entlohnung und der Freizeit strikt eingehalten wird; c) die gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitsschutzes eingehalten werden“ (§ 30 StAGes.). Arreststrafen und sonstige Disziplinarmaßnahmen sind von den mit der Aufsicht über den St. beauftragten Staatsanwälten („Haftstaatsanwälte“) zu überprüfen. Beschwerden und Gesuche von Strafgefangenen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft zu beantworten. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 567) wurde „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene u. der Vergünstigungen erhalten. Die nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz (§ 28) erforderliche Zustimmung des Generalstaatsanwalts zu Anweisungen des Ministeriums des Innern zur Durchführung des St. wird stets erteilt. Mit dem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat eine Umorganisation des St. an, für die die notwendigen Voraussetzungen bis zum 1. 1. 1963 zu schaffen waren. Seitdem gibt es drei verschiedene Vollzugsarten (Kategorie I–III), die sich durch die Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, die Formen der [S. 472]Organisation und der Art der Arbeit sowie die politisch-kulturelle Erziehung unterscheiden. In die schwerste Kategorie~I kommen „Staatsfeinde“ und Rückfalltäter mit über 3 Jahren und sonstige Verurteilte mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe, in die Kategorie II „Staatsfeinde“ und Rückfalltäter mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und andere Verurteilte mit Strafen von 2–5 Jahren, in die Kategorie III Strafgefangene, die nicht wegen „feindlicher Einstellung“ oder wegen einer Rückfallstraftat zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt sind. Strafgefangene können bei einwandfreier Führung u. guten Arbeitsleistungen in eine leichtere Kategorie, bei negativer Einstellung und schlechter Arbeit in eine schwerere Kategorie überwiesen werden. Eine unterschiedliche Behandlung politischer Häftlinge und kriminell Verurteilter, etwa in der Form einer zusammengefaßten Unterbringung oder gar einer Privilegierung der politischen Gefangenen gibt es nicht. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- u. Genußmittel kaufen konnten. Dann wurde auch diese zusätzliche Hilfe mehr und mehr eingeschränkt, bis im Dez. 1962 wieder eine gewisse Lockerung ein trat. Jetzt kann dem Gefangenen bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Verschiedentlich ist auch der Empfang eines zusätzlichen Paketes mit Obst oder Kosmetika erlaubt. Die Angehörigen dürfen den Gefangenen in jedem Vierteljahr einmal besuchen. Bei diesem Besuch darf Obst mitgebracht werden. Zu Weihnachten darf (und soll!) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken. Monatlich darf der Gefangene der Kategorien~I und II je einen Brief von grundsätzlich 20 Zeilen schreiben und empfangen und zusätzlich eine Postkarte empfangen; der Gefangene der Kategorie III darf zwei Briefe schreiben und empfangen sowie eine Postkarte empfangen. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. Nach der Entlassung aus der Strafhaft soll der Entlassene schnell in das „gesellschaftliche Leben“ wieder eingegliedert werden (VO vom 11. 7. 1963 — GBl. II, S. 561). Verantwortlich für die Wiedereingliederung sind die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Bereits vor der Entlassung ist dem Strafgefangenen ein Arbeitsplatz bereitzustellen, der seiner beruflichen Qualifikation, seinen Fähigkeiten sowie den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht. Der Arbeitseinsatz soll in der Regel in dem früheren Betrieb erfolgen. Im Arbeitskollektiv soll der im St. begonnene Umerziehungsprozeß fortgesetzt werden. In der Praxis treten, wie zahlreiche Berichte zeigen, gerade bei der Eingliederung entlassener Strafgefangener immer wieder große Schwierigkeiten auf, da von den Betriebsleitern pp. andererseits auch eine ständige „Wachsamkeit“ verlangt wird, die sie gegen die Wiederbeschäftigung von straffällig gewordenen Menschen mißtrauisch sein läßt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 471–472 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stralsund

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. u. der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…

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Städtebau (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr in der SBZ „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht (Regierung und Verwaltung), hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Territorialplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung) dirigiert werden. Das Organ des Regimes, das die Ideologie und das wirtschaftspolitische Konzept sozusagen städtebaulich zu realisieren hat, ist die Deutsche ➝Bauakademie. Auf ihren Plenartagungen werden sowohl die allgemeinen städtebaulichen als auch die bautechnischen Fragen und Aufgaben erörtert und die Richtlinien für die Bautätigkeit ideologisch begründet und festgelegt. Mit den Mitteln des St. meint man „die allgemeine Veränderung des Charakters der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft, die Aufhebung des Gegensatzes von Arbeitszeit und Freizeit sowie die weitere Vermehrung der Freizeit fördern“ zu können (Prof. Collein auf dem IX. Plenum der Deutschen Bauakademie). Der St. in der Zone konzentriert sich auf die Bildung neuer Industriekomplexe, auf die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden, teilweise von Kriegsschäden stark betroffenen Städte und auf ein ländliches Bauen, das die Unterschiede zwischen Stadt und Land weitgehend verschwinden lassen soll. Unter „Industriekomplexen“, von deren Neuerrichtung man sich eine Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen bei Senkung des Baukostenanteiles verspricht, werden regionale Wirtschaftseinheiten verstanden, „in denen Betriebe von Wirtschaftszweigen und Fachbereichen mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere mit Wohnsiedlungen konzentriert und kombiniert“ sind. Die Investitionstätigkeit soll territorial und vor allem auch zeitlich derart koordiniert sein, daß große zusammenhängende Industrie- und Wohnkomplexe aufgebaut werden können. Für die Dauer des gegenwärtig laufenden zweiten Siebenjahrplanes sollten die Kräfte der städtebaulichen Gebietsplanung auf folgende sieben Gebiete konzentriert werden: Halle — Leipzig; Cottbus — Hoyerswerda — Spremberg–Weißwasser; Vetschau — Lübbenau — Calau; Frankfurt (Oder) — Eisenhüttenstadt — Guben; Pirna — Dresden — Meißen; Hettstedt — Eisleben — Sangerhausen; Gera — Sonneberg. Industriekomplexe im Sinne der oben zitierten Definition sind innerhalb dieser Gebiete vor allem in Eisenhüttenstadt, [S. 462]bei Hoyerswerda (Schwarze Pumpe) und bei Schwedt entstanden. Die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden Städte wird als Teil der Aufgabe betrachtet, „das gesamte Siedlungsgebiet der DDR zu rekonstruieren, was mit einer regionalen Verteilung der Produktivkräfte und der Herausbildung von Städten verschiedener wirtschaftlicher Größenordnung verbunden ist“ (Prof. Karl ➝Liebknecht auf dem 22. Plenum der Deutschen Bauakademie, Okt. 1960). Dabei soll der Entwicklung der „Nordgebiete“ und der Beseitigung des wesentlichen Unterschiedes von Stadt und Land besondere Aufmerksamkeit gelten. Der Perspektivplan bis 1970 sieht den Aufbau der Stadtzentren von Ostberlin, Leipzig, Dresden und Chemnitz vor; bei weiteren sieben Städten, nämlich Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Dessau und Gera soll die Gestaltung der Stadtzentren „in der Hauptsache im Rahmen des komplexen Wohnungsbaues und durch Einbeziehung geeigneter Gebäude zentraler und bezirklicher Planträger“ erfolgen. Neubebauung nach Beseitigung der alten Bausubstanz soll in diesen Städten in größerem Umfang erst nach Deckung des dringendsten Wohnungsbedarfs (Wohnungswesen), also nach Beendigung des zweiten Siebenjahrplanes ins Auge gefaßt werden; bis dahin will man sich mit der Sanierung „für einen bestimmten Zeitraum“ durch Verbesserung der Bausubstanz und Ausstattung der alten Wohngebiete mit zusätzlichen gesellschaftlichen Einrichtungen begnügen. Bei allen Städten sollen im Rahmen der Möglichkeiten die zentralen Plätze zu kulturellen Zentren entwickelt und in ihrer Gestaltung durch Bauwerke der „sozialistischen Kultur“ bestimmt sein. Der St. erstreckt sich auch auf das ländliche Bauwesen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß mit dem Übergang von der bäuerlichen Einzelwirtschaft zur sozialistischen Großproduktion neue Produktionsanlagen entstanden, die auch den Übergang zu stadtähnlichem Wohnungsbau mit mehrgeschossigen Häusern und entsprechenden „gesellschaftlichen Einrichtungen“ erforderten. (Architektur) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 461–462 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr in der SBZ „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht (Regierung und Verwaltung), hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Territorialplanung) und St. als Teil…

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Stadtkreis (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Stadtkontor, Berliner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtverordnetenversammlung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Stadtkontor, Berliner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtverordnetenversammlung

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Stalinallee (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Frankfurter Allee im Berliner Stadtteil Friedrichshain wurde zur Prachtstraße des sowjetischen Sektors ausersehen, weil auf ihr „der Friede und die Freiheit“ (d.h. die Rote Armee) „zu uns kamen“. Am 7. 1. 1953 wurden die ersten 70 Wohnungen bezogen. Die Wohnblocks, als repräsentatives Beispiel einer Kollektiv- Wohnweise gedacht, sind acht- bis neunstöckig und umfassen bis zu 327 Wohnungen an 15 Treppenhäusern. Die Architekten Henselmann, Hoff, Paulick, Hartmann, Souradny und Leucht, von der Partei u. den „Werktätigen“ vielfach „angeleitet“, errichteten ein monströses Modell des Prunkfassadenstils nach sowjetischen Mustern, das wohnungsbaupolitisch allgemein als verfehlt gilt. Die Wohnungen wurden Funktionären und anderen bevorzugten Mietern zugeteilt. Unter den Bauarbeitern der S. brach am 16. 6. 1953 der Streik aus, der zum Juni-Aufstand führte. Ein neuer, 1959 beschlossener Bauabschnitt, der einen ganzen „Wohnkomplex“ zwischen Strausberger Platz und Alexanderplatz umfassen soll, wurde in aufgelockerter Bebauung und teilweise, mit Rücksicht auf industrielle Baumethoden, neuen architektonischen Formen angelegt. Nach dem XXII. Parteitag der KPdSU wurde die St. im Nov. 1961 wieder in Frankfurter Allee, der westl. Teil in Karl-Marx-Allee umbenannt. (Architektur, Wohnungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463 Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Frankfurter Allee im Berliner Stadtteil Friedrichshain wurde zur Prachtstraße des sowjetischen Sektors ausersehen, weil auf ihr „der Friede und die Freiheit“ (d.h. die Rote Armee) „zu uns kamen“. Am 7. 1. 1953 wurden die ersten 70 Wohnungen bezogen. Die Wohnblocks, als repräsentatives Beispiel einer Kollektiv- Wohnweise gedacht, sind acht- bis neunstöckig und umfassen bis zu 327 Wohnungen an 15 Treppenhäusern. Die…

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Standardisierung (1966)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach sowjetzonaler Definition ist die St. die verbindliche Einführung von „einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „Staatliche Standards“ genannt. Das dafür vielfach verwendete Kurzzeichen TGL bedeutet: Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen. Die TGL sind u.a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren in der SBZ Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch TGL; gleichzeitig sollten die TGL weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Damit leistete das SED-Regime auch auf diesem Gebiet einer endgültigen Spaltung Deutschlands Vorschub. Ein Ministerratsbeschluß vom 12. 10. 1961 besagte, daß bis Ende 1963 das gesamte Werk der technischen Normen von jeglichen Verflechtungen mit DIN zu bereinigen sei. Bis Ende 1963 sollten alle Voraussetzungen für ein Anwendungsverbot der DIN-Normen geschaffen sein. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf TGL-Standards abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1964 etwa 9.000 „DDR“-Standards und etwa 15.000 Fachbereich Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhte. Anfang 1964 wurde in Ostberlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards, Staatliche

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach sowjetzonaler Definition ist die St. die verbindliche Einführung von „einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „Staatliche Standards“ genannt. Das…

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Standortplanung (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Territorialplanung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Ständige Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Territorialplanung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Ständige Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

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StEG (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Strafrechtsergänzungsgesetz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465 Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steiniger, Peter Alfons

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Strafrechtsergänzungsgesetz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465 Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steiniger, Peter Alfons

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Stern der Völkerfreundschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Der StdV. wird in 3 Klassen (Großer St. in Gold, St. in Gold, St. in Silber) für „außerordentliche Verdienste um die DDR, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“ verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stern, Leo A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stettin

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Der StdV. wird in 3 Klassen (Großer St. in Gold, St. in Gold, St. in Silber) für „außerordentliche Verdienste um die DDR, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“ verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stern, Leo A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stettin

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StFB (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Staatl. Forstwirtschaftsbetriebe. (Forstwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stief, Albert

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Staatl. Forstwirtschaftsbetriebe. (Forstwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stief, Albert

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Störfreimachung (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Beliebtes Schlagwort des Pj. in den Jahren 1961 und 1962. Nachdem die SU dem SED-Regime zugesagt hatte, in verstärktem Umfange Industrierohstoffe zu liefern, behauptete das Regime, die BRD beabsichtige den Wirtschaftsaufbau in der SBZ durch die Verweigerung von Warenlieferungen zu stören. Wörtlich hieß es in einer amtlichen Verlautbarung: „Die jetzigen Abmachungen mit der Regierung der Sowjetunion erweitern die bisherigen Warenlisten unseres Handels mit der Sowjetunion besonders in denjenigen Positionen, die der westdeutsche Imperialismus für seine Störaktionen gegen uns ausersehen hatte. Das gilt insbesondere für Walzwerkerzeugnisse.“ In Wirklichkeit hat es niemals solche Störaktionen seitens der BRD gegeben. Diese Behauptung war nur Vorwand, denn das SED-Regime hatte in seinem politischen Programm den „Abschluß eines separaten Friedensvertrages bis Ende 1961“ vorge[S. 468]sehen und mußte erwarten, daß ein solcher Abschluß das Ende des Interzonenhandels bedeutete. Nur aus diesem Grund forderte das Regime Ingenieure und Techniker auf, „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Produktionspläne der Industriebetriebe für das Jahr 1962 störfrei sind“. Die Techniker sollten überstürzt ihre Konstruktionen auf die Verwendung sowjetischen und anderen Materials aus den Sowjetblockländern umstellen und außerdem schnellstens die Voraussetzungen für die Aufnahme der Eigenfertigung bisherigen Importmaterials schaffen. Die Aktion St. ist bereits in der ersten Hälfte des Jahres 1962 im Sande verlaufen, und das Schlagwort verschwand aus der Zonenpresse. Der Grund war, daß die SU überhaupt nicht in der Lage ist, bestimmte westdeutsche Lieferungen zu ersetzen. Tatsächlich hatten die Zonenbehörden bei westdeutschen Stahl- und Walzwerken auch für 1961 mehr Eisen und Stahl bestellt und von ihnen erhalten als 1961. Seit 1963 ging zwar der Bezug von Eisen und Stahl aus der BRD zurück, dafür bezogen die Zonenbehörden aber mehr anderes Engpaßmaterial aus der BRD. Die Bezüge der SBZ im Interzonenhandel sind nach ihrem tiefsten Stand im Jahre 1961 von rd. 873 Mill. Mark auf 1.200 Mill. Mark im Jahre 1963 angestiegen. Das zeigt, wie töricht die Aktion St. war. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467–468 Stoph, Willi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Störsender

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Beliebtes Schlagwort des Pj. in den Jahren 1961 und 1962. Nachdem die SU dem SED-Regime zugesagt hatte, in verstärktem Umfange Industrierohstoffe zu liefern, behauptete das Regime, die BRD beabsichtige den Wirtschaftsaufbau in der SBZ durch die Verweigerung von Warenlieferungen zu stören. Wörtlich hieß es in einer amtlichen Verlautbarung: „Die jetzigen Abmachungen mit der Regierung der Sowjetunion erweitern die bisherigen Warenlisten unseres…

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Strafaussetzung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bedingte Strafaussetzung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafarrest A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafgesetzbuch

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bedingte Strafaussetzung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafarrest A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafgesetzbuch

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Strafregister (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1949 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. Februar 1958 ist das „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder, die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und die Dienststellen der Zollverwaltung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 470 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1949 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik…

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Stralsund (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadtkreis im mecklenburgischen Bezirk Rostock, Kreisstadt, am Strelasund gegenüber Rügen (seit 1936 Rügendamm), mit (1964) 67.888 Einwohnern (1950: 58.303) drittgrößte Stadt Mecklenburgs; Altstadt auf einer Insel, durch Dämme mit den festländischen Vorstädten verbunden, besitzt mittelalterliches Gepräge: Marienkirche (13. Jh.), Nikolai- und Jakobikirche (13./14. Jh.), Rathaus (14. Jh.) und viele alte Backsteinbauten; Seehafen (Ausbau geplant); vielseitige Industrie: Werften, fischverarbeitende Betriebe, Metallwaren, Maschinenbau, Nahrungsmittel, bis 1945 Spielkartenfabrikation. 1945 kam St. mit den vorpommerschen Kreisen der preußischen Provinz Pommern an Mecklenburg. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472 Strafvollzug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßen

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Stadtkreis im mecklenburgischen Bezirk Rostock, Kreisstadt, am Strelasund gegenüber Rügen (seit 1936 Rügendamm), mit (1964) 67.888 Einwohnern (1950: 58.303) drittgrößte Stadt Mecklenburgs; Altstadt auf einer Insel, durch Dämme mit den festländischen Vorstädten verbunden, besitzt mittelalterliches Gepräge: Marienkirche (13. Jh.), Nikolai- und Jakobikirche (13./14. Jh.), Rathaus (14. Jh.) und viele alte Backsteinbauten; Seehafen (Ausbau…

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Städtepartnerschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Die im wesentlichen seit 1958 bestehenden Bemühungen der SBZ um die Aufnahme von Kontakten mit nichtsozialistischen Ländern haben sich in den letzten Jahren verstärkt. Seit die SBZ im Jahre 1960 Mitgl. des „Weltbundes der Partnerstädte“ geworden ist, sind 150 Partnerschaften zwischen den Städten der SBZ und Städten des nichtsozialistischen Auslandes zustandegekommen. St. wird über drei parallel laufende Aktionen versucht: 1. Kontaktaufnahme mit Kommunalverbänden, 2. Abschluß von Freundschaftsverträgen, 3. internationale Städteverbindungen über den genannten Weltbund. St. bestehen u.a. zwischen: Ostberlin und Coventry, Stockholm, Malmö, Neu-Delhi; Dresden und Straßburg; Erfurt und Lüttich; Leipzig und Lyon; Chemnitz und Helsinki; Weimar und Florenz; Potsdam und Rouen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Städtebau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städte- und Gemeindetag, Deutscher

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Die im wesentlichen seit 1958 bestehenden Bemühungen der SBZ um die Aufnahme von Kontakten mit nichtsozialistischen Ländern haben sich in den letzten Jahren verstärkt. Seit die SBZ im Jahre 1960 Mitgl. des „Weltbundes der Partnerstädte“ geworden ist, sind 150 Partnerschaften zwischen den Städten der SBZ und Städten des nichtsozialistischen Auslandes zustandegekommen. St. wird über drei parallel laufende Aktionen versucht: 1. Kontaktaufnahme mit…

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Stadtverordnetenversammlung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kreis, Gemeinde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Stadtkreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staimer, Richard

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kreis, Gemeinde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Stadtkreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staimer, Richard

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Stalinismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dies bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, forcierten Aufbau von Schwerindustrie und Bildungswesen, schärfsten Kampf gegen alle abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u.a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommun. Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer Modifizierung des St. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des St., das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistisch-patriotische Sentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1949 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des St. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei zu halten gesucht. (Revisionismus, Personenkult, Kollektive Führung) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Hat die Kirche geschwiegen? Das öffentliche Wort der Evangelischen Kirche 1945 bis 1954 (hrsg. v. G. Heidtmann). Berlin 1954, Lettner-Verlag. 144 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. 2. Aufl. (a. d. Engl.). Stuttgart 1962, Kohlhammer. 649 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine…

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Standards, Staatliche (1966)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Standardisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standardisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standesamt

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Standardisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standardisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standesamt

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Stanislawski-System (1966)

Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seines Systems ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann von selbst ein. Damit sich der Schauspieler nicht in den Handlungen verliert, wird ihm ein Ziel der Aufführung angegeben (Überaufgabe). Obschon sein Wort „Tendenz und Kunst sind unvereinbar, eins schließt das andere aus“ ihn in krassen Gegensatz zur kunstpolitischen Doktrin des sozialistischen Realismus stellt, boten manche Anregungen St.s (so die Forderung nach Lebenswahrheit, die als Indoktrination mißverstandene Überaufgabe und der kollektivistisch verfälschte Ensemble-Gedanke) Handhaben, sein System in den Dienst der Sowjetisierung des Theaters zu stellen. In diesem Sinne wurde das St.-S. auch in der SBZ zum Programm erhoben; Mittelpunkt dieser Bemühungen waren das „Deutsche Stanislawski-Buch“ von Gaillard und das von Maxim ➝Vallentin geleitete Deutsche Theater-Institut in Weimar. In der „Tauwetterperiode“ nach Stalins Tod (Tauwetter) wagte sich die Opposition gegen das von Stanislawski entwickelte System der Rollenerarbeitung gelegentlich [S. 465]unter Berufung auf Bert ➝Brechts Theorie vom epischen Theater hervor. Auf der Parteiaktivtagung der Theaterschaffenden (28. bis 29. Mai 1959) wurde entsprechend der Rückkehr zu stalinistischen Theaterpraktiken der Meinungsstreit mit der Erklärung erledigt, das sowjetische Theater, von dem gelernt werden müsse, halte am St.-S. fest. In Wirklichkeit hat die sowjet. Kulturpolitik inzwischen neben dem St.S. auch andere Schauspielmethoden anerkannt, so die von Meyerhold und Wachtangow, zwei sowjet. Theaterkünstlern der zwanziger Jahre, die in mancher Hinsicht Brecht verwandt sind und wie er unter Stalin des Formalismus bezichtigt wurden. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464–465 Standortplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stasi

Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seines Systems ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann…

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Steiniger, Peter Alfons (1966)

Siehe auch das Jahr 1965 * 4. 12. 1904 in Karlsbad, als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium. Studium der Rechtswiss., Philosophie u. Volkswirtschaft, Dr. jur., Assistent a. d. Universität Bonn. Seit 1932 Richter am Amtsgericht Berlin-Wedding. 1933 „aus rass. Gründen“ entlassen. Danach Privatlehrer, Schriftsteller, Bankangest. Emigrierte, wurde tschech. Staatsangehöriger. Trat 1946 in die SED ein. 1945 Prof. an der Universität Berlin. 1946 bis 1952 Präs. der Verwaltungsakademie Forst-Zinna. Veröffentlichte 2 Schriften zur Verfassungsentwicklung der SBZ. Lehrte an der Parteihochschule der SED. 1949 bis 1950 Abg. der Provis. Volkskammer. Seit 1948 Prof. mit Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie und Völkerrecht an der Humboldt-Univers. in Ostberlin. 1957 dort Dir. des Instituts für Staats- und Rechtstheorie, später des Instituts für Völkerrecht. 1954 Präs. der [S. 466]Liga für die ➝Vereinten Nationen. 1958 Mitgl. des Weltfriedensrates. Seit Juli 1963 Mitgl. des Komitees f. d. Solidarität mit dem spanischen Volk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465–466 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/steiniger-peter-alfons verwiesen. StEG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stendal

Siehe auch das Jahr 1965 * 4. 12. 1904 in Karlsbad, als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium. Studium der Rechtswiss., Philosophie u. Volkswirtschaft, Dr. jur., Assistent a. d. Universität Bonn. Seit 1932 Richter am Amtsgericht Berlin-Wedding. 1933 „aus rass. Gründen“ entlassen. Danach Privatlehrer, Schriftsteller, Bankangest. Emigrierte, wurde tschech. Staatsangehöriger. Trat 1946 in die SED ein. 1945 Prof. an der Universität Berlin. 1946 bis 1952 Präs. der Verwaltungsakademie Forst-Zinna.…

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Stern, Leo (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 27. 3. 1901 in Österreich als Sohn eines Kleinbauern. Gymnasium in Salzburg und Studium a. d. Universität Wien. 1921 Mitgl. d. KPÖ; gründete 1924 die „Wiener Marxistische Studiengemeinschaft“. 1925 Promotion zum Dr. rer. pol., anschl. Jura-Studium. 1927 Teilnehmer an linksradikalen aufständischen Bewegungen in Österreich; zeitweilig inhaftiert. 1934 Emigration i. d. CSR, anschl. i. d. SU. 1936–38 Teilnehmer am span. Bürgerkrieg. 1940 an der Universität Moskau Dr. rer. pol. habil, und Prof. f. neuere Geschichte. 1941 bis 1945 Offizier d. Roten Armee. 1945 Gastprofessor a. d. Universität Wien u. d. Hochschule f. Welthandel in Wien; Arbeit an einem Forschungsauftrag d. Akademie d. Wissenschaften d. SU. Seit 1950 Prof. m. Lehrstuhl f. neuere Geschichte und Gesch. d. dt. Arbeiterbewegung a. d. Martin-Luther-Universität Halle; dort 1951–53 Prorektor f. Gewi-Grundstudium (Gesellschaftswissenschaften), 1953–59 Rektor d. Martin-Luther-Universität u. Mitgl. d. Akademie der Wissenschaften in Ostberlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stern-leo verwiesen. Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stern der Völkerfreundschaft

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 27. 3. 1901 in Österreich als Sohn eines Kleinbauern. Gymnasium in Salzburg und Studium a. d. Universität Wien. 1921 Mitgl. d. KPÖ; gründete 1924 die „Wiener Marxistische Studiengemeinschaft“. 1925 Promotion zum Dr. rer. pol., anschl. Jura-Studium. 1927 Teilnehmer an linksradikalen aufständischen Bewegungen in Österreich; zeitweilig inhaftiert. 1934 Emigration i. d. CSR, anschl. i. d. SU. 1936–38 Teilnehmer am span. Bürgerkrieg. 1940 an der…

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Stief, Albert (1966)

Siehe auch: Stief, Albert: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Stief, Albert, Dr.: 1969 * 19. 3. 1920 in Bayern, Volksschule, Maschinenbauer. Im 2. Weltkrieg Soldat, ab 1943 sowjet. Kriegsgefangenschaft. 1945 KPD, Leiter der Heimkehrerlager Elsterhorst und Neuwiese, danach Mitarbeiter der SED-Kreisleitung Hoyerswerda, 1951 Kreisrat für Industrie, Verkehr und Aufbau in Hoyerswerda, 1951–1953 Studium in der SU. Seit 7. 8. 1953 Sekretär für Wirtschaft, seit 22. 8. 1953 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Cottbus. Seit Juli 1960 Kandidat, seit Jan.~1963 Mitgl. des ZK der SED. Seit Okt.~1963 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stief-albert verwiesen. StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stipendien

Siehe auch: Stief, Albert: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Stief, Albert, Dr.: 1969 * 19. 3. 1920 in Bayern, Volksschule, Maschinenbauer. Im 2. Weltkrieg Soldat, ab 1943 sowjet. Kriegsgefangenschaft. 1945 KPD, Leiter der Heimkehrerlager Elsterhorst und Neuwiese, danach Mitarbeiter der SED-Kreisleitung Hoyerswerda, 1951 Kreisrat für Industrie, Verkehr und Aufbau in Hoyerswerda, 1951–1953 Studium in der SU. Seit 7. 8. 1953 Sekretär für Wirtschaft, seit 22. 8. 1953 1. Sekretär der…

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Störsender (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Rundfunk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Störfreimachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafanstalten

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Rundfunk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Störfreimachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafanstalten

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Strafgesetzbuch (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…

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Strafverfahren (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBL S. 996) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO wurden neue Begriffe und Institutionen in das St.-Recht eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Oft aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine“ Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. In allen St. erster und zweiter Instanz vor dem OG (Gerichtsverfassung) und in den St. erster Instanz vor dem BG ist dem Angeklagten ein Offizialverteidiger zu bestellen. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von den Richtern und Schöffen zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem frist- und formgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile können der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Obersten Gerichts, der Bezirksstaatsan[S. 471]walt oder der Bezirksgerichtsdirektor (letztere nur gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte) mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß Vertreter der Kollektive (gesellschaftliche Erziehung) und gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger in das St. einzubeziehen sind, um dessen erzieherische Wirksamkeit zu erhöhen. Nähere Richtlinien hierzu gab das Präsidium des OG in einem Beschluß vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S. 337). Durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) wurde für die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, „geringfügige, in der Regel erstmalig begangene, Straftaten an die Konflikt- oder Schiedskommission zu übergeben, wenn der entstandene Schaden geringfügig und die Schuld des Täters gering ist, der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist und der Beschuldigte seine Straftat zugibt“. (Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Gerichte, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 470–471 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBL S. 996) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem…

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Straßen (1966)

Siehe auch: Straßen: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Straßenwesen: 1956 1958 1959 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Das klassifizierte St.-Netz ist 45.500 km lang (BRD = 130.000 km). Davon sind rd. 12.400 km Staats-St. des Fernverkehrs — davon 1.390 km Autobahnen — und rd. 33.100 km St. I. u. II. Ordnung. Das St.-Netz war bei Kriegsende in einem außerordentlich schlechten Zustand. Seit Kriegsende sind praktisch nur solche St. repariert worden, die den zunehmenden Kraftverkehr aufzunehmen hatten. Die staatlichen Straßenbau- und -Unterhaltungsbetriebe waren bisher, wie auch offiziell zugegeben wird, stets nur „im Feuerwehreinsatz“ tätig, d.h. wenn Verkehrsstockungen unmittelbar drohten oder bereits eingetreten waren. Ursache sind der Mangel an Baumaschinen, an Baumaterial und an Arbeitskräften. — Durch die Verstärkung des Güterkraftverkehrs ist die beschleunigte Instandsetzung der St. nunmehr unaufschiebbar geworden. Bis 1970 sollen Staats- und Bezirks-St. eine verstärkte St.-Decke erhalten, wobei auch die Fahrbahn verbreitert werden soll. Auch die Wiederherstellung zerstörter Brücken im Zuge der Staats-St. ist geplant. Nach 1965 soll mit dem Bau einer 225 km langen Autobahn begonnen werden, die den neuen Seehafen Rostock mit Berlin verbinden soll. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472 Stralsund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßenverkehr

Siehe auch: Straßen: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Straßenwesen: 1956 1958 1959 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Das klassifizierte St.-Netz ist 45.500 km lang (BRD = 130.000 km). Davon sind rd. 12.400 km Staats-St. des Fernverkehrs — davon 1.390 km Autobahnen — und rd. 33.100 km St. I. u. II. Ordnung. Das St.-Netz war bei Kriegsende in einem außerordentlich schlechten Zustand. Seit Kriegsende sind praktisch nur solche St. repariert worden, die den…

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Stadtgericht (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mittlere, dem Bezirksgericht entsprechende Gerichtsinstanz in Ostberlin, Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Städte- und Gemeindetag, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtkontor, Berliner

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mittlere, dem Bezirksgericht entsprechende Gerichtsinstanz in Ostberlin, Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Städte- und Gemeindetag, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtkontor, Berliner

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Staimer, Richard (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 25. 1. 1907 in München, Fliesenleger. 1924 KPD. 1930 Vors. des Deutschen Bauarbeiterverbandes, 1931 Lehrgang der Internat. Militärschule in Moskau, nach Rückkehr Leiter des Roten Frontkämpferbundes in Nordbayern, 1933 Emigration in die SU, 1936 als „General Hoffmann“ Kommandeur der XI. Internat. Brigade in Spanien. 1939 über Frankreich in die Schweiz, dort wegen illegaler Arbeit Zuchthaus, 1945 Leiter der Polizeiinspektion Berlin-Prenzlauer Berg. Mai 1946 Chef der Polizei im Land Brandenburg. Ab Sept. 1949 Teilnahme am Lehrgang für KVP-Offiziere in der SU. Im Okt. 1950 Volkspolizeikommandeur in Leipzig. 1. 1. 1952 stellv. Generaldirektor der Reichsbahn. 1953 einige Monate in der KVP, zum Generalmajor ernannt. Von Mai 1953 bis Dez. 1954 stellv. Minister für Verkehrswesen, danach 1. Sekretär der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, anschließend dort bis Febr.~1963 1. Vors. des ZV. Bis 1955 verheiratet mit Lore St., einer Tochter Wilhelm ➝Piecks. Seit Juli 1963 im Komitee f. d. Solidarität m. d. spanischen Volk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/staimer-richard-egon verwiesen. Stadtverordnetenversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 25. 1. 1907 in München, Fliesenleger. 1924 KPD. 1930 Vors. des Deutschen Bauarbeiterverbandes, 1931 Lehrgang der Internat. Militärschule in Moskau, nach Rückkehr Leiter des Roten Frontkämpferbundes in Nordbayern, 1933 Emigration in die SU, 1936 als „General Hoffmann“ Kommandeur der XI. Internat. Brigade in Spanien. 1939 über Frankreich in die Schweiz, dort wegen illegaler Arbeit Zuchthaus, 1945 Leiter der Polizeiinspektion…

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Stalinstadt (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Eisenhüttenstadt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadter Dokument

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Eisenhüttenstadt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadter Dokument

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Standesamt (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Personenstandswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standards, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommissionen

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Personenstandswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standards, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommissionen

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Stasi (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Zuweilen gebrauchte Abk. für Staatssicherheitsdienst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465 Stanislawski-System A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Statistik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Zuweilen gebrauchte Abk. für Staatssicherheitsdienst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 465 Stanislawski-System A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Statistik

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Stendal (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Kreisstadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Magdeburg, Hauptort der Altmark, an der Uchte, mit (1964) 35.931 Einwohnern (1950: 40.618); mittelalterliche Altstadt in norddeutscher Backsteingotik: romanisch-gotischer Dom (12./ 16. Jh.), Rathaus (15./16. Jh.), spätgotische Marienkirche (15. Jh.), zwei Tore (13./ 15. Jh.), Rolandsäule (1525); vielseitige Industrie: Chemische Industrie, Metallwaren, Zucker, Konserven. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Steiniger, Peter Alfons A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sterbegeld

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1965 1969 Kreisstadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Magdeburg, Hauptort der Altmark, an der Uchte, mit (1964) 35.931 Einwohnern (1950: 40.618); mittelalterliche Altstadt in norddeutscher Backsteingotik: romanisch-gotischer Dom (12./ 16. Jh.), Rathaus (15./16. Jh.), spätgotische Marienkirche (15. Jh.), zwei Tore (13./ 15. Jh.), Rolandsäule (1525); vielseitige Industrie: Chemische Industrie, Metallwaren, Zucker, Konserven. Literaturangaben …

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Stettin (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des Regierungsbezirks St. an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach Kriegsende zunächst zur SBZ, wurde am 19. 11. 1945 mit einem 850 qkm großen Gebiet westlich der Oder auf Grund von Sonderverhandlungen mit der SU dem polnisch verwalteten Teil Pommerns angegliedert und wird seitdem polnisch als Szczecin bezeichnet. Der Wiederaufbau von Stadt und Hafen ging zunächst nur langsam vorwärts. Der Hafen wurde jedoch erweitert, eine Universität gegründet. St. hatte 1962 28.2.000 Einwohner, darunter nur noch eine ganz unbedeutende Zahl Deutscher. (Potsdamer Abkommen, Oder-Neiße-Linie). Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. *: Jenseits von Oder und Neiße. Offenburg (Baden) 1965, Burda. 200 S., m. vielen Fotos. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Raupach, Hans, und Peter Quante: Die Bilanz des deutschen Ostens. Zur Frage der Ostodergebiete als Wirtschaftsstandorte und Bevölkerungsraum. Kitzingen 1954, Holzner. 134 S. Reece, Carroll: Das Recht auf Deutschlands Osten (Rede vor dem Repräsentantenhaus der USA). Leer 1957. 76 S. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des Regierungsbezirks St. an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach…

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Stipendien (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Als Voraussetzung der Zahlung von Unterhaltsbeihilfen (St.) an Oberschüler gelten: Zugehörigkeit zu den bevorzugten Gruppen (Arbeiter- und Bauernkinder), gute fachliche Leistungen und „gesellschaftliche Aktivität im Sinne unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Das gilt entsprechend für die Studierenden der Hochschulen. Die Bestimmungen sind wiederholt geändert worden. Nach der neuen Stipendienordnung vom 17. 12. 1962 (GBl. II, S. 834) erhalten Arbeiter-und-Bauernkinder, die ihnen gleichgestellten Kategorien und ehemalige Angehörige der NVA ein monatliches St. von 190 DM Ost, so weit sie an Universitäten und Hochschulen studieren. Studierende der Fachschulen erhalten 160 DM Ost, Kinder von Angestellten, Angehörigen der Intelligenz u. a. 140 bzw. 110 DM Ost. Leistungsprämien können bei „sehr guten oder guten Studienleistungen“ auch an Nichtstipendienempfänger gewährt werden. Bevorzugt werden bei der Vergabe von St. Studierende an Industrie-Instituten (monatl. St. von 500 bis 1.200 DM Ost). Sonder-St. gibt es für Studierende, die „hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ aufweisen (Karl-Marx-St.). Weitere Sonder-St.: Johannes-R.-Becher-St. und Wilhelm-Pieck-St. Bei „fachlichen und gesellschaftlichen Fehlleistungen“ können Abzüge von Grund-St. bzw. Leistungs-St. ganz oder teilweise vorgenommen werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Stief, Albert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, Willi

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Als Voraussetzung der Zahlung von Unterhaltsbeihilfen (St.) an Oberschüler gelten: Zugehörigkeit zu den bevorzugten Gruppen (Arbeiter- und…

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Strafanstalten (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Die St. unterstehen der „Hauptverwaltung Strafvollzug“ des Ministeriums des Innern (Strafvollzug). Die Freiheitsstrafen werden je nach ihrer Schwere und Dauer in den großen Strafvollzugsanstalten oder in kleineren Gefängnissen vollstreckt. Für Frauen und Jugendliche gibt es einige besondere St. (Jugendhaus). Die politischen ➝Häftlinge befinden sich in der Regel in den großen St. in Bautzen (1.500 Gefangene), Berlin-Rummelsburg (1.500), Brandenburg (1800), Bützow-Dreibergen (800), Cottbus (600), Magdeburg-Sudenburg (1.000), Torgau (600), Untermaßfeld (600), Waldheim (1.500) und Zwickau (750). Große Frauen-St. befinden sich in Berlin-Barnimstraße (400), Görlitz (400), Halle (800) und Stollberg-Hoheneck (400) und St. für Jugendliche (Jugendhaus) in Gräfentonna (300) und Luckau (300). Die hier in Klammern angegebenen Gefangenenzahlen geben nicht die Kapazität der erwähnten St. wieder, sondern die nach Bekundungen entlassener Häftlinge ermittelte tatsächliche Belegung Mitte 1965. Ferner bestehen zahlreiche Untersuchungshaftanstalten und Gefängnisse, in denen ebenfalls Freiheitsstrafen vollstreckt werden. Eine besondere Kategorie im Strafvollzug stellen die 32 Haftarbeitslager dar. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Störsender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafarrest

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Die St. unterstehen der „Hauptverwaltung Strafvollzug“ des Ministeriums des Innern (Strafvollzug). Die Freiheitsstrafen werden je nach ihrer Schwere und Dauer in den großen Strafvollzugsanstalten oder in kleineren Gefängnissen vollstreckt. Für Frauen und Jugendliche gibt es einige besondere St. (Jugendhaus). Die politischen ➝Häftlinge befinden sich in der Regel in den großen St. in Bautzen (1.500 Gefangene), Berlin-Rummelsburg (1.500), Brandenburg…

DDR A-Z 1966

Strafpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben. Von besonderer Bedeutung war zunächst der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Aufträge oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlich[S. 469]keit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind, und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1963 („Neue Justiz“ S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. II 1962, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. II 1964, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468–469 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

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Strafvollstreckung (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie überwacht lediglich die St. Tatsächlich wird die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht tätig, sondern überläßt alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Am 1. 2. 1960 ist die neue Strafvollstreckungsordnung vom 26. 1. 1960 (GBl. I, 121) in Kraft getreten. Organe der St. sind die oberste Vollstreckungsbehörde (Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei) und die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken (Bezirksbehörden DVP). Die oberste Vollstreckungsbehörde vollstreckt die erstinstanzlichen Urteile des OG und leitet den Vollzug von Todesstrafen ein. Die Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte werden durch die Vollstreckungsbehörden der Bezirke vollstreckt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Gerichts erster Instanz. Zur Einleitung der St. hat die Staatsanwaltschaft spätestens am 10. Tage nach Rechtskraft des Urteils den Vollstreckungsauftrag zu übergeben. Die St. ist innerhalb von 4 Tagen nach Eingang des Auftrages der StA. einzuleiten. Eine Fristverlängerung bedarf der Zustimmung der StA. Der Verurteilte ist in die seinem Wohnsitz nächstgelegene Strafanstalt zum Strafantritt zu laden, wenn er sich in Freiheit befindet. Ohne vorherige Ladung kann ein Einlieferungsersuchen gestellt werden, wenn Fluchtverdacht besteht. Die Untersuchungshaft wird vom Tage der vorläufigen Festnahme an berechnet. Bei Haftunfähigkeit oder dringend erforderlicher Operation, die nicht in einer Strafvollzugsanstalt durchgeführt werden kann, kann die oberste Vollstreckungsbehörde auf Antrag des Leiters der Strafvollzugsanstalt den Vollzug der Freiheitsstrafe unterbrechen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 471 Strafverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollzug

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie überwacht lediglich die St. Tatsächlich wird die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht tätig, sondern überläßt alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Am 1. 2. 1960 ist die…

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Straßenverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Am 1. 7. 1964 sind die St.-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Kraft[S. 473]räder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Mit der allmählichen Zunahme des Bestandes an Kraftfahrzeugen (Kraftverkehr) ist auch die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahren gestiegen (Unfälle). In einem zusammen mit den neuen Ordnungen über den St. auszugsweise veröffentlichten Beschluß des Ministerrats vom 30. 1. 1964 „über weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im St.“ werden die Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßenkreuzungen, die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrzeugführer, der Schutz der Kinder im St. und der Kampf gegen Fahren unter Alkoholeinfluß (Alkoholismus) als Schwerpunkte für die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Jahren 1964/65 erklärt. Die örtlichen Räte haben halbjährlich gemeinsam mit der Volkspolizei „die Verkehrsunfallage einzuschätzen und mit den übrigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu beraten und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung festzulegen“. Das Verkehrsministerium soll im Einvernehmen mit dem Innenministerium Maßnahmen treffen, um die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern sowie ihre Betreuung während der ersten Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis entscheidend zu verbessern. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472–473 Straßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Am 1. 7. 1964 sind die St.-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog.…