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Ganztagsschule (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 162]Auch Tagesschule, wird - nach sowjet. Vorbild als „Schule der Zukunft“ hingestellt. Soll neben dem traditionellen Unterricht im Rahmen eines organisierten Tagesablaufs eine vielfältige Tätigkeit der Schüler(innen) auf naturwissenschaftlich-technischem, sportlichem und musischem Gebiet ermöglichen. Ansatz der 1960 projektierten schrittweisen Entwicklung der G. sind die Schulhorte, die durch das Schulgesetz vom 2. 12. 1959 den Direktoren der Schulen unterstellt worden sind. In ihnen arbeiten neben Erziehern auch Lehrer im Rahmen ihrer Pflichtstunden. Gegenwärtig gibt es 70 Tagesschulen, deren Rolle es ist, als Neuererzentren der kommunistischen Pädagogik zu fungieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Futtermittelfonds, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Garantie- und Kreditbank (GARKREBA)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 162]Auch Tagesschule, wird - nach sowjet. Vorbild als „Schule der Zukunft“ hingestellt. Soll neben dem traditionellen Unterricht im Rahmen eines organisierten Tagesablaufs eine vielfältige Tätigkeit der Schüler(innen) auf naturwissenschaftlich-technischem, sportlichem und musischem Gebiet ermöglichen. Ansatz der 1960 projektierten schrittweisen Entwicklung der G. sind die Schulhorte, die durch das Schulgesetz vom 2. 12. 1959 den…
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Gebrauchsmuster (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das G.-Gesetz vom 18. 1. 1953 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Reichsgesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das Patentrecht neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gaststätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GedenkstättenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das G.-Gesetz vom 18. 1. 1953 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Reichsgesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das Patentrecht neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gaststätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenkstätten
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Gegenwartskunde (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Staatsbürgerkunde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GehaltsgruppenkatalogSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Staatsbürgerkunde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gehaltsgruppenkatalog
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Geld (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Währung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geheimer Mitarbeiter (GM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeldstrafeSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Währung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geheimer Mitarbeiter (GM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldstrafe
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Gemeindesteuern (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Steuern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Steuern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung
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Generallinie (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeinschaftsküchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeinschaftsküchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalstaatsanwalt der DDR
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Genossenschaftler, Hervorragender (1963)
Siehe auch: Genossenschaftler, Hervorragender: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Hervorragender Genossenschaftler: 1956 Ehrentitel, der an Mitgl. von LPG, von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer für Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft und beim Aufbau des Sozialismus verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftsbauerSiehe auch: Genossenschaftler, Hervorragender: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Hervorragender Genossenschaftler: 1956 Ehrentitel, der an Mitgl. von LPG, von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer für Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft und beim Aufbau des Sozialismus verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 …
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Gerichtskritik (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 4 der sowjetzonalen Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es in der Durchführung eines Strafverfahrens durch ein unteres Gericht feststellt. Diese Kritik ist auch dann vorzunehmen, wenn „Gesetzesverletzungen durch einen Staatsanwalt, ein Untersuchungsorgan, andere Staatsorgane oder gesellschaftliche Organisationen“ festgestellt werden. „Die G. ist ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung einer sozialistischen Qualität in der Rechtsanwendung durch die Gerichte.“ Die Kritisierten sollen verpflichtet werden, „dem Gericht Mitteilung zu geben, welche Maßnahmen zur Herstellung der Gesetzlichkeit getroffen und welche Lehren aus der Kritik gezogen wurden“ („Neue Justiz“ 1960, S. 432). Neben der G. gibt es die umgekehrte Kritik am Gericht, die das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) den örtlichen Volksvertretungen zubilligt. (Unabhängigkeit der Richter) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Gera A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsverfassungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 4 der sowjetzonalen Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik an Mängeln zu üben, die es in der Durchführung eines Strafverfahrens durch ein unteres Gericht feststellt. Diese Kritik ist auch dann vorzunehmen, wenn „Gesetzesverletzungen durch einen Staatsanwalt, ein Untersuchungsorgan, andere Staatsorgane oder gesellschaftliche Organisationen“…
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Gerster, Ottmar (1963)
Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1965 1966 Gerster, Ottmar, Prof.: 1969 * 29. 6. 1897 in Braunfels als Sohn eines Arztes, Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–46 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition und seit 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. Mitgl. der SED seit 1946. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes Deutscher Komponisten der SBZ seit 1951, Mitgl. und seit 1961 Vizepräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste. G. hat entscheidenden Anteil an der Gleichschaltung der Musik in der SBZ und trat wiederholt mit Kompositionen hervor, in denen politische Themen behandelt werden, so mit der „Thüringischen Sinfonie“, der Kantate „Eisenhüttenkombinat Ost“, dem „Chor der Traktoristen“ und Aufbauliedern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerster-ottmar verwiesen. Gerlach, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtdeutsche ArbeitSiehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1965 1966 Gerster, Ottmar, Prof.: 1969 * 29. 6. 1897 in Braunfels als Sohn eines Arztes, Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–46 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition und seit 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. Mitgl. der SED seit 1946. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des…
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Geschichtsbetrachtung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland
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Gesellschaftlich (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Pj., soviel wie: orientiert am Interesse der „Arbeiterklasse“ und der übrigen „werktätigen Massen“. Meist in Wortverbindungen, wie „G. Betätigung“, „G. Nutzen“. Zugrunde liegt der Gedanke, daß die Arbeiterklasse, ihr Staat und insbesondere ihre Partei das Ganze der Bevölkerung (die „Gesellschaft“) führen und repräsentieren. Was im Sinne von Arbeiterklasse und Partei geschieht, fördert mithin das Ganze; was Klasse oder Partei abträglich ist, gefährdet das Ganze. Was hingegen anderen Schichten nützt, kann sehr wohl als „gesellschaftlich“ negativ gewertet werden. Dieser Begriff G. unterscheidet sich mithin wesentlich von dem westlichen, wo alles, was auf größere Gruppen bezogen ist, damit bezeichnet wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche ErziehungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Pj., soviel wie: orientiert am Interesse der „Arbeiterklasse“ und der übrigen „werktätigen Massen“. Meist in Wortverbindungen, wie „G. Betätigung“, „G. Nutzen“. Zugrunde liegt der Gedanke, daß die Arbeiterklasse, ihr Staat und insbesondere ihre Partei das Ganze der Bevölkerung (die „Gesellschaft“) führen und repräsentieren. Was im Sinne von Arbeiterklasse und Partei geschieht, fördert mithin das Ganze; was Klasse oder Partei abträglich…
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Gesellschaftswissenschaften (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische Wissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaften. Eine Soziologie im westlichen Sinne einer vorwiegend empirisch-beschreibenden Wissenschaft von den funktionellen Zusammenhängen der mannigfachen gesellschaftlichen Gruppen und ihrer Äußerungen mit überaus vorsichtigen Verallgemeinerungen (in sog. Theorien mittlerer Größenordnung) wird als „objektivistisch“ (Objektivismus) abgelehnt; doch wird neuerdings von Gesellschaftswissenschaftlern der SU wie der SBZ — hier H. Scheler u. a. — zugegeben, daß man methodisch von dem empirischen und statistischen Vorgehen der westlichen Soziologie lernen solle. Die G. werden indes von den Bolschewisten ausnahmslos dem Dogma unterstellt, daß Mensch und Gesellschaft entscheidend von den jeweiligen Produktionsverhältnissen bestimmt werden. Die G. gehören in dem marxistischen Schema von Basis und Überbau zum ideologischen Überbau (Historischer Materialismus). Diese Einordnung hat zur Folge, daß die bolschewistischen Parteien strengste „Parteilichkeit“ der G. fordern. Lehrmeinungen, die der jeweiligen Parteilinie zuwiderlaufen, werden als „feindliche“ Auffassungen besonders unnachsichtig bekämpft. Subjektivismus, Kosmopolitismus. Das Studium der wichtigsten G., Philosophie, Politische Ökonomie und Geschichte, ist für alle Studenten obligatorisch. (Grundstudium) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 172 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der ArbeitSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische…
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Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) (1963)
Siehe auch: Garantie- und Kreditbank: 1965 1966 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Sowjet. Bankinstitut, Sitz Berlin, mit Zweigstellen in den Bezirken der SBZ. Verwaltete die der Sowjet. Militärverwaltung aus Besatzungskosten zur Verfügung stehenden Gelder, bearbeitete die Geschäfte der sowjet. Wirtschaftsverwaltungen und Handelsgesellschaften. Abrechnungsstelle für Reparationsleistungen. Befindet sich in Liquidation. (Banken) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GartenbauSiehe auch: Garantie- und Kreditbank: 1965 1966 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Sowjet. Bankinstitut, Sitz Berlin, mit Zweigstellen in den Bezirken der SBZ. Verwaltete die der Sowjet. Militärverwaltung aus Besatzungskosten zur Verfügung stehenden Gelder, bearbeitete die Geschäfte der sowjet. Wirtschaftsverwaltungen und Handelsgesellschaften. Abrechnungsstelle für Reparationsleistungen. Befindet sich in Liquidation. (Banken) Fundstelle:…
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Gedenkstätten (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GedenktageSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Gedenkstätten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gebrauchsmuster A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gedenktage
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Gehaltsgruppenkatalog (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gegenwartskunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Informant (GI)Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gegenwartskunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Informant (GI)
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Geldstrafe (1963)
Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1965 1966 1969 Geldstrafen: 1975 1979 Lange Zeit war die G. als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt. In der Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts vom 22. 4. 61 zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (Rechtswesen, Strafpolitik) wird die G. als Bestandteil des „sozialistischen Strafensystems“ wieder entdeckt. „Sie ist dann anzuwenden, wenn sie im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten des Täters besser als der Öffentliche Tadel oder die Bedingte Verurteilung geeignet ist, den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung des Volksvermögens und des persönlichen Eigentums seiner Mitbürger zu erzielten“ („Neue Justiz“ 1961, S. 293). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldumtausch (1957)Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1965 1966 1969 Geldstrafen: 1975 1979 Lange Zeit war die G. als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt. In der Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts vom 22. 4. 61 zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (Rechtswesen, Strafpolitik) wird die G. als Bestandteil des „sozialistischen Strafensystems“ wieder entdeckt. „Sie ist dann anzuwenden, wenn sie im Hinblick auf die wirtschaftlichen…
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Gemeindevertretung (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gemeinde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaftsarbeit, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gemeinde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische
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Generalstaatsanwalt der DDR (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Dienstbezeichnung des Leiters der Staatsanwaltschaft der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Dienstbezeichnung des Leiters der Staatsanwaltschaft der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften
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Genossenschaftsbauer (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bauer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Genossenschaftler, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geologische Kommission, StaatlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bauer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Genossenschaftler, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geologische Kommission, Staatliche
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Gerichtsverfassung (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die [S. 168]Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichts begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt. Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Nach den im Dez. 1962 veröffentlichen Grundsätzen des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ist das OG „das höchste Organ für die Leitung der Rechtsprechung“. Es ist der Volkskammer und dem Staatsrat verantwortlich. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen und in Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. Präsident des OG war von 1949 bis zum 25. 4. 1960 Dr. Kurt ➝Schumann. Nach dessen Rücktritt (Mitgliedschaft in der NSDAP!) wurde Dr. Heinrich ➝Toeplitz zum OG-Präsidenten gewählt. Im Sowjetsektor Berlins besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel gegen dessen Entscheidungen und Kassationssachen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167–168 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit…
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Gesamtdeutsche Arbeit (1963)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Nationales Dokument: 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 So hieß bis Dez. 1961 die Infiltration, vor allem der SED, in die Bundesrepublik hinein. (Deutschlandpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Gerster, Ottmar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Nationales Dokument: 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 So hieß bis Dez. 1961 die Infiltration, vor allem der SED, in die…
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Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland (1963)
Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Soll analog der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft den Kulturaustausch vor allem mit den Ländern des Ostblocks pflegen. Die Gesellschaft wurde am 7. 6. 1952 gegründet und veröffentlicht die Zeitschriften „DDR“ und „DDR-Revue“, die erste in deutscher, russischer, chinesischer, polnischer und tschechischer Sprache. Vors.: Prof. Dr. Robert ➝Alt (SED), Generalsekr. Kurt ➝Heiss (SED). (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, Deutsch-Arabische Gesellschaft, Auslandspropaganda) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Sport und TechnikSiehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 1958 Soll analog der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft den Kulturaustausch vor allem mit den Ländern des Ostblocks pflegen. Die Gesellschaft wurde am 7. 6. 1952 gegründet und veröffentlicht die Zeitschriften „DDR“ und „DDR-Revue“, die erste in deutscher, russischer,…
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Gesellschaftliche Erziehung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. Parteitags der SED im Juli 1958 gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbe[S. 171]reich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen Brigaden liegen. Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170–171 Gesellschaftlich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. Parteitags der SED im Juli 1958 gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig…
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Gesetzbuch der Arbeit (1963)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 172 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
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Gartenbau (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1961) Haus- und Kleingärten 128.530 ha, Obstanlagen 72.448 ha, Weingärten 279 ha und Baumschulen 3.127 ha. über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1956 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 51.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu „Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften“ zusammenzuschließen (GPG) und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 93 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Ende 1961 hatte sich die Anzahl der GPG auf 330 vergrößert, mit 11.316 ha landw. Nutzfl.; davon wurden 10.422 ha genossenschaftlich u. 894 ha persönlich genutzt. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG ebenso wie LPG behandelt. Der Grad der Vergesellschaftung entspricht dem Typ~I der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu den LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland und Kleinviehhaltung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Die IGA soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden und zweifellos der Bundesgartenschau in Stuttgart Konkurrenz machen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GaststättenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1961) Haus- und Kleingärten 128.530 ha, Obstanlagen 72.448 ha, Weingärten 279 ha und Baumschulen 3.127 ha. über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…
DDR A-Z 1963
Gedenktage (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 163]Staatsfeiertage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat fürSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 163]Staatsfeiertage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für
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Geheimer Informant (GI) (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Mitarbeiter (GM)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Mitarbeiter (GM)
DDR A-Z 1963
Geldumtausch (1957) (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Okt. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1,5 Mrd. DM Ost. Zunächst erhielt jeder SBZ-Bewohner bis zu 300,– Ostmark ohne Abzug umgetauscht. Weitere Beträge wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung des „rechtmäßigen“ Besitzes durch Sonderkommissionen gutgeschrieben, Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt. Die Bargeldhortungen wurden wesentlich unterstützt durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder waren vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Der Konsument war zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit er bei der schlechten Warenstreuung für schnell eintretende günstige Käufe Geld zur Verfügung hat. Das galt ebenso für den privaten Wirtschaftsbereich, gegen den sich die G.-Aktion im besonderen Maße richtete. Die Hauptursache ist in dem Mißerfolg der „geplanten“ sowjetzonalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu suchen. (Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geldstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Okt. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1,5 Mrd. DM Ost. Zunächst erhielt jeder…
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Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Im Pj. seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierten neuen Formen kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in den Brigaden der sozialistischen Arbeit (BdsA.) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF.). § 16 des Gesetzbuches der Arbeit definiert die BdsA. als Brigaden, die um die maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität kämpfen. Sie sollen den Grundsatz „Sozialistisch arbeiten, lernen, leben“ verwirklichen, die Beziehungen der „kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe“ vervollkommnen, die Fähigkeiten ihrer Mitglieder entfalten und sie zu sozialistischen Menschen erziehen. Oberste Richtschnur sollen die Zehn Gebote der sozialistischen Moral sein. Ober die SAuF. bestimmt § 16, daß sich in ihnen Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziel vereinigten, in kürzester Zeit den wissenschaftlich-technischen Höchststand auf ihrem Gebiet zu erreichen und mitzubestimmen. Die in den BdsA. zusammengeschlossenen Arbeiter sollen möglichst mit ihren Familien die Freizeit gemeinsam verbringen. Praktische Bedeutung kommt ihnen zur Zeit nur als Form der Arbeitsorganisation und als Träger des sozialistischen Wettbewerbs zu. Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnungen verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt wurden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeinschaftsküchenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Im Pj. seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierten neuen Formen kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in den Brigaden der sozialistischen Arbeit (BdsA.) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF.). § 16 des Gesetzbuches der Arbeit definiert die BdsA. als Brigaden, die um die maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität kämpfen. Sie sollen den Grundsatz „Sozialistisch…
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Genossenschaften (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Zt. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für die SBZ seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch in der SBZ bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet: teilweise Übernahme der Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders der Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Pe[S. 165]riode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.). Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschafts-Planung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun inr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-) Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche Genossenschaften) und die Einkauf- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. G. im Kommunismus dienen also nicht der Förderung, sondern der — ersatzlosen — Liquidation der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen — sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch — leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet. (LPG, MTS). Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsauflagen. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). [S. 166]Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen. So gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitglieder haben. Sie sind eine Massenorganisation und haben innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164–166 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, LändlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Zt. der bolschewistischen…
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Geologische Kommission, Staatliche (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 Der Staatlichen Plankommission unterstelltes zentrales Organ für die Erforschung und Ermittlung natürlicher Rohstoffvorkommen. Ihr angeschlossen sind verschiedene Institute und VE- Betriebe: Zentraler geologischer Dienst, Institut für angewandte Mineralogie. VEB Geophysik. VEB Geologische Bohrungen, VEB Erdöl und Erdgas. Enge Zusammenarbeit besteht mit Hochschulinstituten und den Leitungen der VVB. Gegenwärtige Hauptaufgabe der StGK. sind die Ermittlungen neuer Vorkommen von Erdöl, Kali, Kohle und NE-Metallen. In den letzten Jahren sollen neue Kupfervorkommen (Kupferbergbau) und auch Braunkohlenlagerstätten (Kohlenindustrie) ermittelt worden sein. (Wissenschaftlich-technische ➝Forschung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Genossenschaftsbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeraSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 Der Staatlichen Plankommission unterstelltes zentrales Organ für die Erforschung und Ermittlung natürlicher Rohstoffvorkommen. Ihr angeschlossen sind verschiedene Institute und VE- Betriebe: Zentraler geologischer Dienst, Institut für angewandte Mineralogie. VEB Geophysik. VEB Geologische Bohrungen, VEB Erdöl und Erdgas. Enge Zusammenarbeit besteht mit Hochschulinstituten und den Leitungen der VVB. Gegenwärtige Hauptaufgabe der StGK. sind die…
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Gerichtsvollzieher (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 [S. 169]Das G.-Wesen ist durch VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden. Der G. ist nicht Vertr. des Gläubigers, sondern ausschließlich als Organ des Staates tätig. Nach den „Thesen für die Arbeitsordnung der G.“ hat der G. die im Prozeßverfahren begonnene Erziehungsarbeit des Gerichts (gesellschaftliche Erziehung) in der Zwangsvollstreckung weiterzuführen. Der G. soll das sozialistische Rechtsbewußtsein des Schuldners dadurch entwickeln, daß er ihn zu Beginn der Vollstreckungshandlung in einer öffentlichen Aussprache vor der Hausgemeinschaft, der Brigade oder LPG anprangert und zu einer selbstkritischen Stellungnahme veranlaßt. Stellt der G. bei seiner Tätigkeit allgemeine politische Unklarheiten der Beteiligten fest, so hat er dies zu melden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerlach, ManfredSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 [S. 169]Das G.-Wesen ist durch VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden. Der G. ist nicht Vertr. des Gläubigers, sondern ausschließlich als Organ des Staates tätig. Nach den „Thesen für die Arbeitsordnung der G.“ hat der G. die im Prozeßverfahren begonnene Erziehungsarbeit des Gerichts (gesellschaftliche Erziehung) in der Zwangsvollstreckung weiterzuführen. Der G. soll das sozialistische Rechtsbewußtsein des…
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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus stellt nach marxistischer pol it. Ökonomie das GG. die Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitabschnitt erzeugten materiellen Güter (Produktionsmittel und Konsumtionsmittel) dar. Den größten Teil des GG. bildet das Nationaleinkommen. Das GG. „wird durch die Arbeit der Werktätigen in der materiellen Produktion, nämlich in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Verkehrswesen, soweit es der Produktion dient, sowie durch die Arbeit des Handelspersonals geschaffen, soweit es Arbeiten verrichtet, die eine Fortsetzung des Produktionsprozesses in der Zirkulationssphäre darstellen (Lagerung, Endbearbeitung, Transport, Verpackung der Ware usw.). Außer den Werktätigen, die körperliche Arbeit verrichten, nehmen an der Schaffung der materiellen Güter auch die in den Zweigen der materiellen Produktion beschäftigten Werktätigen (Wissenschaftler, Ingenieure usw.) unmittelbar teil, die geistige Arbeit verrichten“ (Lehrbuch Politische Ökonomie, S. 587). Alle nichtproduzierenden Zweige (wie staatliche Verwaltung, Kulturschaffende, soziale und medizinische Betreuung) sind an der Schaffung des GG. nicht beteiligt. Diese Arbeit wird als „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Gesamtdeutsche Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschenkpaketversandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus stellt nach marxistischer pol it. Ökonomie das GG. die Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitabschnitt erzeugten materiellen Güter (Produktionsmittel und Konsumtionsmittel) dar. Den größten Teil des GG. bildet das Nationaleinkommen. Das GG. „wird durch die Arbeit der Werktätigen in der materiellen Produktion, nämlich in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Verkehrswesen, soweit es…
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Gesellschaft für Sport und Technik (1963)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher KenntnisseSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D,…
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Gesellschaftliche Gerichte (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 4. Plenum der SED gemachten Vorschlag werden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen: „Die Konfliktkommissionen untersuchen und entscheiden bei geringfügigen Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen durch Werktätige, die nicht vor den Gerichten verhandelt werden“ (§ 144 e Gesetzbuch der Arbeit). Durch das Einführungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit wurden verschiedene Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) entsprechend geändert oder ergänzt. Die zur Durchsetzung des Rechtspflegebeschlusses des Staatsrates vom 30. 1. 61 (Strafpolitik) erlassene Richtlinie Nr. 13 (GBl. II 1962, S. 303) bezeichnet den Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit einer Handlung als entscheidend für die Frage, ob eine Sache der Konfliktkommission zu übergeben ist. Bei der Übergabe geringfügiger Sachen an die Konfliktkommission ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Die Konfliktkommissionen werden in ihrer neuen Funktion als „Keime der kommunistischen Selbstverwaltung“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1961, S. 337). Während noch in der Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts (GBl. III 1961, S. 223) betont wurde, „daß die Konfliktkommissionen zur Zeit die einzigen gesetzlich legitimierten Organe sind, die auch Fälle geringerer Gesellschaftsgefährlichkeit — also Straftaten — erledigen können“, sehen die im Dez. 1962 veröffentlichten Grundsätze des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege die Bildung von Schiedskommissionen in den Gemeinden und Wirkungsbereichen der Nationalen Front vor. Diese Schiedskommissionen werden die gleichen Befugnisse wie die Konfliktkommissionen erhalten. Dazu wird künftig auch die gütliche Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zum Streitwert von 500,– DM Ost gehören. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 171 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftsgefährlichkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 4. Plenum der SED gemachten Vorschlag werden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…
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Gesetzgebung (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten ein[S. 173]heitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1959 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 15. 11. 1954 (GBl. S. 915) und durch das Ministerratsgesetz vom 5. 12. 1958 (GBl. I, S. 865) ist außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Verordnungen zu erlassen. „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie des Ministerrates und des Präsidiums“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimungen zu erlassen. Auch dies läßt sich nur als originäre Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1956 (GBl. I, S. 581) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es seit einiger Zeit wieder das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 172–173 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeständniserpressungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten ein[S. 173]heitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie…
DDR A-Z 1963
Gaststätten (1963)
Siehe auch das Jahr 1962 Handel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterSiehe auch das Jahr 1962 Handel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 162 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gebrauchsmuster
DDR A-Z 1963
Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1963)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rat für gegenseit. Wirtschaftshilfe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gedenktage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenwartskundeSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rat für gegenseit. Wirtschaftshilfe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gedenktage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gegenwartskunde
DDR A-Z 1963
Geheimer Mitarbeiter (GM) (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geheimer Informant (GI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeldSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Geheimer Informant (GI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geld
DDR A-Z 1963
Gemeinde (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 15. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) und nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt, als der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehendverfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehren[S. 164]amtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert, b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163–164 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 15. 1. 1957 (GBl. I, S.…
DDR A-Z 1963
Gemeinschaftsküchen (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 Einrichtungen zur Bereitung der Mahlzeiten in Kollektivbetrieben. G. sollen wie Gemeinschaftskindergärten u. ä. Einrichtungen die Arbeitskraft der Ehefrauen und Mütter für das Kollektiv freisetzen. In der SBZ dienen die G. in den LPG vor allem dazu, den Genossen und Erntehelfern ohne größeren Zeitverlust eine warme Mahlzeit am Tage zu bieten. Sie entsprechen als „gesellschaftliche Speisung“ den Kantinen in Lohnarbeiterbetrieben. (Agrostadt) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 164 Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenerallinieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 Einrichtungen zur Bereitung der Mahlzeiten in Kollektivbetrieben. G. sollen wie Gemeinschaftskindergärten u. ä. Einrichtungen die Arbeitskraft der Ehefrauen und Mütter für das Kollektiv freisetzen. In der SBZ dienen die G. in den LPG vor allem dazu, den Genossen und Erntehelfern ohne größeren Zeitverlust eine warme Mahlzeit am Tage zu bieten. Sie entsprechen als „gesellschaftliche Speisung“ den Kantinen in Lohnarbeiterbetrieben. (Agrostadt) …
DDR A-Z 1963
Genossenschaften, Ländliche (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG. wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 18. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG. entsprechend ihren traditionellen — demokratischen — Prinzipien entwickeln. (Genossenschaften) Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-G. für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G.). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände bestanden auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG. Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG. Deutschlands“ (16.–18. März 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG. in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-) politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG. sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der G. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG. am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G., blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopolstellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die DBB übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen ➝Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und — immer seltener — mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und — zu Lasten ihrer Gewinne — einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kückenaufzuchtstationen. Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offen[S. 167]kundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten — auf Kosten der Bauern und der G. — in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Die heute noch bestehenden (am 31. 12. 1961: 1.423) BHG werden, sobald die Vollkollektivierung (LPG Typ III) erreicht ist, überflüssig; sie gehen wie schon in den vergangenen Jahren mit ihren Mitgliedern (Einzelbauern, aber auch z. B. Dorfhandwerkern), mit ihren Einrichtungen und meist auch mit ihrem Personal (Buchhalter) in den LPG auf. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 166–167 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG. wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 18. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten…
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Gera (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Thüringen sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen; 4.006 qkm (1962) 723.652 Einwohner (1950: 754.405). 2 Stadtkreise: Gera, Jena; 11 Landkreise: Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda. Vors. des Rates des Bezirkes: Albert Wettengel (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Herbert Ziegenhahn. 2. Stadtkreis im thüringischen Bezirk G., Bezirksstadt, Kreisstadt, an der Weißen Elster, mit (1962) 101.414 Einwohnern (1950: 98.576) zweitgrößte Stadt Thüringens; ehem. reußische Residenzstadt: Trinitatiskirche (14. bzw. 17. Jh.), Rathaus (16. Jh.), Schloß Osterstein (17./18. Jh.); eines der Zentren des sächsisch-thüringischen Textilindustriegebietes, daneben Maschinenbau, Metallwaren, Möbel-, Lebensmittel- und chemische Industrie; Theater, Städt. Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167 Geologische Kommission, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtskritikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Thüringen sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen; 4.006 qkm (1962) 723.652 Einwohner (1950: 754.405). 2 Stadtkreise: Gera, Jena; 11 Landkreise: Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda. Vors. des Rates des Bezirkes: Albert…
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Gerlach, Manfred (1963)
Siehe auch: Gerlach, Manfred: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gerlach, Manfred, Dr.: 1969 * 8. 5. 1928 in Leipzig als Sohn eines Feinmechanikers, Mittelschule, als Schüler im März 1944 wegen illegaler Betätigung kurze Zeit in Jugendhaft. Von 1944 bis 1947 Justizangestellter. 1945 LDPD, 1948 Vors. des LDPD-Kreisverbandes Leipzig-Stadt, von Juni 1951 bis Mai 1953 stellv. Vors. der LDPD, von Aug. 1951 bis Jan. 1954 Vors. des Bezirksverbandes Leipzig der LDPD. Mitte April 1950 gegen die Stimmen der bürgerlichen Parteien zum 1. Bürgermeister und Stadtrat für Handel und Versorgung in Leipzig gewählt, 1950 bis 1954 Fernstudium an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“; Dipl.-Jurist. Von Dez. 1952 bis Jan. 1954 stellv. Oberbürgermeister in Leipzig, anschließend Chefredakteur der „Liberal-demokratischen Zeitung“ in Halle. Am 11. 6. 1954 Nachfolger Täschners als Generalsekretär der LDPD. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. Seit 12. 9. 1960 Stellv. des Vors. des Staatsrates. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. v. Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 396 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerlach-manfred verwiesen. Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerster, OttmarSiehe auch: Gerlach, Manfred: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gerlach, Manfred, Dr.: 1969 * 8. 5. 1928 in Leipzig als Sohn eines Feinmechanikers, Mittelschule, als Schüler im März 1944 wegen illegaler Betätigung kurze Zeit in Jugendhaft. Von 1944 bis 1947 Justizangestellter. 1945 LDPD, 1948 Vors. des LDPD-Kreisverbandes Leipzig-Stadt, von Juni 1951 bis Mai 1953 stellv. Vors. der LDPD, von Aug. 1951 bis Jan. 1954 Vors. des Bezirksverbandes Leipzig der LDPD. Mitte April 1950…
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Geschenkpaketversand (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, West-Berlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727) und die fünf Ausführungsbestimmungen unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner der SBZ darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An Lebensmitteln und Textilien darf nur das geschickt werden, was dem persönlichen Bedarf oder Gebrauch eines Empfängers entspricht. Paketen mit gebrauchter Wäsche, Bekleidung und getragenen Schuhen muß eine Desinfektionsbescheinigung eines Gesundheitsamtes beigelegt werden. Der Buchversand ist zwar erlaubt, unterliegt aber einer willkürlich [S. 170]ausgeübten Zensur. Ausnahmslos verboten im G. ist der Versand von Medikamenten, luftdicht verschlossenen Dosen und Verpackungen sowie die Beilage von Briefen, Zeitungen und illustrierten Zeitschriften. Die sowjetzonale Post ist verpflichtet, alle Geschenksendungen den Kontrollstellen der Zollverwaltung zur Inhaltsprüfung vorzuführen. Bei Verstößen gegen die VO vom 5. 8. 1954 erfolgen nicht nur Rücksendung an den Absender, sondern auch Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung der Sendungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169–170 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, West-Berlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727) und die fünf Ausführungsbestimmungen unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner der SBZ darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An…
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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1963)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht — ausgehend von der Praxis des Kampfes um Frieden und Sozialismus und der Theorie des Marxismus-Leninismus — die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat ca. 18.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1960 über 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftlichSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet.…
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Gesellschaftsgefährlichkeit (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schon Fechner hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, Seite 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1953 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provokateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) will das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1959 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautet: „Gefährlich für die weitere [S. 172]gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13 weist die Gerichte auf die Einschätzung der G. wie folgt hin: „Grundlage für diese Einschätzung bieten das vom Gesetz geschützte Objekt in seiner historischen Rolle und Bedeutung. die objektiven und subjektiven Merkmale des Tatbestandes sowie die differenzierten Strafarten. Wertvolle Rückschlüsse auf den Grad der G. ergeben sich auch aus der Art und Weise der Tatbegehung, aus dem Motiv und den Ursachen, die zu der Straftat geführt haben, und aus ihren Folgen. Von großer Bedeutung ist die gründliche Einschätzung der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und sein Bewußtseinsstand sowie sein Verhalten vor und nach der Tat.“ (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 171–172 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schon Fechner hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, Seite 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen…
DDR A-Z 1963
Geständniserpressung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androht. Seitdem führt der SSD die erwünschten Geständnisse entweder durch ein „Dauerverhör“ herbei oder dadurch, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht werden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 209 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann „zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“. (Rechtswesen, Strafverfahren) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 173 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitswesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die…